Konzept für Klassen des gemeinsamen Lernens am Comenius-Gymnasium Datteln Stand: Juni 20151 1 Das Konzept wird kontinuierlich evaluiert, ergänzt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die letzten Änderungen (kursiv gedruckt) sowie die Festlegung der nächsten Arbeitsschwerpunkte (rot gedruckt) erfolgten durch die Fachkonferenz Gemeinsames Lernen vom 04. Mai 2015 unter Vorsitz von Barbara Schäpers und Tanja Ewering. 2 Inhalt 1. Leitgedanken ........................................................................................................................ 3 2. Sprachregelung..................................................................................................................... 3 3. Rahmenbedingungen .......................................................................................................... 3 4. Maßnahmen zur Information aller im schulischen Umfeld involvierten Personen ................................................................................................................................. 4 5. Personelle Voraussetzungen .............................................................................................. 5 6. Organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung des Unterrichts in der KdGL ... 6 7. Elternarbeit in der KdGL ................................................................................................... 7 8. Unterrichtsgestaltung .......................................................................................................... 7 9. Räumliche Voraussetzungen für den Unterricht in der KdGL ................................. 9 10. Leistungsbewertung und Abschlüsse ............................................................................ 10 11. Berufsvorbereitende Maßnahmen ................................................................................. 11 12. Vertretungskonzept............................................................................................................ 11 13. Einsatz der Sonderpädagog/inn/en außerhalb des Unterrichts ............................... 11 14. Kooperationsprojekte mit der Partnerschule .............................................................. 12 3 1. Leitgedanken Die Leitgedanken unserer inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung sind Toleranz, gegenseitige Achtung, die Förderung der Anerkennung von Stärken, Schwächen, unterschiedlichem Lerntempo und Vielfalt sowie ein solidarisches Miteinander! 2. Sprachregelung An der Dependance sowie dem Hauptgebäude des Comenius-Gymnasiums benutzen alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer den Ausdruck „slow learner“ (Bezeichnung einer Schülergruppe mit Lernschwierigkeiten in Kanada), mit dem diese selbst sich in hohem Maße identifizieren. In den Informationsstunden werden die Schülerinnen und Schüler dementsprechend informiert. Alle Mitglieder der Schulgemeinde fühlen sich gemeinsam verantwortlich, darauf zu achten, dass der Begriff nicht missbräuchlich verwendet wird. Im offiziellen Sprachgebrauch geht es bei den Schülerinnen und Schülern mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt nach §AO-SF um „Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf“. 3. Rahmenbedingungen Die erste integrative Lerngruppe (seit Schuljahr 2014/15 Klasse des Gemeinsamen Lernens, KdGL genannt) wurde zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 eingerichtet und besteht aus fünf Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und 22 Regelschülerinnen und -schülern im fünften Schuljahr. Wie für die anderen Klassen der Jahrgangsstufe 5 und 6 wird der Unterricht an der Dependance des Comenius-Gymnasiums erteilt. Sofern genügend Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf am Comenius-Gymnasium angemeldet werden, wird jährlich eine neue Klasse des Gemeinsamen Lernens eingerichtet (5. Klasse an der Dependance). Die maximale Anzahl von 24 Schülern und Schülerinnen wird nicht überschritten. Grundsätzlich werden Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten (vgl. §19, Abs.1-5 AO-SF) aufgenommen. Dennoch gibt es Kriterien, die bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden müssen. Folgende Fragen sind zu beantworten: 4 ▪ Ist der Schüler oder die Schülerin gruppenfähig im Sinne der Klassengröße? ▪ Kann die etwaige medizinische Versorgung durch das Personal und die räumlichen Gegebenheiten sichergestellt werden? ▪ Kann der Schüler oder die Schülerin sich in dem (noch) nicht barrierefreien Gebäude angemessen selbstständig bewegen, bzw. sind die möglicherweise notwendigen Hilfestellungen für die Schülerin/den Schüler und ihre/seine Lerngruppe tragbar? ▪ Findet jede Schülerin/jeder Schüler eine/n ihrem/seinem Unterstützungsbedarf entsprechende/n Mitschüler/in (soziale Beziehungen)? ▪ Bei der Anmeldung können Eltern den Wunsch äußern, dass ihr Kind in die KdGL aufgenommen wird. An den Anmeldetagen erhalten sie und weitere interessierte Eltern hierzu gesonderte Beratungstermine. Sollte sich keine ausreichende Anzahl an interessierten Eltern finden, so werden weitere Beratungsgespräche geführt. Dabei ist das Prinzip der Freiwilligkeit und Offenheit der KdGL ebenso zu beachten wie weitere Kriterien der Klassenzusammensetzung, die für alle Klassen gelten (Geschlechterverteilung, Gymnasialempfehlung, Fahrgemeinschaften, Wünsche der Kinder). 4. Maßnahmen zur Information aller im schulischen Umfeld involvierten Personen Auf Transparenz für alle Beteiligten wird viel Wert gelegt. Dies bedeutet u. A., dass es jeweils spezielle Angebote für alle beteiligten Personen gibt: Informationsveranstaltungen für Eltern (Elternabende im Vorfeld der Anmeldungen, besondere Informationen am Tag der offenen Tür, Schulpflegschaft, Schulkonferenz); Informationsveranstaltungen für Regelschüler/innen (Stufeninformation für die Stufen 6-12 vor Einführung der ersten KdGL), für die Jahrgangsstufe 5 zu Beginn des Schuljahres in den Klassen/Kursen); Bei besonderem Bedarf führen die Sonderpädagog/inn/en weitere Informationsstunden in einzelnen Klassen durch. Vorstellung der Erfahrungen für alle Kolleginnen und Kollegen des Comenius-Gymnasiums (bei Lehrerkonferenzen); Vorstellung der Erfahrungen für alle Kolleginnen und Kollegen der Schule Oberwiese (Lehrerkonferenz); 5 Es besteht die Möglichkeit der Hospitation für interessierte Kolleginnen und Kollegen. Da wir seit Beginn des Schuljahres 2014/15 Hospitationsschule für das Gemeinsame Lernen am Gymnasium sind, werden diese nach bestimmten Kriterien ausgewählt und koordiniert. Hierbei ist zu beachten, dass die Klassen nicht zu sehr durch Hospitationen belastet werden. 5. Personelle Voraussetzungen Für den Unterricht in der ersten KdGL wurde eine Förderschullehrerstelle im Umfang von 25,5 Stunden an das Comenius-Gymnasium abgeordnet, in den folgenden Schuljahren wurden die Stunden gemäß dem zugeordneten Stellenbudget aufgestockt. Zu Beginn des Schuljahres 15/16 verfügen wir über 55 Stunden sonderpädagogischer Unterstützung. Die Stundentafel der KdGL gleicht der der Parallelklassen (ca. 30 Stunden wöchentlich). Die Stunden werden nach bestimmten Kriterien doppelt besetzt (Hauptfächer, zweite Fremdsprache, Chemie, individueller Förderbedarf, die Klasse 5d wird vorrangig doppelt besetzt). Stunden, die nicht mit einer Förderschullehrkraft besetzt werden können, können phasenweise durch eine/n weitere/n Lehrer/in des Comenius-Gymnasiums unterstützt werden, die/der bereits Erfahrung im Gemeinsamen Lernen hat. Die Förderschullehrer/innen wurden bis zum Schuljahr 2014/15 von der Partnerschule - der Schule Oberwiese (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) - in Waltrop abgeordnet, bzw. versetzt. Wünschenswert wäre ein fest an der Schule installiertes Team aus drei bis vier Förderschullehrer/inne/n. Die Klasse wird idealerweise von einem Kernteam, bestehend aus eine/r/m Gymnasiallehrer/in und eine/r/m Förderschullehrer/in, gleichberechtigt geleitet. Damit eine verlässliche emotionale stabile Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern aufgebaut werden kann, empfiehlt sich ein Klassenteam, das sich aus einer überschaubaren Menge an Lehrerinnen und Lehrern zusammensetzt. Für eine kontinuierliche pädagogische Arbeit und vereinfachte Kooperation zwischen den Kolleginnen und Kollegen sollten möglichst viele Lehrer/innen des Teams, mindestens die Hauptfachlehrer/innen in der KDGL von Klasse 5 - 7 kontinuierlich unterrichten. Für die Übernahme der Verantwortung als Klassen- oder Hauptfachlehrer/in in einer KdGL gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Die in der Klasse tätigen Kolleginnen und Kollegen sollten zu Fortbildungsmaßnahmen sowie einem dichten Informationsaustausch bereit sein. Das hohe Maß an zusätzlichem Engagement (Absprachen, Teamsitzungen, Erarbeitung 6 zusätzlichen Materials) soll auf Gymnasial- und Förderschullehrer/innen gleichmäßig verteilt sein und wurde in den Entlastungsschlüssel der Schule aufgenommen. Je nach Zusammensetzung der KDGL arbeiten in der Klasse auch Schulbegleiter/innen. In einer Klasse soll nur ein/e Helfer/in arbeiten. Zum Einsatz der Schulbegleiter/innen wird momentan eine Arbeitsvereinbarung erarbeitet. 6. Organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung des Unterrichts in der KDGL Der Unterricht der gesamten Klasse orientiert sich inhaltlich/thematisch an den Lehrplänen des Gymnasiums. Die Förderschullehrer/innen erstellen in Absprache mit den Regelschullehrer/innen individuelle Förderpläne für die Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Darin verbinden sie die allgemeinen Unterrichtsinhalte der Klasse mit speziellen Zielen für die einzelnen Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Diese individuellen Lernziele können sich sowohl auf fachliche Inhalte als auch auf Förderbereiche beziehen. Die Förderpläne berücksichtigen grundsätzlich die Richtlinien der jeweiligen Förderschwerpunkte. Nach Absprache können Gymnasial- und Sonderpädagog/inn/en auch Förderpläne für einzelne Regelschüler/innen erstellen. Der Unterricht wird von den Gymnasiallehrer/innen und dem Sonderpädagog/inn/en nach Möglichkeit gemeinsam geplant. Dabei werden sowohl die Richtlinien des Gymnasiums als auch die Richtlinien der jeweiligen Förderschwerpunkte und ggf. die der Hauptschule berücksichtigt und miteinander verknüpft. Die individuellen Förderpläne der Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf fließen ebenfalls in die Planung mit ein. Teamarbeit findet auf unterschiedlichen Ebenen statt (Klassenteam, Klassenleitungsteam, Fachteam, Fachkonferenz), das Gesamtklassenteam trifft sich in unterschiedlichen Abständen und mit unterschiedlichen Inhalten und Schwerpunkten. Hierzu erarbeitet die Fachkonferenz z. Zt. eine Teamvereinbarung zur klareren Aufgabenverteilung. Einmal wöchentlich (ab Klasse 6 14-tägig) treffen sich alle der in der KdGL unterrichtenden Lehrer/innen zu einem Team-Gespräch ( Planung von Unterricht, Austausch, Besprechung von Problemen). Vorschlag der Fachkonferenz für das kommende Schuljahr: Klassenlehrer/in treffen sich wöchentlich, Fachteam (Fachl.+ Sonderpäd.) alle zwei Wochen, gesamtes Klassenteam alle 4-6 Wochen 7 Die Gymnasiallehrer berücksichtigen bei ihrer Vorbereitung, dass die Sonderpädagoginnen eine gewisse Zeit (mindestens einen Tag) zur Umarbeitung der Materialien benötigen! Differenzierte Kompetenzraster, umgearbeitetes oder selbst erstelltes Material wird von jeder Lehrerin/ jedem Lehrer gesammelt, um Übersichts-, Stoffverteilungspläne im jeweiligen Fach pro Schuljahr des gemeinsamen Unterrichts und systematisch Ordner für jedes Fach und Jahrgangsstufe zu erstellen. Auf diese Art entwickeln wir ein schulinternes Curriculum für das gemeinsame Lernen. Da die KdGL auf individuelle und differenzierende Unterrichtsgestaltung, -methoden (s. u.) und -material angewiesen ist, wird hierfür ein gesondertes Kopierkontigent eingerichtet. 7. Elternarbeit in der KdGL Der Elternarbeit in den KdGL kommt ein ebenso hoher Stellenwert zu wie in den Parallelklassen. Die Eltern der bereits bestehenden KdGL bieten die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches für die Eltern der neuen KdGL in Form eines gemeinsamen Stammtisches an. Den Eltern der Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden zusätzlich besondere Beratungstermine durch die Sonderpädagog/inn/en angeboten. In jeder KdGL wird - wenn nötig - ein "Buddy-System" (ursprünglich als Projekt "Schülerhelfen Schülern, z.B. ältere übernehmen die Patenschaft für jüngere) mit und durch die Eltern organisiert, sodass Eltern unterstützt werden können, deren Hemmschwelle zum Schulbesuch besonders hoch ist. 8. Unterrichtsgestaltung Unser Grundprinzip lautet: So viel Gemeinsames Lernen wie möglich, so viel individuelle Förderung wie nötig! Sonderpädagog/inn/en und Regelschullehrer/innen übernehmen gemeinsam die Verantwortung für alle Kinder. Die Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf werden grundsätzlich in einem Raum zusammen mit den Regelschülern und -schülerinnen unterrichtet. In manchen Situationen kann es allerdings sinnvoll sein, mit bestimmten Schüler/inne/n den Differenzierungsraum oder andere Räumlichkeiten zu nutzen. Dies müssen nicht zwingend die Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf sein. Je nach individuellem 8 Unterstützungsbedarf, kann es zudem sinnvoll sein, nicht alle Schüler/innen in allen Unterrichtsfächern ständig gemeinsam zu unterrichten. So könnten Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ lebenspraktischen Unterricht erhalten, während die Regelschüler/innen in anderen Fächern unterrichtet werden. Ab Klasse 6 erhalten die sogenannten slow learner vier Stunden Förderunterricht und ab Klasse 7 Unterricht in Arbeitslehre und Hauswirtschaft, während die Gymnasialschüler/innen in der zweiten Fremdsprache unterrichtet werden. Für die Klasse 8 werden im WP2-Bereich mindestens zwei Wahlmöglichkeiten angeboten, die als gemeinsamer Unterricht angeboten werden können. Im Fach Arbeitslehre müssen die Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf in Klasse 8 im Fach Werken/Technik Unterricht erhalten. Hier werden die slow learner erstmalig ab dem Schuljahr 2015/16 in Kooperation mit der Hauptschule Hachhausen gemeinsam mit einer Hauptschulklasse und der Unterstützung einer Förderschulkollegin des CGD zwei Stunden pro Woche unterrichtet. Um den verschiedenen Ausgangsniveaus bzw. Lernwegen gerecht zu werden und möglichst viel gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten, werden insbesondere Unterrichtsformen und -methoden eingesetzt, die dies erleichtern. Dazu zählen u. a. o Vorhaben und projektorientierter Unterricht o Freiarbeit o Lernen an Stationen o Lerntheke o kooperative Lernformen o fächerübergreifender Unterricht Um eine Trennung zwischen Regelschüler/inne/n und Schüler/inne/n mit besonderem Unterstützungsbedarf zu vermeiden, wird in dem Unterricht der KdGL viel Wert auf innere Differenzierungsmaßnahmen gelegt. Dies bedeutet u. A., dass auch die Inhalte für die Regelschüler/innen über verschiedene Lernwege, Lernkanäle und Aufgabenformate erreicht werden können. Wir legen im Gemeinsamen Unterricht besonders großen Wert auf Zieltransparenz und eine zu entwickelnde Feedbackkultur, die z. B. durch den Einsatz von Kompetenzrastern erreicht werden kann. Eine besondere Bedeutung kommt der Sitzordnung zu. Für das Ziel einer gelungenen Integration erscheint die Form der Gruppentische mit einer Mischung der unterschiedlichen Schüler/innen besonders in Klasse 5 sinnvoll. In der Comeniusstunde werden die Klassenlehrer/innen mit allen Schülern und Schülerinnen 9 einen Klassenrat installieren. Die Regelschullehrer/innen unterrichten in den Fächern, in denen sie in der KdGL eingesetzt sind, möglichst auch in einer parallelen Lerngruppe ( Vergleichbarkeit der Lernfortschritte). Wie in der Jahrgangsstufe 5 üblich, sollten die Unterrichtsfächer in allen KdGL möglichst in Doppelstunden unterrichtet werden. In der Jahrgangsstufe 5 sollten die Schüler/innen so viel wie möglich gemeinsam unterrichtet werden, um die Klassengemeinschaft zu stärken. Ab Klasse 6 kann und sollte häufiger äußerlich differenziert unterrichtet werden (s. Förderunterricht). Um den Schüler/inne/n der Jahrgangsstufe 7 (nicht nur der KdGL) die Eingewöhnung im Hauptgebäude zu erleichtern, werden wie in der Klasse 5 Klassenpat/inn/en ausgewählt, die allen Schüler/inne/n für das erste Halbjahr als Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen. 9. Räumliche Voraussetzungen für den Unterricht in der KdGL An den Klassenraum der KdGL grenzt ein weiterer durch eine Glasscheibe abgetrennter Differenzierungsraum an. Die Stadt Datteln muss mit baulichen Maßnahmen gewährleisten, dass jeder KdGL zu Beginn des neuen Schuljahres ein solcher Differenzierungsraum zur Verfügung gestellt wird. Zu dem Mobiliar des Klassenraums der KdGL zählen o Schränke und Regale mit Fächern für alle Schüler der Klasse, mehrere Magnettafeln, Pinnwände für den Stundenplan, das Sozialzielcenter (grundlegende - für alle Schüler/innen gleichermaßen wichtige - Sozialfertigkeiten werden für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, auf einem Plakat, dem Sozialzielcenter visualisiert und bearbeitet, vgl. Margit Weidner), die Hausaufgaben, die Klassendienste und das Datum. o ein großer Schuljahreskalender In dem Differenzierungsraum der KdGL stehen mehrere Tische, ein Schreibtisch mit Computer und Drucker, sowie ein weiterer Schreibtisch, Regale für das Differenzierungsmaterial, mehrere Stellwände (zur Schaffung möglichst ruhiger EinzelArbeitsplätze) sowie weitere Tafeln (auch transportable). Es soll grundsätzlich so viel Unterricht wie möglich in dem Klassenraum der KDGL stattfinden. In welchem Umfang die verschiedenen Fachräume genutzt werden, entscheiden Regel- und Förderschullehrer/innen gemeinsam. Die verschiedenen Fachräume müssen sukzessive durch bauliche Maßnahmen und sächliche Anschaffungen an die speziellen Bedürfnisse der Schüler/innen mit besonderem 10 Unterstützungsbedarf angepasst werden. Dafür wurden seit dem Schuljahr 2012/13 jährlich 5000,- Euro zur Verfügung gestellt. Von diesen 5000,- Euro müssen auch Transporte zu anderen Lernorten finanziert werden. So soll u. A. gewährleistet werden, dass angemessen ausgestattete Fachräume der Partnerschule „Schule Oberwiese“ genutzt werden können. 10. Leistungsbewertung und Abschlüsse Leistungsbewertung Im Sinne einer gelungenen Integration nehmen die Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf an den Klassenarbeiten in Form einer individuellen Leistungsüberprüfung (Förderdiagnostik) teil. Dazu erhalten sie eine individuelle, kriterienorientierte Rückmeldung. Schülerinnen und Schüler, die am Comenius-Gymnasium Datteln in den Klassen des gemeinsamen Lernens zieldifferent nach den Richtlinien des Förderschwerpunkts Lernen unterrichtet werden, erhalten Textzeugnisse, in denen ihre Lernfortschritte im Fließtext beschrieben werden. Zusätzlich erhalten sie bisher in ihren Klassenarbeiten, Tests und den einzelnen Unterrichtsfächern für das Zeugnis Bewertungen in Form von Smileys, die durch ihre Anzahl mit den Noten „sehr gut bis ungenügend“ zu vergleichen sind. Einige der zieldifferent unterrichteten Schüler/innen arbeiten zum Teil bereits jetzt in einigen Fächern auf Hauptschulniveau. Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Hauptschule müssen gemäß §35 Absatz 3 (Bildungsgang der Klasse 10, der zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss führt) auf jeden Fall in allen Fächern mit Noten versehen werden. Zur Vorbereitung des Abschlusses und zur Aufnahme in den Bildungsgang ist es somit sinnvoll, ab Klasse 7, spätestens ab Klasse 9 den in Frage kommenden Schüler/inn/en Noten zu geben. Dies setzt voraus, dass die Leistung den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entspricht. Dieser Maßstab muss auf jeden Fall kenntlich gemacht werden! (Von der Schulkonferenz genehmigt am 10.02.2015.) Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf können am Comenius-Gymnasium nicht sitzenbleiben. Abschlüsse Unser Ziel ist es, dass alle Schüler/innen, auch die mit besonderem Unterstützungsbedarf den für sie möglichen Schulabschluss erreichen. 11 11. Berufsvorbereitende Maßnahmen Berufsvorbereitende Maßnahmen, wie Betriebspraktika und das Unterrichtsfach Hauswirtschaft (möglich ab Klasse 6) und Arbeitslehre (ab Klasse 7) werden den Schülern orientiert an den strukturellen Voraussetzungen des Comenius-Gymnasiums und in Kooperation mit anderen Schulen (Hauptschule Hachhausen) - angeboten. Hier finden Sie demnächst das gesonderte Konzept zur Berufsvorbereitung, das von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern des Comenius-Gymnasiums und des Schillergymnasiums Münster sowie den Herren Schweers und Eisenberg der Bezirksregierung Münster erarbeitet wird. 12. Vertretungskonzept Die Förderschullehrer/innen vertreten sich möglichst gegenseitig im Umfang ihrer zur Verfügung stehenden Stunden. Sollte dies nicht möglich sein, muss nach anderen Vertretungsmöglichkeiten gesucht werden (Sozialpädagogin, weiterer Kollege der KdGL). Die Doppelbesetzung sollte möglichst durchgängig gewährleistet werden. Sofern ein/e Lehrer/in des Comenius-Gymnasiums verhindert ist, wird sie/er durch eine Kollegin oder einen Kollegen des Comenius-Gymnasiums vertreten, die/der ebenfalls in einer KdGL unterrichtet. 13. Einsatz der Sonderpädagog/inn/en außerhalb des Unterrichts Die an das Comenius-Gymnasium abgeordneten Sonderpädagog/inn/en nehmen im Umfang ihrer Unterrichtsstunden an den Veranstaltungen, Lehrerkonferenzen, Erprobungsstufenkonferenzen, Stufenkonferenzen, Fachkonferenzen, Elternsprechtagen u. a. beider Schulen teil. Die Anzahl der Gesamtkonferenzen darf sich durch den Einsatz an beiden Partnerschulen nicht erhöhen. Beispiel: Die Sonderpädagogin/der Sonderpädagoge unterrichtet mit jeweils einer halben Stelle in der KdGL am Comenius-Gymnasium und in der Schule Oberwiese. Sie/er nimmt also jeweils an der Hälfte der Konferenzen des Comenius-Gymnasiums und der Hälfte der Konferenzen der Schule Oberwiese teil. 12 14. Kooperationsprojekte mit der Partnerschule Im Rahmen des Vorbereitungsjahres 2011/2012 wurden mit unterschiedlichen Schülergruppen und Klassen der Partnerschulen Schule Oberwiese und Comenius-Gymnasium Kooperationsprojekte im Bereich Musik, Tanz, Akrobatik, Sport, Selbstbehauptung, Religion und Biologie/Sachunterrricht durchgeführt. Von diesen sollen folgende weitergeführt bzw. regelmäßig durchgeführt werden: o Judowoche an der Schule Oberwiese o integrativer Wendo-Kurs an der Schule Oberwiese o Schulfeste Im Schuljahr 2012/2013 gab es ein großes „Comenius-Wiese-Varieté“-Projekt, bei dem eine gemeinsame Erarbeitung und mehrere Aufführungen einer integrativen Varietévorstellung erfolgten. Im Schuljahr 2013/2014 gab es neben den regelmäßig stattfindenden Projekten einen integrativen Computerkurs, ein integratives Dodgeball-Turnier, ein prämiertes integratives Tanz- und Musikvideo („Happy“) und einen gemeinsamen Gottesdienst. Im Schuljahr 2014/15 wurden Kooperationen im Bereich der Schulfeste durchgeführt. Zusätzlich zum Wendo-Kurs gab es am Comenius-Gymnasium erstmals gemeinsame Experimente im Biologiebereich. In der letzten Schulwoche wurde erneut ein integratives Dodgeball-Turnier an der Schule Oberwiese durchgeführt.
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