Konzept für Klassen des gemeinsamen Lernens am Comenius

Konzept für Klassen
des gemeinsamen Lernens am
Comenius-Gymnasium Datteln
Stand: Juni 20151
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Das Konzept wird kontinuierlich evaluiert, ergänzt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Die letzten Änderungen (kursiv gedruckt) sowie die Festlegung der nächsten Arbeitsschwerpunkte
(rot gedruckt) erfolgten durch die Fachkonferenz Gemeinsames Lernen vom 04. Mai 2015 unter
Vorsitz von Barbara Schäpers und Tanja Ewering.
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Inhalt
1.
Leitgedanken ........................................................................................................................ 3
2.
Sprachregelung..................................................................................................................... 3
3.
Rahmenbedingungen .......................................................................................................... 3
4.
Maßnahmen zur Information aller im schulischen Umfeld involvierten
Personen ................................................................................................................................. 4
5.
Personelle Voraussetzungen .............................................................................................. 5
6.
Organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung des Unterrichts in der KdGL ... 6
7.
Elternarbeit in der KdGL ................................................................................................... 7
8.
Unterrichtsgestaltung .......................................................................................................... 7
9.
Räumliche Voraussetzungen für den Unterricht in der KdGL ................................. 9
10.
Leistungsbewertung und Abschlüsse ............................................................................ 10
11.
Berufsvorbereitende Maßnahmen ................................................................................. 11
12.
Vertretungskonzept............................................................................................................ 11
13.
Einsatz der Sonderpädagog/inn/en außerhalb des Unterrichts ............................... 11
14.
Kooperationsprojekte mit der Partnerschule .............................................................. 12
3
1.
Leitgedanken
Die Leitgedanken unserer inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung sind
Toleranz, gegenseitige Achtung, die Förderung der Anerkennung von Stärken,
Schwächen, unterschiedlichem Lerntempo und Vielfalt sowie ein solidarisches
Miteinander!
2.
Sprachregelung

An der Dependance sowie dem Hauptgebäude des Comenius-Gymnasiums benutzen alle
Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer den Ausdruck „slow learner“ (Bezeichnung
einer Schülergruppe mit Lernschwierigkeiten in Kanada), mit dem diese selbst sich in
hohem Maße identifizieren. In den Informationsstunden werden die Schülerinnen und
Schüler dementsprechend informiert.

Alle Mitglieder der Schulgemeinde fühlen sich gemeinsam verantwortlich, darauf zu achten,
dass der Begriff nicht missbräuchlich verwendet wird.

Im offiziellen Sprachgebrauch geht es bei den Schülerinnen und Schülern mit einem
diagnostizierten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt nach §AO-SF um „Schülerinnen
und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf“.
3.
Rahmenbedingungen

Die erste integrative Lerngruppe (seit Schuljahr 2014/15 Klasse des Gemeinsamen Lernens,
KdGL genannt) wurde zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 eingerichtet und besteht aus
fünf Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und 22
Regelschülerinnen und -schülern im fünften Schuljahr. Wie für die anderen Klassen der
Jahrgangsstufe 5 und 6 wird der Unterricht an der Dependance des Comenius-Gymnasiums
erteilt.

Sofern genügend Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf am
Comenius-Gymnasium angemeldet werden, wird jährlich eine neue Klasse des
Gemeinsamen Lernens eingerichtet (5. Klasse an der Dependance).

Die maximale Anzahl von 24 Schülern und Schülerinnen wird nicht überschritten.

Grundsätzlich werden Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten (vgl. §19,
Abs.1-5 AO-SF) aufgenommen. Dennoch gibt es Kriterien, die bei der Aufnahme der
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden
müssen. Folgende Fragen sind zu beantworten:
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▪
Ist der Schüler oder die Schülerin gruppenfähig im Sinne der Klassengröße?
▪
Kann die etwaige medizinische Versorgung durch das Personal und die räumlichen
Gegebenheiten sichergestellt werden?
▪
Kann der Schüler oder die Schülerin sich in dem (noch) nicht barrierefreien Gebäude
angemessen selbstständig bewegen, bzw. sind die möglicherweise notwendigen
Hilfestellungen für die Schülerin/den Schüler und ihre/seine Lerngruppe tragbar?
▪
Findet jede Schülerin/jeder Schüler eine/n ihrem/seinem Unterstützungsbedarf
entsprechende/n Mitschüler/in (soziale Beziehungen)?
▪
Bei der Anmeldung können Eltern den Wunsch äußern, dass ihr Kind in die KdGL
aufgenommen wird. An den Anmeldetagen erhalten sie und weitere interessierte
Eltern hierzu gesonderte Beratungstermine. Sollte sich keine ausreichende Anzahl an
interessierten Eltern finden, so werden weitere Beratungsgespräche geführt. Dabei ist
das Prinzip der Freiwilligkeit und Offenheit der KdGL ebenso zu beachten wie
weitere Kriterien der Klassenzusammensetzung, die für alle Klassen gelten
(Geschlechterverteilung, Gymnasialempfehlung, Fahrgemeinschaften, Wünsche der
Kinder).
4.
Maßnahmen zur Information aller im schulischen Umfeld
involvierten Personen

Auf Transparenz für alle Beteiligten wird viel Wert gelegt. Dies bedeutet u. A., dass es
jeweils spezielle Angebote für alle beteiligten Personen gibt:

Informationsveranstaltungen für Eltern (Elternabende im Vorfeld der Anmeldungen,
besondere Informationen am Tag der offenen Tür, Schulpflegschaft, Schulkonferenz);

Informationsveranstaltungen für Regelschüler/innen (Stufeninformation für die Stufen 6-12
vor Einführung der ersten KdGL), für die Jahrgangsstufe 5 zu Beginn des Schuljahres in den
Klassen/Kursen);

Bei besonderem Bedarf führen die Sonderpädagog/inn/en weitere Informationsstunden in
einzelnen Klassen durch.

Vorstellung der Erfahrungen für alle Kolleginnen und Kollegen des Comenius-Gymnasiums
(bei Lehrerkonferenzen);

Vorstellung der Erfahrungen für alle Kolleginnen und Kollegen der Schule Oberwiese
(Lehrerkonferenz);
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
Es besteht die Möglichkeit der Hospitation für interessierte Kolleginnen und Kollegen. Da
wir seit Beginn des Schuljahres 2014/15 Hospitationsschule für das Gemeinsame Lernen am
Gymnasium sind, werden diese nach bestimmten Kriterien ausgewählt und koordiniert.
Hierbei ist zu beachten, dass die Klassen nicht zu sehr durch Hospitationen belastet werden.
5.
Personelle Voraussetzungen

Für den Unterricht in der ersten KdGL wurde eine Förderschullehrerstelle im Umfang von
25,5 Stunden an das Comenius-Gymnasium abgeordnet, in den folgenden Schuljahren
wurden die Stunden gemäß dem zugeordneten Stellenbudget aufgestockt. Zu Beginn des
Schuljahres 15/16 verfügen wir über 55 Stunden sonderpädagogischer Unterstützung.

Die Stundentafel der KdGL gleicht der der Parallelklassen (ca. 30 Stunden wöchentlich).

Die Stunden werden nach bestimmten Kriterien doppelt besetzt (Hauptfächer, zweite
Fremdsprache, Chemie, individueller Förderbedarf, die Klasse 5d wird vorrangig doppelt
besetzt). Stunden, die nicht mit einer Förderschullehrkraft besetzt werden können, können
phasenweise durch eine/n weitere/n Lehrer/in des Comenius-Gymnasiums unterstützt
werden, die/der bereits Erfahrung im Gemeinsamen Lernen hat.

Die Förderschullehrer/innen wurden bis zum Schuljahr 2014/15 von der Partnerschule - der
Schule Oberwiese (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) - in
Waltrop abgeordnet, bzw. versetzt. Wünschenswert wäre ein fest an der Schule installiertes
Team aus drei bis vier Förderschullehrer/inne/n.

Die Klasse wird idealerweise von einem Kernteam, bestehend aus eine/r/m
Gymnasiallehrer/in und eine/r/m Förderschullehrer/in, gleichberechtigt geleitet.

Damit eine verlässliche emotionale stabile Beziehung zwischen Lehrkräften und
Schülerinnen und Schülern aufgebaut werden kann, empfiehlt sich ein Klassenteam, das sich
aus einer überschaubaren Menge an Lehrerinnen und Lehrern zusammensetzt. Für eine
kontinuierliche pädagogische Arbeit und vereinfachte Kooperation zwischen den
Kolleginnen und Kollegen sollten möglichst viele Lehrer/innen des Teams, mindestens die
Hauptfachlehrer/innen in der KDGL von Klasse 5 - 7 kontinuierlich unterrichten.

Für die Übernahme der Verantwortung als Klassen- oder Hauptfachlehrer/in in einer KdGL
gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Die in der Klasse tätigen Kolleginnen und Kollegen
sollten zu Fortbildungsmaßnahmen sowie einem dichten Informationsaustausch bereit sein.

Das hohe Maß an zusätzlichem Engagement (Absprachen, Teamsitzungen, Erarbeitung
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zusätzlichen Materials) soll auf Gymnasial- und Förderschullehrer/innen gleichmäßig
verteilt sein und wurde in den Entlastungsschlüssel der Schule aufgenommen.

Je nach Zusammensetzung der KDGL arbeiten in der Klasse auch Schulbegleiter/innen. In
einer Klasse soll nur ein/e Helfer/in arbeiten. Zum Einsatz der Schulbegleiter/innen wird
momentan eine Arbeitsvereinbarung erarbeitet.
6.
Organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung des
Unterrichts in der KDGL

Der Unterricht der gesamten Klasse orientiert sich inhaltlich/thematisch an den Lehrplänen
des Gymnasiums. Die Förderschullehrer/innen erstellen in Absprache mit den
Regelschullehrer/innen individuelle Förderpläne für die Schüler/innen mit besonderem
Unterstützungsbedarf. Darin verbinden sie die allgemeinen Unterrichtsinhalte der Klasse mit
speziellen Zielen für die einzelnen Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Diese individuellen Lernziele können sich sowohl auf fachliche Inhalte als auch auf
Förderbereiche beziehen. Die Förderpläne berücksichtigen grundsätzlich die Richtlinien der
jeweiligen Förderschwerpunkte.

Nach Absprache können Gymnasial- und Sonderpädagog/inn/en auch Förderpläne für
einzelne Regelschüler/innen erstellen.

Der Unterricht wird von den Gymnasiallehrer/innen und dem Sonderpädagog/inn/en nach
Möglichkeit gemeinsam geplant. Dabei werden sowohl die Richtlinien des Gymnasiums als
auch die Richtlinien der jeweiligen Förderschwerpunkte und ggf. die der Hauptschule
berücksichtigt und miteinander verknüpft. Die individuellen Förderpläne der Schüler/innen
mit besonderem Unterstützungsbedarf fließen ebenfalls in die Planung mit ein.

Teamarbeit findet auf unterschiedlichen Ebenen statt (Klassenteam, Klassenleitungsteam,
Fachteam, Fachkonferenz), das Gesamtklassenteam trifft sich in unterschiedlichen
Abständen und mit unterschiedlichen Inhalten und Schwerpunkten. Hierzu erarbeitet die
Fachkonferenz z. Zt. eine Teamvereinbarung zur klareren Aufgabenverteilung.

Einmal wöchentlich (ab Klasse 6 14-tägig) treffen sich alle der in der KdGL unterrichtenden
Lehrer/innen zu einem Team-Gespräch ( Planung von Unterricht, Austausch,
Besprechung von Problemen). Vorschlag der Fachkonferenz für das kommende Schuljahr:
Klassenlehrer/in treffen sich wöchentlich, Fachteam (Fachl.+ Sonderpäd.) alle zwei Wochen,
gesamtes Klassenteam alle 4-6 Wochen
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
Die Gymnasiallehrer berücksichtigen bei ihrer Vorbereitung, dass die Sonderpädagoginnen
eine gewisse Zeit (mindestens einen Tag) zur Umarbeitung der Materialien benötigen!

Differenzierte Kompetenzraster, umgearbeitetes oder selbst erstelltes Material wird von
jeder Lehrerin/ jedem Lehrer gesammelt, um Übersichts-, Stoffverteilungspläne im
jeweiligen Fach pro Schuljahr des gemeinsamen Unterrichts und systematisch Ordner für
jedes Fach und Jahrgangsstufe zu erstellen. Auf diese Art entwickeln wir ein schulinternes
Curriculum für das gemeinsame Lernen.

Da die KdGL auf individuelle und differenzierende Unterrichtsgestaltung, -methoden (s. u.)
und -material angewiesen ist, wird hierfür ein gesondertes Kopierkontigent eingerichtet.
7.
Elternarbeit in der KdGL

Der Elternarbeit in den KdGL kommt ein ebenso hoher Stellenwert zu wie in den
Parallelklassen.

Die Eltern der bereits bestehenden KdGL bieten die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches
für die Eltern der neuen KdGL in Form eines gemeinsamen Stammtisches an.

Den Eltern der Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden zusätzlich besondere
Beratungstermine durch die Sonderpädagog/inn/en angeboten.

In jeder KdGL wird - wenn nötig - ein "Buddy-System" (ursprünglich als Projekt
"Schülerhelfen Schülern, z.B. ältere übernehmen die Patenschaft für jüngere) mit und durch
die Eltern organisiert, sodass Eltern unterstützt werden können, deren Hemmschwelle zum
Schulbesuch besonders hoch ist.
8.
Unterrichtsgestaltung
Unser Grundprinzip lautet: So viel Gemeinsames Lernen wie möglich, so viel individuelle
Förderung wie nötig!

Sonderpädagog/inn/en und Regelschullehrer/innen übernehmen gemeinsam die
Verantwortung für alle Kinder.

Die Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf werden grundsätzlich in einem
Raum zusammen mit den Regelschülern und -schülerinnen unterrichtet. In manchen
Situationen kann es allerdings sinnvoll sein, mit bestimmten Schüler/inne/n den
Differenzierungsraum oder andere Räumlichkeiten zu nutzen. Dies müssen nicht zwingend
die Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf sein. Je nach individuellem
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Unterstützungsbedarf, kann es zudem sinnvoll sein, nicht alle Schüler/innen in allen
Unterrichtsfächern ständig gemeinsam zu unterrichten. So könnten Schüler/innen mit dem
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ lebenspraktischen Unterricht erhalten, während
die Regelschüler/innen in anderen Fächern unterrichtet werden. Ab Klasse 6 erhalten die
sogenannten slow learner vier Stunden Förderunterricht und ab Klasse 7 Unterricht in
Arbeitslehre und Hauswirtschaft, während die Gymnasialschüler/innen in der zweiten
Fremdsprache unterrichtet werden. Für die Klasse 8 werden im WP2-Bereich mindestens
zwei Wahlmöglichkeiten angeboten, die als gemeinsamer Unterricht angeboten werden
können. Im Fach Arbeitslehre müssen die Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf in
Klasse 8 im Fach Werken/Technik Unterricht erhalten. Hier werden die slow learner
erstmalig ab dem Schuljahr 2015/16 in Kooperation mit der Hauptschule Hachhausen
gemeinsam mit einer Hauptschulklasse und der Unterstützung einer Förderschulkollegin des
CGD zwei Stunden pro Woche unterrichtet.

Um den verschiedenen Ausgangsniveaus bzw. Lernwegen gerecht zu werden und möglichst
viel gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten, werden insbesondere Unterrichtsformen und
-methoden eingesetzt, die dies erleichtern. Dazu zählen u. a.
o Vorhaben und projektorientierter Unterricht
o Freiarbeit
o Lernen an Stationen
o Lerntheke
o kooperative Lernformen
o fächerübergreifender Unterricht

Um eine Trennung zwischen Regelschüler/inne/n und Schüler/inne/n mit besonderem
Unterstützungsbedarf zu vermeiden, wird in dem Unterricht der KdGL viel Wert auf innere
Differenzierungsmaßnahmen gelegt. Dies bedeutet u. A., dass auch die Inhalte für die
Regelschüler/innen über verschiedene Lernwege, Lernkanäle und Aufgabenformate erreicht
werden können.

Wir legen im Gemeinsamen Unterricht besonders großen Wert auf Zieltransparenz und eine
zu entwickelnde Feedbackkultur, die z. B. durch den Einsatz von Kompetenzrastern erreicht
werden kann.

Eine besondere Bedeutung kommt der Sitzordnung zu. Für das Ziel einer gelungenen
Integration erscheint die Form der Gruppentische mit einer Mischung der unterschiedlichen
Schüler/innen besonders in Klasse 5 sinnvoll.

In der Comeniusstunde werden die Klassenlehrer/innen mit allen Schülern und Schülerinnen
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einen Klassenrat installieren.

Die Regelschullehrer/innen unterrichten in den Fächern, in denen sie in der KdGL eingesetzt
sind, möglichst auch in einer parallelen Lerngruppe ( Vergleichbarkeit der
Lernfortschritte).

Wie in der Jahrgangsstufe 5 üblich, sollten die Unterrichtsfächer in allen KdGL möglichst in
Doppelstunden unterrichtet werden.

In der Jahrgangsstufe 5 sollten die Schüler/innen so viel wie möglich gemeinsam
unterrichtet werden, um die Klassengemeinschaft zu stärken. Ab Klasse 6 kann und sollte
häufiger äußerlich differenziert unterrichtet werden (s. Förderunterricht).

Um den Schüler/inne/n der Jahrgangsstufe 7 (nicht nur der KdGL) die Eingewöhnung im
Hauptgebäude zu erleichtern, werden wie in der Klasse 5 Klassenpat/inn/en ausgewählt, die
allen Schüler/inne/n für das erste Halbjahr als Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen.
9.
Räumliche Voraussetzungen für den Unterricht in der KdGL

An den Klassenraum der KdGL grenzt ein weiterer durch eine Glasscheibe abgetrennter
Differenzierungsraum an. Die Stadt Datteln muss mit baulichen Maßnahmen gewährleisten,
dass jeder KdGL zu Beginn des neuen Schuljahres ein solcher Differenzierungsraum zur
Verfügung gestellt wird.

Zu dem Mobiliar des Klassenraums der KdGL zählen
o Schränke und Regale mit Fächern für alle Schüler der Klasse, mehrere Magnettafeln,
Pinnwände für den Stundenplan, das Sozialzielcenter (grundlegende - für alle
Schüler/innen gleichermaßen wichtige - Sozialfertigkeiten werden für einen bestimmten
Zeitraum festgelegt, auf einem Plakat, dem Sozialzielcenter visualisiert und bearbeitet,
vgl. Margit Weidner), die Hausaufgaben, die Klassendienste und das Datum.
o ein großer Schuljahreskalender

In dem Differenzierungsraum der KdGL stehen mehrere Tische, ein Schreibtisch mit
Computer und Drucker, sowie ein weiterer Schreibtisch, Regale für das
Differenzierungsmaterial, mehrere Stellwände (zur Schaffung möglichst ruhiger EinzelArbeitsplätze) sowie weitere Tafeln (auch transportable).

Es soll grundsätzlich so viel Unterricht wie möglich in dem Klassenraum der KDGL
stattfinden. In welchem Umfang die verschiedenen Fachräume genutzt werden, entscheiden
Regel- und Förderschullehrer/innen gemeinsam.

Die verschiedenen Fachräume müssen sukzessive durch bauliche Maßnahmen und sächliche
Anschaffungen an die speziellen Bedürfnisse der Schüler/innen mit besonderem
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Unterstützungsbedarf angepasst werden. Dafür wurden seit dem Schuljahr 2012/13 jährlich
5000,- Euro zur Verfügung gestellt. Von diesen 5000,- Euro müssen auch Transporte zu
anderen Lernorten finanziert werden. So soll u. A. gewährleistet werden, dass angemessen
ausgestattete Fachräume der Partnerschule „Schule Oberwiese“ genutzt werden können.
10. Leistungsbewertung und Abschlüsse
Leistungsbewertung

Im Sinne einer gelungenen Integration nehmen die Schüler/innen mit besonderem
Unterstützungsbedarf an den Klassenarbeiten in Form einer individuellen
Leistungsüberprüfung (Förderdiagnostik) teil. Dazu erhalten sie eine individuelle,
kriterienorientierte Rückmeldung.

Schülerinnen und Schüler, die am Comenius-Gymnasium Datteln in den Klassen des
gemeinsamen Lernens zieldifferent nach den Richtlinien des Förderschwerpunkts Lernen
unterrichtet werden, erhalten Textzeugnisse, in denen ihre Lernfortschritte im Fließtext
beschrieben werden. Zusätzlich erhalten sie bisher in ihren Klassenarbeiten, Tests und den
einzelnen Unterrichtsfächern für das Zeugnis Bewertungen in Form von Smileys, die durch
ihre Anzahl mit den Noten „sehr gut bis ungenügend“ zu vergleichen sind.

Einige der zieldifferent unterrichteten Schüler/innen arbeiten zum Teil bereits jetzt in einigen
Fächern auf Hauptschulniveau. Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang
der Hauptschule müssen gemäß §35 Absatz 3 (Bildungsgang der Klasse 10, der zu einem
dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss führt) auf jeden Fall in
allen Fächern mit Noten versehen werden. Zur Vorbereitung des Abschlusses und zur
Aufnahme in den Bildungsgang ist es somit sinnvoll, ab Klasse 7, spätestens ab Klasse 9 den
in Frage kommenden Schüler/inn/en Noten zu geben. Dies setzt voraus, dass die Leistung
den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entspricht.
Dieser Maßstab muss auf jeden Fall kenntlich gemacht werden! (Von der Schulkonferenz
genehmigt am 10.02.2015.)

Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf können am Comenius-Gymnasium
nicht sitzenbleiben.
Abschlüsse

Unser Ziel ist es, dass alle Schüler/innen, auch die mit besonderem Unterstützungsbedarf
den für sie möglichen Schulabschluss erreichen.
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11. Berufsvorbereitende Maßnahmen

Berufsvorbereitende Maßnahmen, wie Betriebspraktika und das Unterrichtsfach
Hauswirtschaft (möglich ab Klasse 6) und Arbeitslehre (ab Klasse 7) werden den Schülern orientiert an den strukturellen Voraussetzungen des Comenius-Gymnasiums und in
Kooperation mit anderen Schulen (Hauptschule Hachhausen) - angeboten.

Hier finden Sie demnächst das gesonderte Konzept zur Berufsvorbereitung, das von einer
Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern des Comenius-Gymnasiums und des
Schillergymnasiums Münster sowie den Herren Schweers und Eisenberg der
Bezirksregierung Münster erarbeitet wird.
12. Vertretungskonzept

Die Förderschullehrer/innen vertreten sich möglichst gegenseitig im Umfang ihrer zur
Verfügung stehenden Stunden.

Sollte dies nicht möglich sein, muss nach anderen Vertretungsmöglichkeiten gesucht werden
(Sozialpädagogin, weiterer Kollege der KdGL). Die Doppelbesetzung sollte möglichst
durchgängig gewährleistet werden.

Sofern ein/e Lehrer/in des Comenius-Gymnasiums verhindert ist, wird sie/er durch eine
Kollegin oder einen Kollegen des Comenius-Gymnasiums vertreten, die/der ebenfalls in
einer KdGL unterrichtet.
13. Einsatz der Sonderpädagog/inn/en außerhalb des Unterrichts

Die an das Comenius-Gymnasium abgeordneten Sonderpädagog/inn/en nehmen im Umfang
ihrer Unterrichtsstunden an den Veranstaltungen, Lehrerkonferenzen, Erprobungsstufenkonferenzen, Stufenkonferenzen, Fachkonferenzen, Elternsprechtagen u. a. beider Schulen
teil.

Die Anzahl der Gesamtkonferenzen darf sich durch den Einsatz an beiden Partnerschulen
nicht erhöhen. Beispiel: Die Sonderpädagogin/der Sonderpädagoge unterrichtet mit jeweils
einer halben Stelle in der KdGL am Comenius-Gymnasium und in der Schule Oberwiese.
Sie/er nimmt also jeweils an der Hälfte der Konferenzen des Comenius-Gymnasiums und
der Hälfte der Konferenzen der Schule Oberwiese teil.
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14. Kooperationsprojekte mit der Partnerschule

Im Rahmen des Vorbereitungsjahres 2011/2012 wurden mit unterschiedlichen
Schülergruppen und Klassen der Partnerschulen Schule Oberwiese und
Comenius-Gymnasium Kooperationsprojekte im Bereich Musik, Tanz, Akrobatik, Sport,
Selbstbehauptung, Religion und Biologie/Sachunterrricht durchgeführt.


Von diesen sollen folgende weitergeführt bzw. regelmäßig durchgeführt werden:
o
Judowoche an der Schule Oberwiese
o
integrativer Wendo-Kurs an der Schule Oberwiese
o
Schulfeste
Im Schuljahr 2012/2013 gab es ein großes „Comenius-Wiese-Varieté“-Projekt, bei dem eine
gemeinsame Erarbeitung und mehrere Aufführungen einer integrativen Varietévorstellung
erfolgten.

Im Schuljahr 2013/2014 gab es neben den regelmäßig stattfindenden Projekten einen
integrativen Computerkurs, ein integratives Dodgeball-Turnier, ein prämiertes integratives
Tanz- und Musikvideo („Happy“) und einen gemeinsamen Gottesdienst.

Im Schuljahr 2014/15 wurden Kooperationen im Bereich der Schulfeste durchgeführt.
Zusätzlich zum Wendo-Kurs gab es am Comenius-Gymnasium erstmals gemeinsame
Experimente im Biologiebereich. In der letzten Schulwoche wurde erneut ein integratives
Dodgeball-Turnier an der Schule Oberwiese durchgeführt.