Pressemitteilung vom 07.04.2016 (PDF/153 KB)

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Erfurt,7.Aprril2016
GemeiinsamePrressemittteilung:Prrävention
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derVereeinbarung.
Gesundheitsförderung und Prävention waren aber auch bisher ein fester Bestandteil der
ArbeitsaufgabenallerSozialversicherungsträger.Dieszeigtsichunterandereminderzeitetwa
40 durchgeführten Projekten. Auf dieser Grundlage werden zukünftig gemeinsame
Kooperationen entstehen. Eine Aufgabe für die Zukunft wird dabei der Ausbau von
Gesundheitsförderung und Prävention im Zielbereich „Gesund im Alter“ sein, da dort großer
Nachholbedarfbesteht.AberauchdieübrigenLebensweltenwerdenBerücksichtigungfinden.
Die Besonderheit des Thüringer Präventionsmodelles ist das Zusammenspiel von
Landesrahmenvereinbarung und der von Gesundheitsministerin Heike Werner einberufenen
Landesgesundheitskonferenz.DurchdieseVerbindungkanneinedetaillierteBedarfsermittlung
erfolgen,umKooperationenentstehenzulassenunddieQualitätderGesundheitsförderungund
Prävention wesentlich zu steigern. „Ich freue mich sehr, dass es uns mit der
Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes des Bundes gelungen ist,
die Landesgesundheitskonferenz bereits zu ihrem Auftakt mit Leben zu füllen. In den
kommenden Monaten werden wir gemeinsam die praktische Ausgestaltung des
Präventionsgesetzes vor dem Hintergrund der gemeinsam zu erarbeitenden Thüringer
Gesundheitszieleangehen“,äußertesichFrauMinisterinWerner.
HintergrundinformationenzurLandesrahmenvereinbarung
Das Präventionsgesetz, das im Juni 2015 verabschiedet wurde, dient der Stärkung von
Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensphasen und –bereichen. Mit Hilfe einer
gemeinsamenPräventionsstrategiewerdeneinheitlicheZieleundeineinheitlichesVorgehenzur
StärkungvonPräventionundGesundheitsförderungentwickelt.
Neben der Bundesrahmenempfehlung und den dort vereinbarten Zielen zur Umsetzung des
PräventionsgesetzesistaucheineVerankerungaufLandesebenevorgesehen.AufderGrundlage
der Landesrahmenvereinbarung können die Kranken‐ und Pflegekassen, die Träger der
gesetzlichen Unfall‐ und Rentenversicherung und das Land Thüringen unter Beteiligung der
kommunalenSpitzenverbändeundderAgenturfürArbeitkonkreteKooperationenentwickeln.
ZitatederSozialversicherungsträger
„Wir fangen nicht bei null an: Die AOK PLUS hat schon in den vergangenen Jahren
flächendeckend in Thüringer Kitas, Schulen und Betrieben aktiv Präventionsarbeit geleistet.
Unsere gesammelten Erfahrungen bringen wir jetzt gern ein, um gemeinsame Projekte
anzugehen.IchfreuemichsehraufdieseAufgabe“,
sagtDr.StefanKnupfer,VorstandderAOKPLUS–DieGesundheitskassefürSachsenund
Thüringen.
„WirstoßenbeiderBehandlungvielerWohlstandskrankheitenimmeröfteranGrenzen.Deshalb
müssenwirpräventivansetzen.AberwirschaffendasalsKassennichtalleine.Funktionierende
Primärprävention ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir das
gemeinsame Vorgehen. Neben dem Land sollten sich aber auch die Thüringer Kommunen in
Zukunftstärkerengagieren.Denneinsistklar:PräventionmussvorOrtgelebtwerden“,
sagtHermannSchmitt,LandesgeschäftsführerderBARMERGEKinThüringen.
„Wettbewerb ist ein wesentliches Element unserer Wirtschaftsordnung, auch innerhalb der
Sozialversicherungsträger. Wir erleben jedoch gerade in der jüngsten Zeit, dass Wettbewerb
kein alleiniges Allheilmittel zur Lösung vor uns liegender Herausforderungen darstellt. Wir
begrüßen daher das Zustandekommen der Landesrahmenvereinbarung, verbunden mit der
Hoffnung einen Perspektivwechsel damit aktiv gestalten zu können. Nun liegt es an den
Partnern dieser Vereinbarung diese mit Leben zu füllen und ihren Teil zur
gesamtgesellschaftlichenAufgabeaktivundverantwortungsvollbeizutragen“,
sagtMarcusKaiser,DAK‐Gesundheit,VertragschefThüringen.
„Die besondere Bedeutung dieser Landesrahmenvereinbarung liegt in der Weiterentwicklung
der gemeinsamen Aktivitäten. Ziel ist, die betriebliche Gesundheitsförderung und den
ArbeitsschutzinBetriebenundBildungseinrichtungennochengerzuverzahnen“,
sagt Christoph Preuße, Landesverband Mitte der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung.
„Die Rentenversicherungsträger begrüßen diesen zukunftsweisenden Schritt zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und Prävention. Ob Reha, Beratung der Betriebe oder Prävention: Die
RentenversicherungbringtvielKnow‐howmit, daswir gernzurVerbesserungderGesundheit
derThüringerBevölkerungzurVerfügungstellen“,
sagt Dr. Ina Ueberschär, stellvertretende Geschäftsführerin und Leitende Ärztin der
DeutschenRentenversicherungMitteldeutschland.
„MitderLandesrahmenvereinbarungwirdPräventionundGesundheitsförderunginThüringen
breitaufgestelltundvölligneu gelebt.WirbegrüßendieträgerübergreifendeZusammenarbeit
außerordentlich und freuen uns, gemeinsame Kooperationen und Projekte als
gesamtgesellschaftlicheAufgabeindieTatumzusetzen“,
sagtAndreasGärtner,LandesgeschäftsführerderIKKclassicinThüringen.
„In der Zusammenführung aller für die Gesundheitsförderung in Thüringen verantwortlichen
Akteure liegt die Chance, zukünftig noch zielgerichteter vorzugehen und vor allem am Bedarf
sozialschwacherBevölkerungsgruppenorientiertePräventionbetreibenzukönnen“,
sagt Bernd Helbl, Vertragsmanagement für Thüringen, KKH Kaufmännische
Krankenkasse.
„Die Landesrahmenvereinbarung liefert die Grundlage für ein flächendeckendes,
bedarfsgerechtesundqualitativhochwertigesPräventionsangebotinThüringen.AlsTrägerder
gesetzlichenRentenversicherungwieauchderKranken‐undPflegeversicherungsindwirdurch
unser Verbundsystem gut aufgestellt, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der
Gesundheitsförderungzuleisten“,
sagt Claudia May, Leiterin der Regionaldirektion Hessen‐Thüringen der Deutschen
RentenversicherungKnappschaft‐Bahn‐See.
„Für uns als sozialversicherungszweigübergreifender Träger schafft die LRV Thüringen die
GrundlagefüreinganzheitlichesPräventionsangebotauseinerHand“,
sagt Detlef Oesterwinter, Leiter Landesverbandsaufgaben/ Vertragswesen Mitte der
SozialversicherungfürLandwirtschaft,ForstenundGartenbau.
„Mit der Unterzeichnung der LRV beginnt die eigentliche Arbeit. Die Ersatzkassen begreifen
Prävention als ein unverzichtbares Leistungsangebot für ihre Versicherten. Auf der Grundlage
des Präventionsgesetzes verdoppeln sie die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Dabei
darfabernichtausdemBlickgeraten,dassPräventionundGesundheitsförderungnichtalleinige
AnliegenderKassen,sonderngesamtgesellschaftlicheAufgabensind“,
sagtDr.ArnimFindeklee,Leiterdervdek‐LandesvertretungThüringen.