Meldebestätigung (§ 19 Abs. 3 BMG)

Meldebestätigung (§ 19 Abs. 3 BMG)
Angaben zum Wohnungsgeber (Vermieter):
___________________
___________________
___________________
Angaben zum Eigentümer der Wohnung (wenn dieser nicht Vermieter ist):
___________________
___________________
___________________
Angaben zum meldepflichtigen Vorgang:
Einzug am ___________________
Auszug am ___________________
Angaben zum Mietobjekt:
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
Angaben zu den meldepflichtigen Personen:
Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
_________________________________, den _________________________________
_________________________________
Wohnungsgeber (Vermieter)
Meldebestätigung
Stand: 11/2015
Seite 1 von 2
Angaben zu der vom Wohnungsgeber (Vermieter) beauftragten Person:
___________________
___________________
___________________
_________________________________, den _________________________________
_________________________________
Beauftragte Person des Wohnungsgebers (Vermieters)
Meldebestätigung
Stand: 11/2015
Seite 2 von 2
Wichtige Hinweise und Tipps
Wohnungsgeber (Vermieter): Der Vermieter ist konkret mit Name und Anschrift zu bezeichnen.
Sofern mehrere Personen Vermieter sind, sind alle Personen konkret zu bezeichnen.
Eigentümer: Wenn der Vermieter nicht der Eigentümer ist (Bsp. Untermiete) ist auch der Eigentümer
konkret mit Name und Anschrift zu bezeichnen. Sofern mehrere Personen Eigentümer sind, sind alle
Personen konkret zu bezeichnen.
Meldepflichtiger Vorgang: Hier soll mittels Ankreuzen gewählt werden, ob es sich um einen Einzug
oder einen Auszug handelt. Das Datum ist anzugeben.
Wohnung: Die Anschrift der Wohnung ist anzugeben. Es wird empfohlen, auch die Lage der
Wohnung im Haus anzugeben.
Meldepflichtige Personen: Hier sind alle ein- bzw. ausziehenden Personen anzugeben – auch
Kinder.
Datum: Der Mieter muss die Meldebestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Ein- bzw. Auszug
erhalten haben.
Beauftragte Person: Wenn der Vermieter jemanden zur Wohnungsübergabe/-abnahme beauftragt
hat (Bsp. Hausverwalter) ist dieser konkret mit Name und Anschrift zu bezeichnen.
Tipps zur Nutzung
Seite 1 von 1