Aktion: 1620-CO2-01 2016 Stadt Nürnberg Region Antrag auf Zuschuss im Rahmen des „CO2-Minderungsprogramms 2016“ für den Einbau einer effizienten Heizung oder die Umstellung auf Fernwärme Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind den Förderrichtlinien in der Broschüre zum CO2-Minderungsprogramm zu entnehmen. Der Antrag muss vor Beginn der Umstellungsarbeiten und vor jeglicher Auftragserteilung (z. B. Bestellung) eingereicht werden. 1. Antragsteller Eigentümer oder HEIZSYSTEME An die N-ERGIE Aktiengesellschaft Energie- und Umweltberatung Am Plärrer 43 90429 Nürnberg Verwalter Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ Telefon (tagsüber erreichbar) E-Mail Herr/Frau Ort N-ERGIE Kundennummer 2. Bankverbindung Meine Bankverbindung liegt Ihnen bereits vor Kontoinhaber, falls abweichend von Punkt 1 Unterschrift des Antragstellers X Kreditinstitut BIC 3. IBAN Angaben zum Gebäude (Installationsort) Straße/Hausnummer/Stockwerk PLZ N-ERGIE Kundennummer (Installationsort) Ort Art des Gebäudes Baujahr des Gebäudes Gebäudebestand Neubau Ist das Objekt, in dem die Anlage eingebaut wird, vermietet? Nein Ja (in diesem Fall muss der Privatwohnsitz des Antragstellers mit Energie von der N-ERGIE beliefert werden) Wohnfläche m² Baujahr Ja, seit 4. Jahren Nein Art der bisherigen Heizung Öl Gas Strom Kohle Koks Holz Sonstige 01-06-600-0005-0002 Erdgas-Hausanschluss vorhanden? 5. Heizungsumstellung a) Einbau eines effizienten Heizsystems Art der Heizung: Wärmepumpe Brennwertgerät Brennwertgerät mit Solarthermie Beschreibung der neuen Heizungsanlage: Hersteller Typ Angaben zur Heizungsanlage und Energielabel. Bitte zutreffendes Produkt/Systemlabel ankreuzen. A Energielabel (ErP-Richtlinie)/ Heizsystem A+ Erdgas-Brennwert Weitere: max. Förderung durch die N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm A++ Erdgas-Brennwert + Solarthermie Hybridgeräte Wärmepumpe Weitere: 400 € Erdgas-Brennwert + Solarthermie Hybridgeräte Wärmepumpe Weitere: 500 € 600 € Bei Mischsystemen (Systemen unter Verwendung von Komponenten unterschiedlicher Hersteller) ist das Produktlabel des Wärmeerzeugers ausschlaggebend. Die Umstellung einer alten Erdgas-Heizung auf Erdgas-Brennwerttechnik wird mit 200 Euro gefördert. Sonderbonus WÄRME KOMFORT/WÄRME KOMFORT maxi (300 Euro) b) Heizungsumstellung auf Fernwärme Umstellung auf zentrale Fernwärme mit einem Einzelanschluss bis zu 100 kW 6. ab 101 kW vorhandener Zentralheizung (Öl, Kohle, Koks, Strom) vorhandenen Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks) oder Elektrospeicherheizungen Folgende Unterlagen werden benötigt und müssen dem Antrag beigefügt sein Schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls Nichteigentümer Bei gemeinnützigen Einrichtungen: Freistellungsbescheid des Finanzamts Angebot eines Heizungsbauers inkl. Energieeffizienzlabel für die Heizungsanlage (bei der Umstellung auf Fernwärme nicht erforderlich) 7. Fördermaßnahmen anderer Energielieferanten Wurden schon bei anderen Energielieferanten Förderanträge für die Maßnahme gestellt? 8. Ja Nein Allgemeine Hinweise Die Umstellung auf die neue Heizungsanlage muss innerhalb von 10 Monaten ab der Bewilligung erfolgen. Die Umstellung auf Fernwärme muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass mit den Umstellungsarbeiten erst nach der schriftlichen Zustimmung der N-ERGIE zum „vorzeitigen Baubeginn“ begonnen werden darf. Die Erteilung von Aufträgen (z. B. Bestellung) zählt bereits als Beginn der Heizungsumstellung. 9. Versicherung und Verpflichtung des Antragstellers Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die Förderrichtlinien der N-ERGIE vorliegen und er diese bezogen auf die Voraussetzungen für diese Förderung anerkennt. Der Antragsteller versichert, dass die vorstehend gemachten Angaben sowie die beigelegten Unterlagen richtig und vollständig sind. Es ist ihm bekannt, dass er verpflichtet ist, nach der Antragstellung eingetretene Änderungen oder Tatsachen, die für die Zuschussgewährung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Freiwillige Angaben Der Antragsteller ist verpflichtet, den erhaltenen Zuschuss zeitanteilig zurückzuzahlen, wenn er innerhalb von vier Jahren kein Erdgaskunde bzw. Stromkunde der N-ERGIE mehr ist. Die Höhe der Rückzahlung beträgt für jeden Monat der vorzeitigen Beendigung 1/48 des Förderbetrages. Entsprechendes gilt bei einem Wegfall der Fördervoraussetzungen. Ich bin damit einverstanden, über attraktive Angebote der N-ERGIE telefonisch oder auf elektronischem Weg informiert zu werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des V ertrags bis zu einem Widerruf meiner Einwilligung. Ort Datum Unterschrift des Antragstellers X Wir weisen gemäß § 26 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass Ihre Daten gespeichert werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc