Bedarf an Feuerlöschern

Bedarf an Feuerlöschern
Die folgenden Ausführungen sind eine kurzer Überblick einiger für den Brandschutz relevanten
Bestimmungen. Bei der Ermittlung Ihres Bedarfes können wir Sie gerne beraten!
Arbeitsstättenverordnung
In gewerblichen Objekten sind Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe gem.
Arbeitsstättenverordnung (insb. 5. Abschnitt, §§ 39 bis 45) vorzusehen.
TRVB F124
TRVB - Technische Richtlinien im vorbeugenden Brandschutz.
Hinsichtlich der Art und Anzahl der Löschgeräte sowie Auswahl des Löschmittels ist die
TRVB F 124 einzuhalten.
Je nach im Betrieb eingesetzten Stoffen und nach der Möglichkeit und Ausbreitungsgeschwindigkeit
von Bränden wird in zwei Brandgefährdungskategorien eingeteilt:
Normale Brandgefährdung
• Stoffe geringer oder normaler Brennbarkeit
• geringe Möglichkeiten für die Brandentstehung, im Falle eines Brandes ist mit einer geringen bis
normalen Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu rechnen
• z.B.
Wohn- und Bürobereich, Beherbergungsstätten, Ausstellungen (nicht Messen), Versammlungsund Veranstaltungsstätten, Krankenanstalten und Heime, Archive, Verkaufs- und Lagerbereiche
für überwiegend normal- bis schwerbrennbare Stoffe mit geringem Verpackungsanteil sowie
Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe für solche Stoffe.
Hohe Brandgefährdung
• Stoffe normaler bis leichter Brennbarkeit
• gute Möglichkeiten für eine Brandentstehung, m Falle eines Brandes ist mit einer hohen
Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu rechnen
• z.B. Verkaufs- und Lagerbereiche für überwiegend normal - bis leichtbrennbare Stoffe auch mit
hohem Verpackungsanteil sowie Erzeugungsund Verarbeitungsbetriebe für solche Stoffe, Messen und messeähnlichen Veranstaltungen,
Großküchen, Abfallsammelräume,
Garagen, KFZ Werkstätten, chemische Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe,
Holzverarbeitungsbetriebe, Laboratorien, Tankstellen, Lager und Manipulationsbetriebe für
brennbare Flüssigkeiten und Flüssiggas.
Feuerlöscher nach ÖNORM EN3
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Linz, 22. September 2015, Penz
Die ÖNORM EN3 Norm legt unter anderem die Eigenschaften, Leistungsanforderungen und
Prüfverfahren für tragbare Feuerlöscher fest.
Damit ist ein Standard für die Berechnung der erforderlichen Löschmittel in Abhängigkeit von
Brandgefährdung und Gebäudegröße gegeben.
Die folgende Tabelle ermöglicht das Ermitteln der Löschmitteleinheiten (LE).
Ratingzahlen
LE
A
B
1
5A
21B
2
8A
34B
3
4
55B
13A
5
70B
89B
6
21A
113B
9
27A
144B
10
34A
12
43A
183B
15
55A
233B
Löschmitteleinheiten werden nur für die Brandklassen A und B angegeben.
Brandklassen sind:
A: feste, glutbildende Stoffe
B: flüssig oder flüssig werdende Stoffe
C: gasförmige Stoffe, auch unter Druck
D: brennbare Metalle
F: Brände v. Speiseöl und Fett in Kücheneinrichtungen und -geräten
Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern
Die Überprüfung von Feuerlöschern ist in der ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung enthalten.
Weiters gelten die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften.
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Linz, 22. September 2015, Penz