Meldebestätigung (§ 19 Abs. 3 BMG) Angaben zum Wohnungsgeber (Vermieter): ___________________ ___________________ ___________________ Angaben zum Eigentümer der Wohnung (wenn dieser nicht Vermieter ist): ___________________ ___________________ ___________________ Angaben zum meldepflichtigen Vorgang: Einzug am ___________________ Auszug am ___________________ Angaben zum Mietobjekt: _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ Angaben zu den meldepflichtigen Personen: Name Vorname(n) Geburtsdatum _________________________________, den _________________________________ _________________________________ Wohnungsgeber (Vermieter) Meldebestätigung Stand: 11/2015 Seite 1 von 2 Angaben zu der vom Wohnungsgeber (Vermieter) beauftragten Person: ___________________ ___________________ ___________________ _________________________________, den _________________________________ _________________________________ Beauftragte Person des Wohnungsgebers (Vermieters) Meldebestätigung Stand: 11/2015 Seite 2 von 2 Wichtige Hinweise und Tipps Wohnungsgeber (Vermieter): Der Vermieter ist konkret mit Name und Anschrift zu bezeichnen. Sofern mehrere Personen Vermieter sind, sind alle Personen konkret zu bezeichnen. Eigentümer: Wenn der Vermieter nicht der Eigentümer ist (Bsp. Untermiete) ist auch der Eigentümer konkret mit Name und Anschrift zu bezeichnen. Sofern mehrere Personen Eigentümer sind, sind alle Personen konkret zu bezeichnen. Meldepflichtiger Vorgang: Hier soll mittels Ankreuzen gewählt werden, ob es sich um einen Einzug oder einen Auszug handelt. Das Datum ist anzugeben. Wohnung: Die Anschrift der Wohnung ist anzugeben. Es wird empfohlen, auch die Lage der Wohnung im Haus anzugeben. Meldepflichtige Personen: Hier sind alle ein- bzw. ausziehenden Personen anzugeben – auch Kinder. Datum: Der Mieter muss die Meldebestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Ein- bzw. Auszug erhalten haben. Beauftragte Person: Wenn der Vermieter jemanden zur Wohnungsübergabe/-abnahme beauftragt hat (Bsp. Hausverwalter) ist dieser konkret mit Name und Anschrift zu bezeichnen. Tipps zur Nutzung Seite 1 von 1
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