E Erfurt,7.Aprril2016 GemeiinsamePrressemittteilung:Prrävention nweiterg gedacht menvereiinbarun ngfürPrräventio onund Landesrahm ndheitssförderu unginThüringe enunterrzeichneet Gesun DieGeseetzlichenKrranken‐und dPflegevers icherungen sowiedieU Unfall‐undR Rentenversiicherung haben sich erstm mals gemein nsam verp flichtet, Geesundheitsfö örderung uund Präven ntion in Thüringgen voranzu utreiben. Damit setzt Thüringen als eines der erstenn Bundeslän nder die VorgabeendesimSo ommer2015 5verabschieedetenPräventionsgese etzesum. Mit dem m Thüringerr Ministeriu um für Arbeeit, Sozialess, Gesundhe eit, Frauen und Familie wurde heute eeine entspreechende Landesrahmen nvereinbaru ung nach § 20f SGB V V am Rande der 1. Landesggesundheitskonferenz unterzeichn u et. Auf Seiteen der Leisttungsträger haben AOK K PLUS – DieGesu undheitskasssefürSach hsenundTh hüringen,deerBKKLand desverband Mitte,dieD Deutsche RentenvversicherunggBund,dieDeutscheReentenversiccherungMittteldeutschlaand,dieIKKclassic– Landesvverband Th hüringen, die Knapp pschaft Baahn See als a Träger der gese etzlichen RentenvversicherunggsowiederrKranken‐u undPflegev versicherung g,derLandeesverbandM Mitteder Deutsch henGesetzlichen Unfallv versicherun ng,die Soziaalversicheru ung für Landdwirtschaft,,Forsten undGarrtenbausow wiedervdekmitseinen ErsatzkasseenfürThürin ngenuntersschrieben. Ziel deer Landesrrahmenvere einbarung und ihrerr Träger ist es, sicch flächen ndeckend zusamm menzuschließ ßen und du urch Kooperrationen die Qualität der d Gesunddheitsförderung und Präventtion in jed dem Lebenssalter und in allen Lebensweltten ‐ von der Kita bis zur Pflegeeiinrichtung ‐ ‐ weiterzue entwickeln. Thüringen hat den Strukturwan S ndel in den n letzten Jahren deutlich gespürt. g Da as wird au uch anhand d der Gesu undheitsdatten der Th hüringer Bevölkeerungdeutlich.Sonehm menbeispiellsweisechro onischeund dpsychischeeLeidenzu.Zielist, Krankheeitenzuvermeiden,bev vorsieüberh hauptentstehen.Diezu ukünftigenA Aufgabensin nddurch dieLand desrahmenv vereinbarun ngindreiZieelbereicheaaufgeteilt: 1. G Gesundaufw wachsen 2. G Gesundlebeenundarbeiten 3. G GesundimA Alter Um sich her zu stelllen, dass allle Lebensw welten erreiicht werden n und keinee Doppelstrrukturen entsteheen, sind diie Träger der Landessrahmenverreinbarung breit aufggestellt. Neb ben den GesetzlichenKrank kenkassensiindauchTrrägerderReenten‐,Unfa all‐undPfleegeversicherrungTeil derVereeinbarung. Gesundheitsförderung und Prävention waren aber auch bisher ein fester Bestandteil der ArbeitsaufgabenallerSozialversicherungsträger.Dieszeigtsichunterandereminderzeitetwa 40 durchgeführten Projekten. Auf dieser Grundlage werden zukünftig gemeinsame Kooperationen entstehen. Eine Aufgabe für die Zukunft wird dabei der Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention im Zielbereich „Gesund im Alter“ sein, da dort großer Nachholbedarfbesteht.AberauchdieübrigenLebensweltenwerdenBerücksichtigungfinden. Die Besonderheit des Thüringer Präventionsmodelles ist das Zusammenspiel von Landesrahmenvereinbarung und der von Gesundheitsministerin Heike Werner einberufenen Landesgesundheitskonferenz.DurchdieseVerbindungkanneinedetaillierteBedarfsermittlung erfolgen,umKooperationenentstehenzulassenunddieQualitätderGesundheitsförderungund Prävention wesentlich zu steigern. „Ich freue mich sehr, dass es uns mit der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes des Bundes gelungen ist, die Landesgesundheitskonferenz bereits zu ihrem Auftakt mit Leben zu füllen. In den kommenden Monaten werden wir gemeinsam die praktische Ausgestaltung des Präventionsgesetzes vor dem Hintergrund der gemeinsam zu erarbeitenden Thüringer Gesundheitszieleangehen“,äußertesichFrauMinisterinWerner. HintergrundinformationenzurLandesrahmenvereinbarung Das Präventionsgesetz, das im Juni 2015 verabschiedet wurde, dient der Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensphasen und –bereichen. Mit Hilfe einer gemeinsamenPräventionsstrategiewerdeneinheitlicheZieleundeineinheitlichesVorgehenzur StärkungvonPräventionundGesundheitsförderungentwickelt. Neben der Bundesrahmenempfehlung und den dort vereinbarten Zielen zur Umsetzung des PräventionsgesetzesistaucheineVerankerungaufLandesebenevorgesehen.AufderGrundlage der Landesrahmenvereinbarung können die Kranken‐ und Pflegekassen, die Träger der gesetzlichen Unfall‐ und Rentenversicherung und das Land Thüringen unter Beteiligung der kommunalenSpitzenverbändeundderAgenturfürArbeitkonkreteKooperationenentwickeln. ZitatederSozialversicherungsträger „Wir fangen nicht bei null an: Die AOK PLUS hat schon in den vergangenen Jahren flächendeckend in Thüringer Kitas, Schulen und Betrieben aktiv Präventionsarbeit geleistet. Unsere gesammelten Erfahrungen bringen wir jetzt gern ein, um gemeinsame Projekte anzugehen.IchfreuemichsehraufdieseAufgabe“, sagtDr.StefanKnupfer,VorstandderAOKPLUS–DieGesundheitskassefürSachsenund Thüringen. „WirstoßenbeiderBehandlungvielerWohlstandskrankheitenimmeröfteranGrenzen.Deshalb müssenwirpräventivansetzen.AberwirschaffendasalsKassennichtalleine.Funktionierende Primärprävention ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir das gemeinsame Vorgehen. Neben dem Land sollten sich aber auch die Thüringer Kommunen in Zukunftstärkerengagieren.Denneinsistklar:PräventionmussvorOrtgelebtwerden“, sagtHermannSchmitt,LandesgeschäftsführerderBARMERGEKinThüringen. „Wettbewerb ist ein wesentliches Element unserer Wirtschaftsordnung, auch innerhalb der Sozialversicherungsträger. Wir erleben jedoch gerade in der jüngsten Zeit, dass Wettbewerb kein alleiniges Allheilmittel zur Lösung vor uns liegender Herausforderungen darstellt. Wir begrüßen daher das Zustandekommen der Landesrahmenvereinbarung, verbunden mit der Hoffnung einen Perspektivwechsel damit aktiv gestalten zu können. Nun liegt es an den Partnern dieser Vereinbarung diese mit Leben zu füllen und ihren Teil zur gesamtgesellschaftlichenAufgabeaktivundverantwortungsvollbeizutragen“, sagtMarcusKaiser,DAK‐Gesundheit,VertragschefThüringen. „Die besondere Bedeutung dieser Landesrahmenvereinbarung liegt in der Weiterentwicklung der gemeinsamen Aktivitäten. Ziel ist, die betriebliche Gesundheitsförderung und den ArbeitsschutzinBetriebenundBildungseinrichtungennochengerzuverzahnen“, sagt Christoph Preuße, Landesverband Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Die Rentenversicherungsträger begrüßen diesen zukunftsweisenden Schritt zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention. Ob Reha, Beratung der Betriebe oder Prävention: Die RentenversicherungbringtvielKnow‐howmit, daswir gernzurVerbesserungderGesundheit derThüringerBevölkerungzurVerfügungstellen“, sagt Dr. Ina Ueberschär, stellvertretende Geschäftsführerin und Leitende Ärztin der DeutschenRentenversicherungMitteldeutschland. „MitderLandesrahmenvereinbarungwirdPräventionundGesundheitsförderunginThüringen breitaufgestelltundvölligneu gelebt.WirbegrüßendieträgerübergreifendeZusammenarbeit außerordentlich und freuen uns, gemeinsame Kooperationen und Projekte als gesamtgesellschaftlicheAufgabeindieTatumzusetzen“, sagtAndreasGärtner,LandesgeschäftsführerderIKKclassicinThüringen. „In der Zusammenführung aller für die Gesundheitsförderung in Thüringen verantwortlichen Akteure liegt die Chance, zukünftig noch zielgerichteter vorzugehen und vor allem am Bedarf sozialschwacherBevölkerungsgruppenorientiertePräventionbetreibenzukönnen“, sagt Bernd Helbl, Vertragsmanagement für Thüringen, KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Die Landesrahmenvereinbarung liefert die Grundlage für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtesundqualitativhochwertigesPräventionsangebotinThüringen.AlsTrägerder gesetzlichenRentenversicherungwieauchderKranken‐undPflegeversicherungsindwirdurch unser Verbundsystem gut aufgestellt, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderungzuleisten“, sagt Claudia May, Leiterin der Regionaldirektion Hessen‐Thüringen der Deutschen RentenversicherungKnappschaft‐Bahn‐See. „Für uns als sozialversicherungszweigübergreifender Träger schafft die LRV Thüringen die GrundlagefüreinganzheitlichesPräventionsangebotauseinerHand“, sagt Detlef Oesterwinter, Leiter Landesverbandsaufgaben/ Vertragswesen Mitte der SozialversicherungfürLandwirtschaft,ForstenundGartenbau. „Mit der Unterzeichnung der LRV beginnt die eigentliche Arbeit. Die Ersatzkassen begreifen Prävention als ein unverzichtbares Leistungsangebot für ihre Versicherten. Auf der Grundlage des Präventionsgesetzes verdoppeln sie die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Dabei darfabernichtausdemBlickgeraten,dassPräventionundGesundheitsförderungnichtalleinige AnliegenderKassen,sonderngesamtgesellschaftlicheAufgabensind“, sagtDr.ArnimFindeklee,Leiterdervdek‐LandesvertretungThüringen.
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