Kirchgemeindeversammlung der Ev.-ref. Kirchgemeinde Rümlang Beschlussfassung An der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Abnahme der Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung 2014 wurde genehmigt. Das Versammlungsprotokoll liegt ab 26. Juni 2015 während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Viktor Juzi, Präsident, Heitligstrasse 28, 8173 Neerach, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Viktor Juzi, Präsident, Heitligstrasse 28, 8173 Neerach, erhoben werden. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, vom Beginn der Auflage an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Viktor Juzi, Präsident, Heitligstrasse 28, 8173 Neerach, einzureichen. Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungs-Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Evangelisch-reformierte Kirchgenpflege Rümlang Rümlang, 26. Juni 2015
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