Eingang: Gesuch Förderbeitrag Ersatz Elektroheizung Bau und Umwelt Umwelt, Energie Kirchstrasse 2, 8750 Glarus Gesuchsteller Kontaktperson Objektdaten Name: Vorname: Adresse: PLZ, Ort: Name: Vorname: Tel.: E-Mail: Objektstandort Int. Nr.: Strasse Parzelle PLZ, Ort EGID Nr. Nutzungsart EFH/DEFH MFH Andere Nutzungsart (nach SIA 380/1) Baujahr Beheizte Fläche Wärmeerzeugung Installationsbeginn Monat/Jahr Investitionskosten Speicher CHF Wärmeerzeuger CHF Bauliche Nebenarbeiten CHF Neue Wärmeverteilung inkl. Verrohrung CHF Total CHF bestehend: Einzelspeicher neu: Holz-Zentralheizung Zentralspeicher Luft-Wasser Wärmepumpe * Kombination Wasser-Wasser Wärmepumpe * Sole-Wasser Wärmepumpe * Beitragssätze Ersatz Elektroheizung Ersatz einer bestehenden Elektroheizung durch eine - Holz-Zentralheizung - Sole-Wasser Wärmepumpe* - Wasser-Wasser Wärmepumpe* - Luft-Wasser Wärmepumpe* Neue Wärmeverteilung inkl. hydraulischer Verrohrung Einbau einer neuen Wärmeverteilung inkl. hydraulischer Verrohrung beim gleichzeitigen Ersatz einer Elektroheizung CHF 5'000.Förderung befristet bis 31. Dezember 2016 * WICHTIG: Es werden nur die nach dem Wärmepumpen-System-Modul zertifizierten Modelle gefördert (Liste: www.wp-systemmodul.ch) Ein- und Zweifamilienhäuser 20% der Investition, max. CHF 5‘000.- Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnungen) 20% der Investition, max. CHF 3‘000.- pro Wohnung Förderung befristet bis 31. Dezember 2016 Ohne gültigen GEAK/GEAKplus reduziert sich der Beitrag um 800 Franken (EFH/DEFH) resp. um 1200 Franken (MFH). Gültig sind die aktuellen, vom Regierungsrat festgelegten Ansätze, die periodisch angepasst werden können Erforderliche Beilagen Anlageschema oder Prinzipschema (erhältlich beim Installateur oder Lieferanten) Kopie Offerte Datenblatt Wärmeerzeuger (technische Daten) Kopie GEAK/GEAKplus (falls vorhanden, vergl. Förderbedingungen Punkt 5) Es werden nur Fördergesuche mit sämtlichen erforderlichen Beilagen bearbeitet; unvollständige Gesuche werden retourniert. Einreichung Seite 1/2 Gesuch vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Baubeginn einreichen an: Umweltschutz und Energie Fachstelle Energie Kirchstrasse 2 8750 Glarus 525-37/Formulare/Elektro/Januar 2016/Version 1 Förderbedingungen und Informationen zum Gesuch Förderbeiträge an den Ersatz bestehender Elektroheizungen sind an folgende Bedingungen geknüpft: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Beitragsberechtigt sind Privatpersonen und Firmen, die Eigentümer von Liegenschaften resp. Grundstücken auf dem Gebiet des Kantons Glarus sind. Beitragsberechtigt sind nur Anlagen, deren Gesuch vor Installationsbeginn eingereicht wurde. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko. Beitragsberechtigt ist der Ersatz einer bestehenden Elektroheizung durch eine Holz-Zentralheizung, durch eine LuftWasser Wärmepumpe, eine Sole-Wasser Wärmepumpe oder eine Wasser-Wasser Wärmepumpe. Es werden nur die nach dem Wärmepumpen-System-Modul ( ) zertifizierten Modelle gefördert. Eine Liste der geförderten Modelle ist unter www.wp-systemmodul.ch publiziert. Liegt bei der Einreichung des Gesuches kein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK/GEAKplus) vor, so reduziert sich der Förderbeitrag wie folgt: EFD/DEFH um 800 Franken; MFH um 1200 Franken; übrige um 1200 Franken). Das Gesuch wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der vollständig eingereichten Unterlagen. Mit der Gemeinde oder der kantonalen Sachversicherung ist abzuklären, ob für den geplanten Heizungsersatz eine Bewilligung nötig ist. Nach Abschluss des Projektes ist der zuständigen Fachstelle die Ausführungsbestätigung (inkl. aller benötigter Beilagen) zur Auszahlung der Fördergelder einzureichen. Die vom Kanton ausbezahlten Fördermittel müssen auf der Steuererklärung beim Liegenschaftsunterhalt in Abzug gebracht werden. Der Kanton Glarus, vertreten durch die Fachstelle Energie, kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der geförderten Anlage entstehen können. Die Fachstelle Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in die mit dem Beitragsgesuch zusammenhängenden Akten zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten und Anlagen vorzunehmen. Der Gesuchsteller willigt mit der Einreichung des Fördergesuchs in die Herausgabe aller im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fördergesuch stehenden Daten durch das Departement Bau und Umwelt, Fachstelle Energie, an Dritte, insbesondere an die schweizerische Steuerbehörden (Gemeinde, Kanton, Bund), an Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden, sowie an Mieter und Pächter des Gesuchstellers, ein. Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf Fördergelder (Art. 38, Abs.1 des kantonalen Energiegesetzes). Förderbeiträge können nur im Rahmen des jährlichen Budgets ausgerichtet werden. Bei knappen Mitteln entscheidet die Fondsverwaltung des Energiefonds über die Priorität der zu fördernden Projekte. Bei ausgeschöpftem Budget kann die Auszahlung auf das folgende Jahr verschoben werden. Die Beitragszusicherung gilt maximal 24 Monate ab Datum der Zusicherung. Bestätigung Der Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit der im Gesuchsformular gemachten Angaben und die Kenntnisnahme der an die Gewährung der Förderbeiträge geknüpften Bedingungen. Datum/Ort ____________________________ Unterschrift _____________________________ Bitte leer lassen (wird durch die Bewilligungsbehörde ausgefüllt): Beitragsprüfung durch die Energiefachstelle Beitragsprüfung durch das Departement Bau und Umwelt Beitrag [CHF] Datum und Unterschrift Seite 2/2 Datum und Unterschrift 525-37/Formulare/Elektro/Januar 2016/Version 1
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