PRESSEMITTEILUNG 2 8. Se p te mb e r 2 015 Orrick, Herrington & Sutcliffe gewinnt Dr. André Zimmermann für ihre deutsche Arbeitsrechtspraxis Düsseldorf – Orrick, Herrington & Sutcliffe hat Dr. André Zimmermann für die Leitung ihrer Arbeitsrechtspraxis in Deutschland gewonnen. Er wird sich der US-Kanzlei zum 1. Oktober 2015 als National Partner anschließen und die deutsche Arbeitsrechtspraxis leiten. André Zimmermann hatte seine Karriere 2008 am Frankfurter Standort von Hogan Lovells begonnen. Mitte 2011 war er gemeinsam mit dem Frankfurter Arbeitsrechts-Team von Hogan Lovells zu Allen & Overy gewechselt, wo er rund drei Jahre als Senior Associate tätig war. 2014 hatte er sich als Counsel King & Wood Mallesons angeschlossen. Ein Beratungsschwerpunkt von André Zimmermann ist die arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen und Restrukturierungen einschließlich der damit verbundenen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Er war etwa maßgeblich beteiligt an der Beratung der Finanz Informatik beim Outsourcing der IT-Infrastruktur der LBBW. Zuletzt beriet er zu den arbeitsrechtlichen Fragen einer komplexen Restrukturierung der börsennotierten Koenig & Bauer AG verbunden mit mehreren Ausgliederungen und Betriebsspaltungen zur Implementation einer Holdingstruktur. Zu den M&A-Transaktionen, die Herr Dr. Zimmermann regelmäßig begleitet, zählten der Erwerb der Wohnimmobilientochter GBW der BayernLB durch ein Konsortium um die Patrizia Alternative Investments AG für 2,45 Milliarden Euro und der Erwerb der Deutsche Bank-Tochter registrar services GmbH durch Link Market Services. Daneben bilden die Beratung zu Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern, der Arbeitnehmerdatenschutz und die Prozessvertretung Schwerpunkte der Tätigkeit von André Zimmermann. Besonders erfahren ist er in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. So beriet er zuletzt intensiv zu der Abgrenzung von Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung und vertrat Unternehmen in einer Vielzahl von Klagen wegen behaupteter Scheindienstverträge erfolgreich in erster und zweiter Instanz. Dr. Wilhelm Nolting-Hauff und Dr. Oliver Duys, Managing Partner Orrick Germany, über den Neuzugang: „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir mit André Zimmermann einen anerkannten und aufstrebenden Kollegen als Partner und Leiter unserer deutschen Arbeitsrechtspraxis gewinnen www.orrick.de www.orrick.com konnten. Mit seinem Zugang setzen wir unsere Strategie fort, von unseren Mandanten nachgefragte Praxisbereiche mit exzellent ausgewiesenen und ambitionierten Quereinsteigern zu verstärken.“ Dr. André Zimmermann zu seinem Wechsel: „Die deutsche Arbeitsrechtspraxis von Orrick zu leiten, ist eine großartige Herausforderung. Ich freue mich sehr darauf, die äußerst dynamische und hoch angesehene internationale Arbeitsrechtspraxis von Orrick zu verstärken. Orrick bietet mir mit ihrer beeindruckenden Mandantenbasis aus dem Silicon Valley, der starken Corporate-Praxis und ihrer klaren Wachstumsstrategie für Deutschland und Europa eine ideale Plattform." ### Über Orrick Orrick ist eine der weltweit führenden Anwaltskanzleien, mit einem besonderen Fokus auf Energie & Infrastruktur, die Finanz- sowie die Technologiebranche. Die Mandantenarbeit verteilt sich gleichmäßig auf Transaktionsberatung und Rechtsstreitigkeiten. Law360 zählt Orrick zu den „Global 20“ der Rechtskanzleien. Die Firmenplattform umfasst Standorte in den USA, im Vereinigten Königreich, Frankreich, der Schweiz, Deutschland, Italien, Belgien, Russland sowie in China und Japan. Außerdem besitzt die Kanzlei ein Partnerbüro in Abidjan, Elfenbeinküste. Financial Times zählt Orrick regelmäßig zu den 10 innovativsten Kanzleien in Nordamerika, und BTI Consulting nahm Orrick kürzlich in ihre Service All Star List auf. Pressekontakt: Maren Pruss Head of Business Development, Marketing & PR Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP Orrick-Haus Heinrich-Heine-Allee 12 40213 Düsseldorf Tel.: + 49 (0) 211 36 787 - 248 Fax: + 49 (0) 211 36 787 - 540 Email: [email protected] Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des US-Staates Kalifornien, eingetragen beim Secretary of State, State of California, Sacramento, California (Registrierungs-Nr. 201996243002). Die persönliche Haftung der Partner ist beschränkt. www.orrick.de www.orrick.com
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