Zu den ethischen Grundsätzen gehören sowohl die Akzeptanz des Ermittlungs- und Strafverfahrens und der Unschuldsvermutung, als auch die Umsetzung der Prozessbegleitung mit suggestionsfreien Arbeitsmethoden. Unterschrift Euro. Ort, Datum Mein Jahresbeitrag beträgt Anmerkungen Bei minderjährigen und heranwachsenden Verletzten setzt die Hilfe ein Konzept voraus, das die spezifischen Lebensumstände minderjähriger und heranwachsender Geschädigter alters- und entwicklungsgerecht berücksichtigt; bei Straftaten im innerfamiliären Bereich trägt sie dem kindlichen Abhängigkeitsverhältnis zu den nicht beschuldigten Familienangehörigen durch deren Stärkung Rechnung.« Blumenstein / Fastie (2010) Meine E-Mail-Adresse Psychosoziale Prozessbegleitung hat keine rechtliche und/oder rechtsvertretende Funktion und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar, sie ersetzt auch keine ggf. erforderliche Beratung oder Therapie. Die Psychosoziale Prozessbegleitung schließt Gespräche über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt mit den Betroffenen aus. Ich suche Prozessbegleiterinnen und-begleiter in meiner Nähe Ich möchte Fördermitglied werden Ich interessiere mich für Fachveranstaltungen, Publikationen Zentrale Aufgabe des neuen Verbandes ist die Sicherstellung einer qualifizierten und professionellen Hilfeleistung von – insbesonderen minderjährigen – Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren. Qualitative Voraussetzung für Prozessbegleiterinnen und -begleiter von Geschädigten ist eine psychosoziale – bei Minderjährigen und Heranwachsenden vorzugsweise (sozial)pädagogische – Grundausbildung und eine Zusatzqualifikation, die die Vermittlung von strafrechtlichen und strafprozessualen Grundkenntnissen und einzelfallangemessenen Bewältigungsstrategien mit einschließt. Ich bin an aktiver Mitarbeit interessiert Seit Oktober 2009 besteht nach der Strafprozessordnung die Verpflichtung, Verletzte in einem Strafverfahren möglichst frühzeitig auf die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung hinzuweisen (§ 406 h StPO). »Psychosoziale Prozessbegleitung für Verletzte von Gewalt- und Sexualstraftaten bedeutet professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und Begleitung mit dem Ziel, die individuelle Belastung für die Zeuginnen oder Zeugen im Strafverfahren zu reduzieren, eine drohende Sekundärviktimisierung zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit (wieder)herzustellen. Der Einstieg in die Psychosoziale Prozessbegleitung ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Bitte schicken Sie mir weiteres Infomaterial zu Ziel ist die Sicherung eines flächendeckenden psychosozialen Hilfsangebots, mit dem die Begleitung von verletzten Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren gewährleistet werden soll. Ich unterstütze die Arbeit des BPP durch meine Mitgliedschaft. Er vertritt die Interessen professioneller Prozessbegleiter/ innen und setzt sich für eine bundeseinheitliche Struktur und die Entwicklung von Qualitätsstandards ein. Ich interessiere mich für die Arbeit des BPP. Der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung (BPP) ist ein Zusammenschluss von ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und -begleitern, die über ein abgeschlossenes Studium und eine spezifische Zusatzqualifikation (Weiterbildung bei »RechtWürdeHelfen« Institut für Opferschutz im Strafverfahren oder eine vergleichbare Weiterbildung) für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren verfügen. Mitgliedsantrag Ziele und Aufgaben Zusendung von Material Was ist Psychosoziale Prozessbegleitung ? Bitte im Fensterumschlag versenden Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. Lefèvrestraße 23 12161 Berlin Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung Der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Für seine Arbeit erhält der Verein keine öffentliche Zuwendung und ist auf finanzielle Unterstützung durch Spenden angewiesen. Spendenkonto Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Wohnort Telefon Tätigkeit, Arbeitsfelder Geb.Datum Ort, Datum Bank für Sozialwirtschaft Konto-Nr. 111 69 00 . BLZ 100 20 500 Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung, bitte geben Sie dafür Ihre vollständige Adresse an. Kontakt Geschäftsstelle: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP) Lefèvrestraße 23 12161 Berlin Telefon: 030 85711848 E-mail: [email protected] www.bpp-bundesverband.de Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung Informationen für Professionelle Prozessbegleiterinnen und -begleiter Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger Nebenklagevertreterinnen und -vertreter Polizeibeamtinnen und -beamte Staatsanwältinnen und -anwälte Richterinnen und Richter Unterschrift
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