Darlehensgeber bangen um ihr bei der Baxter Sachwert GmbH & Co.KG als Darlehen eingelegtes Geld! Eine erste Einschätzung des Verbraucherrechtsanwalts Ralf Buerger aus Hagen, zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zahlreiche Anleger haben der Baxter Sachwert GmbH & Co.KG hohe Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren hingegeben. Für die Laufzeit wurde ein jährlich steigender Zinssatz versprochen, der im 10ten Jahr schließlich beachtliche 8% p.A. betragen sollte. Nunmehr befindet sich das Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren. Ziffer 5 des Darlehensvertrages sieht unter anderem folgendes vor: 5. Kündigung und Auszahlung des Darlehensbetrages Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Jedoch bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unbenommen. Für den Darlehensgeber besteht ein solcher Kündigungsgrund u.a. dann, wenn die Darlehensnehmerin 1. sich mit einer monatlichen Rate mit mehr als zwei Monaten in Verzug befindet und oder wenn 2. über das Vermögen der Darlehensnehmerin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. ... Bei Kündigung aus wichtigem Grund wird der zum Zeitpunkt der Kündigung noch zur Rückzahlung offene Darlehensbetrag einschließlich der bis dahin fälligen Zinsen binnen 14 Tagen zur Rückzahlung fällig. Die erste Variante für eine Kündigung aus wichtigem Grund dürfte bereits seit längeren erfüllte sein. Die Voraussetzungen für die zweite Variante werden derzeit von der vorläufigen Insolvenzverwalterin geprüft, mit der unsere Kanzlei bereits in Kontakt steht. Allen Anlegern wird dringend geraten umgehend qualifizierten Rat einzuholen, zumal sich hinter den angenommenen „unbedingt rückzahlbaren“ Geldern ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG verbergen könnte. Damit würde sich die Anspruchsdurchsetzung erheblich verbessern. Um dieses letztlich beurteilen zu können, ist eine Prüfung des Einzelfalls notwendig. Für Rückfragen dürfen Sie uns gern kontaktieren: Tel.: 02331/961600 oder [email protected].
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