Förderung von niederschwelligen Sprachkursangeboten für

Förderung von niederschwelligen Sprachkursangeboten für
Ausländerinnen und Ausländer
Ziel und Gegenstand
Das Land unterstützt die Durchführung niederschwelliger Betreuungsangebote, die Ausländerinnen und
Ausländern erste Grundkenntnisse der deutschen Sprache für typische Alltagssituationen zur Verbesserung der
sozialen Inklusion vermitteln. Zielgruppe für die zu fördernden Sprachkurse sind Ausländerinnen und Ausländer
aus Drittstaaten, die aus rechtlichen oder aus faktischen Gründen keinen Zugang zu Integrationskursen im
Sinne der §§ 43 bis 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben.
Zuwendungsfähig sind die im direkten Zusammenhang mit dem Sprachkurs stehenden
– notwendigen Personalausgaben einschließlich Personalnebenkosten, Reise- und Dienstreiseausgaben sowie
– projektbezogene Sach- und Verwaltungsaufgaben, das heißt Ausgaben für Verbrauchs- und Büromaterial,
Post- und Fernmeldegebühren, Ausgaben für Lehrmaterialien und Schulungsräume (z. B. Miete, Energie)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht Teil der unmittelbaren Landesverwaltung
und nicht Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse sind, juristische Personen des Privatrechts
sowie ausnahmsweise auch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen des Privatrechts, welche einen
Finanzverantwortlichen für das Projekt bestellt haben.
Voraussetzungen
Um zu gewährleisten, dass nur Antragstellende mit dem notwendigen Wissen und der erforderlichen Erfahrung
Sprachkurse für Teilnehmende aus völlig verschiedenen Herkunftsländern durchführen, können nur geeignete
Projektträger gefördert werden. Dies sind Sprachkursanbieter, welche vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge für die Durchführung von Integrationskursen zugelassen sind, Sprachkursanbieter mit einer
gleichwertigen Zulassung und Sprachkursanbieter, die für eine entsprechende Zulassung die Voraussetzungen
erfüllen. Entsprechende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Der Förderbetrag eines Sprachkurses wird auf maximal 19.000 EUR begrenzt.
Antragsverfahren
Antragsunterlagen können beim
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Dessau, Referat ESF-Förderung
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau
abgefordert werden und müssen bis spätestens 4. September 2015 schriftlich dort gestellt sein. Hierbei ist zu
beachten, dass in der Regel nur Sprachkurse gefördert werden können, die bis zum 30. September 2015
durchgeführt worden sind. Für Vorhaben, die bereits begonnen wurden, ist die Förderung ausgeschlossen.
Ansprechpartner sind
Frau Ines Thiele, Tel. 0340/6506-519, E-Mail [email protected] ,
Frau Antje Rexin, Tel. 0340/6506-553, E-Mail [email protected],
Frau Steinfurt-Heese, Tel 0340/6506-546, E-Mail [email protected].
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Quelle
Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 28. Juli 2015- 34.1 H-48002
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2015.