Ausgabe Dezember 2015

Dezember 2015
Ausgabe Nr. 78
"Häfelfinger- Blä ttli"
Offizielles Publikationsblatt der Gemeindebehörden und der Gemeindekanzlei Häfelfingen
Herausgeber: Gemeindekanzlei Häfelfingen
Tel. 0622990060, Fax 062 2990061
www.haefelfingen.ch / E-Mail: [email protected]
Nächste Ausgabe: April 2016
(Redaktionsschluss
für Beiträge 15. März 2016)
An der Gemeindeversammlung
vom 18. November 2015 wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:
:11:
Budget 2016 der Einwohnergemeinde
Häfelfingen
genehmigt
://:
Steuerfuss 2016 unverändert 61 %
genehmigt
://:
Rechnungsansätze 2016
Ertragssteuer (juristische Personen)
Verzugszins auf Wasserrechnungen
Kapitalsteuer tür Kapitalgesellschaften
genehmigt
://:
4
%
5
%
2.75 %0
Projektvorstellung Sanierung Alte Latärne
kein Beschluss
://:
Diversa
Demission Gemeinderat
Gemeinderätin Monika Schmocker wird per 31. Dezember 2015 wegen Wegzugs aus der
Gemeinde Häfelfingen von ihrem Amt demissionieren. Der Gemeinderat dankt Gemeinderätin Monika Schmocker herzlich tür den während drei Jahren geleisteten Einsatz für die Gemeinde Häfelfingen. Die offizielle Verabschiedung wird an der Sommer 2016-Gemeindeversammlung stattfinden.
Gemeinderats- Wahlen
Die ordentlichen Gemeinderatswahlen (Amtsperiode 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2020) werden
am 28. Februar 2016 stattfinden. Gemeindepräsident Eugen Strub und Gemeinderat Rainer
Feldmeier treten zur Wiederwahl an. Der Gemeinderat bittet die Häfelfinger Einwohnerinnen
und Einwohner, sich bereits jetzt über die durch die Demission von Gemeinderätin M.
Schmocker entstehende Gemeinderats-Vakanz Gedanken zu machen. Gemeindepräsident
E. Strub und Gemeinderat R. Feldmeier stehen Interessierten sehr gerne für Fragen zur
Verfügung.
Demission Wahlbüro
Alfred Bitterli hat per Ende der laufenden Amtsperiode (30. Juni 2016) seine Demission als
Mitglied und Präsident des Wahlbüros Häfelfingen eingereicht. Der Gemeinderat dankt Alfred
Bitterli herzlich für seinen Jahrzehnte langen Einsatz zugunsten der Demokratie in Häfelfingen. Oie offizielle Verabschiedung wird an der Sommer 2016-Gemeindeversammlung
stattfinden.
Wahlen ins Wahlbüro
Die ordentlichen Wahlen Wahlbüro Häfelfingen (Amtsperiode
werden am 5. Juni 2016 durchgeführt werden.
1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020)
Tri nkwasserkontrollen
Im Jahr 2015 hat das kantonale Laboratorium BL am 08.01.2015, 20.01.2015, 16.04.2015,
09.07.2015 und 08.10.2015 Trinkwasserkontrollen durchgeführt. Die Proben im öffentlichen
Netz entsprachen gemäss dem kantonalen Laboratorium BL zum Zeitpunkt der Probeentnahmen in den untersuchten Parametern den Anforderungen an Trinkwasser gemäss Ver-
ordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser (SR 817.022.102).
nen die Proberesultate auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Auf Wunsch kön-
Jagd- und Fischweidpacht
Die Jagdpacht 2016 bis 2024 ist wiederum an die Jagdpachtgesellschatt Häfelfingen vergeben worden. Die Fischweidpacht 2016 bis 2023 ist wie bereits in den früheren Jahren wiederum an den Fischereiverein Oberbaselbiet vergeben worden.
Abgabe Abrechnungsformulare 2015
Alle Häfelfinger Einwohnerinnen und Einwohner, welche im zu Ende gehenden Jahr Arbeiten
für die Gemeinde erledigt haben, werden gebeten, ihre Abrechnungsformulare 2015 inkl.
Einzahlungsschein bis spätestens 31. Dezember 2015 bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die Formulare können im Internet unter www.haefelfingen.ch (Virtueller Schalter /
Infos + Formulare / Stundenrapport für Gemeindearbeiten) heruntergeladen oder auf der
Gemeindekanzlei bezogen werden.
Steuerwesen
Wie an der Gemeindeversammlung im Juni 2015 und im Häfelfinger Blättli vom August 2015
bereits informiert, ist der Steuerbezug ab Jahr 2015 zum Kanton übergegangen. Dieser gewährt keinen Skonto-Abzug mehr. Irrtümlicherweise wurde jedoch an der Gemeindeversammlung im Dezember 2014 wie bis anhin der Skonto-Abzug beschlossen. Der Gemeinderat hat daraufhin entschieden, dass für das Jahr 2015 der Skonto-Abzug auf Antrag hin gewährt wird, sofern der provisorische Steuerbetrag 2015 bis zum 30. Juni 2015 einbezahlt
worden ist. Diese Auszahlung wird jedoch erst nach der def. Veranlagung 2015 möglich sein,
d.h. erst im Laufe des Jahres 2016. Bei Gemeindekassierin D. Weyeneth (Telefon 062299
05 01) kann nach wie vor das entsprechende Rückforderungs-Formular bestellt werden.
Mergelgrube Häfelfingen
Nach Feststellung von Geruchs-Emmissionen hat der Gemeinderat beim Amt für Umweltschutz + Energie BL vor Ort Abklärungen durchführen lassen. Diese ergaben weder eine
Gefahr für Mensch und Tier noch Umwelt. Auch aus Sicht des Abfallrechts sind keine weiteren Massnahmen angezeigt. Die weitere Entwicklung wird jedoch vom Gemeinderat beobachtet.
Alt-Eisen-Sammlung
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Alt-Eisen-Sammlung nicht für die gratis Entsorgung von Gross-Elektro-Geräten (z.B. Boiler!) missbraucht werden darf.
Split
Bei Gemeindepräsident Eugen Strub, Mattenhof 33, kann am Waldrand gratis Kies für den
Winter-Split-Einsatz bezogen werden.
Friedhof
Die Friedhofskommission hat einen "Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall" ausgearbeitet. Diesen finden Sie auf der Häfelfinger Homepage unter der Rubrik "Friedhof". Gerne
können Sie auch einen Leitfaden in Papierform auf der Gemeindekanzlei Häfelfingen beziehen.
Ferien Gemeindekanzlei
Die Gemeindekanzlei bleibt vom Montag, 21. Dezember 2015 bis Freitag, 8. Januar 2016
geschlossen. In Notfällen wenden Sie sich bitte an Gemeindepräsident Eugen Strub, Telefon 062 299 27 32.
Mutationen
Einwohner
2015
Zuzüge
Aeschbacher Michel
Amling Ingo
Fäs Roger
Fricker Samira
Gröbli Jeanette
Haas Carmen
Haas Sebastian
Lüscher Bettina mit
Ashley .Jeson, Lovely, Mandy, Nico
Messerli Andres Martin
Mohr Christine
Mohr Sebastian
Muringer Yvan
Okunrobo Osaretin
Sarzynski Marcin
Schatz Axel
Soder Raphael
Spitzner Manuel
Uhunangho Adesuwa
Von Arx Markus
Hauptstrasse 27
Bad Ramsach
Hauptstrasse 19
Buckterstrasse 9
Hauptstrasse 95
Bad Ramsach
Bad Ramsach
Hauptstrasse 19
Hauptstrasse 95
Hauptstrasse 27
Hauptstrasse 27
Bad Ramsach
Hof Isental
Hof Horn
Bad Ramsach
Hauptstrasse 28
Bad Ramsach
Hof Isental
Buckterstrasse 5
Wegzüge
Berro Nadja
Blind Elisabeth
Doppler Ursula
Drews Karl-Heinz
Huber Thomas
Itin Urs
Keimling Michael
Kraaz Joel
Meyer-Ottens Henning
Mumenthaler Tabea
Nebiker Sabine
Niederberger Rebecca
Paolella Vincenzo
Reiners Carsten
Sarzynski Marcin
Rossi Nino
Rossi Ornella
Rossi Patrik
Rossi Beatrice
Sartori Petra
Schmitz Thorsten
Schmutz Paul
Schwaller Theresa mit Levi
Schweizer Peter
Socha Marcin
Tombolato Annalisa
Weber Jeanette
Weber Christian
Zerbini Sara
Geburten
Strub Louis
geboren 18.04.2015
Todesfälle
Stalder Theophil René
Schmid Ruth
verstorben 25.06.2015
verstorben 26.11.2016
Veröffenllicht werden hier nur die Zu- und Wegzüge, welche von den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Publikation frei
gegeben worden sind.
TNW Regio Fahrplan Nordwestschweiz
Am 13. Dezember 2015 tritt der neue TNW Regio Fahrplan in Kraft. Weil viele Fahrgäste ihr
Smartphone oder das Internet für Fahrplaninformationen nutzen, verzichtet der Tarifverbund
Nordwestschweiz auf die Verteilung des Region Fahrplans an alle Haushalte. Möchten Sie
den Regio Fahrplan gerne in gedruckter Form? Sie erhalten ihn auf der Gemeindekanzleil
Bürgergemeinde Häfelfingen:
Wegsanierung Wisenbergweg
Die Bürgergemeinde Häfelfingen hat diesen Herbst für teures Geld ein erstes Teilstück des
Wisenbergwegs - vom Zehnten bis zur Bockmatte - von der dafür spezialisierten Firma Simon Gisin aus Buus neu erstellen lassen. Bis sich das Material genügend verfestigt hat,
muss der Weg für ein paar Wochen für Reiter und Fahrzeuge aller Art gesperrt werden. Leider halten sich nicht alle Biker, Automobilisten und Reiter an das Benützungsverbot. Schon
bevor der Weg wieder frei gegeben werden kann, sind bereits erste Schäden durch Pferdehufe auf dem Mergel ersichtlich. Schade! Wir sanieren dieses Wegstück für die WaIdbenutzer und hofften auf Verständnis tür die Sperrung. - Bis mindestens 31.12.2015 bleibt das
Wegstück gesperrt - wir appellieren an alle, dieses Verbot zu beachten. Danke an alle,
welche die Signalisation respektieren.
Wir wünschen allen Häfelfinger
Einwohnerinnen und Einwohner
schöne Weihnachtstage und alles
Gute im Jahr 2016!
Der Gemeinderat
und die Gemeindeschreiberin
Die letzte Schalteröffnung vor den Weihnachtsferien
ist am Mittwoch, 16. Dezember 2015,19 - 20 Uhr.
Die erste Schalteröffnung im Jahr 2016
wird am Montag, 11. Januar 2016, 10 - 11 Uhr sein.
Bei Notfällen wenden Sie sich bitte
direkt an Gemeindepräsident Eugen Strub.
lf
Amt für Wald beider Basel
Merkblatt Bl
Radfahren und Reiten im Wald
Radfahren und Reiten sind auf Waldstr:assen erlaubt. Im übrigen Waldareal ist es verboten
(§ 10 Abs. 1 kWaG).
Weshalb diese Einschränkung?
Die Belastung des Waldes durch Freizeit und Erholung ist bei
zunehmender Tendenz hoch. Ein gesunder und schöner Wald,
der seine Funktionen erfüllen kann, liegt im Interesse von uns
allen.
Mögliche Wirkungen durch Radfahren und Reiten abseits der
Waldstrassen :
Was sind Waldstrassen?
•
Verdichtung des Waldbodens mit Luftabschluss schränkt
das Pflanzenwachstum ein.
•
Aufwühlen des Waldbodens zerstört weitgehend die Krautschicht und erschwert die natürliche Verjüngung.
•
Umknicken junger Bäumchen.
•
Störung der Tiere insbesondere während der Brut- und
Setzzeit.
•
Verbreitern unbefestigter Wege mit erschliessender
kung für andere Sportarten.
•
Schädigung unbefestigter Wege erhöht die Unterhaltskosten.
Wir-
Definition:
Für die Transporte der Waldwirtschaft mit Erdbewegungen
künstlich geschaffene, aus Tragschicht (Koffer) und Deckschicht (Verschieissschicht) aufgebaute, auf Dauer angelegte
Strassen, die bei jeder Witterung mit nach Strassenverkehrsgesetz zugelassenen Motorfahrzeugen
befahrbar sind.
Keine Waldstrassen
sind:
Maschinenwege
Ausnahmen?
Der Gemeinderat kann das Radfahren und Reiten auf einzelnen Waldtrassen aus wichtigen Gründen verbieten, aber auch
und Rückegassen, Erdwege, Trampelpfade.
im übrigen Walareal zur Schliessung von Rad- oder Reitwegnetzen örtlich begrenzt erlauben (§ 10 Abs. 2 kWaG). Die Gemeinde signalisiert diese Ausnahmen vom oben genannten
Grundsatz.
Merkblatt_Radfahren-und-Reiten-im-Wald_241-V02_BL_Stand-Aug2014.doc
Das Amt fOr Wald belder Basol goh6r12ur Volkswirtschalcs- und Gosundl1ei!Sd,rektlon Basel-Lnndschatt SCYlla zum DepMomant
Seite 1
von 2
lür Winschnlt. SozJoles und Umwelt Bascl.Stadt.
l tI
Amt für Wald beider Basel
Wir bitten Sie, den Inhalt dieses Merkblatts zur Kenntnis zu nehmen und sich bei Ihren Aktivitäten
entsprechend zu verhalten. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Vergnügen im
Wald!
~ Für eventuelle Fragen oder zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die zuständige Revierförsterin, der zuständige Revierförster oder die Kreisforstingenieurin, der Kreisforstingenieur gerne
zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen:
•
kantonales Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (SGS 570; kWaG)
•
kantonale Waldvemrdnung vom 22. Dezember 1998 (SGS 570.11; kWaV)
•
Dekret über die Bewilligung tür Veranstaltungen im Wald vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1; Dekret)
•
Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0; Waldgesetz, WaG)
•
Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 (SR 921.01; Waldverordnung, WaV)
•
Art. 43 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01, SVG)
Amt für Wald beider Basel
Rufsteinweg 4
CH - 4410 Liestal
Telefon 061 5525659
Telefax 061 5526988
[email protected] / www.wald-basel.ch
Merkblatt_Radfahren-und-Reiten-im-Wald_241-V02_BL_Stand-Aug2014.doc
Seite 2 von 2
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HO
h1b~rgr
Zertifizierter Forstbetrieb
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zertifiziert
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Fr. 225.00
Ster
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Fr.
7.00
Fr. 30.00
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Zuschläge:
Eínzelsterlieferung
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Anz
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Anz
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Stk.
Stk.
Fr. 20.00
Fr. 35.00
Ihre Bestellung an:
Zweckverband Forstrevier Homburg, Hauptstr. 11, 4448 Läufelfingen,
Tel. 06229909 19, Mobile 079 647 41 72
e-mail: [email protected]
Mütter - und Väterberatung
Daten von Januar bis Juni 2016
Buckten, Häfel fingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen,
Buckten,
im Gemeindehaus
Rürnlingen, Rünenberg, Wiuinsburg, Zeglingen
( Kocbschule) ,jeweils Dienstag von 08:30 bis 10:30 Uhf
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
12.
02.
08.
05.
03.
07.
26.
23.
22.
19.
17.
28.
Läufelfingen,
im Kindergarten Weidmatt ,Montag
von I-':()II his 16:011 Uhr.
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
11.
Ferien
14.
04.
09.
06.
25.
22.
Ferien
25.
23.
20.
Rünenberg, Gemeindeverwaltung
/Sitzungszimmer.jeweils
Dienstag
von 13:30 bis 15:30 Uhr
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
05.
02.
08.
12.
17.
07.
19.
23.
22.
26.
31.
21.
Bringen Sie bitte in die Beratung ein
Frottiertuch und das Gesundheitsheft mit.
Telefonische Beratung 079 360 52 09
Montag 13 bis 14 Uhr,
Mittwoch und Freitag 07:30 bis 08:30 Uhr
Vom 15.2. bis 20.2.16 findet keine
Telefonberatung statt.
Es würde mich freuen sie in meinen
Beratungen begrüssen zu dürfen!
Andrea Grieder-Wunderlin
..
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"l.
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Koordination
Mobilisation Kraft
>Freude an der Bewegung<
Dehnung
Eine Institution des
Frauenvereins
.. -
•••••••
Entspannung
...
••Wiederbeginn der GymnastiKstunden:• • •••
•••
••
DonnerStag, 7. Januar 2016
•
••
• •
••
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09·00-10.00 Uhr frauengruppe
20.15-21.15 Uhr gemischte Gruppe
... .......... --- _ .. ••
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,. _,
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Sträucher, Hecken schneiden
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Hochstammbäume schneiden
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'Wir liaften Ihren (}arten / V1TlfJe6u1lIJ in Scliwung_