OPG Hiddenhausen - Konzept zum Gemeinsamen Lernen 05-2015

Konzept zum
Gemeinsamen Lernen
Auf dem Weg zur inklusiven Schule
Stand: Mai 2015
OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort ............................................................................................................................................ 2
2.
Integrative Strukturen an der Olof-Palme-Gesamtschule ............................................................... 2
3.
Überblick über die Förderschwerpunkte .......................................................................................... 3
4.
Entwicklung einer Grundhaltung...................................................................................................... 5
5.
Organisationsentwicklung................................................................................................................ 5
5.1
Räumliche, sächliche und personelle Ausstattung .................................................................. 5
5.2
Die Klassenzusammensetzung ............................................................................................... 6
5.3
Das Lehrerteam ....................................................................................................................... 6
5.4
Fortbildung ............................................................................................................................... 7
5.5
Konferenzen ............................................................................................................................ 7
5.6
Fachkonferenz ......................................................................................................................... 7
5.7
Arbeitsgruppe „AGIL“ ............................................................................................................... 7
6.
Gestaltung des Zusammenlebens ................................................................................................... 8
6.1
Soziales Lernen ....................................................................................................................... 8
6.2
Freizeitgestaltung .................................................................................................................... 8
6.3
Gemeinsame Veranstaltungen ................................................................................................ 9
7.
Diagnostik und Individuelle Förderung ............................................................................................ 9
7.1
Eingangsdiagnostik ................................................................................................................. 9
7.2
Individuelle Förderung und Förderpläne ................................................................................. 9
8.
Teamarbeit..................................................................................................................................... 12
8.1
Grundsätzliches ..................................................................................................................... 12
8.2
Teammodelle ......................................................................................................................... 12
8.3
Aufgabenverteilung ................................................................................................................ 14
8.4
Kooperation ........................................................................................................................... 15
9.
Unterricht und Leistungsbewertung ............................................................................................... 15
9.1
Differenzierung, Individualisierung ........................................................................................ 15
9.2
Methoden, Lernformen .......................................................................................................... 16
9.3
Lebenspraxis ......................................................................................................................... 16
9.4
Leistungsbewertung .............................................................................................................. 17
9.5
Teilnahme am Englischunterricht .......................................................................................... 17
10.
Kurssystem ................................................................................................................................ 20
10.1
Französisch, Wahlpflichtunterricht und Weiterer Unterricht .................................................. 20
10.2
Leistungsdifferenzierte Kursangebote ................................................................................... 20
11.
Berufsorientierung ..................................................................................................................... 21
12.
Schulabschlüsse ........................................................................................................................ 22
13.
Mögliche Weiterarbeit ................................................................................................................ 22
1
OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
1.
Vorwort
Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurde an der Olof-Palme-Gesamtschule gem. BASS
13-41 Nr. 3 die erste Integrative Lerngruppe im fünften Jahrgang eingerichtet. Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden gemeinsam mit nicht
beeinträchtigten Kindern in einer Klasse des Jahrgangs unterrichtet. Die Arbeit in dieser
Lerngruppe war für alle Beteiligten eine neue Erfahrung. Bedingt durch das 9.
Schulrechtsänderungsgesetz werden seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 Kinder mit und
ohne Unterstützungsbedarf in Klassen Gemeinsamen Lernens unterrichtet. Das vorliegende
Konzept ist ein Einblick in den aktuellen Stand des Unterrichtens, des Zusammenlebens und
der Einbindung in die Gesamtstruktur der Schule. Diese Dokumentation ist nicht endgültig,
sondern fortwährend erweitert, evaluiert und verändert wird. Grundlage der
Weiterentwicklung sind neben den eigenen Erfahrungen auch aktuelle wissenschaftliche
Publikationen und der Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen, die bereits im
Gemeinsamen Lernen arbeiten.
2.
Integrative Strukturen an der Olof-Palme-Gesamtschule
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können neben
der Möglichkeit, separiert in Förderschulen unterrichtet zu werden, seit einigen Jahren die
Regelschule im Gemeinsamen Lernen besuchen. Immer mehr Schulen beteiligen sich an
dieser Herausforderung. Der Unterricht findet in heterogenen Lerngruppen
niveaudifferenziert und individualisiert in Begleitung eines Teams aus Regelschul- und
Lehrkraft für Sonderpädagogik statt. Teilweise werden die Kinder von einer einzigen
Lehrkraft individualisiert und differenziert unterrichtet, wobei die Lehrkraft für
Sonderpädagogik beratend zur Seite steht.
(Grafikquelle: wikipedia.org)
An der Olof-Palme-Gesamtschule lernen Kinder gemeinsam. Die fünfzügige Schule mit rund
1000 Schülerinnen und Schülern richtete in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 jeweils
eine integrative Lerngruppe pro Einschulungsjahrgang ein. Laut Übergangsvorschriften des
9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Artikel 2, Abs. 3) werden seit dem Schuljahr 2014/2015
keine neuen Integrativen Lerngruppen mehr eingerichtet. Die bereits bestehenden
Integrativen Lerngruppen werden auslaufend geführt. Um Ressourcen zu bündeln, ist es
weiterhin möglich Lerngruppen gem. § 46.4 zu führen.
Seit dem Schuljahr 2014/15 sind deshalb zwei Klassen des fünften Jahrgangs als Klassen
Gemeinsamen Lernens eingerichtet.
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
Die derzeitige Klassensituation der Integrativen Lerngruppen ist folgende:
Die Klassenstärke ist auf jeweils 24 Schülerinnen und Schüler reduziert worden. Sechs
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Rahmen der Integrativen
Lerngruppe beschult. Die Klasse wird mit 0,5 Lehrerstellen von einer Lehrkraft für
Sonderpädagogik doppelt besetzt.
Die derzeitige Situation für Klassen Gemeinsamen Lernens ist folgende:
Durch die Aufnahme von mindestens zwei Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Zug des Jahrgangs kann die Klassenstärke
auf maximal 27 Schülerinnen und Schüler pro Klasse reduziert werden. Derzeit werden in
den Klassen Gemeinsamen Lernens jeweils 24 Kinder unterrichtet. Die Lerngruppen werden
dabei zusätzlich mit einem gesamten Lehrerstellenanteil von 0,86 von einer Lehrkraft für
Sonderpädagogik gefördert.
Lernbedingungen für alle Lerngruppen:
Im Normalfall findet der Unterricht für alle Kinder gemeinsam mit niveaudifferenzierten
Anforderungen statt. Der Klasse steht neben dem Klassenraum zusätzlich ein Gruppenraum
zur Verfügung. In diesem kann im Bedarfsfall eine Teilgruppe in einzelnen Phasen von einer
Lehrkraft des Teams äußerlich differenziert unterrichtet werden. Grundprinzip der
Integrativen Arbeit ist es, so viel wie möglich gemeinsam zu lernen und nur wenn es
unbedingt notwendig erscheint, die Lerngruppe zu trennen.
Im Rahmen des Ganztages können die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
gleichberechtigt mit allen anderen Kindern und Jugendlichen alle Angebote zur
Freizeitgestaltung nutzen (Offene Angebote, Arbeitsgemeinschaften, Aufenthalts- und
Pausenbereiche) um ihre sozialen Kontakte zu pflegen.
Das Gemeinsame Lernen soll nun sukzessive ausgebaut werden. Eine Überprüfung und
Anpassung der jeweils aktuellen Rahmenbedingungen wird von Jahr zu Jahr erfolgen.
3.
Überblick über die Förderschwerpunkte
An der Olof-Palme-Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler mit folgenden
Förderschwerpunkten unterrichtet:
Förderschwerpunkt
Lernen – LE
(zieldifferent)
Geistige Entwicklung – GG
(zieldifferent)
Erklärung
Die Entwicklung der Lernkompetenzen ist verzögert und
benötigt Unterstützung. Individuelle Lernerfolge sind von
großer Bedeutung. Deshalb werden mehr Zeit, individuelle
Lernwege und geeignete Lernstrategien benötigt. Dies kann
unabhängig vom Gesamtschullehrplan erfolgen.
Die Entwicklung im Vergleich zu Gleichaltrigen ist
außerordentlich verzögert und dadurch erfolgt eine starke
Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen. Neben der
Förderung in einigen allgemeinen Lernbereichen stehen
lebenspraktische Übungen und der Erwerb grundlegender
Techniken stark im Vordergrund.
3
OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
Emotionale und soziale
Entwicklung – ESE
(zielgleich)
Sprache – SP
(zielgleich)
Hören und Kommunikation –
HK
(zielgleich)
Körper und Motorik – KME
(zielgleich)
Die Fähigkeit zum Umgang mit Gefühlen und die Fähigkeit,
sich in einem sozialen Miteinander zurechtzufinden, sind
stark beeinträchtigt. Dies kann sich in introvertiertem oder
extrovertierten Verhalten äußern. Die Kinder werden nach
den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und beurteilt.
Sie erhalten entsprechend ihrer Beeinträchtigung zusätzliche
Förderung ihr Verhalten zu steuern und reflektieren.
Die Entwicklung des Spracherwerbs, der Sprechtätigkeit und
des sinnhaften Sprachgebrauchs ist verzögert. Die Kinder
werden nach den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet
und beurteilt. Sie erhalten zusätzliche Förderung, Sprache
als zentrales Medium unserer Gesellschaft einsetzen zu
können.
Durch die Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit ergeben sich
Beeinträchtigungen der Verarbeitung von Höreindrücken
oder in der Sprach- und Kommunikationsentwicklung. Die
Kinder werden nach den Richtlinien der Gesamtschule
unterrichtet und beurteilt. Sie erhalten individuell
abgestimmte Hilfsmittel zur Unterstützung im auditiven
Bereich.
Die Bewegung ist beeinträchtigt. Es ergeben sich motorische
Grenzen im Alltag, die im fein- oder grobmotorischen Bereich
liegen. Das kann sich auf das gesamte Schulleben
auswirken. Neben der motorischen Förderung oder dem
Training mit Hilfsmitteln kann auch eine Unterstützung in
vielen Alltagssituationen notwendig sein, bis hin zu baulichen
Maßnahmen.
Ohne festgestellten
Sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf:
Die soziale Interaktion und Kommunikation ist beeinträchtigt.
Im Gegensatz zu stärker ausgeprägten Autismusformen ist
die Intelligenz nicht beeinträchtigt. Die Schüler werden nach
den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und beurteilt.
Autismusspektrumsstörungen Sie erhalten zusätzliche Förderung in sozialen und
(ASS) / Asperger Syndrom
kommunikativen Strukturen.
(zielgleich)
4
OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
4.
Entwicklung einer Grundhaltung
Die Grundhaltung bezüglich der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler, ob
mit oder ohne Förderbedarf, ist grundlegend für die erfolgreiche pädagogische Arbeit an der
Gesamtschule. Daher ist das Leitbild der Schule direkt übertragbar auf das Arbeiten in der
Integrativen Lerngruppe:
Leitziele der Olof-Palme-Gesamtschule:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
An unserer Schule gehen alle respektvoll und wertschätzend miteinander um.
Die LehrerInnen fördern und fordern ihre SchülerInnen je nach ihren individuellen
Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Die LehrerInnen unterstützen und fördern das Lernen mit Herz, Kopf und Hand.
Methoden des Lernens sind wesentlicher Bestandteil des Unterrichts.
Soziales Lernen ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern halten sich an getroffene Regeln, Absprachen
und Beschlüsse.
SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern engagieren sich an der OPG für guten
Unterricht und für die Schule.
Die OPG ist nicht nur ein Ort des Unterrichtens, sondern auch ein Ort des
Zusammenlebens.
SchülerInnen und LehrerInnen gehen verantwortungsbewusst mit ihrer Umwelt um.
Ein abgestimmtes Konzept der Berufs- und Studienwahlorientierung unterstützt
unsere SchülerInnen in ihrer Lebensplanung.
(Quelle: Schulprogramm der Olof-Palme-Gesamtschule; Stand Dezember 2005)
5.
Organisationsentwicklung
5.1 Räumliche, sächliche und personelle Ausstattung
Die Klassenräume der Lerngruppen Gemeinsamen Lernens befinden sich im
Unterstufenhaus der Schule in den unteren Fluren. Der jeweils benachbarte Gruppenraum
steht diesen Gruppen zusätzlich zum Klassenraum zur Verfügung. Die Räume werden
neben der üblichen Ausstattung mit zusätzlichen Schränken, Regalen und Fächern
ausgestattet, damit Förder- und Differenzierungsmaterial passend zum Förderbedarf der
Schülerinnen und Schüler untergebracht werden kann. Im Mittelstufenhaus werden auf
jedem Flur zusätzlich zu den vorhandenen Differenzierungsräumen zwei Räume für die
Arbeit mit Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen.
Die Anschaffung des individuell abgestimmten Materials geschieht auf Veranlassung der
Fachkonferenz „Gemeinsames Lernen“ in Abstimmung mit den zuständigen Gremien der
Schule.
Lehrkräfte für Sonderpädagogik aus unterschiedlichen Fachrichtungen arbeiten an der OlofPalme-Gesamtschule. Die Stellenzuweisung wird am Grad des nötigen Förderbedarfs oder
nach den Richtlinien für Klassen Gemeinsamen Lernens bemessen. Somit ist eine optimale
Förderung der Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten im
Rahmen der rechtlichen Vorgaben gewährleistet. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik erklärt
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
sich, mit ihrer Bereitschaft an der Olof-Palme-Gesamtschule zu arbeiten, damit
einverstanden, sich sowohl auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte einzulassen als
auch in Unterrichtsfächern fachfremd eingesetzt zu werden. Den Schwerpunkt bilden die
Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik. Je nach individuellem Bedarf wird der weitere
Einsatz an die Klassensituation angepasst. Dies kann auch zu einem wechselnden Einsatz
während des laufenden Halbjahres führen. Zusätzlich können Fachlehrkräfte die im
Stundenkontingent der Lehrkraft für Sonderpädagogik berücksichtigte Beratungsstunde in
Anspruch nehmen, um in der Planung und Durchführung des Unterrichts in Klassen
Gemeinsamen Lernens Unterstützung zu erfahren. Eine Entlastung für den erhöhten
Abspracheaufwand erfahren die Lehrkräfte für Sonderpädagogik, indem sie nicht für
Aufsichten eingesetzt werden.
Auf Antrag der Eltern unterstützen Integrationshelfer und Schulbegleiter einzelne
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf.
5.2 Die Klassenzusammensetzung
Bei der Zusammensetzung aller fünften Klassen wird an der Olof-Palme-Gesamtschule auf
Heterogenität geachtet.
Die Abteilungsleitung und das Beratungsteam besuchen die Grundschulen und führen
intensive Elterngespräche, um die zukünftigen Kinder kennen zu lernen. Die
Zusammensetzung der Regelkinder erfolgt dann unter Berücksichtigung von Geschlecht,
Migrationshintergrund, Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten. Die Lehrkraft für
Sonderpädagogik besucht im gleichen Zeitraum die zukünftigen Kinder mit besonderem
Förderbedarf an den entsprechenden Schulen und nimmt an den Übergangskonferenzen
des Kreises Herford teil.
5.3 Das Lehrerteam
Die Klassenlehrerteams bestehen aus zwei Regelschullehrkräften. Im Jahrgang ist eine
Lehrkraft für Sonderpädagogik feste Ansprechpartnerin für Fachlehrkräfte, Kinder mit
besonderem Unterstützungsbedarf und deren Erziehungsberechtigte. Da in Klassen
Gemeinsamen Lernens eine enge Teamarbeit und Kooperationsbereitschaft erforderlich ist,
sollte das Kernteam nur um wenige Fachlehrkräfte erweitert werden. Grundsätzlich kann
jede Lehrkraft im Unterricht mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf eingesetzt
werden.
Der Unterricht in Integrativen Lerngruppen und Klassen Gemeinsamen Lernens erfordert viel
Informationsaustausch, Absprache und Planung. Dafür bekommt das Kernteam eine
gemeinsame Teamstunde im Stundenplan fest verankert.
In der Regel findet der Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in
Doppelbesetzungen durch eine Regelschullehrkraft und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik
statt. Doppelbesetzungen in anderen Fächern werden sowohl nach pädagogischer und
fachlicher Notwendigkeit als auch nach personeller Möglichkeit installiert. Sie können auch
durch zwei Fachlehrkräfte abgedeckt werden. Unterricht ohne Doppelbesetzung kann
entweder von der Fachlehrkraft oder von der Lehrkraft für Sonderpädagogik durchgeführt
werden.
Bei Ausfällen einer Lehrkraft innerhalb der Doppelbesetzung (z.B. Fortbildung, Krankheit) ist
eine Vertretung nicht immer zwangsläufig notwendig, der Bedarf muss von der
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
unterrichtenden Lehrkraft mit der Organisationsleitung abgesprochen werden. Für
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf kann eine individuelle Mappe angelegt werden,
die Material zum selbstständigen Arbeiten enthält. Diese wird vom Klassenteam und der
Lehrkraft für Sonderpädagogik zusammengestellt und im Klassenraum verwahrt.
5.4 Fortbildung
Da die meisten Lehrkräfte bislang keine Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf haben, ist es notwendig das Gesamtkollegium
fortzubilden. Zusätzlich sollen einzelne Fachlehrkräfte regelmäßig Fortbildungsangebote
besuchen und ihr Wissen in das Kollegium hinein tragen. Da Teamarbeit, Kooperation und
die Gestaltung von Unterricht eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Arbeit sind,
soll hier ein Fortbildungsschwerpunkt neben anderen liegen.
5.5 Konferenzen
Vor Beginn eines neuen Schuljahres (bislang der letzte Freitag in den Sommerferien) findet
die erste gemeinsame Konferenz der Lehrkräfte in Klassen Gemeinsamen Lernens statt. Die
Einladung hierzu erfolgt durch die Schulleitung. Die Konferenz dient dem Austausch über die
Besonderheiten der Kinder mit
besonderem Unterstützungsbedarf, Absprachen bei
Doppelbesetzungen, gemeinsame Regelvereinbarungen als Hilfen für Kinder mit dem
Förderbedarf Emotionale und soziale Entwicklung oder die Verwendung besonderer
Hilfsmittel für einzelne Kinder.
Im weiteren Verlauf eines Schuljahres finden regelmäßige Förderplankonferenzen statt, um
die getroffenen Vereinbarungen zu aktualisieren. Da viele Fachlehrkräfte ohne
Doppelbesetzung in der Lerngruppe unterrichten, ist hier eine enge Zusammenarbeit
erforderlich. Deshalb trifft sich das gesamte Klassenteam alle 6 Wochen, um sich über die
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auszutauschen. Diese
Treffen finden ihre Berücksichtigung bei der allgemeinen Terminplangestaltung der
Konferenztage. Zusätzlich erfolgen bei Bedarf weitere Absprachen.
5.6 Fachkonferenz
Im Schuljahr 2013/2014 wurde an der Olof-Palme-Gesamtschule die Fachkonferenz
„Gemeinsames Lernen (GU)“ eingerichtet. In dieser Fachkonferenz arbeiten die Koordination
des Bereichs, die Lehrkräfte für Sonderpädagogik und möglichst jeweils eine Klassenleitung
der Integrativen Lerngruppen oder Klassen Gemeinsamen Lernens mit. Zu den Aufgaben
der Fachkonferenz gehört es, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, die das Lernen
und Arbeiten in der Integrativen Lerngruppe betreffen. Es werden u.a. Strukturen geschaffen
und Vereinbarungen getroffen. Die Fachkonferenz steht gleichberechtigt und
gleichverpflichtend neben den anderen Fachkonferenzen.
5.7 Arbeitsgruppe „AGIL“
In regelmäßigen Abständen trifft sich die Arbeitsgruppe „AGIL“ um das Gemeinsame Lernen
an der Olof-Palme-Gesamtschule konzeptionell weiterzuentwickeln. Schwerpunkte des
Gremiums sind die Planung der künftigen Jahrgänge, Anpassung des vorhandenen
Konzeptes an sich ändernde Rahmenbedingungen und die Evaluation dieser Inhalte. Der
Teilnehmerkreis setzt sich aus Vertretern aller am Schulleben beteiligten Personen
zusammen.
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
6.
Gestaltung des Zusammenlebens
6.1 Soziales Lernen
In den Leitzielen der Olof-Palme-Gesamtschule ist verankert, dass die Schule ein Ort des
Zusammenlebens ist, an dem alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend miteinander
umgehen. Das Schulmotto „friedlich, freundlich, fröhlich“ soll in allen Bereichen seine
Berechtigung finden.
Für diese Einstellung benötigen viele Kinder Unterstützung, die sie im Sozialen Lernen
erfahren. In der wöchentlichen Klassenstunde lernen sich alle Schülerinnen und Schüler
gegenseitig besser kennen, sehen ihre Stärken und Schwächen, erlernen in spielerischen
Übungen Kooperation und Kommunikation oder besprechen Konflikte. Alle Kinder, ob mit
oder ohne Förderbedarf, sollen sich in der Klassengemeinschaft gleichberechtigt und wohl
fühlen.
Maßgeblich verstärkt werden diese sozialen Prozesse in der Klassengemeinschaftswoche,
die zu Beginn des zweiten Halbjahres der fünften Klasse stattfindet. Auf den Grundlagen
aufbauend wird in kooperativen Übungen das soziale Miteinander weiter vertieft.
Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik haben durch die Teilnahme an Klassenstunden und der
Klassengemeinschaftswoche einen maßgeblichen Anteil an der Förderung sozialen Lernens.
Um die Schülerinnen und Schüler für die Beeinträchtigungen ihrer Mitschülerinnen und
Mitschüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu sensibilisieren, gehen alle Klassen
offen mit diesem Thema um und nutzen Methoden zum besseren Verständnis der
besonderen Unterstützungsmaßnahmen und Leistungsbewertung. Zur Sensibilisierung wird
das Training „Was heißt denn schon behindert?“ in allen Klassen durchgeführt.
Im Schulalltag gibt es vielfältige Möglichkeiten sowohl die Individualisierung als auch
Gemeinsamkeiten zu stärken:
•
•
Individualisierung entsteht durch Differenzierung der Ziele, der Zeit, des Umfangs,
des Niveaus, durch Hilfen, Material, Medien.
Gemeinsamkeit entsteht durch gemeinsame Lernzeiten, Inhalte, Lernorte, Methoden,
Nutzung der Medien, Pausenzeiten, Orte der Begegnung, Soziales Lernen.
6.2 Freizeitgestaltung
Während des Schultages haben die Schülerinnen und Schüler eine 30minütige Vormittagsund eine 60minütige Mittagspause. In dieser Zeit bietet das großzügig angelegte
Schulgelände viele Möglichkeiten zur Beschäftigung. Neben sportlichen Angeboten befinden
sich im Außenbereich ruhige Sitzgelegenheiten für eine entspannte Atmosphäre. In der
Mittagspause gibt es im Rahmen des Offenen Angebotes sportliche, musikalische und
kreative Beschäftigungen, denen sich alle Kinder spontan zuordnen können. Sie können sich
auch in der Mensa, im Jugendzentrum, in der Bibliothek oder im Klassenraum aufhalten.
Zu Beginn des Schuljahres sind in den Pausenzeiten die Lehrkräfte für Sonderpädagogik bei
den Kindern, um gegebenenfalls bei der Eingewöhnung in das große Gesamtschulsystem zu
unterstützen. So können sie bei Bedarf beim Mensagang helfen oder die soziale Integration
fördern. Diese Aufgaben können von helfenden Klassenkameraden weitergeführt werden,
die Lehrkräfte stehen weiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen
Integrationshelfer einzelne Kinder.
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
Die Installation von Motorik fördernden Spielgeräten auf dem Schulhof ermöglicht auf
spielerische Art Defizite zu mindern. Im Klassenraum bereitgestellte Gesellschaftsspiele
fördern das soziale Miteinander in Pausensituationen. Kinder, die einen ruhigen
Rückzugsraum benötigen, dürfen nach Absprache mit dem Klassenteam und Information der
Aufsichten während der Pausen in bestimmten Räumen verbleiben.
Für die umfangreiche Betreuung der Kinder werden zusätzliche Integrationshelfer über die
Kommune oder den Kreis beantragt.
6.3 Gemeinsame Veranstaltungen
Im Laufe ihrer Schullaufbahn wird allen Schülerinnen und Schülern auf vielfältige Weise
vermittelt, dass Schulleben nicht nur aus Unterricht besteht. Freizeitaktivitäten während der
Pausen, Wandertage, Schulfeiern, Spiel- und Sportfeste, Klassenfahrten oder
Methodentage fördern das Miteinander der Klasse, des Jahrgangs und der gesamten
Schule. Hierbei wird in der Planung berücksichtigt, dass auch Schülerinnen und Schüler mit
festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf oder besonderem Unterstützungsbedarf
ihren Möglichkeiten entsprechend gleichberechtigt teilnehmen können. Der Einsatz der
Lehrkräfte für Sonderpädagogik wird bei Bedarf auf Antrag der Eltern durch
Integrationshelfer und Schulbegleiter unterstützt.
7.
Diagnostik und Individuelle Förderung
7.1 Eingangsdiagnostik
Nicht nur für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern für alle
Schülerinnen und Schüler des fünften Jahrgangs existiert eine Eingangsdiagnostik, durch die
flexibel auf die Förder- und Forderbedürfnisse der Lernenden eingegangen wird. Grundlage
für die Fördermaßnahmen sind Beobachtungen im Unterricht, Gespräche mit Lernenden,
Eltern und Lehrkräften und im Fach Deutsch der Sprachstandtest „C-Test“.
Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
werden an den Grundschulen individuelle Förderpläne erstellt. Diese werden als Grundlage
für die weitere Arbeit mit den Kindern genutzt. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik besucht
noch vor dem Übergang in die weiterführende Schule das Kind in seiner vertrauten
Lernumgebung, nimmt Kontakt auf und verschafft sich einen ersten Eindruck über die
Entwicklung des Kindes. Mit einer Einverständniserklärung der Eltern werden die bereits
erstellten Förderpläne der Kinder als Grundlage zur zukünftigen Förderung genutzt. Zu
Beginn des fünften Schuljahres wird durch Beobachtung und Austausch mit Fachlehrkräften
und Eltern der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Die Nutzung von
Beobachtungsbögen soll diese Tätigkeit vereinfachen.
7.2 Individuelle Förderung und Förderpläne
Grundlage für die Arbeit mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf ist die
Individualisierung und die auf den Förderbedarf der jeweiligen Kinder angepasste
Differenzierung im Unterricht. Je nach Förderschwerpunkt ist es notwendig, komplett vom
Curriculum der Klasse abzuweichen und persönliche Lernziele zu setzen. So werden Kinder
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet,
d.h. nicht nach dem Curriculum der Gesamtschule, sondern nach dem ihrer Förderschule.
Die weiteren Förderschwerpunkte werden zielgleich unterrichtet, d.h. nach dem Curriculum
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
der Gesamtschule unter zusätzlicher Berücksichtigung der Curricula der jeweiligen
Förderschulen.
Um im Unterrichtsalltag eine Übersicht zu schaffen und den Lehrkräften und Schülern
Alltagshilfen zu bieten, werden für jedes Kind mit Förderbedarf individuelle Förderpläne
geschrieben. Auf dieser Grundlage planen die Fachlehrkräfte in Absprache mit der Lehrkraft
für Sonderpädagogik den Unterricht in den Integrativen Lerngruppen oder Klassen
Gemeinsamen Lernens.
Förderpläne sind nach §19 (6) AO-SF vorgeschrieben und dienen nicht nur der
Unterrichtsplanung, sondern sind auch Grundlage der Leistungsbewertung. Die Pläne
werden in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben. In ihnen sind auf der
Basis des Ist-Standes der aktuellen Lernsituation geplante Ziele und hinführende
Maßnahmen systematisiert festgehalten.
Diese Förderpläne werden in Zusammenarbeit mit dem gesamten Klassenteam unter
Einbeziehung
der
Kinder,
Eltern
und
Kooperationspartner
(Therapeuten,
Integrationshelfer,…) erstellt.
Damit die Pläne eine Arbeitserleichterung für Fachlehrkräfte werden, müssen sie
übersichtlich gestaltet und im Klassenteam kommuniziert sein. Eine tabellarische Übersicht
erscheint hier sehr sinnvoll. Der erste Förderplan zu Beginn des fünften Schuljahres soll
nach einer einführenden Beobachtungs- und Diagnosephase und auf der Grundlage der
Förderpläne der Grundschule im gesamten Klassenteam in einer ausführlichen Sitzung
entwickelt werden. Da diese erste Entwicklung sehr zeitaufwändig ist, soll das Klassenteam
hierfür im vertretbaren Rahmen vom Unterricht freigestellt werden. Die Fortführung der Pläne
wird von der Lehrkraft für Sonderpädagogik vorgenommen und mit den Fachlehrkräften im
Rahmen der Förderplankonferenzen kommuniziert. Die zukünftigen Pläne müssen innerhalb
des ersten Monats des jeweiligen Halbjahres vorliegen. An den Beratungstagen wird der
Plan als Gesprächsgrundlage verwendet und Vereinbarungen werden direkt vermerkt. Am
Ende des Halbjahres werden die Pläne als Beurteilungsmaßstab für die individuelle
Entwicklung des Kindes genommen und erleichtern die Beschreibung des Lernstandes im
Zeugnis.
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
Beispiel für den derzeitig verwendeten Förderplan:
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
8.
Teamarbeit
8.1 Grundsätzliches
Qualifizierte Teamarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von
Gemeinsamem Lernen. Es ist wünschenswert, dass sich die Lehrkräfte für Sonderpädagogik
trotz der Veränderung ihres Rollenprofils, ihrer teilweise Abordnung und trotz der
Anforderungen des großen Gesamtschulsystems dem Kollegium der Olof-PalmeGesamtschule zugehörig fühlen und sich auf die Arbeit voll und ganz einlassen. Die
verschiedenen Ausbildungen und damit verbundenen unterschiedlichen Sichtweisen
ermöglichen ein Lernen aller voneinander und eine Erweiterung des Horizonts.
Alle Lehrkräfte eines Klassenteams sind gemeinsam für die Lerngruppe verantwortlich und
müssen gleichberechtigt und gleichverpflichtend zusammenarbeiten. Dabei ist die
Aufgabenverteilung sehr unterschiedlich. Von großer Bedeutung ist, dass sich alle
verbindlich an Absprachen und Vereinbarungen halten. Konflikte und unterschiedliche
Auffassungen im Team werden professionell gelöst.
Die Schulleitung unterstützt und fördert die Teamarbeit, indem sie innerhalb ihrer
Möglichkeiten Zeiträume bereitstellt und Fortbildung ermöglicht.
8.2 Teammodelle
Für den Fall des gemeinsamen Unterrichtens in Doppelbesetzung gibt es unterschiedliche
Modelle. Passend zum geplanten Unterrichtsinhalt und zu den Bedürfnissen der Lerngruppe
kann ein geeignetes Modell gewählt werden. Die unterschiedlichen Modelle müssen an die
Erfordernisse angepasst, reflektiert und bei Bedarf neu festgelegt werden. Je nach Fächern
und Unterrichtsgegenstand ist ein Wechsel der Modelle wichtig. Durch die Anwendung der
Modelle wird zusätzlich die Rolle der Lehrkraft für die Klasse geprägt.
Voraussetzung für eine gelingende Teamarbeit sind ausreichend Zeit für gemeinsame
Planung, das Zueinanderpassen der Lehrkräfte im Team und eine ausführliche methodische
und inhaltliche Vorbereitung.
Lehrkraft - Assistenz
Eine Lehrkraft übernimmt die primäre
Unterrichtsverantwortung (vorzugsweise im Wechsel), die
andere unterstützt einzelne Schülerinnen und Schüler bei
ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens etc. Sie stellt
Material und differenzierende Hilfen bereit
Dieses Modell eignet sich:
- zu Beginn der Zusammenarbeit
- in jedem Fachunterricht
- bei Unterrichtsinhalten, die intensive Hilfen verlangen
Lehrkraft – Beobachter
Eine Lehrkraft übernimmt die primäre
Unterrichtverantwortung, während die andere beobachtet.
Dieses Modell eignet sich:
- in Diagnosephasen
- zur Erfassung von Lernfortschritten
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
Alternativer Unterricht in Zwei Lerngruppen werden im gleichen Raum parallel von
Groß- und Kleingruppe
jeweils einer Lehrkraft unterrichtet.
Dieses Modell eignet sich:
- bei unterschiedlichem Leistungsstand in einer
Thematik
- bei unterschiedlichen Leistungsanforderungen
Parallelunterricht
Zwei Lerngruppen werden im gleichen Raum, jedoch mit
entgegengesetzter Blickrichtung von jeweils einer Lehrkraft
unterrichtet. Beide vermitteln gleiche Inhalte.
Dieses Modell eignet sich:
- zur intensiveren Betreuung der Schüler
- bei Übungen
- bei Demonstrationen durch die Lehrkraft
- bei Beteiligung vieler Schüler in Gesprächen
Stationen-Unterricht
Die Lerngruppe arbeitet an verschiedenen Stationen im
Raum. Die Lehrkräfte beobachten und beraten.
Dieses Modell eignet sich:
- bei komplexen, nicht hierarchischen Inhalten
- zur Aufteilung von Unterrichtsinhalten
- für handlungsorientiertes Lernen
- für Partner- und Gruppenarbeiten
Team-Teaching
Beide Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schülern
gemeinsam durch. Beide sprechen frei und bewegen sich in
der Klasse. Dabei übernehmen sie gemeinsam oder
abwechselnd die Führung.
Dieses Modell eignet sich:
- für gut miteinander vertraute und im Team erfahrene
Lehrkräfte, die den gleichen Erfahrungs- und
Wissensstand haben
- zur Demonstration eines gemeinsamen
Interaktionsverhaltens
(Grafikquelle: www.artofaquisition.com)
13
OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
8.3 Aufgabenverteilung
Klassenlehrkräfte und Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind gemeinsam für die gesamte
Klasse verantwortlich. Eine fest geregelte Aufgabenteilung, die zu den unterschiedlichen
Professionen passt, fördert eine gute Zusammenarbeit.
(SL=Schulleitung,
KL=Klassenleitung,
FL=Fachlehrkraft,
Sonderpädagogik, V=Verantwortung, M=Mitwirkung)
Aufgabe
SL
KL
SoL=Lehrkraft
FL
für
SoL
Organisation
Bereitstellung von Unterrichts- und
Differenzierungsräumen
V
Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln
V
Bereitstellung von Zeit
V
Förderpläne der Grundschulen einfordern
V
M
Information auf Elternabenden
V
M
Diagnostik und Förderplanung
Förderplanerstellung
M
M
Diagnostik im Rahmen der jährlichen
Überprüfung (§15AO-SF)
V
Berichterstellung im Rahmen der jährlichen
Überprüfung (§15AO-SF)
Teilnahme an Konferenzen
V
M
V
V
M
M
M
Information über besonderen
Unterstützungsbedarf
M
M
V
Gestaltung eines differenzierten
Lernarrangements
V
V
V
Durchführung des Klassenunterrichts
V
V
V
Durchführung von Einzelfördermaßnahmen
V
V
V
Erstellung differenzierten Fördermaterials
V
V
V
Durchführung der Elternarbeit
V
M
V
Fallberatung im Team
V
M
V
Bemerkungen für Beratungstage und
Zeugnisse
V
V
V
Unterricht und Erziehung
Beratung
(Quelle: Verband der Sonderpädagogik – Landesverband NRW e.V. (Hrsg.): Qualitätsleitfaden Gemeinsamer Unterricht)
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
8.4 Kooperation
An der Olof-Palme-Gesamtschule ist die Kooperation von Lehrkräften mit inner- und
außerschulischen Partnern sowie mit den abgebenden Grundschulen ein fester Bestandteil
der pädagogischen Arbeit. Einen hohen Stellenwert hat die Elternarbeit. Regelmäßig
tauschen sich Eltern und Lehrkräfte, z.B. an Beratungstagen, Elternabenden und bei
zusätzlichen Gesprächen aus. Eltern arbeiten in den Schulgremien mit. Für die Entwicklung
des vorliegenden Konzeptes wurde die Arbeitsgruppe Inklusion „AGIL“ eingerichtet, in der
Eltern, Schüler und Lehrkräfte in den Austausch über die Vorstellungen Gemeinsamen
Lernens gegangen sind.
Bei der individuellen Förderplanung der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf ist die
Einbeziehung der Eltern sowie von Therapeuten (z.B. Sprachtherapeuten,...) des Kindes
notwendig, um ein umfassendes Bild des individuellen Entwicklungsstandes zu erhalten.
Bei Bedarf wird das Klassenteam vom Beratungsteam und der Schulsozialarbeit unterstützt.
Manche Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben zusätzlich einen
Integrationshelfer. Die Aufgabenfelder hängen von der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibung
ab. Auch hier sind ein regelmäßiger Austausch, Anleitungen und Einarbeitungen sowie
Informationen über die Förderplanung notwendig.
Während der Phase der Berufsorientierung werden die Ansprechpartner für Menschen mit
Behinderung der Bundesagentur für Arbeit eingeladen, Potentialanalysen mit dem JohannesFalk-Haus durchgeführt und berufsbegleitende Maßnahmen z.B. über den
Integrationsfachdienst eingeleitet.
Auf didaktischer Ebene findet ein Austausch in Kooperation mit den Förderschulen und dem
Arbeitskreis Inklusion im Kreis Herford statt.
Die Schülerinnen und Schüler untereinander kooperieren durch gemeinsame Projekte mit
anderen Schulen. Bereits stattgefunden hat ein gemeinsames Konzert mit dem JohannesFalk-Haus, in Planung ist ein Austausch mit der Eickhofschule Hiddenhausen.
9.
Unterricht und Leistungsbewertung
9.1 Differenzierung, Individualisierung
Die Anforderungen an den Unterricht in Klassen Gemeinsamen Lernens unterscheiden sich
zunächst nicht von denen in einer gewöhnlichen Gesamtschulklasse. Der Unterricht
berücksichtigt generell die heterogene Lerngruppe. Alle Schülerinnen und Schüler werden
individuell gefördert und gefordert. Dies erfolgt niveaudifferenziert und unter
Berücksichtigung des aktuellen Förderplans möglichst am gleichen Unterrichtsgegenstand.
Durch das Unterrichten im Team ergeben sich vielfältige Möglichkeiten der Differenzierung
und Individualisierung. Der Unterricht wird deshalb im Team geplant, wodurch eine
Verknüpfung der Richtlinien für Gesamtschulen mit denen für die einzelnen Förderschulen
entsteht. Für zieldifferent unterrichtete Kinder bietet der angrenzende Gruppenraum
Möglichkeiten zur Einzelförderung oder Förderung in Kleingruppen. Die Einteilung der Klasse
in kleine Lerngruppen muss dabei nicht eine Separation der Kinder mit Förderbedarf
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
bedeuten. Es kann auch eine Teilung der Klasse in unterschiedliche Niveaugruppen unter
Einbeziehung aller Kinder erfolgen.
9.2 Methoden, Lernformen
Für ein hohes Maß an Differenzierung ist die Doppelbesetzung im Unterricht von
entscheidender Bedeutung. Die Qualität des methodisch vielfältig angelegten Unterrichts
steht in direkter Abhängigkeit zur personellen Ausstattung.
Vorrangiges Ziel ist es, Lernsituationen zu schaffen, in denen alle Kinder der Klasse
gemeinsam an einem Thema arbeiten. Das bedeutet:
•
•
•
•
•
Situationen schaffen, in denen alle sich beteiligen können
Der Leistungsfähigkeit angepasste Aufgaben stellen
Eigenaktivität und Selbstständigkeit fördern
Helfersysteme einführen
Die Kommunikation und Kooperation aller methodisch fördern
Folgende Unterrichtssituationen eignen sich derzeit besonders:
•
•
•
•
•
Gängige kooperative Lernformen
Stationenlernen
Freiarbeitsphasen
Wochenplanarbeit
Gemeinsame Vorhaben
Eine Erweiterung in Richtung des projektorientierten und fächerübergreifenden Arbeitens ist
geplant.
9.3 Lebenspraxis
Neben dem regulären Unterrichtsgeschehen ist es besonders für Kinder mit dem
Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ von besonderer Bedeutung in ihrer alltäglichen
Lebenspraxis gefördert zu werden. Dies kann im Rahmen der Schule die Unterstützung beim
Mensagang, der Weg zur Bushaltestelle oder die Orientierung auf dem Schulgelände sein.
Weiterführend ist die Bewältigung des Alltags zu fördern: die Orientierung in der Umgebung
unter Berücksichtigung der Verkehrsregeln, der Umgang mit Geld und Einkäufe, das Erleben
gesellschaftlicher Strukturen und sozialer Kontakte, Motorik- oder Wahrnehmungstraining.
Diese besonderen Förderangebote können parallel zum Fachunterricht liegen, falls die
Lehrkraft für Sonderpädagogik diesen Zeitraum für lebenspraktische Übungen nutzen
möchte. Sollte in den Unterrichtsstunden eine Doppelbesetzung zugunsten der
Einzelförderung aufgelöst werden, sind vorher Absprachen im Team zu treffen. Die
alternative Platzierung der Lebenspraxis läge im Bereich des AG- oder Förderangebots der
Schule. In der Mittelstufe werden lebenspraktische Übungen vorrangig im Fach Arbeitslehre
Wirtschaft durchgeführt. Für die Planung und Durchführung der lebenspraktischen Übungen
ist in erster Linie aufgrund ihrer besonderen Ausbildung die Lehrkraft für Sonderpädagogik
verantwortlich.
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
9.4 Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung für Kinder mit Förderbedarf ist in §27 AO-SF festgelegt. Es muss
generell zwischen zwei Bereichen unterschieden werden:
Zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler (Förderschwerpunkte „Lernen“ und
„Geistige Entwicklung“) erhalten ein beschreibendes Zeugnis auf Grundlage der individuellen
Förderpläne. Sie geben Auskunft über den individuellen Lernfortschritt, Lernergebnisse und
Anstrengungen, sind wohlwollend formuliert und dürfen keine Zensuren enthalten. Diese
Zeugnisse werden nach Rücksprache mit den Fachlehrkräften von der Lehrkraft für
Sonderpädagogik erstellt. Die schriftlichen Beurteilungen für das Fächer enthalten die
inhaltlichen Schwerpunkte und in 3-4 Zeilen die Beurteilung des Kindes. In die Schild-Liste
wird für diese Kinder „NB“ in das Zensurenfeld eingetragen.
Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler (alle übrigen Förderschwerpunkte) erhalten
das Zeugnis der Gesamtschule mit der Bemerkung, im Rahmen der Integrativen Lerngruppe
oder des Gemeinsamen Lernens sonderpädagogisch gefördert worden zu sein. Im Rahmen
ihrer Beeinträchtigung kann für diese Schülerinnen und Schüler ein Nachteilsausgleich bei
Leistungsüberprüfungen beantragt werden. In Absprache mit den Fachlehrkräften und mit
Begründung kann eine Benotung abweichend von den Anforderungen der Gesamtschule
erfolgen. Anmerkungen über das Arbeits- und Sozialverhalten (Bsp. Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung) werden im entsprechenden Feld des Zeugnisses
eingetragen. Zielgleiche Zeugnisse werden nach Rücksprache mit der Lehrkraft für
Sonderpädagogik von der Klassenleitung erstellt.
Für die Beurteilung der Förderkinder ist bei einer Doppelbesetzung die Lehrkraft zuständig,
die im Unterrichtsalltag den Schwerpunkt auf der Arbeit mit Kindern mit Förderbedarf hat. Im
Normalfall ist dies die Lehrkraft für Sonderpädagogik.
Findet der Unterricht ohne Doppelbesetzung statt, beurteilt die Fachlehrkraft auch die
Förderkinder.
9.5 Teilnahme am Englischunterricht
Für alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf ist
das Fach Englisch vorgesehen, mit Ausnahme des Förderschwerpunktes „Geistige
Entwicklung“. Trotzdem kann im Sinne der Integration für diese Kinder eine Teilnahme am
Englischunterricht erfolgen, alternativ können zeitgleich andere Bildungsangebote
(Lebenspraxis) wahrgenommen werden.
Auch für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ kann nach §26 (2)
AO-SF das Fach Englisch nach Beschluss der Klassenkonferenz durch ein anderes
Bildungsangebot ersetzt werden.
Sollte aber nach Klasse 10 ein Schulabschluss angestrebt werden, ist die Teilnahme am
Englischunterricht in Klasse 9 und 10 verpflichtend. Eine Nichtteilnahme in den Jahrgängen
5-8 kann somit diesen Abschluss verhindern.
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
10. Kurssystem
10.1 Französisch, Wahlpflichtunterricht und Weiterer Unterricht
Im Laufe ihres Schullebens bekommen die Schülerinnen und Schüler immer wieder die
Möglichkeit, Fächer nach ihren persönlichen Interessen und Stärken zu wählen. Kinder mit
festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf oder besonderem Unterstützungsbedarf
wählen nach ausführlicher Beratung im Hinblick auf Leistungsvermögen und fachlichen
Anforderungen ihren persönlichen Schwerpunkt. Die Fachlehrkräfte stellen sich in ihrem
Unterricht unter Berücksichtigung des Förderplans auf die Bedürfnisse der Kinder ein und
nutzen die Beratungsangebote der Lehrkräfte für Sonderpädagogik.
10.2 Leistungsdifferenzierte Kursangebote
An der Olof-Palme-Gesamtschule beginnt ab dem achten Jahrgang die äußere
Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch. Die Differenzierung
in den Fächern Deutsch und Physik beginnt im 9. Jahrgang.
Die Klassenkonferenzen entscheiden über die Zuweisungen aller Schülerinnen und Schüler.
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf oder
besonderem Unterstützungsbedarf profitieren von einer konstanten Lernumgebung in
bekannten Lerngruppen. Unter pädagogischen Aspekten erscheint es daher zunächst
sinnvoll, Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten den klassenbezogenen und in
der Regel kleineren Grundkursen zuzuweisen.
Bei jeder Veränderung, wie z.B. Zusammenlegung von Kursen oder Fachlehrerwechsel
sollten die Belange der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besonders berücksichtigt
werden.
Die Grundkurse sollten nach Möglichkeit doppelt besetzt werden:
•
Zwei Fachlehrkräfte
•
Fachlehrkraft + Lehrkraft für Sonderpädagogik
•
Fachlehrkraft + Klassenleitung
Angestrebt wird die Offenheit der Kurse, in der parallele Lerngruppen differenziert arbeiten
und von mehreren Kollegen betreut werden. So können individuelle Lernangebote sowie
Unterstützung kursübergreifend umgesetzt werden. Aus zwei Kursen können so bedingt
durch die Doppelbesetzung drei Lerngruppen werden. Für die Aufteilung der Gruppen
können die Gruppenräume genutzt werden.
Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler mit Förder- oder Unterstützungsbedarf anderen
Kursen zugewiesen werden, so sind eine entsprechende Lernatmosphäre und die
Bereitstellung des individualisierten Arbeitsmaterials durch die Fachlehrkraft nach Beratung
durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik zu gewährleisten.
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OPG Hiddenhausen – Konzept zum Gemeinsamen Lernen – Stand Mai 2015
11. Berufsorientierung
Erste Berufserfahrungen können die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 6 und 7
jedes Jahr für einen Tag am „Girls‘- und Boys‘-Day“ sammeln. Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf oder besonderem Unterstützungsbedarf bekommen
hier gleichberechtigt die Gelegenheit teilzunehmen. Die Organisation erfolgt über die
Klassenleitungen.
Ab dem achten Jahrgang gibt es im Bereich der Berufsorientierung einen festen
Ansprechpartner unter den Lehrkräften für Sonderpädagogik. Die Organisation der Praktika
wird in enger Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern, Klassenleitung und Berufskoordination
durchgeführt. In der Praktikumsphase (2 Wochen im Jahrgang 8 und drei Wochen im
Jahrgang 9) werden die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf
von der Lehrkraft für Sonderpädagogik direkt vor Ort begleitet. Zur Vermittlung der
Jugendlichen in die Betriebe wird eine Liste mit Betrieben erstellt, die generell Bereitschaft
zur Aufnahme von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder
Unterstützungsbedarf zeigen.
Bereits frühzeitig werden die Angebote externer Kooperationspartner in Anspruch
genommen.
•
•
•
•
Seitens der Bundesagentur für Arbeit erfolgt die Beratung parallel zur bereits
existierenden Berufsberatung über die Berufsberatung für Menschen mit
Behinderung.
Für Jugendliche mit dem festgestellten Förderbedarf Geistige Entwicklung (GE)
erfolgt die Potentialanalyse über den Kooperationspartner Johannes-Falk-Haus.
Für zielgleich unterrichtete Jugendliche kann die Berufseinstiegsbegleitung in
Anspruch genommen werden.
Auf Initiative der Eltern und Jugendlichen können zusätzliche Kooperationspartner,
wie z.B. der Integrationsfachdienst (IFD), die Berufsorientierung und
Ausbildungsplatzsuche unterstützen.
In den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) werden zusätzlich fachbezogene
berufsvorbereitende Materialien der Verlage genutzt oder gemeinsam erarbeitet, die den
Jugendlichen einen umfassenden Ein- und Überblick in die Anforderungen ihres
möglicherweise zukünftigen Ausbildungsberufes geben.
Im Fach Arbeitslehre Wirtschaft (AW) wird differenziertes Material bezogen auf die
individuellen Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse genutzt. In diesem Bereich kann durch
projektorientiertes Arbeiten ein maximaler Praxisbezug erreicht werden. Eine direkte
Unterstützung der Jugendlichen durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik ist absolut
notwendig.
Eine intensive Begleitung in den Bereichen Lebenspraxis und Berufsvorbereitung hat für den
weiteren Lebensweg der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder
Unterstützungsbedarf zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine große
Bedeutung. Die deutlich umfangreichere Unterstützung durch Schule, externe Partner und
Elternhaus erfordert einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten.
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Ein frühzeitiges und langfristiges Eingliedern in einen Betrieb kann dem Jugendlichen Ängste
vor Neuem nehmen, ihn langsam auf Arbeitsprozesse vorbereiten und auch den zukünftigen
Ausbildungsbetrieb auf die besonderen Anforderungen der Ausbildungsbegleitung
vorbereiten.
12. Schulabschlüsse
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erwerben je
nach Förderschwerpunkt unterschiedliche Bildungsabschlüsse. Zielgleich unterrichtete
Jugendliche können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erwerben, wurde mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet, sind
besondere Kriterien zu berücksichtigen. Einen Förderschwerpunkt vorzeitig zugunsten eines
Schulabschlusses der Sekundarstufe I aufzuheben ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll.
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“:
Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ein Zeugnis, das die
erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
Förderschwerpunkt „Lernen“:
Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der
Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten bescheinigt.
•
Die Klasse 10 führt zum „Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt
„Lernen".
• In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem
Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Er wird vergeben,
wenn die Leistungen
o in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder
o in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft sind
oder
o in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft und in einem der
übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
o in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in
einem Fach mangelhaft sind.
In diesen Fällen erhalten die Schülerinnen und Schüler im zehnten Schuljahr keine
Beurteilungen, sondern Zensuren.
13. Mögliche Weiterarbeit
Im Hinblick auf die kommenden Jahre mit immer neuen Herausforderungen wird dieses
Konzept regelmäßig erweitert und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst
werden. Mögliche neue Handlungsfelder können sein:
•
•
•
•
•
•
•
Übergangskonzept Grundschule-Sekundarstufe I
Erweiterte Diagnostik
Informationsgrundlage für Beratungstage
Kooperationen
zusätzliche Unterrichtsangebote
Übergang Sekundarstufe I – Sekundarstufe II
Evaluation
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