Haus- und Badeordnung für die Bäder inkl

Haus- und Badeordnung
1.8.
Die Betätigung von Fenster-, Lüftungs- und Ventilatoren-Einrichtungen sowie sonstigen
technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an
Einrichtungen der Bäderanlagen, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast
vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden
Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung kann nicht
ausgeschlossen werden.
1.9.
Das Personal von Tournesol übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die
gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom
Besuch des Tournesol ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht
erstattet.
1.10.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal bzw. die Geschäftsleitung
entgegen.
1.11.
Den Garderobenschrank, soweit vorhanden, hat der Gast selbst zu verschließen, das
Armband/Karte hat er während seines Aufenthaltes bei sich zu behalten.
1.12.
Für in Verlust geratene Armbänder ist ein Betrag in Höhe von 75,00 € pro Person /Armband
zu entrichten. Der Verlust muss dem Personal des Tournesol unverzüglich mitgeteilt werden.
1.13.
Liegengebliebene Kleidung, die bis Ende der Öffnungszeit des betreffenden Tages nicht
abgeholt wird, wird vom Personal des Tournesol in Verwahrung genommen. Verschlossene
Garderobenschränke werden vom Personal nach Betriebsende geöffnet.
1.14.
Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den
gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
1.15.
Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton-wiedergabe-, Fernseh- sowie
Film- und Fotogeräte als auch Fotohandys zu benutzen.
1.16.
Die Besucher dürfen die Barfußbereiche, Umkleiden, Duschräume sowie Schwimm- und
Saunaräume nicht in Straßenschuhen betreten.
1.17.
Das Verteilen von Fremdwerbemitteln im Tournesol ist verboten.
für die Bäder inkl. Saunaanlagen der Tournesol Idstein Betriebs GmbH
Die nachfolgende Haus- und Badeordnung gilt für die Schwimm- und Saunaanlagen der Tournesol
Idstein Betriebs GmbH (nachfolgend Tournesol genannt). Zusätzlich sind die Benutzungsordnungen für
die Schwimmbäder und Saunaanlagen vom 01. November 2009 zu beachten. Sie sind Bestandteil der
Haus- und Badeordnung.
Wir möchten Sie hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Sinne der Sicherheit unserer Besucher
eine Videoüberwachung (auch unter Wasser) stattfindet. Sie dient der Diebstahl- und Unfallprävention,
um Vandalismus vorzubeugen und um unseren Besuchern Sicherheit zu gewährleisten.
1
Allgemeines
1.1.
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Tournesol. Der
Gast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung dient daher
seinem eigenen Interesse.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der
Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist neben dem einzelnen Besucher der
Vereins- oder Übungsleiter bzw. der Veranstaltungsleiter für die Beachtung der Haus- und
Badeordnung mitverantwortlich. Bei Schwimmstunden von Schulklassen, Kindergärten etc.
hat die begleitende Aufsichtsperson die gleichen Verpflichtungen. Auf diese
Mitverantwortung werden bei Unfällen, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, die haftungsrechtlichen Bestimmungen nach § 840 BGB angewandt.
Die Bäder- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher
Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden.
Findet ein Gast die ihm zugewiesenen Räumlichkeiten verunreinigt oder beschädigt vor, so
hat er dies sofort dem Personal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche
können nicht berücksichtigt werden.
Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung
der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Den Anordnungen des Personals ist
uneingeschränkt Folge zu leisten.
1.6.
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Im Saunagarten herrscht
Rauchverbot, das Rauchen ist nur auf der Terrasse des Saunabistros gestattet.
1.7.
Das Auswaschen von Handtüchern oder sonstigen Kleidungsstücken, sowie das Tönen und
Färben der Haare sind nicht gestattet. Ebenso ist das Rasieren von Körperbehaarung und das
Schneiden von Finger- und Fußnägeln nicht gestattet.
2
Haftung
2.1.
Die Besucher benutzen das Tournesol einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr,
unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Tournesol und dessen Einrichtungen in
einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
2.2.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt
nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2.3.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung
eingebrachten Sachen (z. B. Bekleidung, Wertsachen, Bargeld usw.) wird nicht gehaftet. Es
wird empfohlen die vorgesehenen Einrichtungen, soweit vorhanden (Garderoben,
Garderobenschränke und Wertfächer), zu benutzen.
2.4.
Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den
Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
2.5.
Wir bitten die Besucher, die notwendige Sorgfalt beim Bräunen im Außenbereich und bei
Benutzung der Solarien zu berücksichtigen. Für einen Sonnenbrand haftet der Betreiber
nicht.
2.6.
Für Schäden, die von Minderjährigen herbeigeführt werden, haften die Eltern.
3.
Öffnungszeiten und Zutritt
3.1.
Die Benutzung der Schwimmbäder und der Saunaanlage wird grundsätzlich jedem im
Rahmen dieser Ordnung gegen Entgelt während der Öffnungszeiten gestattet. Das Entgelt ist
lt. einem entsprechenden Tarif festgesetzt. Der Zutritt zu den Bädern ist nur mit einer
gültigen Eintrittskarte zulässig. Bei widerrechtlicher Benutzung des Tournesol wird ein
Strafentgelt nach besonderem Tarif erhoben. Die Erstattung einer Strafanzeige bleibt hiervon
unberührt.
3.2.
3.3.
Die Öffnungszeiten, Einlassschluss und Eintrittspreise werden durch einen Aushang in den
Eingangsbereichen des Bades bekannt gegeben. Die Benutzung der Einrichtungen des
Tournesol hat unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte spätestens 30
Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu enden, die Betriebsräume sind spätestens mit Ablauf
der Öffnungszeit zu verlassen.
Vom Zutritt ausgeschlossen oder des Tournesol verwiesen werden können, insbesondere:
a) Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit, Ordnung oder den Betriebsfrieden
stören;
b) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen und/oder während des
Aufenthalts Drogen und Alkohol in hohem Maße konsumieren. Dem Personal des
Tournesol ist es gestattet den Alkoholausschank bei übermäßigem Konsum
gegebenenfalls zu untersagen;
c)
Personen, die Tiere mit sich führen;
d) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des
Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
gefordert werden) oder Wunden bzw. Hautausschlägen leiden;
e) Personen, die trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Haus- und Badeordnung
verstoßen.
3.4.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden
können, ist die Benutzung des Tournesol nur mit einer Begleitperson gestattet.
3.5.
Kindern unter 10 Jahren und hilfsbedürftigen Personen ist die Benutzung des Schwimmbades
nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Kinder über 10 Jahre dürfen das
Schwimmbad nur mit sicheren Schwimmfähigkeiten alleine betreten. Diese können ggf.
durch das Aufsichtspersonal überprüft werden.
Der Zutritt des Saunabereiches ist Kindern unter 12 Jahren nur an ausgeschriebenen
Familiensaunatagen und/oder Familientagen und in Begleitung der Eltern gestattet. Kinder
ab 12 Jahre bis 18 Jahre dürfen die Saunaanlage nur in Begleitung der Eltern betreten.
3.6.
Die Geschäftsleitung kann die Benutzung des Tournesol oder Teilbereiche einschränken. Bei
Überfüllung oder technischen Störungen ist das Aufsichtspersonal berechtigt, das Tournesol
oder Teilbereiche vorübergehend zu schließen. Über eine anderweitige vorübergehende
Schließung des Tournesol oder Teilbereiche sowie kurzfristige Änderungen der
Öffnungszeiten, z. B. für geschlossene Veranstaltungen oder Renovierungsarbeiten,
entscheidet der Geschäftsführer der Tournesol Idstein Betriebs GmbH. Ersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
Ebenso kann es zu Sperrungen von Teilbereichen der Wasserflächen für Schul- und Vereinsschwimmen sowie anderen Wasseraktivitäten kommen.
3.7.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Personen, die des Tournesol
verwiesen wurden oder denen das Benutzungsrecht entzogen wurde, haben keinen
Anspruch auf Erstattung der Eintrittsgelder.
3.8.
Mit dem Lösen der Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit
und kein Anspruch auf einen Schattenspender.
4.
Besondere Bestimmungen
4.1.
Babys und Kleinkinder mit Windelbedarf müssen in den Schwimmbecken eine
Schwimmwindel tragen.
4.2.
Kleinkinder, auch unter Aufsicht ihrer Eltern, dürfen das Außenbecken und den Badeteich des
Saunageländes nicht nutzen. Die Nutzung des Badeteichs und Außenbecken ist nicht mit
Schwimmhilfen gestattet.
4.3.
Nichtschwimmer dürfen das Sportbecken nicht betreten.
4.4.
Behälter aus Glas dürfen im Schwimmbad nicht benutzt werden.
4.5.
Die Nutzung privater Bälle und Spielgeräte ist im Sportbecken nicht gestattet.
4.6.
Das Springen vom Beckenrand ist untersagt.
4.7.
Die Sprunganlage darf nur genutzt werden, wenn diese vom Personal freigegeben wird.
4.8.
Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich in dem keine Badekleidung gestattet ist. Die
Besucher dürfen Saunatücher, Bademäntel oder Kilts zur Bekleidung nutzen.
4.9.
Das Saunabistro bitte nur mit Saunatuch oder –mantel betreten.
4.10.
Dem Saunagast sind sexuelle Handlungen und Belästigungen strengstens untersagt.
4.11.
Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist in allen Saunabereichen
nicht gestattet.
4.12.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Badehalle und der Saunaanlage
gründlich zu reinigen.
5.8.
Vor Benutzung der Kaltwasserbecken sowie der Wasserbecken ist der Körper von Schweiß zu
reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in
die Becken nicht hineingesprungen werden.
5.9.
Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung der Wasserbecken nicht angewendet werden.
4.13.
Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des Tournesol verschafft, muss mit einer
Strafanzeige rechnen.
5.10.
Die Benutzung der Fußbecken dient der Kreislaufanregung. Die Benutzung zur Fußreinigung
mit Badesätzen ist untersagt.
5.
Verhalten in der Saunaanlage
5.11.
In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen oder gesungen werden. Jeder Saunagast hat
alles zu unterlassen, was die übrigen Saunagäste stören könnte.
5.1.
Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem großen Liegetuch gestattet, das sowohl
für den kompletten Körper, als auch für die Füße ausreichend ist, mit Ausnahme des
Dampfbades. Jede Verunreinigung der Holzbänke ist zu vermeiden. Die Handtücher sind
beim Verlassen der Saunakabine mitzunehmen. Das Trocknen von Handtüchern oder
Kleidungsstücken in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
5.12.
Die Benutzung der Liegen ist nur mit Bademantel oder ausreichend großem Liegetuch
gestattet.
5.13.
Es ist nicht gestattet, Liegen für die Dauer des Saunaaufenthaltes zu reservieren, z.B. durch
Belegung mit Handtüchern oder Taschen.
5.14.
Die Nutzung des Badeteichs und Saunaaußenbecken geschieht grundsätzlich auf eigene
Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
5.15.
Der Badeteich ist entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes
(Bundesgesundheitsblatt 2003) gebaut worden und wird nach diesen Vorgaben betrieben.
Trotzdem ist ein Infektionsrisiko für die Benutzer des Badeteiches nicht auszuschließen. Aus
diesem Grund schließt der Betreiber die Haftung für eine evtl. Infektionserkrankung die aus
der Nutzung des Badeteichs resultiert aus.
5.16.
Die Benutzung von elektronischen Geräten, wie Kameras, Smartphones, Tablets und Laptops
ist nur in dem vorgesehenen Bereich im Saunabistro gestattet. Um elektronische Geräte mit
Kameras auch in den Ruhebereichen nutzen zu können, können die Besucher am
Hauptempfang zur Bedeckung der Kamera Funcleaner kaufen.
5.2.
Badesandalen, Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Kunststoff, Saunabürsten, sowie
Zeitungen und Druckschriften dürfen aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht
mit in die Saunakabinen/Dampfbäder und Wasserbecken genommen werden.
5.3.
Aufgüsse auf den Ofen und/oder das Einbringen anderer Duftstoffe und Saunazusätze dürfen
ausschließlich nur vom Personal des Tournesol durchgeführt werden. Eigene Aufgussmittel
dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden.
5.4.
Aufguss-Essenzen können evtl. bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen
führen, wie z.B. Hautirritationen, Augenbrennen oder Atembeschwerden.
5.5.
Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das
Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbaren ätherischen Öle auf die Öfen ist streng
verboten. Brandgefahr! Die eigene Sicherheit und das Leben der Saunagäste sind durch einen
Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet. Da sich derartige Substanzen bei
falscher Handhabung im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können.
5.6.
Während des Aufgusses bitten wir um ruhiges, rücksichtsvolles Verhalten.
5.7.
Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftretenden Kaltgusses
(Blitzguss) sollte umsichtig gehandhabt werden.
6.
Ausnahmen
6.1. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Hierauf wird
gesondert hingewiesen.
Idstein, 05. August 2015
Tournesol Idstein Betriebs GmbH