reglement schweizerrekord im kunstradfahren inhaltsverzeichnis

Fachkommission Hallenradsport
REGLEMENT SCHWEIZERREKORD IM KUNSTRADFAHREN
Am 1. Januar 2008 wurden alle Schweizer-Rekorde auf null gestellt! Die aktuellen
Schweizerrekorde sind unter www.swiss-cycling.ch abrufbar.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Wettkämpfe ................................................................................................................................ 2
2. Anerkennung .............................................................................................................................. 2
3. Weltrekord .................................................................................................................................. 2
4. Weiteres ..................................................................................................................................... 3
Fachkommission Hallenradsport
Seite 1 von 3
gültig ab 5.11.2015
Fachkommission Hallenradsport
1. Wettkämpfe
Schweizerrekorde können an folgenden Wettkämpfen erzielt werden:
Schüler
 Swiss Cup
 Schüler Schweizermeisterschaften
*sowie an internationalen UCI-Wettkämpfen, an welchen mindestens 1 UCI-Kommissär wertet.
Junioren





Swiss Cup
Junioren Schweizermeisterschaften
Länderkampf Deutschland-Schweiz
Länderkampf Österreich-Frankreich-Schweiz
Junioren Europameisterschaften
*sowie an Wettkämpfen der Elite, an denen Schweizer Rekord gefahren werden kann und/oder an Wettkämpfen, welche
die Voraussetzungen der UCI zur Anerkennung eines Weltrekordes erfüllen
Elite
 SwissAustria Masters
 Elite Schweizermeisterschaften
 Nationen Cup Deutschland-Österreich-Schweiz
 Weltmeisterschaften
* und/oder an Wettkämpfen, welche die Voraussetzungen der UCI zur Anerkennung eines Weltrekordes erfüllen
2. Anerkennung
Zur Anerkennung eines Schweizerrekordes müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Schüler
Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht. Schweizerrekorde werden nur
anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury ein UCI-Kommissär
eingesetzt ist.
Junioren
Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht. Schweizerrekorde werden nur
anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury ein UCI-Kommissär
eingesetzt ist.
Elite
Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht. Schweizerrekorde werden nur
anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury zwei UCI-Kommissäre
eingesetzt sind.
3. Weltrekord
Zur Anerkennung eines Weltrekordes müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die Jury bestehet aus mindestens einem 2-fach Kampfgericht.
Fachkommission Hallenradsport
Seite 2 von 3
gültig ab 5.11.2015
Fachkommission Hallenradsport
Welt- und Kontinentalrekorde, gefahren auf internationalen Wettkämpfen werden nur dann
anerkannt, wenn in der jeweiligen für die Wertung verantwortlichen Jury zwei UCI-Kommissäre
eingesetzt sind, unter denen wenigstens ein ausländischer Kommissär sein muss. Die hier
gefahrenen Rekorde müssen durch die UCI anerkannt werden
4. Weiteres
Sollte ein Sportler in einer höheren Altersklasse starten als sein momentaner Jahrgang ist, gilt der
Rekord auch in seiner aktuellen Altersklasse, sofern gemäss Reglement die Anzahl der Übungen
in beiden Kategorien gleich ist.
Sollte ein Sportler in seiner Altersklasse einen Rekord fahren, der den aktuellen Rekord der
höheren Kategorie überbietet, gilt der Rekord auch in der höheren Kategorie, sofern die
Voraussetzungen unter Punkt 2 erfüllt sind.
Fachkommission Hallenradsport
Seite 3 von 3
gültig ab 5.11.2015