Inhalt - Fellbacher Carneval Club 1981 e.V.

Inhalt
Kapitel 1
Organigramm / Funktionen
Kapitel 2
Aktivenliste / Training
Kapitel 3
FCC-Veranstaltungen
Kapitel 4
Häs-Ordnung
Kapitel 5
Garde-Ordnung
Kapitel 6
Vereins- und LWK-Orden
Kapitel 7
Beiträge / Mitgliedsantrag
Kapitel 8
Vereinssatzung
Kapitel 9
Präsidiumsbeschlüsse
Kapitel 10
Vereinschronik
Kapitel 11
FCC-Jugendrat
Der FCC stellt sich vor …
Prolog
Gegründet wurde der FCC am 6. August 1981 in der Fellbacher Pinte. Zielsetzung
war mehr Spass und Fasching nach Fellbach zu bringen. Dem einstigen Vorsatz, alle
Gruppennamen sollen mit Wein in Verbindung stehen, ist der Verein bis heute treu
geblieben. Zu jedem Carneval Club gehört natürlich auch ein Schlachtruf: “Ha-tschi“,
wie er bei uns gerufen wird, entstand dadurch, als eines der Gründungsmitglieder bei
einem Vorbereitungstreffen eine Erkältung hatte.
Der FCC besteht aus mehreren Gruppen:
 Maskengruppe “Fellbacher Weingeister“
Allerorten ist bekannt, dass es Geister gibt. Auch die Weinbauern haben ihre gute
Geister, die sie schätzen und ehren. Sobald die Reben zu treiben beginnen, streifen
die Weingeister durch die Weinberge. Sie berühren hier und da die Rebstöcke und
bringen dadurch den guten Geist in die Trauben. Durch ihre Anwesenheit in den
Weinbergen sorgen so die Weingeister in aller Stille und völlig unerkannt dafür, dass
die Trauben in Ruhe gedeihen können.
Die Weingeister werden jedes Jahr am 6. Januar geweckt. Ein besonderes Ritual ist
der jährliche Weingeistertanz während der Faschingszeit sowie der Ruf: “Weingeister,
Weingeister – Rebstock, Rebstock; Weingeister, Weingeister – Rebstock, Rebstock;
Weingeister – Kork“.
 Tanzgarden
Unsere ausgebildeten Trainerinnen und Betreuerinnen trainieren das ganze Jahr über
mit unserem Nachwuchs Garde- und Showtänze, die bei Auftritten sowohl in der
Kampagne, als auch außerhalb dieser Zeit großen Anklang finden.
Prinzengarde “Blauburgunder Funken“
Juniorengarde “Rotburgunder Funken“
Kindergarde “Blauburgunder Fünkchen“
Minigarde “Fellbacher Träuble“
Ergänzt werden unsere Tänzerinnen durch die “Spätburgunder Funken“, unsere
Männergarde.
In der Kampagne vom 11.11. bis Aschermittwoch regiert das Fellbacher Prinzenpaar
“Oberbacchus & Keltermäusle“. Während ihrer Regentschaft führen sie die
Fellbacher Narrenschar symbolisch an, und es ist ihnen eine besondere Ehre, den
FCC nah und fern repräsentieren zu dürfen.
Bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unserer eigenen Veranstaltungen von der Inthronisation bis zum Heringessen - werden Präsidium und Elferrat tatkräftig
von allen Aktiven unterstützt. Die Gemeinschaft steht beim FCC im Mittelpunkt des
Vereinslebens.
2
Organigramm
Kapitel 1
3
Funktionen
Kapitel 1
Zunftmeister
Ansprechpartner der Weingeister für Städte, öffentliche Ämter, LWK, andere
Vereine und auf Umzügen.
Repräsentiert die Weingeister an Inthronisationen, Zunftmeisterempfängen und
Häsabstauben, pflegt den Kontakt zu anderen Gesellschaften.
Vorbereitung von Eigenveranstaltungen wie z.B. Häsabstauben inkl. der
Moderation.
Teilnahme an FCC Sitzungen wie, Muba-, Elferrat-, Ordensrat-, Präsidium-,
Budget-, Narrenrat-, Jugendrat-, Umzugsausschusssitzung.
Durchsetzung der Vereins-, bzw. Häsordnung, somit auch gute Kenntnisse
hierüber. Pflegen des guten Umgangs der Mitglieder im Verein untereinander,
sowie auch gegenüber anderen Personen.
Verantwortung über die Organisation wie: Teilnahme an Fremdveranstaltungen,
Umzügen, Ausflügen, diversen Eigenveranstaltungen, Marketing, Einkauf/Verkauf,
Masken und Häs.
2. Zunftmeister
Unterstützung und Vertretung des 1. Zunftmeisters bei seinen Tätigkeiten.
Maskenmeister
Verteilung der Masken, Herausgabe und Bestellung der Laufbändel, Kontrolle und
Durchsetzung der Häsordnung in Bezug auf Maske und Häs, Ausgabe der
Leihhäs, Abwicklung der Reparatur der Masken, Pflegen der Weingeister
Mitgliedsliste. Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung
mitverantwortlich.
2. Maskenmeister
Unterstützung und Vertretung des 1. Maskenmeisters bei seinen Tätigkeiten.
Oberbolle
Ist für den Zusammenhalt der Weingeister zuständig, Ansprechpartner für alles,
was zum guten Miteinander unter den Weingeistern beiträgt. (Mutter der
Kompanie, Pfarrer, Friseur und vieles mehr…)
Kontrollfunktion während der Umzüge, z.B. Einteilung der Fahrzeugsicherung,
Letzter Mann um die Gruppe beieinander zu halten, den Überblick zu wahren, und
um eventuelle Probleme der Weingeister erkennen und zu lösen, Einhaltung der
Häsordnung z.B. Maske tragen…
Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung
mitverantwortlich.
2. Oberbolle
Unterstützung und Vertretung des 1. Oberbolle bei seinen Tätigkeiten.
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Funktionen
Kapitel 1
Schriftführer
„Schreibgeist“ zuständig für schriftliche Tätigkeiten der Weingeister aller Art.
Bsp. Protokolle, Unterstützung bei Einladungserstellung für FCC Umzüge und ggf.
Verteilung der Einladungen, Weingeister-Jahresbericht.
Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung
mitverantwortlich.
2. Schriftführer
Unterstützung und Vertretung des 1. Schriftführers bei seinen Tätigkeiten.
Öffentlichkeitsarbeit
Erstellt Texte für Presse und öffentliche Gremien. Verantwortlich für Sponsoring
und Marketing für den gesamten Verein.
Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung
mitverantwortlich.
2. Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung und Vertretung des 1. Öffentlichkeitsarbeit bei seinen Tätigkeiten.
Umzugschef
Leitung des Umzugsausschusses, Planung, Anmeldung, Organisation der Umzüge
auf welche die Weingeister gehen. Mitorganisation für Auftritte der tanzenden
Weingeister. Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung
mitverantwortlich.
Jugendratvertreter
Vertretung der Weingeister im Jugendrat, Durchsetzung der Interessen der
Weingeisterjugend im Hauptverein. Ansprechpartner für die Weingeisterjugend.
Einkauf/Verkauf Verantwortlich für den Einkauf und Verkauf von:
Häsblättern, Weingeisterkleidung, Pins und Mäskle, allgemeine Werbeartikel.
Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung
mitverantwortlich.
Weingeistertanz Trainerin
Trainerin der tanzenden Weingeister, Einstudieren der Tänze, Mitorganisation der
Auftritte, Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung
mitverantwortlich.
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Aktivenliste
Weingeister
73 – 01 Ausstellungsstück
73 – 39 Sebastian Roder
73 – 77 Isabel Schlimm
73 – 03 Elke Geyer
73 – 41 Petra Schmidt
73 – 79 Sarah Pfister
73 – 05
73 – 43 Marina Hesse
73 – 02
73 – 04 Pierre Audi
73 – 40 Ulrike Neuwirth
73 – 42 Klaus Schmidt
73 – 78 Nina Claus
73 – 80
73 – 81 Lisa Pfister
73 – 06 Uwe Bortenlänger
73 – 44 Bea Neudek-Schlimm
73 – 82 Luca Degen
73 – 08
73 – 09
73 – 46 Birgit Fehrenbach
73 – 47 Monika König
73 – 84 Monika Thaler
73 – 85 Raphael Ortiz Lopez
73 – 07 Sabrina König
73 – 10
73 – 11 Markus Schmitt
73 – 45 Tanja Hesse
73 – 48 Matthias Baum
73 – 49 Sibille Siegrist
73 – 12 Melanie Schmitt
73 – 50 Heinz Baum
73 – 14
73 – 52 Edith Baum
73 – 16
73 – 17
73 – 54 Marco Macorlik
73 – 55 Kim Lisa Neumann
73 – 13
73 – 15
73 – 18 Melanie Höfer
73 – 19 Dominik Weinle
73 – 20 Nadine Schlimm
73 – 51 Horst Stimmler
73 – 83
73 – 86 Moritz Pfister
73 – 87 Uwe Satzger
73 – 88 Gitte Satzger
73 – 89 Lena Eberle
73 – 90
73 – 53 Andrea Reiner
73 – 91 Doris Gleisberg
73 – 56 Jenny Thaler
73 – 94 Jacqueline Fasolt
73 – 57 Petra Ortiz Lopez
73 – 58 Iris Neumann
73 – 92 Andrea Stimmler
73 – 93 Christina Riedinger
73 – 95 Madeleine Fasolt
73 – 96
73 – 21 Svenja Waltner
73 – 59 Johann König
73 – 97 Esther Schmitt
73 – 23 Michael Schubert
73 – 61 Alexandra Pfister
73 – 99 Marko Schmitt
73 – 25 Oliver König
73 – 26 Denis Kreksch
73 – 63 Franziska Mattes
73 – 64 Marco Baur
73 – 22 Markus Feucht
73 – 24 Martin Richter
73 – 27 Susanne Schubert
73 – 60 Silke Bortenlänger
73 – 62 Ute Kazmaier
73 – 98 Cara Muschel
73 - 100 Manuel Schmitt
73 - 101 Lukas Mattes
73 - 102 Moritz Sinn
73 – 65 Petra Altmann
73 - 103 Sonja Eberle
73 – 29 Melanie Neumann
73 – 67 Stephanie Kaufmann
73 - 105 Noah Monteduro
73 – 31 Ute Schade
73 – 69 Lisa Schlimm
73 - 107 Aline Stoll (PJ)
73 – 28 Timo Baur
73 – 30 Markus Pieske
73 – 66 Jürgen Sperr
73 – 68 Thomas Mattes
73 - 104 Lea Mattes
73 - 106
73 – 32 Thomas Schade
73 – 70 Rainer Neumann
73 - 108 Michael Faltis (PJ)
73 – 34 Claudia Riedinger
73 – 35 Richard Pfister
73 – 72 Peter Gentner
73 – 73 Daniela Hui
73 - 110 Jochen Hans (PJ)
73 - 111 Lena Herbst (PJ)
73 – 37 Marc Satzger
73 – 75 Volker Riedinger
73 - 113 Angelina Mai (PJ)
73 – 33 Uwe Eberle
73 – 36 Katharina Sinn
73 – 38 Martin Thaler
Weingeistertanz
Silke Bortenlänger
Steffi Kaufmann
Claudia Riedinger
Jenny Thaler
73 – 71 Gerrit Degen
73 – 74 Ninja Pfisterer
73 – 76 Otto Klumpp
Marina Hesse
Kimi Neumann
Melanie Schmitt
Svenja Waltner
Kapitel 2
73 - 109 Marc Schneider (PJ)
73 - 112 Andrea Mai (PJ)
73 - 114
Melanie Höfer
Meli Neumann
Susanne Schubert
6
Aktivenliste
Garden
Fellbacher Träuble
Leonie Gall
Noemi Paesano
Lea Juliane Praßl
Erminiapia Sanotoro
Blauburgunder Funken
Jasmin Bortenlänger
Anna-Marica Corbisiero
Alessia Casaburo
Victoria Damerau
Franci Derschka
Sonja Eberle
Laura Götz
Katrin Gregl
Melanie Grill
Nadja Hagmaier
Tamara Hagmaier
Kapitel 2
Blauburgunder Fünkchen Rotburgunder Funken
Luca-Marie Degen
Marie Holzwarth (M)
Lucy Holzwarth (L)
Efthemia Kalaidopolou
Lena Knirsch
Romy Kopp
Michelle Alisia Lardino
Cara Muschel
Emily Richter
Luisa Schwab
Pauline Schwab
Lena Eberle
Nina Joseph
Saskia Müller
Christina Riedinger
Tamara Scherer
Tatjana Scherer
Isabel Schlimm
Lisa Schmidt
Ann-Kathrin Tandel
Viktoria Tandel
Jessica Wester (L)
Jennifer Wolf (M)
Jennifer Zeisel
Tanja Hahn
Danny Hudalla
Franzi Hudalla
Anja Joseph (L)
Catherin Münch (M)
Lea Satzger
Kim Schubert
Sarah Schuhknecht
Jessica Siegrist
Tanja Wahler
Nathalie Wester
(M) = Majorin
(L) = Leutnant
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Trainingszeiten
Kapitel 2
Das Training findet jeweils im FCC-Vereinsheim statt:
[ Weimerstr. 1/1, 70374 Fellbach ]
Montag
Dienstag
Mittwoch
18:30 – 20:15 Uhr
20:30 – 22:00 Uhr
Blauburgunder Funken
Spätburgunder (Männer)
18:00 – 18:45 Uhr
18:45 – 20:30 Uhr
Fellbacher Träuble
Rotburgunder Funken
19:00 – 21:00 Uhr
Donnerstag 18:00 – 19:30 Uhr
Freitag
Samstag/
Sonntag
nach Vereinbarung
Weingeistertanz
Blauburgunder Fünkchen
Trainingslager nach Vereinbarung
Trainingspausen werden nach Absprache Gardeteam/Betreuerinnen/Trainerinnen
individuell festgesetzt.
Sitzungen
Präsidiums-, Elferrat-, WiAu-, Narrenrat-, Muba-, Garde-, Jugendrat- und in
Jubiläumsjahren Umzugsauschuß-Sitzungen finden nach vorheriger Absprache im
Vereinsheim (Muba > Knaudl) statt. Bei Bedarf / Interesse bitte auf die jeweiligen
Verantwortlichen zugehen.
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FCC-Veranstaltungen
Als FCC-Mitglied bin ich dabei !
Wenn es eine Arbeitsliste gibt, gibt es was zu tun –
da helfe ich gerne mit !
Kapitel 3
 FCC-Hauptversammlung
Termin: jährlich 1. Maihälfte 20:00 Uhr – Ort: TSV Schmiden
Einladung per Post mind. 4 Wochen vorab / Neuwahlen in allen geraden Jahren
 Teilnahme FCC am Umzug Fellbacher Herbst
Termin: jährlich 2. Samstag im Oktober 14:00 Uhr – Ort: Fellbach Neue Kelter bis Tainer Straße
Elferrat gemäß jährlichen Umzugs-Motto / Weingeister im Häs / Garden im Gardekostüm
 FCC-Inthronisation
Termin: jährlich 11.11. – Ort: Rathausinnenhof Fellbach
Amtsübergabe zwischen letztjährigem und neuem Prinzenpaar
 FCC-Ordensfest
Arbeitsliste
Termin: jährlich 1. Advent 11:11 Uhr – Ort: Friedrich-Schiller-Gymnasium Fellbach
Aufbau und Generalprobe am Vortag (Samstag) – Abbau im Anschluß der Veranstaltung
Arbeitsliste
 Teilnahme FCC am Fellbacher Weihnachtsmarkt
Termin: jährlich im Dezember – Ort: Rathausvorplatz Fellbach
Täglich mehrere Arbeitsschichten / Aufbau nach Absprache – Abbau am letzten Tag
Arbeitsliste
 FCC-Häsabstauben
Termin: jährlich 06.01.18:30 Uhr – Ort: Neue Kelter Fellbach
Vorab 15:30 Uhr interne Häsabnahme - Aufbau am Vorabend – Abbau im Anschluß der Veranstaltung
Arbeitsliste
 FCC-Umzug
Termin: in Jubiläumsjahren Jan./Feb. – Ort: Fellbach Tainer Straße bis Alte Kelter
Zunftmeisterempfang im Rathaus / Party in der Alten Kelter – Aufbau/Abbau Freitag bis Montag
 FCC-Prunksitzung / Faschingsball / Brauchtumsabend
Termin: derzeit ausgesetzt – Ort: Schwabenlandhalle Fellbach od. alternative Orte
 FCC-Närrischer Wochenmarkt
Termin: jährlich Samstag vor Fasching 10:00 Uhr – Markt / Markthalle Fellbach
- Ablauf in Überarbeitung -
 FCC-Schulsturm
Termin: jährlich Schmutziger Donnerstag 10:00 Uhr – Ort: Grundschulen Fellbach wechselnd
2010 Schiller-Schule / 2013 Fröbel-Schule / 2015 Anne-Frank-Schule / 2016 Silcher-Schule
 FCC-Rathaussturm
Termin: jährlich Schmutziger Donnerstag 12:00 Uhr – Ort: Rathaus Fellbach
Unter FCC-Leitung in Zusammenarbeit mit Stadtkapelle Fellbach und 1. Nrrenzunft Fellbach
 FCC-Tour de Städtle
Termin: jährlich Faschingssamstag 19:00 Uhr – Ort: Kneipen Fellbach
Zug durch 4-5 Fellbacher Kneipen - Open End – Veranstaltung in Überarbeitung
Arbeitsliste
 FCC-Kinderfasching
Termin: jährlich Faschingssonntag 15:11 Uhr – Ort: Alte Kelter Fellbach
Aufbau am Vortag (Samstagvormittag) – Abbau im Anschluß der Veranstaltung
 FCC-Kehraus
Termin: jährlich Faschingsdienstag 19:00 Uhr – Ort: M5 Rathausinnenhof Fellbach
Traditioneller vereinsinterner Faschingsausklang
 FCC-Heringsessen
Termin: jährlich Aschermittwoch 18:00 Uhr – Ort: Hotel/Gaststätte Traube Schmiden
Offizieller Abschluß und Rückblick auf die Kampagne
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Häsordnung (1)
Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung der
Fellbacher Weingeister
01/2013
Kapitel 4
1. Der Fellbacher Weingeist
Wesen/Aufgabe
Allerorts ist bekannt, dass es Geister gibt. Auch die Weinbauern haben ihre guten Geister, die sie
schätzen und ehren. Sobald die Reben zu treiben beginnen, streifen die Weingeister durch die
Weinberge. Sie berühren hier und da die Rebstöcke und bringen dadurch den guten Geist in die
Trauben. Durch ihre Anwesenheit in den Weinbergen sorgen so die Weingeister in aller Stille und
völlig unerkannt dafür, dass die Trauben in Ruhe gedeihen können.
Das Häs
Zum Weingeister-Häs gehören:
ein gedrehter Strick
eine Rätsche
das Weingeister-Halstuch
der Weingeisterkorken mit Original Laufnummer.
Handschuhe (grün oder braun)
die Weingeister-Wollmütze (oder gestricktes Käppchen in den 4 Farben des Filzes)
braune oder beige Schuhe -> k e i n e T u r n s c h u h e !
Das – Häs – (Gewand) besteht aus einem beigen oder braunen Mantel mit dazugehöriger Latzhose
(Arbeitsanzug). Darauf sind in vollkommener Bedeckung Weinblätter aus Filz in den Farben
weinrot, grün, ocker und orange genäht (die sog. Weingeister-Blätter, welche ausschließlich über
den Verein zu beziehen sind). Auf dem linken Oberarm ist das Vereinswappen zu tragen, an der
rechten Brustseite die Laufplakette mit aktuellem Laufbändel.
Die Maske
Die originale Maske ist aus Lindenholz geschnitzt und hat die Form eines Weinblattes. Die
Charakteristik der Weingeister-Maske besteht aus einem knitzen und freundlichen
Gesichtsausdruck. Die Farbgebung ist weitgehend grün wie das Weinblatt, Nase und teilweise die
Wangen sind weinrot, braun symbolisiert die Farbe des Rebstocks. Der Hinterkopf wird durch einen
beigen oder braunen Rupfen bedeckt, der mit den Weingeister-Blättern vollständig bedeckt, an der
Brust zu verschließen, und an der Maske befestigt ist. Alle zugelassenen Masken sind auf ihre
Träger im Maskenbuch eingetragen und Eigentum des Fellbacher Carneval Club 1981 e.V. Bei der
Ausgabe an den Hästräger wird eine Kaution in Höhe von 50,- Euro erhoben. Diese dient dazu,
anfallende Reparaturen an der Maske bei Austritt zu begleichen, ansonsten wird die Kaution bei
Rückgabe ausbezahlt. Die FCC-Holzmaske ist mit besonderer Sorgfalt zu tragen. Verlust oder
Beschädigung müssen sofort dem Maskenmeister gemeldet werden. Bei Umzügen ist die Maske
von Beginn des Umzugs bis zur Beendigung des Umzugs zu tragen.
Die Ausgabe der Masken erfolgt ausschließlich auf Entscheidung des Narrenrates. Ein Hästräger
behält nur das Recht eine Maske tragen zu können, wenn er sich an den Aktivitäten des FCC
beteiligt. Das bedeutet:
Anwesenheit bei Eigenveranstaltungen
Beteiligung bei den Arbeitsdiensten
aktive Umzugsteilnahme inklusive Maskenpflicht während des kompletten Umzugs
(sofern nicht für Sicherheitsdienste eingeteilt).
Bei zu geringer Beteiligung an einem der o.g. Punkte obliegt es der Entscheidung des Narrenrates,
die Rückgabe der Maske über den Maskenmeister einzufordern.
10
Häsordnung (2)
Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung
der Fellbacher Weingeister
Kapitel 4
Auftritt und Erscheinungsbild
Jeder Hästräger ist verpflichtet, sein Häs vollständig, sorgfältig und in sauberem Zustand in der
Öffentlichkeit zu tragen! Sollte er aus zwingend notwendigen Gründen seine Häsjacke ablegen, so hat
er über seiner Latzhose ein 2012 eingeführtes Vereins-Polo- oder Sweatshirt zu tragen (darin
eingeschlossen sind die beigefarbenen Vereinspullis oder T-Shirts). Das Tragen der WeingeisterSchildmützen ist während eines Umzuges nicht gestattet, sie müssen für die Dauer unsichtbar
aufbewahrt werden. Gleiches gilt für Schildträger und Verkäufer. Ebenfalls bei Eigenveranstaltungen
(Inthronisation, Ordensfest, Häsabstauben) soll die Schildmütze nicht getragen werden. Bei
Veranstaltungen, die ohne Häs besucht werden, ist zwingend die Vereinskleidung zu tragen, um den
Verein einheitlich und sauber zu präsentieren. Die „Weingeisterpinnwand“ hat sich ausschließlich auf
den Brustbereich der Jacke zu beschränken, es müssen jedoch noch Blätter zu sehen sein. Wichtig
ist, dass der Rupfen während des Umzugs alles bedeckt, so dass lediglich Häsutensilien und das
Vereinswappen zu sehen sind, und so für ein einheitliches Gesamtbild sorgen. Sichtbare
Staatsabzeichen (mit und ohne Rupfen) dürfen nicht getragen werden. Am Häs dürfen ausschließlich
Karnevalsutensilien angebracht werden. Eine Kontrolle erfolgt beim Häs abstauben. Nicht
freigegebene Utensilien müssen vom Häs dauerhaft entfernt werden.
2. Häsabstauben
Alljährlich am 6. Januar findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit das interne Häsabstauben in der
Neuen Kelter der Fellbacher Weingärtner statt! Es besteht dabei für alle Anwesenheitspflicht – außer
bei Krankheit oder einem wichtigen Grund, der beim Zunftmeister oder Maskenmeister rechtzeitig
angezeigt werden muss! Beim Häsabstauben werden als Nachweis der jährlichen Zulassung die
Laufbändel des LWK vergeben. Voraussetzung für die Vergabe ist ein komplett angezogenes Häs mit
allem Zubehör – originale Maske, Strick , Rätsche, Halstuch, Handschuhe, Mütze und die unter Punkt
1 angegebenen Punkte – Begutachtung durch den Maskenmeister und den Narrenrat .
Die Ausgabe des Laufbändels erfolgt nur an diesem Termin!!
3. Weingeist auf Probe
Jeder Weingeister-Neuling muss ein Jahr Probezeit absolvieren und wird dann – bei entsprechend
gebührendem Verhalten – durch Entscheid des Narrenrates und durch die Weingeistertaufe endgültig
in die Schar der Weingeister aufgenommen – oder auch nicht!
Zu den Aufgaben eines Weingeister-Neulings gehören u.a. der Verkauf von Weingeisterartikeln und
das Tragen der Schilder an den Umzügen. Weingeisterneulingen wird vom Narrenrat ein Pate aus
den Weingeisterreihen zugeteilt, um ihn in die Sitten und Bräuche der Weingeister einzuführen.
Maske und Häs können vom Besitzer ausgeliehen werden. Der Ausleiher hat sich über die MaskenKleider- und Verhaltensordnung durch den zuständigen Zunftmeister, dessen Stellvertreter oder vom
Maskenmeister informieren zu lassen. Der Ausleiher ist nicht versichert, sofern er nicht Mitglied der
Zunft ist. Er trägt bei Schäden die volle Haftung gegenüber dem Geschädigten.
Die Häsleihe muss rechtzeitig an den zuständigen Zunft- oder Maskenmeister unter Namens- und
Adressangabe des Ausleihers gemeldet werden. Die jeweiligen Stellvertreter des Zunftmeisters sind
im Übrigen auch Ansprechpartner für alle Belange, die Häs, Umzug, Maskenordnung usw. betreffen.
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Häsordnung (3)
Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung
der Fellbacher Weingeister
Kapitel 4
4. Auftritt der Weingeister in der Öffentlichkeit
Jeder Hästräger ist ein Repräsentant des FCC bzw. der Fellbacher Weingeister. Jeder Hästräger
und jedes Mitglied ist daher verpflichtet, sich so zu verhalten, daß dem Ansehen des FCC bzw. der
Fellbacher Weingeister in keiner Weise geschadet wird. Ebenfalls ist es zu unterlassen,
vereinsinterne Ärgernisse zu provozieren. Wer sich nicht daran hält, hat mit einem Ausschluss zu
rechnen. Nimmt der FCC an einem Umzug teil, so sind die Hästräger verpflichtet, daran
teilzunehmen. Ist eine Teilnahme nicht möglich, so hat sich diese(r) Hästräger(in) beim
Zunftmeister oder 2. Zunftmeister abzumelden (zu entschuldigen). Am Narren- und Maskentreiben
dürfen sich also nur die original zugelassenen Weingeister-Häs und Weingeister-Holzmasken der
Narrenzunft Fellbacher Weingeister beteiligen. Als Nachweis der Zulassung dient der Laufbändel
des LWK und eine Kontrollnummer (Plakette), die an der rechten Seite (Brustbereich) am Häs
angebracht ist. Als Erstausstattung wird die Nummer kostenfrei überlassen. Bei Verlust wird für
eine Wiederbeschaffung die Summe von 50,- Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommt das
Vereinswappen, das bei jedem Häs auf dem linken Oberarm aufgenäht wird.
5. Verhalten
Während des Umzugs bleiben die Weingeister geschlossen beieinander. Jede ungebührliche
Belästigung der Zuschauer durch Schlagen, Zerren, Stoßen ist unbedingt zu vermeiden.
Ordnungskräfte sollten in Ruhe gelassen und möglichst nicht belästigt werden, sie dienen dem
reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Kinder, die noch unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten
stehen, sollten an der Hand geführt werden. Die Aufsicht und Haftung obliegt allein den
Erziehungsberechtigten !! Die Hästräger sollen sich in humorvoller und witziger Weise mit dem
Zuschauer beschäftigen, die Kommunikation mit dem Zuschauer ist gewünscht. Sie kann sich in die
Bereiche "Frisurverschönerung", "Hutabnahme" oder ähnlichem erstrecken. Es ist bei allen
Aktivitäten jedoch darauf zu achten, dass sich keine Verletzungen ergeben können. Dies gilt sowohl
beim Zugehen auf die Zuschauer (Kinderwagen steht davor) als auch beim Eingliedern in die
Gruppe (Anrempeln eines Hästrägers). Es ist erlaubt, Zuschauer für kurze Zeit in den Umzug
mitzunehmen.
Jeder Fellbacher Weingeist ist verpflichtet durch sein Verhalten und Auftreten das Ansehen der
Zunft zu fördern. Grober Unfug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung
und Ähnliches sind beim Tragen von Häs und Maske verboten und muss vom Hästräger selbst voll
und ganz verantwortet werden. Regeln bei Fremdveranstaltungen und Umzügen ist unbedingt
Folge zu leisten (z.B. Konfettiverbot). Der Verein lehnt jegliche Verantwortung in diesen Fällen ab.
Der Fellbacher Carneval Club 1981 e.V. lehnt hierfür jede Haftung und Verantwortung bei
Verstößen gegen die Satzung und die Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung ab.
Bei mangelhafter Teilnahme und Mißachtung der Häsordnung behält sich der Narrenrat das Recht
vor, Hästräger von weiteren Veranstaltungen auszuschließen!
Fellbach 06. Januar 2013 Der Narrenrat
12
Gardeordnung (1)
09/2015
Ein Gardemädchen repräsentiert in einer Gardeuniform den Verein mit der Teilnahme
an Umzügen und mit Tänzen bei externen und vereinseigenen Veranstaltungen.
Kapitel 5
Die Uniform besteht aus (siehe Anlagen):
 Uniformjacke
 Uniformrock
 Hut
 Perücke
 Spitzenunterhose
 Body
 Strumpfhose
 Stiefel
Die Ausgabe der Uniform findet jährlich am ersten Samstag nach den Sommerferien statt. Eine Teilnahme
ist zwingend erforderlich. Die Ausgabe der Gardeausstattung an die Fellbacher Träuble wird in Absprache
mit den jeweiligen Betreuern / Trainern durchgeführt.
Nach Abschluss der Kampagne werden die Uniformen zu einem rechtzeitig festgelegten Termin
eingesammelt und vom Zeugwart oder dessen Stellvertreter nach Eingang des Reinigungsgeldes zur
Reinigung gegeben.
Bei der Ausgabe der Uniformen werden eine Gardeabgabe sowie eine Kaution erhoben. Diese dient dazu,
anfallende Reparaturen zu begleichen, ansonsten wird die Kaution bei Rückgabe bzw. Austritt ausbezahlt.
Verlust oder Beschädigungen müssen sofort dem Zeugwart gemeldet werden. Ein Gardemädchen behält
nur das Recht, eine Uniform zu tragen, wenn es sich an den Aktivitäten des FCC beteiligt.
Bei Austritt ist das zur Verfügung gestellte Vereinseigentum nach Terminabsprache mit dem Zeugwart
oder dessen Stellvertreter komplett abzugeben.
Erscheinungsbild
Jedes Gardemädchen ist dazu verpflichtet, seine Uniform ausschließlich vollständig, sorgfältig und im
sauberen Zustand in der Öffentlichkeit zu tragen!
Verhalten
Trägt ein Gardemädchen eine Uniform des Vereines, sollte es folgende Dinge unterlassen:
- Rauchen
- Alkohol trinken
- auffälligen Schmuck tragen
- auffälliger Nagellack während der Kampagne auftragen
- Kaugummi kauen.
Training
Das Training findet wöchentlich zu festen Zeiten statt (siehe Anlagen).
Am Training ist ganzjährig wöchentlich teilzunehmen.
Die Aufsichtspflicht des Trainers und Betreuers (Erziehungsbeauftragter) beginnt nach persönlicher
Übergabe des Kindes durch den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertreter.
Die Aufsichtspflicht des Trainers bzw. Betreuers endet durch Übergabe an die Erziehungsberechtigten
bzw. dessen Vertreter.
Nach dem Training sind die Kinder im Vorraum des Vereinsheimes durch ein Elternteil oder einer auf der
Einverständniserklärung aufgeführten Person abzuholen. Bei Vorliegen einer Genehmigung auf der
unterzeichneten Einverständniserklärung der Eltern, dass die Kinder alleine gehen dürfen, haben sich die
Kinder vor Verlassen des Vereinsheimes bei den Trainern oder Betreuern abzumelden.
13
Gardeordnung (2)
Kapitel 5
Ist die Teilnahme am Training nicht möglich, ist es zwingend erforderlich, dies rechtzeitig (mindestens 2
Stunden vorher) durch den Erziehungsberechtigten den jeweiligen Trainern oder Betreuern mit der Angabe
des Grundes mitzuteilen. Sollte es körperliche Einschränkungen geben, die eine Teilnahme am Training
behindern können, ist dies den Trainern durch den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen.
Im Training ist geeignete Sportbekleidung mit schwarzen Turnschläppchen, optional Tanzstiefeln zu
tragen. Training in Turnschuhen, barfuß oder mit Socken ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt.
Schmuckstücke müssen vor dem Training abgelegt werden. Diese können bei dem Trainer oder Betreuer
zur Aufbewahrung abgegeben werden. Es wird für gestohlene oder abhanden gekommene Gegenstände
keine Haftung übernommen.
Während der Trainingszeiten befinden sich nur die Trainer, Betreuer und Gardemädchen im Trainingsraum.
Die Entscheidung, ob ein Gardemädchen am Gardetanz teilnehmen darf, obliegt dem Trainer bzw. dem
Gardechef.
Veranstaltungen, Umzüge, Auftritte
Die Aufsichtspflicht des Trainers und Betreuers (Erziehungsbeauftragter) beginnt nach persönlicher
Übergabe des Kindes durch den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertreter.
Die Aufsichtspflicht des Trainers bzw. Betreuers endet durch Übergabe an die Erziehungsberechtigten
bzw. dessen Vertreter.
Nach den Veranstaltungen sind die Kinder an dem vereinbarten Treffpunkt durch ein Elternteil oder einer
auf der Einverständniserklärung aufgeführten Person abzuholen. Bei Vorliegen einer Genehmigung auf der
unterzeichneten Einverständniserklärung der Eltern, dass die Kinder alleine gehen dürfen, haben sich die
Kinder vor Verlassen des Veranstaltungsortes bei den Trainern oder Betreuern abzumelden.
Ist die Teilnahme nicht möglich, ist es zwingend erforderlich, dies rechtzeitig (mindestens 2 Stunden
vorher) durch den Erziehungsberechtigten den jeweiligen Trainern oder Betreuern mit der Angabe des
Grundes mitzuteilen.
Es ist darauf zu achten, die gesamte benötigte Gardeausstattung unter Beachtung der Kleider- und
Schminkordnung mitzuführen.
Nach Absprache mit den Trainern und Betreuern können die Erziehungsberechtigten bei Auftritten als
Zuschauer teilnehmen.
Pflichtveranstaltungen
 11.11. (Rotburgunder Funken und Blauburgunder Funken, ist es an einem Wochenende auch
Blauburgunder Fünkchen)
 Ordensfest
 Häsabstauben (nur Rotburgunder Funken und Blauburgunder Funken)
 Schul- und Rathaussturm
 Kinderfasching
 Jubiläumsveranstaltungen (eigener Umzug, Warm Up Party etc.)
Bei mangelhafter Teilnahme und Missachtung der Gardeordnung behält sich der jeweilige Trainer,
Betreuer bzw. Gardechef das Recht vor, Gardemädchen von weiteren Veranstaltungen auszuschließen!
14
Gardeordnung (3)
Anlagen
Kapitel 5
Information Gardeausstattung
Die Gardeausstattung besteht zum einen aus Bekleidung, die vom Verein zur Verfügung gestellt wird und
zum anderen aus Teilen, die von den Gardemädchen privat finanziert werden müssen. Die nachfolgend
angeführten Teile der Gardeausstattung werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Bei der
Uniformausgabe ist eine Gardeabgabe von 30,-- Euro von den Blauburgunder Fünkchen und den
Rotburgunder Funken zu entrichten. Bei den Blauburgunder Funken beträgt die Gardeabgabe 15,-- Euro.
Für die vom Verein zur Verfügung gestellte Gardeausstattung wird einmalig eine Kaution von 50,-- Euro
bei allen Garden (ausgenommen Fellbacher Träuble) erhoben. Die Kaution wird nach Austritt aus der
Garde rückerstattet.
Die Uniform
Die Uniform besteht bei den Fellbacher Träuble aus:
 Uniformrock (Faltenrock mit goldenen Bordüren)
 Weißes Cape
 Fleecejacke mit Vereinsstickerei (blau)
 Wollmütze (blau)
 Strickschal (blau)
Die Gardeausstattung besteht bei den Blauburgunder Fünkchen, den Rotburgunder Funken und den
Blauburgunder Funken aus:
 Uniformjacke (dunkelblau/weiß mit goldfarbenen Applikationen)
 Schulterklappen (an der rechten und linken Schulter der Uniformjacke)
 Vereinswappen (am linken Oberarm der Uniformjacke und Cape)
 Latz: Der Latz ist farblich abhängig von den jeweiligen Gruppen.
 Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – weißer Latz
 Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – roter Latz
 Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – weißer Latz
 Uniformrock (dunkelblauer Faltenrock mit 2 goldfarbenen Bordüren)
 Marschstiefel: Die Farbe der Marschstiefel ist abhängig von den Gruppen.
 Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – rot
 Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – weiß
 Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – schwarze Winterstiefel
 Tanzstiefel: Die Blauburgunder Fünkchen und Rotburgunder Funken tanzen beim Gardetanz in roten
Tanzstiefeln. Die Blauburgunder Funken in weißen Tanzstiefeln.
 Cape / Umhang: Der Umhang ist farblich abhängig von den jeweiligen Gruppen:
 Fellbacher Träuble (Vorgruppe) – weißer Umhang
 Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – weiß/blau
 Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – weiß/rot
 Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – blauer Umhang
 Perücke: Zopfperücke in blond mit Pony (für alle Gruppen gleich)
 Rosetten: weiß/gold in unterschiedlichen Größen
 Dreispitz: dunkelblauer Hut mit weißem Marabu-Besatz (für alle Gruppen gleich)
 Federn: Die Farben unterscheiden sich in den jeweiligen Gruppen
 Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – keine Federn
 Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – 3 rote Federn
 Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – 1 weiß / 1 rot / 1 blau
Die Federn der Prinzengarde sind in der Reihenfolge (von unten nach oben) weiß/rot/blau anzubringen.
15
Gardeordnung (4)
Anlagen
Kapitel 5
Information Gardeausstattung
Nachfolgend aufgeführte Bestandteile der Gardeausstattung müssen von den Gardemädchen privat
finanziert werden:
Fellbacher Träuble:
 weiße Strumpfhose
 weiße Bluse und Langarmshirt
 schwarze Stiefel (nach Absprache mit den Betreuern)
Blauburgunder Fünkchen, Rotburgunder Funken, Blauburgunder Funken:
 Glanzstrumpfhose in der Farbe toast
Kinder- und Erwachsenengrößen 13,50 Euro
Übergröße 16,50 Euro
 Eiskunstlaufstrumpfhose
Kindergröße 14,50 Euro
Erwachsenengröße 17,50 Euro
 Spitzenunterhose
Kindergröße 18,50 Euro
Erwachsenengröße 19,50 Euro
 Baumwollhandschuhe (weiß) 1,50 Euro
 Tanzstiefel schwarz / weiß zwischen 30 und 49,-- Euro
 Make-Up-Stift der Marke Kryolan 11,50 Euro
 weißer Lidschatten (matt) der Marke Kryolan 6,40 Euro
 anthrazitfarbener Lidschatten (matt) der Marke Kryolan 6,40 Euro
 weißer Konturenstift der Marke Kryolan 4,00 Euro
 Body zwischen 10 und 20,-- Euro
Im Drogeriemarkt erhältlich:
 schwarzer Kajal (Blauburgunder Fünkchen) 2,00 Euro
 schwarzer Eyeliner (Rotburgunder & Blauburgunder Funken) 3,00 Euro
 roter Lippenstift 1,95 Euro
Abweichungen sind abhängig von den jährlichen Preisanpassungen. Stand der angegebenen Beträge ist
der 15.03.2015. Bei Bedarf können auch gebrauchte Gardeartikel gekauft werden (falls Gebrauchtartikel
vorhanden sind).
16
Gardeordnung (5)
Anlagen
Kapitel 5
Kleiderordnung
Umzug:
Uniform – Perücke – Hut
Marschstiefel / Winterstiefel (eventuell dicke Socken anziehen)
Bei kaltem Wetter ist die Eiskunstlaufstrumpfhose unter die Glanzstrumpfhose anzuziehen. Bei Bedarf
kann unter die Eiskunstlaufstrumpfhose noch eine weitere Strumpfhose angezogen werden.
Über die Strumpfhosen ist die Spitzenunterhose zu tragen.
Handschuhe und Schal werden bei Bedarf angezogen. Dies wird auf den jeweiligen Informationsmitteilungen aufgeführt.
Unter die Uniformjacke wird ein dunkles Oberteil (dunkelblau oder schwarz) getragen. Wetterabhängig
können auch mehrere Oberteile angezogen werden. Pullover mit Rollkragen sind untersagt.
Über die Uniformjacke ist das Cape zu tragen.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Uniform nur komplett (mit Hut, Perücke und Marschstiefeln)
getragen wird.
Auftritt:
Uniform – Perücke – Hut – Marschstiefel – Tanzstiefel
Bei Auftritten in einer Halle ist die Glanzstrumpfhose ausreichend. Über die Glanzstrumpfhose ist die
Spitzenunterhose zu tragen.
Hier ist darauf zu achten, dass unter die Uniformjacke ein Body (dunkelblau oder schwarz) anzuziehen ist.
Orden:
An den Uniformen sind vereinseigene und LWK-Orden erlaubt. Alle anderen Orden z.B. Buttons, Masken
können am Cape getragen werden.
Schminkordnung
 Gesicht leicht eincremen.
 Make-Up auf das komplette Gesicht und die Halspartie gleichmäßig auftragen.
 Bei Umzügen ist ein handelsübliches Make-Up vom Drogeriemarkt zu verwenden. Bei Auftritten auf
einer Bühne ist der Make-Up-Stift der Marke Kryolan zu verwenden. In den jeweiligen Informationsmitteilungen wird aufgeführt, ob das „Kryolan“-Make-Up oder ein „normales“ Make-Up zu verwenden ist.
 Das komplette Augenlid mit weißem Lidschatten bis zum Ende der Augenbraue schminken.
 Das Oberlid bis zur Oberlidfalte mit anthrazitfarbenem Lidschatten schminken und anschließend bis zur
Augenbraue verlängern.
 Schwarzer Kajal an der Außenseite der Verlängerung des anthrazitfarbenen Lidschattens auftragen.
 Weißer Kajal neben schwarzem Kajal an der Außenseite der Verlängerung des anthrazitfarbenen
Lidschattens bis zur Augenbraue auftragen.
 Schwarzer Kajal auf Unterlid (Wimpernansatz) anbringen.
 Wimperntusche, Rouge und roter Lippenstift auftragen.
Augen-Make-Up variiert in den jeweiligen Garden. Fellbacher Träuble werden nicht geschminkt.
Wichtig: Bei Auftritten stärker und bei Umzügen dezenter schminken.
TIPP: Zum Abschminken empfehlen wir ein Mikrofasertuch für das Gesicht.
17
Gardeordnung (6)
Anlagen
Kapitel 5
Perückenpflege
Nur eine saubere Perücke sieht natürlich aus. Dann fallen die Haare locker und die Frisur behält lange ihre
Form. Die Zöpfe werden vor dem Waschen geöffnet.
Was unbedingt vermieden werden sollte, ist die Perücke
 in heißem Wasser zu waschen
 in nassem oder feuchtem Zustand zu wringen, zu rubbeln oder zu reiben usw.
 an den Haaren zu reißen
Die Perücke wird dadurch beschädigt.
Pflegeanleitung:
 in handwarmen Wasser ca. 1 TL Shampoo auflösen
 Perücke in das Shampoo-Bad legen, nicht zu stark am Haaransatz reiben
 Perücke mindestens 10 - 15 min. einweichen
 Perücke unter fließendem, warmen Wasser gut ausspülen
Perücke aus dem Wasser nehmen, mit einem Handtuch sanft ausdrücken – nicht auswringen.
Perücke auf Styroporkopf spannen und trocknen lassen. Bei Benutzung eines Föns nur lauwarm oder kalt
fönen. KEINE Heißluft und kein Glätteisen oder andere Stylinggeräte und Produkte verwenden! Heißluft
beschädigt die Perücke. Das Beste ist immer noch die Lufttrocknung.
Zum Kämmen der Perücke keine Bürsten oder Kämme mit scharfen Kanten verwenden. Ein grobzinkiger
Kamm ist hierfür sehr gut geeignet. Falls die Haare verfilzt sind, Knoten auch mit den Fingern entwirren.
Trainingszeiten
Fellbacher Träuble: Mittwoch von 18:00 Uhr bis 18.45 Uhr
Blauburgunder Fünkchen: Donnerstag von 18.00 bis 19.30 Uhr
Rotburgunder Funken: Mittwoch von 18.45 Uhr bis 20.30 Uhr
Blauburgunder Funken: Montag von 18.30 Uhr bis 20.15 Uhr
Trainer:
Fellbacher Träuble: Catherin Münch / Laura Götz
Blauburgunder Fünkchen: Esther Schmitt / Ramona und Jessica Siegrist
Rotburgunder Funken: Daniela Hudalla / Sarah Schuhknecht
Blauburgunder Funken: Miriam Schmitt
Betreuer:
Fellbacher Träuble: Claudia Riedinger / Susanne Schubert
Blauburgunder Fünkchen: Sibille Siegrist / Ina Eberle
Rotburgunder Funken: Silke Bortenlänger
Blauburgunder Funken: -Zeugwart: Sibille Siegrist / Ina Eberle
18
Vereinsorden
Kapitel 6
Vereinsorden: Sobald Mitglied im Verein.
Halbkranz Bronze: ab 5 Jahren Mitgliedschaft.
Halbkranz Silber: ab 11 Jahren Mitgliedschaft.
Halbkranz Gold: ab 16 Jahren Mitgliedschaft.
Vollkranz Bronze: ab 22 Jahren Mitgliedschaft.
Vollkranz Silber: ab 27 Jahren Mitgliedschaft.
Vollkranz Gold: ab 33 Jahren Mitgliedschaft.
Alle Orden werden bei Inthronisation oder Ordensfest ausgegeben oder sind
abzuholen. Stichtag für die Mitgliedschaft ist der 1. November eines
Kalenderjahres.
Ein individueller FCC Jahresorden/Kampagne wird beim Ordensfest an alle Aktiven
ausgegeben.
19
LWK-Orden
Kapitel 6
Verdienstorden: mind. 5 Jahre Mitgliedschaft und mind. 12 Jahre alt.
Ausnahme: Majorin der Blauburgunder Fünkchen mit 5 Jahren
Zugehörigkeit.
Großkreuz: mind. 5 Jahre Mitgliedschaft und mind. 21 Jahre alt.
Beim FCC aber erst 5 Jahre nach Erhalt des Verdienstordens.
Ausnahmen sind möglich.
Großer Verdienstorden am Bande: mind. 10 Jahre Mitgliedschaft als
Aktiver in verantwortlicher Funktion seiner Zunft oder Gesellschaft.
Beim FCC erst 5 Jahre nach Erhalt vom Großkreuz. Ausnahmen sind
möglich.
Hirsch am Goldenem Vlies: mind. 20 Jahre Mitgliedschaft als Aktiver in
verantwortlicher Funktion seiner Zunft oder Gesellschaft.
Ausnahmen sind möglich.
Silberner Gardeorden: besondere Verdienste als Aktiver in
verantwortlicher Garde-Funktion beim FCC.
Goldener Gardeorden: langjährige besondere Verdienste als Aktiver in
verantwortlicher Garde-Funktion beim FCC.
Silberner Brauchtumsorden: besondere Verdienste als Aktiver in
verantwortlicher Weingeister-Funktion beim FCC.
Goldener Brauchtumsorden: langjährige besondere Verdienste als
Aktiver in verantwortlicher Weingeister-Funktion beim FCC.
+ Sternenorden für Prinzenpaare !
Jedes Mitglied des FCC ist antragsberechtigt. Der Ordensrat überprüft die
Anträge, und gibt sie zur Entscheidung an den Präsidenten weiter.
20
Beitragsordnung
Letzte Festsetzung 06/2013
Kapitel 7
Die Mitgliedsbeiträge beziehen sich auf das Kalender-/Geschäftsjahr und sind als
Jahresbeitrag zu entrichten:
Satz 01 Familienbeitrag
115,00 EUR
Satz 02 Erwachsene
65,00 EUR
Satz 04 Kinder
22,00 EUR
Satz 05 Einzelzahler/Familie
65,00 EUR
Satz 03 Jugendliche
Satz 06 Beitragsfrei
Satz 07 Schwerbehindert
40,00 EUR
0,00 EUR
40,00 EUR
für alle in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Familienangehörigen
für Mitglieder über 18 Jahre
für Mitglieder von 15 bis 18 Jahre
(letztmalig im Kalenderjahr, in dem
das 18. Lebensjahr vollendet wird)
für Mitglieder von 0 bis 14 Jahre
(letztmalig im Kalenderjahr, in dem
das 14. Lebensjahr vollendet wird)
wenn nur ein Familienteil Vereinsmitglied ist, analog Satz 02 Erw.
Ehrenmitglieder und TrainerInnen
bei Vorliegen einer Schwerbehinderung gemäß gesetzlicher
Grundlagen
Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich per Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren
zu entrichten. Die Beitragsabbuchung erfolgt einmalig zum Ende des I. Quartals
eines jeden Jahres.
Änderungen der Bankdaten sind dem Verein (siehe Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung) unverzüglich anzuzeigen. Kann der Jahresbeitrag nicht
ordnungsgemäß abgebucht werden, fallen für das Mitglied zusätzlich 3,00 EUR für
Bankgebühren an.
Bankverbindung Fellbacher Carneval Club :
BIC GENODES1FBB
IBAN DE73602613290007628005
Kreditinstitut: Fellbacher Bank
21
Mitgliedsantrag (1)
Kapitel 7
22
Mitgliedsantrag (2)
Kapitel 7
23
Vereinssatzung (1)
Änderung gemäß ordentlicher Hauptversammlung und notarieller Eintragung 2010
Kapitel 8
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt die Bezeichnung Fellbacher Carneval Club 1981 e.V. Er ist in das Vereinsregister
des Amtsgerichts Waiblingen, Register – Nr. 645 eingetragen. Sitz des Vereins ist Fellbach. Der
Verein ist Mitglied des Landesverbandes Württembergischer Karnevalsvereine e.V. mit Sitz in
Stuttgart.
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
“steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die ganzjährige
Förderung des Sportes, von Tanz und Spiel – insbesondere der Jugendlichen, der Kultur,
insbesondere der Pflege und Erhaltung des Fasnachtsbrauchtums im Bereich der SchwäbischAlemannischen Fasnachtsüberlieferung. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt also nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins sind nur für satzungsgemäße Zwecke zu
verwenden. Mitglieder dürfen weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§4 Mitgliedschaft
1. Jede weibliche und männliche Person kann Mitglied des Vereins werden. Mit Vollendung des 16.
Lebensjahres ist jedes Mitglied aktiv wahlberechtigt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist jedes
Mitglied passiv wahlberechtigt.
2. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch das Präsidium und muss auf gesondertem
Antragsformular beantragt werden.
3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins und den Satzungen
derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört.
4. die Mitgliedschaft und damit jeder Anspruch an den Verein erlischt:
a) durch den Tod
b) durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Ende des
Kalenderjahres erfolgen kann.
c) durch Ausschließung.
Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch das Präsidium:
- wenn der Vereinsbeitrag trotz wiederholter Mahnungen nicht entrichtet wurde
- bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Vereinszwecke
- wegen schwerer Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins
- wegen groben Verstoßes gegen die Vereinskameradschaft.
Bei Ausschluss hat das Mitglied die Möglichkeit der Berufung vor der Hauptversammlung. Der
Antrag ist schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ausschlusserklärung
gegenüber dem Vereinsvorstand zu stellen. Die Hauptversammlung entscheidet über den
Ausschluss mit einfacher Mehrheit.
5. Die Ehrenmitgliedschaft wird an Personen, Vereine, Körperschaften, befreundete Karnevalsgesellschaften und Firmen verliehen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient
gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch 2/3-Mehrheitsbeschluß des Präsidiums. Jedes Mitglied hat das Recht, Ehrenmitglieder vorzuschlagen. Ehrenmitglieder zahlen keine
Mitgliedsbeiträge, sind im Gegenzug jedoch auch weder aktiv noch passiv wahlberechtigt. Dem
Ehrenmitglied steht es frei als ordentliches, stimmberechtigtes und zahlendes Mitglied dem Verein
beizutreten.
24
Vereinssatzung (2)
Änderung gemäß ordentlicher Hauptversammlung und notarieller Eintragung 2010
Kapitel 8
6. Der Verein ist Mitglied im
a) Bund Deutscher Karneval - BDK
b) Landesverband Württembergischer Karnevalsverein e.V. 1958 – LWK
§5 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Form einer Beitragsordnung durch die
Hauptversammlung festgesetzt. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31.03. des
Kalenderjahres zu bezahlen.
§6 Organe des Vereins
1. Der Verein hat folgende Organe:
a) Die Hauptversammlung
b) das Präsidium
c) den Elferrat
d) den Vorstand im Sinne des § 26 BGB
2. Die Rechte und Pflichten der Hauptversammlung ergeben sich aus § 7 der Vereinssatzung.
3. Das Präsidium
a) Dem Präsidium gehören an:
Der Präsident
Die beiden Vizepräsidenten
Der Kassierer
Der Schriftführer
Der Zunftmeister
Der Gardechef
Das Präsidium hat die Möglichkeit, der Hauptversammlung noch drei weitere Mitglieder zur
Aufnahme in das Präsidium vorzuschlagen. Das Präsidium besteht maximal aus elf Mitgliedern.
Das Präsidium wird von der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das
Präsidium entscheidet über die laufenden Geschäfte des Vereins mit einfacher Mehrheit. Im Falle
der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Das Präsidium wird durch den
Vorstand in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen einberufen.
4. Der Elferrat
Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag auf Aufnahme in den Elferrat zu stellen. Über die
Aufnahme entscheidet das Präsidium. Der Elferrat setzt sich somit aus dem Präsidium sowie den
berufenen Mitgliedern zusammen. Der Elferrat berät das Präsidium in der Führung der
Vereinsgeschäfte. Die Elferräte repräsentieren den Verein bei Veranstaltungen nach außen hin und
verpflichten sich, diese Repräsentationsaufgaben stets im Interesse des Vereins auszuüben. Elferräte können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Präsidiums abberufen werden.
5. Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Präsidenten oder den Vizepräsidenten je einzeln vertreten, wobei im Innenverhältnis den Vizepräsidenten dieses Vertretungsrecht ausschließlich im Falle der Verhinderung des Präsidenten zusteht.
§7 Hauptversammlung
1. Jeweils im 2. Quartal des neuen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Hauptversammlung
statt. Sie ist vom Präsidenten einzuberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens 4 Wochen zuvor
durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
25
Vereinssatzung (3)
Änderung gemäß ordentlicher Hauptversammlung und notarieller Eintragung 2010
Kapitel 8
2. Die Tagesordnung hat zu enthalten:
a) den Jahresbericht des Präsidenten
b) den Bericht des Kassiers
c) den Bericht des Kassenrevisors
d) die Aussprache über die Berichte
e) die Entlastung des Präsidiums
g) Anträge und deren Beschlussfassung
h) Allgemeines
3. Anträge zu Hauptversammlungen müssen spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung
schriftlich beim Präsidium eingereicht werden.
4. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden,
stimmberechtigten Vereinsmitglieder gefasst.
Diese Beschlüsse werden in einer offenen Abstimmung getroffen, es sei denn, ein Mitglied der
Hauptversammlung beantragt die geheime Abstimmung.
Bei Wahlen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen der Hauptversammlung auf sich
vereinen kann. Wahlen finden in geheimer Abstimmung statt.
Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder
der Hauptversammlung erforderlich.
5. Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere über Beschlüsse, ist ein Protokoll zu
führen, das vom Schriftführer und dem Präsidenten zu unterzeichnen ist.
§8 Außerordentliche Mitgliederversammlung
die außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn:
a) das Präsidium die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage des Vereins für erforderlich hält.
b) die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder gefordert
wird.
§9 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins kann nur eine hierzu einberufene Mitgliederversammlung
entscheiden. Dabei ist eine Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder
erforderlich..Wenn diese Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt, muss 6 Wochen später eine
neue, vorschriftsgemäß einberufene Versammlung abgehalten werden. Bei dieser entscheidet die
einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamts ausgeführt werden.
26
Allgemeine Präsidiumsbeschlüsse
Kapitel 9
Ernennung zum Ehrenrat/-rätin [08.03.2012]
Bei Ehrenräten handelt es sich um Personen, die sich um den Verein besonders
verdient gemacht haben. Die Ernennung zum Ehrenrat/-rätin kann der Verein nicht
einseitig vornehmen, sondern ist nur mit Zustimmung des zu Ehrenden möglich. Mit
dieser Ehrenfunktion sind keine Sonderrechte verbunden (keine Satzungsregelung
erforderlich). Die Mitgliedsrechte/-pflichten bleiben unberührt. Ehrenräte werden vom
Präsidium vorgeschlagen, gewählt (einfache Mehrheit) und ernannt. Ein(e) Ehrenrat/rätin hat die Aufgabe, die Tradition und das Ansehen des Vereins und seiner Mitlieder zu wahren. Um Ehrenrat/-rätin zu werden, müssen 3 Kriterien erfüllt sein:
> das Mitglied muss im Jahr der Ehrung mindestens 60 Jahre alt sein
> 20 Jahre Vereinsmitgliedschaft haben und
> eine ehrenamtliche Tätigkeit geleistet haben
Ehrenräte sind befugt, das Elferrats-Ornat zu tragen (ohne Elferratsorden).
Hierfür gibt es einen gesonderten FCC-Ehrenratorden.
Regelung Getränke/Essen für Helfer bei Eigenveranstaltungen
[17.11.2011]
Alle, die während einer FCC-Veranstaltung einen Arbeitsdienst verrichten, bekommen
in ihrer Dienstzeit Essen und Getränke kostenlos. Dies schließt nachfolgende FCCVeranstaltungen ein: FCC-Ordensfest // Weihnachtsmarkt // FCC-Umzug //
FCC-Häsabstauben // FCC-Kinderfasching
Wir wollen Euch damit Danke sagen für den Einsatz, den ihr immer wieder an den
Tag legt. Wenige Vereine können so einen Zusammenhalt aufweisen, und darauf sind
wir stolz. Wir vertrauen Euch, dass ihr im normalen Rahmen damit umgeht.
27
Vereinschronik (1)
Prinzenpaare
Keltermäusle & Oberbacchus
1981/82
1982/83
1983/84
1984/85
1985/86
1986/87
1987/88
1988/89
1989/90
1990/91
1991/92
1992/93
1993/94
1994/95
1995/96
1996/97
1997/98
1998/99
1999/00
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
…
Andrea I & Schussi I
Andrea II & Schussi II
Angie I & Harry I
Angie II & Harry II
Julia I & Hermann I
Renate I & Claus I
Julia II & Hermann II
Gaby I & Roland I
Sonja I & Frank I
??? & Klaus II
Franca I
Karin I & Peter I
Stephi I
Simone I & Patrick I
Silvia I & Jens I
Iris I & Rainer I
Anke I
Tanja I & Markus I
Uta I & Frank II
Bianca I & Julian I
Christina I & Oliver I
Verena I & Andreas I
Sandra II & Matthias I
Susanne I & Frank II
Franzi I & Dominic I
Tanja II & Schubi I
Tanja III & Martin I
Kata I & Alex I
Silke I & Uwe I
Ramona I & Erich I
Ninja I & Basti I
Andrea II & Thomas I
Meli I & Heiko I
Anja I & Michi I
Susi I & Peter II
Kapitel 10
Andrea “Weng Weng” Wengert / Gerd Schussmann
Andrea Wengert / Gerd Schussmann
Angela Geyer / Harald Geyer
Angela Geyer / Harald Geyer
Julia Heß / Hermann Heß
Renate ? / Claus Münzenmaier
Julia Heß / Hermann Heß
Gaby Germann / Roland Germann
Sonja Ruh / Frank Ruh
? / Klaus Münzenmaier
Franca Neumann-Bellone - ausgefallen (Golfkrieg)
Karin Seifert / Peter Willkomm
Stephanie Wieland
Simone Musenbrock / Patrick Musenbrock
Silvia Kölle / Jens Currle
Iris Neumann / Rainer Neumann
Anke Heiden
Tanja Wustlich / Markus Pieske
Uta Fügner / Frank Schulz
Bianca Töpfer / Julian Ott
Christina Döneke / Oliver Tries
Verena Bendschus / Andreas ?
Sandra Seeger / Matthias Baum
Susanne Schulz / Frank Schulz
Franziska Fehrenbach / Dominic Harrer
Tanja Reiter / Michael Schubert
Tanja Hesse / Martin Welge
Katharina Fehrenbach / Alexander Streubel
Silke Bortenlänger / Uwe Bortenlänger
Ramona Stimmler / Erich Bürkle
Ninja Pfisterer / Sebastian Roder
Andrea Reiner / Thomas Schade
Meli Neumann / Heiko Wengert
Anja Joseph / Michael Faltis
Susanne Schubert / Peter Gentner
28
Vereinschronik
Präsident
1981 – 1984 Rainer Gaßling
1985 – 1986 Ralf Wackes
1986 – 1991 Walter Bochmann
1991 – 2000 Bernd Sommer
2000 – 2010 Horst “Hotte“ Stimmler
2010 - heute Michael “Schubi“ Schubert
Zunftmeister
1981 – 1987
1987 – 1994
1994 – 2014
2014 – heute
Uwe Fischer
Hans Guggenmoos
Thomas Schade
Markus Schmitt
Vize-Präsident
Gardechef
Kassierer
Vertreter der Musikgruppe
1981 – 1982
1982 – 2000
1998 – 2000
2000 – 2004
2004 – heute
2010 – heute
Andrea Stimmler
Heinz Baum
Horst Stimmler
Sandra Fasolt
Margot Keller
Horst “Hotte“ Stimmler
1981 – 1983 Eberhart Ditz
1983 – 1983 Harry Geyer
1983 – 1988 Iris Richter
1988 – 1993 Claus Keller
1993 – 1996 Hardy Hesse
1996 – 2004 Frank Münch
2004 – heute Sandra Fasolt
Schriftführer
1991 – 1998 Birgit Kayser
1998 – 2004 Elke Münch
2004 – 2012 Birgit Kayser
2012 – heute Tanja Hesse
Ehrenrat
2012 Birgit Kayser
Ehrenmitglied
Bernd Sommer – Ehrenpräsident -
19xx – 1990
1990 – 1991
1991 – 1998
1998 – 2000
2000 – heute
Kapitel 10
Gerhard Bürkert
Walter Bochmann
Horst Stimmler
Rainer Neumann
Heike Härter-Holzwarth
1997 – 19xx Axel Hannemann
1987 – 2002 Andreas Schmid
2002 – 2004 Andrea Stimmler
Gründungsmitglieder
Andrea Stimmler
Andreas Heinrich
Peter Neumann
Jacques Maue
Uwe Jäschke
Joachim Geeser
Armin Weinbrenner
Hirsch am goldenen Vlies
2003
2009
2012
2013
Susanne Schubert (MW)
Heike Härter-Holzwarth
Horst Stimmler
Sandra Fasolt
Thomas Schade
2014 Joachim Bohn
Heinz Baum
2015 Birgit Kayser
Andrea Stimmler
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FCC-Jugendrat
Unseren Jugendrat gibt es seit 2015.
Kapitel 11
Er besteht aus:
 2 Vertreterinnen der mittleren Garde
- Isabel Schlimm
- Lena Eberle
 2 Vertreterinnen der großen Garde
- Jasmin Bortenlänger
- Alessia Casaburo
 2 Vertretern aus dem erweiterten Narrenrat der Weingeister
- Melanie Neumann
- Dominik Weinle
 4 Präsidiumsmitgliedern (Präsident/Kassiererin/Gardechefin/Zunftmeister)
Ziel ist, die Interessen der gesamten FCC Jugend zu vertreten und diese durch die Präsidiumsmitglieder
an den Elferrat weiter zu geben. Uns ist es wichtig, dass die Jugend gehört wird und deren Interessen nicht
untergehen. Des weiteren ist uns wichtig, dass der Brauchtum und die Traditionen im Karneval durch
unsere Jugend gelebt und gewahrt wird. Es ist erforderlich, das Kulturgut generationsübergreifend zu
behandeln und die Bindung der Jugend an das Brauchtum in den Vereinen zu fördern. Wir müssen der
Jugend die Möglichkeit geben, Verantwortung zu übernehmen und wir machen dies gerne.
Aufgaben Jugendrat
 Sprachrohr für alle Jugendlichen des Vereins (Alter bis 27 Jahre)
 Gemeinsamkeiten/Austausch zwischen Weingeister Jugend & Garden herstellen
 Problempunkte an-/besprechen
 Ideen einbringen / Planen / Organisieren von Veranstaltungen wie z.B. Jugendausflug
 Durchführen von Aktionen für die Jugend / von der Jugend > Sandra bringt Vorschlag ein
Abgrenzung
Der 11-Jugendrat stärkt und vertritt die Interessen der jugendlichen Mitglieder als ergänzendes Gremium
zu den in der Satzung geregelten Vereinsgremien. Die Standardwege (bei Garden: Trainerin/Betreuerin >
Gardechefin/Gardeteam / Weingeister > Narrenrat/Zunftmeister) sind grundsätzlich vorrangig.
Informationsaustausch
Über die Inhalte der Sitzungen des Jugendrat und des Präsidiums/Elferrat findet eine regelmäßige
gegenseitige Kommunikation statt.
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Viel Spaß im FCC !
Schlußbemerkung
Weitere Informationen über den FCC findet ihr auf unserer
Internetseite, zusätzlich halten wir unsere Mitglieder über
den Elferrat, das Gardeteam und den Narrenrat sowie
durch regelmäßige Rundmails zu allen Veranstaltungen/
Aktivitäten (Terminplan) auf dem Laufenden.
Mit närrischen Grüßen
und 3 kräftigen Ha-tschi
Euer
FCC-Präsidium
www.fccweb.de