Warum benötigt Hessen eine Biodiversitätsstrategie? Warum

21.01.2016
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Grundsätzliches zur Umsetzung der
Hessischen Biodiversitätsstrategie
Warum benötigt Hessen eine
Biodiversitätsstrategie?
Konferenz zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in der Stadt
und im Landkreis Gießen am 20. Januar 2016
https://biologischevielfalt.hessen.de
Hintergrundwissen und aktuelle Informationen zur Umsetzung
der Hessischen Biodiversitätsstrategie sowie zu diesbezüglichen
Veranstaltungen und Projekten - demnächst auch die in
Gießen - finden Sie unter
.
Detlef Szymanski (HMUKLV)
in Zusammenarbeit mit Dr. Matthias Kuprian, Katja Preusche, Nico Märker & Udo Krause
Fotos: Sibylle Winkel, Achim Frede, Martin Schroth, Herbert Zettl, FENA, VSW u.a.
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Warum benötigt Hessen eine
Biodiversitätsstrategie?
https://biologischevielfalt.hessen.de
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Gesamtziel der Hessischen Biodiversitätsstrategie bis 2020:
Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität (=biologischen Vielfalt)
und damit unserer Lebensgrundlagen und Ressourcen in Hessen!
Bedeutung der Biologischen Vielfalt
Biologische Vielfalt ist die Voraussetzung für langfristige
Ökosystemleistungen (ÖSL)!
Fotos: S. Winkel, R. Krause, BR Rhön
Biologische Vielfalt : Vielfalt an Lebensräumen (Ökosystemen), Vielfalt
Fotos: M. Manske, E. Lindeman, A. Belli, J. Jaritz, stockvaults
der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten und innerhalb jeder Art die
Vielfalt ihrer unterschiedlichen genetischen Ausstattung
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Je größer die Biologische Vielfalt, umso leichter ist die Anpassung
an Änderungen (z.B. Klima) und damit die Sicherung der ÖSL (Birken
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im Spessart 2015).
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Ökosystemleistungen
Voraussetzung für das Leben auf unserem Planeten,
für wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohlstand
TEEB: „ Studie zur Ökonomie der Ökosysteme und der
Biodiversität“ – Schlussfolgerungen:
1. Kosten für die Erhaltung der Biolog. Vielfalt sind geringer als
Kosten für Wiederherstellung, sofern das überhaupt möglich ist.
2. Es geht nicht nur um die Schönheit der Natur oder den Erholungswert sondern um die Gesamtheit der lebensnotwendigen,
aktuell kostenfrei verfügbaren Ökosystemleistungen (ÖSL).
3. Die Kosten zur Erhaltung der ÖSL (EU-weit rd. 6 Mrd.€/Jahr)
betragen nur einen Bruchteil des Wertes der ÖSL (200 – 300
Mrd.€/J)
4. Wenn wir nicht jetzt handeln, wird das künftigen Generationen
teuer zu stehen kommen.
Quelle: DRZE
Der Verlust beeinträchtigt Mensch, Umwelt und Wirtschaft!
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Grenzen des Planeten - planetary boundaries (2009)
FFH-Bilanz nach Art. 17 FFH-RL
Die Belastung des Erdsystems durch den Menschen hat ein Ausmaß
erreicht, bei dem plötzliche globale, irreversible Veränderungen der
Umwelt nicht mehr auszuschließen sind. Das Überschreiten der Grenzen kann sich verheerend auf die Menschheit auswirken, sie zu respektieren aber gute Zukunftsaussichten sichern (Nachhaltigkeit).
Andreas Koch, Abt. VIII
Bei der Trendanalyse wurden nur die tatsächlichen Verbesserungen und Verschlechterungen bewertet.
Veränderungen aufgrund besserer Datenlage wurden herausgerechnet
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Veränderungen der biologischen Vielfalt I
Veränderungen der biologischen Vielfalt II
Zur Berechnung des
Index herangezogene
Vogelarten
Braunkehlchen
Bekassine
Feldlerche
Goldammer
Kiebitz
Neuntöter
Rebhuhn
Rotmilan
Steinkauz
48 %
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Andreas Koch, Abt. VIII
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Der Verlust an Biodiversität konnte (noch)
nicht gebremst werden
Die hessischen Entwicklungen entsprechen dem Bundestrend.
Der Anteil an FFH-Lebensraumtypen und -Arten sowie Vögeln
mit ungünstigem Erhaltungszustand (Zustände „Gelb“ & „Rot“)
hat weiter zugenommen.
Verschlechterungen insbesondere bei Schutzgütern des Offenund Grünlandes (gilt auch auf EU-Ebene lt. Zwischenbewertung)
Index „Offen-/Agrarland“ war 1995 in HE > 100 % und damit
deutlich höher als in DE (< 80 %) aber 2010 mit 48 % schlechter
als in DE (> 60 %)
Die Hessische Biodiversitätsstrategie ist
erforderlich, weil
der Schwund der Biologischen Vielfalt gestoppt werden muss,
um unsere Lebensgrundlage zu bewahren, aber auch
um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden
es in der Verantwortung unserer Generation liegt,
nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und
Lebensgrundlage zu hinterlassen
Deshalb müssen wir jetzt aktiv werden, um
die Erhaltungszustände der Populationen und den Vogelindex
‚Offenland‘ wieder zu verbessern sowie
die Roten Listen zu verkürzen.
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Erfolge zeigen, das Verbesserungen möglich sind!
Die Hessische Biodiversitätsstrategie
Positive Wirkungen von Wiederansiedlungsprogrammen
(Biber, Wildkatze, Luchs)
3. Juni 2013:
Verabschiedung im Kabinett
Arealausweitungen beim Bitterling, erste Reproduktionserfolge
bei der Sumpfschildkröte, Neunachweise beim Fischotter
Ziel:
Erhaltung und Verbesserung der Biologischen Vielfalt und damit unserer Lebensgrundlagen und Ressourcen in Hessen
Schutzprogramme & Programme
zur Wiedereinbürgerung
bringen mit Unterstützung
durch Naturschutzverwaltung und
Ehrenamt positive Ergebnisse!
Umsetzung: bis 2020
Weiterentwicklung:
ab 2/2014 - Kabinettbeschluss voraussichtlich Februar 2016
Foto: Sibylle Winkel
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Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie
Hessische Biodiversitätsstrategie: Gliederung
Stand im Regierungspräsidium Gießen
10 strategische Ziele und Maßnahmen mit Aktionsplänen
29.11.2014 Durchführung der Regionalkonferenz
12.11.2015 Durchführung der 1. Kreiskonferenz Lahn-Dill-Kreis
und Stadt Wetzlar
27.11.2015 Durchführung der Kreiskonferenz Limburg-Weilburg
20.01.2016 Kreiskonferenz Landkreis und Stadt Gießen, mit Vorstellung von Arbeitsgruppen => baldige Aktivitäten
positiv, denn Maßnahmen i.d. Natur brauchen Zeit!
Natura 2000*
II. Hessenliste
III. Erhaltung der essentiellen Ökosystemleistungen*
IV. Beitrag der Landwirtschaft*
V. Beitrag der Forstwirtschaft*
VI. Gewässer*
VII. Invasive Arten*
VIII. Monitoring
IX. Einbindung von Ehrenamt und Wissenschaft
X. Wertschätzung der Bürger
I.
Um bis 2020 Wirkung zu entfalten, müssen wir jetzt handeln!
* Orientierung an EU-Biodiversitätsstrategie 2020
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Planung: FJ 2016: Kreiskonferenzen Vogelsberg
Juni 2016: Kreiskonf. Marburg-Biedenkopf, Stadt MR
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Umsetzung seit 2014
FSC-Zertifizierung in ausgewählten Forstamtsbereichen
Fortführung des Projektes „Messeler Hügelland“ zur Sicherung der
regionalen Artenvielfalt
Erweiterung des Angebots von Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt im HALM
Durchführung des LIFE-Projekts ‚Lebendige Lahn‘ (2016 – 2026)
Beantragung eines LIFE-Projektes Rhön (Antragstellung 2015,
Schwerpunkte: Grünland Lebensraumtypen, Wiesen- und Bodenbrüter)
Kampagne ‚Hessen blüht‘ ab April 2014 zur Erhalt. der Bestäuber
Einrichtung eines Veranstaltungskalenders und einer Projektübersicht auf der aktualisierten HBS-Webseite (www.biologischeVielfalt.hessen.de)
Verstärkte Bewusstseinsbildung zum Thema Biodiversität – Kampagne „Wildes Hessen?! – mehr Vielfalt in Garten, Dorf und Stadt“
Erstellung der „Arten und Lebensräume der Hessenliste“ mit
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Leitfaden - Umsetzung v.a. im System NATURA 2000, aber auch v. Ort
Erstellung der Hessen-Liste im Auftrag des HMUKLV
anhand bestimmter Kriterien durch:
Hessen-Forst „FENA“*
&
Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, RheinlandPfalz und das Saarland
mit Ergänzungen der
Regierungspräsidien
und der
Naturschutzverbände
Hinweise: - Verwendung in den „Kreiskonferenzen“ seit Mitte April 2015
- 11.09.15 einsehbar auf der HBS-Homepage (biologischeVielfalt.hessen.de)
- Veröffentlichung des zugehörigen Leitfadens am 27. Nov. 2015
- Umsetzung in der Praxis: ab S O F O R T!
- Prüfung und evtl. Weiterentwicklung nach Erprobung
* Abt. Naturschutz im Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt u. Geologie
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1. FFH-Arten
Auswahlkriterien
der
Hessenliste
Kriterien:
Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II,
IV und V der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie zur Bewahrung des europäischen
Naturerbes
Foto: Sibylle Winkel
•
schlechter landesweiter Erhaltungszustand 2013
(nach Ampelbewertung rot) oder
•
landesweites Artenhilfskonzept vorhanden
25 FFH-Arten landesweit
Fotos: Sibylle Winkel, Martin Schrot
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Foto: Martin Schroth
3. Vogelarten
2. FFH-Lebensraumtypen
Kriterien:
Lebensräume des Anhanges I der FFH-RL:
•
schlechter landesweiter Erhaltungszustand 2013
(rot) oder ungünstig-unzureichender Erhaltungszustand (gelb) mit schlechtem Gesamttrend
Foto: Martin Schroth
und
•
Maßnahmen nach bundesweitem
„Prioritären Aktionsrahmen für
Natura 2000“ (PAF) vorgesehen
28 FFH-Lebensräume landesweit
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Foto: Vogelschutzwarte
Kriterien:
• Arten der Roten Liste
(VSW& HGON in Vorbereitung)
• regelmäßig in Hessen brütende
Vogelarten mit einem „ungünstigem“
Erhaltungszustand“ (EU-Ampelbewertung „rot oder gelb“)
• Arten nach Anhang I oder Artikel 4(2) der EU-VSRL
• Besondere Verantwortung HE bzw. DE
• Es liegen Artgutachten, Artenhilfskonzepte oder
Maßnahmenblätter vor
• Arten, des hessischen Nachhaltigkeitsindex „Artenvielfalt“
56 Vogelarten landesweit
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Foto: Florian Winter
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5. Weitere Hessen-Arten
4. Nationale Verantwortungsarten
Kriterien (unter anderem):
Kriterien
Bundesprogramm zur Biologischen
Vielfalt (BBV):
•
Foto: Sibylle Winkel
Auswahl aus den 40 nationalen Verantwortungsarten, für
die eine Förderung möglich ist
•
landesweit oder regional besonders stark gefährdet
(Kategorie 1 = „vom Aussterben bedroht“ nach Rote
Liste HE) oder
•
eine hohe „Verantwortlichkeit“ Hessens oder
Deutschlands für die weltweite Erhaltung
142 weitere Hessen-Arten
landesweit
22 Tier- und Pflanzenarten landesweit
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Foto: Sibylle Winkel
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7. Mitmach-Arten
6. Weitere Hessische Lebensräume
Foto: Sibylle Winkel
Kriterien:
Erste Vorschläge für Arten, mit deren Förderung Bürgerinnen und Bürger selbst zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie beitragen können, z.B.
• Anbau alter Kulturpflanzen
und
Sorten (Guter Heinrich)
• Schaffung von Fledermausquartieren an
Gebäuden
• Arten mit „Symbolcharakter“ für die
Hilfsmaßnahmen (Anbringen von Nistkästen) von Einzelnen oder Verbänden
(Mauersegler, Wanderfalke, Steinkauz)
Kriterien:
• Geschützte Biotoptypen, die nicht in der
FFH-Richtlinie enthalten sind oder
• Lebensräume, die durch traditionelle Bewirtschaftung
entstanden sind
• Habitate von Arten
Streuobst, Silikatmagerrasen, Hutungen, Feuchtgrünland,
artenreiche Äcker, kulturhistorische Waldnutzungsformen
Biotope im Siedlungsumfeld, Lösswände und Hohlwege,
Fledermaus-Winterquartiere
10 Hessische Lebensräume landesweit
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Bislang 24 Arten - Ergänzung gewünscht
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Was muss für die „Arten und Lebensräume der Hessenliste“ noch getan werden?
Leitfaden Umsetzung Ziel I und II der Hess. Biodiv.str. verbreiten
Zusammentragen und Erarbeiten weiterer Fachmaterialien
Erstellung weiterer Artenhilfskonzepte (AHK)
Umsetzung Ziel II der
Biodiversitätsstrategie
Erstellung und Aktualisierung weiterer Maßnahmenblätter
Erarbeitung weiterer Schutzziele
Durchführung aller Kreiskonferenzen
Bildung von AG, die mit fachkundiger Anleitung aktiv sind
Füllen des Veranstaltungskalenders und der Projektübersicht auf
der HBS-Webseite (biologischenVielfalt.hessen.de), auch
- zur Netzwerkbildung, - zum Informationsaustausch,
- zur Optimierung von Verfahrensweisen & Finanzierungswegen,
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- zur Erschließung zusätzlicher Ressourcen.
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vielfach über
Natura 2000 - Maßnahmenplanung (inkl. NSG-Pflegeplanung)
(fast) wie FFH- und Vogelschutz-Arten
Formulierung von Schutzzielen
Integration in die Maßnahmenplanung
Ermittlung von Kosten
Einpflege in NATUREG
Sukzessive Umsetzung der Maßnahmen
Berücksichtigung bei Neuplanungen,
bei Gebietskonferenzen,
bei konkretem Bedarf
c)
Umsetzung der Hessenliste außerhalb von Schutzgebieten
Auch diese Elemente der Biodiversität bedürfen unserer
Unterstützung!
Einschränkung: Der zügige Abschluss der FFH-MMP
bis 2016 darf nicht gefährdet werden!
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Fotos: H. Zettl
Nicht alle wichtigen Arten und LRT-Vorkommen sind durch
Schutzgebiete abgedeckt:
Gelbbauchunke, Rotmilan, Gartenrotschwanz etc. leben
innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten
Feldhamster oder Kugelhornmoos (Ackerarten) kommen
ganz überwiegend außerhalb von Schutzgebieten vor.
Ebenso die Arten der hessischen Dörfer und Städte,
Gebäudebrüter (Schwalben, Mauersegler etc.) oder der
nährstoffliebende „Gute Heinrich“
LRT wie „Streuobstwiesen“ und „Lößwände und Hohlwege“
Behandlung bedeutsamer Schutzgüter
b)
der Schutzgebiete
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Umsetzung der Hessenliste in Schutzgebieten
a)
innerhalb und außerhalb
Fotos: Achim Frede
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Aber wie?
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Finanzierungsmöglichkeiten und
Organisatorisches im Teil II
Foto: Sibylle Winkel
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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