Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf, gültig ab 01.01.2016 Stadtwerke Sindelfingen GmbH Herleitung des Restpreises der vom Grundversorger erbrachten Leistungen Eintarifzähler Stufe Jahresverbrauch bis 344 kWh pro Jahr Bei Wahl der Schwachlastregelung (Zweitarifzähler) Jahresverbrauch ab 344 kWh pro Jahr Jahresverbrauch bis 437 kWh pro Jahr im HT ausserhalb der Jahresverbrauch ab 438 kWh pro Jahr im HT innerhalb der ausserhalb der Schachlastzeit (HT) Schachlastzeit (NT) Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 104,72 Euro Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 158,39 Euro 39,87 Cent 113,05 Euro 24,28 Cent innerhalb der Schachlastzeit (HT) Schachlastzeit (NT) 181,24 Euro 39,87 Cent 20,71 Cent 24,28 Cent 20,71 Cent Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 88,00 Euro Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde In den Netto-Endpreis fließen ein: 133,10 Euro 33,50 Cent Euro / Jahr Cent / kWh 95,00 Euro 20,40 Euro / Jahr Cent / kWh HT NT 33,50 Cent Euro / Jahr 152,30 Euro 17,40 Cent HT 20,40 Cent Euro / Jahr NT 17,40 Cent Cent / kWh Cent / kWh Stromsteuer 2,05 2,05 2,05 2,05 Cent / kWh Cent / kWh 2,05 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde) 1,59 1,59 1,59 2,05 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 6,354 6,354 6,354 6,354 6,354 6,354 1,59 0,61 Konzessionsabgabe (bei Wahl der Schwachlastregelung) 0,61 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopluings-Gesetz (KWKG) 0,445 0,445 0,445 0,445 0,445 0,445 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,378 0,378 0,378 0,378 0,378 0,378 Offshore-Haftungsuml. nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 2,97 2,97 2,97 2,97 13,827 12,847 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten Als Netzentgelt des Netzbetreibers fließen ein: 2,97 Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 2,97 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 75,00 75,00 75,00 75,00 Abrechnungspreis Netz (eine jährliche Rechnung) 9,50 9,50 9,50 9,50 Messung 1,50 8,25 1,50 8,25 1,50 14,95 1,50 14,95 Messstellenbetrieb Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen = 94,25 13,827 94,25 13,827 100,95 13,827 12,847 100,95 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Verbrauchsabrechnung/Vertrieb einschließlich Marge): am verbrachsunabhängigen Grundpreis pro Jahr am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde -6,25 Euro 38,85 Euro 19,673 Cent -5,95 Euro 6,573 Cent 51,35 Euro 19,673 Cent 4,553 Cent Die Zuordnung in die jeweilige Stufe erfolgt automatisch. Ist der Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als 12 Monate, so wird die jeweilige Stufe durch eine rechnerische Ermittlung des Verbrauchs auf 12 Monate bestimmt. Beim Tarif mit Schwachlastregelung ist der Verbrauch im HT für die Einstufung maßgeblich. Die genannten Preise beinhalten eine jährliche Abrechnung. Für zusätzliche Abrechnungen sind besondere Vereinbarungen erforderlich Das Stromentgelt wird aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und dem Arbeitspreis errechnet. Die Bruttopreise sind gerundet Die staatlich veranlassten Kostenbestandteile (EEG, KWKG, § 19 Abs.2 Strom-NEV, § 17f EnWG, §18 AblaV) sind auf der Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht. 6,573 Cent 4,553 Cent
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