Für Erstsemester-Studierende, Studienbeginn ab WS2015

Bachelorstudium Elektrotechnik und Informationstechnik (ETIT) am KIT
Hinweise für Erstsemester (Studienbeginn ab WS 2015)
Liebe Studierende,
willkommen beim Studiengang ETIT an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik!
Auf diesen zwei Blättern haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zu Ihrem Studium auf der Basis der
Studien- und Prüfungsordnung zusammengestellt. Auf der Seite 1 finden Sie Allgemeines zum Aufbau Ihres
Studiums, auf der Rückseite wichtige Kontaktdaten. Das zweite Blatt enthält häufig gestellte Fragen.
Für weitere Detailfragen informieren Sie sich bitte in der für Sie geltenden Prüfungsordnung (SPO-AB 2015
KIT15) im Downloadbereich unserer Fakultätshomepage www.etit.kit.edu unter „Studium und Lehre“ oder
fragen Sie gerne bei uns im Sekretariat des Bachelorprüfungsausschusses (BPA) nach. Auch die Fachschaft
steht Ihnen bei allen Fragen zu Prüfungen oder zu anderen Themen rund um Ihr Studium gerne zur Seite.
Wichtig: Wenn Sie sich über Curriculum, Fristen oder andere wichtige Details informieren, achten Sie bitte
stets darauf, dass Sie sich dabei auf die für Sie gültige Prüfungsordnung (und Studienplan) beziehen!

Aufbau des Studiums
Die ersten viereinhalb Semester des Studiums beinhalten eine Reihe von Pflichtveranstaltungen,
die für alle Studierenden verbindlich sind. Die verbindlichen Prüfungen sind den drei
übergeordneten Fächern „Mathematisch-physikalische Grundlagen“, „Elektrotechnik“ und
„Informationstechnik“ zugeordnet. Darüber hinaus sind Veranstaltungen im Umfang von 16 LP
(Leistungspunkten) aus dem „Interdisziplinären Fach“ zu wählen. Eine Aufstellung der dafür
wählbaren Prüfungen werden Sie in Kürze im Modulhandbuch finden.
Einen Vorschlag, in welcher Reihenfolge Sie Ihre Prüfungen ablegen sollten, finden Sie im
Studienplan.
 Fristen
1. Die sogenannten „Orientierungsprüfungen“ umfassen die beiden Modulprüfungen Höhere
Mathematik I und Lineare Elektrische Netze. Diese müssen spätestens bis Ende des
Prüfungszeitraumes des 3. Fachsemesters bestanden sein, sonst erlischt der
Prüfungsanspruch, und Sie werden exmatrikuliert.
2. Alle Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums inkl. Bachelorarbeit müssen bis zum Ende
des Prüfungszeitraums des 10. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen sein, sonst
erlischt der Prüfungsanspruch.
3. Wiederholungsprüfungen von nicht bestandenen Prüfungen müssen spätestens im
übernächsten Semester angetreten werden.
4. Bitte beachten: Für den anschließenden Masterstudiengang ETIT müssen Sie sich
bewerben! Achten Sie dabei auf die Bewerbungsfrist vom 15. Juni bis 15. Juli für das
Wintersemester und vom 15. Dezember bis 15. Januar für das Sommersemester!

Bachelorarbeit
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen Sie die Prüfungen der ersten 4 Semester bestanden
haben (dabei darf eine Prüfung noch fehlen).
Viel Freude und Erfolg in Ihrem Studium wünschen
Prof. Dr.-Ing. Fernando Puente León (Vorsitzender des BPA),
Heidrun Schön und Katharina Williams (BPA-Sekretariat).
Hinweise für ETIT-Erstsemester
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Februar 2016
Wichtige Kontaktadressen:
BPA-Sekretariat
Fritz-Haber-Weg 1 (Institut für Theoretische Elektrotechnik und Systemoptimierung)
Gebäude 30.33, Raum 110.
Ansprechpartnerinnen: Heidrun Schön und Katharina Williams
Telefon: 0721/608-42636 oder -42746
E-Mail: [email protected]
Unsere Sprechzeiten:
Mo-Mi: 9:00–12:00 Uhr und
Mi: 14:00–16:00 Uhr
Do:
10:00–12:00 Uhr
_________________________________________________________________________________
Studierendenservice
Campus Süd, Kaiserstr. 12, Gebäude 10.12
Welcome Desk (für allgemeine Fragen)
Tag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Sprechzeiten (persönlich u. telefonisch)
09:00–16:30 Uhr
09:00–15:00 Uhr
09:00–16:30 Uhr
09:00–15:00 Uhr
Nach Vereinbarung
Hotline: 608-82222
Studiengangsspezifische Anliegen
(A-K: Frau Cho-Bohr, Tel.: 608-47463/ L-Z: Frau Kruck, Tel.: 608-47460)
Tag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Persönliche Sprechzeiten
14:00–16:30 Uhr
09:30–12:00 Uhr
14:00–16:30 Uhr
09:30–12:00 Uhr
Nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten
09:00–12:00 Uhr
–
09:00–12:00 Uhr
–
09:00–12:00 Uhr
Ticketausgabe ab 15 Minuten vor Beginn und bis 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Hinweise für ETIT-Erstsemester
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Februar 2016
Frequently Asked Questions an den Bachelorprüfungsausschuss
(Stand 02/2016)
Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
Sie melden sich über das Studierendenportal online an. Sollte dies nicht funktionieren melden Sie sich bitte
bei uns im BPA-Sekretariat. Achtung, es gibt Anmeldefristen!
Muss ich zur Prüfung etwas mitbringen?
Ja, Sie müssen Ihren Studierendenausweis und eine Immatrikulationsbescheinigung mitbringen.
Wann finden die Prüfungen statt?
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie im Downloadbereich unserer Fakultätshomepage unter „Studium
und Lehre“( http://www.etit.kit.edu/1151.php)
Muss ich mich bei Krankheit o.ä. von der Prüfung abmelden?
Ja, unbedingt! Solange es möglich ist, über das Studienportal, bei kurzfristigen Abmeldungen direkt beim
Prüfer. Eine nicht angetretene Prüfung ohne Abmeldung wird mit 5,0 bewertet.
Bis wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Von einer schriftlichen Prüfung können Sie bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben zurücktreten.
Von einer mündlichen Prüfung können Sie bis zu 3 Tage vor der Prüfung zurücktreten. Bitte machen Sie in
beiden Fällen nur im Notfall davon Gebrauch!
Was passiert, wenn ich eine schriftliche Prüfung nicht bestehe?
Sie müssen bis zum übernächsten Semester eine Wiederholungsprüfung ablegen.
Muss ich mich auch zur Wiederholungsprüfung anmelden?
Ja, Sie melden sich im gleichen Verfahren an wie zu Erstprüfungen.
Was passiert, wenn ich die schriftliche Wiederholungsprüfung nicht bestehe?
Nach einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung findet zeitnah eine mündliche Nachprüfung statt, die
nicht besser als 4,0 bewertet werden kann. Die Anmeldung und Terminierung dieser Prüfung läuft direkt
über das prüfende Institut.
Was kann ich tun, wenn ich auch die mündliche Nachprüfung nicht bestehe?
Bei endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung (= Nichtbestehen der schriftlichen Wiederholungsprüfung
und der mündlichen Nachprüfung) kann in begründeten Fällen ein Antrag auf Zweitwiederholung gestellt
werden. Achtung: Orientierungsprüfungen sind von Zweitwiederholungen ausgeschlossen! Näheres zu
Anträgen finden Sie im Downloadbereich unserer Fakultätshomepage. Bitte kommen Sie zur Beratung ins
BPA-Sekretariat.
Was passiert, wenn ich eine mündliche Prüfung nicht bestehe?
Sie müssen die Prüfung bis spätestens zum nächsten Semester wiederholen.
Bitte wenden!
Hinweise für ETIT-Erstsemester
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Februar 2016
Was kann ich tun, wenn ich durch Krankheit o.a. eine Frist nicht einhalten kann?
In besonderen Härtefällen (Krankheit o.a.) kann beim BPA ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Näheres dazu finden Sie im Downloadbereich unserer Fakultätshomepage (s. unten). Bitte kommen Sie in
einem solchen Fall frühzeitig zur Beratung ins BPA-Sekretariat.
Was benötige ich, um die Bachelorarbeit beginnen zu können?
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit benötigen Sie eine mündliche Zusage Ihres Betreuers, den von einem
Studienberater unterschriebenen Individuellen Studienplan (s.u.) und einen aktuellen Notenauszug. (Sie
müssen die Prüfungen der ersten 4 Semester bestanden haben, dabei darf eine noch fehlen). Details zum
Verwaltungsablauf für die Bachelorarbeit finden Sie im Downloadbereich unserer Fakultätshomepage.
Wie viel Zeit habe ich für die Bachelorarbeit?
Die empfohlene Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt bei Bearbeitung in Vollzeit drei Monate.
Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate.
Was ist der Individuelle Studienplan?
Auf dem Individuellen Studienplan legen Sie die von Ihnen geplanten Module für das interdisziplinäre Fach,
die überfachlichen Qualifikationen und ggf. Zusatzleistungen fest. Das Formular finden Sie im
Downloadbereich unserer Fakultätshomepage (s. unten). Stimmen Sie Ihre Wahl möglichst früh mit einem
Studienberater ab! Der Individuelle Studienplan muss vom Studienberater genehmigt werden. Eine Liste
der StudienberaterInnen finden Sie im Downloadbereich unserer Fakultätshomepage (s. unten).
Kann ich die Bachelorarbeit auch außerhalb der Fakultät schreiben, z.B. in einem
Industrieunternehmen?
Ja, wenn Sie dafür die Betreuungszusage eines Professors der Fakultät ETIT haben. Bitte holen Sie sich
hierfür zuallererst ein Formblatt im BPA-Sekretariat ab und klären Sie mit uns das weitere Procedere.
Wo finde ich die Prüfungsordnung, Formulare etc. zu meinem Studium?
Sie finden die wichtigsten Dokumente und Vorlagen auf der ETIT-Fakultätshomepage unter „Studium und
Lehre“ im Downloadbereich. (http://www.etit.kit.edu/1151.php)
Wohin kann ich mich bei Fragen und Problemen wenden?
Bei allen Fragen zu Prüfungen, Abläufen oder bei sonstigen Problemen in Bezug auf Ihr Studium kommen
Sie gerne zuerst ins BPA-Sekretariat. Wir können Ihnen entweder direkt helfen oder Ihnen die zuständige
Person nennen.
Hinweise für ETIT-Erstsemester
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Februar 2016