Orrick, Herrington & Sutcliffe gewinnt Dr. André

PRESSEMITTEILUNG
2 8. Se p te mb e r 2 015
Orrick, Herrington & Sutcliffe gewinnt Dr. André Zimmermann für ihre
deutsche Arbeitsrechtspraxis
Düsseldorf – Orrick, Herrington & Sutcliffe hat Dr. André Zimmermann für die Leitung ihrer
Arbeitsrechtspraxis in Deutschland gewonnen. Er wird sich der US-Kanzlei zum 1. Oktober 2015
als National Partner anschließen und die deutsche Arbeitsrechtspraxis leiten.
André Zimmermann hatte seine Karriere 2008 am Frankfurter Standort von Hogan Lovells
begonnen. Mitte 2011 war er gemeinsam mit dem Frankfurter Arbeitsrechts-Team von Hogan
Lovells zu Allen & Overy gewechselt, wo er rund drei Jahre als Senior Associate tätig war. 2014
hatte er sich als Counsel King & Wood Mallesons angeschlossen.
Ein Beratungsschwerpunkt von André Zimmermann ist die
arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen und
Restrukturierungen einschließlich der damit verbundenen Verhandlungen
mit Arbeitnehmervertretungen. Er war etwa maßgeblich beteiligt an der
Beratung der Finanz Informatik beim Outsourcing der IT-Infrastruktur
der LBBW. Zuletzt beriet er zu den arbeitsrechtlichen Fragen einer
komplexen Restrukturierung der börsennotierten Koenig & Bauer AG
verbunden mit mehreren Ausgliederungen und Betriebsspaltungen zur
Implementation einer Holdingstruktur.
Zu den M&A-Transaktionen, die Herr Dr. Zimmermann regelmäßig begleitet, zählten der Erwerb
der Wohnimmobilientochter GBW der BayernLB durch ein Konsortium um die Patrizia Alternative
Investments AG für 2,45 Milliarden Euro und der Erwerb der Deutsche Bank-Tochter registrar
services GmbH durch Link Market Services.
Daneben bilden die Beratung zu Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern, der
Arbeitnehmerdatenschutz und die Prozessvertretung Schwerpunkte der Tätigkeit von André
Zimmermann. Besonders erfahren ist er in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. So beriet er zuletzt
intensiv zu der Abgrenzung von Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung und vertrat
Unternehmen in einer Vielzahl von Klagen wegen behaupteter Scheindienstverträge erfolgreich in
erster und zweiter Instanz.
Dr. Wilhelm Nolting-Hauff und Dr. Oliver Duys, Managing Partner Orrick Germany, über den
Neuzugang: „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir mit André Zimmermann einen anerkannten und
aufstrebenden Kollegen als Partner und Leiter unserer deutschen Arbeitsrechtspraxis gewinnen
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konnten. Mit seinem Zugang setzen wir unsere Strategie fort, von unseren Mandanten nachgefragte
Praxisbereiche mit exzellent ausgewiesenen und ambitionierten Quereinsteigern zu verstärken.“
Dr. André Zimmermann zu seinem Wechsel: „Die deutsche Arbeitsrechtspraxis von Orrick zu
leiten, ist eine großartige Herausforderung. Ich freue mich sehr darauf, die äußerst dynamische und
hoch angesehene internationale Arbeitsrechtspraxis von Orrick zu verstärken. Orrick bietet mir mit
ihrer beeindruckenden Mandantenbasis aus dem Silicon Valley, der starken Corporate-Praxis und
ihrer klaren Wachstumsstrategie für Deutschland und Europa eine ideale Plattform."
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Über Orrick
Orrick ist eine der weltweit führenden Anwaltskanzleien, mit einem besonderen Fokus auf Energie
& Infrastruktur, die Finanz- sowie die Technologiebranche. Die Mandantenarbeit verteilt sich
gleichmäßig auf Transaktionsberatung und Rechtsstreitigkeiten. Law360 zählt Orrick zu den „Global
20“ der Rechtskanzleien. Die Firmenplattform umfasst Standorte in den USA, im Vereinigten
Königreich, Frankreich, der Schweiz, Deutschland, Italien, Belgien, Russland sowie in China und
Japan. Außerdem besitzt die Kanzlei ein Partnerbüro in Abidjan, Elfenbeinküste. Financial Times
zählt Orrick regelmäßig zu den 10 innovativsten Kanzleien in Nordamerika, und BTI Consulting
nahm Orrick kürzlich in ihre Service All Star List auf.
Pressekontakt:
Maren Pruss
Head of Business Development, Marketing & PR
Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP
Orrick-Haus
Heinrich-Heine-Allee 12
40213 Düsseldorf
Tel.: + 49 (0) 211 36 787 - 248
Fax: + 49 (0) 211 36 787 - 540
Email: [email protected]
Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht
des US-Staates Kalifornien, eingetragen beim Secretary of State, State of California, Sacramento,
California (Registrierungs-Nr. 201996243002). Die persönliche Haftung der Partner ist beschränkt.
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