Tax Weekly #35/2015

# 35
28.08.2015
28.03.2014
Zeitplan zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und
Deutschland
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 02.09.2015
mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland
und China befassen (zu den inhaltlichen Änderungen vgl. bereits TAX WEEKLY #
14/2014). Im Anschluss kann dann die Einleitung des deutschen Vertragsgesetzgebungsverfahrens erfolgen. Folgender Zeitplan ist für die parlamentarische Befassung nach derzeitigem Stand vorgesehen:
1. Lesung Bundesrat
Zeitplan
Date
16.10.2015
1. Lesung Bundestag
05.11.2015
2./3. Lesung Bundestag
13.11.2015
2. Lesung Bundesrat
18.12.2015
Sollte es dabei bleiben, wäre eine Anwendung des Abkommens erst ab
01.01.2017 möglich, da das Abkommen auf Bitten der chinesischen Seite eine
Klausel enthält, nach der es mindestens 30 Tage vor Jahresende ratifiziert werden muss, um noch zum folgenden Jahreswechsel Anwendung finden zu können.
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Nachdem das BMF am 25.11.2014 ein Konzept zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zur Diskussion gestellt hatte (siehe TAX WEEKLY # 48/2014)
wurde nun am 27.08.2015 der entsprechende Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Verbände verschickt. Das Gesetz soll durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch eine weitgehende elektronische Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Steuerpflichtigen, das Besteuerungsverfahren effizienter gestalten. Entgegen den ursprünglichen Aussagen im Konzept, sollen
die gesetzlichen Maßnahmen nicht bereits ab 2016 wirksam werden. Vielmehr
soll das Gesetz nun grundsätzlich erst am 01.01.2017 in Kraft treten. In der
nächsten Ausgabe des TAX WEEKLY werden wir näher auf die Inhalte des Referentenentwurfs eingehen.
BMF: Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht
Mit BMF-Schreiben vom 20.08.2015 äußert sich die Finanzverwaltung zu Fragen
in Bezug auf die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft im Zusammenhang mit atypisch stillen Beteiligungen am Handelsgewerbe einer Kapitalgesellschaft. Danach gelte Folgendes:
1. Atypisch stille Gesellschaft
Bestehe am Handelsgewerbe einer Kapitalgesellschaft eine stille Beteiligung
nach § 230 HGB, die ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren
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sei (atypisch stille Gesellschaft), könne diese atypisch stille Gesellschaft weder
Organgesellschaft nach den §§ 14, 17 KStG noch Organträgerin nach § 14
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG sein.
2. Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht
Eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung bestehe, könne
weder Organgesellschaft nach den §§ 14, 17 KStG noch Organträgerin nach § 14
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG sein. Hierzu wird im BMF-Schreiben weiter ausgeführt,
dass die am 20.08.2015 bereits existierenden und steuerlich anerkannten Organschaften mit Organträgern, an deren Handelsgewerbe atypisch stille Beteiligungen bestehen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls im Wege der
Billigkeit und aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter steuerlich anerkannt
werden können.
Insgesamt stellt das BMF-Schreiben nun klar, welche Rechtsauffassung die Finanzverwaltung zu den teilweise äußerst umstrittenen Rechtsfragen vertritt:
Bereits im BMF-Schreiben vom 10.11.2005 wurde es bei OrganträgerPersonengesellschaften generell für erforderlich gehalten, dass die Anteile an der
Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten werden. Aufgrund dessen
wurde auch in vereinzelten Verfügungen kundgetan, dass eine atypisch stille Gesellschaft mangels vorhandenem Gesamthandsvermögen nicht als Organträgerin
anerkannt werden kann (vgl. OFD Frankfurt vom 30.01.2013 und FinMin Schleswig-Holstein vom 04.03.2013).
Deutlich umstrittener ist hingegen die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft, an der
eine atypisch stille Gesellschaft besteht, eine taugliche Organgesellschaft sein
kann. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben bestätigt die Finanzverwaltung die diesbezüglich mit dem BFH-Beschluss vom 31.03.2011 (I B 177/10) begründete ablehnende Haltung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (vgl. FinMin
Schleswig-Holstein vom 04.03.2013), wonach in solchen Konstellationen nicht
der „ganze Gewinn“ der GmbH an den Organträger abgeführt werde.
Schließlich ergänzt das BMF-Schreiben die bisherigen Einzelverfügungen noch
um die Klarstellung, dass eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, auch nicht Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG
sein kann. Diese Auffassung ist wohl vor dem Hintergrund der ansonsten ähnlichen Wirkungen wie bei der Mehrmütterorganschaft zu sehen.
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28.08.2015
Alle am 26.08.2015 veröffentlichten Entscheidungen des BFH (V)
28.03.2014
Aktenzeichen
Entscheidungsdatum
Stichwort
VI R 68/14
18.06.2015
Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter
Behandlungsmethoden
V R 46/13
15.04.2015
Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die
Ablösung einer Mietgarantie
Alle am 26.08.2015 veröffentlichten Entscheidungen des BFH (NV)
Aktenzeichen
Entscheidungsdatum
Stichwort
IV R 2/12
16.04.2015
Korrektur eines Gewinnfeststellungsbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden einer Betriebsaufspaltung
VII R 10/13
05.05.2015
Zolltarifliche Einreihung eines Produkts zur diätetischen Behandlung von Gefäßerkrankungen als Arzneiware
IX R 5/14
14.04.2015
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
VIII B 56/15
15.07.2015
Zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens gem. § 65 Abs. 1
FGO
X B 28/15
30.06.2015
Mussinhalt einer Klage - Bezeichnung des Klägers
X R 24/13
22.04.2015
Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheids
X R 38/14
09.06.2015
Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung
von Beamten in die Übermittlung von Besoldungsdaten - Begründung eines
Antrags auf Wiedereinsetzung
IX B 38/15
15.07.2015
Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von
Beweisanträgen
VI B 5/15
08.07.2015
NZB gegen FG-Urteil, mit dem eine Restitutionsklage abgewiesen wurde Anforderung an eine Wiederaufnahmeklage
IV B 72/14
16.07.2015
Einbeziehung eines Richtigstellungsbescheides in ein anhängiges Klageverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid nur hinsichtlich der angefochtenen selbständigen Besteuerungsgrundlagen. - Keine Ablaufhemmung
eines Gewinnfeststellungsbescheides soweit dieser an verstorbenen Gesellschafter als Inhaltsadressat gerichtet ist.
XI B 41/15
14.07.2015
Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer i.S. des Unionsrechts und der Abgabeordnung
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28.08.2015
Aktenzeichen
28.03.2014
Entscheidungsdatum
Stichwort
IX R 57/13
12.05.2015
Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens
IX B 95/15
04.08.2015
Beschwerde gegen Ladungsverfügung - Beweiserhebung im Verfahren nach §
79 Abs. 3 FGO - Anordnung der Beweisaufnahme durch Beweisbeschluss
Alle bis zum 28.08.2015 veröffentlichten Erlasse
Aktenzeichen
Datum
Stichwort
IV C 3 - S
2221/09/1001
3 :001
28.08.2015
Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des
Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2016
III C 2 - S
7410/07/1000
5
27.08.2015
Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) auf Umsätze an
Nichtlandwirte; Konsequenzen der BFH-Urteile vom 10. September 2014, XI R
33/13, und vom 21. Januar 2015, XI R 13/13
IV C 2 - S
2770/12/1000
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20.08.2015
Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht
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28.08.2015
28.03.2014
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