Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON REFERAT/PROJEKT TEL FAX Oberste Bundesbehörden E-MAIL DATUM Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Frau Berghald ZB1 +49 (0) 30 18 682-39 66 (oder 682-0) +49 (0) 30 18 682-14 46 [email protected] 23. Dezember 2015 Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen Oberste Finanzbehörden der Länder BETREFF BEZUG GZ DOK Dienstwohnungsvorschriften; Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen gem. § 26 Abs. 3 Satz 2 DWV; Festsetzung für den Zeitraum 2014/2015 Rundschreiben/Erlass vom 30. Dezember 2014 - Z B 1 - P 1532/14/10001, Dok. 2014/1131003 Z B 1 - P 1532/15/10003:001 2015/1145633 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Aufgrund des § 26 Abs. 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 16. Februar 1970 in der Fassung vom 13. Juli 1989 setze ich für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge wie folgt fest: Energieträger fossile Brennstoffe Fernwärme und übrige Heizungsarten € pro Quadratmeter 9,79 13,04 Aus Gründen der Gleichbehandlung bitte ich, diese Entgelte auch bei Bundesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, im Rahmen des § 22 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AVB) entsprechend anzuwenden. Ich weise darauf hin, dass die Versendung dieses Rundschreibens/Erlasses ausschließlich per E-Mail erfolgt; es wird zeitnah auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de eingestellt (Stichwortsuche z. B. mit den Begriffen „Heizkosten“ oder „DWV“). Im Auftrag Dr. Köhler
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