Bedarf an Feuerlöschern Die folgenden Ausführungen sind eine kurzer Überblick einiger für den Brandschutz relevanten Bestimmungen. Bei der Ermittlung Ihres Bedarfes können wir Sie gerne beraten! Arbeitsstättenverordnung In gewerblichen Objekten sind Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe gem. Arbeitsstättenverordnung (insb. 5. Abschnitt, §§ 39 bis 45) vorzusehen. TRVB F124 TRVB - Technische Richtlinien im vorbeugenden Brandschutz. Hinsichtlich der Art und Anzahl der Löschgeräte sowie Auswahl des Löschmittels ist die TRVB F 124 einzuhalten. Je nach im Betrieb eingesetzten Stoffen und nach der Möglichkeit und Ausbreitungsgeschwindigkeit von Bränden wird in zwei Brandgefährdungskategorien eingeteilt: Normale Brandgefährdung • Stoffe geringer oder normaler Brennbarkeit • geringe Möglichkeiten für die Brandentstehung, im Falle eines Brandes ist mit einer geringen bis normalen Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu rechnen • z.B. Wohn- und Bürobereich, Beherbergungsstätten, Ausstellungen (nicht Messen), Versammlungsund Veranstaltungsstätten, Krankenanstalten und Heime, Archive, Verkaufs- und Lagerbereiche für überwiegend normal- bis schwerbrennbare Stoffe mit geringem Verpackungsanteil sowie Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe für solche Stoffe. Hohe Brandgefährdung • Stoffe normaler bis leichter Brennbarkeit • gute Möglichkeiten für eine Brandentstehung, m Falle eines Brandes ist mit einer hohen Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu rechnen • z.B. Verkaufs- und Lagerbereiche für überwiegend normal - bis leichtbrennbare Stoffe auch mit hohem Verpackungsanteil sowie Erzeugungsund Verarbeitungsbetriebe für solche Stoffe, Messen und messeähnlichen Veranstaltungen, Großküchen, Abfallsammelräume, Garagen, KFZ Werkstätten, chemische Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe, Holzverarbeitungsbetriebe, Laboratorien, Tankstellen, Lager und Manipulationsbetriebe für brennbare Flüssigkeiten und Flüssiggas. Feuerlöscher nach ÖNORM EN3 Seite 1 von 2 Linz, 22. September 2015, Penz Die ÖNORM EN3 Norm legt unter anderem die Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für tragbare Feuerlöscher fest. Damit ist ein Standard für die Berechnung der erforderlichen Löschmittel in Abhängigkeit von Brandgefährdung und Gebäudegröße gegeben. Die folgende Tabelle ermöglicht das Ermitteln der Löschmitteleinheiten (LE). Ratingzahlen LE A B 1 5A 21B 2 8A 34B 3 4 55B 13A 5 70B 89B 6 21A 113B 9 27A 144B 10 34A 12 43A 183B 15 55A 233B Löschmitteleinheiten werden nur für die Brandklassen A und B angegeben. Brandklassen sind: A: feste, glutbildende Stoffe B: flüssig oder flüssig werdende Stoffe C: gasförmige Stoffe, auch unter Druck D: brennbare Metalle F: Brände v. Speiseöl und Fett in Kücheneinrichtungen und -geräten Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern Die Überprüfung von Feuerlöschern ist in der ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung enthalten. Weiters gelten die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Seite 2 von 2 Linz, 22. September 2015, Penz
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