Ersatz Elektroheizung

Eingang:
Gesuch Förderbeitrag
Ersatz Elektroheizung
Bau und Umwelt
Umwelt, Energie
Kirchstrasse 2, 8750 Glarus
Gesuchsteller
Kontaktperson
Objektdaten
Name:
Vorname:
Adresse:
PLZ, Ort:
Name:
Vorname:
Tel.:
E-Mail:
Objektstandort
Int. Nr.:
Strasse
Parzelle
PLZ, Ort
EGID Nr.
Nutzungsart
EFH/DEFH
MFH
Andere Nutzungsart (nach SIA 380/1)
Baujahr
Beheizte Fläche
Wärmeerzeugung
Installationsbeginn
Monat/Jahr
Investitionskosten
Speicher
CHF
Wärmeerzeuger
CHF
Bauliche Nebenarbeiten
CHF
Neue Wärmeverteilung inkl. Verrohrung
CHF
Total
CHF
bestehend:
Einzelspeicher
neu:
Holz-Zentralheizung
Zentralspeicher
Luft-Wasser Wärmepumpe *
Kombination
Wasser-Wasser Wärmepumpe *
Sole-Wasser Wärmepumpe *
Beitragssätze
Ersatz Elektroheizung
Ersatz einer bestehenden
Elektroheizung durch eine
- Holz-Zentralheizung
- Sole-Wasser Wärmepumpe*
- Wasser-Wasser Wärmepumpe*
- Luft-Wasser Wärmepumpe*
Neue Wärmeverteilung inkl.
hydraulischer Verrohrung
Einbau einer neuen Wärmeverteilung
inkl. hydraulischer Verrohrung beim
gleichzeitigen Ersatz einer
Elektroheizung
CHF 5'000.Förderung befristet bis 31. Dezember 2016
* WICHTIG:
Es werden nur die nach dem Wärmepumpen-System-Modul
zertifizierten Modelle gefördert
(Liste: www.wp-systemmodul.ch)
Ein- und Zweifamilienhäuser
20% der Investition, max. CHF 5‘000.-
Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnungen)
20% der Investition, max. CHF 3‘000.- pro Wohnung
Förderung befristet bis 31. Dezember 2016
Ohne gültigen GEAK/GEAKplus reduziert sich der Beitrag um 800 Franken (EFH/DEFH) resp. um 1200
Franken (MFH).
Gültig sind die aktuellen, vom Regierungsrat festgelegten Ansätze, die periodisch angepasst werden können
Erforderliche
Beilagen
Anlageschema oder Prinzipschema (erhältlich beim Installateur oder Lieferanten)
Kopie Offerte
Datenblatt Wärmeerzeuger (technische Daten)
Kopie GEAK/GEAKplus (falls vorhanden, vergl. Förderbedingungen Punkt 5)
Es werden nur Fördergesuche mit sämtlichen erforderlichen Beilagen bearbeitet; unvollständige Gesuche werden
retourniert.
Einreichung
Seite 1/2
Gesuch vollständig ausgefüllt
und unterschrieben vor Baubeginn
einreichen an:
Umweltschutz und Energie
Fachstelle Energie
Kirchstrasse 2
8750 Glarus
525-37/Formulare/Elektro/Januar 2016/Version 1
Förderbedingungen und Informationen zum Gesuch
Förderbeiträge an den Ersatz bestehender Elektroheizungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Beitragsberechtigt sind Privatpersonen und Firmen, die Eigentümer von Liegenschaften resp. Grundstücken auf dem
Gebiet des Kantons Glarus sind.
Beitragsberechtigt sind nur Anlagen, deren Gesuch vor Installationsbeginn eingereicht wurde. Ein anschliessender
Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
Beitragsberechtigt ist der Ersatz einer bestehenden Elektroheizung durch eine Holz-Zentralheizung, durch eine LuftWasser Wärmepumpe, eine Sole-Wasser Wärmepumpe oder eine Wasser-Wasser Wärmepumpe.
Es werden nur die nach dem Wärmepumpen-System-Modul (
) zertifizierten Modelle gefördert. Eine
Liste der geförderten Modelle ist unter www.wp-systemmodul.ch publiziert.
Liegt bei der Einreichung des Gesuches kein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK/GEAKplus) vor, so reduziert
sich der Förderbeitrag wie folgt: EFD/DEFH um 800 Franken; MFH um 1200 Franken; übrige um 1200 Franken).
Das Gesuch wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt. Als
Stichtag gilt der Zeitpunkt der vollständig eingereichten Unterlagen.
Mit der Gemeinde oder der kantonalen Sachversicherung ist abzuklären, ob für den geplanten Heizungsersatz eine
Bewilligung nötig ist.
Nach Abschluss des Projektes ist der zuständigen Fachstelle die Ausführungsbestätigung (inkl. aller benötigter
Beilagen) zur Auszahlung der Fördergelder einzureichen.
Die vom Kanton ausbezahlten Fördermittel müssen auf der Steuererklärung beim Liegenschaftsunterhalt in Abzug
gebracht werden.
Der Kanton Glarus, vertreten durch die Fachstelle Energie, kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die mit der
Planung, der Erstellung und dem Betrieb der geförderten Anlage entstehen können.
Die Fachstelle Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in die mit dem Beitragsgesuch zusammenhängenden Akten zu
verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten und Anlagen vorzunehmen.
Der Gesuchsteller willigt mit der Einreichung des Fördergesuchs in die Herausgabe aller im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Fördergesuch stehenden Daten durch das Departement Bau und Umwelt, Fachstelle Energie, an Dritte,
insbesondere an die schweizerische Steuerbehörden (Gemeinde, Kanton, Bund), an Schlichtungsstellen und
Gerichtsbehörden, sowie an Mieter und Pächter des Gesuchstellers, ein.
Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf Fördergelder (Art. 38, Abs.1 des kantonalen Energiegesetzes).
Förderbeiträge können nur im Rahmen des jährlichen Budgets ausgerichtet werden. Bei knappen Mitteln entscheidet
die Fondsverwaltung des Energiefonds über die Priorität der zu fördernden Projekte. Bei ausgeschöpftem Budget kann
die Auszahlung auf das folgende Jahr verschoben werden.
Die Beitragszusicherung gilt maximal 24 Monate ab Datum der Zusicherung.
Bestätigung
Der Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit der im Gesuchsformular gemachten
Angaben und die Kenntnisnahme der an die Gewährung der Förderbeiträge geknüpften Bedingungen.
Datum/Ort
____________________________
Unterschrift
_____________________________
Bitte leer lassen (wird durch die Bewilligungsbehörde ausgefüllt):
Beitragsprüfung durch die Energiefachstelle
Beitragsprüfung durch das Departement Bau und Umwelt
Beitrag [CHF]
Datum und Unterschrift
Seite 2/2
Datum und Unterschrift
525-37/Formulare/Elektro/Januar 2016/Version 1