Eckpunktepapier

Stuttgart, 18.04.2015
Steuerungsgruppe:
Pfarrer Georg Schmolke
Angela Schardt/St.Nikolaus
Clemens Homoth-Kuhs/Heilig Geist
Jörg Schleyer/Bruder Klaus
Martin Wolfer/Herz Jesu
Eckpunkte einer Fusion der katholischen Kirchengemeinden in Stuttgart Ost
(Stand 03.03.2015)
1. Die Ausgangslage
Die im Stuttgarter Osten gelegenen Katholischen Kirchengemeinden Bruder Klaus
(1969 gegründet, rund 1400 Gemeindemitglieder), Heilig Geist (1936 gegründet,
rund 1800 Gemeindemitglieder), Herz Jesu (1921 gegründet, rund 4400
Gemeindemitglieder)
und
St.
Nikolaus
(1899
gegründet,
rund
4300
Gemeindemitglieder) bilden seit 2000 eine Seelsorgeeinheit (SE) und haben seither
auch ein gemeinsames Pastoralteam aller Hauptamtlichen. Ein ganz wesentliches
Aspekt der ersten Jahre der SE war die Abstimmung der Gottesdienstzeiten
dahingehend, dass jeweils ein Priester zwei der vier vormittäglichen
Sonntagsgottesdienste in der SE wahrnehmen konnte, sowie überhaupt der Einsatz
der hauptamtlichen Seelsorger zur gleichmäßigen Betreuung der vier Gemeinden mit
jeweils einem/r gemeindebezogenen Ansprechpartner/in. Etwa bis zum Ende der
letzten KGR-Periode bildete sich dann aber auch zunächst eine jeweils engere
Zusammenarbeit vorrangig zwischen einerseits Bruder Klaus und Herz Jesu und
andererseits zwischen Heilig Geist und St. Nikolaus heraus.
2. Zusammenwachsen auf SE-Ebene
Vor rund 5 Jahren begann zusätzlich ein Prozess einer verstärkten Zusammenarbeit
unter allen 4 Kirchengemeinden bzw. konkret unter den 4 KGR, also auf Ebene der
SE. Wesentlicher Auslöser war nach einer Zeit der Vakanz 2010 die Bestellung eines
neuen Leitenden Pfarrers, der zwar seinen (Wohn-)Sitz in Herz Jesu nahm, aber
zuständiger Pfarrer für alle 4 Gemeinden sein sollte. Die Planungen für eine dem
entsprechende Amtseinführung beschäftigten dann auch den Gemeinsamen
Ausschuss der SE sowie alle 4 KGR und mündeten in einen einzigen
Sonntagvormittagsgottesdienst der gesamten SE in Herz Jesu, der von vielen als
weg- und zukunftsweisend empfunden wurde und Katalysator für ein allmählich
wachsendes Wir-Gefühl wurde. Dieses konkretisierte sich weiter nicht nur im Wunsch
nach häufigeren Gottesdiensten auf SE-Ebene, sondern auch nach einem
gemeinsamen Mitteilungsblatt aller 4 katholischen Gemeinden im Stuttgarter Osten,
auch als bessere Information und Service für die nicht so in den einzelnen
Gemeinden integrierten Mitglieder oder auch Zugezogene. Hinzu kam der Wunsch,
aber auch die Notwendigkeit, vor allem seelsorgerliche und gottesdienstliche
Angebote für Familien bzw. konkret für Kinder und Jugendliche zu vernetzen und
insbesondere Erstkommunion und Firmung auf SE-Ebene auf gemeinsame und
gestärkte Beine zu stellen.
3. Zwischenergebnis
Alles dies wurde dann auch in den folgenden beiden Jahren umgesetzt und ist nun
schon seit rund 2 Jahren auch gute Praxis – und wirkte sich auch zunehmend in
anderen Bereichen des Gemeindelebens aus (einer ersten gemeinsamen Sitzung
aller 4 KGR im Jahr 2012, gemeinsamen Veranstaltungen, gegenseitigen Besuchen
von Gottesdiensten und anderen Angeboten wie Gemeindefesten oder erstmals auch
einer Reise auf SE-Ebene u.a.).
4. Das Projekt „Aufbrechen“
Parallel dazu hatte auch das Projekt Aufbrechen auf Ebene des Stadtdekanatsrats
Fahrt aufgenommen mit dem wesentlichen Aspekt der Konzentration der über 40
Kirchengemeinden in rund einem Dutzend großen Stadtbezirksgemeinden – im
Osten betraf dies ganz selbstverständlich die 4 Gemeinden des Bezirks Stuttgart Ost
und brachte damit den Gedanken einer Vereinigung „von außen“ oder „von oben“
her ins Bewusstsein. In allen 4 Gemeinden fand dann 2013 wie vom Projekt auch
vorgegeben zumindest eine Gemeindeversammlung dazu statt, außerdem berieten
jeweils die KGR über die Frage von Schwerpunktbildungen sowie ggf. der Frage eines
besonderen stadtweiten pastoralen Zentrums wie insbesondere in St. Nikolaus im
Bereich Jugendpastoral.
5. Von der Fusion von außen zur Fusion von innen
Mit dem Nein des Bischofs zu diesem wesentlichen Baustein des Stuttgarter Projekts
Aufbrechens und der statt dessen vorgesehenen diözesanweiten Umwandlung der SE
in eine Gesamtkirchengemeinde wurde von Seiten des Stadtdekans die Frage nach
einer Fusion aus eigenem Antrieb gestellt und vom Leitenden Pfarrer der SE auch
noch Ende 2013 in allen 4 KGR zur Abstimmung gestellt. Bis auf Heilig Geist, dessen
KGR noch weitere Beratungen für notwendig hielt, sprachen sich alle KGR für eine
Fusion aus. Im Juli und November 2014 fand dann jeweils eine Klausurtagung aller 4
KGR zu diesem Thema statt, vorbereitet von der Steuerungsgruppe und moderiert
von unserer Gemeindebarterin. Im Ergebnis sprach sich im Januar 2015 dann auch
der KGR von Heilig Geist für eine Fusion und damit ebenfalls gegen die Einführungen
einer Gesamtkirchengemeinde aus – auch die anderen drei KGR bestätigten ihr Ja zu
einer Fusion.
6. Was bedeutet eine Fusion?
Kirchenrechtlich gesehen bedeutet Fusion die Auflösung der bisherigen 4 Gemeinden
und die gleichzeitige Errichtung einer neuen Gemeinde mit einem neuen Namen und
mit in der Konsequenz nur noch einem KGR, der einen Haushalt beschließt.
Außerdem geht das Personal der Sekretariate und Mesnerdienste auf die neue
Gemeinde über ebenso das Eigentum an sämtlichen Immobilien und Finanzen, wobei
die Orts- und Zweckbindung der Rücklagen gewahrt bleibt. Und die neue Gemeinde
und damit der neue KGR tritt bei den Kitas an die Stelle der bisherigen 4 Gemeinden
bzw. KGR.
Zwei wesentliche Konsequenzen ergeben sich darauf:
1. Abgesehen von dem nicht unerheblichen Aufwand für die Umstellung aller
dieser Bereiche, den vor allem das Verwaltungszentrum bewältigen muss, folgt
daraus künftig ganz offenkundig eine weit reichende Vereinfachung in den
Bereichen Verwaltung, Personal, Haushalt, Gremienarbeit.
2. Die Kirchen (wie auch alle anderen kirchlichen Gebäude) der bisherigen 4
Gemeinden bleiben – selbstredend - als Gebäude mit ihrem Namen bestehen,
die Bereiche Gottesdienstzeiten, -orte, Seelsorge, kirchliches Leben in den
Gruppen und Veranstaltungen der bisherigen 4 Gemeinden, auch Umfang,
Einsatzorte und Dienstzeiten des nichtpastoralen Personals (die Liste ließe sich
fortsetzen), d.h. die uns als Kirche prägenden und für die Mitglieder
wesentlichen Elemente sind von der Fusion selbst vollkommen ausgenommen,
es sei denn die noch amtierenden 4 KGR beschließen noch Veränderungen vor
oder der neue KGR nach der Fusion im Benehmen mit den Hauptamtlichen
insbesondere dem Leitenden Pfarrer. Dazu sieht die Steuerungsgruppe
jedenfalls derzeit überhaupt keine Veranlassung.
7. Die Zeitschiene
Wichtig und noch offen ist die Frage nach der Zeitschiene. Klar ist, dass als
Zeitpunkt nur ein Jahreswechsel in Frage kommen wird. Während nicht wenige, auch
Vertreter der Steuerungsgruppe und Hauptamtlichen, die schon länger und längst für
eine Fusion sind und eintreten, sich am liebsten schon den 1.1.2016 als Zeitpunkt
wünschen, sprechen andere hier durchaus noch von mehreren Jahren Vorbereitung.
Das Beispiel Bad Cannstatt lehrt, dass der gleichzeitig, aber in getrennten
Abstimmungen von allen KGR zu fassende Beschluss zur Fusion bis spätestens im
Juli erfolgen muss, damit eine fristgemäße Befassung durch Rottenburg im
September noch möglich ist, die dann einen Vollzug zum Jahreswechsel erlaubt.
Sollten die Beratungen vor allem am 28. April 2015 eine rasche Fusion befürworten,
schlägt die Steuerungsgruppe eine weitere Klausurtagung im Juni 2015 vor.
8. Das Verfahren
Und damit kommen wir abschließend zum Verfahren bzw. den dabei notwendigen
Festlegungen:
- Entscheidender Schritt wird ein Beschluss zur konkreten Fusion sein, den alle
KGR getrennt, aber gleichzeitig und inhaltlich deckungsgleich fassen müssen.
- Dieser geht dann als Antrag über den Stadtdekan und das Bischöfliche
Ordinariat an den Bischof zur Genehmigung.
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Außerdem muss die Stadt Stuttgart angehört werden und das
Kultusministerium der neuen Gemeinde seine Anerkennung im Sinne des
Kirchensteuergesetzes aussprechen.
Hinzu kommt die Festlegung des Namens der neuen Gemeinde sowie des
Pfarrsitzes.
Nach vollzogener Fusion bilden die bisherigen 4 KGR zusammen den neuen
KGR, der dann jeweils die Funktionen, Gremien und Ausschüsse besetzen
muss.
Für die danach regulär anstehende KGR-Wahl müssen sowohl die Anzahl der
KGR-Mitglieder als auch die Art der Wahl (z.B. unechte Teilortswahl mit
Sitzverteilung) festgelegt worden sein.
9. Ausblick
Zum Schluss aber noch ein hoffnungsvoller Blick in die weitere Zukunft.
Übereinstimmend mit dem Stuttgarter Projekt Aufbrechen, aber auch mit dem
entsprechenden Projekt auf der Ebene der Diözese soll die Fusion und damit die
Entlastung von Haupt- und Ehrenamtlichen wie auch Verwaltung natürlich den
entscheidenden Zweck haben, das kirchliche bzw. christliche Zeugnis im Stuttgarter
Osten zu stärken und die Seelsorge so zu stärken, dass sowohl die kirchennahen als
auch die kirchenfernen Gemeindemitglieder, ob alt und jung, im Glauben wachsen
können – das sollte unser Maßstab bei alledem sein.