21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Grundsätzliches zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie Warum benötigt Hessen eine Biodiversitätsstrategie? Konferenz zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in der Stadt und im Landkreis Gießen am 20. Januar 2016 https://biologischevielfalt.hessen.de Hintergrundwissen und aktuelle Informationen zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie sowie zu diesbezüglichen Veranstaltungen und Projekten - demnächst auch die in Gießen - finden Sie unter . Detlef Szymanski (HMUKLV) in Zusammenarbeit mit Dr. Matthias Kuprian, Katja Preusche, Nico Märker & Udo Krause Fotos: Sibylle Winkel, Achim Frede, Martin Schroth, Herbert Zettl, FENA, VSW u.a. 2 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Warum benötigt Hessen eine Biodiversitätsstrategie? https://biologischevielfalt.hessen.de 3 4 1 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Gesamtziel der Hessischen Biodiversitätsstrategie bis 2020: Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität (=biologischen Vielfalt) und damit unserer Lebensgrundlagen und Ressourcen in Hessen! Bedeutung der Biologischen Vielfalt Biologische Vielfalt ist die Voraussetzung für langfristige Ökosystemleistungen (ÖSL)! Fotos: S. Winkel, R. Krause, BR Rhön Biologische Vielfalt : Vielfalt an Lebensräumen (Ökosystemen), Vielfalt Fotos: M. Manske, E. Lindeman, A. Belli, J. Jaritz, stockvaults der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten und innerhalb jeder Art die Vielfalt ihrer unterschiedlichen genetischen Ausstattung 5 Je größer die Biologische Vielfalt, umso leichter ist die Anpassung an Änderungen (z.B. Klima) und damit die Sicherung der ÖSL (Birken 6 im Spessart 2015). Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ökosystemleistungen Voraussetzung für das Leben auf unserem Planeten, für wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohlstand TEEB: „ Studie zur Ökonomie der Ökosysteme und der Biodiversität“ – Schlussfolgerungen: 1. Kosten für die Erhaltung der Biolog. Vielfalt sind geringer als Kosten für Wiederherstellung, sofern das überhaupt möglich ist. 2. Es geht nicht nur um die Schönheit der Natur oder den Erholungswert sondern um die Gesamtheit der lebensnotwendigen, aktuell kostenfrei verfügbaren Ökosystemleistungen (ÖSL). 3. Die Kosten zur Erhaltung der ÖSL (EU-weit rd. 6 Mrd.€/Jahr) betragen nur einen Bruchteil des Wertes der ÖSL (200 – 300 Mrd.€/J) 4. Wenn wir nicht jetzt handeln, wird das künftigen Generationen teuer zu stehen kommen. Quelle: DRZE Der Verlust beeinträchtigt Mensch, Umwelt und Wirtschaft! 7 8 2 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Grenzen des Planeten - planetary boundaries (2009) FFH-Bilanz nach Art. 17 FFH-RL Die Belastung des Erdsystems durch den Menschen hat ein Ausmaß erreicht, bei dem plötzliche globale, irreversible Veränderungen der Umwelt nicht mehr auszuschließen sind. Das Überschreiten der Grenzen kann sich verheerend auf die Menschheit auswirken, sie zu respektieren aber gute Zukunftsaussichten sichern (Nachhaltigkeit). Andreas Koch, Abt. VIII Bei der Trendanalyse wurden nur die tatsächlichen Verbesserungen und Verschlechterungen bewertet. Veränderungen aufgrund besserer Datenlage wurden herausgerechnet 9 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 10 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Veränderungen der biologischen Vielfalt I Veränderungen der biologischen Vielfalt II Zur Berechnung des Index herangezogene Vogelarten Braunkehlchen Bekassine Feldlerche Goldammer Kiebitz Neuntöter Rebhuhn Rotmilan Steinkauz 48 % 21.01.2016 Andreas Koch, Abt. VIII 11 12 3 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Der Verlust an Biodiversität konnte (noch) nicht gebremst werden Die hessischen Entwicklungen entsprechen dem Bundestrend. Der Anteil an FFH-Lebensraumtypen und -Arten sowie Vögeln mit ungünstigem Erhaltungszustand (Zustände „Gelb“ & „Rot“) hat weiter zugenommen. Verschlechterungen insbesondere bei Schutzgütern des Offenund Grünlandes (gilt auch auf EU-Ebene lt. Zwischenbewertung) Index „Offen-/Agrarland“ war 1995 in HE > 100 % und damit deutlich höher als in DE (< 80 %) aber 2010 mit 48 % schlechter als in DE (> 60 %) Die Hessische Biodiversitätsstrategie ist erforderlich, weil der Schwund der Biologischen Vielfalt gestoppt werden muss, um unsere Lebensgrundlage zu bewahren, aber auch um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden es in der Verantwortung unserer Generation liegt, nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und Lebensgrundlage zu hinterlassen Deshalb müssen wir jetzt aktiv werden, um die Erhaltungszustände der Populationen und den Vogelindex ‚Offenland‘ wieder zu verbessern sowie die Roten Listen zu verkürzen. 13 14 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Erfolge zeigen, das Verbesserungen möglich sind! Die Hessische Biodiversitätsstrategie Positive Wirkungen von Wiederansiedlungsprogrammen (Biber, Wildkatze, Luchs) 3. Juni 2013: Verabschiedung im Kabinett Arealausweitungen beim Bitterling, erste Reproduktionserfolge bei der Sumpfschildkröte, Neunachweise beim Fischotter Ziel: Erhaltung und Verbesserung der Biologischen Vielfalt und damit unserer Lebensgrundlagen und Ressourcen in Hessen Schutzprogramme & Programme zur Wiedereinbürgerung bringen mit Unterstützung durch Naturschutzverwaltung und Ehrenamt positive Ergebnisse! Umsetzung: bis 2020 Weiterentwicklung: ab 2/2014 - Kabinettbeschluss voraussichtlich Februar 2016 Foto: Sibylle Winkel 15 16 4 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie Hessische Biodiversitätsstrategie: Gliederung Stand im Regierungspräsidium Gießen 10 strategische Ziele und Maßnahmen mit Aktionsplänen 29.11.2014 Durchführung der Regionalkonferenz 12.11.2015 Durchführung der 1. Kreiskonferenz Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar 27.11.2015 Durchführung der Kreiskonferenz Limburg-Weilburg 20.01.2016 Kreiskonferenz Landkreis und Stadt Gießen, mit Vorstellung von Arbeitsgruppen => baldige Aktivitäten positiv, denn Maßnahmen i.d. Natur brauchen Zeit! Natura 2000* II. Hessenliste III. Erhaltung der essentiellen Ökosystemleistungen* IV. Beitrag der Landwirtschaft* V. Beitrag der Forstwirtschaft* VI. Gewässer* VII. Invasive Arten* VIII. Monitoring IX. Einbindung von Ehrenamt und Wissenschaft X. Wertschätzung der Bürger I. Um bis 2020 Wirkung zu entfalten, müssen wir jetzt handeln! * Orientierung an EU-Biodiversitätsstrategie 2020 17 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Planung: FJ 2016: Kreiskonferenzen Vogelsberg Juni 2016: Kreiskonf. Marburg-Biedenkopf, Stadt MR 18 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Umsetzung seit 2014 FSC-Zertifizierung in ausgewählten Forstamtsbereichen Fortführung des Projektes „Messeler Hügelland“ zur Sicherung der regionalen Artenvielfalt Erweiterung des Angebots von Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt im HALM Durchführung des LIFE-Projekts ‚Lebendige Lahn‘ (2016 – 2026) Beantragung eines LIFE-Projektes Rhön (Antragstellung 2015, Schwerpunkte: Grünland Lebensraumtypen, Wiesen- und Bodenbrüter) Kampagne ‚Hessen blüht‘ ab April 2014 zur Erhalt. der Bestäuber Einrichtung eines Veranstaltungskalenders und einer Projektübersicht auf der aktualisierten HBS-Webseite (www.biologischeVielfalt.hessen.de) Verstärkte Bewusstseinsbildung zum Thema Biodiversität – Kampagne „Wildes Hessen?! – mehr Vielfalt in Garten, Dorf und Stadt“ Erstellung der „Arten und Lebensräume der Hessenliste“ mit 19 Leitfaden - Umsetzung v.a. im System NATURA 2000, aber auch v. Ort Erstellung der Hessen-Liste im Auftrag des HMUKLV anhand bestimmter Kriterien durch: Hessen-Forst „FENA“* & Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, RheinlandPfalz und das Saarland mit Ergänzungen der Regierungspräsidien und der Naturschutzverbände Hinweise: - Verwendung in den „Kreiskonferenzen“ seit Mitte April 2015 - 11.09.15 einsehbar auf der HBS-Homepage (biologischeVielfalt.hessen.de) - Veröffentlichung des zugehörigen Leitfadens am 27. Nov. 2015 - Umsetzung in der Praxis: ab S O F O R T! - Prüfung und evtl. Weiterentwicklung nach Erprobung * Abt. Naturschutz im Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt u. Geologie 20 5 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1. FFH-Arten Auswahlkriterien der Hessenliste Kriterien: Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie zur Bewahrung des europäischen Naturerbes Foto: Sibylle Winkel • schlechter landesweiter Erhaltungszustand 2013 (nach Ampelbewertung rot) oder • landesweites Artenhilfskonzept vorhanden 25 FFH-Arten landesweit Fotos: Sibylle Winkel, Martin Schrot 21 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 22 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Foto: Martin Schroth 3. Vogelarten 2. FFH-Lebensraumtypen Kriterien: Lebensräume des Anhanges I der FFH-RL: • schlechter landesweiter Erhaltungszustand 2013 (rot) oder ungünstig-unzureichender Erhaltungszustand (gelb) mit schlechtem Gesamttrend Foto: Martin Schroth und • Maßnahmen nach bundesweitem „Prioritären Aktionsrahmen für Natura 2000“ (PAF) vorgesehen 28 FFH-Lebensräume landesweit 23 Foto: Vogelschutzwarte Kriterien: • Arten der Roten Liste (VSW& HGON in Vorbereitung) • regelmäßig in Hessen brütende Vogelarten mit einem „ungünstigem“ Erhaltungszustand“ (EU-Ampelbewertung „rot oder gelb“) • Arten nach Anhang I oder Artikel 4(2) der EU-VSRL • Besondere Verantwortung HE bzw. DE • Es liegen Artgutachten, Artenhilfskonzepte oder Maßnahmenblätter vor • Arten, des hessischen Nachhaltigkeitsindex „Artenvielfalt“ 56 Vogelarten landesweit 24 Foto: Florian Winter 6 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5. Weitere Hessen-Arten 4. Nationale Verantwortungsarten Kriterien (unter anderem): Kriterien Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt (BBV): • Foto: Sibylle Winkel Auswahl aus den 40 nationalen Verantwortungsarten, für die eine Förderung möglich ist • landesweit oder regional besonders stark gefährdet (Kategorie 1 = „vom Aussterben bedroht“ nach Rote Liste HE) oder • eine hohe „Verantwortlichkeit“ Hessens oder Deutschlands für die weltweite Erhaltung 142 weitere Hessen-Arten landesweit 22 Tier- und Pflanzenarten landesweit 25 26 Foto: Sibylle Winkel Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 7. Mitmach-Arten 6. Weitere Hessische Lebensräume Foto: Sibylle Winkel Kriterien: Erste Vorschläge für Arten, mit deren Förderung Bürgerinnen und Bürger selbst zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie beitragen können, z.B. • Anbau alter Kulturpflanzen und Sorten (Guter Heinrich) • Schaffung von Fledermausquartieren an Gebäuden • Arten mit „Symbolcharakter“ für die Hilfsmaßnahmen (Anbringen von Nistkästen) von Einzelnen oder Verbänden (Mauersegler, Wanderfalke, Steinkauz) Kriterien: • Geschützte Biotoptypen, die nicht in der FFH-Richtlinie enthalten sind oder • Lebensräume, die durch traditionelle Bewirtschaftung entstanden sind • Habitate von Arten Streuobst, Silikatmagerrasen, Hutungen, Feuchtgrünland, artenreiche Äcker, kulturhistorische Waldnutzungsformen Biotope im Siedlungsumfeld, Lösswände und Hohlwege, Fledermaus-Winterquartiere 10 Hessische Lebensräume landesweit 27 Bislang 24 Arten - Ergänzung gewünscht 28 7 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Was muss für die „Arten und Lebensräume der Hessenliste“ noch getan werden? Leitfaden Umsetzung Ziel I und II der Hess. Biodiv.str. verbreiten Zusammentragen und Erarbeiten weiterer Fachmaterialien Erstellung weiterer Artenhilfskonzepte (AHK) Umsetzung Ziel II der Biodiversitätsstrategie Erstellung und Aktualisierung weiterer Maßnahmenblätter Erarbeitung weiterer Schutzziele Durchführung aller Kreiskonferenzen Bildung von AG, die mit fachkundiger Anleitung aktiv sind Füllen des Veranstaltungskalenders und der Projektübersicht auf der HBS-Webseite (biologischenVielfalt.hessen.de), auch - zur Netzwerkbildung, - zum Informationsaustausch, - zur Optimierung von Verfahrensweisen & Finanzierungswegen, 29 - zur Erschließung zusätzlicher Ressourcen. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vielfach über Natura 2000 - Maßnahmenplanung (inkl. NSG-Pflegeplanung) (fast) wie FFH- und Vogelschutz-Arten Formulierung von Schutzzielen Integration in die Maßnahmenplanung Ermittlung von Kosten Einpflege in NATUREG Sukzessive Umsetzung der Maßnahmen Berücksichtigung bei Neuplanungen, bei Gebietskonferenzen, bei konkretem Bedarf c) Umsetzung der Hessenliste außerhalb von Schutzgebieten Auch diese Elemente der Biodiversität bedürfen unserer Unterstützung! Einschränkung: Der zügige Abschluss der FFH-MMP bis 2016 darf nicht gefährdet werden! 30 Fotos: H. Zettl Nicht alle wichtigen Arten und LRT-Vorkommen sind durch Schutzgebiete abgedeckt: Gelbbauchunke, Rotmilan, Gartenrotschwanz etc. leben innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten Feldhamster oder Kugelhornmoos (Ackerarten) kommen ganz überwiegend außerhalb von Schutzgebieten vor. Ebenso die Arten der hessischen Dörfer und Städte, Gebäudebrüter (Schwalben, Mauersegler etc.) oder der nährstoffliebende „Gute Heinrich“ LRT wie „Streuobstwiesen“ und „Lößwände und Hohlwege“ Behandlung bedeutsamer Schutzgüter b) der Schutzgebiete Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Umsetzung der Hessenliste in Schutzgebieten a) innerhalb und außerhalb Fotos: Achim Frede 31 Aber wie? 32 8 21.01.2016 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Finanzierungsmöglichkeiten und Organisatorisches im Teil II Foto: Sibylle Winkel Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 33 9
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