Stuttgart, 18.04.2015 Steuerungsgruppe: Pfarrer Georg Schmolke Angela Schardt/St.Nikolaus Clemens Homoth-Kuhs/Heilig Geist Jörg Schleyer/Bruder Klaus Martin Wolfer/Herz Jesu Eckpunkte einer Fusion der katholischen Kirchengemeinden in Stuttgart Ost (Stand 03.03.2015) 1. Die Ausgangslage Die im Stuttgarter Osten gelegenen Katholischen Kirchengemeinden Bruder Klaus (1969 gegründet, rund 1400 Gemeindemitglieder), Heilig Geist (1936 gegründet, rund 1800 Gemeindemitglieder), Herz Jesu (1921 gegründet, rund 4400 Gemeindemitglieder) und St. Nikolaus (1899 gegründet, rund 4300 Gemeindemitglieder) bilden seit 2000 eine Seelsorgeeinheit (SE) und haben seither auch ein gemeinsames Pastoralteam aller Hauptamtlichen. Ein ganz wesentliches Aspekt der ersten Jahre der SE war die Abstimmung der Gottesdienstzeiten dahingehend, dass jeweils ein Priester zwei der vier vormittäglichen Sonntagsgottesdienste in der SE wahrnehmen konnte, sowie überhaupt der Einsatz der hauptamtlichen Seelsorger zur gleichmäßigen Betreuung der vier Gemeinden mit jeweils einem/r gemeindebezogenen Ansprechpartner/in. Etwa bis zum Ende der letzten KGR-Periode bildete sich dann aber auch zunächst eine jeweils engere Zusammenarbeit vorrangig zwischen einerseits Bruder Klaus und Herz Jesu und andererseits zwischen Heilig Geist und St. Nikolaus heraus. 2. Zusammenwachsen auf SE-Ebene Vor rund 5 Jahren begann zusätzlich ein Prozess einer verstärkten Zusammenarbeit unter allen 4 Kirchengemeinden bzw. konkret unter den 4 KGR, also auf Ebene der SE. Wesentlicher Auslöser war nach einer Zeit der Vakanz 2010 die Bestellung eines neuen Leitenden Pfarrers, der zwar seinen (Wohn-)Sitz in Herz Jesu nahm, aber zuständiger Pfarrer für alle 4 Gemeinden sein sollte. Die Planungen für eine dem entsprechende Amtseinführung beschäftigten dann auch den Gemeinsamen Ausschuss der SE sowie alle 4 KGR und mündeten in einen einzigen Sonntagvormittagsgottesdienst der gesamten SE in Herz Jesu, der von vielen als weg- und zukunftsweisend empfunden wurde und Katalysator für ein allmählich wachsendes Wir-Gefühl wurde. Dieses konkretisierte sich weiter nicht nur im Wunsch nach häufigeren Gottesdiensten auf SE-Ebene, sondern auch nach einem gemeinsamen Mitteilungsblatt aller 4 katholischen Gemeinden im Stuttgarter Osten, auch als bessere Information und Service für die nicht so in den einzelnen Gemeinden integrierten Mitglieder oder auch Zugezogene. Hinzu kam der Wunsch, aber auch die Notwendigkeit, vor allem seelsorgerliche und gottesdienstliche Angebote für Familien bzw. konkret für Kinder und Jugendliche zu vernetzen und insbesondere Erstkommunion und Firmung auf SE-Ebene auf gemeinsame und gestärkte Beine zu stellen. 3. Zwischenergebnis Alles dies wurde dann auch in den folgenden beiden Jahren umgesetzt und ist nun schon seit rund 2 Jahren auch gute Praxis – und wirkte sich auch zunehmend in anderen Bereichen des Gemeindelebens aus (einer ersten gemeinsamen Sitzung aller 4 KGR im Jahr 2012, gemeinsamen Veranstaltungen, gegenseitigen Besuchen von Gottesdiensten und anderen Angeboten wie Gemeindefesten oder erstmals auch einer Reise auf SE-Ebene u.a.). 4. Das Projekt „Aufbrechen“ Parallel dazu hatte auch das Projekt Aufbrechen auf Ebene des Stadtdekanatsrats Fahrt aufgenommen mit dem wesentlichen Aspekt der Konzentration der über 40 Kirchengemeinden in rund einem Dutzend großen Stadtbezirksgemeinden – im Osten betraf dies ganz selbstverständlich die 4 Gemeinden des Bezirks Stuttgart Ost und brachte damit den Gedanken einer Vereinigung „von außen“ oder „von oben“ her ins Bewusstsein. In allen 4 Gemeinden fand dann 2013 wie vom Projekt auch vorgegeben zumindest eine Gemeindeversammlung dazu statt, außerdem berieten jeweils die KGR über die Frage von Schwerpunktbildungen sowie ggf. der Frage eines besonderen stadtweiten pastoralen Zentrums wie insbesondere in St. Nikolaus im Bereich Jugendpastoral. 5. Von der Fusion von außen zur Fusion von innen Mit dem Nein des Bischofs zu diesem wesentlichen Baustein des Stuttgarter Projekts Aufbrechens und der statt dessen vorgesehenen diözesanweiten Umwandlung der SE in eine Gesamtkirchengemeinde wurde von Seiten des Stadtdekans die Frage nach einer Fusion aus eigenem Antrieb gestellt und vom Leitenden Pfarrer der SE auch noch Ende 2013 in allen 4 KGR zur Abstimmung gestellt. Bis auf Heilig Geist, dessen KGR noch weitere Beratungen für notwendig hielt, sprachen sich alle KGR für eine Fusion aus. Im Juli und November 2014 fand dann jeweils eine Klausurtagung aller 4 KGR zu diesem Thema statt, vorbereitet von der Steuerungsgruppe und moderiert von unserer Gemeindebarterin. Im Ergebnis sprach sich im Januar 2015 dann auch der KGR von Heilig Geist für eine Fusion und damit ebenfalls gegen die Einführungen einer Gesamtkirchengemeinde aus – auch die anderen drei KGR bestätigten ihr Ja zu einer Fusion. 6. Was bedeutet eine Fusion? Kirchenrechtlich gesehen bedeutet Fusion die Auflösung der bisherigen 4 Gemeinden und die gleichzeitige Errichtung einer neuen Gemeinde mit einem neuen Namen und mit in der Konsequenz nur noch einem KGR, der einen Haushalt beschließt. Außerdem geht das Personal der Sekretariate und Mesnerdienste auf die neue Gemeinde über ebenso das Eigentum an sämtlichen Immobilien und Finanzen, wobei die Orts- und Zweckbindung der Rücklagen gewahrt bleibt. Und die neue Gemeinde und damit der neue KGR tritt bei den Kitas an die Stelle der bisherigen 4 Gemeinden bzw. KGR. Zwei wesentliche Konsequenzen ergeben sich darauf: 1. Abgesehen von dem nicht unerheblichen Aufwand für die Umstellung aller dieser Bereiche, den vor allem das Verwaltungszentrum bewältigen muss, folgt daraus künftig ganz offenkundig eine weit reichende Vereinfachung in den Bereichen Verwaltung, Personal, Haushalt, Gremienarbeit. 2. Die Kirchen (wie auch alle anderen kirchlichen Gebäude) der bisherigen 4 Gemeinden bleiben – selbstredend - als Gebäude mit ihrem Namen bestehen, die Bereiche Gottesdienstzeiten, -orte, Seelsorge, kirchliches Leben in den Gruppen und Veranstaltungen der bisherigen 4 Gemeinden, auch Umfang, Einsatzorte und Dienstzeiten des nichtpastoralen Personals (die Liste ließe sich fortsetzen), d.h. die uns als Kirche prägenden und für die Mitglieder wesentlichen Elemente sind von der Fusion selbst vollkommen ausgenommen, es sei denn die noch amtierenden 4 KGR beschließen noch Veränderungen vor oder der neue KGR nach der Fusion im Benehmen mit den Hauptamtlichen insbesondere dem Leitenden Pfarrer. Dazu sieht die Steuerungsgruppe jedenfalls derzeit überhaupt keine Veranlassung. 7. Die Zeitschiene Wichtig und noch offen ist die Frage nach der Zeitschiene. Klar ist, dass als Zeitpunkt nur ein Jahreswechsel in Frage kommen wird. Während nicht wenige, auch Vertreter der Steuerungsgruppe und Hauptamtlichen, die schon länger und längst für eine Fusion sind und eintreten, sich am liebsten schon den 1.1.2016 als Zeitpunkt wünschen, sprechen andere hier durchaus noch von mehreren Jahren Vorbereitung. Das Beispiel Bad Cannstatt lehrt, dass der gleichzeitig, aber in getrennten Abstimmungen von allen KGR zu fassende Beschluss zur Fusion bis spätestens im Juli erfolgen muss, damit eine fristgemäße Befassung durch Rottenburg im September noch möglich ist, die dann einen Vollzug zum Jahreswechsel erlaubt. Sollten die Beratungen vor allem am 28. April 2015 eine rasche Fusion befürworten, schlägt die Steuerungsgruppe eine weitere Klausurtagung im Juni 2015 vor. 8. Das Verfahren Und damit kommen wir abschließend zum Verfahren bzw. den dabei notwendigen Festlegungen: - Entscheidender Schritt wird ein Beschluss zur konkreten Fusion sein, den alle KGR getrennt, aber gleichzeitig und inhaltlich deckungsgleich fassen müssen. - Dieser geht dann als Antrag über den Stadtdekan und das Bischöfliche Ordinariat an den Bischof zur Genehmigung. - - - Außerdem muss die Stadt Stuttgart angehört werden und das Kultusministerium der neuen Gemeinde seine Anerkennung im Sinne des Kirchensteuergesetzes aussprechen. Hinzu kommt die Festlegung des Namens der neuen Gemeinde sowie des Pfarrsitzes. Nach vollzogener Fusion bilden die bisherigen 4 KGR zusammen den neuen KGR, der dann jeweils die Funktionen, Gremien und Ausschüsse besetzen muss. Für die danach regulär anstehende KGR-Wahl müssen sowohl die Anzahl der KGR-Mitglieder als auch die Art der Wahl (z.B. unechte Teilortswahl mit Sitzverteilung) festgelegt worden sein. 9. Ausblick Zum Schluss aber noch ein hoffnungsvoller Blick in die weitere Zukunft. Übereinstimmend mit dem Stuttgarter Projekt Aufbrechen, aber auch mit dem entsprechenden Projekt auf der Ebene der Diözese soll die Fusion und damit die Entlastung von Haupt- und Ehrenamtlichen wie auch Verwaltung natürlich den entscheidenden Zweck haben, das kirchliche bzw. christliche Zeugnis im Stuttgarter Osten zu stärken und die Seelsorge so zu stärken, dass sowohl die kirchennahen als auch die kirchenfernen Gemeindemitglieder, ob alt und jung, im Glauben wachsen können – das sollte unser Maßstab bei alledem sein.
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