Einbau einer effizienten Heizung oder die Umstellung auf - N

Aktion: 1620-CO2-01
2016
Stadt Nürnberg Region
Antrag auf Zuschuss im Rahmen
des „CO2-Minderungsprogramms 2016“
für den Einbau einer effizienten Heizung oder die Umstellung auf Fernwärme
Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind den Förderrichtlinien in der Broschüre zum CO2-Minderungsprogramm zu entnehmen.
Der Antrag muss vor Beginn der Umstellungsarbeiten und vor jeglicher Auftragserteilung (z. B. Bestellung) eingereicht werden.
1.
Antragsteller Eigentümer oder HEIZSYSTEME
An die
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Energie- und Umweltberatung
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Verwalter
Name
Vorname
Straße/Hausnummer
PLZ
Telefon (tagsüber erreichbar)
E-Mail
Herr/Frau
Ort
N-ERGIE Kundennummer
2.
Bankverbindung Meine Bankverbindung liegt Ihnen bereits vor
Kontoinhaber, falls abweichend von Punkt 1
Unterschrift des Antragstellers
X
Kreditinstitut
BIC
3.
IBAN
Angaben zum Gebäude (Installationsort)
Straße/Hausnummer/Stockwerk
PLZ
N-ERGIE Kundennummer (Installationsort)
Ort
Art des Gebäudes Baujahr des Gebäudes
Gebäudebestand Neubau
Ist das Objekt, in dem die Anlage eingebaut wird, vermietet?
Nein Ja (in diesem Fall muss der Privatwohnsitz des Antragstellers mit Energie von der N-ERGIE beliefert werden)
Wohnfläche
m² Baujahr
Ja, seit
4.
Jahren Nein
Art der bisherigen Heizung
Öl Gas Strom Kohle Koks Holz Sonstige
01-06-600-0005-0002
Erdgas-Hausanschluss vorhanden?
5.
Heizungsumstellung
a) Einbau eines effizienten Heizsystems
Art der Heizung:
Wärmepumpe Brennwertgerät Brennwertgerät mit Solarthermie
Beschreibung der neuen Heizungsanlage:
Hersteller
Typ
Angaben zur Heizungsanlage und Energielabel. Bitte zutreffendes Produkt/Systemlabel ankreuzen. A
Energielabel (ErP-Richtlinie)/
Heizsystem
A+
Erdgas-Brennwert
Weitere:
max. Förderung durch die N-ERGIE
CO2-Minderungsprogramm
A++
Erdgas-Brennwert + Solarthermie
Hybridgeräte
Wärmepumpe
Weitere:
400 €
Erdgas-Brennwert + Solarthermie
Hybridgeräte
Wärmepumpe
Weitere:
500 €
600 €
Bei Mischsystemen (Systemen unter Verwendung von Komponenten unterschiedlicher Hersteller) ist das Produktlabel des Wärmeerzeugers
­ausschlaggebend. Die Umstellung einer alten Erdgas-Heizung auf Erdgas-Brennwerttechnik wird mit 200 Euro gefördert.
Sonderbonus WÄRME KOMFORT/WÄRME KOMFORT maxi (300 Euro)
b) Heizungsumstellung auf Fernwärme
Umstellung auf zentrale Fernwärme
mit einem Einzelanschluss bis zu 100 kW 6.
ab 101 kW
vorhandener Zentralheizung (Öl, Kohle, Koks, Strom)
vorhandenen Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks) oder Elektrospeicherheizungen
Folgende Unterlagen werden benötigt und müssen dem Antrag beigefügt sein
Schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls Nichteigentümer
Bei gemeinnützigen Einrichtungen: Freistellungsbescheid des Finanzamts
Angebot eines Heizungsbauers inkl. Energieeffizienzlabel für die Heizungsanlage (bei der Umstellung auf Fernwärme nicht erforderlich)
7.
Fördermaßnahmen anderer Energielieferanten
Wurden schon bei anderen Energielieferanten Förderanträge für die Maßnahme gestellt? 8.
Ja Nein
Allgemeine Hinweise
Die Umstellung auf die neue Heizungsanlage muss innerhalb von 10 Monaten ab der Bewilligung erfolgen. Die Umstellung auf Fernwärme muss innerhalb von
18 Monaten abgeschlossen sein.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass mit den Umstellungs­arbeiten erst nach der schriftlichen Zustimmung der N-ERGIE zum
„vorzeitigen Baubeginn“ begonnen werden darf. Die Erteilung von Aufträgen (z. B. Bestellung) zählt bereits als Beginn der Heizungsumstellung.
9.
Versicherung und Verpflichtung des Antragstellers
Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die Förderrichtlinien der N-ERGIE vorliegen und er diese bezogen auf die Voraussetzungen für diese
Förderung anerkennt. Der Antragsteller versichert, dass die vorstehend gemachten Angaben sowie die beigelegten Unterlagen richtig und vollständig sind. Es ist
ihm bekannt, dass er verpflichtet ist, nach der Antragstellung eingetretene Änderungen oder Tatsachen, die für die Zuschussgewährung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.
Freiwillige
Angaben
Der Antragsteller ist verpflichtet, den erhaltenen Zuschuss zeitanteilig zurückzuzahlen, wenn er innerhalb von vier Jahren kein Erdgaskunde bzw. Stromkunde der
N-ERGIE mehr ist. Die Höhe der Rückzahlung beträgt für jeden Monat der vorzeitigen Beendigung 1/48 des Förderbetrages. Entsprechendes gilt bei einem Wegfall
der Fördervoraussetzungen.
Ich bin damit einverstanden, über attraktive Angebote der N-ERGIE telefonisch
oder auf elektronischem Weg informiert zu werden. Dies gilt auch für die Zeit
nach der Beendigung des V
­ ertrags bis zu einem Widerruf meiner Einwilligung.
Ort
Datum
Unterschrift des Antragstellers
X
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