Hausarbeit - Universität Freiburg

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger II – WS 2015/2016
Sachverhalt – Hausarbeit
Dr. Diana zu Hohenlohe-Oehringen
(LS Vertretung Prof. Dr. Silja Vöneky)
Prof. Dr. Ralf Poscher
Universität Freiburg
Hausarbeit zu der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger
Sachverhalt
Jurastudent S hat gemeinsam mit seinen Kollegen T und M die „Freiburger Initiative für politische
Schönheit“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es ausweislich ihres Internetauftritts, durch künstlerische Spektakel die Regierenden dazu aufzufordern, mehr Verantwortung in Europa und in der
Welt zu übernehmen.
Die Initiative hat für Sonntag, den 2.8.2015, zunächst zu einer Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union vor dem Rathaus der Stadt Freiburg aufgerufen. Danach sollen die
Teilnehmer schweigend in einer Art Trauermarsch zum im Eigentum der Stadt stehenden Platz der
Alten Synagoge ziehen, der optisch in ein Friedhofsfeld verwandelt werden soll, in eine „den unbekannten Einwanderern, die an Europas Grenzen ums Leben gekommen sind“, gewidmete Gedenkstätte. Auf der Website der Initiative heißt es dazu: „Bringt Blumen, Schaufeln, Steinpickel oder gleich
Presslufthämmer mit. Wir zählen auf Eure tatkräftige Unterstützung!“ Allerdings verbietet die zuständige Polizeibehörde der Initiative sämtliche für den 2.8.2015 geplanten Aktionen.
S ist frustriert über die Maßnahmen der Polizeibehörde, zumal er denkt, dass das umfassende Verbot
unverhältnismäßig ist. Er hofft insgeheim, dass Kommilitonen in den nächsten Tagen und Nächten
trotz des Verbots vor dem Kollegienhaus ein paar Gräber ausheben. Da er sich dies ansehen und als
Erfolg der Initiative fotografisch festhalten möchte, schlägt er in Absprache mit T und M ein Zelt in
der Grünfläche auf dem Platz der Alten Synagoge auf. Die Polizeibehörde erteilt ihm jedoch unter
Berufung auf das ausgesprochene Versammlungsverbot einen Platzverweis.
Daraufhin plant die Initiative, eine Woche später den Leichnam einer Syrerin, die bei dem Versuch,
nach Europa zu fliehen, vor der Insel Lampedusa ertrunken ist, mit Zustimmung ihrer Angehörigen
und im Beisein eines Imams, der über die Einhaltung islamischer Begräbnisriten wachen soll, medienwirksam auf dem städtischen Friedhof zu bestatten. Mit der Zeremonie möchte die Initiative nach
eigenem Bekunden den unwürdig beseitigten Opfern der europäischen Abschottungspolitik ihre Würde zurückgeben.
Zugleich soll für die Beerdigung eigens eine Ehrentribüne samt vierzig Stühlen installiert werden, an
deren Rückenlehnen die Namen deutscher Spitzenpolitiker angebracht sind. Wiederum währt die
Freude der Initiative über ihren Einfall allerdings nicht lange, denn die Polizeibehörde verbietet die
Maßnahme mit der Begründung, dass ein künstlerisches Bedeutungssystem nicht gegen einen verstorbenen Menschen ausgespielt werden dürfe.
Ähnlich äußert sich die Flüchtlingsbeauftragte F der Bundesregierung. Bei allem Verständnis für die
Wut der Aktivisten angesichts der vielen tausend ertrunkenen Flüchtlingen im Mittelmeer, überschreite es doch eine moralische wie verfassungsrechtliche Grenze, ein Spektakel mit einer Leiche zu inszenieren. Kunst dürfe zwar wehtun und sich auch drastischer Methoden bedienen, aber diese Aktion
instrumentalisiere eine Tote.
Schließlich erfährt der Bundesinnenminister B von den Vorgängen in Freiburg. Er erklärt in einem
Fernsehinterview, dass es sich bei der Initiative um anarchistische Spinner handele, denen es allein
darum gehe, Tabus zu brechen und Politiker zu beleidigen. Jeder Bürger sei dazu aufgerufen, sich
solchen Bewegungen entgegen zu stellen.
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Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger II – WS 2015/2016
Sachverhalt – Hausarbeit
Dr. Diana zu Hohenlohe-Oehringen
(LS Vertretung Prof. Dr. Silja Vöneky)
Prof. Dr. Ralf Poscher
Universität Freiburg
S, T und M fühlen sich durch diesen Vorgang in ihrer persönlichen Ehre angegriffen. Darüber hinaus
befürchten sie, dass das Ansehen der Initiative beschädigt und ihre Arbeit erschwert, wenn nicht sogar
unmöglich gemacht wird. Sie sind der Ansicht, dass B zu einer solchen Äußerung nicht befugt ist.
Nach Ausschöpfung des Rechtswegs erheben die Freiburger Initiative für politische Schönheit
sowie hilfsweise S, T und M gemeinsam unter Berufung auf sämtliche in Betracht kommenden
Grundrechte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der benannten
Maßnahmen (Versammlungsverbot, Platzverweis, Verbot der künstlerisch in Szene gesetzten
Beerdigung) und der Äußerung des B. Wird diese Erfolg haben?
Bearbeitungshinweis:
Gehen Sie davon aus, dass für alle im Sachverhalt genannten Maßnahmen der Polizeibehörde eine
verfassungskonforme [fiktive] gesetzliche Grundlage zum Schutz der politischen Kultur und persönlichen Ehre besteht. Polizei- und Versammlungsrecht sind nicht zu prüfen.
Hinweise für die Anfertigung der Hausarbeit:
Das Gutachten darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten. Dabei sind die folgenden Formalia einzuhalten: Schriftart Times New Roman, Schriftgröße 12 pt, Fußnotenschriftgröße 10 pt, Zeilenabstand 1,5 (Fließtext), Zeilenabstand 1,0 (Fußnoten), Rand links 7 cm, Rand rechts 1 cm und keine Veränderung von Zeichenabstand und Buchstabenskalierung.
Der Arbeit ist eine Gliederung und ein Literaturverzeichnis voranzustellen. Außerdem ist die Arbeit
mit einem Deckblatt zu versehen, auf welchem Name, Anschrift, Fachsemester und Matrikelnummer
des Verfassers / der Verfasserin angegeben sind. Bitte geben Sie zusätzlich an, ob die Hausarbeit für
die Übung im Wintersemester 2015/2016 oder die im Sommersemester 2015 gewertet werden soll
(vgl. § 3 Abs. 1 StPrO). Die Arbeit ist zu unterschreiben und mit einer Erklärung abzuschließen, dass
die Hausarbeit selbstständig angefertigt wurde. Die für diese Teile erforderlichen Seiten fließen nicht
in die oben angegebene Seitenzahl mit ein. Gemäß § 3 Abs. 2 StPrO ist die Hausarbeit zudem in elektronischer Form (auf CD-ROM) einzureichen. Für die Wahrung der Frist ist die Einreichung der
Druckversion maßgeblich.
Die Abgabe der Hausarbeit erfolgt in der ersten Übungsstunde am Dienstag, den 20.10.2015 zwischen 14 c.t. und 16 Uhr oder durch Postversand (Anschrift: Institut für Öffentliches Recht, Abteilung II: Völkerrecht und Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Silja Vöneky, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Freiburg, Platz der Alten Synagoge 1, 79098 Freiburg im Breisgau) mit Poststempel spätestens vom 19.10.2015. Die Abgabe der Hausarbeit nur in elektronischer Form, zum
Beispiel auf CD-ROM, oder per Fax oder E-Mail ist nicht gestattet - in dieser Form abgegebene
Hausarbeiten werden nicht korrigiert.
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