Konzept zum Gemeinsamen Lernen Auf dem Weg zur inklusiven Schule Stand: Mai 2015 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ............................................................................................................................................ 2 2. Integrative Strukturen an der Olof-Palme-Gesamtschule ............................................................... 2 3. Überblick über die Förderschwerpunkte .......................................................................................... 3 4. Entwicklung einer Grundhaltung...................................................................................................... 5 5. Organisationsentwicklung................................................................................................................ 5 5.1 Räumliche, sächliche und personelle Ausstattung .................................................................. 5 5.2 Die Klassenzusammensetzung ............................................................................................... 6 5.3 Das Lehrerteam ....................................................................................................................... 6 5.4 Fortbildung ............................................................................................................................... 7 5.5 Konferenzen ............................................................................................................................ 7 5.6 Fachkonferenz ......................................................................................................................... 7 5.7 Arbeitsgruppe „AGIL“ ............................................................................................................... 7 6. Gestaltung des Zusammenlebens ................................................................................................... 8 6.1 Soziales Lernen ....................................................................................................................... 8 6.2 Freizeitgestaltung .................................................................................................................... 8 6.3 Gemeinsame Veranstaltungen ................................................................................................ 9 7. Diagnostik und Individuelle Förderung ............................................................................................ 9 7.1 Eingangsdiagnostik ................................................................................................................. 9 7.2 Individuelle Förderung und Förderpläne ................................................................................. 9 8. Teamarbeit..................................................................................................................................... 12 8.1 Grundsätzliches ..................................................................................................................... 12 8.2 Teammodelle ......................................................................................................................... 12 8.3 Aufgabenverteilung ................................................................................................................ 14 8.4 Kooperation ........................................................................................................................... 15 9. Unterricht und Leistungsbewertung ............................................................................................... 15 9.1 Differenzierung, Individualisierung ........................................................................................ 15 9.2 Methoden, Lernformen .......................................................................................................... 16 9.3 Lebenspraxis ......................................................................................................................... 16 9.4 Leistungsbewertung .............................................................................................................. 17 9.5 Teilnahme am Englischunterricht .......................................................................................... 17 10. Kurssystem ................................................................................................................................ 20 10.1 Französisch, Wahlpflichtunterricht und Weiterer Unterricht .................................................. 20 10.2 Leistungsdifferenzierte Kursangebote ................................................................................... 20 11. Berufsorientierung ..................................................................................................................... 21 12. Schulabschlüsse ........................................................................................................................ 22 13. Mögliche Weiterarbeit ................................................................................................................ 22 1 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 1. Vorwort Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurde an der Olof-Palme-Gesamtschule gem. BASS 13-41 Nr. 3 die erste Integrative Lerngruppe im fünften Jahrgang eingerichtet. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden gemeinsam mit nicht beeinträchtigten Kindern in einer Klasse des Jahrgangs unterrichtet. Die Arbeit in dieser Lerngruppe war für alle Beteiligten eine neue Erfahrung. Bedingt durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz werden seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 Kinder mit und ohne Unterstützungsbedarf in Klassen Gemeinsamen Lernens unterrichtet. Das vorliegende Konzept ist ein Einblick in den aktuellen Stand des Unterrichtens, des Zusammenlebens und der Einbindung in die Gesamtstruktur der Schule. Diese Dokumentation ist nicht endgültig, sondern fortwährend erweitert, evaluiert und verändert wird. Grundlage der Weiterentwicklung sind neben den eigenen Erfahrungen auch aktuelle wissenschaftliche Publikationen und der Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen, die bereits im Gemeinsamen Lernen arbeiten. 2. Integrative Strukturen an der Olof-Palme-Gesamtschule Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können neben der Möglichkeit, separiert in Förderschulen unterrichtet zu werden, seit einigen Jahren die Regelschule im Gemeinsamen Lernen besuchen. Immer mehr Schulen beteiligen sich an dieser Herausforderung. Der Unterricht findet in heterogenen Lerngruppen niveaudifferenziert und individualisiert in Begleitung eines Teams aus Regelschul- und Lehrkraft für Sonderpädagogik statt. Teilweise werden die Kinder von einer einzigen Lehrkraft individualisiert und differenziert unterrichtet, wobei die Lehrkraft für Sonderpädagogik beratend zur Seite steht. (Grafikquelle: wikipedia.org) An der Olof-Palme-Gesamtschule lernen Kinder gemeinsam. Die fünfzügige Schule mit rund 1000 Schülerinnen und Schülern richtete in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 jeweils eine integrative Lerngruppe pro Einschulungsjahrgang ein. Laut Übergangsvorschriften des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Artikel 2, Abs. 3) werden seit dem Schuljahr 2014/2015 keine neuen Integrativen Lerngruppen mehr eingerichtet. Die bereits bestehenden Integrativen Lerngruppen werden auslaufend geführt. Um Ressourcen zu bündeln, ist es weiterhin möglich Lerngruppen gem. § 46.4 zu führen. Seit dem Schuljahr 2014/15 sind deshalb zwei Klassen des fünften Jahrgangs als Klassen Gemeinsamen Lernens eingerichtet. 2 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 Die derzeitige Klassensituation der Integrativen Lerngruppen ist folgende: Die Klassenstärke ist auf jeweils 24 Schülerinnen und Schüler reduziert worden. Sechs Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Rahmen der Integrativen Lerngruppe beschult. Die Klasse wird mit 0,5 Lehrerstellen von einer Lehrkraft für Sonderpädagogik doppelt besetzt. Die derzeitige Situation für Klassen Gemeinsamen Lernens ist folgende: Durch die Aufnahme von mindestens zwei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Zug des Jahrgangs kann die Klassenstärke auf maximal 27 Schülerinnen und Schüler pro Klasse reduziert werden. Derzeit werden in den Klassen Gemeinsamen Lernens jeweils 24 Kinder unterrichtet. Die Lerngruppen werden dabei zusätzlich mit einem gesamten Lehrerstellenanteil von 0,86 von einer Lehrkraft für Sonderpädagogik gefördert. Lernbedingungen für alle Lerngruppen: Im Normalfall findet der Unterricht für alle Kinder gemeinsam mit niveaudifferenzierten Anforderungen statt. Der Klasse steht neben dem Klassenraum zusätzlich ein Gruppenraum zur Verfügung. In diesem kann im Bedarfsfall eine Teilgruppe in einzelnen Phasen von einer Lehrkraft des Teams äußerlich differenziert unterrichtet werden. Grundprinzip der Integrativen Arbeit ist es, so viel wie möglich gemeinsam zu lernen und nur wenn es unbedingt notwendig erscheint, die Lerngruppe zu trennen. Im Rahmen des Ganztages können die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf gleichberechtigt mit allen anderen Kindern und Jugendlichen alle Angebote zur Freizeitgestaltung nutzen (Offene Angebote, Arbeitsgemeinschaften, Aufenthalts- und Pausenbereiche) um ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Das Gemeinsame Lernen soll nun sukzessive ausgebaut werden. Eine Überprüfung und Anpassung der jeweils aktuellen Rahmenbedingungen wird von Jahr zu Jahr erfolgen. 3. Überblick über die Förderschwerpunkte An der Olof-Palme-Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler mit folgenden Förderschwerpunkten unterrichtet: Förderschwerpunkt Lernen – LE (zieldifferent) Geistige Entwicklung – GG (zieldifferent) Erklärung Die Entwicklung der Lernkompetenzen ist verzögert und benötigt Unterstützung. Individuelle Lernerfolge sind von großer Bedeutung. Deshalb werden mehr Zeit, individuelle Lernwege und geeignete Lernstrategien benötigt. Dies kann unabhängig vom Gesamtschullehrplan erfolgen. Die Entwicklung im Vergleich zu Gleichaltrigen ist außerordentlich verzögert und dadurch erfolgt eine starke Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen. Neben der Förderung in einigen allgemeinen Lernbereichen stehen lebenspraktische Übungen und der Erwerb grundlegender Techniken stark im Vordergrund. 3 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 Emotionale und soziale Entwicklung – ESE (zielgleich) Sprache – SP (zielgleich) Hören und Kommunikation – HK (zielgleich) Körper und Motorik – KME (zielgleich) Die Fähigkeit zum Umgang mit Gefühlen und die Fähigkeit, sich in einem sozialen Miteinander zurechtzufinden, sind stark beeinträchtigt. Dies kann sich in introvertiertem oder extrovertierten Verhalten äußern. Die Kinder werden nach den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und beurteilt. Sie erhalten entsprechend ihrer Beeinträchtigung zusätzliche Förderung ihr Verhalten zu steuern und reflektieren. Die Entwicklung des Spracherwerbs, der Sprechtätigkeit und des sinnhaften Sprachgebrauchs ist verzögert. Die Kinder werden nach den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und beurteilt. Sie erhalten zusätzliche Förderung, Sprache als zentrales Medium unserer Gesellschaft einsetzen zu können. Durch die Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit ergeben sich Beeinträchtigungen der Verarbeitung von Höreindrücken oder in der Sprach- und Kommunikationsentwicklung. Die Kinder werden nach den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und beurteilt. Sie erhalten individuell abgestimmte Hilfsmittel zur Unterstützung im auditiven Bereich. Die Bewegung ist beeinträchtigt. Es ergeben sich motorische Grenzen im Alltag, die im fein- oder grobmotorischen Bereich liegen. Das kann sich auf das gesamte Schulleben auswirken. Neben der motorischen Förderung oder dem Training mit Hilfsmitteln kann auch eine Unterstützung in vielen Alltagssituationen notwendig sein, bis hin zu baulichen Maßnahmen. Ohne festgestellten Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf: Die soziale Interaktion und Kommunikation ist beeinträchtigt. Im Gegensatz zu stärker ausgeprägten Autismusformen ist die Intelligenz nicht beeinträchtigt. Die Schüler werden nach den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und beurteilt. Autismusspektrumsstörungen Sie erhalten zusätzliche Förderung in sozialen und (ASS) / Asperger Syndrom kommunikativen Strukturen. (zielgleich) 4 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 4. Entwicklung einer Grundhaltung Die Grundhaltung bezüglich der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne Förderbedarf, ist grundlegend für die erfolgreiche pädagogische Arbeit an der Gesamtschule. Daher ist das Leitbild der Schule direkt übertragbar auf das Arbeiten in der Integrativen Lerngruppe: Leitziele der Olof-Palme-Gesamtschule: • • • • • • • • • • An unserer Schule gehen alle respektvoll und wertschätzend miteinander um. Die LehrerInnen fördern und fordern ihre SchülerInnen je nach ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die LehrerInnen unterstützen und fördern das Lernen mit Herz, Kopf und Hand. Methoden des Lernens sind wesentlicher Bestandteil des Unterrichts. Soziales Lernen ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern halten sich an getroffene Regeln, Absprachen und Beschlüsse. SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern engagieren sich an der OPG für guten Unterricht und für die Schule. Die OPG ist nicht nur ein Ort des Unterrichtens, sondern auch ein Ort des Zusammenlebens. SchülerInnen und LehrerInnen gehen verantwortungsbewusst mit ihrer Umwelt um. Ein abgestimmtes Konzept der Berufs- und Studienwahlorientierung unterstützt unsere SchülerInnen in ihrer Lebensplanung. (Quelle: Schulprogramm der Olof-Palme-Gesamtschule; Stand Dezember 2005) 5. Organisationsentwicklung 5.1 Räumliche, sächliche und personelle Ausstattung Die Klassenräume der Lerngruppen Gemeinsamen Lernens befinden sich im Unterstufenhaus der Schule in den unteren Fluren. Der jeweils benachbarte Gruppenraum steht diesen Gruppen zusätzlich zum Klassenraum zur Verfügung. Die Räume werden neben der üblichen Ausstattung mit zusätzlichen Schränken, Regalen und Fächern ausgestattet, damit Förder- und Differenzierungsmaterial passend zum Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler untergebracht werden kann. Im Mittelstufenhaus werden auf jedem Flur zusätzlich zu den vorhandenen Differenzierungsräumen zwei Räume für die Arbeit mit Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen. Die Anschaffung des individuell abgestimmten Materials geschieht auf Veranlassung der Fachkonferenz „Gemeinsames Lernen“ in Abstimmung mit den zuständigen Gremien der Schule. Lehrkräfte für Sonderpädagogik aus unterschiedlichen Fachrichtungen arbeiten an der OlofPalme-Gesamtschule. Die Stellenzuweisung wird am Grad des nötigen Förderbedarfs oder nach den Richtlinien für Klassen Gemeinsamen Lernens bemessen. Somit ist eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gewährleistet. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik erklärt 5 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 sich, mit ihrer Bereitschaft an der Olof-Palme-Gesamtschule zu arbeiten, damit einverstanden, sich sowohl auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte einzulassen als auch in Unterrichtsfächern fachfremd eingesetzt zu werden. Den Schwerpunkt bilden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik. Je nach individuellem Bedarf wird der weitere Einsatz an die Klassensituation angepasst. Dies kann auch zu einem wechselnden Einsatz während des laufenden Halbjahres führen. Zusätzlich können Fachlehrkräfte die im Stundenkontingent der Lehrkraft für Sonderpädagogik berücksichtigte Beratungsstunde in Anspruch nehmen, um in der Planung und Durchführung des Unterrichts in Klassen Gemeinsamen Lernens Unterstützung zu erfahren. Eine Entlastung für den erhöhten Abspracheaufwand erfahren die Lehrkräfte für Sonderpädagogik, indem sie nicht für Aufsichten eingesetzt werden. Auf Antrag der Eltern unterstützen Integrationshelfer und Schulbegleiter einzelne Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. 5.2 Die Klassenzusammensetzung Bei der Zusammensetzung aller fünften Klassen wird an der Olof-Palme-Gesamtschule auf Heterogenität geachtet. Die Abteilungsleitung und das Beratungsteam besuchen die Grundschulen und führen intensive Elterngespräche, um die zukünftigen Kinder kennen zu lernen. Die Zusammensetzung der Regelkinder erfolgt dann unter Berücksichtigung von Geschlecht, Migrationshintergrund, Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik besucht im gleichen Zeitraum die zukünftigen Kinder mit besonderem Förderbedarf an den entsprechenden Schulen und nimmt an den Übergangskonferenzen des Kreises Herford teil. 5.3 Das Lehrerteam Die Klassenlehrerteams bestehen aus zwei Regelschullehrkräften. Im Jahrgang ist eine Lehrkraft für Sonderpädagogik feste Ansprechpartnerin für Fachlehrkräfte, Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf und deren Erziehungsberechtigte. Da in Klassen Gemeinsamen Lernens eine enge Teamarbeit und Kooperationsbereitschaft erforderlich ist, sollte das Kernteam nur um wenige Fachlehrkräfte erweitert werden. Grundsätzlich kann jede Lehrkraft im Unterricht mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf eingesetzt werden. Der Unterricht in Integrativen Lerngruppen und Klassen Gemeinsamen Lernens erfordert viel Informationsaustausch, Absprache und Planung. Dafür bekommt das Kernteam eine gemeinsame Teamstunde im Stundenplan fest verankert. In der Regel findet der Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in Doppelbesetzungen durch eine Regelschullehrkraft und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik statt. Doppelbesetzungen in anderen Fächern werden sowohl nach pädagogischer und fachlicher Notwendigkeit als auch nach personeller Möglichkeit installiert. Sie können auch durch zwei Fachlehrkräfte abgedeckt werden. Unterricht ohne Doppelbesetzung kann entweder von der Fachlehrkraft oder von der Lehrkraft für Sonderpädagogik durchgeführt werden. Bei Ausfällen einer Lehrkraft innerhalb der Doppelbesetzung (z.B. Fortbildung, Krankheit) ist eine Vertretung nicht immer zwangsläufig notwendig, der Bedarf muss von der 6 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 unterrichtenden Lehrkraft mit der Organisationsleitung abgesprochen werden. Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf kann eine individuelle Mappe angelegt werden, die Material zum selbstständigen Arbeiten enthält. Diese wird vom Klassenteam und der Lehrkraft für Sonderpädagogik zusammengestellt und im Klassenraum verwahrt. 5.4 Fortbildung Da die meisten Lehrkräfte bislang keine Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf haben, ist es notwendig das Gesamtkollegium fortzubilden. Zusätzlich sollen einzelne Fachlehrkräfte regelmäßig Fortbildungsangebote besuchen und ihr Wissen in das Kollegium hinein tragen. Da Teamarbeit, Kooperation und die Gestaltung von Unterricht eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Arbeit sind, soll hier ein Fortbildungsschwerpunkt neben anderen liegen. 5.5 Konferenzen Vor Beginn eines neuen Schuljahres (bislang der letzte Freitag in den Sommerferien) findet die erste gemeinsame Konferenz der Lehrkräfte in Klassen Gemeinsamen Lernens statt. Die Einladung hierzu erfolgt durch die Schulleitung. Die Konferenz dient dem Austausch über die Besonderheiten der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, Absprachen bei Doppelbesetzungen, gemeinsame Regelvereinbarungen als Hilfen für Kinder mit dem Förderbedarf Emotionale und soziale Entwicklung oder die Verwendung besonderer Hilfsmittel für einzelne Kinder. Im weiteren Verlauf eines Schuljahres finden regelmäßige Förderplankonferenzen statt, um die getroffenen Vereinbarungen zu aktualisieren. Da viele Fachlehrkräfte ohne Doppelbesetzung in der Lerngruppe unterrichten, ist hier eine enge Zusammenarbeit erforderlich. Deshalb trifft sich das gesamte Klassenteam alle 6 Wochen, um sich über die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auszutauschen. Diese Treffen finden ihre Berücksichtigung bei der allgemeinen Terminplangestaltung der Konferenztage. Zusätzlich erfolgen bei Bedarf weitere Absprachen. 5.6 Fachkonferenz Im Schuljahr 2013/2014 wurde an der Olof-Palme-Gesamtschule die Fachkonferenz „Gemeinsames Lernen (GU)“ eingerichtet. In dieser Fachkonferenz arbeiten die Koordination des Bereichs, die Lehrkräfte für Sonderpädagogik und möglichst jeweils eine Klassenleitung der Integrativen Lerngruppen oder Klassen Gemeinsamen Lernens mit. Zu den Aufgaben der Fachkonferenz gehört es, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, die das Lernen und Arbeiten in der Integrativen Lerngruppe betreffen. Es werden u.a. Strukturen geschaffen und Vereinbarungen getroffen. Die Fachkonferenz steht gleichberechtigt und gleichverpflichtend neben den anderen Fachkonferenzen. 5.7 Arbeitsgruppe „AGIL“ In regelmäßigen Abständen trifft sich die Arbeitsgruppe „AGIL“ um das Gemeinsame Lernen an der Olof-Palme-Gesamtschule konzeptionell weiterzuentwickeln. Schwerpunkte des Gremiums sind die Planung der künftigen Jahrgänge, Anpassung des vorhandenen Konzeptes an sich ändernde Rahmenbedingungen und die Evaluation dieser Inhalte. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Vertretern aller am Schulleben beteiligten Personen zusammen. 7 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 6. Gestaltung des Zusammenlebens 6.1 Soziales Lernen In den Leitzielen der Olof-Palme-Gesamtschule ist verankert, dass die Schule ein Ort des Zusammenlebens ist, an dem alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Das Schulmotto „friedlich, freundlich, fröhlich“ soll in allen Bereichen seine Berechtigung finden. Für diese Einstellung benötigen viele Kinder Unterstützung, die sie im Sozialen Lernen erfahren. In der wöchentlichen Klassenstunde lernen sich alle Schülerinnen und Schüler gegenseitig besser kennen, sehen ihre Stärken und Schwächen, erlernen in spielerischen Übungen Kooperation und Kommunikation oder besprechen Konflikte. Alle Kinder, ob mit oder ohne Förderbedarf, sollen sich in der Klassengemeinschaft gleichberechtigt und wohl fühlen. Maßgeblich verstärkt werden diese sozialen Prozesse in der Klassengemeinschaftswoche, die zu Beginn des zweiten Halbjahres der fünften Klasse stattfindet. Auf den Grundlagen aufbauend wird in kooperativen Übungen das soziale Miteinander weiter vertieft. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik haben durch die Teilnahme an Klassenstunden und der Klassengemeinschaftswoche einen maßgeblichen Anteil an der Förderung sozialen Lernens. Um die Schülerinnen und Schüler für die Beeinträchtigungen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu sensibilisieren, gehen alle Klassen offen mit diesem Thema um und nutzen Methoden zum besseren Verständnis der besonderen Unterstützungsmaßnahmen und Leistungsbewertung. Zur Sensibilisierung wird das Training „Was heißt denn schon behindert?“ in allen Klassen durchgeführt. Im Schulalltag gibt es vielfältige Möglichkeiten sowohl die Individualisierung als auch Gemeinsamkeiten zu stärken: • • Individualisierung entsteht durch Differenzierung der Ziele, der Zeit, des Umfangs, des Niveaus, durch Hilfen, Material, Medien. Gemeinsamkeit entsteht durch gemeinsame Lernzeiten, Inhalte, Lernorte, Methoden, Nutzung der Medien, Pausenzeiten, Orte der Begegnung, Soziales Lernen. 6.2 Freizeitgestaltung Während des Schultages haben die Schülerinnen und Schüler eine 30minütige Vormittagsund eine 60minütige Mittagspause. In dieser Zeit bietet das großzügig angelegte Schulgelände viele Möglichkeiten zur Beschäftigung. Neben sportlichen Angeboten befinden sich im Außenbereich ruhige Sitzgelegenheiten für eine entspannte Atmosphäre. In der Mittagspause gibt es im Rahmen des Offenen Angebotes sportliche, musikalische und kreative Beschäftigungen, denen sich alle Kinder spontan zuordnen können. Sie können sich auch in der Mensa, im Jugendzentrum, in der Bibliothek oder im Klassenraum aufhalten. Zu Beginn des Schuljahres sind in den Pausenzeiten die Lehrkräfte für Sonderpädagogik bei den Kindern, um gegebenenfalls bei der Eingewöhnung in das große Gesamtschulsystem zu unterstützen. So können sie bei Bedarf beim Mensagang helfen oder die soziale Integration fördern. Diese Aufgaben können von helfenden Klassenkameraden weitergeführt werden, die Lehrkräfte stehen weiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen Integrationshelfer einzelne Kinder. 8 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 Die Installation von Motorik fördernden Spielgeräten auf dem Schulhof ermöglicht auf spielerische Art Defizite zu mindern. Im Klassenraum bereitgestellte Gesellschaftsspiele fördern das soziale Miteinander in Pausensituationen. Kinder, die einen ruhigen Rückzugsraum benötigen, dürfen nach Absprache mit dem Klassenteam und Information der Aufsichten während der Pausen in bestimmten Räumen verbleiben. Für die umfangreiche Betreuung der Kinder werden zusätzliche Integrationshelfer über die Kommune oder den Kreis beantragt. 6.3 Gemeinsame Veranstaltungen Im Laufe ihrer Schullaufbahn wird allen Schülerinnen und Schülern auf vielfältige Weise vermittelt, dass Schulleben nicht nur aus Unterricht besteht. Freizeitaktivitäten während der Pausen, Wandertage, Schulfeiern, Spiel- und Sportfeste, Klassenfahrten oder Methodentage fördern das Miteinander der Klasse, des Jahrgangs und der gesamten Schule. Hierbei wird in der Planung berücksichtigt, dass auch Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf oder besonderem Unterstützungsbedarf ihren Möglichkeiten entsprechend gleichberechtigt teilnehmen können. Der Einsatz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik wird bei Bedarf auf Antrag der Eltern durch Integrationshelfer und Schulbegleiter unterstützt. 7. Diagnostik und Individuelle Förderung 7.1 Eingangsdiagnostik Nicht nur für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern für alle Schülerinnen und Schüler des fünften Jahrgangs existiert eine Eingangsdiagnostik, durch die flexibel auf die Förder- und Forderbedürfnisse der Lernenden eingegangen wird. Grundlage für die Fördermaßnahmen sind Beobachtungen im Unterricht, Gespräche mit Lernenden, Eltern und Lehrkräften und im Fach Deutsch der Sprachstandtest „C-Test“. Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf werden an den Grundschulen individuelle Förderpläne erstellt. Diese werden als Grundlage für die weitere Arbeit mit den Kindern genutzt. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik besucht noch vor dem Übergang in die weiterführende Schule das Kind in seiner vertrauten Lernumgebung, nimmt Kontakt auf und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Entwicklung des Kindes. Mit einer Einverständniserklärung der Eltern werden die bereits erstellten Förderpläne der Kinder als Grundlage zur zukünftigen Förderung genutzt. Zu Beginn des fünften Schuljahres wird durch Beobachtung und Austausch mit Fachlehrkräften und Eltern der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Die Nutzung von Beobachtungsbögen soll diese Tätigkeit vereinfachen. 7.2 Individuelle Förderung und Förderpläne Grundlage für die Arbeit mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf ist die Individualisierung und die auf den Förderbedarf der jeweiligen Kinder angepasste Differenzierung im Unterricht. Je nach Förderschwerpunkt ist es notwendig, komplett vom Curriculum der Klasse abzuweichen und persönliche Lernziele zu setzen. So werden Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet, d.h. nicht nach dem Curriculum der Gesamtschule, sondern nach dem ihrer Förderschule. Die weiteren Förderschwerpunkte werden zielgleich unterrichtet, d.h. nach dem Curriculum 9 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 der Gesamtschule unter zusätzlicher Berücksichtigung der Curricula der jeweiligen Förderschulen. Um im Unterrichtsalltag eine Übersicht zu schaffen und den Lehrkräften und Schülern Alltagshilfen zu bieten, werden für jedes Kind mit Förderbedarf individuelle Förderpläne geschrieben. Auf dieser Grundlage planen die Fachlehrkräfte in Absprache mit der Lehrkraft für Sonderpädagogik den Unterricht in den Integrativen Lerngruppen oder Klassen Gemeinsamen Lernens. Förderpläne sind nach §19 (6) AO-SF vorgeschrieben und dienen nicht nur der Unterrichtsplanung, sondern sind auch Grundlage der Leistungsbewertung. Die Pläne werden in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben. In ihnen sind auf der Basis des Ist-Standes der aktuellen Lernsituation geplante Ziele und hinführende Maßnahmen systematisiert festgehalten. Diese Förderpläne werden in Zusammenarbeit mit dem gesamten Klassenteam unter Einbeziehung der Kinder, Eltern und Kooperationspartner (Therapeuten, Integrationshelfer,…) erstellt. Damit die Pläne eine Arbeitserleichterung für Fachlehrkräfte werden, müssen sie übersichtlich gestaltet und im Klassenteam kommuniziert sein. Eine tabellarische Übersicht erscheint hier sehr sinnvoll. Der erste Förderplan zu Beginn des fünften Schuljahres soll nach einer einführenden Beobachtungs- und Diagnosephase und auf der Grundlage der Förderpläne der Grundschule im gesamten Klassenteam in einer ausführlichen Sitzung entwickelt werden. Da diese erste Entwicklung sehr zeitaufwändig ist, soll das Klassenteam hierfür im vertretbaren Rahmen vom Unterricht freigestellt werden. Die Fortführung der Pläne wird von der Lehrkraft für Sonderpädagogik vorgenommen und mit den Fachlehrkräften im Rahmen der Förderplankonferenzen kommuniziert. Die zukünftigen Pläne müssen innerhalb des ersten Monats des jeweiligen Halbjahres vorliegen. An den Beratungstagen wird der Plan als Gesprächsgrundlage verwendet und Vereinbarungen werden direkt vermerkt. Am Ende des Halbjahres werden die Pläne als Beurteilungsmaßstab für die individuelle Entwicklung des Kindes genommen und erleichtern die Beschreibung des Lernstandes im Zeugnis. 10 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 Beispiel für den derzeitig verwendeten Förderplan: 11 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 8. Teamarbeit 8.1 Grundsätzliches Qualifizierte Teamarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Gemeinsamem Lernen. Es ist wünschenswert, dass sich die Lehrkräfte für Sonderpädagogik trotz der Veränderung ihres Rollenprofils, ihrer teilweise Abordnung und trotz der Anforderungen des großen Gesamtschulsystems dem Kollegium der Olof-PalmeGesamtschule zugehörig fühlen und sich auf die Arbeit voll und ganz einlassen. Die verschiedenen Ausbildungen und damit verbundenen unterschiedlichen Sichtweisen ermöglichen ein Lernen aller voneinander und eine Erweiterung des Horizonts. Alle Lehrkräfte eines Klassenteams sind gemeinsam für die Lerngruppe verantwortlich und müssen gleichberechtigt und gleichverpflichtend zusammenarbeiten. Dabei ist die Aufgabenverteilung sehr unterschiedlich. Von großer Bedeutung ist, dass sich alle verbindlich an Absprachen und Vereinbarungen halten. Konflikte und unterschiedliche Auffassungen im Team werden professionell gelöst. Die Schulleitung unterstützt und fördert die Teamarbeit, indem sie innerhalb ihrer Möglichkeiten Zeiträume bereitstellt und Fortbildung ermöglicht. 8.2 Teammodelle Für den Fall des gemeinsamen Unterrichtens in Doppelbesetzung gibt es unterschiedliche Modelle. Passend zum geplanten Unterrichtsinhalt und zu den Bedürfnissen der Lerngruppe kann ein geeignetes Modell gewählt werden. Die unterschiedlichen Modelle müssen an die Erfordernisse angepasst, reflektiert und bei Bedarf neu festgelegt werden. Je nach Fächern und Unterrichtsgegenstand ist ein Wechsel der Modelle wichtig. Durch die Anwendung der Modelle wird zusätzlich die Rolle der Lehrkraft für die Klasse geprägt. Voraussetzung für eine gelingende Teamarbeit sind ausreichend Zeit für gemeinsame Planung, das Zueinanderpassen der Lehrkräfte im Team und eine ausführliche methodische und inhaltliche Vorbereitung. Lehrkraft - Assistenz Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung (vorzugsweise im Wechsel), die andere unterstützt einzelne Schülerinnen und Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens etc. Sie stellt Material und differenzierende Hilfen bereit Dieses Modell eignet sich: - zu Beginn der Zusammenarbeit - in jedem Fachunterricht - bei Unterrichtsinhalten, die intensive Hilfen verlangen Lehrkraft – Beobachter Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtverantwortung, während die andere beobachtet. Dieses Modell eignet sich: - in Diagnosephasen - zur Erfassung von Lernfortschritten 12 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 Alternativer Unterricht in Zwei Lerngruppen werden im gleichen Raum parallel von Groß- und Kleingruppe jeweils einer Lehrkraft unterrichtet. Dieses Modell eignet sich: - bei unterschiedlichem Leistungsstand in einer Thematik - bei unterschiedlichen Leistungsanforderungen Parallelunterricht Zwei Lerngruppen werden im gleichen Raum, jedoch mit entgegengesetzter Blickrichtung von jeweils einer Lehrkraft unterrichtet. Beide vermitteln gleiche Inhalte. Dieses Modell eignet sich: - zur intensiveren Betreuung der Schüler - bei Übungen - bei Demonstrationen durch die Lehrkraft - bei Beteiligung vieler Schüler in Gesprächen Stationen-Unterricht Die Lerngruppe arbeitet an verschiedenen Stationen im Raum. Die Lehrkräfte beobachten und beraten. Dieses Modell eignet sich: - bei komplexen, nicht hierarchischen Inhalten - zur Aufteilung von Unterrichtsinhalten - für handlungsorientiertes Lernen - für Partner- und Gruppenarbeiten Team-Teaching Beide Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schülern gemeinsam durch. Beide sprechen frei und bewegen sich in der Klasse. Dabei übernehmen sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung. Dieses Modell eignet sich: - für gut miteinander vertraute und im Team erfahrene Lehrkräfte, die den gleichen Erfahrungs- und Wissensstand haben - zur Demonstration eines gemeinsamen Interaktionsverhaltens (Grafikquelle: www.artofaquisition.com) 13 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 8.3 Aufgabenverteilung Klassenlehrkräfte und Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind gemeinsam für die gesamte Klasse verantwortlich. Eine fest geregelte Aufgabenteilung, die zu den unterschiedlichen Professionen passt, fördert eine gute Zusammenarbeit. (SL=Schulleitung, KL=Klassenleitung, FL=Fachlehrkraft, Sonderpädagogik, V=Verantwortung, M=Mitwirkung) Aufgabe SL KL SoL=Lehrkraft FL für SoL Organisation Bereitstellung von Unterrichts- und Differenzierungsräumen V Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln V Bereitstellung von Zeit V Förderpläne der Grundschulen einfordern V M Information auf Elternabenden V M Diagnostik und Förderplanung Förderplanerstellung M M Diagnostik im Rahmen der jährlichen Überprüfung (§15AO-SF) V Berichterstellung im Rahmen der jährlichen Überprüfung (§15AO-SF) Teilnahme an Konferenzen V M V V M M M Information über besonderen Unterstützungsbedarf M M V Gestaltung eines differenzierten Lernarrangements V V V Durchführung des Klassenunterrichts V V V Durchführung von Einzelfördermaßnahmen V V V Erstellung differenzierten Fördermaterials V V V Durchführung der Elternarbeit V M V Fallberatung im Team V M V Bemerkungen für Beratungstage und Zeugnisse V V V Unterricht und Erziehung Beratung (Quelle: Verband der Sonderpädagogik – Landesverband NRW e.V. (Hrsg.): Qualitätsleitfaden Gemeinsamer Unterricht) 14 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 8.4 Kooperation An der Olof-Palme-Gesamtschule ist die Kooperation von Lehrkräften mit inner- und außerschulischen Partnern sowie mit den abgebenden Grundschulen ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Einen hohen Stellenwert hat die Elternarbeit. Regelmäßig tauschen sich Eltern und Lehrkräfte, z.B. an Beratungstagen, Elternabenden und bei zusätzlichen Gesprächen aus. Eltern arbeiten in den Schulgremien mit. Für die Entwicklung des vorliegenden Konzeptes wurde die Arbeitsgruppe Inklusion „AGIL“ eingerichtet, in der Eltern, Schüler und Lehrkräfte in den Austausch über die Vorstellungen Gemeinsamen Lernens gegangen sind. Bei der individuellen Förderplanung der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf ist die Einbeziehung der Eltern sowie von Therapeuten (z.B. Sprachtherapeuten,...) des Kindes notwendig, um ein umfassendes Bild des individuellen Entwicklungsstandes zu erhalten. Bei Bedarf wird das Klassenteam vom Beratungsteam und der Schulsozialarbeit unterstützt. Manche Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben zusätzlich einen Integrationshelfer. Die Aufgabenfelder hängen von der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibung ab. Auch hier sind ein regelmäßiger Austausch, Anleitungen und Einarbeitungen sowie Informationen über die Förderplanung notwendig. Während der Phase der Berufsorientierung werden die Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung der Bundesagentur für Arbeit eingeladen, Potentialanalysen mit dem JohannesFalk-Haus durchgeführt und berufsbegleitende Maßnahmen z.B. über den Integrationsfachdienst eingeleitet. Auf didaktischer Ebene findet ein Austausch in Kooperation mit den Förderschulen und dem Arbeitskreis Inklusion im Kreis Herford statt. Die Schülerinnen und Schüler untereinander kooperieren durch gemeinsame Projekte mit anderen Schulen. Bereits stattgefunden hat ein gemeinsames Konzert mit dem JohannesFalk-Haus, in Planung ist ein Austausch mit der Eickhofschule Hiddenhausen. 9. Unterricht und Leistungsbewertung 9.1 Differenzierung, Individualisierung Die Anforderungen an den Unterricht in Klassen Gemeinsamen Lernens unterscheiden sich zunächst nicht von denen in einer gewöhnlichen Gesamtschulklasse. Der Unterricht berücksichtigt generell die heterogene Lerngruppe. Alle Schülerinnen und Schüler werden individuell gefördert und gefordert. Dies erfolgt niveaudifferenziert und unter Berücksichtigung des aktuellen Förderplans möglichst am gleichen Unterrichtsgegenstand. Durch das Unterrichten im Team ergeben sich vielfältige Möglichkeiten der Differenzierung und Individualisierung. Der Unterricht wird deshalb im Team geplant, wodurch eine Verknüpfung der Richtlinien für Gesamtschulen mit denen für die einzelnen Förderschulen entsteht. Für zieldifferent unterrichtete Kinder bietet der angrenzende Gruppenraum Möglichkeiten zur Einzelförderung oder Förderung in Kleingruppen. Die Einteilung der Klasse in kleine Lerngruppen muss dabei nicht eine Separation der Kinder mit Förderbedarf 15 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 bedeuten. Es kann auch eine Teilung der Klasse in unterschiedliche Niveaugruppen unter Einbeziehung aller Kinder erfolgen. 9.2 Methoden, Lernformen Für ein hohes Maß an Differenzierung ist die Doppelbesetzung im Unterricht von entscheidender Bedeutung. Die Qualität des methodisch vielfältig angelegten Unterrichts steht in direkter Abhängigkeit zur personellen Ausstattung. Vorrangiges Ziel ist es, Lernsituationen zu schaffen, in denen alle Kinder der Klasse gemeinsam an einem Thema arbeiten. Das bedeutet: • • • • • Situationen schaffen, in denen alle sich beteiligen können Der Leistungsfähigkeit angepasste Aufgaben stellen Eigenaktivität und Selbstständigkeit fördern Helfersysteme einführen Die Kommunikation und Kooperation aller methodisch fördern Folgende Unterrichtssituationen eignen sich derzeit besonders: • • • • • Gängige kooperative Lernformen Stationenlernen Freiarbeitsphasen Wochenplanarbeit Gemeinsame Vorhaben Eine Erweiterung in Richtung des projektorientierten und fächerübergreifenden Arbeitens ist geplant. 9.3 Lebenspraxis Neben dem regulären Unterrichtsgeschehen ist es besonders für Kinder mit dem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ von besonderer Bedeutung in ihrer alltäglichen Lebenspraxis gefördert zu werden. Dies kann im Rahmen der Schule die Unterstützung beim Mensagang, der Weg zur Bushaltestelle oder die Orientierung auf dem Schulgelände sein. Weiterführend ist die Bewältigung des Alltags zu fördern: die Orientierung in der Umgebung unter Berücksichtigung der Verkehrsregeln, der Umgang mit Geld und Einkäufe, das Erleben gesellschaftlicher Strukturen und sozialer Kontakte, Motorik- oder Wahrnehmungstraining. Diese besonderen Förderangebote können parallel zum Fachunterricht liegen, falls die Lehrkraft für Sonderpädagogik diesen Zeitraum für lebenspraktische Übungen nutzen möchte. Sollte in den Unterrichtsstunden eine Doppelbesetzung zugunsten der Einzelförderung aufgelöst werden, sind vorher Absprachen im Team zu treffen. Die alternative Platzierung der Lebenspraxis läge im Bereich des AG- oder Förderangebots der Schule. In der Mittelstufe werden lebenspraktische Übungen vorrangig im Fach Arbeitslehre Wirtschaft durchgeführt. Für die Planung und Durchführung der lebenspraktischen Übungen ist in erster Linie aufgrund ihrer besonderen Ausbildung die Lehrkraft für Sonderpädagogik verantwortlich. 16 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 9.4 Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung für Kinder mit Förderbedarf ist in §27 AO-SF festgelegt. Es muss generell zwischen zwei Bereichen unterschieden werden: Zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler (Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“) erhalten ein beschreibendes Zeugnis auf Grundlage der individuellen Förderpläne. Sie geben Auskunft über den individuellen Lernfortschritt, Lernergebnisse und Anstrengungen, sind wohlwollend formuliert und dürfen keine Zensuren enthalten. Diese Zeugnisse werden nach Rücksprache mit den Fachlehrkräften von der Lehrkraft für Sonderpädagogik erstellt. Die schriftlichen Beurteilungen für das Fächer enthalten die inhaltlichen Schwerpunkte und in 3-4 Zeilen die Beurteilung des Kindes. In die Schild-Liste wird für diese Kinder „NB“ in das Zensurenfeld eingetragen. Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler (alle übrigen Förderschwerpunkte) erhalten das Zeugnis der Gesamtschule mit der Bemerkung, im Rahmen der Integrativen Lerngruppe oder des Gemeinsamen Lernens sonderpädagogisch gefördert worden zu sein. Im Rahmen ihrer Beeinträchtigung kann für diese Schülerinnen und Schüler ein Nachteilsausgleich bei Leistungsüberprüfungen beantragt werden. In Absprache mit den Fachlehrkräften und mit Begründung kann eine Benotung abweichend von den Anforderungen der Gesamtschule erfolgen. Anmerkungen über das Arbeits- und Sozialverhalten (Bsp. Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) werden im entsprechenden Feld des Zeugnisses eingetragen. Zielgleiche Zeugnisse werden nach Rücksprache mit der Lehrkraft für Sonderpädagogik von der Klassenleitung erstellt. Für die Beurteilung der Förderkinder ist bei einer Doppelbesetzung die Lehrkraft zuständig, die im Unterrichtsalltag den Schwerpunkt auf der Arbeit mit Kindern mit Förderbedarf hat. Im Normalfall ist dies die Lehrkraft für Sonderpädagogik. Findet der Unterricht ohne Doppelbesetzung statt, beurteilt die Fachlehrkraft auch die Förderkinder. 9.5 Teilnahme am Englischunterricht Für alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf ist das Fach Englisch vorgesehen, mit Ausnahme des Förderschwerpunktes „Geistige Entwicklung“. Trotzdem kann im Sinne der Integration für diese Kinder eine Teilnahme am Englischunterricht erfolgen, alternativ können zeitgleich andere Bildungsangebote (Lebenspraxis) wahrgenommen werden. Auch für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ kann nach §26 (2) AO-SF das Fach Englisch nach Beschluss der Klassenkonferenz durch ein anderes Bildungsangebot ersetzt werden. Sollte aber nach Klasse 10 ein Schulabschluss angestrebt werden, ist die Teilnahme am Englischunterricht in Klasse 9 und 10 verpflichtend. Eine Nichtteilnahme in den Jahrgängen 5-8 kann somit diesen Abschluss verhindern. 17 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 18 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 19 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 10. Kurssystem 10.1 Französisch, Wahlpflichtunterricht und Weiterer Unterricht Im Laufe ihres Schullebens bekommen die Schülerinnen und Schüler immer wieder die Möglichkeit, Fächer nach ihren persönlichen Interessen und Stärken zu wählen. Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf oder besonderem Unterstützungsbedarf wählen nach ausführlicher Beratung im Hinblick auf Leistungsvermögen und fachlichen Anforderungen ihren persönlichen Schwerpunkt. Die Fachlehrkräfte stellen sich in ihrem Unterricht unter Berücksichtigung des Förderplans auf die Bedürfnisse der Kinder ein und nutzen die Beratungsangebote der Lehrkräfte für Sonderpädagogik. 10.2 Leistungsdifferenzierte Kursangebote An der Olof-Palme-Gesamtschule beginnt ab dem achten Jahrgang die äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch. Die Differenzierung in den Fächern Deutsch und Physik beginnt im 9. Jahrgang. Die Klassenkonferenzen entscheiden über die Zuweisungen aller Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf oder besonderem Unterstützungsbedarf profitieren von einer konstanten Lernumgebung in bekannten Lerngruppen. Unter pädagogischen Aspekten erscheint es daher zunächst sinnvoll, Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten den klassenbezogenen und in der Regel kleineren Grundkursen zuzuweisen. Bei jeder Veränderung, wie z.B. Zusammenlegung von Kursen oder Fachlehrerwechsel sollten die Belange der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besonders berücksichtigt werden. Die Grundkurse sollten nach Möglichkeit doppelt besetzt werden: • Zwei Fachlehrkräfte • Fachlehrkraft + Lehrkraft für Sonderpädagogik • Fachlehrkraft + Klassenleitung Angestrebt wird die Offenheit der Kurse, in der parallele Lerngruppen differenziert arbeiten und von mehreren Kollegen betreut werden. So können individuelle Lernangebote sowie Unterstützung kursübergreifend umgesetzt werden. Aus zwei Kursen können so bedingt durch die Doppelbesetzung drei Lerngruppen werden. Für die Aufteilung der Gruppen können die Gruppenräume genutzt werden. Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler mit Förder- oder Unterstützungsbedarf anderen Kursen zugewiesen werden, so sind eine entsprechende Lernatmosphäre und die Bereitstellung des individualisierten Arbeitsmaterials durch die Fachlehrkraft nach Beratung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik zu gewährleisten. 20 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 11. Berufsorientierung Erste Berufserfahrungen können die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 6 und 7 jedes Jahr für einen Tag am „Girls‘- und Boys‘-Day“ sammeln. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder besonderem Unterstützungsbedarf bekommen hier gleichberechtigt die Gelegenheit teilzunehmen. Die Organisation erfolgt über die Klassenleitungen. Ab dem achten Jahrgang gibt es im Bereich der Berufsorientierung einen festen Ansprechpartner unter den Lehrkräften für Sonderpädagogik. Die Organisation der Praktika wird in enger Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern, Klassenleitung und Berufskoordination durchgeführt. In der Praktikumsphase (2 Wochen im Jahrgang 8 und drei Wochen im Jahrgang 9) werden die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf von der Lehrkraft für Sonderpädagogik direkt vor Ort begleitet. Zur Vermittlung der Jugendlichen in die Betriebe wird eine Liste mit Betrieben erstellt, die generell Bereitschaft zur Aufnahme von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Unterstützungsbedarf zeigen. Bereits frühzeitig werden die Angebote externer Kooperationspartner in Anspruch genommen. • • • • Seitens der Bundesagentur für Arbeit erfolgt die Beratung parallel zur bereits existierenden Berufsberatung über die Berufsberatung für Menschen mit Behinderung. Für Jugendliche mit dem festgestellten Förderbedarf Geistige Entwicklung (GE) erfolgt die Potentialanalyse über den Kooperationspartner Johannes-Falk-Haus. Für zielgleich unterrichtete Jugendliche kann die Berufseinstiegsbegleitung in Anspruch genommen werden. Auf Initiative der Eltern und Jugendlichen können zusätzliche Kooperationspartner, wie z.B. der Integrationsfachdienst (IFD), die Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche unterstützen. In den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) werden zusätzlich fachbezogene berufsvorbereitende Materialien der Verlage genutzt oder gemeinsam erarbeitet, die den Jugendlichen einen umfassenden Ein- und Überblick in die Anforderungen ihres möglicherweise zukünftigen Ausbildungsberufes geben. Im Fach Arbeitslehre Wirtschaft (AW) wird differenziertes Material bezogen auf die individuellen Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse genutzt. In diesem Bereich kann durch projektorientiertes Arbeiten ein maximaler Praxisbezug erreicht werden. Eine direkte Unterstützung der Jugendlichen durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik ist absolut notwendig. Eine intensive Begleitung in den Bereichen Lebenspraxis und Berufsvorbereitung hat für den weiteren Lebensweg der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Unterstützungsbedarf zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine große Bedeutung. Die deutlich umfangreichere Unterstützung durch Schule, externe Partner und Elternhaus erfordert einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten. 21 OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015 Ein frühzeitiges und langfristiges Eingliedern in einen Betrieb kann dem Jugendlichen Ängste vor Neuem nehmen, ihn langsam auf Arbeitsprozesse vorbereiten und auch den zukünftigen Ausbildungsbetrieb auf die besonderen Anforderungen der Ausbildungsbegleitung vorbereiten. 12. Schulabschlüsse Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erwerben je nach Förderschwerpunkt unterschiedliche Bildungsabschlüsse. Zielgleich unterrichtete Jugendliche können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erwerben, wurde mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet, sind besondere Kriterien zu berücksichtigen. Einen Förderschwerpunkt vorzeitig zugunsten eines Schulabschlusses der Sekundarstufe I aufzuheben ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“: Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Förderschwerpunkt „Lernen“: Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. • Die Klasse 10 führt zum „Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt „Lernen". • In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Er wird vergeben, wenn die Leistungen o in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder o in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft sind oder o in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder o in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind. In diesen Fällen erhalten die Schülerinnen und Schüler im zehnten Schuljahr keine Beurteilungen, sondern Zensuren. 13. Mögliche Weiterarbeit Im Hinblick auf die kommenden Jahre mit immer neuen Herausforderungen wird dieses Konzept regelmäßig erweitert und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Mögliche neue Handlungsfelder können sein: • • • • • • • Übergangskonzept Grundschule-Sekundarstufe I Erweiterte Diagnostik Informationsgrundlage für Beratungstage Kooperationen zusätzliche Unterrichtsangebote Übergang Sekundarstufe I – Sekundarstufe II Evaluation 22
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