Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf, gültig ab 01.01.2016

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf, gültig ab 01.01.2016
Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Herleitung des Restpreises der vom Grundversorger erbrachten Leistungen
Eintarifzähler
Stufe
Jahresverbrauch bis 344 kWh pro Jahr
Bei Wahl der Schwachlastregelung (Zweitarifzähler)
Jahresverbrauch ab 344 kWh pro Jahr
Jahresverbrauch bis 437 kWh pro Jahr im HT
ausserhalb der
Jahresverbrauch ab 438 kWh pro Jahr im HT
innerhalb der
ausserhalb der
Schachlastzeit (HT) Schachlastzeit (NT)
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
104,72 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
158,39 Euro
39,87 Cent
113,05 Euro
24,28 Cent
innerhalb der
Schachlastzeit (HT) Schachlastzeit (NT)
181,24 Euro
39,87 Cent
20,71 Cent
24,28 Cent
20,71 Cent
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
88,00 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
In den Netto-Endpreis fließen ein:
133,10 Euro
33,50 Cent
Euro / Jahr
Cent / kWh
95,00 Euro
20,40
Euro / Jahr
Cent / kWh
HT
NT
33,50 Cent
Euro / Jahr
152,30 Euro
17,40 Cent
HT
20,40 Cent
Euro / Jahr
NT
17,40 Cent
Cent / kWh
Cent / kWh
Stromsteuer
2,05
2,05
2,05
2,05
Cent / kWh
Cent / kWh
2,05
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde)
1,59
1,59
1,59
2,05
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
6,354
6,354
6,354
6,354
6,354
6,354
1,59
0,61
Konzessionsabgabe (bei Wahl der Schwachlastregelung)
0,61
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopluings-Gesetz (KWKG)
0,445
0,445
0,445
0,445
0,445
0,445
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
0,378
0,378
0,378
0,378
0,378
0,378
Offshore-Haftungsuml. nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
0,040
0,040
0,040
0,040
0,040
0,040
2,97
2,97
2,97
2,97
13,827
12,847
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Als Netzentgelt des Netzbetreibers fließen ein:
2,97
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde
2,97
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz
75,00
75,00
75,00
75,00
Abrechnungspreis Netz (eine jährliche Rechnung)
9,50
9,50
9,50
9,50
Messung
1,50
8,25
1,50
8,25
1,50
14,95
1,50
14,95
Messstellenbetrieb
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen =
94,25
13,827
94,25
13,827
100,95
13,827
12,847
100,95
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Verbrauchsabrechnung/Vertrieb einschließlich Marge):
am verbrachsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
-6,25 Euro
38,85 Euro
19,673 Cent
-5,95 Euro
6,573 Cent
51,35 Euro
19,673 Cent
4,553 Cent
Die Zuordnung in die jeweilige Stufe erfolgt automatisch. Ist der Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als 12 Monate, so wird die jeweilige Stufe durch eine rechnerische Ermittlung des Verbrauchs auf 12 Monate bestimmt.
Beim Tarif mit Schwachlastregelung ist der Verbrauch im HT für die Einstufung maßgeblich. Die genannten Preise beinhalten eine jährliche Abrechnung. Für zusätzliche Abrechnungen sind besondere Vereinbarungen erforderlich
Das Stromentgelt wird aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und dem Arbeitspreis errechnet. Die Bruttopreise sind gerundet
Die staatlich veranlassten Kostenbestandteile (EEG, KWKG, § 19 Abs.2 Strom-NEV, § 17f EnWG, §18 AblaV) sind auf der Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht.
6,573 Cent
4,553 Cent