Fachkommission Hallenradsport REGLEMENT SCHWEIZERREKORD IM KUNSTRADFAHREN Am 1. Januar 2008 wurden alle Schweizer-Rekorde auf null gestellt! Die aktuellen Schweizerrekorde sind unter www.swiss-cycling.ch abrufbar. INHALTSVERZEICHNIS 1. Wettkämpfe ................................................................................................................................ 2 2. Anerkennung .............................................................................................................................. 2 3. Weltrekord .................................................................................................................................. 2 4. Weiteres ..................................................................................................................................... 3 Fachkommission Hallenradsport Seite 1 von 3 gültig ab 5.11.2015 Fachkommission Hallenradsport 1. Wettkämpfe Schweizerrekorde können an folgenden Wettkämpfen erzielt werden: Schüler Swiss Cup Schüler Schweizermeisterschaften *sowie an internationalen UCI-Wettkämpfen, an welchen mindestens 1 UCI-Kommissär wertet. Junioren Swiss Cup Junioren Schweizermeisterschaften Länderkampf Deutschland-Schweiz Länderkampf Österreich-Frankreich-Schweiz Junioren Europameisterschaften *sowie an Wettkämpfen der Elite, an denen Schweizer Rekord gefahren werden kann und/oder an Wettkämpfen, welche die Voraussetzungen der UCI zur Anerkennung eines Weltrekordes erfüllen Elite SwissAustria Masters Elite Schweizermeisterschaften Nationen Cup Deutschland-Österreich-Schweiz Weltmeisterschaften * und/oder an Wettkämpfen, welche die Voraussetzungen der UCI zur Anerkennung eines Weltrekordes erfüllen 2. Anerkennung Zur Anerkennung eines Schweizerrekordes müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Schüler Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht. Schweizerrekorde werden nur anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury ein UCI-Kommissär eingesetzt ist. Junioren Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht. Schweizerrekorde werden nur anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury ein UCI-Kommissär eingesetzt ist. Elite Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht. Schweizerrekorde werden nur anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury zwei UCI-Kommissäre eingesetzt sind. 3. Weltrekord Zur Anerkennung eines Weltrekordes müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht. Fachkommission Hallenradsport Seite 2 von 3 gültig ab 5.11.2015 Fachkommission Hallenradsport Welt- und Kontinentalrekorde, gefahren auf internationalen Wettkämpfen werden nur dann anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury zwei UCI-Kommissäre eingesetzt sind, unter denen wenigstens ein ausländischer Kommissär sein muss. Die hier gefahrenen Rekorde müssen durch die UCI anerkannt werden 4. Weiteres Sollte ein Sportler in einer höheren Altersklasse starten als sein momentaner Jahrgang ist, gilt der Rekord auch in seiner aktuellen Altersklasse, sofern gemäss Reglement die Anzahl der Übungen in beiden Kategorien gleich ist. Sollte ein Sportler in seiner Altersklasse einen Rekord fahren, der den aktuellen Rekord der höheren Kategorie überbietet, gilt der Rekord auch in der höheren Kategorie, sofern die Voraussetzungen unter Punkt 2 erfüllt sind. Fachkommission Hallenradsport Seite 3 von 3 gültig ab 5.11.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc