Inhalt Kapitel 1 Organigramm / Funktionen Kapitel 2 Aktivenliste / Training Kapitel 3 FCC-Veranstaltungen Kapitel 4 Häs-Ordnung Kapitel 5 Garde-Ordnung Kapitel 6 Vereins- und LWK-Orden Kapitel 7 Beiträge / Mitgliedsantrag Kapitel 8 Vereinssatzung Kapitel 9 Präsidiumsbeschlüsse Kapitel 10 Vereinschronik Kapitel 11 FCC-Jugendrat Der FCC stellt sich vor … Prolog Gegründet wurde der FCC am 6. August 1981 in der Fellbacher Pinte. Zielsetzung war mehr Spass und Fasching nach Fellbach zu bringen. Dem einstigen Vorsatz, alle Gruppennamen sollen mit Wein in Verbindung stehen, ist der Verein bis heute treu geblieben. Zu jedem Carneval Club gehört natürlich auch ein Schlachtruf: “Ha-tschi“, wie er bei uns gerufen wird, entstand dadurch, als eines der Gründungsmitglieder bei einem Vorbereitungstreffen eine Erkältung hatte. Der FCC besteht aus mehreren Gruppen: Maskengruppe “Fellbacher Weingeister“ Allerorten ist bekannt, dass es Geister gibt. Auch die Weinbauern haben ihre gute Geister, die sie schätzen und ehren. Sobald die Reben zu treiben beginnen, streifen die Weingeister durch die Weinberge. Sie berühren hier und da die Rebstöcke und bringen dadurch den guten Geist in die Trauben. Durch ihre Anwesenheit in den Weinbergen sorgen so die Weingeister in aller Stille und völlig unerkannt dafür, dass die Trauben in Ruhe gedeihen können. Die Weingeister werden jedes Jahr am 6. Januar geweckt. Ein besonderes Ritual ist der jährliche Weingeistertanz während der Faschingszeit sowie der Ruf: “Weingeister, Weingeister – Rebstock, Rebstock; Weingeister, Weingeister – Rebstock, Rebstock; Weingeister – Kork“. Tanzgarden Unsere ausgebildeten Trainerinnen und Betreuerinnen trainieren das ganze Jahr über mit unserem Nachwuchs Garde- und Showtänze, die bei Auftritten sowohl in der Kampagne, als auch außerhalb dieser Zeit großen Anklang finden. Prinzengarde “Blauburgunder Funken“ Juniorengarde “Rotburgunder Funken“ Kindergarde “Blauburgunder Fünkchen“ Minigarde “Fellbacher Träuble“ Ergänzt werden unsere Tänzerinnen durch die “Spätburgunder Funken“, unsere Männergarde. In der Kampagne vom 11.11. bis Aschermittwoch regiert das Fellbacher Prinzenpaar “Oberbacchus & Keltermäusle“. Während ihrer Regentschaft führen sie die Fellbacher Narrenschar symbolisch an, und es ist ihnen eine besondere Ehre, den FCC nah und fern repräsentieren zu dürfen. Bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unserer eigenen Veranstaltungen von der Inthronisation bis zum Heringessen - werden Präsidium und Elferrat tatkräftig von allen Aktiven unterstützt. Die Gemeinschaft steht beim FCC im Mittelpunkt des Vereinslebens. 2 Organigramm Kapitel 1 3 Funktionen Kapitel 1 Zunftmeister Ansprechpartner der Weingeister für Städte, öffentliche Ämter, LWK, andere Vereine und auf Umzügen. Repräsentiert die Weingeister an Inthronisationen, Zunftmeisterempfängen und Häsabstauben, pflegt den Kontakt zu anderen Gesellschaften. Vorbereitung von Eigenveranstaltungen wie z.B. Häsabstauben inkl. der Moderation. Teilnahme an FCC Sitzungen wie, Muba-, Elferrat-, Ordensrat-, Präsidium-, Budget-, Narrenrat-, Jugendrat-, Umzugsausschusssitzung. Durchsetzung der Vereins-, bzw. Häsordnung, somit auch gute Kenntnisse hierüber. Pflegen des guten Umgangs der Mitglieder im Verein untereinander, sowie auch gegenüber anderen Personen. Verantwortung über die Organisation wie: Teilnahme an Fremdveranstaltungen, Umzügen, Ausflügen, diversen Eigenveranstaltungen, Marketing, Einkauf/Verkauf, Masken und Häs. 2. Zunftmeister Unterstützung und Vertretung des 1. Zunftmeisters bei seinen Tätigkeiten. Maskenmeister Verteilung der Masken, Herausgabe und Bestellung der Laufbändel, Kontrolle und Durchsetzung der Häsordnung in Bezug auf Maske und Häs, Ausgabe der Leihhäs, Abwicklung der Reparatur der Masken, Pflegen der Weingeister Mitgliedsliste. Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung mitverantwortlich. 2. Maskenmeister Unterstützung und Vertretung des 1. Maskenmeisters bei seinen Tätigkeiten. Oberbolle Ist für den Zusammenhalt der Weingeister zuständig, Ansprechpartner für alles, was zum guten Miteinander unter den Weingeistern beiträgt. (Mutter der Kompanie, Pfarrer, Friseur und vieles mehr…) Kontrollfunktion während der Umzüge, z.B. Einteilung der Fahrzeugsicherung, Letzter Mann um die Gruppe beieinander zu halten, den Überblick zu wahren, und um eventuelle Probleme der Weingeister erkennen und zu lösen, Einhaltung der Häsordnung z.B. Maske tragen… Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung mitverantwortlich. 2. Oberbolle Unterstützung und Vertretung des 1. Oberbolle bei seinen Tätigkeiten. 4 Funktionen Kapitel 1 Schriftführer „Schreibgeist“ zuständig für schriftliche Tätigkeiten der Weingeister aller Art. Bsp. Protokolle, Unterstützung bei Einladungserstellung für FCC Umzüge und ggf. Verteilung der Einladungen, Weingeister-Jahresbericht. Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung mitverantwortlich. 2. Schriftführer Unterstützung und Vertretung des 1. Schriftführers bei seinen Tätigkeiten. Öffentlichkeitsarbeit Erstellt Texte für Presse und öffentliche Gremien. Verantwortlich für Sponsoring und Marketing für den gesamten Verein. Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung mitverantwortlich. 2. Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung und Vertretung des 1. Öffentlichkeitsarbeit bei seinen Tätigkeiten. Umzugschef Leitung des Umzugsausschusses, Planung, Anmeldung, Organisation der Umzüge auf welche die Weingeister gehen. Mitorganisation für Auftritte der tanzenden Weingeister. Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung mitverantwortlich. Jugendratvertreter Vertretung der Weingeister im Jugendrat, Durchsetzung der Interessen der Weingeisterjugend im Hauptverein. Ansprechpartner für die Weingeisterjugend. Einkauf/Verkauf Verantwortlich für den Einkauf und Verkauf von: Häsblättern, Weingeisterkleidung, Pins und Mäskle, allgemeine Werbeartikel. Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung mitverantwortlich. Weingeistertanz Trainerin Trainerin der tanzenden Weingeister, Einstudieren der Tänze, Mitorganisation der Auftritte, Vertritt die Interessen des Narrenrates und ist für deren Umsetzung mitverantwortlich. 5 Aktivenliste Weingeister 73 – 01 Ausstellungsstück 73 – 39 Sebastian Roder 73 – 77 Isabel Schlimm 73 – 03 Elke Geyer 73 – 41 Petra Schmidt 73 – 79 Sarah Pfister 73 – 05 73 – 43 Marina Hesse 73 – 02 73 – 04 Pierre Audi 73 – 40 Ulrike Neuwirth 73 – 42 Klaus Schmidt 73 – 78 Nina Claus 73 – 80 73 – 81 Lisa Pfister 73 – 06 Uwe Bortenlänger 73 – 44 Bea Neudek-Schlimm 73 – 82 Luca Degen 73 – 08 73 – 09 73 – 46 Birgit Fehrenbach 73 – 47 Monika König 73 – 84 Monika Thaler 73 – 85 Raphael Ortiz Lopez 73 – 07 Sabrina König 73 – 10 73 – 11 Markus Schmitt 73 – 45 Tanja Hesse 73 – 48 Matthias Baum 73 – 49 Sibille Siegrist 73 – 12 Melanie Schmitt 73 – 50 Heinz Baum 73 – 14 73 – 52 Edith Baum 73 – 16 73 – 17 73 – 54 Marco Macorlik 73 – 55 Kim Lisa Neumann 73 – 13 73 – 15 73 – 18 Melanie Höfer 73 – 19 Dominik Weinle 73 – 20 Nadine Schlimm 73 – 51 Horst Stimmler 73 – 83 73 – 86 Moritz Pfister 73 – 87 Uwe Satzger 73 – 88 Gitte Satzger 73 – 89 Lena Eberle 73 – 90 73 – 53 Andrea Reiner 73 – 91 Doris Gleisberg 73 – 56 Jenny Thaler 73 – 94 Jacqueline Fasolt 73 – 57 Petra Ortiz Lopez 73 – 58 Iris Neumann 73 – 92 Andrea Stimmler 73 – 93 Christina Riedinger 73 – 95 Madeleine Fasolt 73 – 96 73 – 21 Svenja Waltner 73 – 59 Johann König 73 – 97 Esther Schmitt 73 – 23 Michael Schubert 73 – 61 Alexandra Pfister 73 – 99 Marko Schmitt 73 – 25 Oliver König 73 – 26 Denis Kreksch 73 – 63 Franziska Mattes 73 – 64 Marco Baur 73 – 22 Markus Feucht 73 – 24 Martin Richter 73 – 27 Susanne Schubert 73 – 60 Silke Bortenlänger 73 – 62 Ute Kazmaier 73 – 98 Cara Muschel 73 - 100 Manuel Schmitt 73 - 101 Lukas Mattes 73 - 102 Moritz Sinn 73 – 65 Petra Altmann 73 - 103 Sonja Eberle 73 – 29 Melanie Neumann 73 – 67 Stephanie Kaufmann 73 - 105 Noah Monteduro 73 – 31 Ute Schade 73 – 69 Lisa Schlimm 73 - 107 Aline Stoll (PJ) 73 – 28 Timo Baur 73 – 30 Markus Pieske 73 – 66 Jürgen Sperr 73 – 68 Thomas Mattes 73 - 104 Lea Mattes 73 - 106 73 – 32 Thomas Schade 73 – 70 Rainer Neumann 73 - 108 Michael Faltis (PJ) 73 – 34 Claudia Riedinger 73 – 35 Richard Pfister 73 – 72 Peter Gentner 73 – 73 Daniela Hui 73 - 110 Jochen Hans (PJ) 73 - 111 Lena Herbst (PJ) 73 – 37 Marc Satzger 73 – 75 Volker Riedinger 73 - 113 Angelina Mai (PJ) 73 – 33 Uwe Eberle 73 – 36 Katharina Sinn 73 – 38 Martin Thaler Weingeistertanz Silke Bortenlänger Steffi Kaufmann Claudia Riedinger Jenny Thaler 73 – 71 Gerrit Degen 73 – 74 Ninja Pfisterer 73 – 76 Otto Klumpp Marina Hesse Kimi Neumann Melanie Schmitt Svenja Waltner Kapitel 2 73 - 109 Marc Schneider (PJ) 73 - 112 Andrea Mai (PJ) 73 - 114 Melanie Höfer Meli Neumann Susanne Schubert 6 Aktivenliste Garden Fellbacher Träuble Leonie Gall Noemi Paesano Lea Juliane Praßl Erminiapia Sanotoro Blauburgunder Funken Jasmin Bortenlänger Anna-Marica Corbisiero Alessia Casaburo Victoria Damerau Franci Derschka Sonja Eberle Laura Götz Katrin Gregl Melanie Grill Nadja Hagmaier Tamara Hagmaier Kapitel 2 Blauburgunder Fünkchen Rotburgunder Funken Luca-Marie Degen Marie Holzwarth (M) Lucy Holzwarth (L) Efthemia Kalaidopolou Lena Knirsch Romy Kopp Michelle Alisia Lardino Cara Muschel Emily Richter Luisa Schwab Pauline Schwab Lena Eberle Nina Joseph Saskia Müller Christina Riedinger Tamara Scherer Tatjana Scherer Isabel Schlimm Lisa Schmidt Ann-Kathrin Tandel Viktoria Tandel Jessica Wester (L) Jennifer Wolf (M) Jennifer Zeisel Tanja Hahn Danny Hudalla Franzi Hudalla Anja Joseph (L) Catherin Münch (M) Lea Satzger Kim Schubert Sarah Schuhknecht Jessica Siegrist Tanja Wahler Nathalie Wester (M) = Majorin (L) = Leutnant 7 Trainingszeiten Kapitel 2 Das Training findet jeweils im FCC-Vereinsheim statt: [ Weimerstr. 1/1, 70374 Fellbach ] Montag Dienstag Mittwoch 18:30 – 20:15 Uhr 20:30 – 22:00 Uhr Blauburgunder Funken Spätburgunder (Männer) 18:00 – 18:45 Uhr 18:45 – 20:30 Uhr Fellbacher Träuble Rotburgunder Funken 19:00 – 21:00 Uhr Donnerstag 18:00 – 19:30 Uhr Freitag Samstag/ Sonntag nach Vereinbarung Weingeistertanz Blauburgunder Fünkchen Trainingslager nach Vereinbarung Trainingspausen werden nach Absprache Gardeteam/Betreuerinnen/Trainerinnen individuell festgesetzt. Sitzungen Präsidiums-, Elferrat-, WiAu-, Narrenrat-, Muba-, Garde-, Jugendrat- und in Jubiläumsjahren Umzugsauschuß-Sitzungen finden nach vorheriger Absprache im Vereinsheim (Muba > Knaudl) statt. Bei Bedarf / Interesse bitte auf die jeweiligen Verantwortlichen zugehen. 8 FCC-Veranstaltungen Als FCC-Mitglied bin ich dabei ! Wenn es eine Arbeitsliste gibt, gibt es was zu tun – da helfe ich gerne mit ! Kapitel 3 FCC-Hauptversammlung Termin: jährlich 1. Maihälfte 20:00 Uhr – Ort: TSV Schmiden Einladung per Post mind. 4 Wochen vorab / Neuwahlen in allen geraden Jahren Teilnahme FCC am Umzug Fellbacher Herbst Termin: jährlich 2. Samstag im Oktober 14:00 Uhr – Ort: Fellbach Neue Kelter bis Tainer Straße Elferrat gemäß jährlichen Umzugs-Motto / Weingeister im Häs / Garden im Gardekostüm FCC-Inthronisation Termin: jährlich 11.11. – Ort: Rathausinnenhof Fellbach Amtsübergabe zwischen letztjährigem und neuem Prinzenpaar FCC-Ordensfest Arbeitsliste Termin: jährlich 1. Advent 11:11 Uhr – Ort: Friedrich-Schiller-Gymnasium Fellbach Aufbau und Generalprobe am Vortag (Samstag) – Abbau im Anschluß der Veranstaltung Arbeitsliste Teilnahme FCC am Fellbacher Weihnachtsmarkt Termin: jährlich im Dezember – Ort: Rathausvorplatz Fellbach Täglich mehrere Arbeitsschichten / Aufbau nach Absprache – Abbau am letzten Tag Arbeitsliste FCC-Häsabstauben Termin: jährlich 06.01.18:30 Uhr – Ort: Neue Kelter Fellbach Vorab 15:30 Uhr interne Häsabnahme - Aufbau am Vorabend – Abbau im Anschluß der Veranstaltung Arbeitsliste FCC-Umzug Termin: in Jubiläumsjahren Jan./Feb. – Ort: Fellbach Tainer Straße bis Alte Kelter Zunftmeisterempfang im Rathaus / Party in der Alten Kelter – Aufbau/Abbau Freitag bis Montag FCC-Prunksitzung / Faschingsball / Brauchtumsabend Termin: derzeit ausgesetzt – Ort: Schwabenlandhalle Fellbach od. alternative Orte FCC-Närrischer Wochenmarkt Termin: jährlich Samstag vor Fasching 10:00 Uhr – Markt / Markthalle Fellbach - Ablauf in Überarbeitung - FCC-Schulsturm Termin: jährlich Schmutziger Donnerstag 10:00 Uhr – Ort: Grundschulen Fellbach wechselnd 2010 Schiller-Schule / 2013 Fröbel-Schule / 2015 Anne-Frank-Schule / 2016 Silcher-Schule FCC-Rathaussturm Termin: jährlich Schmutziger Donnerstag 12:00 Uhr – Ort: Rathaus Fellbach Unter FCC-Leitung in Zusammenarbeit mit Stadtkapelle Fellbach und 1. Nrrenzunft Fellbach FCC-Tour de Städtle Termin: jährlich Faschingssamstag 19:00 Uhr – Ort: Kneipen Fellbach Zug durch 4-5 Fellbacher Kneipen - Open End – Veranstaltung in Überarbeitung Arbeitsliste FCC-Kinderfasching Termin: jährlich Faschingssonntag 15:11 Uhr – Ort: Alte Kelter Fellbach Aufbau am Vortag (Samstagvormittag) – Abbau im Anschluß der Veranstaltung FCC-Kehraus Termin: jährlich Faschingsdienstag 19:00 Uhr – Ort: M5 Rathausinnenhof Fellbach Traditioneller vereinsinterner Faschingsausklang FCC-Heringsessen Termin: jährlich Aschermittwoch 18:00 Uhr – Ort: Hotel/Gaststätte Traube Schmiden Offizieller Abschluß und Rückblick auf die Kampagne 9 Häsordnung (1) Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung der Fellbacher Weingeister 01/2013 Kapitel 4 1. Der Fellbacher Weingeist Wesen/Aufgabe Allerorts ist bekannt, dass es Geister gibt. Auch die Weinbauern haben ihre guten Geister, die sie schätzen und ehren. Sobald die Reben zu treiben beginnen, streifen die Weingeister durch die Weinberge. Sie berühren hier und da die Rebstöcke und bringen dadurch den guten Geist in die Trauben. Durch ihre Anwesenheit in den Weinbergen sorgen so die Weingeister in aller Stille und völlig unerkannt dafür, dass die Trauben in Ruhe gedeihen können. Das Häs Zum Weingeister-Häs gehören: ein gedrehter Strick eine Rätsche das Weingeister-Halstuch der Weingeisterkorken mit Original Laufnummer. Handschuhe (grün oder braun) die Weingeister-Wollmütze (oder gestricktes Käppchen in den 4 Farben des Filzes) braune oder beige Schuhe -> k e i n e T u r n s c h u h e ! Das – Häs – (Gewand) besteht aus einem beigen oder braunen Mantel mit dazugehöriger Latzhose (Arbeitsanzug). Darauf sind in vollkommener Bedeckung Weinblätter aus Filz in den Farben weinrot, grün, ocker und orange genäht (die sog. Weingeister-Blätter, welche ausschließlich über den Verein zu beziehen sind). Auf dem linken Oberarm ist das Vereinswappen zu tragen, an der rechten Brustseite die Laufplakette mit aktuellem Laufbändel. Die Maske Die originale Maske ist aus Lindenholz geschnitzt und hat die Form eines Weinblattes. Die Charakteristik der Weingeister-Maske besteht aus einem knitzen und freundlichen Gesichtsausdruck. Die Farbgebung ist weitgehend grün wie das Weinblatt, Nase und teilweise die Wangen sind weinrot, braun symbolisiert die Farbe des Rebstocks. Der Hinterkopf wird durch einen beigen oder braunen Rupfen bedeckt, der mit den Weingeister-Blättern vollständig bedeckt, an der Brust zu verschließen, und an der Maske befestigt ist. Alle zugelassenen Masken sind auf ihre Träger im Maskenbuch eingetragen und Eigentum des Fellbacher Carneval Club 1981 e.V. Bei der Ausgabe an den Hästräger wird eine Kaution in Höhe von 50,- Euro erhoben. Diese dient dazu, anfallende Reparaturen an der Maske bei Austritt zu begleichen, ansonsten wird die Kaution bei Rückgabe ausbezahlt. Die FCC-Holzmaske ist mit besonderer Sorgfalt zu tragen. Verlust oder Beschädigung müssen sofort dem Maskenmeister gemeldet werden. Bei Umzügen ist die Maske von Beginn des Umzugs bis zur Beendigung des Umzugs zu tragen. Die Ausgabe der Masken erfolgt ausschließlich auf Entscheidung des Narrenrates. Ein Hästräger behält nur das Recht eine Maske tragen zu können, wenn er sich an den Aktivitäten des FCC beteiligt. Das bedeutet: Anwesenheit bei Eigenveranstaltungen Beteiligung bei den Arbeitsdiensten aktive Umzugsteilnahme inklusive Maskenpflicht während des kompletten Umzugs (sofern nicht für Sicherheitsdienste eingeteilt). Bei zu geringer Beteiligung an einem der o.g. Punkte obliegt es der Entscheidung des Narrenrates, die Rückgabe der Maske über den Maskenmeister einzufordern. 10 Häsordnung (2) Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung der Fellbacher Weingeister Kapitel 4 Auftritt und Erscheinungsbild Jeder Hästräger ist verpflichtet, sein Häs vollständig, sorgfältig und in sauberem Zustand in der Öffentlichkeit zu tragen! Sollte er aus zwingend notwendigen Gründen seine Häsjacke ablegen, so hat er über seiner Latzhose ein 2012 eingeführtes Vereins-Polo- oder Sweatshirt zu tragen (darin eingeschlossen sind die beigefarbenen Vereinspullis oder T-Shirts). Das Tragen der WeingeisterSchildmützen ist während eines Umzuges nicht gestattet, sie müssen für die Dauer unsichtbar aufbewahrt werden. Gleiches gilt für Schildträger und Verkäufer. Ebenfalls bei Eigenveranstaltungen (Inthronisation, Ordensfest, Häsabstauben) soll die Schildmütze nicht getragen werden. Bei Veranstaltungen, die ohne Häs besucht werden, ist zwingend die Vereinskleidung zu tragen, um den Verein einheitlich und sauber zu präsentieren. Die „Weingeisterpinnwand“ hat sich ausschließlich auf den Brustbereich der Jacke zu beschränken, es müssen jedoch noch Blätter zu sehen sein. Wichtig ist, dass der Rupfen während des Umzugs alles bedeckt, so dass lediglich Häsutensilien und das Vereinswappen zu sehen sind, und so für ein einheitliches Gesamtbild sorgen. Sichtbare Staatsabzeichen (mit und ohne Rupfen) dürfen nicht getragen werden. Am Häs dürfen ausschließlich Karnevalsutensilien angebracht werden. Eine Kontrolle erfolgt beim Häs abstauben. Nicht freigegebene Utensilien müssen vom Häs dauerhaft entfernt werden. 2. Häsabstauben Alljährlich am 6. Januar findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit das interne Häsabstauben in der Neuen Kelter der Fellbacher Weingärtner statt! Es besteht dabei für alle Anwesenheitspflicht – außer bei Krankheit oder einem wichtigen Grund, der beim Zunftmeister oder Maskenmeister rechtzeitig angezeigt werden muss! Beim Häsabstauben werden als Nachweis der jährlichen Zulassung die Laufbändel des LWK vergeben. Voraussetzung für die Vergabe ist ein komplett angezogenes Häs mit allem Zubehör – originale Maske, Strick , Rätsche, Halstuch, Handschuhe, Mütze und die unter Punkt 1 angegebenen Punkte – Begutachtung durch den Maskenmeister und den Narrenrat . Die Ausgabe des Laufbändels erfolgt nur an diesem Termin!! 3. Weingeist auf Probe Jeder Weingeister-Neuling muss ein Jahr Probezeit absolvieren und wird dann – bei entsprechend gebührendem Verhalten – durch Entscheid des Narrenrates und durch die Weingeistertaufe endgültig in die Schar der Weingeister aufgenommen – oder auch nicht! Zu den Aufgaben eines Weingeister-Neulings gehören u.a. der Verkauf von Weingeisterartikeln und das Tragen der Schilder an den Umzügen. Weingeisterneulingen wird vom Narrenrat ein Pate aus den Weingeisterreihen zugeteilt, um ihn in die Sitten und Bräuche der Weingeister einzuführen. Maske und Häs können vom Besitzer ausgeliehen werden. Der Ausleiher hat sich über die MaskenKleider- und Verhaltensordnung durch den zuständigen Zunftmeister, dessen Stellvertreter oder vom Maskenmeister informieren zu lassen. Der Ausleiher ist nicht versichert, sofern er nicht Mitglied der Zunft ist. Er trägt bei Schäden die volle Haftung gegenüber dem Geschädigten. Die Häsleihe muss rechtzeitig an den zuständigen Zunft- oder Maskenmeister unter Namens- und Adressangabe des Ausleihers gemeldet werden. Die jeweiligen Stellvertreter des Zunftmeisters sind im Übrigen auch Ansprechpartner für alle Belange, die Häs, Umzug, Maskenordnung usw. betreffen. 11 Häsordnung (3) Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung der Fellbacher Weingeister Kapitel 4 4. Auftritt der Weingeister in der Öffentlichkeit Jeder Hästräger ist ein Repräsentant des FCC bzw. der Fellbacher Weingeister. Jeder Hästräger und jedes Mitglied ist daher verpflichtet, sich so zu verhalten, daß dem Ansehen des FCC bzw. der Fellbacher Weingeister in keiner Weise geschadet wird. Ebenfalls ist es zu unterlassen, vereinsinterne Ärgernisse zu provozieren. Wer sich nicht daran hält, hat mit einem Ausschluss zu rechnen. Nimmt der FCC an einem Umzug teil, so sind die Hästräger verpflichtet, daran teilzunehmen. Ist eine Teilnahme nicht möglich, so hat sich diese(r) Hästräger(in) beim Zunftmeister oder 2. Zunftmeister abzumelden (zu entschuldigen). Am Narren- und Maskentreiben dürfen sich also nur die original zugelassenen Weingeister-Häs und Weingeister-Holzmasken der Narrenzunft Fellbacher Weingeister beteiligen. Als Nachweis der Zulassung dient der Laufbändel des LWK und eine Kontrollnummer (Plakette), die an der rechten Seite (Brustbereich) am Häs angebracht ist. Als Erstausstattung wird die Nummer kostenfrei überlassen. Bei Verlust wird für eine Wiederbeschaffung die Summe von 50,- Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommt das Vereinswappen, das bei jedem Häs auf dem linken Oberarm aufgenäht wird. 5. Verhalten Während des Umzugs bleiben die Weingeister geschlossen beieinander. Jede ungebührliche Belästigung der Zuschauer durch Schlagen, Zerren, Stoßen ist unbedingt zu vermeiden. Ordnungskräfte sollten in Ruhe gelassen und möglichst nicht belästigt werden, sie dienen dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Kinder, die noch unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten stehen, sollten an der Hand geführt werden. Die Aufsicht und Haftung obliegt allein den Erziehungsberechtigten !! Die Hästräger sollen sich in humorvoller und witziger Weise mit dem Zuschauer beschäftigen, die Kommunikation mit dem Zuschauer ist gewünscht. Sie kann sich in die Bereiche "Frisurverschönerung", "Hutabnahme" oder ähnlichem erstrecken. Es ist bei allen Aktivitäten jedoch darauf zu achten, dass sich keine Verletzungen ergeben können. Dies gilt sowohl beim Zugehen auf die Zuschauer (Kinderwagen steht davor) als auch beim Eingliedern in die Gruppe (Anrempeln eines Hästrägers). Es ist erlaubt, Zuschauer für kurze Zeit in den Umzug mitzunehmen. Jeder Fellbacher Weingeist ist verpflichtet durch sein Verhalten und Auftreten das Ansehen der Zunft zu fördern. Grober Unfug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung und Ähnliches sind beim Tragen von Häs und Maske verboten und muss vom Hästräger selbst voll und ganz verantwortet werden. Regeln bei Fremdveranstaltungen und Umzügen ist unbedingt Folge zu leisten (z.B. Konfettiverbot). Der Verein lehnt jegliche Verantwortung in diesen Fällen ab. Der Fellbacher Carneval Club 1981 e.V. lehnt hierfür jede Haftung und Verantwortung bei Verstößen gegen die Satzung und die Masken-, Kleider- und Verhaltensordnung ab. Bei mangelhafter Teilnahme und Mißachtung der Häsordnung behält sich der Narrenrat das Recht vor, Hästräger von weiteren Veranstaltungen auszuschließen! Fellbach 06. Januar 2013 Der Narrenrat 12 Gardeordnung (1) 09/2015 Ein Gardemädchen repräsentiert in einer Gardeuniform den Verein mit der Teilnahme an Umzügen und mit Tänzen bei externen und vereinseigenen Veranstaltungen. Kapitel 5 Die Uniform besteht aus (siehe Anlagen): Uniformjacke Uniformrock Hut Perücke Spitzenunterhose Body Strumpfhose Stiefel Die Ausgabe der Uniform findet jährlich am ersten Samstag nach den Sommerferien statt. Eine Teilnahme ist zwingend erforderlich. Die Ausgabe der Gardeausstattung an die Fellbacher Träuble wird in Absprache mit den jeweiligen Betreuern / Trainern durchgeführt. Nach Abschluss der Kampagne werden die Uniformen zu einem rechtzeitig festgelegten Termin eingesammelt und vom Zeugwart oder dessen Stellvertreter nach Eingang des Reinigungsgeldes zur Reinigung gegeben. Bei der Ausgabe der Uniformen werden eine Gardeabgabe sowie eine Kaution erhoben. Diese dient dazu, anfallende Reparaturen zu begleichen, ansonsten wird die Kaution bei Rückgabe bzw. Austritt ausbezahlt. Verlust oder Beschädigungen müssen sofort dem Zeugwart gemeldet werden. Ein Gardemädchen behält nur das Recht, eine Uniform zu tragen, wenn es sich an den Aktivitäten des FCC beteiligt. Bei Austritt ist das zur Verfügung gestellte Vereinseigentum nach Terminabsprache mit dem Zeugwart oder dessen Stellvertreter komplett abzugeben. Erscheinungsbild Jedes Gardemädchen ist dazu verpflichtet, seine Uniform ausschließlich vollständig, sorgfältig und im sauberen Zustand in der Öffentlichkeit zu tragen! Verhalten Trägt ein Gardemädchen eine Uniform des Vereines, sollte es folgende Dinge unterlassen: - Rauchen - Alkohol trinken - auffälligen Schmuck tragen - auffälliger Nagellack während der Kampagne auftragen - Kaugummi kauen. Training Das Training findet wöchentlich zu festen Zeiten statt (siehe Anlagen). Am Training ist ganzjährig wöchentlich teilzunehmen. Die Aufsichtspflicht des Trainers und Betreuers (Erziehungsbeauftragter) beginnt nach persönlicher Übergabe des Kindes durch den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertreter. Die Aufsichtspflicht des Trainers bzw. Betreuers endet durch Übergabe an die Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertreter. Nach dem Training sind die Kinder im Vorraum des Vereinsheimes durch ein Elternteil oder einer auf der Einverständniserklärung aufgeführten Person abzuholen. Bei Vorliegen einer Genehmigung auf der unterzeichneten Einverständniserklärung der Eltern, dass die Kinder alleine gehen dürfen, haben sich die Kinder vor Verlassen des Vereinsheimes bei den Trainern oder Betreuern abzumelden. 13 Gardeordnung (2) Kapitel 5 Ist die Teilnahme am Training nicht möglich, ist es zwingend erforderlich, dies rechtzeitig (mindestens 2 Stunden vorher) durch den Erziehungsberechtigten den jeweiligen Trainern oder Betreuern mit der Angabe des Grundes mitzuteilen. Sollte es körperliche Einschränkungen geben, die eine Teilnahme am Training behindern können, ist dies den Trainern durch den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Im Training ist geeignete Sportbekleidung mit schwarzen Turnschläppchen, optional Tanzstiefeln zu tragen. Training in Turnschuhen, barfuß oder mit Socken ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt. Schmuckstücke müssen vor dem Training abgelegt werden. Diese können bei dem Trainer oder Betreuer zur Aufbewahrung abgegeben werden. Es wird für gestohlene oder abhanden gekommene Gegenstände keine Haftung übernommen. Während der Trainingszeiten befinden sich nur die Trainer, Betreuer und Gardemädchen im Trainingsraum. Die Entscheidung, ob ein Gardemädchen am Gardetanz teilnehmen darf, obliegt dem Trainer bzw. dem Gardechef. Veranstaltungen, Umzüge, Auftritte Die Aufsichtspflicht des Trainers und Betreuers (Erziehungsbeauftragter) beginnt nach persönlicher Übergabe des Kindes durch den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertreter. Die Aufsichtspflicht des Trainers bzw. Betreuers endet durch Übergabe an die Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertreter. Nach den Veranstaltungen sind die Kinder an dem vereinbarten Treffpunkt durch ein Elternteil oder einer auf der Einverständniserklärung aufgeführten Person abzuholen. Bei Vorliegen einer Genehmigung auf der unterzeichneten Einverständniserklärung der Eltern, dass die Kinder alleine gehen dürfen, haben sich die Kinder vor Verlassen des Veranstaltungsortes bei den Trainern oder Betreuern abzumelden. Ist die Teilnahme nicht möglich, ist es zwingend erforderlich, dies rechtzeitig (mindestens 2 Stunden vorher) durch den Erziehungsberechtigten den jeweiligen Trainern oder Betreuern mit der Angabe des Grundes mitzuteilen. Es ist darauf zu achten, die gesamte benötigte Gardeausstattung unter Beachtung der Kleider- und Schminkordnung mitzuführen. Nach Absprache mit den Trainern und Betreuern können die Erziehungsberechtigten bei Auftritten als Zuschauer teilnehmen. Pflichtveranstaltungen 11.11. (Rotburgunder Funken und Blauburgunder Funken, ist es an einem Wochenende auch Blauburgunder Fünkchen) Ordensfest Häsabstauben (nur Rotburgunder Funken und Blauburgunder Funken) Schul- und Rathaussturm Kinderfasching Jubiläumsveranstaltungen (eigener Umzug, Warm Up Party etc.) Bei mangelhafter Teilnahme und Missachtung der Gardeordnung behält sich der jeweilige Trainer, Betreuer bzw. Gardechef das Recht vor, Gardemädchen von weiteren Veranstaltungen auszuschließen! 14 Gardeordnung (3) Anlagen Kapitel 5 Information Gardeausstattung Die Gardeausstattung besteht zum einen aus Bekleidung, die vom Verein zur Verfügung gestellt wird und zum anderen aus Teilen, die von den Gardemädchen privat finanziert werden müssen. Die nachfolgend angeführten Teile der Gardeausstattung werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Bei der Uniformausgabe ist eine Gardeabgabe von 30,-- Euro von den Blauburgunder Fünkchen und den Rotburgunder Funken zu entrichten. Bei den Blauburgunder Funken beträgt die Gardeabgabe 15,-- Euro. Für die vom Verein zur Verfügung gestellte Gardeausstattung wird einmalig eine Kaution von 50,-- Euro bei allen Garden (ausgenommen Fellbacher Träuble) erhoben. Die Kaution wird nach Austritt aus der Garde rückerstattet. Die Uniform Die Uniform besteht bei den Fellbacher Träuble aus: Uniformrock (Faltenrock mit goldenen Bordüren) Weißes Cape Fleecejacke mit Vereinsstickerei (blau) Wollmütze (blau) Strickschal (blau) Die Gardeausstattung besteht bei den Blauburgunder Fünkchen, den Rotburgunder Funken und den Blauburgunder Funken aus: Uniformjacke (dunkelblau/weiß mit goldfarbenen Applikationen) Schulterklappen (an der rechten und linken Schulter der Uniformjacke) Vereinswappen (am linken Oberarm der Uniformjacke und Cape) Latz: Der Latz ist farblich abhängig von den jeweiligen Gruppen. Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – weißer Latz Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – roter Latz Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – weißer Latz Uniformrock (dunkelblauer Faltenrock mit 2 goldfarbenen Bordüren) Marschstiefel: Die Farbe der Marschstiefel ist abhängig von den Gruppen. Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – rot Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – weiß Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – schwarze Winterstiefel Tanzstiefel: Die Blauburgunder Fünkchen und Rotburgunder Funken tanzen beim Gardetanz in roten Tanzstiefeln. Die Blauburgunder Funken in weißen Tanzstiefeln. Cape / Umhang: Der Umhang ist farblich abhängig von den jeweiligen Gruppen: Fellbacher Träuble (Vorgruppe) – weißer Umhang Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – weiß/blau Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – weiß/rot Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – blauer Umhang Perücke: Zopfperücke in blond mit Pony (für alle Gruppen gleich) Rosetten: weiß/gold in unterschiedlichen Größen Dreispitz: dunkelblauer Hut mit weißem Marabu-Besatz (für alle Gruppen gleich) Federn: Die Farben unterscheiden sich in den jeweiligen Gruppen Blauburgunder Fünkchen (Kleine Garde) – keine Federn Rotburgunder Funken (Mittlere Garde) – 3 rote Federn Blauburgunder Funken (Prinzengarde) – 1 weiß / 1 rot / 1 blau Die Federn der Prinzengarde sind in der Reihenfolge (von unten nach oben) weiß/rot/blau anzubringen. 15 Gardeordnung (4) Anlagen Kapitel 5 Information Gardeausstattung Nachfolgend aufgeführte Bestandteile der Gardeausstattung müssen von den Gardemädchen privat finanziert werden: Fellbacher Träuble: weiße Strumpfhose weiße Bluse und Langarmshirt schwarze Stiefel (nach Absprache mit den Betreuern) Blauburgunder Fünkchen, Rotburgunder Funken, Blauburgunder Funken: Glanzstrumpfhose in der Farbe toast Kinder- und Erwachsenengrößen 13,50 Euro Übergröße 16,50 Euro Eiskunstlaufstrumpfhose Kindergröße 14,50 Euro Erwachsenengröße 17,50 Euro Spitzenunterhose Kindergröße 18,50 Euro Erwachsenengröße 19,50 Euro Baumwollhandschuhe (weiß) 1,50 Euro Tanzstiefel schwarz / weiß zwischen 30 und 49,-- Euro Make-Up-Stift der Marke Kryolan 11,50 Euro weißer Lidschatten (matt) der Marke Kryolan 6,40 Euro anthrazitfarbener Lidschatten (matt) der Marke Kryolan 6,40 Euro weißer Konturenstift der Marke Kryolan 4,00 Euro Body zwischen 10 und 20,-- Euro Im Drogeriemarkt erhältlich: schwarzer Kajal (Blauburgunder Fünkchen) 2,00 Euro schwarzer Eyeliner (Rotburgunder & Blauburgunder Funken) 3,00 Euro roter Lippenstift 1,95 Euro Abweichungen sind abhängig von den jährlichen Preisanpassungen. Stand der angegebenen Beträge ist der 15.03.2015. Bei Bedarf können auch gebrauchte Gardeartikel gekauft werden (falls Gebrauchtartikel vorhanden sind). 16 Gardeordnung (5) Anlagen Kapitel 5 Kleiderordnung Umzug: Uniform – Perücke – Hut Marschstiefel / Winterstiefel (eventuell dicke Socken anziehen) Bei kaltem Wetter ist die Eiskunstlaufstrumpfhose unter die Glanzstrumpfhose anzuziehen. Bei Bedarf kann unter die Eiskunstlaufstrumpfhose noch eine weitere Strumpfhose angezogen werden. Über die Strumpfhosen ist die Spitzenunterhose zu tragen. Handschuhe und Schal werden bei Bedarf angezogen. Dies wird auf den jeweiligen Informationsmitteilungen aufgeführt. Unter die Uniformjacke wird ein dunkles Oberteil (dunkelblau oder schwarz) getragen. Wetterabhängig können auch mehrere Oberteile angezogen werden. Pullover mit Rollkragen sind untersagt. Über die Uniformjacke ist das Cape zu tragen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Uniform nur komplett (mit Hut, Perücke und Marschstiefeln) getragen wird. Auftritt: Uniform – Perücke – Hut – Marschstiefel – Tanzstiefel Bei Auftritten in einer Halle ist die Glanzstrumpfhose ausreichend. Über die Glanzstrumpfhose ist die Spitzenunterhose zu tragen. Hier ist darauf zu achten, dass unter die Uniformjacke ein Body (dunkelblau oder schwarz) anzuziehen ist. Orden: An den Uniformen sind vereinseigene und LWK-Orden erlaubt. Alle anderen Orden z.B. Buttons, Masken können am Cape getragen werden. Schminkordnung Gesicht leicht eincremen. Make-Up auf das komplette Gesicht und die Halspartie gleichmäßig auftragen. Bei Umzügen ist ein handelsübliches Make-Up vom Drogeriemarkt zu verwenden. Bei Auftritten auf einer Bühne ist der Make-Up-Stift der Marke Kryolan zu verwenden. In den jeweiligen Informationsmitteilungen wird aufgeführt, ob das „Kryolan“-Make-Up oder ein „normales“ Make-Up zu verwenden ist. Das komplette Augenlid mit weißem Lidschatten bis zum Ende der Augenbraue schminken. Das Oberlid bis zur Oberlidfalte mit anthrazitfarbenem Lidschatten schminken und anschließend bis zur Augenbraue verlängern. Schwarzer Kajal an der Außenseite der Verlängerung des anthrazitfarbenen Lidschattens auftragen. Weißer Kajal neben schwarzem Kajal an der Außenseite der Verlängerung des anthrazitfarbenen Lidschattens bis zur Augenbraue auftragen. Schwarzer Kajal auf Unterlid (Wimpernansatz) anbringen. Wimperntusche, Rouge und roter Lippenstift auftragen. Augen-Make-Up variiert in den jeweiligen Garden. Fellbacher Träuble werden nicht geschminkt. Wichtig: Bei Auftritten stärker und bei Umzügen dezenter schminken. TIPP: Zum Abschminken empfehlen wir ein Mikrofasertuch für das Gesicht. 17 Gardeordnung (6) Anlagen Kapitel 5 Perückenpflege Nur eine saubere Perücke sieht natürlich aus. Dann fallen die Haare locker und die Frisur behält lange ihre Form. Die Zöpfe werden vor dem Waschen geöffnet. Was unbedingt vermieden werden sollte, ist die Perücke in heißem Wasser zu waschen in nassem oder feuchtem Zustand zu wringen, zu rubbeln oder zu reiben usw. an den Haaren zu reißen Die Perücke wird dadurch beschädigt. Pflegeanleitung: in handwarmen Wasser ca. 1 TL Shampoo auflösen Perücke in das Shampoo-Bad legen, nicht zu stark am Haaransatz reiben Perücke mindestens 10 - 15 min. einweichen Perücke unter fließendem, warmen Wasser gut ausspülen Perücke aus dem Wasser nehmen, mit einem Handtuch sanft ausdrücken – nicht auswringen. Perücke auf Styroporkopf spannen und trocknen lassen. Bei Benutzung eines Föns nur lauwarm oder kalt fönen. KEINE Heißluft und kein Glätteisen oder andere Stylinggeräte und Produkte verwenden! Heißluft beschädigt die Perücke. Das Beste ist immer noch die Lufttrocknung. Zum Kämmen der Perücke keine Bürsten oder Kämme mit scharfen Kanten verwenden. Ein grobzinkiger Kamm ist hierfür sehr gut geeignet. Falls die Haare verfilzt sind, Knoten auch mit den Fingern entwirren. Trainingszeiten Fellbacher Träuble: Mittwoch von 18:00 Uhr bis 18.45 Uhr Blauburgunder Fünkchen: Donnerstag von 18.00 bis 19.30 Uhr Rotburgunder Funken: Mittwoch von 18.45 Uhr bis 20.30 Uhr Blauburgunder Funken: Montag von 18.30 Uhr bis 20.15 Uhr Trainer: Fellbacher Träuble: Catherin Münch / Laura Götz Blauburgunder Fünkchen: Esther Schmitt / Ramona und Jessica Siegrist Rotburgunder Funken: Daniela Hudalla / Sarah Schuhknecht Blauburgunder Funken: Miriam Schmitt Betreuer: Fellbacher Träuble: Claudia Riedinger / Susanne Schubert Blauburgunder Fünkchen: Sibille Siegrist / Ina Eberle Rotburgunder Funken: Silke Bortenlänger Blauburgunder Funken: -Zeugwart: Sibille Siegrist / Ina Eberle 18 Vereinsorden Kapitel 6 Vereinsorden: Sobald Mitglied im Verein. Halbkranz Bronze: ab 5 Jahren Mitgliedschaft. Halbkranz Silber: ab 11 Jahren Mitgliedschaft. Halbkranz Gold: ab 16 Jahren Mitgliedschaft. Vollkranz Bronze: ab 22 Jahren Mitgliedschaft. Vollkranz Silber: ab 27 Jahren Mitgliedschaft. Vollkranz Gold: ab 33 Jahren Mitgliedschaft. Alle Orden werden bei Inthronisation oder Ordensfest ausgegeben oder sind abzuholen. Stichtag für die Mitgliedschaft ist der 1. November eines Kalenderjahres. Ein individueller FCC Jahresorden/Kampagne wird beim Ordensfest an alle Aktiven ausgegeben. 19 LWK-Orden Kapitel 6 Verdienstorden: mind. 5 Jahre Mitgliedschaft und mind. 12 Jahre alt. Ausnahme: Majorin der Blauburgunder Fünkchen mit 5 Jahren Zugehörigkeit. Großkreuz: mind. 5 Jahre Mitgliedschaft und mind. 21 Jahre alt. Beim FCC aber erst 5 Jahre nach Erhalt des Verdienstordens. Ausnahmen sind möglich. Großer Verdienstorden am Bande: mind. 10 Jahre Mitgliedschaft als Aktiver in verantwortlicher Funktion seiner Zunft oder Gesellschaft. Beim FCC erst 5 Jahre nach Erhalt vom Großkreuz. Ausnahmen sind möglich. Hirsch am Goldenem Vlies: mind. 20 Jahre Mitgliedschaft als Aktiver in verantwortlicher Funktion seiner Zunft oder Gesellschaft. Ausnahmen sind möglich. Silberner Gardeorden: besondere Verdienste als Aktiver in verantwortlicher Garde-Funktion beim FCC. Goldener Gardeorden: langjährige besondere Verdienste als Aktiver in verantwortlicher Garde-Funktion beim FCC. Silberner Brauchtumsorden: besondere Verdienste als Aktiver in verantwortlicher Weingeister-Funktion beim FCC. Goldener Brauchtumsorden: langjährige besondere Verdienste als Aktiver in verantwortlicher Weingeister-Funktion beim FCC. + Sternenorden für Prinzenpaare ! Jedes Mitglied des FCC ist antragsberechtigt. Der Ordensrat überprüft die Anträge, und gibt sie zur Entscheidung an den Präsidenten weiter. 20 Beitragsordnung Letzte Festsetzung 06/2013 Kapitel 7 Die Mitgliedsbeiträge beziehen sich auf das Kalender-/Geschäftsjahr und sind als Jahresbeitrag zu entrichten: Satz 01 Familienbeitrag 115,00 EUR Satz 02 Erwachsene 65,00 EUR Satz 04 Kinder 22,00 EUR Satz 05 Einzelzahler/Familie 65,00 EUR Satz 03 Jugendliche Satz 06 Beitragsfrei Satz 07 Schwerbehindert 40,00 EUR 0,00 EUR 40,00 EUR für alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen für Mitglieder über 18 Jahre für Mitglieder von 15 bis 18 Jahre (letztmalig im Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird) für Mitglieder von 0 bis 14 Jahre (letztmalig im Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird) wenn nur ein Familienteil Vereinsmitglied ist, analog Satz 02 Erw. Ehrenmitglieder und TrainerInnen bei Vorliegen einer Schwerbehinderung gemäß gesetzlicher Grundlagen Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich per Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren zu entrichten. Die Beitragsabbuchung erfolgt einmalig zum Ende des I. Quartals eines jeden Jahres. Änderungen der Bankdaten sind dem Verein (siehe Ansprechpartner Mitgliederverwaltung) unverzüglich anzuzeigen. Kann der Jahresbeitrag nicht ordnungsgemäß abgebucht werden, fallen für das Mitglied zusätzlich 3,00 EUR für Bankgebühren an. Bankverbindung Fellbacher Carneval Club : BIC GENODES1FBB IBAN DE73602613290007628005 Kreditinstitut: Fellbacher Bank 21 Mitgliedsantrag (1) Kapitel 7 22 Mitgliedsantrag (2) Kapitel 7 23 Vereinssatzung (1) Änderung gemäß ordentlicher Hauptversammlung und notarieller Eintragung 2010 Kapitel 8 § 1 Name und Sitz Der Verein führt die Bezeichnung Fellbacher Carneval Club 1981 e.V. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Waiblingen, Register – Nr. 645 eingetragen. Sitz des Vereins ist Fellbach. Der Verein ist Mitglied des Landesverbandes Württembergischer Karnevalsvereine e.V. mit Sitz in Stuttgart. § 2 Zweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die ganzjährige Förderung des Sportes, von Tanz und Spiel – insbesondere der Jugendlichen, der Kultur, insbesondere der Pflege und Erhaltung des Fasnachtsbrauchtums im Bereich der SchwäbischAlemannischen Fasnachtsüberlieferung. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt also nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins sind nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Mitglieder dürfen weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §4 Mitgliedschaft 1. Jede weibliche und männliche Person kann Mitglied des Vereins werden. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres ist jedes Mitglied aktiv wahlberechtigt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist jedes Mitglied passiv wahlberechtigt. 2. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch das Präsidium und muss auf gesondertem Antragsformular beantragt werden. 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins und den Satzungen derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört. 4. die Mitgliedschaft und damit jeder Anspruch an den Verein erlischt: a) durch den Tod b) durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen kann. c) durch Ausschließung. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch das Präsidium: - wenn der Vereinsbeitrag trotz wiederholter Mahnungen nicht entrichtet wurde - bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Vereinszwecke - wegen schwerer Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins - wegen groben Verstoßes gegen die Vereinskameradschaft. Bei Ausschluss hat das Mitglied die Möglichkeit der Berufung vor der Hauptversammlung. Der Antrag ist schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ausschlusserklärung gegenüber dem Vereinsvorstand zu stellen. Die Hauptversammlung entscheidet über den Ausschluss mit einfacher Mehrheit. 5. Die Ehrenmitgliedschaft wird an Personen, Vereine, Körperschaften, befreundete Karnevalsgesellschaften und Firmen verliehen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch 2/3-Mehrheitsbeschluß des Präsidiums. Jedes Mitglied hat das Recht, Ehrenmitglieder vorzuschlagen. Ehrenmitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge, sind im Gegenzug jedoch auch weder aktiv noch passiv wahlberechtigt. Dem Ehrenmitglied steht es frei als ordentliches, stimmberechtigtes und zahlendes Mitglied dem Verein beizutreten. 24 Vereinssatzung (2) Änderung gemäß ordentlicher Hauptversammlung und notarieller Eintragung 2010 Kapitel 8 6. Der Verein ist Mitglied im a) Bund Deutscher Karneval - BDK b) Landesverband Württembergischer Karnevalsverein e.V. 1958 – LWK §5 Mitgliedsbeiträge Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Form einer Beitragsordnung durch die Hauptversammlung festgesetzt. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres zu bezahlen. §6 Organe des Vereins 1. Der Verein hat folgende Organe: a) Die Hauptversammlung b) das Präsidium c) den Elferrat d) den Vorstand im Sinne des § 26 BGB 2. Die Rechte und Pflichten der Hauptversammlung ergeben sich aus § 7 der Vereinssatzung. 3. Das Präsidium a) Dem Präsidium gehören an: Der Präsident Die beiden Vizepräsidenten Der Kassierer Der Schriftführer Der Zunftmeister Der Gardechef Das Präsidium hat die Möglichkeit, der Hauptversammlung noch drei weitere Mitglieder zur Aufnahme in das Präsidium vorzuschlagen. Das Präsidium besteht maximal aus elf Mitgliedern. Das Präsidium wird von der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das Präsidium entscheidet über die laufenden Geschäfte des Vereins mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Das Präsidium wird durch den Vorstand in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen einberufen. 4. Der Elferrat Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag auf Aufnahme in den Elferrat zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Der Elferrat setzt sich somit aus dem Präsidium sowie den berufenen Mitgliedern zusammen. Der Elferrat berät das Präsidium in der Führung der Vereinsgeschäfte. Die Elferräte repräsentieren den Verein bei Veranstaltungen nach außen hin und verpflichten sich, diese Repräsentationsaufgaben stets im Interesse des Vereins auszuüben. Elferräte können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Präsidiums abberufen werden. 5. Der Vorstand Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Präsidenten oder den Vizepräsidenten je einzeln vertreten, wobei im Innenverhältnis den Vizepräsidenten dieses Vertretungsrecht ausschließlich im Falle der Verhinderung des Präsidenten zusteht. §7 Hauptversammlung 1. Jeweils im 2. Quartal des neuen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Sie ist vom Präsidenten einzuberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens 4 Wochen zuvor durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung. 25 Vereinssatzung (3) Änderung gemäß ordentlicher Hauptversammlung und notarieller Eintragung 2010 Kapitel 8 2. Die Tagesordnung hat zu enthalten: a) den Jahresbericht des Präsidenten b) den Bericht des Kassiers c) den Bericht des Kassenrevisors d) die Aussprache über die Berichte e) die Entlastung des Präsidiums g) Anträge und deren Beschlussfassung h) Allgemeines 3. Anträge zu Hauptversammlungen müssen spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich beim Präsidium eingereicht werden. 4. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Vereinsmitglieder gefasst. Diese Beschlüsse werden in einer offenen Abstimmung getroffen, es sei denn, ein Mitglied der Hauptversammlung beantragt die geheime Abstimmung. Bei Wahlen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen der Hauptversammlung auf sich vereinen kann. Wahlen finden in geheimer Abstimmung statt. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der Hauptversammlung erforderlich. 5. Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere über Beschlüsse, ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und dem Präsidenten zu unterzeichnen ist. §8 Außerordentliche Mitgliederversammlung die außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn: a) das Präsidium die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage des Vereins für erforderlich hält. b) die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder gefordert wird. §9 Auflösung des Vereins Über die Auflösung des Vereins kann nur eine hierzu einberufene Mitgliederversammlung entscheiden. Dabei ist eine Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich..Wenn diese Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt, muss 6 Wochen später eine neue, vorschriftsgemäß einberufene Versammlung abgehalten werden. Bei dieser entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 26 Allgemeine Präsidiumsbeschlüsse Kapitel 9 Ernennung zum Ehrenrat/-rätin [08.03.2012] Bei Ehrenräten handelt es sich um Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung zum Ehrenrat/-rätin kann der Verein nicht einseitig vornehmen, sondern ist nur mit Zustimmung des zu Ehrenden möglich. Mit dieser Ehrenfunktion sind keine Sonderrechte verbunden (keine Satzungsregelung erforderlich). Die Mitgliedsrechte/-pflichten bleiben unberührt. Ehrenräte werden vom Präsidium vorgeschlagen, gewählt (einfache Mehrheit) und ernannt. Ein(e) Ehrenrat/rätin hat die Aufgabe, die Tradition und das Ansehen des Vereins und seiner Mitlieder zu wahren. Um Ehrenrat/-rätin zu werden, müssen 3 Kriterien erfüllt sein: > das Mitglied muss im Jahr der Ehrung mindestens 60 Jahre alt sein > 20 Jahre Vereinsmitgliedschaft haben und > eine ehrenamtliche Tätigkeit geleistet haben Ehrenräte sind befugt, das Elferrats-Ornat zu tragen (ohne Elferratsorden). Hierfür gibt es einen gesonderten FCC-Ehrenratorden. Regelung Getränke/Essen für Helfer bei Eigenveranstaltungen [17.11.2011] Alle, die während einer FCC-Veranstaltung einen Arbeitsdienst verrichten, bekommen in ihrer Dienstzeit Essen und Getränke kostenlos. Dies schließt nachfolgende FCCVeranstaltungen ein: FCC-Ordensfest // Weihnachtsmarkt // FCC-Umzug // FCC-Häsabstauben // FCC-Kinderfasching Wir wollen Euch damit Danke sagen für den Einsatz, den ihr immer wieder an den Tag legt. Wenige Vereine können so einen Zusammenhalt aufweisen, und darauf sind wir stolz. Wir vertrauen Euch, dass ihr im normalen Rahmen damit umgeht. 27 Vereinschronik (1) Prinzenpaare Keltermäusle & Oberbacchus 1981/82 1982/83 1983/84 1984/85 1985/86 1986/87 1987/88 1988/89 1989/90 1990/91 1991/92 1992/93 1993/94 1994/95 1995/96 1996/97 1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 … Andrea I & Schussi I Andrea II & Schussi II Angie I & Harry I Angie II & Harry II Julia I & Hermann I Renate I & Claus I Julia II & Hermann II Gaby I & Roland I Sonja I & Frank I ??? & Klaus II Franca I Karin I & Peter I Stephi I Simone I & Patrick I Silvia I & Jens I Iris I & Rainer I Anke I Tanja I & Markus I Uta I & Frank II Bianca I & Julian I Christina I & Oliver I Verena I & Andreas I Sandra II & Matthias I Susanne I & Frank II Franzi I & Dominic I Tanja II & Schubi I Tanja III & Martin I Kata I & Alex I Silke I & Uwe I Ramona I & Erich I Ninja I & Basti I Andrea II & Thomas I Meli I & Heiko I Anja I & Michi I Susi I & Peter II Kapitel 10 Andrea “Weng Weng” Wengert / Gerd Schussmann Andrea Wengert / Gerd Schussmann Angela Geyer / Harald Geyer Angela Geyer / Harald Geyer Julia Heß / Hermann Heß Renate ? / Claus Münzenmaier Julia Heß / Hermann Heß Gaby Germann / Roland Germann Sonja Ruh / Frank Ruh ? / Klaus Münzenmaier Franca Neumann-Bellone - ausgefallen (Golfkrieg) Karin Seifert / Peter Willkomm Stephanie Wieland Simone Musenbrock / Patrick Musenbrock Silvia Kölle / Jens Currle Iris Neumann / Rainer Neumann Anke Heiden Tanja Wustlich / Markus Pieske Uta Fügner / Frank Schulz Bianca Töpfer / Julian Ott Christina Döneke / Oliver Tries Verena Bendschus / Andreas ? Sandra Seeger / Matthias Baum Susanne Schulz / Frank Schulz Franziska Fehrenbach / Dominic Harrer Tanja Reiter / Michael Schubert Tanja Hesse / Martin Welge Katharina Fehrenbach / Alexander Streubel Silke Bortenlänger / Uwe Bortenlänger Ramona Stimmler / Erich Bürkle Ninja Pfisterer / Sebastian Roder Andrea Reiner / Thomas Schade Meli Neumann / Heiko Wengert Anja Joseph / Michael Faltis Susanne Schubert / Peter Gentner 28 Vereinschronik Präsident 1981 – 1984 Rainer Gaßling 1985 – 1986 Ralf Wackes 1986 – 1991 Walter Bochmann 1991 – 2000 Bernd Sommer 2000 – 2010 Horst “Hotte“ Stimmler 2010 - heute Michael “Schubi“ Schubert Zunftmeister 1981 – 1987 1987 – 1994 1994 – 2014 2014 – heute Uwe Fischer Hans Guggenmoos Thomas Schade Markus Schmitt Vize-Präsident Gardechef Kassierer Vertreter der Musikgruppe 1981 – 1982 1982 – 2000 1998 – 2000 2000 – 2004 2004 – heute 2010 – heute Andrea Stimmler Heinz Baum Horst Stimmler Sandra Fasolt Margot Keller Horst “Hotte“ Stimmler 1981 – 1983 Eberhart Ditz 1983 – 1983 Harry Geyer 1983 – 1988 Iris Richter 1988 – 1993 Claus Keller 1993 – 1996 Hardy Hesse 1996 – 2004 Frank Münch 2004 – heute Sandra Fasolt Schriftführer 1991 – 1998 Birgit Kayser 1998 – 2004 Elke Münch 2004 – 2012 Birgit Kayser 2012 – heute Tanja Hesse Ehrenrat 2012 Birgit Kayser Ehrenmitglied Bernd Sommer – Ehrenpräsident - 19xx – 1990 1990 – 1991 1991 – 1998 1998 – 2000 2000 – heute Kapitel 10 Gerhard Bürkert Walter Bochmann Horst Stimmler Rainer Neumann Heike Härter-Holzwarth 1997 – 19xx Axel Hannemann 1987 – 2002 Andreas Schmid 2002 – 2004 Andrea Stimmler Gründungsmitglieder Andrea Stimmler Andreas Heinrich Peter Neumann Jacques Maue Uwe Jäschke Joachim Geeser Armin Weinbrenner Hirsch am goldenen Vlies 2003 2009 2012 2013 Susanne Schubert (MW) Heike Härter-Holzwarth Horst Stimmler Sandra Fasolt Thomas Schade 2014 Joachim Bohn Heinz Baum 2015 Birgit Kayser Andrea Stimmler 29 FCC-Jugendrat Unseren Jugendrat gibt es seit 2015. Kapitel 11 Er besteht aus: 2 Vertreterinnen der mittleren Garde - Isabel Schlimm - Lena Eberle 2 Vertreterinnen der großen Garde - Jasmin Bortenlänger - Alessia Casaburo 2 Vertretern aus dem erweiterten Narrenrat der Weingeister - Melanie Neumann - Dominik Weinle 4 Präsidiumsmitgliedern (Präsident/Kassiererin/Gardechefin/Zunftmeister) Ziel ist, die Interessen der gesamten FCC Jugend zu vertreten und diese durch die Präsidiumsmitglieder an den Elferrat weiter zu geben. Uns ist es wichtig, dass die Jugend gehört wird und deren Interessen nicht untergehen. Des weiteren ist uns wichtig, dass der Brauchtum und die Traditionen im Karneval durch unsere Jugend gelebt und gewahrt wird. Es ist erforderlich, das Kulturgut generationsübergreifend zu behandeln und die Bindung der Jugend an das Brauchtum in den Vereinen zu fördern. Wir müssen der Jugend die Möglichkeit geben, Verantwortung zu übernehmen und wir machen dies gerne. Aufgaben Jugendrat Sprachrohr für alle Jugendlichen des Vereins (Alter bis 27 Jahre) Gemeinsamkeiten/Austausch zwischen Weingeister Jugend & Garden herstellen Problempunkte an-/besprechen Ideen einbringen / Planen / Organisieren von Veranstaltungen wie z.B. Jugendausflug Durchführen von Aktionen für die Jugend / von der Jugend > Sandra bringt Vorschlag ein Abgrenzung Der 11-Jugendrat stärkt und vertritt die Interessen der jugendlichen Mitglieder als ergänzendes Gremium zu den in der Satzung geregelten Vereinsgremien. Die Standardwege (bei Garden: Trainerin/Betreuerin > Gardechefin/Gardeteam / Weingeister > Narrenrat/Zunftmeister) sind grundsätzlich vorrangig. Informationsaustausch Über die Inhalte der Sitzungen des Jugendrat und des Präsidiums/Elferrat findet eine regelmäßige gegenseitige Kommunikation statt. 30 Viel Spaß im FCC ! Schlußbemerkung Weitere Informationen über den FCC findet ihr auf unserer Internetseite, zusätzlich halten wir unsere Mitglieder über den Elferrat, das Gardeteam und den Narrenrat sowie durch regelmäßige Rundmails zu allen Veranstaltungen/ Aktivitäten (Terminplan) auf dem Laufenden. Mit närrischen Grüßen und 3 kräftigen Ha-tschi Euer FCC-Präsidium www.fccweb.de
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