BPP_Flyer_RZ - Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung eV

Zu den ethischen Grundsätzen gehören sowohl die Akzeptanz des Ermittlungs- und Strafverfahrens und der Unschuldsvermutung, als
auch die Umsetzung der Prozessbegleitung mit suggestionsfreien Arbeitsmethoden.
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Euro.
Ort, Datum
Mein Jahresbeitrag beträgt Anmerkungen
Bei minderjährigen und heranwachsenden Verletzten setzt die Hilfe
ein Konzept voraus, das die spezifischen Lebensumstände minderjähriger und heranwachsender Geschädigter alters- und entwicklungsgerecht berücksichtigt; bei Straftaten im innerfamiliären Bereich trägt
sie dem kindlichen Abhängigkeitsverhältnis zu den nicht beschuldigten
Familienangehörigen durch deren Stärkung Rechnung.« Blumenstein / Fastie (2010)
Meine E-Mail-Adresse
Psychosoziale Prozessbegleitung hat keine rechtliche und/oder rechtsvertretende Funktion und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar,
sie ersetzt auch keine ggf. erforderliche Beratung oder Therapie. Die Psychosoziale Prozessbegleitung schließt Gespräche über den zur
Verhandlung stehenden Sachverhalt mit den Betroffenen aus.
Ich suche Prozessbegleiterinnen und-begleiter in meiner Nähe
Ich möchte Fördermitglied werden
Ich interessiere mich für Fachveranstaltungen, Publikationen
Zentrale Aufgabe des neuen Verbandes ist die Sicherstellung einer qualifizierten und professionellen Hilfeleistung
von – insbesonderen minderjährigen – Zeuginnen und
Zeugen im Strafverfahren.
Qualitative Voraussetzung für Prozessbegleiterinnen und -begleiter
von Geschädigten ist eine psychosoziale – bei Minderjährigen und Heranwachsenden vorzugsweise (sozial)pädagogische – Grundausbildung
und eine Zusatzqualifikation, die die Vermittlung von strafrechtlichen
und strafprozessualen Grundkenntnissen und einzelfallangemessenen
Bewältigungsstrategien mit einschließt.
Ich bin an aktiver Mitarbeit interessiert
Seit Oktober 2009 besteht nach der Strafprozessordnung
die Verpflichtung, Verletzte in einem Strafverfahren möglichst frühzeitig auf die Möglichkeit der psychosozialen
Prozessbegleitung hinzuweisen (§ 406 h StPO).
»Psychosoziale Prozessbegleitung für Verletzte von Gewalt- und Sexualstraftaten bedeutet professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und Begleitung mit dem Ziel, die individuelle Belastung für
die Zeuginnen oder Zeugen im Strafverfahren zu reduzieren, eine drohende Sekundärviktimisierung zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit (wieder)herzustellen. Der Einstieg in die Psychosoziale Prozessbegleitung ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich.
Bitte schicken Sie mir weiteres Infomaterial zu
Ziel ist die Sicherung eines flächendeckenden psychosozialen Hilfsangebots, mit dem die Begleitung von verletzten
Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren gewährleistet
werden soll. Ich unterstütze die Arbeit des BPP durch meine Mitgliedschaft.
Er vertritt die Interessen professioneller Prozessbegleiter/
innen und setzt sich für eine bundeseinheitliche Struktur
und die Entwicklung von Qualitätsstandards ein.
Ich interessiere mich für die Arbeit des BPP.
Der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung (BPP)
ist ein Zusammenschluss von ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und -begleitern, die über ein abgeschlossenes
Studium und eine spezifische Zusatzqualifikation (Weiterbildung bei »RechtWürdeHelfen« Institut für Opferschutz
im Strafverfahren oder eine vergleichbare Weiterbildung) für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren verfügen. Mitgliedsantrag
Ziele und Aufgaben
Zusendung von Material
Was ist Psychosoziale Prozessbegleitung ?
Bitte im Fensterumschlag versenden
Bundesverband
Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.
Lefèvrestraße 23
12161 Berlin
Bundesverband Psychosoziale
Prozessbegleitung
Bundesverband Psychosoziale
Prozessbegleitung
Der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Für seine
Arbeit erhält der Verein keine öffentliche Zuwendung und ist auf finanzielle Unterstützung durch
Spenden angewiesen.
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PLZ, Wohnort
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Tätigkeit, Arbeitsfelder
Geb.Datum
Ort, Datum
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Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung,
bitte geben Sie dafür Ihre vollständige Adresse an.
Kontakt
Geschäftsstelle: Bundesverband
Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP)
Lefèvrestraße 23
12161 Berlin
Telefon: 030 85711848
E-mail: [email protected]
www.bpp-bundesverband.de
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