Jahrgang 41 Freitag, den 3. Juli 2015 Bekanntmachung Am Montag, den 6. Juli 2015 um 18.30 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Stadtrates im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Bericht des 1. Bürgermeisters 2. Antrag der Fraktion SPD auf Vereinbarung eines Vor-OrtTermins mit Vertretern des staatlichen Bauamtes Würzburg, betreffend der Staatsstraße 2434 (Kreuzung Hainbuche) über die Staatsstraße 2302 bis zur Einmündung auf die B26 in Gemünden Information, Beratung und Beschlussfassung 3. Antrag der Fraktion ÖkoKreis auf Bewerbung der Stadt Gemünden a.Main als „Fair-Trade Kommune“ Information, Beratung und Beschlussfassung 4.Bauantrag; Bauherr: Stadt Gemünden am Main; Bauort: Hofweg 4d, Flur-Nr. 474, Gemarkung Gemünden; Bauantrag: Generalsanierung des Hallenbades 5. Anfragen nach § 31 GeschO Gemünden a. Main, 25.06.2015 STADT GEMÜNDEN A.MAIN gez. Lippert 1. Bürgermeister Durchfahren der Scherenbergstraße trotz Baumaßnahmen weiterhin nicht gestattet Die Stadt Gemünden a.Main informiert: Trotz der momentanen Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gemündens ist es weiterhin nicht gestattet, die Scherenbergstraße für den Fahrzeugverkehr zu nutzen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Verständnis; auch dafür, dass wir Verkehrsverstöße hinsichtlich des Durchfahrens der Scherenbergstraße ahnden müssen. Nummer 27 Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Lohr a.Main besagt ebenfalls, dass einer Öffnung der Fußgängerzone in den Scherenbergstraße für den Fahrzeugverkehr nicht zugestimmt werden kann. Gemünden a.Main, 25. Juni 2015 STADT GEMÜNDEN A.MAIN gez. L i p p e r t, 1. Bürgermeister Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Baumaßnahme Frankfurter Straße Aus Anlass der Sanierung der Wasserleitung in der Frankfurter Straße gilt ab Montag, den 29. Juni 2015 folgende Verkehrsbeschränkung: In der Frankfurter Straße wird beidseitig eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Die Stadt Gemünden a.Main bittet um Beachtung und Verständnis für diese Verkehrsbeschränkung. Auflösung von Grabstätten Die Stadt Gemünden a. Main beabsichtigt im städt. Friedhof Gemünden folgende Grabstätten aufzulösen: Grabstätte BUSCH in Abt. II, Reihe 3, Nr. 12/13 Grabstätte POP Anna in Abt. III, Reihe 4, Nr. 14 Grabstätte HÖFLING Gustav in Abt. A1, Reihe -, Nr. 111 Angehörige oder Personen, die Angaben über Hinterbliebene bzw. Verwandte der in den o.g. Grabstätten bestatteten Personen machen können, oder Einwendung gegen die Auflassung der o.g. Grabstätten erheben möchten werden gebeten, sich bis spätestens 24. Juli 2014 mit der Friedhofsverwaltung (Tel. 09351-800115 oder 800148) in Verbindung zu setzen. Stadt Gemünden a.Main Information zu der geplanten Trinkwasserleitungserneuerung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main in der Frankfurter Straße Bekanntmachung Die über 100 Jahre alte Trinkwasserleitung in der Frankfurter Straße muss, beginnend von der Einmündung Häfnergasse bis zum Huttenschloss (1. Bauabschnitt) und anschließend von der Einmündung Häfnergasse bis über die Bundesstraße Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 2 - 26 (2. Bauabschnitt), erneuert werden. Der Baubeginn erfolgt am Montag, den 6. Juli 2015 mit dem Einbau eines Schieberkreuzes im Bereich des Anwesens Haus Nr. 23 (Bereich Einmündung Häfnergasse). Für die Verkehrsführung während der Bauzeit des 1. Bauabschnittes, ist geplant, dass ab der Saalebrücke eine Einbahnregelung in Richtung Häfnergasse eingerichtet wird. Für die Zeit des Einbaues des Schieberkreuzes (voraussichtlich 6. Juli bis 10. Juli 2015) ist im Baubereich eine Vollsperrung der Frankfurter Straße notwendig. Eine Zufahrt zu der OMV-Tankstelle bleibt aber auch in diesem Zeitraum erhalten. Das Kommunalunternehmen bittet die Bürger für die Einschränkungen infolge des Baubetriebes der absolut notwendigen und zeitlich nicht verschiebbaren Baumaßnahme um Verständnis. Gemünden a. Main, den 29.06.2015 Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden Hans Schneider Vorstand Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main Bekanntmachung Berechnung eines neuen Herstellungsbeitrags Wasser sowie Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main (BGS-WAS) Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils Schönau. Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main hat zur Sicherstellung der Wasserversorgungseinrichtung für die bereits angeschlossenen und für die künftig bebaubaren und anschließbaren Grundstücke erhebliche Verbesserungsund Erneuerungsmaßnahmen der Wasserversorgungseinrichtung durchzuführen. Konkret handelt es sich um die Finanzierung des Investitionsaufwands zum Aufbau des Zweiten Trinkwasserversorgungsstandbeins und die Verlegung neuer Trinkwasserleitungen in verschiedenen Straßen bzw. Straßenteilstrecken infolge von Druckstufenänderungen. Bevor eine entsprechende Verbesserungsbeitragssatzung beschlossen werden kann, sind mittels einer Globalkalkulation die aktualisierten Herstellungsbeitragssätze zu ermitteln. Bisherige Herstellungsbeiträge Bisherige Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung nach der BGS-WAS vom 14.12.2012 sowie der Änderungssatzung zur BGS-WAS vom 11.06.2013: pro m2 Grundstücksfläche 0,87 € 4,84 € pro m2 Geschossfläche Künftige Herstellungsbeiträge und Beitragsmaßstab Die Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge sind nach den gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage des umlegungsfähigen Aufwandes entsprechend zu verteilen. Dabei sind die Herstellungsbeitragssätze für die Wasserversorgungseinrichtung auf Grundlage der seit der letzten Berechnung zusätzlich entstandenen Investitionsaufwendungen sowie der Flächenentwicklung im Einrichtungsgebiet neu zu kalkulieren. Beitragsmaßstab hierfür ist die Grundstücksfläche und die Geschossfläche der vorhandenen Gebäude bzw. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken (Bauplätze) eine fiktive Geschossfläche, die prozentual aus der Grundstücksfläche ermittelt wird. Die insgesamt im Einrichtungsgebiet vorhandenen und in der Beitragsberechnung zu berücksichtigenden Beizugsflächen wurden entsprechend ermittelt. Nr. 27/15 Da die Baumaßnahmen für sämtliche Anlagenteile der Wasserversorgungseinrichtung auch auf die künftige Bebauung abgestellt werden, wurden auch die in den nächsten Jahren zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke, also die Vorhalteflächen und die sonstigen später bebaubaren Grundstücke bzw. Geschossflächenerweiterungen, in die Aufwandsverteilung einbezogen. Beim Verteilungsverhältnis des Investitionsaufwandes für die Wasserversorgungsanlage ist nach derzeitiger Rechtsprechung keine Verteilung nach konkreten Kostenmassen erforderlich. Es soll allerdings ein höherer Anteil auf die Geschossflächen gelegt werden, da der Vorteil aus der Geschossfläche höher anzusetzen ist als der Vorteil aus der Grundstücksfläche. Dabei wird üblicherweise ein Verteilungsverhältnis von ca. 30 % auf die Summe der Grundstücksflächen und ca. 70 % auf die Summe der Geschossflächen empfohlen. Auf der Grundlage der Rechtsprechung, dem aktuellen Stand des einzubeziehenden Investitionsaufwandes sowie der fortgeschriebenen Flächenentwicklung errechnen sich folgende künftige Herstellungsbeitragssätze. Künftige Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung: pro m2 Grundstücksfläche 1,05 € 5,73 € pro m2 Geschossfläche Herstellungsbeiträge werden nur von Neuanschließern erhoben bzw. im Falle von Geschossflächenerweiterungen durch An-, Aus- oder Umbauten. Gremiensitzungen und Beschlüsse Der Verwaltungsrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2015 per Beschluss dem Stadtrat empfohlen, ihm eine Weisung gemäß den oben genannten Ausführungen zu erteilen. Da der Stadtrat beim Neuerlass von Satzungen und Satzungsänderungen ein Weisungsrecht gemäß Art. 90 Abs. 2 Satz 4 GO gegenüber dem Verwaltungsrat besitzt, wurde die Beitrags- und Gebührensatzung Wasser dem Stadtrat in der öffentlichen Stadtratssitzung am 15.06.2015 vorgestellt. Der Stadtrat stimmte per Beschluss dem Neuerlass der BGSWAS zu und wies den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens an, die Satzung zu beschließen und in Kraft zu setzen. Der Verwaltungsrat setzte in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2015 die Weisung des Stadtrates um und beschloss den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser (BGSWAS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main. Die neue Beitrags- und Gebührensatzung Wasser des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main (BGS-WAS) ist nachfolgend abgedruckt. Die BGS-WAS tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft. Kalkulation eines Verbesserungsbeitrags für die Wasserversorgung sowie Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main (VES-WAS) Das Kommunalunternehmen hat zur Sicherstellung der Wasserversorgungseinrichtung für die bereits angeschlossenen und für die künftig bebaubaren und anschließbaren Grundstücke erhebliche Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen der Wasserversorgungseinrichtung durchzuführen. Es handelt es sich dabei um die Finanzierung des Zweiten Trinkwasserversorgungsstandbeins für die Stadt Gemünden a. Main und die durch Druckstufenänderungen notwendig gewordenen Verlegungen von Wasserleitungen in verschiedenen Straßen. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) können diese Investitionen entweder über Verbesserungsbeiträge oder teilweise über Gebühren und teilweise über Beiträge oder nur über Gebühren finanziert werden. Im Einrichtungsgebiet des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main müssen dabei alle derzeit angeschlossenen und später anschließbaren Grundstücke in die Aufwandsverteilung einbezogen werden. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 3 - In der Verwaltungsratssitzung am 28.01.2015 hat der Verwaltungsrat eine Finanzierung der Investitionen in das Zweite Trinkwasserversorgungsstandbein mit 60 % über Verbesserungsbeiträge und 40 % über Gebühren beschlossen. Über die durchzuführenden Investitionsmaßnahmen wurde seit Beginn der Brunnenbohrungen im Jahr 2011 laufend vom Kommunalunternehmen in der Presse, im Mitteilungsblatt, im Internet und in Bürgerversammlungen informiert. Beitragsmaßstab der Verbesserungsbeiträge ist – wie bei der BGS-WAS – die Grundstücksfläche und die vorhandene Geschossfläche. Berechnung der Verbesserungsbeiträge für die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen der Wasserversorgungseinrichtung Der vorläufige Investitionsaufwand für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung, einschließlich Nebenkosten beträgt netto 10.458.000 €. Hiervon werden 60%, d. h. 6.274.800 € nach der Summe der Grundstücksflächen (3.541.000 m2) und der Summe der Geschossflächen (1.516.000 m2) umgelegt. Beim Verteilungsverhältnis des Investitionsaufwandes für die Wasserversorgungsanlage ist nach derzeitiger Rechtsprechung keine Verteilung nach konkreten Kostenmassen erforderlich. Es soll allerdings ein höherer Anteil auf die Geschossflächen gelegt werden, da der Vorteil aus der Geschossfläche höher anzusetzen ist als der Vorteil aus der Grundstücksfläche. Dabei wird üblicherweise ein Verteilungsverhältnis von ca. 30 % auf die Summe der Grundstücksflächen und ca. 70 % auf die Summe der Geschossflächen empfohlen. Berechnung der Beitragssätze: Grundstücksfläche: (6.274.800 €* 30,0%):3.541.000 m2 = 0,52 €/m2 Geschossfläche: (6.274.800 €* 70,0%):1.516.000 m2 = 2,89 €/m2 Es ergeben sich somit folgende Beitragssätze: pro m2 Grundstücksfläche 0,52 € pro m2 Geschossfläche 2,89 € Verbesserungsbeiträge werden sowohl von Altanschließern als auch von Neuanschließern erhoben. Nach Abschluss der Verbesserungsmaßnahmen werden endgültige Verbesserungsbeiträge und Beitragssätze errechnet, die dann den Herstellungsbeiträgen hinzuaddiert werden. Gremiensitzungen und Beschlüsse Der Verwaltungsrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2015 per Beschluss dem Stadtrat empfohlen, ihm eine Weisung gemäß den oben genannten Ausführungen zu erteilen. Da der Stadtrat beim Erlass von Satzungen und Satzungsänderungen ein Weisungsrecht gemäß Art. 90 Abs. 2 Satz 4 GO gegenüber dem Verwaltungsrat besitzt, wurde die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main dem Stadtrat in der öffentlichen Stadtratssitzung am 15.06.2015 vorgestellt. Der Stadtrat stimmte per Beschluss dem Erlass der VES-WAS zu und wies den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens an, die Satzung zu beschließen und in Kraft zu setzen. Der Verwaltungsrat setzte in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2015 die Weisung des Stadtrates um und beschloss den Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main. Die neue Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main (VES-WAS) ist nachfolgend abgedruckt. Die VES-WAS tritt am 01.08.2015 in Kraft. Nr. 27/15 Einfluss auf die Gebühren Finanzierung von 40 % der Verbesserungsmaßnahmen über Gebühren Nach derzeitiger Berechnung würden sich die Verbrauchsgebühren Wasser um ca. 0,67 € pro m3 bei der nächsten Gebührenkalkulation erhöhen. Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main Hans Schneider Vorstand Gemünden a. Main, den 29.06.2015 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main (BGS/WAS) vom 18.06.2015 Aufgrund des § 2 Abs. 3 der Unternehmenssatzung vom 06.12.2011 in der Fassung vom 05.05.2014 und Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: § 1 Beitragserhebung Das Kommunalunternehmen erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils Schönau einen Beitrag. § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1.bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder 2. tatsächlich angeschlossene Grundstücke. § 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit In-Kraft-Treten dieser Satzung. § 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. § 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens 1.500 m2 Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten - bei bebauten Grundstücken auf das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 1.500 m2, - bei unbebauten Grundstücken auf 1.500 m2 begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung aus- Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 4 - lösen oder die an die Wasserversorgung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinne des Satzes 1. (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere, - im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge geleistet wurden, - im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle des Absatzes 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, - im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinne des Absatzes 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. (5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, für das ein Beitrag nach Absatz 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abzug der nach Absatz 3 berücksichtigten Geschossflächen und den nach Absatz 1 Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflächen, ist für die Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. § 6 Beitragssatz Der Beitrag beträgt a) pro m2 Grundstücksfläche 1,05 € b) pro m2 Geschossfläche 5,73 € § 7 Fälligkeit Der Herstellungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. § 7a Ablösung des Beitrags Der Beitrag kann vor Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 8 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Stilllegung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinne des § 3 WAS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse) entfällt, in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner. Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Bekanntgabe des Erstattungsbescheids fällig. (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Nr. 27/15 § 9 Gebührenerhebung Das Kommunalunternehmen erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren (§ 9 a) und Verbrauchsgebühren (§ 10). § 9 a Grundgebühren (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Soweit die Wasserzähler noch auf Nenndurchfluss (Qn) geeicht sind (vgl. § 77 Eichordnung), wird die Gebühr nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3): bis 4 m3/h 36,00 €/Jahr bis 10 m3/h 48,00 €/Jahr bis 16 m3/h 60,00 €/Jahr 40 bis 63 m3/h 96,00 €/Jahr über 63 m3/h 156,00 €/Jahr (3) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn): bis 2,5 m3/h 36,00 €/Jahr bis 6 m3/h 48,00 €/Jahr bis 10 m3/h 60,00 €/Jahr bis 40 m3/h 96,00 €/Jahr über 40 m3/h 156,00 €/Jahr § 10 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch das Kommunalunternehmen zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Die Gebühr beträgt 2,62 €/m3 entnommenen Wassers. (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,62 €/m3 entnommenen Wassers. § 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteiles der Jahresgrundgebührenschuld neu. § 12 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 5 - (2) Auf die Gebührenschuld sind elf monatliche Vorauszahlungen in Höhe eines Elftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Die Vorauszahlungen sind jeweils am ersten eines Monats für den zurückliegenden Monat zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt das Kommunalunternehmen die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest. § 14 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. § 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Kommunalunternehmen für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. § 16 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft. Gemünden a. Main, den 18.06.2015 Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main gez.(Siegel) Schneider Vorstand Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main vom 18.06.2015 Aufgrund des § 2 Abs. 3 der Unternehmenssatzung vom 06.12.2011 in der Fassung vom 05.05.2014 und der Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung: § 1 Beitragserhebung Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils Schönau durch folgende Maßnahmen: Zweites Trinkwasserversorgungsstandbein für Gemünden a. Main 1 Brunnen in der Gemarkung Schaippach 1.1 Ertüchtigung Tiefbrunnen I, (TB I), „Obere Au“, Fl.Nr.254/1 - Neubau Brunnenabschlussbauwerk - Erneuerung EMSR-Technik und der Unterwassermotorpumpe infolge höherem Leistungsbedarf (geänderte, höhere Druckstufe) 1.2 Neubau Tiefbrunnen lI, (TB II), „In den Gruben“, Fl.Nr. 355/1 und Neubau Tiefbrunnen IlI, (TB III), „In den Gruben“, Fl.Nr. 385 - Voruntersuchungen im Gebiet der künftigen Brunnen - Geophysikalische Messungen Fl.-Nrn. 342, 355, 378, 383, 385, 386 und 385 - Versuchsbohrungen VB1 und VB2 - Hauptbohrungen TB I aus VB1 und TB II aus VB2 - Technischer Brunnenausbau TB I bis Geländeoberkante - Technischer Brunnenausbau TB II bis Geländeoberkante Nr. 27/15 -Pumpversuche - Neubau von 2 Brunnenabschlussbauwerken - Neubau einer Trafostation auf Fl.-Nr. 353 incl. Stromanschlussleitungen - EMSR-Technik und Unterwassermotorpumpen 2Leitungsbau 2.1 Bauabschnitt vom zentralen Hochbehälter Zollberg (Fl.-Nr. 539/1) bis zum Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr. 147/1, nordwestliche Ecke) - Bau einer ca. 665 m langen Reinwasserleitung, GGG, DN 250 - Bau einer ca. 665 m langen Rohwasserleitung, PE 100, da 225, (vom TB I) - Bau einer ca. 665 m langen Rohwasserleitung, PE 100, da 225, (vom TB II und TB III) - Bau einer ca. 665 m langen Schmutzwasserleitung, KG 2000, DN 150 - Bau einer ca. 665 m langen Filterrückspül-, Dränage- und Niederschlagswasserleitung, KG 2000, DN 250 - Verlegung eines ca. 665 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) - Verlegung eines ca. 665 m langen Mittelspannungskabels im Leerrohr (da 160) - Verlegung eines ca. 665 m langen Niederspannungskabels (Anschluss für Druckminderschacht) - Bau eines Druckminderschachtes mit einer EMSRAnlage beim Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr.147/1, nordwestliche Ecke) 2.2 Bauabschnitt vom Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr. 147/1, nordwestliche Ecke) bis einschließlich Sinnkreuzung (Fl.-Nr. 405/Fl.-Nr. 409, linkes Ufer ) - Bau einer ca.170 m langen Rohwasserleitung PE 100, da 225 - Bau einer ca.170 m langen Reinwasserleitung PE 100, da 225 - Verlegung eines ca.170 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) 2.3 Bauabschnitt von der Sinnkreuzung (Fl.-Nr. 405/Fl.Nr.409, linkes Ufer) bis zum Tiefbrunnen III (Fl.-Nr. 385) und weiter zum Tiefbrunnen II (Fl.-Nr. 355/1) - Bau einer ca.1113 m langen Rohwasserleitung PE 100, da 225 von der Sinnkreuzung bis zum Tiefbrunnen III - Bau einer ca. 312 m langen Rohwasserleitung PE 100, da 225 vom Tiefbrunnen III zum Tiefbrunnen II - Bau einer ca.817 m langen Reinwasserleitung PE 100, da 225 von der Sinnkreuzung bis zur Einbindung in die bestehende Trinkwasserleitung PVC DN 250 bei Fl.-Nr. 385/5 (nach Unterführung DB-Brücke) - Verlegung eines ca. 1425 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) - Verlegung eines ca. 475 m langen Mittelspannungskabels von Fl.-Nr.384/1, südl. Grenze, bis zur Trafostation beim TB II - Verlegung eines ca. 40 m langen Niederspannungskabels von der Trafostation bis zum TB II - Verlegung eines ca. 280 m langen Niederspannungskabels von der Trafostation bis zum TB III 2.4 Bauabschnitt vom Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr. 147/1, nordwestliche Ecke) bis ca. 30m nördlich der alten Trinkwasseraufbereitungsanlage Schaippach (Fl.-Nr. 159) im Sinntalradweg - Bau einer ca. 540 m langen Rohwasserleitung PE 100, da 225 - Bau einer ca. 366 m langen Reinwasserleitung GGG, DN 150, (Sportplatz bis bestehendes Ortsnetz) - Bau einer ca. 32 m langen Reinwasserleitung GGG, DN 100, (Einbindung in das bestehende Ortsnetz, Altort Sinntalstraße) Gemünden a. Main (3. Juli 2015) 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 - - 6 - Bau einer ca. 58 m langen Reinwasserleitung GGG, DN 100, (Einbindung in die bestehende Ortsnetzleitung in der Brunnengasse) - Verlegung eines ca. 540 m langen Mittelspannungskabels im Leerrohr (da 160) - Verlegung eines ca. 540 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) - Bau einer ca. 146 m langen Hausanschlussleitung PE 100-RC, da 63 (Anbindung der bestehenden Wohnhäuser östl. der Sinn), incl. 62 m Sinndüker auf den Fl.-Nrn. 152, 148/2 und 337 Bauabschnitt vom Tiefbrunnen I (Fl.-Nr. 254/1) bis ca. 30 m nördlich der alten Trinkwasseraufbereitungsanlage Schaippach (Fl.-Nr. 159) im Sinntalradweg - Verlegung einer ca. 392 m langen PVC-Rohwasserleitung durch eine Rohwasserleitung PE 100, da 225, infolge der Druckstufenänderung - Verlegung eines ca. 392 m langen Mittelspannungskabels im Leerrohr (da 160) - Verlegung eines ca. 392 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) Verlegung einer Trinkwasserleitung vom Baumgartenweg bis zum Grundbuchamt im Stadtgebiet Gemünden a. Main - Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 250 auf einer Länge von ca. 341 m in der Bundesstraße 26 von der Einmündung Baumgartenweg (Fl.-Nr. 1655) bis auf die Höhe des Grundbuchamtes (Fl.Nr. 1146) infolge der Druckstufenänderung - Bau einer ca. 14 m langen Trinkwasserleitung GGG, DN 125, (Einbindung in die bestehende Ortsnetzleitung in der Bundesstraße 26 auf Höhe der Einmündung des Baumgartenweges) infolge der Druckstufenänderung. Verlegung einer Trinkwasserleitung vom Grundbuchamt bis zur „Alten Apotheke“ in Gemünden a. Main - Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 250 auf einer Länge von ca. 350 m in der Bundesstraße 26 vom Grundbuchamt (Fl.-Nr. 1146) bis auf die Höhe der „Alten Apotheke“ (Fl.-Nr. 19) infolge der Druckstufenänderung Verlegung einer Trinkwasserleitung in der Frankfurter Straße in Gemünden a. Main - Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 200 auf einer Länge von ca. 220m in der Frankfurter Straße (Fl.-Nrn. 399/6, 769/1) vom Huttenschloß (Fl.-Nr. 392) bis zur Bundesstraße 26 (Fl.-Nr. 775/4) infolge der Druckstufenänderung - Verlegung einer Trinkwasserleitung PE 100 – RC, da 180 auf einer Länge von ca. 55 m im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 26 (Fl.-Nr. 775/4) (Verbindungsleitung Frankfurter Straße – Weißensteinstraße) infolge der Druckstufenänderung. Verlegung einer Trinkwasserleitung in der Weißensteinstraße in Gemünden a. Main - Verlegung einer Trinkwasserleitung DN 150 auf einer Länge von ca. 330 m in der Weißensteinstraße (Fl.Nrn. 1050, 960/1, 122)) von der Bundesstraße 26 (Fl.Nr. 775/4) bis zur Bahnlinie (Gemünden – Flieden, bei Fl.-Nr. 122) infolge der Druckstufenänderung. Verlegung einer Trinkwasserleitung in der Saaleinsel bis zur Mühltorstraße (St 2302) mit Mühlbachkreuzung in Gemünden a. Main - Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 200 in der Saaleinsel (Fl.- Nr. 344), und in den Fl.-Nrn. 201/3 und 203 bis zur Mühltorstraße (Staatsstraße 2302, Fl.-Nr. 196) mit Mühlbachkreuzung (Fl.-Nr. 343/2 bei der Altstadtbrücke) auf einer Länge von ca. 140 m infolge der Druckstufenänderung. Verlegung von Trinkwasserleitungsteilstrecken im Zeilbaumweg und im Baumgartenweg in Gemünden a. Main - Verlegung von Teilstrecken einer Trinkwasserleitung GGG, DN 150 auf einer Länge von ca. 260 m zur Herstellung eines Ringschlusses für die Mittelzone Nr. 27/15 im Zeilbaumweg (Fl.-Nr. 2123/13) von der Einmündung Fl.-Nr. 1851/1 bis zur Einmündung des Baumgartenweges (Fl.-Nr. 1655) bei Fl.-Nr. 1791 und weiter im Baumgartenweg bis zur Einmündung der Weinbergstraße (Fl.-Nr. 1914/5) infolge der Druckstufenänderung. 2.12 Bau eines Maindükers auf Höhe der Kesslerstraße in Gemünden a. Main mit Anschlussleitungen, Pumpwerk, Druckminderstation und EMSR-Technik - Bau eines ca. 330 m langen Trinkwasser-Maindükers (PE 100-RC, da 315) auf Höhe der Kesslerstraße in Gemünden a. Main von der linksmainischen, bestehenden Trinkwasserverbundleitung bis zum bestehenden, umzubauenden Pumpwerk Wernfeld (Fl.-Nr. 2060/7) zusammen mit einer LWLSteuerleitung im Kabelleerrohr (PE 100-RC, da 50) und einem Kabelleerohr (PE 100-RC, da 110) für die Druckdosenmessung. - Bau einer ca. 210 m langen Trinkwasserleitung GGG, DN 250 vom Bereich der Einmündung der Straße „Am Neuberg“ (Fl.-Nr. 2084/0) in die Bundesstraße 26 (Fl.-Nr. 1100/14) bis zum neuen Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) zusammen mit einem LWL-Steuerkabel in einem Kabelleerrohr (HD-PE, da 50) - Bau einer ca. 210 m langen Trinkwasserleitung GGG, DN 200 zur Einbindung der Niederzone vom neuen Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) bis in den Bereich der Einmündung der Straße „Am Neuberg“ (Fl.-Nr. 2084/0) in die Bundesstraße 26 (Fl.-Nr.1100/14) - Bau einer ca. 30 m langen Trinkwasserleitung GGG, DN 200 zur Einbindung der Mittelzone vom neuen Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) bis zur Einmündung der Straße „Ostring“ (Fl.-Nr. 1832/3) - Bau einer ca. 20 m langen Trinkwasserleitung GGG, DN 150 zur Einbindung der Hochzone vom neuen Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) bis zum Fußweg zum „Neubergring“ (Fl.-Nr. 2123/170). - Umbau des bestehenden Pumpwerkes Wernfeld (Fl.-Nr. 2060/7) in eine Übergabe- und Druckminderstation incl. EMSR-Technik - Neubau Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) incl. EMSR-Technik und Stromzuführung - Verlegung eines ca. 150 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) vom umzubauenden Pumpwerk Wernfeld (Fl.-Nr. 2060/7) durch den bestehenden Regenwasserkanal DN 1800 unter der DB und der Bundesstraße 26 bis zum Bereich der Einmündung der Straße „Am Neuberg“(Fl.-Nr. 2084/0) 2.13 Bau einer Trinkwasserleitung vom Hochbehälter Zollberg bis zum Sandweg in Langenprozelten - Bau einer ca. 2300 m langen Reinwasserleitung GGG DN 250 vom zentralen Hochbehälter am Zollberg (Fl.-Nr. 539/1) bis zum Übergabepunkt im Sandweg auf Höhe des Abzweiges des Maintalradweges (Fl.-Nrn. 1882, 1509). - Bau eines Druckminderschachtes inklusive EMSRTechnik und Stromzuführung in der Flurstraße (bei Fl.-Nr. 2016/6) 2.14 Bau einer Trinkwasserzulauf – und abgangsleitung von der Zollbergstraße zum Hochbehälter Langenprozelten (Gemarkung Langenprozelten) - Bau einer ca.510 m langen Trinkwasserzulaufleitung GGG DN 100 von der Zollbergstraße (Fl.-Nr. 1178/1, nördlich Unterführung B26) zum Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr. 932) - Bau einer ca. 210 m langen Trinkwasserabgangsleitung GGG DN 200 vom Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr. 932) bis zur bestehenden Ortsnetzleitung in der „Sonnenleite“ (Fl.-Nr. 860) - Bau einer ca. 150 m langen Entleerungsleitung PP DN 150 vom Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr. 932) bis zum bestehenden MW-Kanal in der „Sonnenleite“ (Fl.-Nr. 860) Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 7 - - Verlegung eines ca. 510 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE- HD, da 50) von der Zollbergstraße (Fl.-Nr. 1178/1 nördlich Unterführung B26) zum Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr. 932) 2.15 Bau einer Trinkwasseranschlussleitung für den Stadtteil Hofstetten und Bau eines Übergabebauwerk (Gemarkung Hofstetten) - Bau einer ca. 500 m langen Trinkwasserleitung GGG DN 150, linksmainisch, vom Übergabebauwerk beim bestehenden Maindüker (bei Fl.-Nr. 830) bis zur Anbindung an die Ortsnetzleitung in der Mainbrückenstraße (Fl.-Nr. 56/1) - Bau eines Übergabe- und Druckminderschachtbauwerkes incl. EMSR-Technik beim Maindüker; linksmainisch, (bei Fl.-Nr. 830) - Verlegung eines ca.500 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) vom Übergabepunkt im Sandweg (Gemarkung Langenprozelten Fl.-Nrn.1882, 1509) bis zum Übergabe- und Druckminderschachtbauwerk (bei Fl.-Nr.830) 3 Zentraler Hochbehälter mit einer Ultrafiltrations-, Entsäuerungs- und UV-Anlage am Zollberg (Gemarkung Schaippach, Fl.-Nr. 539/1) 3.1 - Bau eines zentralen Hochbehälters am Zollberg mit einem Hochbauteil und zwei Wasserkammern aus Edelstahl mit einem Fassungsvermögen von je 800 m3, incl. Außenanlagen. - Bau einer Trafostation mit Stromanschlussleitungen 3.2 -Bau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage im Gebäude des zentralen Hochbehälters mit einer Ultrafiltrations-, Entsäuerungs- und UV-Anlage - Installation der EMSR-Technikanlagen § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Wasser entnommen wird, wenn 1. für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht, oder 2. sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung - an die Wasserversorgungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind. § 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. (2) Wenn die Baumaßnahme bereits begonnen wurde, kann das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen. § 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. § 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens 1.500 m2 Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 1.500 m2, bei unbebauten Grundstücken auf 1.500 m2, begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die an die Wasserversorgung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Nr. 27/15 Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1. § 6 Beitragssatz (1) Der durch Verbesserungsbeiträge abzudeckende Investitionsaufwand wird derzeit auf 10.458.000,00 € geschätzt. Hiervon werden 60 v.H., also 6.274.800,00 €, nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt. (2) Da der Aufwand nach Absatz 1 noch nicht endgültig feststeht, wird gemäß Art. 5 Abs. 4 KAG in Abweichung von Art. 2 Abs. 1 KAG davon abgesehen, den endgültigen Beitragssatz festzulegen. (3) Der vorläufige Beitragssatz beträgt 0,52 € a) pro m2 Grundstücksfläche 2,89 € b) pro m2 Geschossfläche (4) Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellbarkeit des Aufwandes festgelegt. § 7 Fälligkeit Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main erhebt auf die künftige Beitragsschuld Vorauszahlungen. 25 v. H. der berechneten Vorauszahlung werden einen Monat, 25 v. H. acht Monate, 25 v. H. sechzehn Monate, 25 v. H. vierundzwanzig Monate nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides zur Zahlung fällig. Der endgültige Beitrag, unter Anrechnung der Vorauszahlung, wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig. § 7a Ablösung des Beitrags Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 8 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben. § 9 Pflichten des Beitragsschuldners Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.08.2015 in Kraft. Gemünden a. Main, den 18.06.2015 Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main gez.(Siegel) Schneider Vorstand Reisepässe und Personalausweise abholen Die Stadt Gemünden a.Main – Passamt – weist darauf hin, dass Reisepässe, die vor dem 12.06.2015 und Personalausweise, die vor dem 18.06.2015 beantragt wurden, zwischenzeitlich durch die Bundesdruckerei ausgefertigt wurden und beim Passamt, Zimmer 1, zur Abholung bereitliegen. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 8 - Die Stadt bittet die betroffenen Antragsteller, die Ausweise in den nächsten Tagen persönlich abzuholen. Im Verhinderungsfall können die Ausweise auch an Familienangehörige – jedoch nur mit schriftlicher Vollmacht – ausgehändigt werden; vorläufige bzw. alte Ausweise sind zurückzugeben. Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes Saaletal Gräfendorf (Verbandssatzung) Die Schulverbandsversammlung der Grundschule Gräfendorf – Verbandsschule - nachfolgend stets Schulverbandsversammlung genannt, erlässt aufgrund von Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. m. Art. 19, 26 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie Art. 20 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende, mit Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 19.05.2015, Az. 21-205 rechtsaufsichtlich genehmigte Satzung: § 1 Bestand des Schulverbandes (1) Aufgrund der Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken vom 29.07.1970 (RABl. Nr. 15/1970) und 08.04.1975 (RABl. Nr. 9/1975, zuletzt geändert durch Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 28.03.2013 (RABl. Nr. 7/2013) besteht für das Gebiet der heutigen Stadtteile Seifriedsburg und Aschenroth der Stadt Gemünden a. Main und den heutigen Ortsteilen Gräfendorf, Michelau, Schonderfeld, Weickersgrüben und Wolfsmünster der Gemeinde Gräfendorf ein Schulverband. (2) Mitglieder des Schulverbandes sind die Stadt Gemünden und die Gemeinde Gräfendorf. (3) Der Schulverband führt den Namen „Schulverband Saaletal Gräfendorf“. Die Geschäftsstelle des Schulverbandes hat ihren Sitz in 97737 Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a; Schulstandort ist in 97782 Gräfendorf, Am Forsthaus 3. § 2 Organe des Schulverbandes Organe des Schulverbandes sind die Schulverbandsversammlung und der Schulverbandsvorsitzende. § 3 Schulverbandsversammlung (1) 1Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden oder deren nach Art. 31 Abs. 2 oder Abs. 3 KommZG bestellten Stellvertretern. 2Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschulen besuchen, entsenden ferner bis 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung (Art. 9 Abs. 3 BaySchFG). (2) Den Vorsitz in der Schulverbandsversammlung führt der Schulverbandsvorsitzende. (3) Die Schulverbandsversammlung ist zuständig für die ihr nach Art. 34 Abs. 2 KommZG vorbehaltenen Angelegenheiten. § 4 Schulverbandsvorsitzender (1) Die Schulverbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte auf die Dauer von sechs Jahren den Schulverbandsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. (2) Der Schulverbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Schulverbandsversammlung und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung dem ersten Bürgermeister zukommen. § 5 Rechtsstellung des Schulverbandsvorsitzenden und der übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (1) Der Schulverbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (Schulverbandsräte) sind ehrenamtlich tätig (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 30 Abs. 1 KommZG). Nr. 27/15 (2) Der Schulverbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit 180 Euro jährlich. (3) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die ihr kraft Amtes angehören, das sind die 1. Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG), haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. (4) Die Verbandsräte, die nicht gemäß Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG kraft Amtes der Verbandsversammlung angehören, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro. § 6 Geschäftsgang des Schulverbandes 1 Die Schulverbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. 2Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang die Bestimmungen der Gemeindeordnung. § 7 Kassengeschäfte des Schulverbandes Die Kassengeschäfte des Schulverbandes werden auf Grund der Zweckvereinbarung vom 09.01./ 12.01.1979 von der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main geführt. § 8 Rechnungsprüfung Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt der Schulverbandsversammlung. § 9 Finanzierung des Schulverbandes (1) Der Schulverband erhebt von den Verbandsmitgliedern Umlagen. (2) ?Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird nach der Zahl aller Schüler, die die Grundschule Gräfendorf besuchen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Verwaltungsumlage). 2Stichtag für die Festsetzung der Zahl der Schüler ist der 01.10. des jeweiligen Vorjahres. (3) ?Abweichend von Art. 9 Abs. 7 Satz 1 BaySchFG kann der Schulverband für Investitionen eine gesonderte Investitionsumlage erheben. 2Für die Investitionsumlage ist die Zahl der Schüler maßgebend, die am 01.10. des Vorjahres, in dem die Investition anfällt, an der Grundschule Gräfendorf beschult werden. (4) ?Die Schulverbandsumlage ist nach ihrer Festlegung in vierteljährlichen Teilbeträgen mit Fälligkeit jeweils zum ersten Werktag eines Vierteljahres zu entrichten. 2Soweit der Umlagebetrag noch nicht festgelegt ist, wird eine Vorauszahlung in Höhe des zuletzt festgesetzten Betrages fällig. § 10 Auseinandersetzung Im Falle der Auflösung des Schulverbandes oder des Ausscheidens einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden findet eine Auseinandersetzung nach Art. 47 KommZG statt. § 11 Anzuwendende Vorschriften Soweit diese Satzung keine Regelung trifft, sind die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) anzuwenden. § 12 Inkrafttreten (1) Diese Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Schulverbandes Saaletal vom 30.07.2002 (Amtsblatt des Landkreises Main-Spessart Nr. 20/2002 vom 05.09.2002) außer Kraft. Gemünden a. Main, den 28.05.2015 Schulverband Saaletal Gräfendorf Alfred Frank (Siegel) Schulverbandsvorsitzender Übungen der Bundeswehr Das Landratsamt Main-Spessart teilt mit, dass Bundeswehreinheiten nachstehende Übung durchführen: Art der Übung: Fallschirmsprungdienst Zeitpunkt: 07.07. bis 09.07.2015 (jeweils von 8.00-22.00 Uhr) Raum:Adelsberg Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 9 - Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der Stadtverwaltung – Bauamt – zu melden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von der Schadentruppe der Einheiten beseitigt worden sind. Zusammenlegung Weyersfeld 2, Gemeinde Karsbach, Landkreis Main-Spessart Bekanntmachung Das Zusammenlegungsverfahren Weyersfeld 2 soll abgeschlossen werden. Der Zusammenlegungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen. Der als Grundlage zur Abrechnung mit den Beteiligten dienende Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis) und der dazugehörende Sachbericht liegen ab sofort auf die Dauer von einem Monat in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Die Teilnehmer am Zusammenlegungsverfahren haben die Möglichkeit, in den Verwendungsnachweis mit Sachbericht Einsicht zu nehmen. Würzburg, den 23.06.2015 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Michael Kuhn Bauoberrat Flurbereinigung Adelsberg 2 Einladung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine öffentliche Teilnehmerversammlung zur Information über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Adelsberg 2. Die Versammlung findet statt am 23. Juli 2015, um 20.00 Uhr in Adelsberg in der Adolphsbühlhalle (Clubraum). Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Würzburg, den 19.05.2015 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Franz-Josef Lang Flurbereinigung Adelsberg 2 Nr. 27/15 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service) Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Anhörungstermin Dieser findet am Donnerstag, 30.07.2015, von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr in Adelsberg, Adolphsbühlhalle (Clubraum) statt. Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden. Würzburg, den 19.05.2015 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gez. Franz-Josef Lang Techn. Amtsrat ✂ Mängelanzeige Hinweis an die Stadtverwaltung Gemünden a. Main Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a. Main Fax: 09351/8000060 E-Mail: [email protected] Mir ist folgendes aufgefallen: O Straßenbeleuchtung ausgefallen O Verkehrszeichen/Straßenschild beschädigt/fehlt O Fahrbahndecke/Fußweg schadhaft O starke Verschmutzung O Sinkkasten verstopft O Kanaldeckel locker/klappert O wilde Müllkippe/Autowracks, etc. O mangelhafte Baustellenabsicherung O überhängender Bewuchs O Straßeneinsicht versperrt O Container überfüllt O..................................................... O...................................................... Zutreffendes bitte ankreuzen! Bitte genaue Ortsangabe: Datum: ................................ Telefon: ............................... (für Rückfragen) Absender: .................................................................................................... .................................................................................................... Stadt Gemünden a.Main Landkreis Main-Spessart .................................................................................................... BEKANNTGABE Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Adelsberg 2 beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen vom 13.07.2015 mit 14.08.2015 im Rathaus der Stadt Gemünden E-Mail: ..................................................................................................... ✂ Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 10 - Nr. 27/15 Anforderung des RUF BUS Mobilitätszentrale Main-Spessart: Telefon 09351 / 9757-97 Fundtiere Offene Stadtführung für Neubürger und Gäste Bei Fundtieren bitte Kontakt mit dem Tierheim Lohr a.Main, Tel. 09352/9690 aufnehmen. Internet: www.tierheim-lohr.de E-mail: [email protected] von April – Oktober jeweils 1. Samstag im Monat Treffpunkt: Rathaus Uhrzeit: 10.00 Uhr Dauer: 1 Stunde Kosten: 3,00 €/Person Nächste Stadtführung: 04.07.2015 Wertstoffhof Gemünden a.Main Städtischer Bauhof, Am Schutzhafen 2 Öffnungszeiten: Mittwoch u. Freitag: .................................... 14.00 bis 16.00 Uhr Samstag: .................................................... 10.00 bis 13.00 Uhr Annahmebedingungen sowie weitere Informationen finden Sie im Abfallkalender auf Seite 17. Stationäre Problemabfallsammelstellen Gemünden/Betriebsgelände der Firma Kirsch, Weißensteinstr. 32 – 34, Tel. 09351/950-0: Montag bis Freitag .............................. von 9.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag ....................... von 13.00 bis 16.00 Uhr Karlstadt/Kreismülldeponie, Am Hammersteig 7a, Tel. 09353/793-1740: Montag bis Freitag .............................. von 8.30 bis 12.00 Uhr und ...................................................... von 12.45 bis 16.30 Uhr zusätzlich 1. Samstag im Monat .......... von 9.00 bis 12.00 Uhr (siehe Abfallkalender Seite 4) Grünabfall entsorgen Humuswerk Main-Spessart GmbH in Gemünden-Wernfeld, Tel. 09351/99850 oder bei der Kreismülldeponie in Karlstadt, Am Hammersteig 7a, Tel. 09353/793-1740. Info-Telefon des Landratsamtes Main-Spessart Tipps und Abfuhrtermine der laufenden Woche rund um die Uhr: Telefon 09353/793-1777 Morgengymnastik nach Pilates im Freibad Jeden Donnerstag um 9.00 Uhr „Gymnastik nach Pilates“ mit Lotte Bayer im Freibad Treffpunkt: Eingang. Der Kurs ist geeignet für alle, die ihren Körper bewusst erfahren und Verspannungen lösen wollen. Donnerstag, 2. Juli, 16.30 Uhr Volleyball-Mixed-Turnier der Kreisstädte und Behörden auf dem Beachvolleyballfeld des Freibades Saaleinsel Donnerstag, 2. Juli, ab 20.00 Uhr Abend der Jugend: Musikveranstaltung mit DJ Mand.Ey und DJ Short-Cut. Organisiert von der Jugend – für die Jugend (Sebastian Kunz und Patrick Haas. Eintritt: 5,00 € (für die Auslagen der jungen Organisatoren) 10. Gemündener Stadtlauf am Freitag, 03. Juli 2015, Beginn: 17.00 Uhr Im Rahmen des Kirchweih- und Heimatfestes veranstaltet die Stadt Gemünden in Zusammenarbeit mit „Gemünden aktiv“ den 10. Gemündener Stadtlauf. Geplant sind verschiedene Läufe der Kindergärten, Schulen, Vereine, Organisationen, Firmen, Behörden, Institutionen und Privatpersonen. Gesonderter AUFRUF AN ALLE BETRIEBE, BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN (da diese nicht mehr individuell seitens der Stadt angeschrieben werden). Informationen und Anmeldung: Tourist-Info, Scherenbergstraße 4, Tel.: (09351) 8001-70 oder www.sportevent-gemuenden.de MSP-Ferien-Pass 2015 Abfallbeseitigung Ab sofort bei uns erhältlich für 4,00 €. Sensationelle Preisvorteile für alle Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren! Blaue Papiertonne - Abfuhrtermine 06.07.2015Gemünden 07.07.2015 Hofstetten, Kleinwernfeld, Massenbuch 08.07.2015Wernfeld Für Fragen oder Anzeigen von Änderungen (z. B. Tonnenabmeldungen, Mehrbedarf) erreichen Sie die Fa. SERO unter Telefon 09351/4752. Die neuen topographischen Wanderkarten Gemünden, Lohr, Frammersbach und Marktheidenfeld sind bei uns erhältlich für je 7,95 Euro. Außerdem auch zahlreiche Rad- und Wanderkarten der Region Kegeln in der Scherenberghalle Die Ausgabe der Kegelmarken und die damit verbundene Koordination des Belegungsplanes erfolgt über die TouristInformation neben dem Rathaus. Ein Schlüssel wird gegen eine Kaution von 20,00 € ausgehändigt. Die Nutzung der Kegelbahn beträgt 5,00 € /Std. pro Bahn. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 11 - Feiern im stilvollen Ambiente - im Scherenburgkeller der Burgruine Scherenburg - Platz für bis zu 120 Personen Anmietung und nähere Informationen Tourist-Information Gemünden Touristinformation Scherenbergstr. 4 Tel.: (09351) 8001-70 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr; 13.30 – 17.30 Uhr Sa. 10.00 – 13.00 Uhr E-Mail: [email protected] Folgende Veranstaltungen finden demnächst in der Scherenberghalle statt Konzert zugunsten der Jugendstiftung Main-Spessart unter anderem mit dem Kreisjugendorchester Main-Spessart Scherenberghalle Sonntag, 26.07.2015 Beginn: 18.00 Uhr VVK: 12,00 €; Jugendliche 14 – 18 Jahre: 10,00 € Kinder unter 14 Jahre frei Viva Voce Scherenberghalle Sonntag, 08.11.2015 Beginn: 18.00 Uhr Vorverkauf: 26,00 Euro, Abendkasse: 28,00 Euro Karten gibt es in der Touristinformation Nr. 27/15 Öffnungszeiten Jugendkontaktstelle Gemünden Hintereingang Scherenberghalle, Hofweg 9, 97737 Gemünden Offener Treff für Jugendliche ab 12 Jahren! Montag 12-14 Uhr Dienstag 11-14 Uhr sowie 17-20 Uhr Mittwoch 11-14 Uhr Donnerstag 12-14 Uhr sowie 17-20 Uhr Termine für Beratungen außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich! Sommerferien-Programm der Stadt Gemünden a. Main Auch dieses Jahr bietet die Stadt Gemünden in den Sommerferien ein Ferienprogramm für alle Schulkinder aus Gemünden und den Stadtteilen an. Gefördert wird das Programm durch den Kreisjugendring Main-Spessart. Mithilfe der Vereine und ehrenamtlich tätigen Privatpersonen konnte wieder ein abwechslungsreiches, interessantes Ferienspaßprogramm mit fast 50 Programmpunkten zusammen gestellt werden, damit für die Daheimgebliebenen keine Langeweile aufkommt. Von „A wie Angeln – bis „Z wie Zeltlager“ wird sicher wieder für alle Kids das Richtige dabei sein. Das Ferienprogramm wird voraussichtlich am Mittwoch, 8. Juli online gestellt und kann unter: www.unser-ferienprogramm.de/ gemuenden_main angesehen werden. Gedruckte Programmheft liegen ab Freitag, 10. Juli aus: in der Tourist-Information, im Infoständer im Eingangsbereich des Rathauses und in der VHS/Bücherei Gemünden. Online-Anmeldungen sind ab Freitag, 24. Juli 0.00 Uhr möglich. Eltern, die kein Internet haben, können ihre Kinder am Samstag, 25. Juli von 10.00 – 13.00 Uhr in der Touristinformation Gemünden, Scherenbergstr. 4, persönlich anmelden. Mitzubringen sind die Kontodaten, wegen der Einzugsermächtigung für die Teilnehmergebühren. Die Amigos „Sommerträume“ Tour 2015 Scherenberghalle Freitag, 11.12.2015 Beginn: 19.30 Uhr 1. Kat. 47,90 €, 2. Kat. 41,90 €, 3. Kat. 35,90 € Karten gibt es in der Touristinformation Tourist-Information Tel. 09351-8001-70 [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Fr 09.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr Sa. 10.00 - 13.00 Uhr Die Stadtjugendpflege informiert Das Büro der Stadtjugendpflege Gemünden befindet sich im Hofweg 9, 97737 Gemünden am Main (Hintereingang Scherenberghalle) Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag 8.30 Uhr- 12.00 Uhr unter 09351/601970 oder Handy 016388794177 und per E-Mail [email protected] sowie unter Facebook: Stadtjugendpflege Gemünden am Main vhs Volkshochschule Lohr-Gemünden Das Programmheft liegt in vielen öffentlichen Gebäuden, in Geschäften, in Arztpraxen und in der vhs-Geschäftsstelle in Gemünden, Kulturhaus, Obertorstraße 39, aus. Das komplette Programm finden Sie ebenfalls unter www.vhs-gemuenden.de. Sie können sich ab sofort zu allen Kursen anmelden. Anmeldung: - persönlich - telefonisch: - per Fax: - per E-Mail: im Kulturhaus, Obertorstr. 39, 97737 Gemünden 09351-601339 09351-5472 [email protected] Unsere Geschäftszeiten: Montag bis Freitag .............................. von 10:00 bis 12:30 Uhr und zusätzlich Donnerstag .................. von 15:00 bis 18:00 Uhr Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 12 - Unser Vortrag mit Diskussionsrunde im Monat Juli G1080 Mensch-/Hundeverhalten: Was tun, wenn ein fremder Hund auf einen zukommt? Kursleiter: Bernhard Palm Mittwoch, 15. Juli 2015, 19.00 Uhr Gemünden, Kulturhaus, Obertorstr. 39, Lesesaal, 1. OG Eintritt frei In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schäferhundeverein Ortsgruppe Gemünden e. V. Bei folgenden Kursen sind noch Plätze frei G6317 Yoga und Entspannung – gegen Stress, Angst und Nervosität, am Samstag, 04.07.2015, 14:00-16:00 Uhr, Gemünden, Kulturhaus, Obertorstr. 39, Kursraum 2, 2. OG G6113 Vegan kochen und backen – köstlich und gesund, am Samstag, 11.07.2015, 09:30-13:30 Uhr, Gemünden, Mittelschule, Hofweg 4, Schulküche G4711 Kids kochen – für Kinder ab 9 Jahren, am Freitag, 24.07.2015, 16:00-19:30 Uhr, Gemünden, Mittelschule, Hofweg 4, Schulküche vhs to go – die vhs gibt es jetzt auch als vhs-App. Sie steht ab sofort kostenlos in den Appstores von iOS (Apple iPhone) und Google (Android) zum Download bereit. Aktuelles auf unserer Homepage www.vhs-gemuenden.de Gerne möchten wir Sie auf unser neues Angebot verweisen: Unsere gemeinsame Facebookseite der VHS Lohr-Gemünden finden Sie unter folgendem Link: https://www.facebook.com/pages/Vhs-Lohr-Gem%C3%BCn den/617158584972506?sk=timeline Dort werden immer die Kursbeginne für die darauffolgende Woche für beide Geschäftsstellen eingestellt, zu denen wir gerne noch Anmeldungen entgegen nehmen. Überzeugen Sie sich selbst von diesem neuen Angebot und probieren Sie es einfach einmal aus. Änderungswünsche, Kritik und Lob nehmen wir gerne entgegen. Öffnungszeiten der Stadtbibliothek im Kulturhaus, Obertorstr. 39, 97737 Gemünden Telefon: 09351-3807 Mo., Di., Mi., Do., Fr., 14:00 - 18:00 Uhr, Do. 10:00 - 12:30 Uhr, Sa. 10:00 - 12:30 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) Ab sofort 24h täglich in der Bibliothek stöbern unter gemuenden.internetopac.de Anmeldung und Information unter Tel. 09351/3807; E-Mail: [email protected] Unser Buchthema für den Monat Juli Urlaubsparadies Frankreich: Die Normandie, die Bretagne, die Auvergne, die Provence, die Côte d´Azur, die Atlantikküste, das Elsass sind nur einige Gebiete, weswegen unser Nachbarland Frankreich für Urlauber bekannt und beliebt ist. Malerische Landschaften, imposante Städte und historische Bauwerke warten darauf, entdeckt zu werden. Dazu kommen die französische Lebensart und das gute Essen. Nr. 27/15 Und auch die französischen Romane und Kriminalgeschichten wecken das Interesse und die Neugier für die beschriebenen Landschaften und Orte. Auf unserem aktuellen Buchthementisch finden Sie eine große Auswahl an Reiseführern für die beliebtesten Regionen und Städte Frankreichs, sowie unterhaltsamen und spannenden. Lesestoff verschiedener französischer Autoren. Lassen Sie sich inspirieren – wir freuen uns auf Ihren Besuch. eMedienBayern – jetzt auch in Gemünden Die Stadtbibliothek Gemünden holt digital auf und bietet ihren Kunden elektronische Medien an: Seit Ende Mai partizipiert die Gemündener Stadtbücherei am landesweiten Verbund eMedienBayern zusammen mit 85 weiteren Bibliotheken aus allen sieben Regierungsbezirken Bayerns. Damit steht ein jederzeit über das Internet zugängliches Informations- und Unterhaltungsangebot für die Bibliothekskunden zur Verfügung; unabhängig von Wohnort und von Öffnungszeiten. Zunächst sind circa 6.000 Titel im Angebot, die die Leser der beteiligten Bibliotheken auf Tablets, E-Reader, Smartphones und PC herunterladen können. Insgesamt haben die beteiligten Bibliotheken 85.000 Euro in den Medien-Erstbestand des Verbundes investiert. Die Bibliotheken im Verbund eMedienBayern praktizieren mit ihrem neuen Angebot Bürgerservice, indem sie zusätzlich neue Zielgruppen ansprechen: z. B. Berufstätige, Jugendliche und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Gründung des bayernweiten E-Medienverbundes können aktuell insgesamt über 300 Bibliotheken in Bayern ihren Benutzern digitale Medien anbieten. Damit ist eine weitgehend flächendeckende Versorgung mit E-Medien gegeben. Es ist anzunehmen, dass die Anzahl der Nutzer, die sich neben einem spannenden Buch auch ein aktuelles e-Book aus ihrer Bibliothek ausleihen möchten, auch in Zukunft weiter steigen wird. Für Kunden der Stadtbibliothek Gemünden, die einen gültigen Bibliotheksausweis besitzen, ist das Herunterladen von digitalen Medien aus dem Angebot von eMedienBayern kostenlos. Mahngebühren können nicht anfallen, da die Datei nach Ablauf der Leihfrist nicht mehr geöffnet werden kann. Probierstunden an der Sing- und Musikschule Gemünden Viele Eltern möchten, dass ihr Kind ein Musikinstrument erlernt, denn eine aktive Beschäftigung mit Musik wirkt sich erwiesenermaßen positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Oft fällt die Entscheidung schwer: Welches ist das geeignete Instrument? Hat mein Kind überhaupt Talent? Muß man ein teures Instrument kaufen, das dann in der Ecke steht? Bei Erwachsenen stellt sich oft die Frage, ob in fortgeschrittenem Alter überhaupt noch Lernerfolge erzielbar sind. Die Musikschule gibt eine Antwort auf all diese Fragen. In sogenannten „Probierstunden“ können Interessierte testen, ob „ihr Wunschinstrument“ auch das richtige ist. Probierstunden können ohne vertragliche Verpflichtung gebucht werden. Dabei erwirbt man lediglich drei Unterrichtseinheiten, die nach Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer individuell erteilt werden. Hat man „Blut geleckt“, erfolgt die Anmeldung an der Musikschule und der Grundstein für die weitere Karriere ist gelegt. Um ein häusliches Üben zu ermöglichen, stellt die Musikschule nach Möglichkeit für diese Zeit auch Instrumente zur Verfügung. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 13 - Das Angebot der Musikschule umfasst folgende Fächer: Violine, Violoncello, Kontrabass, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Tenorhorn, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, Klavier, Keyboard, Gesang und Ballett. Darüber hinaus bietet die Musikschule Chören und Ensembles die Möglichkeit zum gemeinsamen Musizieren. Im „Bandcoaching“ werden Jugendliche, die den Wunsch haben, in einer Band zu spielen, in geeigneten Proberäumen fachlich betreut. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 09351/600152. Blockkurse Musikgarten in der Sing- und Musikschule Gemünden Ende September beginnen wieder neue Blockkurse für „Musikgarten“ & „Musik und Bewegung“. Anmeldungen jetzt möglich! Jedes Kind ist musikalisch. Kinder haben eine angeborene Fähigkeit zum Singen und zur rhythmischen Bewegung. Je früher das Kind an Musik herangeführt wird, desto nachhaltiger wird es gelingen, die natürliche musikalische Veranlagung zu wecken und zu entfalten. Langzeitstudien bestätigen inzwischen den positiven Einfluss von musikalischer Förderung auf die ganzheitliche Entwicklung des Kindes - auf die musikalische Begabung, das Sozialverhalten, die motorische Entwicklung, die Sprachentwicklung und das Lernen im Allgemeinen. Im Musikgarten möchten wir jedoch frei von allem Leistungsdenken durch Singen, Musizieren, Bewegen und Musikhören ein Gefühl für die Schönheit von Musik erleben und erfahren wie viel Freude dies in der Gemeinschaft machen kann. Kinder ab 18 Monaten in Begleitung von Mutter, Vater oder auch Oma oder Opa sind dazu herzlich eingeladen. Für Kinder ab 3 Jahren bieten wir einen Kurs Musik und Bewegung ohne Begleitung an. Der Unterricht dauert 45 Minuten und findet einmal wöchentlich freitags statt. Monika Wendel, Lehrkraft für Elementare Musikpädagogik, freut sich auf Ihr Kommen! Termine: Musikgarten 1 (in Begleitung) für 1 1/2 bis 3-jährige Kinder Freitag, 09.45 Uhr (15 x 45 Min.) Musikgarten 1 (in Begleitung) für 1 1/2 bis 3-jährige Kinder Freitag, 10.45 Uhr (15 x 45 Min.) Musikgarten 2 (in Begleitung) für 3 bis 4-jährige Kinder Freitag, 17.00 Uhr (15 x 45 Min.) Musik und Bewegung (ohne Begleitung) für 3 bis 4-jährige Kinder Freitag, 16.00 Uhr (15 x 45 Min.) Die Anmeldungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Anmeldeformulare können Sie sich unter www.musikschulegemuenden.de Menüpunkt Anmeldung & Gebühren downloaden oder sind in der Geschäftsstelle der Musikschule, Kulturhaus, Obertorstr. 39, 2. Stock erhältlich. Tel: 0 93 51 - 60 01 52 / Fax: 0 93 51 - 60 01 54 E-Mail: [email protected] Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen, Mittwochnachmittagen und in den Nachtzeiten am Montag, Dienstag und Donnerstag Nach der Bereitschaftsdienstverordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vom 20.04.2013 gelten in Unterfranken einheitlich folgende Bereitschaftsdienstzeiten: Nr. 27/15 • Wochenende von Freitag 13.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr • Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr • Feiertage von 18.00 Uhr am Vorabend des Feiertages bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. • Montag, Dienstag und Donnerstag von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Der diensthabende Bereitschaftsarzt sowie der augenärztliche und gynäkologische Bereitschaftsdienst werden über den KVBCall-Center unter der Telefonnummer 116 117 vermittelt. Bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 1 1 2 Apotheken-Notdienst Den Apotheken-Nacht- und -sonntagsdienst versieht in der Woche vom 04.07. bis 11.07.2015 die Alte Apotheke in Gemünden. Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich jeweils von Samstag, 8.00 Uhr bis zum folgenden Samstag, 8.00 Uhr. Zahnärztlicher Notfalldienst am Samstag, 04.07.2015 und Sonntag, 05.07.2015 Dr. Raufer Jürgen, Gemünden, Tel. 09351/5533 Behandlung jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr Pfarrverband Gemünden Termine 17.07.2015 19.30 h 19.07.2015 19.00 h Spiritueller Abend mit Sommerfest für und mit ehrenamtlichen MitarbeiterInnen aus den Gemeinden der PG´s Sodenberg, Gemünden, Main-Sinn im Kloster Schönau Pilgersaal/Klostergarten. Beginn ist in der Klosterkirche mit einer besonderen Vesper als „Geistliche Nahrung“. Anschließende Grillabend. Bitte Salate mitbringen, für Grillgut, Brötchen und Getränke ist gesorgt. Anmeldung bitte bis 06. Juli 2015 bei Klaus Simon, Tel. 09357.1398. Ausschreibung unter www.pv-gemuenden.de. „WOLKIG BIS HEITER“ 39. Out-of-church Musikgottesdienst Musikgruppe „Mehr…!“ Friedwald Rieneck Es erklingen neue geistliche Lieder und meditative Texte rund um die traurigen Zeiten im Leben, in denen man aber hoffnungsvolle Aussichten nicht aus dem Blick verlieren muß. Openair, bei schlechtem Wetter Zelt, bitte wetterfeste Kleidung und evtl. Sitzkissen für Bank mitbringen. Eintritt frei. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 14 - 16.-18.10.2015 MINISTRANTENWOCHENENDE für und mit Ministrantinnen & Ministranten der PG´s „Sodenberg“ und „Main-Sinn“ Burg Rieneck Information unter www.pv-gemuenden.de und umgehende Anmeldung bei P. Marek Sobkowiak, Kloster Schönau, Tel. 09351-60538219 Für den Bereich Neues Geistliches Lied und Kinderlied: www. bands.bistum-wuerzburg.de. Dort gibt es alle Tagungsunterlagen als Download unter „Aktuelle Tagungsangebote“. OPEN-AIR-FAMILIENGOTTESDIENST auf der Scherenburg am 26. Juli Im Rahmen der Scherenburgfestspiele wird auch in diesem Jahr wieder ein Familiengottesdienst - wie immer am letzten Juli-Sonntag - gefeiert, und zwar am Sonntag, 26. Juli um 10 Uhr. Für den Sound sorgt die Band „Akzente“ aus Himmelstadt. Für gehbehinderte Personen wird ein Fahrdienst organisiert – Anmeldung bitte bei Rosi Kern, Tel. 52 57. Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Stadtpfarrkirche St. Peter und Paul statt. Pfarreiengemeinschaft An den drei Flüssen, Gemünden Samstag, 04.07., Hl. Ulrich, Bischof v. Augsburg und Hl. Elisabeth, Königin Hl. Dreifaltigkeit 14.00 Tauffeier Devin Schäfer Hl. Dreifaltigkeit 18.00 VAM für die Pfarreiengemeinschaft / für Leb. u. Verst. d. Familien Grehn u. Kausemann St. Michael Hofstetten 19.00 VAM für Robert Weber u. verst. Angeh. Ludwig u. Rosamunde Krebs Sonntag, 05.07., Hochfest der Hll. Frankenapostel Kilian, Kolonat und Totnan St. Ägidius Massenbuch 9.00 Messfeier für Albin Hilpert u. Eltern Kreisseniorenzentrum 9.30 Wortgottesfeier St. Peter u. Paul 10.30 Messfeier für leb. u. verst. Klassenkameraden des Jahrgangs 1940/1941 Montag, 06.07., Hl. Maria Goretti, Jungfrau, Märtyrin St. Ägidius Massenbuch 19.00 Messfeier Dienstag, 07.07., Hl. Willibald, Bischof v. Eichstätt, Glaubensbote St. Peter u. Paul 9.00 Messfeier für Hildegard u. Karl Bauer, Lioba Pfeuffer, Bernd Suckfüll u. Petra Müller Mittwoch, 08.07., Hl. Kilian, Bischof v. Würzburg und Gefährten Kreisseniorenzentrum 9.30 Messfeier Gesundheitszentrum 16.00Wortgottesfeier Donnerstag, 09.07., Hl. Augustinus Zhao Rong, Priester Hl. Dreifaltigkeit 18.00 Rosenkranz Hl. Dreifaltigkeit 18.30 Messfeier für Leb. u. Verst. d. Fam. Imhof Freitag, 10.07., Hl. Knud, König v. Dänemark, Hl. Erich, König v. Schweden Hl. Dreifaltigkeit 9.00 Krankenkomm. nach Absprache St. Ägidius Massenbuch 9.00 Krankenkomm. nach Absprache St. Peter u. Paul 18.30 Rosenkranz St. Michael Hofstetten 18.30 Rosenkranz St. Michael Hofstetten 19.00 Messfeier Nr. 27/15 Öffnungszeiten des Kath. Pfarramts, Obertorstraße 1, Tel. 3257: Montag 9 – 11 Uhr, Dienstag 9 - 11 Uhr, Mittwoch 14 - 16 Uhr und Donnerstag 9 – 11 Uhr Mitgestaltung der Messfeier am Sonntag, 12. Juli 2015 in St. Michael Hofstetten um 9 Uhr und Hl. Dreifaltigkeit Gemünden um 10:30 Uhr durch die Gemeinschaft Sant‘ Egidio Würzburg Die Gemeinschaft Sant‘ Egidio möchte uns im Gottesdienst wieder mal besuchen und ihr Projekt „AIDS-Bekämpfung in Afrika ist möglich“ vorstellen. Dies geschieht in einem kurzen Beitrag in der Messfeier und in einer anschl. Bild-Präsentation. 2002 begann das DREAM-Programm in Mosambik zur kostenlosen Therapie von Aidskranken. Seit dieser Zeit hat sich dieses Programm in 10 afrikanischen Ländern weiter verbreitet und findet dort große Akzeptanz. Aktuell erhalten ca. 200.000 Menschen kostenlos Medikamente und/oder andere Hilfs-mittel für eine umfassende und wirkungsvolle Aidstherapie. Dieses DREAM-Programm stellt somit eine große Hoffnung für viele Aidskranke in Afrika dar. Freitag, 17. Juli 2015, Spiritueller „DANKESCHÖN“–Abend im Kloster Schönau Liebe ehrenamtliche MitarbeiterInnen aus den Gemeinden des Pfarrverbands Gemünden! Ihre ehrenamtliche Mitarbeit in der Gemeinde braucht immer wieder Wertschätzung und Anerkennung, denn ohne sie ginge eigentlich (fast) nichts. Deshalb möchten die Hauptamtlichen des Pfarrverbands Gemünden mit Ihnen einen schönen Sommerabend verbringen mit spirituellgeistlicher „Vesper“ und anschl. Feier. Diese Einladung soll ein ausdrückliches „DANKESCHÖN“ an Sie sein für all Ihr Engagement in Gemeinde und Kirche. Es geht los mit der etwas anders gestalteten Vesper und setzt sich dann fort gegen 20:00 Uhr mit dem gemeinsamen Sommerfest im Klostergarten, bei schlechtem Wetter im Pilgerheim. Grillgut, Brötchen und Getränke sind vorhanden, Salate bitte selbst mitbringen. Anmeldung bis 06.07.2015 bei Klaus Simon: Tel. 09357-1398 oder per eMail: [email protected] Sonntag, 26. Juli 2015, Open-Air-Familiengottesdienst auf der Scherenburg um 10 Uhr Im Rahmen der Scherenburg-Festspiele wird auch in diesem Jahr wieder am letzten Juli-Sonntag ein Familiengottesdienst auf der Scherenburg gefeiert. Für die musikalische Begleitung sorgt die Band „Akzente“ aus Himmelstadt. Wer einen Fahrdienst wünscht, bei Rosi Kern, Tel. 5257 anmelden. Anmeldung zur Firmung 2016 in der PG An den drei Flüssen, Gemünden Die Pfarreiengemeinschaft „An den drei Flüssen, Gemünden, lädt alle katholischen Schülerinnen und Schüler in den jetzigen 5. Klassen (Schuljahr 2014/15) aus Gemünden, Hofstetten und Massenbuch, die im Jahr 2016 zur Firmung gehen möchten, zur Firmanmeldung ein. Die Anmeldung ist möglich am Mittwoch, 8. Juli, von 16.30 bis 18 Uhr, am Donnerstag, 9. Juli, von 17 bis 18 Uhr im Pfarrbüro St. Peter und Paul, Obertorstraße 1, und am Freitag, 10. Juli, von 16 bis 18 Uhr im Gesprächszimmer der Pfarrei zur Heiligsten Dreifaltigkeit, Kolpingstraße 5. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden Termine vergeben. Bitte deshalb um vorherige Terminabsprache mit dem Katholischen Pfarramt Gemünden, Tel. 32 57 - Öffnungszeiten montags, dienstags und donnerstags von 9 - 11 Uhr und mittwochs von 14 - 16 Uhr. Pfarreiengemeinschaft Unter der Homburg Gössenheim/ Karsbach/Wernfeld mit Filialen Mariä Himmelfahrt Wernfeld Samstag, 04.07., 14. Sonntag i. Jahreskreis, Minis Gr. 2 19:00 Uhr Hl. Messe 3. Seelenamt Josef Surowka * f. verst. Ehefrau * f. Oliva Felder u. Urban Kernwein, Eltern u. Geschwister u. Maria u. Josef Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 15 - Felgenhauer (Messlegat) * f. Hedwig und Albin Müller u. leb. und verst. Angehörige (Messlegat) Kollekte: Peterspfennig Dienstag, 07.07. 20:00 Uhr Dienstagsgespräch im Pfarrhaus Karsbach Freitag, 10.07. 9:00 Uhr Hl. Messe nach Meinung St. Leonhard Adelsberg Samstag, 04.07., 14. Sonntag i. Jahreskreis, Minis Gr. 1 19:00 Uhr Wortgottesfeier Kollekte: Peterspfennig Mittwoch, 08.07. 18:30 Uhr Rosenkranz f. kranke und alte Menschen 19:00 Uhr Hl. Messe im besonderen Anliegen Termine Freitag, 3. Juli 19.00 Uhr Konzert mit der Band „Heaven`s Door“ in der Kirche Gössenheim. Anschließend besteht noch die Möglichkeit den Abend im Pfarrheim ausklingen zu lassen! Öffnungszeiten: Kath. Pfarramt Wernfeld Montag u. Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr Tel: 09351/3280 Fax: 09351/5316 e-Mail: [email protected] Pfarrer Norbert Thoma: 09358-512 Internetadresse: www.pg-unter-der-homburg.de Klosterkirche zum Hl. Kreuz Gemünden Samstag, 04.07. Keine Eucharistiefeier Sonntag, 05.07. – Hochfest d. Hll. Frankenapostel: Kilian, Kolonat und Totnan 7:00 Uhr Laudes 7:30 Uhr Konventamt 17:30 Uhr Vesper Nr. 27/15 St. Wendelin Langenprozelten Sonntag, 05.07., Hochfest d. Frankenapostel Kilian, Kolonat u. Totnan (Mini 3) Kollekte: Anliegen d. Hl. Vaters 10:30 Uhr Messfeier /f. Adam u. Barbara Obert /f. Alfred Hegel u. Angeh./f. Rita, Franz u. Michael Schiebel Dienstag, 07.07., Hl. Willibald (Mini 1) 19:00 Uhr Messfeier /f. Richard u. Elise Bauer /f. Gregor u. Anna Egert u. gef. Söhne Franz und Philipp/Fam. Kraft und Breitenbach, leb. u. verst. Angeh./f. Gerlinde Bauer (Jahrtag) und Adalbert Bauer, Fam. Ditterich, Ils, Ebert u. Hirsch Mittwoch, 08.07. 15:00 Uhr bis 18.00 Uhr Bücherei in der Grundschule 360. Schiffswallfahrt nach Maria Buchen am Sonntag, 12. Juli 2015 Am Sonntag, 12. Juli, findet wieder die Schiffswallfahrt nach Maria Buchen statt. Das Schiff legt um 7.15 Uhr an der Anlegestelle Gasthaus Betz ab. Von Steinbach aus geht es in Wallfahrt nach Maria Buchen, wo die Pilger um 9.30 Uhr Eucharistie feiern. Nach der Mittagspause, um 12 Uhr Mariensingen in der Kirche. Ab 12.30 Uhr in Wallfahrt zurück nach Steinbach. Von dort aus erfolgt die Rückkehr mit dem Bus. Einladung ergeht an alle aus der Pfarreiengemeinschaft Main-Sinn sowie Interessenten aus den umliegenden Gemeinden und Urlaubsgäste. Karten gibt es auf dem Schiff. Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Tel. 09351/3477 E-Mail: [email protected] Montag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Mittwoch: 13.30 Uhr bis 16 Uhr. In dringenden Fällen: Pater Marek Sobkowiak/Kloster Schönau, Tel. 09351/605382-19 und Pfarrer Peter Rüb, Tel. 09357/288. Heilig Kreuz Schaippach 04./05.07.2015 Kollekte „Anliegen des Heiligen Vaters“ Montag, 06.07. 17:30 Uhr Vesper mit Konventmesse Samstag, 04.07., Hl. Ulrich, Bischof v. Augsburg und Hl. Elisabeth, Königin 18.00 Uhr Schaippach: Vorabendmesse f. Konrad Czich u. verst. Angeh. / f. Helmar Simons u. verst. Eltern Zemann u. Simons / Dienstag, 07.07. Keine Eucharistiefeier Sonntag, 05.07. 9.45 Uhr Rieneck: Wort-Gottes-Feier Mittwoch, 08.07. 17:30 Uhr Vesper mit Konventmesse Donnerstag, 09.07. 6:30 Uhr Laudes mit Konventmesse Freitag, 10.07. 6:30 Uhr Laudes mit Konventmesse 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Anbetung in der Hauskapelle Kirche Maria patrona bavariae Aschenroth Samstag, 04.07., HOCHFEST DER HLL. FRANKENAPOSTEL KILIAN, KOLONAT UND TOTNAN 19:00 Uhr Messfeier für Oskar (Jtg.) u. Anna Strohmenger Mittwoch, 08.07., Hl. Kilian, Bischof v. Würzburg und Gefährten 19:00 Uhr Messfeier für Angehörige der Fam. Kippes und Saar Montag, 06.07., Hl. Maria Goretti, Jungfrau, Märtyrin 19.00 Uhr Rieneck: Messfeier Mittwoch, 08.07., Hl. Kilian, Bischof v. Würzburg und Gefährten 19.00 Uhr Schaippach: Messfeier f. Edmund Franz u. Angeh. / f. Wilfried Zink / Klosterkirche Schönau Samstag, 04.07. - Hl. Ulrich 18.00 Uhr Amt für Wohltäter, Freunde und Förderer des Klosters Amt für verst. Rita und Heinrich Beyer und Ang. Sonntag, 05.07. - 14. Sonntag im Jahreskreis 07.30 Uhr Amt für verst. Fam. 10.00 Uhr Amt zu Ehren der Muttergottes mit Bitte um Hilfe in bes. Anliegen Amt für verst. Alfred Hegel Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 16 - Dienstag, 07.07. - Hl. Willibald 07.15 Uhr Laudes – Morgenlob 07.30 Uhr Amt nach Meinung Freitag, 10.07. - Hll. Knud, Erich und Olaf 07.15 Uhr Laudes – Morgenlob 07.30 Uhr Amt nach Meinung eines Kranken Beichtgelegenheit: Samstag 17.00, Sonntag 7.00 und 10.45 außerhalb dieser Zeiten nach telef. Absprache oder Meldung an der Klosterpforte St. Jakobus Seifriedsburg Samstag, 04.07. - Hl. Ulrich, Hl. Elisabeth v. Portugal 9.30 Uhr Rosenkranz / 10.00 Uhr Requiem u. Beerdigung verst. Adolf Betz Sonntag, 05.07. - W Hochfest der Hl. Frankenapostel Kilian, Kolonat und Totnan, Märtyrer 10.00 Uhr MF am Sportplatz, für die lebenden u. verstorbenen Angehörigen des SV-Seifriedsburg Montag, 06.07. - kein Abendgottesdienst 14.00 Uhr Seniorennachmittag am Sportplatz Donnerstag, 09.07. - Hl. Augustinus Zhao Rong u. Gefährten 19.00 Uhr MF verst. Michael Fleischmann u. leb. u. verst. Angeh. verst. Katharina, Willi u. Carmen Kneier, verst. Rudolf Interwies Evang.-luth. Kirchengemeinde Gemünden: Christuskirche Sonntag, 05.07. – 5. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Musikalischer Gottesdienst mit „Heavens Door“ mit Hl. Abendmahl (Traubensaft) Dienstag, 07.07. 09.00 Uhr Morgenandacht im Gemeindehaus 20.00 Uhr Mitarbeiterkreis im Gemeindehaus Mittwoch, 08.07. 09.00 Uhr Morgenandacht im Gemeindehaus 14. Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Donnerstag, 09.07. 09.00 Uhr Morgenandacht im Gemeindehaus 20.00 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus Freitag, 10.07. 09.30 Uhr Gottesdienst im Kreisseniorenzentrum, St.Bruno-Str. 14 Die Termine der Kinder- und Jugendarbeit in der evang. Kirchengemeinde werden in der Rubrik des CVJM Gemünden e.V. (www.cvjm-gemuenden.de) veröffentlicht. Angelsportverein Gemünden 1955 e.V. 1. Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 09.07.2015 um 19:00 Uhr in der Anglerhütte am Vereissee. Agenda: - Vorbereitung Anglerfest 2015 - Neuaufnahmen - Wünsche; Anträge - Verschiedenes. 2. Arbeitseinsatz am Samstag, den 11.07.2015 am Vereinssee. Nr. 27/15 Beginn: 9:00 Uhr Telefonische Anmeldung bitte bei Peter Schieber (09351/2967) Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. CVJM Gemünden e.V. 1. Vorsitzender: Manfred Dorsch, Fischergasse 1, Gemünden, Tel. 09351-6028777 Veranstaltungsort: evang. Gemeindehaus, Baumgartenweg 4 homepage: www.cvjm-gemuenden.de mail: [email protected] Dienstag, 07.07.15 19.30 Uhr „Ciafo - Come in & find out“ für Jugendliche und junge Erwachsene an wechselnden Orten. Ansprechpartner: Lukas Albert, Tel. 0175-6974527 Mittwoch, 08.07.15 19.30 Uhr Hauskreis für Erwachsene an wechselnden Orten, weitere Infos bei Dagmar Maxeiner, Tel. 09351-2275 Donnerstag, 09.07.15 18.30 Uhr Jugendtreff für Jugendliche ab 13 Jahren im Schwimmbad 19.30 Uhr CVJM-Hauptausschuss bei Familie Bauer in Schaippach Freitag, 10.07.15 15.00 Uhr Jungschar Let’z fetz für Kinder der 4.-7. Klasse. Ansprechpartner: Ruth Engel, Tel. 0163-2120923 16.00 Uhr CVJM-Sporttreff für Jugendliche ab 13 Jahre in der Turnhalle des Friedrich-List-Gymnasiums Freie Wähler-Freie Bürger Gemünden e.V. Tagesausflug nach Kassel am Mittwoch, 02. September 2015 Die „Documenta-Stadt“ Kassel mit ihrem einzigartigen Bergpark Wilhelmshöhe ist in diesem Jahr Ziel des Tagesausfluges der Freien Wähler Gemünden. Bei einer Stadtrundfahrt bzw. Stadtführung sind die wichtigsten Sehenswürdigkeiten zu sehen. Als Residenz der hessischen Landgrafen begann eine lange Blütezeit, von der noch heute einzigartige Schlossund Parkanlagen sowie Museen mit wertvollen Sammlungen Zeugnis ablegen. Wir sehen die Martinskirche, das Ottoneum, das Fridericianum und das Kongress Palais sowie das Palais Bellevue. Anschl. besteht Gelegenheit zum Mittagessen in der Innenstadt, bevor uns der Bus zum Bergpark Wilhelmshöhe mit dem Herkules, eindrucksvolles Wahrzeichen von Kassel, bringt. Anschl. gemeinsamer Spaziergang (evtl. mit Führung) durch die Wasserspiele. Das Gesamtbauwerk Wilhelmshöhe ist vielleicht das Grandioseste, das Barock in Verbindung von Architektur und Landschaft gewagt hat. Für den Spaziergang durch die Wasserspiele ist einigermaßen Lauf-Fitneß und Trittfestigkeit gefordert (evtl. Walking-Stöcke mitnehmen!). Schlussrast ist dann in Obererthal. Preis (ohne Führung Wasserspiele): 30,00 € pro Person. Anmeldung bis 1. Aug. 2015 bei der Ortsvors. Hiltrud Zadra (per Telefon 09351-3152, Fax: 09351601399 oder Email: [email protected]). Nähere Informationen unter www.fw-gemuenden.de Haltestellen: 7.30 Langenprozelten/Kirche, 7.35 Uhr „Hieb“, 7.40 Gem.Rathaus, 7.45 Uhr Gem.Bahnhof. Herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung von Gemünden und Umgebung. Wir freuen uns auf einen interessanten und schönen Tag. Freiwillige Feuerwehr Gemünden Feuerwehr besucht Heimatfest Am kommenden Freitag, den 03. Juli besucht die Feuerwehr Gemünden den „Tag der Betriebe“ . Treffpunkt ist um 19.30 Uhr im Festzelt. Plätze sind reserviert. Hierzu sind alle Miglieder/innen herzlich eingeladen. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 17 - Termine Festbesuche Folgende Einladungen liegen vor: Sonntag, 05. Juli Sommerfest 125 Jahre FFW Sachsenheim Sonntag, 12. Juli 150 Jahre FFW Lohr (Teilnahme Festzug) Sonntag, 26. Juli 145 Jahre FFW Burgsinn Sonntag, 16. August 140 Jahre FFW Aschenroth/Neutzenbrunn Gemünden aktiv e.V. Samstag, 11. Juli, ab 17.00 Uhr: Erstes Klein Venedig Fest Der Bereich zwischen Mühlgraben und Lindenwiese präsentiert sich bei einem Musik- und Lichterfest. Bei diesem SommerEvent wird die Uferpromenade sowie Klein Venedig illuminiert – ein eigens vom GFH errichteter Steg lädt zum Flanieren über den Mühlgraben ein. Auch eine Gondelfahrt steht auf dem Programm. Selbstverständlich ist auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Musik: 17.00 – 19.00 : Fischertrachtenkapelle, ab 19.30 Uhr: Saitenmusik Achtung: Findet nur bei schönem Wetter statt. Naturpark Spessart e.V. Einladung zur Schulung und Fortbildung der Wanderwegmarkierer Hallo liebe Wanderfreundin, lieber Wanderfreund, Du hast Interesse und Bereitschaft den Spessartbund und Naturpark Spessart bei der Wegearbeit zwischen Sinngrund, Gemünden und Gräfendorf zu unterstützen? Die Markierung der Wanderwege ist unsere Visitenkarte im Spessart. Die nachhaltige Pflege der Markierungen ist unsere wichtigste Aufgabe für alle Wanderer und auch für den sanften Tourismus im Spessart. Um für diese Aufgabe gut gerüstet zu sein, ist es notwendig eine eintägige Schulung zu besuchen bei der alle Einzelheiten der Wegmarkierung in Theorie und Praxis und viele Infos zusätzlich vermittelt werden. Der Praxisteil findet im Freien statt, daher bitte auf wetterentsprechende Kleidung und festes Schuhwerk achten. Termin ist Samstag, 18. Juli 2015 in 97775 Burgsinn, Kirchstraße 23, Gasthof Bayerischer Hof im Saal 2. Stock Beginn 9:30 Uhr, Ende gegen 17:00 Uhr. Wir bitten um Anmeldung per Email möglichst bis 29.6. an das Wegemanagement des Spessartbundes ([email protected]) oder notfalls tel. unter 06028-210678. Bei dieser Veranstaltung wird auch für das leibliche Wohl gesorgt. Es gibt frei, nichtalkoholische Getränke sowie ein Mittagessen. Bei der Anmeldung kann schon gleich mitgeteilt werden, ob jemand evtl. vegetarische Kost möchte. Zum Abschluss bekommt jeder Teilnehmer den Markiererausweis überreicht. Aus diesem Grund benötige ich Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort mit Postleitzahl, Telefonnummer sowie die Mailadresse falls vorhanden. Bitte die Daten bei der Anmeldung mit angeben. Diese Daten dienen ausschließlich zum internen Gebrauch und werden nicht weitergegeben. Es entstehen keine Teilnahmegebühren für den jeweiligen Teilnehmer. Selbsthilfegruppe Gemünden nach Krebs Monatstreffen der Selbsthilfegruppe Gemünden nach Krebs: Mittwoch 08.07.2015, 14:00 Uhr im Kolpinghaus Gemünden. Betroffene, Angehörige u. Interessierte sind herzlich willkommen. Nähere Infos unter: 09357-1560 09351-909 91 45 Christine Füller Doris Wunderlich Nr. 27/15 Siedlervereinigung Gemünden a. Main e.V. Zum Annafest lädt die Siedlervereinigung Gemünden für Samstag, den 18. Juli 2015, ein. Wie üblich findet das Fest in der Annastraße statt; Beginn ist um 15 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Gegen 18 Uhr ist die Ehrung von „großen und kleinen Annas“ vorgesehen. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Selbstverständlich wird Annalikör und Anna-Royal angeboten. Geschützt vor Sonne und/oder Regenschauern können die Besucher die Atmosphäre dieses Straßenfestes genießen. Die gesamte Bevölkerung ist zu diesem Fest eingeladen. Hinweis auf den nächsten Termin: Die Siedler unternehmen am 15. August wieder eine Wanderung. Start ist um 10 Uhr am Tannenwäldchen. Ziel und Route werden noch bekanntgegeben. Tennisclub Gemünden e.V. Arbeitseinsätze zur Pflege des Vereinsgeländes und der Tennisplätze Ab sofort finden mittwochs (Beginn 18.30 Uhr) und ab 18.7. samstags bis auf weiteres (Beginn 9.30 Uhr) die notwendigen Arbeitseinsätze zur Pflege des Vereinsgeländes des Tennisclubs Gemünden a.Main e.V. statt. Die Vorstandschaft bittet um rege Teilnahme. Es gibt viel zu tun - packen wir es gemeinsam an! Theaterring O Liebe Freunde des Mainfrankentheaters, am Sonntag, den 05.07.2015 besuchen wir „CAFE REWUE“ ein Schauspiel mit Musik aus 100 Jahren Beginn der Vorstellung: 19.30 Uhr Ende der Vorstellung: ca. 22.00 Uhr Die Busabfahrzeiten in das Mainfrankentheater Würzburg sind an folgenden Stellen: 17.30 Uhr Weyersfeld 17.48 Uhr Gemünden Kreisseniorenzentrum 17.56 Uhr Gemünden Rathaus 18.00 Uhr Aldi Gemünden 18.08 Uhr Wernfeld Gemeindehaus Rückfahrt ab Würzburg Mainfrankentheater: nach Absprache Neuanmeldungen und Informationen zum Theaterring O Gemünden bei: Josef Brönner, Dirmbachstr. 27, 97737 Gemünden – Wernfeld, Tel. 09351/3499 Vorschau für die Spielzeit 2015-2016 1. So. 27.09.2015 DER REVISOR von Nikolai Gogol 2. Sa. 31.10.2015 OTELLO Oper von Giuseppe Verdi 3. So. 06.12.2015 ALESSANDRO NELL‘INDIE (Alexander in Indien) Oper von Baldassare Galuppi 4. Sa. 02.01.2016 JEKYLL&HYDEEB Musical von Frank Wildhorn und Leslie Bricusse | 5. Sa. 13.02.2016 SCHEHERAZADE Ballett von Anna Vita mit Musik von Nikolai Rimski-Korsakow | 6. Sa. 26.03.2016 TOD EINES HANDLUNGSREISENDEN von Arthur Miller 7. Sa. 23.04.2016 LINCHPIN / DIE GLASMENAGERIE Ballette von Can Arslan / lvan Alboresi 8. So. 05.06.2016 DIE LUSTIGEN WEIBER VON WINDSOR Komische Oper von Otto Nicolai Allgem. Sportvereinigung Hofstetten 1949 e.V. Sportfest am 11.07.2015 Die ASV-Hofstetten lädt alle Mitglieder sowie die gesamte Ortsbevölkerung zu ihrem diesjährigen Sportfest am 11.07.2015 ab 14.30 Uhr am Sportplatz ein. So wie in den vergangenen Jahren wird auch dieses Jahr wieder ein Fußballtunier stattfinden, bei welchem jeder mitmachen kann. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 18 - Ein Einlagespiel unserer jüngsten Fußballer (U9) ist geplant. Für das leibliche Wohl ist mit Bratwurst, Steak, Currywurst, Pommes sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Die Anmeldungen für das Fußballtunier nehmen Christoph Rüb unter der 09351-3242 sowie Günther Müller unter der 09351-5253 entgegen. Ebenso hängt eine Teilnehmerliste im ASV-Sportheim aus. Auf Ihr Kommen freut sich der ASV Hofstetten. SOS Dorfgemeinschaft Hohenroth Am Samstag, 11. Juli 2015, 19.30 Uhr gibt das Märchenensemble vom Eurhythmeum Stuttgart ein Gastspiel im Festsaal der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth. Aufgeführt wird das bekannte Märchen der Brüder Grimm: „Schneewittchen und die sieben Zwerge“. Die elf Mitglieder des internationalen Märchenensembles haben Schneewittchen schon viele Male in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt, auch in Italien, China und Südkorea. Mit ausdrucksvollen Gesten und Bewegungen werden die Motive wie Unschuld, Neid, Hilflosigkeit, Liebe und Befreiung farbig dargestellt. Die Aufführung in Hohenroth dauert eine Stunde. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten. 360 Jahre Buchenwallfahrt Langenprozelten Die Pfarrgemeinde St. Wendelin Langenprozelten führt am Sonntag, den 12. Juli 2015 die alljährliche Schiffs- und Fußwallfahrt nach Maria Buchen durch. Abfahrt ist um 7.15 Uhr ab Anlegestelle Gasthaus Betz (Parkplätze sind vorhanden) mit dem Schiff nach Steinbach. Von dort ca. 1 Std. Fußmarsch durch das Buchental nach Maria Buchen. Der Wallfahrtsgottesdienst findet um 9.30 Uhr statt, das Mariensingen in der Wallfahrtskirche um 12.00 Uhr. Der Rückmarsch nach Steinbach startet um 12.30 Uhr, von dort erfolgt die Rückfahrt mit dem Bus über Hofstetten und Gemünden nach Langenprozelten. Der Fahrpreis beträgt für Erwachsene 10,00 €uro, für Kinder bis 14 Jahre 5,00 €uro. Die Fahrkarten sind auf dem Schiff erhältlich. Auskunft erteilt Gertrud Pabst, Tel. 09351/3383 Freiwillige Feuerwehr Langenprozelten Besuch des Feuerwehrfestes Lohr am 10.07.2015 Wir werden das Feuerwehrfest 150 Jahre FFW Lohr am 10.07.2015 besuchen. Treffpunkt: Freitag, den 10.07.2015 um 19.00 Uhr am Feuerwehrhaus - mit Feuerwehr-T-Shirt! Musikverein Langenprozelten 1982 Proazeller Musikanten: Die Proazeller Musikanten treffen sich am Sonntag, 5. Juli, um 10 Uhr im Hotel-Gasthof Zum Letzten Hieb zur Unterhaltung zum Frühschoppen. Probetermine: Die Jugendgruppe probt am Dienstag, 7. Juli. Beginn ist um 18 Uhr im Musikheim. Im Anschluss um 19.30 Uhr Proazeller Musikanten. Nr. 27/15 Schuljahrgang Der Jahrgang 1940/41 trifft sich am Freitag, den 10. Juli 2015 um 19.30 Uhr zum Stammtisch im Gasthaus Betz in Langenprozelten. Schützenverein Langenprozelten 1954 e.V. Königsschießen am 05.07.2015 von 10.00-12.00 Uhr, am 06.07.2015 und 09.07.2015 von 19.00-22.00 Uhr sowie am 12.07.2015 von 10.00-12.00 Uhr. Der König wird am Sonntag, 26.07.2015 im Rahmen der Königsfeier ausgeschossen. Teilnehmer aktive und passive Vereinsmitglieder. Wanderverein Langenprozelten Mittwochwanderung am 8. Juli 2015 Wanderung von Diebach unterhalb vom Sturmiusberg, hinüber nach Untererthal, hinauf zur „Vinicahütte“. Dort ist eine zünftige Einkehr bei Sandra geplant. Die Tour führt ca. 12 km durch Wald u. Feld. Wir treffen uns um 10 h. am Haltepunkt Kleingemünden zur Fahrt mit der Saaletalbahn um 10.15 h. Rückfahrt ist um 17 h ab Hammelburg – Bahnhof. Für die Gruppenfahrt und die Einkehr ist eine Anmeldung bis spät. Dienstag, 7. Juli bei Heribert Amrhein, Tel. 1407 erwünscht. Bitte ausreichend Getränke sowie Wanderstöcke mit bringen. Die Führung übernimmt: Wanderfreund Edwin Reuther. Gäste sind gerne willkommen. Frisch auf! SV Schaippach 1967 e.V. Am 6.7.2015 findet die nächste Ausschussversammlung im Sportheim statt. Beginn 19:30 Uhr. Jeden Donnerstag ab 17:30 Uhr Rentnerschoppen im Sportheim. Sportverein 1946 Seifriedsburg e.V. Sportfest vom 4. bis 6. Juli 2015 Der SV Seifriedsburg lädt heuer wieder Anfang Juli zu seinem traditionellen Sportfest ein. Neben den Fußballbegegnungen im Jugend- und Seniorenbereich steht ein Kleinfeldturnier für Freizeitmannschaften am Samstag; sowie der Gottesdienst mit anschl. Mittagstisch am Sonntag, außerdem der Seniorentreff am Montag auf dem Programm. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt, auf der Speisekarte stehen u.a. Pizza und Haxen. Das Programm im einzelnen: Samstag, 4. Juli ab 12.30 Uhr 4. U11-Kleinfeldturnier um den „WWS-Pokal“ mit den Mannschaften SG Aura/Fellen, TSV Karlburg, FV Langenprozelten/Neuendorf, FC Gössenheim, SpVgg Wartmannsroth und FV Gemünden/Seifriedsburg I, II, III ab 16.00 Uhr 4. Kleinfeldturnier für Theken- und Freizeitmannschaften um den „WWS-Pokal“ ab 19.00 Uhr „Faszination Elfmeterschießen“ Sonntag, 5. Juli 10.00 Uhr Gottesdienst am Sportgelände Gemünden a. Main (3. Juli 2015) ab 11.00 Uhr 12.00 Uhr 14.00 Uhr 16.00 Uhr 18.00 Uhr ab 14.00 Uhr ab 16.00 Uhr Montag, 6. Juli 14.00 Uhr - 19 - Nr. 27/15 Mittagstisch Blitzturnier der U9-Junioren Einlagespiel der U6/U7-Junioren FV Langenprozelten/Neuendorf - SV Gräfendorf FC Hammelburg - SG Burgsinn FV Gemünden/Seifriedsburg – FV Wernfeld/ Adelsberg ist die Kaffeebar geöffnet Ofenfrische Pizza Seniorentreff bei Kaffee und Kuchen im/am Sportheim 17.00 Uhr Einlagespiel U13-Junioren 18.30 Uhr RaiBa MSP - Fa. Gerresheimer Lohr GmbH ab 17.00 Uhr gegrillte Haxen Wir freuen uns auf Ihren Besuch. SV 1946 Seifriedsburg e.V. Freiwillige Feuerwehr Wernfeld Festbesuch Die Freiwillige Feuerwehr Wernfeld besucht das Stiftungsfest der Feuerwehr Sachsenheim. Treffpunkt ist am 05. Juli um 08:30 Uhr in Wernfeld am Brünnle, zur Teilnahme am Festgottesdienst und anschließendem Festbesuch. Die Teilnahme erfolgt in Dienstuniform. Kyffhäuser- und Schützenkameradschaft Wernfeld Großkaliberschießen Am Sonntag, 05.07.2015 von 09:00 bis 12:00 Uhr Am Donnerstag, 09.07.2015 von 18:00 bis 21.00 Uhr. Turn- und Sportverein 1899/1928 e.V. Wernfeld Arbeitseinsatz beim TSV WERNFELD Am Samstag, dem 04.07.2015 findet ab 09:00 Uhr am Sportgelände des TSV Wernfeld ein Arbeitseinsatz für das bevorstehende Sportfest statt. Es wird um rege Teilnahme aller Altersgruppen gebeten. Für Essen, Getränke und gute Laune ist gesorgt. Die Vorstandschaft Wanderclub Wernfeld Unterwegs ist der Wanderclub Wernfeld wieder am Mittwoch, den 8. Juli 2015. Treffpunkt ist um 13 Uhr am „Brünnle“ und über dem Dirmbachweg geht es dann durch den Sachsenheimer- und Gambacherwald am „Franzosenkreuz“ vorbei nach Sachsenheim zur Einkehr im Sängerheim. Dort ist gemütliches Beisammensein. Heimwärts geht es dann über den Radweg. Neue Mitwanderer und Feriengäste sind herzlich eingeladen. Impressum Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden a. Main Amtliche Bekanntmachungen von der Stadtverwaltung Das Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden a. Main erscheint wöchentlich jeweils freitags und wird grundsätzlich an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt, soweit dies gewünscht wird. – Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Stadt Gemünden a. Main Jürgen Lippert, Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a. Main Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Teil und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. – Jährlicher Bezugspreis: 5,- € – erhätlich nur im Abonnement über die Stadtverwaltung, Vorzimmer (Tel. 09351/8001-17 oder -18). – Einzelexemplare werden auf Wunsch gegen Portokostenersatz von der Stadtverwaltung der Stadt Gemünden a. Main versandt. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gemäß Art. 8, Abs. 3 des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Gemünden a. Main (3. Juli 2015) - 20 - Fliegengitter auf Maß!!! Für Fenster - Balkontüren - Lichtschächte B. Feser in 97780 Gössenheim Tel. 0171 3654890 oder 09358 970740 Zu jeder Zeit selbst gestalten. 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Andrea und Eberhard Imhof mit Team Frankenstraße 1 97737 Gemünden-Langenprozelten, Tel.: 09351/97110 www.hotel-imhof.de Tel. 09351/601485 Marktplatz 5 97737 Gemünden GESUNDHEITSZENTRUM MAIN-SPESSART Pflege & Therapie 97737 Gemünden • Klinikstraße 1 • Tel. 09351 8030 [email protected] • www.gsmsp.de Gemünden a. Main in den Sommermonaten. © Brocreative - fotolia.com Es wird viel passieren. Beach-Parties, Open-Air-Kinos, Freiluft-Konzerte, Sommerfeste, Grill-Abende, Flohmärkte, SportEvents, Wanderungen, Bootstouren, Volksfeste und, und, und... en! itmach m Gleich r ie übe S n e t Berich anstaltung. r Ihre Ve en Sie Machen Sie das Beste aus Ihren Sommermonaten. Viele Tipps gibt‘s wie immer im Veranstaltungskalender von localbook. ntlich Veröffe s Ar tikel. lo kosten k.de oo calb www.lo Das lokale Nachrichten-Portal von LINUS WITTICH.
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