Mitteilungsblatt Nr. 27 vom 03.07.2015

Jahrgang 41
Freitag, den 3. Juli 2015
Bekanntmachung
Am Montag, den 6. Juli 2015 um 18.30 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Stadtrates im Sitzungssaal des Rathauses
statt.
TAGESORDNUNG
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
2. Antrag der Fraktion SPD auf Vereinbarung eines Vor-OrtTermins mit Vertretern des staatlichen Bauamtes Würzburg,
betreffend der Staatsstraße 2434 (Kreuzung Hainbuche)
über die Staatsstraße 2302 bis zur Einmündung auf die B26
in Gemünden
Information, Beratung und Beschlussfassung
3. Antrag der Fraktion ÖkoKreis auf Bewerbung der Stadt
Gemünden a.Main als „Fair-Trade Kommune“
Information, Beratung und Beschlussfassung
4.Bauantrag;
Bauherr: Stadt Gemünden am Main;
Bauort:
Hofweg 4d, Flur-Nr. 474, Gemarkung Gemünden;
Bauantrag: Generalsanierung des Hallenbades
5. Anfragen nach § 31 GeschO
Gemünden a. Main, 25.06.2015
STADT GEMÜNDEN A.MAIN
gez.
Lippert
1. Bürgermeister
Durchfahren der Scherenbergstraße
trotz Baumaßnahmen weiterhin
nicht gestattet
Die Stadt Gemünden a.Main informiert:
Trotz der momentanen Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gemündens ist es weiterhin nicht gestattet, die Scherenbergstraße für
den Fahrzeugverkehr zu nutzen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Verständnis; auch dafür, dass wir Verkehrsverstöße hinsichtlich des
Durchfahrens der Scherenbergstraße ahnden müssen.
Nummer 27
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Lohr a.Main besagt
ebenfalls, dass einer Öffnung der Fußgängerzone in den Scherenbergstraße für den Fahrzeugverkehr nicht zugestimmt werden kann.
Gemünden a.Main, 25. Juni 2015
STADT GEMÜNDEN A.MAIN
gez. L i p p e r t, 1. Bürgermeister
Verkehrsbeschränkungen anlässlich
der Baumaßnahme Frankfurter Straße
Aus Anlass der Sanierung der Wasserleitung in der Frankfurter
Straße gilt ab Montag, den 29. Juni 2015 folgende Verkehrsbeschränkung: In der Frankfurter Straße wird beidseitig eingeschränktes Halteverbot angeordnet.
Die Stadt Gemünden a.Main bittet um Beachtung und Verständnis für diese Verkehrsbeschränkung.
Auflösung von Grabstätten
Die Stadt Gemünden a. Main beabsichtigt im städt. Friedhof
Gemünden folgende Grabstätten aufzulösen:
Grabstätte BUSCH in Abt. II, Reihe 3, Nr. 12/13
Grabstätte POP Anna in Abt. III, Reihe 4, Nr. 14
Grabstätte HÖFLING Gustav in Abt. A1, Reihe -, Nr. 111
Angehörige oder Personen, die Angaben über Hinterbliebene
bzw. Verwandte der in den o.g. Grabstätten bestatteten Personen machen können, oder Einwendung gegen die Auflassung der o.g. Grabstätten erheben möchten werden gebeten,
sich bis spätestens 24. Juli 2014 mit der Friedhofsverwaltung
(Tel. 09351-800115 oder 800148) in Verbindung zu setzen.
Stadt Gemünden a.Main
Information zu der geplanten
Trinkwasserleitungserneuerung
des Kommunalunternehmens
Stadtwerke Gemünden a. Main
in der Frankfurter Straße
Bekanntmachung
Die über 100 Jahre alte Trinkwasserleitung in der Frankfurter
Straße muss, beginnend von der Einmündung Häfnergasse
bis zum Huttenschloss (1. Bauabschnitt) und anschließend
von der Einmündung Häfnergasse bis über die Bundesstraße
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 2 -
26 (2. Bauabschnitt), erneuert werden. Der Baubeginn erfolgt
am Montag, den 6. Juli 2015 mit dem Einbau eines Schieberkreuzes im Bereich des Anwesens Haus Nr. 23 (Bereich Einmündung Häfnergasse).
Für die Verkehrsführung während der Bauzeit des 1. Bauabschnittes, ist geplant, dass ab der Saalebrücke eine Einbahnregelung in Richtung Häfnergasse eingerichtet wird. Für die Zeit
des Einbaues des Schieberkreuzes (voraussichtlich 6. Juli bis
10. Juli 2015) ist im Baubereich eine Vollsperrung der Frankfurter Straße notwendig. Eine Zufahrt zu der OMV-Tankstelle bleibt
aber auch in diesem Zeitraum erhalten.
Das Kommunalunternehmen bittet die Bürger für die Einschränkungen infolge des Baubetriebes der absolut notwendigen und
zeitlich nicht verschiebbaren Baumaßnahme um Verständnis.
Gemünden a. Main, den 29.06.2015
Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden
Hans Schneider
Vorstand
Kommunalunternehmen
Stadtwerke Gemünden a. Main
Bekanntmachung
Berechnung eines neuen Herstellungsbeitrags Wasser sowie
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser des
Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main
(BGS-WAS)
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main
betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für
das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils Schönau.
Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main
hat zur Sicherstellung der Wasserversorgungseinrichtung für
die bereits angeschlossenen und für die künftig bebaubaren
und anschließbaren Grundstücke erhebliche Verbesserungsund Erneuerungsmaßnahmen der Wasserversorgungseinrichtung durchzuführen. Konkret handelt es sich um die Finanzierung des Investitionsaufwands zum Aufbau des Zweiten
Trinkwasserversorgungsstandbeins und die Verlegung neuer
Trinkwasserleitungen in verschiedenen Straßen bzw. Straßenteilstrecken infolge von Druckstufenänderungen.
Bevor eine entsprechende Verbesserungsbeitragssatzung
beschlossen werden kann, sind mittels einer Globalkalkulation
die aktualisierten Herstellungsbeitragssätze zu ermitteln.
Bisherige Herstellungsbeiträge
Bisherige Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung nach der BGS-WAS vom 14.12.2012 sowie der Änderungssatzung zur BGS-WAS vom 11.06.2013:
pro m2 Grundstücksfläche
0,87 €
4,84 €
pro m2 Geschossfläche
Künftige Herstellungsbeiträge und Beitragsmaßstab
Die Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge sind nach den
gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage des umlegungsfähigen
Aufwandes entsprechend zu verteilen.
Dabei sind die Herstellungsbeitragssätze für die Wasserversorgungseinrichtung auf Grundlage der seit der letzten Berechnung zusätzlich entstandenen Investitionsaufwendungen sowie
der Flächenentwicklung im Einrichtungsgebiet neu zu kalkulieren.
Beitragsmaßstab hierfür ist die Grundstücksfläche und die
Geschossfläche der vorhandenen Gebäude bzw. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken (Bauplätze) eine fiktive Geschossfläche, die prozentual aus der Grundstücksfläche
ermittelt wird.
Die insgesamt im Einrichtungsgebiet vorhandenen und in der
Beitragsberechnung zu berücksichtigenden Beizugsflächen
wurden entsprechend ermittelt.
Nr. 27/15
Da die Baumaßnahmen für sämtliche Anlagenteile der Wasserversorgungseinrichtung auch auf die künftige Bebauung abgestellt werden, wurden auch die in den nächsten Jahren zur
Bebauung vorgesehenen Grundstücke, also die Vorhalteflächen und die sonstigen später bebaubaren Grundstücke bzw.
Geschossflächenerweiterungen, in die Aufwandsverteilung einbezogen.
Beim Verteilungsverhältnis des Investitionsaufwandes für die
Wasserversorgungsanlage ist nach derzeitiger Rechtsprechung keine Verteilung nach konkreten Kostenmassen erforderlich. Es soll allerdings ein höherer Anteil auf die Geschossflächen gelegt werden, da der Vorteil aus der Geschossfläche
höher anzusetzen ist als der Vorteil aus der Grundstücksfläche.
Dabei wird üblicherweise ein Verteilungsverhältnis von ca. 30
% auf die Summe der Grundstücksflächen und ca.
70 % auf die Summe der Geschossflächen empfohlen.
Auf der Grundlage der Rechtsprechung, dem aktuellen Stand
des einzubeziehenden Investitionsaufwandes sowie der fortgeschriebenen Flächenentwicklung errechnen sich folgende künftige Herstellungsbeitragssätze.
Künftige Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung:
pro m2 Grundstücksfläche
1,05 €
5,73 €
pro m2 Geschossfläche
Herstellungsbeiträge werden nur von Neuanschließern erhoben
bzw. im Falle von Geschossflächenerweiterungen durch An-,
Aus- oder Umbauten.
Gremiensitzungen und Beschlüsse
Der Verwaltungsrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
09.06.2015 per Beschluss dem Stadtrat empfohlen, ihm eine
Weisung gemäß den oben genannten Ausführungen zu erteilen.
Da der Stadtrat beim Neuerlass von Satzungen und Satzungsänderungen ein Weisungsrecht gemäß Art. 90 Abs. 2
Satz 4 GO gegenüber dem Verwaltungsrat besitzt, wurde die
Beitrags- und Gebührensatzung Wasser dem Stadtrat in der
öffentlichen Stadtratssitzung am 15.06.2015 vorgestellt.
Der Stadtrat stimmte per Beschluss dem Neuerlass der BGSWAS zu und wies den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens an, die Satzung zu beschließen und in Kraft zu setzen.
Der Verwaltungsrat setzte in seiner öffentlichen Sitzung am
15.06.2015 die Weisung des Stadtrates um und beschloss den
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser (BGSWAS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.
Main.
Die neue Beitrags- und Gebührensatzung Wasser des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main (BGS-WAS)
ist nachfolgend abgedruckt.
Die BGS-WAS tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.
Kalkulation eines Verbesserungsbeitrags für die Wasserversorgung sowie Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden
a. Main (VES-WAS)
Das Kommunalunternehmen hat zur Sicherstellung der Wasserversorgungseinrichtung für die bereits angeschlossenen und
für die künftig bebaubaren und anschließbaren Grundstücke
erhebliche Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen der
Wasserversorgungseinrichtung durchzuführen. Es handelt es
sich dabei um die Finanzierung des Zweiten Trinkwasserversorgungsstandbeins für die Stadt Gemünden a. Main und die
durch Druckstufenänderungen notwendig gewordenen Verlegungen von Wasserleitungen in verschiedenen Straßen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) können diese
Investitionen entweder über Verbesserungsbeiträge oder teilweise über Gebühren und teilweise über Beiträge oder nur über
Gebühren finanziert werden. Im Einrichtungsgebiet des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main müssen
dabei alle derzeit angeschlossenen und später anschließbaren
Grundstücke in die Aufwandsverteilung einbezogen werden.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 3 -
In der Verwaltungsratssitzung am 28.01.2015 hat der Verwaltungsrat eine Finanzierung der Investitionen in das Zweite
Trinkwasserversorgungsstandbein mit 60 % über Verbesserungsbeiträge und 40 % über Gebühren beschlossen.
Über die durchzuführenden Investitionsmaßnahmen wurde seit
Beginn der Brunnenbohrungen im Jahr 2011 laufend vom Kommunalunternehmen in der Presse, im Mitteilungsblatt, im Internet und in Bürgerversammlungen informiert.
Beitragsmaßstab der Verbesserungsbeiträge ist – wie bei
der BGS-WAS – die Grundstücksfläche und die vorhandene
Geschossfläche.
Berechnung der Verbesserungsbeiträge
für die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen
der Wasserversorgungseinrichtung
Der vorläufige Investitionsaufwand für die Verbesserung und
Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung, einschließlich
Nebenkosten beträgt netto 10.458.000 €.
Hiervon werden 60%, d. h. 6.274.800 € nach der Summe
der Grundstücksflächen (3.541.000 m2) und der Summe der
Geschossflächen (1.516.000 m2) umgelegt.
Beim Verteilungsverhältnis des Investitionsaufwandes für die
Wasserversorgungsanlage ist nach derzeitiger Rechtsprechung keine Verteilung nach konkreten Kostenmassen erforderlich. Es soll allerdings ein höherer Anteil auf die Geschossflächen gelegt werden, da der Vorteil aus der Geschossfläche
höher anzusetzen ist als der Vorteil aus der Grundstücksfläche.
Dabei wird üblicherweise ein Verteilungsverhältnis von ca. 30
% auf die Summe der Grundstücksflächen und ca.
70 % auf die Summe der Geschossflächen empfohlen.
Berechnung der Beitragssätze:
Grundstücksfläche: (6.274.800 €* 30,0%):3.541.000 m2 =
0,52 €/m2
Geschossfläche:
(6.274.800 €* 70,0%):1.516.000 m2 =
2,89 €/m2
Es ergeben sich somit folgende Beitragssätze:
pro m2 Grundstücksfläche 0,52 €
pro m2 Geschossfläche
2,89 €
Verbesserungsbeiträge werden sowohl von Altanschließern als
auch von Neuanschließern erhoben.
Nach Abschluss der Verbesserungsmaßnahmen werden endgültige Verbesserungsbeiträge und Beitragssätze errechnet,
die dann den Herstellungsbeiträgen hinzuaddiert werden.
Gremiensitzungen und Beschlüsse
Der Verwaltungsrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
09.06.2015 per Beschluss dem Stadtrat empfohlen, ihm eine
Weisung gemäß den oben genannten Ausführungen zu erteilen.
Da der Stadtrat beim Erlass von Satzungen und Satzungsänderungen ein Weisungsrecht gemäß Art. 90 Abs. 2 Satz 4 GO
gegenüber dem Verwaltungsrat besitzt, wurde die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke
Gemünden a. Main dem Stadtrat in der öffentlichen Stadtratssitzung am 15.06.2015 vorgestellt.
Der Stadtrat stimmte per Beschluss dem Erlass der VES-WAS
zu und wies den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens
an, die Satzung zu beschließen und in Kraft zu setzen.
Der Verwaltungsrat setzte in seiner öffentlichen Sitzung am
15.06.2015 die Weisung des Stadtrates um und beschloss den
Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main.
Die neue Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a. Main (VES-WAS) ist nachfolgend abgedruckt.
Die VES-WAS tritt am 01.08.2015 in Kraft.
Nr. 27/15
Einfluss auf die Gebühren
Finanzierung von 40 % der Verbesserungsmaßnahmen
über Gebühren
Nach derzeitiger Berechnung würden sich die Verbrauchsgebühren Wasser um ca. 0,67 € pro m3 bei der nächsten Gebührenkalkulation erhöhen.
Kommunalunternehmen
Stadtwerke Gemünden a. Main
Hans Schneider
Vorstand
Gemünden a. Main, den 29.06.2015
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
des Kommunalunternehmens Stadtwerke
Gemünden a. Main
(BGS/WAS)
vom 18.06.2015
Aufgrund des § 2 Abs. 3 der Unternehmenssatzung vom
06.12.2011 in der Fassung vom 05.05.2014 und Art. 5, 8 und
9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1 Beitragserhebung
Das Kommunalunternehmen erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils
Schönau einen Beitrag.
§ 2 Beitragstatbestand
Der Beitrag wird erhoben für
1.bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder
gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4
WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht
oder
2. tatsächlich angeschlossene Grundstücke.
§ 3 Entstehen der Beitragsschuld
(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung
maßgeblichen Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der
Maßnahme.
(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der
Beitragstatbestand vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung
erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit In-Kraft-Treten dieser Satzung.
§ 4 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der
Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist.
§ 5 Beitragsmaßstab
(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der
Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die
beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken
von mindestens 1.500 m2 Fläche (übergroße Grundstücke) in
unbeplanten Gebieten
- bei bebauten Grundstücken auf das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 1.500 m2,
- bei unbebauten Grundstücken auf 1.500 m2 begrenzt.
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der
Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit
der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden
nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder
selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung
keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung aus-
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 4 -
lösen oder die an die Wasserversorgung nicht angeschlossen
werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für
Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben
außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie
hinausragen.
(3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung
ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten,
aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche
ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur
gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinne
des Satzes 1.
(4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen
Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen
Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht.
Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere,
- im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge
geleistet wurden,
- im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle des
Absatzes 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung
errechnende zusätzliche Grundstücksfläche,
- im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien
Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinne des Absatzes 2 Satz
4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen.
(5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, für
das ein Beitrag nach Absatz 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abzug der nach Absatz
3 berücksichtigten Geschossflächen und den nach Absatz 1
Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung
ein Weniger an Geschossflächen, ist für die Berechnung des
Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach
dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde.
§ 6 Beitragssatz
Der Beitrag beträgt
a) pro m2 Grundstücksfläche
1,05 €
b) pro m2 Geschossfläche
5,73 €
§ 7 Fälligkeit
Der Herstellungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe
des Bescheides zur Zahlung fällig.
§ 7a Ablösung des Beitrags
Der Beitrag kann vor Entstehen der Beitragspflicht abgelöst
werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§ 8 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse
(1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Stilllegung und Beseitigung
sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im
Sinne des § 3 WAS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf
die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse) entfällt, in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks
oder Erbbauberechtigter ist. Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner. Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach
Bekanntgabe des Erstattungsbescheids fällig.
(3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
Nr. 27/15
§ 9 Gebührenerhebung
Das Kommunalunternehmen erhebt für die Benutzung der
Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren (§ 9 a) und
Verbrauchsgebühren (§ 10).
§ 9 a Grundgebühren
(1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der
verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem
Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit
Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss
geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme
messen zu können. Soweit die Wasserzähler noch auf Nenndurchfluss (Qn) geeicht sind (vgl. § 77 Eichordnung), wird die
Gebühr nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet.
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3):
bis 4 m3/h
36,00 €/Jahr
bis 10 m3/h
48,00 €/Jahr
bis 16 m3/h
60,00 €/Jahr
40 bis 63 m3/h
96,00 €/Jahr
über 63 m3/h
156,00 €/Jahr
(3) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn):
bis 2,5 m3/h
36,00 €/Jahr
bis 6 m3/h
48,00 €/Jahr
bis 10 m3/h
60,00 €/Jahr
bis 40 m3/h
96,00 €/Jahr
über 40 m3/h
156,00 €/Jahr
§ 10 Verbrauchsgebühr
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
(2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler
ermittelt. Er ist durch das Kommunalunternehmen zu schätzen,
wenn
1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder
2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht
ermöglicht wird oder
3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den
wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
(3) Die Gebühr beträgt 2,62 €/m3 entnommenen Wassers.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher
Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,62 €/m3 entnommenen Wassers.
§ 11 Entstehen der Gebührenschuld
(1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme.
(2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf
den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid
bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem
Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteiles der
Jahresgrundgebührenschuld neu.
§ 12 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens
der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.
(2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem
Grundstück befindlichen Betriebes.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
(1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 5 -
(2) Auf die Gebührenschuld sind elf monatliche Vorauszahlungen in Höhe eines Elftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Die Vorauszahlungen sind jeweils am ersten
eines Monats für den zurückliegenden Monat zur Zahlung fällig.
Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt das Kommunalunternehmen die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen
unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.
§ 14 Mehrwertsteuer
Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe erhoben.
§ 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem
Kommunalunternehmen für die Höhe der Schuld maßgebliche
Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang
dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen.
§ 16 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.
Gemünden a. Main, den 18.06.2015
Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main
gez.(Siegel)
Schneider
Vorstand
Beitragssatzung
für die Verbesserung und Erneuerung
der Wasserversorgungseinrichtung
(VES-WAS) des Kommunalunternehmens
Stadtwerke Gemünden a. Main
vom 18.06.2015
Aufgrund des § 2 Abs. 3 der Unternehmenssatzung vom
06.12.2011 in der Fassung vom 05.05.2014 und der Art. 5 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung:
§ 1 Beitragserhebung
Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main
erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die
Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils
Schönau durch folgende Maßnahmen:
Zweites Trinkwasserversorgungsstandbein
für Gemünden a. Main
1
Brunnen in der Gemarkung Schaippach
1.1 Ertüchtigung Tiefbrunnen I, (TB I), „Obere Au“, Fl.Nr.254/1
- Neubau Brunnenabschlussbauwerk
- Erneuerung EMSR-Technik und der Unterwassermotorpumpe infolge höherem Leistungsbedarf
(geänderte, höhere Druckstufe)
1.2 Neubau Tiefbrunnen lI, (TB II), „In den Gruben“, Fl.Nr. 355/1 und
Neubau Tiefbrunnen IlI, (TB III), „In den Gruben“, Fl.Nr. 385
- Voruntersuchungen im Gebiet der künftigen Brunnen
- Geophysikalische Messungen Fl.-Nrn. 342, 355,
378, 383, 385, 386 und 385
- Versuchsbohrungen VB1 und VB2
- Hauptbohrungen TB I aus VB1 und TB II aus VB2
- Technischer Brunnenausbau TB I bis Geländeoberkante
- Technischer Brunnenausbau TB II bis Geländeoberkante
Nr. 27/15
-Pumpversuche
- Neubau von 2 Brunnenabschlussbauwerken
- Neubau einer Trafostation auf Fl.-Nr. 353 incl. Stromanschlussleitungen
- EMSR-Technik und Unterwassermotorpumpen
2Leitungsbau
2.1 Bauabschnitt vom zentralen Hochbehälter Zollberg
(Fl.-Nr. 539/1) bis zum Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr.
147/1, nordwestliche Ecke)
- Bau einer ca. 665 m langen Reinwasserleitung,
GGG, DN 250
- Bau einer ca. 665 m langen Rohwasserleitung, PE
100, da 225, (vom TB I)
- Bau einer ca. 665 m langen Rohwasserleitung, PE
100, da 225, (vom TB II und TB III)
- Bau einer ca. 665 m langen Schmutzwasserleitung,
KG 2000, DN 150
- Bau einer ca. 665 m langen Filterrückspül-, Dränage- und Niederschlagswasserleitung, KG 2000,
DN 250
- Verlegung eines ca. 665 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50)
- Verlegung eines ca. 665 m langen Mittelspannungskabels im Leerrohr (da 160)
- Verlegung eines ca. 665 m langen Niederspannungskabels (Anschluss für Druckminderschacht)
- Bau eines Druckminderschachtes mit einer EMSRAnlage beim Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr.147/1,
nordwestliche Ecke)
2.2 Bauabschnitt vom Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr.
147/1, nordwestliche Ecke) bis einschließlich Sinnkreuzung (Fl.-Nr. 405/Fl.-Nr. 409, linkes Ufer )
- Bau einer ca.170 m langen Rohwasserleitung PE
100, da 225
- Bau einer ca.170 m langen Reinwasserleitung PE
100, da 225
- Verlegung eines ca.170 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50)
2.3 Bauabschnitt von der Sinnkreuzung (Fl.-Nr. 405/Fl.Nr.409, linkes Ufer) bis zum Tiefbrunnen III (Fl.-Nr.
385) und weiter zum Tiefbrunnen II (Fl.-Nr. 355/1)
- Bau einer ca.1113 m langen Rohwasserleitung PE
100, da 225 von der Sinnkreuzung bis zum Tiefbrunnen III
- Bau einer ca. 312 m langen Rohwasserleitung PE
100, da 225 vom Tiefbrunnen III zum Tiefbrunnen II
- Bau einer ca.817 m langen Reinwasserleitung PE
100, da 225 von der Sinnkreuzung bis zur Einbindung in die bestehende Trinkwasserleitung PVC DN
250 bei Fl.-Nr. 385/5 (nach Unterführung DB-Brücke)
- Verlegung eines ca. 1425 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50)
- Verlegung eines ca. 475 m langen Mittelspannungskabels von Fl.-Nr.384/1, südl. Grenze, bis zur Trafostation beim TB II
- Verlegung eines ca. 40 m langen Niederspannungskabels von der Trafostation bis zum TB II
- Verlegung eines ca. 280 m langen Niederspannungskabels von der Trafostation bis zum TB III
2.4 Bauabschnitt vom Sportplatz Schaippach (Fl.-Nr.
147/1, nordwestliche Ecke) bis ca. 30m nördlich der
alten Trinkwasseraufbereitungsanlage Schaippach
(Fl.-Nr. 159) im Sinntalradweg
- Bau einer ca. 540 m langen Rohwasserleitung PE
100, da 225
- Bau einer ca. 366 m langen Reinwasserleitung
GGG, DN 150, (Sportplatz bis bestehendes Ortsnetz)
- Bau einer ca. 32 m langen Reinwasserleitung GGG,
DN 100, (Einbindung in das bestehende Ortsnetz,
Altort Sinntalstraße)
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9 2.10
2.11
-
- 6 -
Bau einer ca. 58 m langen Reinwasserleitung GGG,
DN 100, (Einbindung in die bestehende Ortsnetzleitung in der Brunnengasse)
- Verlegung eines ca. 540 m langen Mittelspannungskabels im Leerrohr (da 160)
- Verlegung eines ca. 540 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50)
- Bau einer ca. 146 m langen Hausanschlussleitung
PE 100-RC, da 63 (Anbindung der bestehenden
Wohnhäuser östl. der Sinn), incl. 62 m Sinndüker auf
den Fl.-Nrn. 152, 148/2 und 337
Bauabschnitt vom Tiefbrunnen I (Fl.-Nr. 254/1) bis ca.
30 m nördlich der alten Trinkwasseraufbereitungsanlage Schaippach (Fl.-Nr. 159) im Sinntalradweg
- Verlegung einer ca. 392 m langen PVC-Rohwasserleitung durch eine Rohwasserleitung PE 100, da
225, infolge der Druckstufenänderung
- Verlegung eines ca. 392 m langen Mittelspannungskabels im Leerrohr (da 160)
- Verlegung eines ca. 392 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50)
Verlegung einer Trinkwasserleitung vom Baumgartenweg bis zum Grundbuchamt im Stadtgebiet
Gemünden a. Main
- Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 250
auf einer Länge von ca. 341 m in der Bundesstraße
26 von der Einmündung Baumgartenweg (Fl.-Nr.
1655) bis auf die Höhe des Grundbuchamtes (Fl.Nr. 1146) infolge der Druckstufenänderung
- Bau einer ca. 14 m langen Trinkwasserleitung GGG,
DN 125, (Einbindung in die bestehende Ortsnetzleitung in der Bundesstraße 26 auf Höhe der Einmündung des Baumgartenweges) infolge der Druckstufenänderung.
Verlegung einer Trinkwasserleitung vom Grundbuchamt bis zur „Alten Apotheke“ in Gemünden a. Main
- Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 250
auf einer Länge von ca. 350 m in der Bundesstraße
26 vom Grundbuchamt (Fl.-Nr. 1146) bis auf die
Höhe der „Alten Apotheke“ (Fl.-Nr. 19) infolge der
Druckstufenänderung
Verlegung einer Trinkwasserleitung in der Frankfurter Straße in Gemünden a. Main
- Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 200
auf einer Länge von ca. 220m in der Frankfurter
Straße (Fl.-Nrn. 399/6, 769/1) vom Huttenschloß
(Fl.-Nr. 392) bis zur Bundesstraße 26 (Fl.-Nr. 775/4)
infolge der Druckstufenänderung
- Verlegung einer Trinkwasserleitung PE 100 – RC,
da 180 auf einer Länge von ca. 55 m im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 26 (Fl.-Nr. 775/4) (Verbindungsleitung Frankfurter Straße – Weißensteinstraße) infolge der Druckstufenänderung.
Verlegung einer Trinkwasserleitung in der Weißensteinstraße in Gemünden a. Main
- Verlegung einer Trinkwasserleitung DN 150 auf einer
Länge von ca. 330 m in der Weißensteinstraße (Fl.Nrn. 1050, 960/1, 122)) von der Bundesstraße 26 (Fl.Nr. 775/4) bis zur Bahnlinie (Gemünden – Flieden,
bei Fl.-Nr. 122) infolge der Druckstufenänderung.
Verlegung einer Trinkwasserleitung in der Saaleinsel
bis zur Mühltorstraße (St 2302) mit Mühlbachkreuzung in Gemünden a. Main
- Verlegung einer Trinkwasserleitung GGG, DN 200
in der Saaleinsel (Fl.- Nr. 344), und in den Fl.-Nrn.
201/3 und 203 bis zur Mühltorstraße (Staatsstraße
2302, Fl.-Nr. 196) mit Mühlbachkreuzung (Fl.-Nr.
343/2 bei der Altstadtbrücke) auf einer Länge von
ca. 140 m infolge der Druckstufenänderung.
Verlegung von Trinkwasserleitungsteilstrecken im
Zeilbaumweg und im Baumgartenweg in Gemünden
a. Main
- Verlegung von Teilstrecken einer Trinkwasserleitung
GGG, DN 150 auf einer Länge von ca. 260 m zur
Herstellung eines Ringschlusses für die Mittelzone
Nr. 27/15
im Zeilbaumweg (Fl.-Nr. 2123/13) von der Einmündung Fl.-Nr. 1851/1 bis zur Einmündung des Baumgartenweges (Fl.-Nr. 1655) bei Fl.-Nr. 1791 und
weiter im Baumgartenweg bis zur Einmündung der
Weinbergstraße (Fl.-Nr. 1914/5) infolge der Druckstufenänderung.
2.12 Bau eines Maindükers auf Höhe der Kesslerstraße in
Gemünden a. Main mit Anschlussleitungen, Pumpwerk, Druckminderstation und EMSR-Technik
- Bau eines ca. 330 m langen Trinkwasser-Maindükers (PE 100-RC, da 315) auf Höhe der Kesslerstraße in Gemünden a. Main von der linksmainischen, bestehenden Trinkwasserverbundleitung
bis zum bestehenden, umzubauenden Pumpwerk
Wernfeld (Fl.-Nr. 2060/7) zusammen mit einer LWLSteuerleitung im Kabelleerrohr (PE 100-RC, da 50)
und einem Kabelleerohr (PE 100-RC, da 110) für die
Druckdosenmessung.
- Bau einer ca. 210 m langen Trinkwasserleitung
GGG, DN 250 vom Bereich der Einmündung der
Straße „Am Neuberg“ (Fl.-Nr. 2084/0) in die Bundesstraße 26 (Fl.-Nr. 1100/14) bis zum neuen Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) zusammen
mit einem LWL-Steuerkabel in einem Kabelleerrohr
(HD-PE, da 50)
- Bau einer ca. 210 m langen Trinkwasserleitung
GGG, DN 200 zur Einbindung der Niederzone vom
neuen Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170)
bis in den Bereich der Einmündung der Straße „Am
Neuberg“ (Fl.-Nr. 2084/0) in die Bundesstraße 26
(Fl.-Nr.1100/14)
- Bau einer ca. 30 m langen Trinkwasserleitung GGG,
DN 200 zur Einbindung der Mittelzone vom neuen
Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) bis zur
Einmündung der Straße „Ostring“ (Fl.-Nr. 1832/3)
- Bau einer ca. 20 m langen Trinkwasserleitung GGG,
DN 150 zur Einbindung der Hochzone vom neuen
Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170) bis zum
Fußweg zum „Neubergring“ (Fl.-Nr. 2123/170).
- Umbau des bestehenden Pumpwerkes Wernfeld
(Fl.-Nr. 2060/7) in eine Übergabe- und Druckminderstation incl. EMSR-Technik
- Neubau Pumpwerk Kesslerstraße (Fl.-Nr. 2123/170)
incl. EMSR-Technik und Stromzuführung
- Verlegung eines ca. 150 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) vom
umzubauenden Pumpwerk Wernfeld (Fl.-Nr. 2060/7)
durch den bestehenden Regenwasserkanal DN
1800 unter der DB und der Bundesstraße 26 bis
zum Bereich der Einmündung der Straße „Am
Neuberg“(Fl.-Nr. 2084/0)
2.13 Bau einer Trinkwasserleitung vom Hochbehälter
Zollberg bis zum Sandweg in Langenprozelten
- Bau einer ca. 2300 m langen Reinwasserleitung
GGG DN 250 vom zentralen Hochbehälter am Zollberg (Fl.-Nr. 539/1) bis zum Übergabepunkt im
Sandweg auf Höhe des Abzweiges des Maintalradweges (Fl.-Nrn. 1882, 1509).
- Bau eines Druckminderschachtes inklusive EMSRTechnik und Stromzuführung in der Flurstraße (bei
Fl.-Nr. 2016/6)
2.14 Bau einer Trinkwasserzulauf – und abgangsleitung
von der Zollbergstraße zum Hochbehälter Langenprozelten (Gemarkung Langenprozelten)
- Bau einer ca.510 m langen Trinkwasserzulaufleitung
GGG DN 100 von der Zollbergstraße (Fl.-Nr. 1178/1,
nördlich Unterführung B26) zum Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr. 932)
- Bau einer ca. 210 m langen Trinkwasserabgangsleitung GGG DN 200 vom Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr. 932) bis zur bestehenden Ortsnetzleitung in der „Sonnenleite“ (Fl.-Nr. 860)
- Bau einer ca. 150 m langen Entleerungsleitung PP
DN 150 vom Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr.
932) bis zum bestehenden MW-Kanal in der „Sonnenleite“ (Fl.-Nr. 860)
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 7 -
- Verlegung eines ca. 510 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE- HD, da 50) von der
Zollbergstraße (Fl.-Nr. 1178/1 nördlich Unterführung
B26) zum Hochbehälter Langenprozelten (Fl.-Nr.
932)
2.15 Bau einer Trinkwasseranschlussleitung für den
Stadtteil Hofstetten und Bau eines Übergabebauwerk
(Gemarkung Hofstetten)
- Bau einer ca. 500 m langen Trinkwasserleitung
GGG DN 150, linksmainisch, vom Übergabebauwerk beim bestehenden Maindüker (bei Fl.-Nr. 830)
bis zur Anbindung an die Ortsnetzleitung in der
Mainbrückenstraße (Fl.-Nr. 56/1)
- Bau eines Übergabe- und Druckminderschachtbauwerkes incl. EMSR-Technik beim Maindüker; linksmainisch, (bei Fl.-Nr. 830)
- Verlegung eines ca.500 m langen LWL-Steuerkabels im Kabelschutzrohr (PE-HD, da 50) vom Übergabepunkt im Sandweg (Gemarkung Langenprozelten Fl.-Nrn.1882, 1509) bis zum Übergabe- und
Druckminderschachtbauwerk (bei Fl.-Nr.830)
3
Zentraler Hochbehälter mit einer Ultrafiltrations-,
Entsäuerungs- und UV-Anlage am Zollberg (Gemarkung Schaippach, Fl.-Nr. 539/1)
3.1
- Bau eines zentralen Hochbehälters am Zollberg mit
einem Hochbauteil und zwei Wasserkammern aus
Edelstahl mit einem Fassungsvermögen von je 800
m3, incl. Außenanlagen.
- Bau einer Trafostation mit Stromanschlussleitungen
3.2
-Bau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage im
Gebäude des zentralen Hochbehälters mit einer
Ultrafiltrations-, Entsäuerungs- und UV-Anlage
- Installation der EMSR-Technikanlagen
§ 2 Beitragstatbestand
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich
genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben
sowie für Grundstücke, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Wasser entnommen wird, wenn
1. für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht, oder
2. sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung - an die Wasserversorgungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.
§ 3 Entstehen der Beitragsschuld
(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte
Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht
die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.
(2) Wenn die Baumaßnahme bereits begonnen wurde, kann
das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main vor
dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die
voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.
§ 4 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der
Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist.
§ 5 Beitragsmaßstab
(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der
Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von
mindestens 1.500 m2 Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das Vierfache
der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf
1.500 m2, bei unbebauten Grundstücken auf 1.500 m2, begrenzt.
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der
Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit
der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden
nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder
selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung
keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die an die Wasserversorgung nicht angeschlossen
werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für
Nr. 27/15
Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben
außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie
hinausragen.
(3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne
Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene
Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte
unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.
§ 6 Beitragssatz
(1) Der durch Verbesserungsbeiträge abzudeckende Investitionsaufwand wird derzeit auf 10.458.000,00 € geschätzt. Hiervon werden 60 v.H., also 6.274.800,00 €, nach der Summe der
Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen
umgelegt.
(2) Da der Aufwand nach Absatz 1 noch nicht endgültig feststeht, wird gemäß Art. 5 Abs. 4 KAG in Abweichung von Art. 2
Abs. 1 KAG davon abgesehen, den endgültigen Beitragssatz
festzulegen.
(3) Der vorläufige Beitragssatz beträgt
0,52 €
a) pro m2 Grundstücksfläche
2,89 €
b) pro m2 Geschossfläche
(4) Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellbarkeit
des Aufwandes festgelegt.
§ 7 Fälligkeit
Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main
erhebt auf die künftige Beitragsschuld Vorauszahlungen. 25
v. H. der berechneten Vorauszahlung werden einen Monat,
25 v. H. acht Monate, 25 v. H. sechzehn Monate, 25 v. H.
vierundzwanzig Monate nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides zur Zahlung fällig. Der endgültige Beitrag,
unter Anrechnung der Vorauszahlung, wird einen Monat nach
Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
§ 7a Ablösung des Beitrags
Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§ 8 Mehrwertsteuer
Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe erhoben.
§ 9 Pflichten des Beitragsschuldners
Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main für die Höhe der
Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden
und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen
auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu
erteilen.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.
Gemünden a. Main, den 18.06.2015
Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main
gez.(Siegel)
Schneider
Vorstand
Reisepässe und
Personalausweise abholen
Die Stadt Gemünden a.Main – Passamt – weist darauf hin, dass
Reisepässe, die vor dem 12.06.2015 und Personalausweise,
die vor dem 18.06.2015 beantragt wurden, zwischenzeitlich
durch die Bundesdruckerei ausgefertigt wurden und beim
Passamt, Zimmer 1, zur Abholung bereitliegen.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 8 -
Die Stadt bittet die betroffenen Antragsteller, die Ausweise in
den nächsten Tagen persönlich abzuholen. Im Verhinderungsfall können die Ausweise auch an Familienangehörige – jedoch
nur mit schriftlicher Vollmacht – ausgehändigt werden; vorläufige bzw. alte Ausweise sind zurückzugeben.
Neufassung der Satzung
zur Regelung von Fragen der Verfassung
des Schulverbandes Saaletal Gräfendorf
(Verbandssatzung)
Die Schulverbandsversammlung der Grundschule Gräfendorf – Verbandsschule - nachfolgend stets Schulverbandsversammlung genannt, erlässt aufgrund von Art. 9 Abs. 9 des
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V.
m. Art. 19, 26 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) sowie Art. 20 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende, mit Schreiben
des Landratsamtes Main-Spessart vom 19.05.2015, Az. 21-205
rechtsaufsichtlich genehmigte Satzung:
§ 1 Bestand des Schulverbandes
(1) Aufgrund der Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken vom 29.07.1970 (RABl. Nr. 15/1970) und 08.04.1975
(RABl. Nr. 9/1975, zuletzt geändert durch Verordnung der
Regierung von Unterfranken vom 28.03.2013 (RABl. Nr. 7/2013)
besteht für das Gebiet der heutigen Stadtteile Seifriedsburg
und Aschenroth der Stadt Gemünden a. Main und den heutigen Ortsteilen Gräfendorf, Michelau, Schonderfeld, Weickersgrüben und Wolfsmünster der Gemeinde Gräfendorf ein Schulverband.
(2) Mitglieder des Schulverbandes sind die Stadt Gemünden
und die Gemeinde Gräfendorf.
(3) Der Schulverband führt den Namen „Schulverband Saaletal
Gräfendorf“. Die Geschäftsstelle des Schulverbandes hat ihren
Sitz in 97737 Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a; Schulstandort ist in 97782 Gräfendorf, Am Forsthaus 3.
§ 2 Organe des Schulverbandes
Organe des Schulverbandes sind die Schulverbandsversammlung und der Schulverbandsvorsitzende.
§ 3 Schulverbandsversammlung
(1) 1Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten
Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden
oder deren nach Art. 31 Abs. 2 oder Abs. 3 KommZG bestellten Stellvertretern. 2Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschulen besuchen, entsenden
ferner bis 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und
für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen
weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung (Art. 9 Abs. 3 BaySchFG).
(2) Den Vorsitz in der Schulverbandsversammlung führt der
Schulverbandsvorsitzende.
(3) Die Schulverbandsversammlung ist zuständig für die ihr
nach Art. 34 Abs. 2 KommZG vorbehaltenen Angelegenheiten.
§ 4 Schulverbandsvorsitzender
(1) Die Schulverbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte auf
die Dauer von sechs Jahren den Schulverbandsvorsitzenden
und seinen Stellvertreter.
(2) Der Schulverbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der
Schulverbandsversammlung und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung
dem ersten Bürgermeister zukommen.
§ 5 Rechtsstellung des Schulverbandsvorsitzenden und
der übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung
(1) Der Schulverbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die
übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (Schulverbandsräte) sind ehrenamtlich tätig (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.
V. m. Art. 30 Abs. 1 KommZG).
Nr. 27/15
(2) Der Schulverbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit 180
Euro jährlich.
(3) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die ihr
kraft Amtes angehören, das sind die 1. Bürgermeister der am
Schulverband beteiligten Gemeinden (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG), haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.
(4) Die Verbandsräte, die nicht gemäß Art. 31 Abs. 2 Satz 1
KommZG kraft Amtes der Verbandsversammlung angehören,
erhalten für die Teilnahme an Sitzungen Sitzungsgeld in Höhe
von 20 Euro.
§ 6 Geschäftsgang des Schulverbandes
1
Die Schulverbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. 2Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang die Bestimmungen der Gemeindeordnung.
§ 7 Kassengeschäfte des Schulverbandes
Die Kassengeschäfte des Schulverbandes werden auf Grund
der Zweckvereinbarung vom 09.01./ 12.01.1979 von der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main geführt.
§ 8 Rechnungsprüfung
Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt der Schulverbandsversammlung.
§ 9 Finanzierung des Schulverbandes
(1) Der Schulverband erhebt von den Verbandsmitgliedern
Umlagen.
(2) ?Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt
wird nach der Zahl aller Schüler, die die Grundschule Gräfendorf besuchen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Verwaltungsumlage). 2Stichtag für die Festsetzung der Zahl der Schüler ist der 01.10. des jeweiligen Vorjahres.
(3) ?Abweichend von Art. 9 Abs. 7 Satz 1 BaySchFG kann der
Schulverband für Investitionen eine gesonderte Investitionsumlage erheben. 2Für die Investitionsumlage ist die Zahl der Schüler maßgebend, die am 01.10. des Vorjahres, in dem die Investition anfällt, an der Grundschule Gräfendorf beschult werden.
(4) ?Die Schulverbandsumlage ist nach ihrer Festlegung in
vierteljährlichen Teilbeträgen mit Fälligkeit jeweils zum ersten
Werktag eines Vierteljahres zu entrichten. 2Soweit der Umlagebetrag noch nicht festgelegt ist, wird eine Vorauszahlung in
Höhe des zuletzt festgesetzten Betrages fällig.
§ 10 Auseinandersetzung
Im Falle der Auflösung des Schulverbandes oder des Ausscheidens einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden findet eine
Auseinandersetzung nach Art. 47 KommZG statt.
§ 11 Anzuwendende Vorschriften
Soweit diese Satzung keine Regelung trifft, sind die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) anzuwenden.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Diese Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Schulverbandes Saaletal
vom 30.07.2002 (Amtsblatt des Landkreises Main-Spessart Nr.
20/2002 vom 05.09.2002) außer Kraft.
Gemünden a. Main, den 28.05.2015
Schulverband Saaletal Gräfendorf
Alfred Frank (Siegel)
Schulverbandsvorsitzender
Übungen der Bundeswehr
Das Landratsamt Main-Spessart teilt mit, dass Bundeswehreinheiten nachstehende Übung durchführen:
Art der Übung: Fallschirmsprungdienst
Zeitpunkt:
07.07. bis 09.07.2015
(jeweils von 8.00-22.00 Uhr)
Raum:Adelsberg
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 9 -
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen
der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von
liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition
und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder
Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser
Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften
des Strafgesetzbuches sowie nach waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der Stadtverwaltung – Bauamt – zu melden, sofern sie nicht bereits
durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von der Schadentruppe der Einheiten beseitigt worden sind.
Zusammenlegung Weyersfeld 2,
Gemeinde Karsbach, Landkreis
Main-Spessart
Bekanntmachung
Das Zusammenlegungsverfahren Weyersfeld 2 soll abgeschlossen werden.
Der Zusammenlegungsplan steht unanfechtbar fest. Die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt
und abgerechnet.
Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.
Der als Grundlage zur Abrechnung mit den Beteiligten dienende Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis)
und der dazugehörende Sachbericht liegen ab sofort auf die
Dauer von einem Monat in der Verwaltungsgemeinschaft
Gemünden am Main während der allgemeinen Dienststunden
zur Einsicht aus.
Die Teilnehmer am Zusammenlegungsverfahren haben die
Möglichkeit, in den Verwendungsnachweis mit Sachbericht Einsicht zu nehmen.
Würzburg, den 23.06.2015
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Michael Kuhn
Bauoberrat
Flurbereinigung Adelsberg 2
Einladung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine
öffentliche Teilnehmerversammlung zur Information über
die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Adelsberg 2.
Die Versammlung findet statt am 23. Juli 2015, um 20.00 Uhr
in Adelsberg in der Adolphsbühlhalle (Clubraum).
Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen.
Würzburg, den 19.05.2015
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Franz-Josef Lang
Flurbereinigung Adelsberg 2
Nr. 27/15
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die
Beteiligten aus.
Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich
innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung
auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung
Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service)
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Anhörungstermin
Dieser findet am Donnerstag, 30.07.2015, von 9.00 bis 12.00
Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr in Adelsberg, Adolphsbühlhalle (Clubraum) statt.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder
Auskünfte verlangt werden.
Würzburg, den 19.05.2015
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez.
Franz-Josef Lang
Techn. Amtsrat
✂
Mängelanzeige
Hinweis an die
Stadtverwaltung Gemünden a. Main
Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a. Main
Fax: 09351/8000060
E-Mail: [email protected]
Mir ist folgendes aufgefallen:
O
Straßenbeleuchtung ausgefallen
O
Verkehrszeichen/Straßenschild beschädigt/fehlt
O
Fahrbahndecke/Fußweg schadhaft
O
starke Verschmutzung
O
Sinkkasten verstopft
O
Kanaldeckel locker/klappert
O
wilde Müllkippe/Autowracks, etc.
O
mangelhafte Baustellenabsicherung
O
überhängender Bewuchs
O
Straßeneinsicht versperrt
O
Container überfüllt
O.....................................................
O......................................................
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Bitte genaue Ortsangabe:
Datum: ................................
Telefon: ...............................
(für Rückfragen)
Absender:
....................................................................................................
....................................................................................................
Stadt Gemünden a.Main Landkreis Main-Spessart
....................................................................................................
BEKANNTGABE
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Adelsberg 2 beschlossen. Die Bestandteile des
Flurbereinigungsplans liegen
vom 13.07.2015 mit 14.08.2015
im Rathaus der Stadt Gemünden
E-Mail:
.....................................................................................................
✂
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 10 -
Nr. 27/15
Anforderung des RUF BUS
Mobilitätszentrale Main-Spessart: Telefon 09351 / 9757-97
Fundtiere
Offene Stadtführung für Neubürger und Gäste
Bei Fundtieren bitte Kontakt mit dem Tierheim Lohr a.Main, Tel.
09352/9690 aufnehmen.
Internet: www.tierheim-lohr.de E-mail: [email protected]
von April – Oktober jeweils 1. Samstag im Monat
Treffpunkt: Rathaus
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Dauer: 1 Stunde
Kosten: 3,00 €/Person
Nächste Stadtführung: 04.07.2015
Wertstoffhof Gemünden a.Main
Städtischer Bauhof, Am Schutzhafen 2
Öffnungszeiten:
Mittwoch u. Freitag: .................................... 14.00 bis 16.00 Uhr
Samstag: .................................................... 10.00 bis 13.00 Uhr
Annahmebedingungen sowie weitere Informationen finden Sie
im Abfallkalender auf Seite 17.
Stationäre Problemabfallsammelstellen
Gemünden/Betriebsgelände der Firma Kirsch, Weißensteinstr.
32 – 34, Tel. 09351/950-0:
Montag bis Freitag .............................. von 9.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag ....................... von 13.00 bis 16.00 Uhr
Karlstadt/Kreismülldeponie, Am Hammersteig 7a, Tel.
09353/793-1740:
Montag bis Freitag .............................. von 8.30 bis 12.00 Uhr
und ...................................................... von 12.45 bis 16.30 Uhr
zusätzlich 1. Samstag im Monat .......... von 9.00 bis 12.00 Uhr
(siehe Abfallkalender Seite 4)
Grünabfall entsorgen
Humuswerk Main-Spessart GmbH in Gemünden-Wernfeld, Tel.
09351/99850 oder bei der Kreismülldeponie in Karlstadt, Am
Hammersteig 7a, Tel. 09353/793-1740.
Info-Telefon des Landratsamtes
Main-Spessart
Tipps und Abfuhrtermine der laufenden Woche rund um die
Uhr: Telefon 09353/793-1777
Morgengymnastik nach Pilates im Freibad
Jeden Donnerstag um 9.00 Uhr „Gymnastik nach Pilates“ mit
Lotte Bayer im Freibad
Treffpunkt: Eingang. Der Kurs ist geeignet für alle, die ihren
Körper bewusst erfahren und Verspannungen lösen wollen.
Donnerstag, 2. Juli, 16.30 Uhr
Volleyball-Mixed-Turnier der Kreisstädte und Behörden auf
dem Beachvolleyballfeld des Freibades Saaleinsel
Donnerstag, 2. Juli, ab 20.00 Uhr
Abend der Jugend: Musikveranstaltung mit DJ Mand.Ey und
DJ Short-Cut. Organisiert von der Jugend – für die Jugend
(Sebastian Kunz und Patrick Haas.
Eintritt: 5,00 € (für die Auslagen der jungen Organisatoren)
10. Gemündener Stadtlauf
am Freitag, 03. Juli 2015, Beginn: 17.00 Uhr
Im Rahmen des Kirchweih- und Heimatfestes veranstaltet die
Stadt Gemünden in Zusammenarbeit mit „Gemünden aktiv“
den 10. Gemündener Stadtlauf.
Geplant sind verschiedene Läufe der Kindergärten, Schulen,
Vereine, Organisationen, Firmen, Behörden, Institutionen und
Privatpersonen.
Gesonderter AUFRUF AN ALLE BETRIEBE, BEHÖRDEN UND
INSTITUTIONEN (da diese nicht mehr individuell seitens der
Stadt angeschrieben werden). Informationen und Anmeldung:
Tourist-Info, Scherenbergstraße 4,
Tel.: (09351) 8001-70 oder www.sportevent-gemuenden.de
MSP-Ferien-Pass 2015
Abfallbeseitigung
Ab sofort bei uns erhältlich für 4,00 €.
Sensationelle Preisvorteile für alle Kinder und Jugendliche bis
17 Jahren!
Blaue Papiertonne - Abfuhrtermine
06.07.2015Gemünden
07.07.2015 Hofstetten, Kleinwernfeld, Massenbuch
08.07.2015Wernfeld
Für Fragen oder Anzeigen von Änderungen (z. B. Tonnenabmeldungen, Mehrbedarf) erreichen Sie die Fa. SERO unter
Telefon 09351/4752.
Die neuen topographischen Wanderkarten
Gemünden, Lohr, Frammersbach und Marktheidenfeld sind
bei uns erhältlich für je 7,95 Euro.
Außerdem auch zahlreiche Rad- und Wanderkarten der Region
Kegeln in der Scherenberghalle
Die Ausgabe der Kegelmarken und die damit verbundene
Koordination des Belegungsplanes erfolgt über die TouristInformation neben dem Rathaus.
Ein Schlüssel wird gegen eine Kaution von 20,00 € ausgehändigt.
Die Nutzung der Kegelbahn beträgt 5,00 € /Std. pro Bahn.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 11 -
Feiern im stilvollen Ambiente
- im Scherenburgkeller der Burgruine Scherenburg
- Platz für bis zu 120 Personen
Anmietung und nähere Informationen
Tourist-Information Gemünden
Touristinformation
Scherenbergstr. 4 Tel.: (09351) 8001-70
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr; 13.30 – 17.30 Uhr
Sa. 10.00 – 13.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Folgende Veranstaltungen finden
demnächst in der Scherenberghalle statt
Konzert zugunsten der Jugendstiftung Main-Spessart
unter anderem mit dem Kreisjugendorchester Main-Spessart
Scherenberghalle
Sonntag, 26.07.2015
Beginn: 18.00 Uhr
VVK: 12,00 €; Jugendliche 14 – 18 Jahre: 10,00 €
Kinder unter 14 Jahre frei
Viva Voce
Scherenberghalle
Sonntag, 08.11.2015
Beginn: 18.00 Uhr
Vorverkauf: 26,00 Euro, Abendkasse: 28,00 Euro
Karten gibt es in der Touristinformation
Nr. 27/15
Öffnungszeiten Jugendkontaktstelle
Gemünden
Hintereingang Scherenberghalle, Hofweg 9, 97737 Gemünden
Offener Treff für Jugendliche ab 12 Jahren!
Montag
12-14 Uhr
Dienstag
11-14 Uhr sowie 17-20 Uhr
Mittwoch
11-14 Uhr
Donnerstag
12-14 Uhr sowie 17-20 Uhr
Termine für Beratungen außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit
möglich!
Sommerferien-Programm
der Stadt Gemünden a. Main
Auch dieses Jahr bietet die Stadt Gemünden in den Sommerferien ein Ferienprogramm für alle Schulkinder aus Gemünden
und den Stadtteilen an. Gefördert wird das Programm durch
den Kreisjugendring Main-Spessart.
Mithilfe der Vereine und ehrenamtlich tätigen Privatpersonen
konnte wieder ein abwechslungsreiches, interessantes Ferienspaßprogramm mit fast 50 Programmpunkten zusammen
gestellt werden, damit für die Daheimgebliebenen keine Langeweile aufkommt.
Von „A wie Angeln – bis „Z wie Zeltlager“ wird sicher wieder für
alle Kids das Richtige dabei sein.
Das Ferienprogramm wird voraussichtlich am Mittwoch, 8. Juli
online gestellt und kann unter: www.unser-ferienprogramm.de/
gemuenden_main angesehen werden. Gedruckte Programmheft liegen ab Freitag, 10. Juli aus: in der Tourist-Information,
im Infoständer im Eingangsbereich des Rathauses und in der
VHS/Bücherei Gemünden.
Online-Anmeldungen sind ab Freitag, 24. Juli 0.00 Uhr möglich.
Eltern, die kein Internet haben, können ihre Kinder am Samstag, 25. Juli von 10.00 – 13.00 Uhr in der Touristinformation
Gemünden, Scherenbergstr. 4, persönlich anmelden. Mitzubringen sind die Kontodaten, wegen der Einzugsermächtigung
für die Teilnehmergebühren.
Die Amigos
„Sommerträume“ Tour 2015
Scherenberghalle
Freitag, 11.12.2015
Beginn: 19.30 Uhr
1. Kat. 47,90 €, 2. Kat. 41,90 €, 3. Kat. 35,90 €
Karten gibt es in der Touristinformation
Tourist-Information
Tel. 09351-8001-70
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 09.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr
Sa. 10.00 - 13.00 Uhr
Die Stadtjugendpflege informiert
Das Büro der Stadtjugendpflege Gemünden befindet sich im
Hofweg 9, 97737 Gemünden am Main (Hintereingang Scherenberghalle)
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag 8.30 Uhr- 12.00
Uhr unter 09351/601970 oder Handy 016388794177 und per
E-Mail
[email protected] sowie
unter Facebook: Stadtjugendpflege Gemünden am Main
vhs
Volkshochschule Lohr-Gemünden
Das Programmheft liegt in vielen öffentlichen Gebäuden, in
Geschäften, in Arztpraxen und in der vhs-Geschäftsstelle in
Gemünden, Kulturhaus, Obertorstraße 39, aus. Das komplette
Programm finden Sie ebenfalls unter www.vhs-gemuenden.de.
Sie können sich ab sofort zu allen Kursen anmelden.
Anmeldung:
- persönlich
- telefonisch:
- per Fax:
- per E-Mail:
im Kulturhaus, Obertorstr. 39, 97737 Gemünden
09351-601339
09351-5472
[email protected]
Unsere Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag .............................. von 10:00 bis 12:30 Uhr
und zusätzlich Donnerstag .................. von 15:00 bis 18:00 Uhr
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 12 -
Unser Vortrag mit Diskussionsrunde
im Monat Juli
G1080 Mensch-/Hundeverhalten: Was tun, wenn ein fremder
Hund auf einen zukommt?
Kursleiter: Bernhard Palm
Mittwoch, 15. Juli 2015, 19.00 Uhr
Gemünden, Kulturhaus, Obertorstr. 39, Lesesaal, 1. OG
Eintritt frei
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schäferhundeverein
Ortsgruppe Gemünden e. V.
Bei folgenden Kursen sind noch Plätze frei
G6317 Yoga und Entspannung – gegen Stress, Angst und Nervosität, am Samstag, 04.07.2015, 14:00-16:00 Uhr, Gemünden,
Kulturhaus, Obertorstr. 39, Kursraum 2, 2. OG
G6113 Vegan kochen und backen – köstlich und gesund, am
Samstag, 11.07.2015, 09:30-13:30 Uhr, Gemünden, Mittelschule, Hofweg 4, Schulküche
G4711 Kids kochen – für Kinder ab 9 Jahren, am Freitag,
24.07.2015, 16:00-19:30 Uhr, Gemünden, Mittelschule, Hofweg
4, Schulküche
vhs to go – die vhs gibt es jetzt auch als vhs-App. Sie steht ab
sofort kostenlos in den Appstores von iOS (Apple iPhone) und
Google (Android) zum Download bereit.
Aktuelles auf unserer Homepage www.vhs-gemuenden.de
Gerne möchten wir Sie auf unser neues Angebot verweisen:
Unsere gemeinsame Facebookseite der VHS Lohr-Gemünden
finden Sie unter folgendem Link:
https://www.facebook.com/pages/Vhs-Lohr-Gem%C3%BCn
den/617158584972506?sk=timeline
Dort werden immer die Kursbeginne für die darauffolgende
Woche für beide Geschäftsstellen eingestellt, zu denen wir
gerne noch Anmeldungen entgegen nehmen.
Überzeugen Sie sich selbst von diesem neuen Angebot und
probieren Sie es einfach einmal aus. Änderungswünsche, Kritik
und Lob nehmen wir gerne entgegen.
Öffnungszeiten
der Stadtbibliothek im Kulturhaus, Obertorstr. 39, 97737
Gemünden
Telefon: 09351-3807
Mo., Di., Mi., Do., Fr., 14:00 - 18:00 Uhr, Do. 10:00 - 12:30 Uhr,
Sa. 10:00 - 12:30 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Ab sofort 24h täglich in der Bibliothek stöbern
unter gemuenden.internetopac.de
Anmeldung und Information unter Tel. 09351/3807; E-Mail:
[email protected]
Unser Buchthema für den Monat Juli
Urlaubsparadies Frankreich:
Die Normandie, die Bretagne, die Auvergne, die Provence, die
Côte d´Azur, die Atlantikküste, das Elsass sind nur einige Gebiete,
weswegen unser Nachbarland Frankreich für Urlauber bekannt
und beliebt ist. Malerische Landschaften, imposante Städte und
historische Bauwerke warten darauf, entdeckt zu werden. Dazu
kommen die französische Lebensart und das gute Essen.
Nr. 27/15
Und auch die französischen Romane und Kriminalgeschichten
wecken das Interesse und die Neugier für die beschriebenen
Landschaften und Orte.
Auf unserem aktuellen Buchthementisch finden Sie eine große
Auswahl an Reiseführern für die beliebtesten Regionen und
Städte Frankreichs, sowie unterhaltsamen und spannenden.
Lesestoff verschiedener französischer Autoren.
Lassen Sie sich inspirieren – wir freuen uns auf Ihren Besuch.
eMedienBayern – jetzt auch in Gemünden
Die Stadtbibliothek Gemünden holt digital auf und bietet ihren
Kunden elektronische Medien an: Seit Ende Mai partizipiert die
Gemündener Stadtbücherei am landesweiten Verbund eMedienBayern zusammen mit 85 weiteren Bibliotheken aus allen
sieben Regierungsbezirken Bayerns. Damit steht ein jederzeit
über das Internet zugängliches Informations- und Unterhaltungsangebot für die Bibliothekskunden zur Verfügung; unabhängig von Wohnort und von Öffnungszeiten. Zunächst sind
circa 6.000 Titel im Angebot, die die Leser der beteiligten Bibliotheken auf Tablets, E-Reader, Smartphones und PC herunterladen können. Insgesamt haben die beteiligten Bibliotheken
85.000 Euro in den Medien-Erstbestand des Verbundes investiert.
Die Bibliotheken im Verbund eMedienBayern praktizieren mit
ihrem neuen Angebot Bürgerservice, indem sie zusätzlich neue
Zielgruppen ansprechen: z. B. Berufstätige, Jugendliche und
Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Gründung
des bayernweiten E-Medienverbundes können aktuell insgesamt über 300 Bibliotheken in Bayern ihren Benutzern digitale
Medien anbieten. Damit ist eine weitgehend flächendeckende
Versorgung mit E-Medien gegeben. Es ist anzunehmen, dass
die Anzahl der Nutzer, die sich neben einem spannenden Buch
auch ein aktuelles e-Book aus ihrer Bibliothek ausleihen möchten, auch in Zukunft weiter steigen wird.
Für Kunden der Stadtbibliothek Gemünden, die einen gültigen
Bibliotheksausweis besitzen, ist das Herunterladen von digitalen Medien aus dem Angebot von eMedienBayern kostenlos.
Mahngebühren können nicht anfallen, da die Datei nach Ablauf
der Leihfrist nicht mehr geöffnet werden kann.
Probierstunden
an der Sing- und Musikschule Gemünden
Viele Eltern möchten, dass ihr Kind ein Musikinstrument erlernt,
denn eine aktive Beschäftigung mit Musik wirkt sich erwiesenermaßen positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Oft fällt die
Entscheidung schwer: Welches ist das geeignete Instrument?
Hat mein Kind überhaupt Talent? Muß man ein teures Instrument kaufen, das dann in der Ecke steht? Bei Erwachsenen
stellt sich oft die Frage, ob in fortgeschrittenem Alter überhaupt
noch Lernerfolge erzielbar sind.
Die Musikschule gibt eine Antwort auf all diese Fragen. In
sogenannten „Probierstunden“ können Interessierte testen,
ob „ihr Wunschinstrument“ auch das richtige ist. Probierstunden können ohne vertragliche Verpflichtung gebucht werden.
Dabei erwirbt man lediglich drei Unterrichtseinheiten, die nach
Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer individuell erteilt
werden. Hat man „Blut geleckt“, erfolgt die Anmeldung an
der Musikschule und der Grundstein für die weitere Karriere
ist gelegt. Um ein häusliches Üben zu ermöglichen, stellt die
Musikschule nach Möglichkeit für diese Zeit auch Instrumente
zur Verfügung.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 13 -
Das Angebot der Musikschule umfasst folgende Fächer: Violine, Violoncello, Kontrabass, Blockflöte, Querflöte, Klarinette,
Saxophon, Trompete, Posaune, Tenorhorn, Gitarre, E-Gitarre,
E-Bass, Schlagzeug, Klavier, Keyboard, Gesang und Ballett.
Darüber hinaus bietet die Musikschule Chören und Ensembles
die Möglichkeit zum gemeinsamen Musizieren. Im „Bandcoaching“ werden Jugendliche, die den Wunsch haben, in einer
Band zu spielen, in geeigneten Proberäumen fachlich betreut.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer
09351/600152.
Blockkurse Musikgarten
in der Sing- und Musikschule Gemünden
Ende September beginnen wieder neue Blockkurse für
„Musikgarten“ & „Musik und Bewegung“. Anmeldungen
jetzt möglich!
Jedes Kind ist musikalisch. Kinder haben eine angeborene
Fähigkeit zum Singen und zur rhythmischen Bewegung. Je früher das Kind an Musik herangeführt wird, desto nachhaltiger
wird es gelingen, die natürliche musikalische Veranlagung zu
wecken und zu entfalten.
Langzeitstudien bestätigen inzwischen den positiven Einfluss
von musikalischer Förderung auf die ganzheitliche Entwicklung des Kindes - auf die musikalische Begabung, das Sozialverhalten, die motorische Entwicklung, die Sprachentwicklung
und das Lernen im Allgemeinen.
Im Musikgarten möchten wir jedoch frei von allem Leistungsdenken durch Singen, Musizieren, Bewegen und Musikhören
ein Gefühl für die Schönheit von Musik erleben und erfahren
wie viel Freude dies in der Gemeinschaft machen kann.
Kinder ab 18 Monaten in Begleitung von Mutter, Vater oder
auch Oma oder Opa sind dazu herzlich eingeladen. Für Kinder
ab 3 Jahren bieten wir einen Kurs Musik und Bewegung ohne
Begleitung an.
Der Unterricht dauert 45 Minuten und findet einmal wöchentlich
freitags statt.
Monika Wendel, Lehrkraft für Elementare Musikpädagogik,
freut sich auf Ihr Kommen!
Termine:
Musikgarten 1 (in Begleitung) für 1 1/2 bis 3-jährige Kinder
Freitag, 09.45 Uhr (15 x 45 Min.)
Musikgarten 1 (in Begleitung) für 1 1/2 bis 3-jährige Kinder
Freitag, 10.45 Uhr (15 x 45 Min.)
Musikgarten 2 (in Begleitung) für 3 bis 4-jährige Kinder
Freitag, 17.00 Uhr (15 x 45 Min.)
Musik und Bewegung (ohne Begleitung) für 3 bis 4-jährige Kinder
Freitag, 16.00 Uhr (15 x 45 Min.)
Die Anmeldungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
Anmeldeformulare können Sie sich unter www.musikschulegemuenden.de Menüpunkt Anmeldung & Gebühren downloaden oder sind in der Geschäftsstelle der Musikschule, Kulturhaus, Obertorstr. 39, 2. Stock erhältlich.
Tel: 0 93 51 - 60 01 52 / Fax: 0 93 51 - 60 01 54
E-Mail: [email protected]
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
an Wochenenden, Feiertagen, Mittwochnachmittagen und
in den Nachtzeiten am Montag, Dienstag und Donnerstag
Nach der Bereitschaftsdienstverordnung der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns (KVB) vom 20.04.2013 gelten in Unterfranken einheitlich folgende Bereitschaftsdienstzeiten:
Nr. 27/15
• Wochenende von Freitag 13.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr
• Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr
• Feiertage von 18.00 Uhr am Vorabend des Feiertages bis
8.00 Uhr des folgenden Tages.
• Montag, Dienstag und Donnerstag von 18.00 Uhr bis 8.00
Uhr des folgenden Tages.
Der diensthabende Bereitschaftsarzt sowie der augenärztliche
und gynäkologische Bereitschaftsdienst werden über den KVBCall-Center unter der
Telefonnummer 116 117
vermittelt.
Bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Notfällen rufen
Sie die Rettungsleitstelle unter der
Notrufnummer 1 1 2
Apotheken-Notdienst
Den Apotheken-Nacht- und -sonntagsdienst versieht
in der Woche vom 04.07. bis 11.07.2015
die Alte Apotheke in Gemünden.
Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich jeweils von Samstag,
8.00 Uhr bis zum folgenden Samstag, 8.00 Uhr.
Zahnärztlicher Notfalldienst
am Samstag, 04.07.2015 und Sonntag, 05.07.2015
Dr. Raufer Jürgen, Gemünden, Tel. 09351/5533
Behandlung jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 18.00 bis
19.00 Uhr
Pfarrverband Gemünden
Termine
17.07.2015
19.30 h
19.07.2015
19.00 h
Spiritueller Abend mit Sommerfest
für und mit ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
aus den Gemeinden der PG´s Sodenberg,
Gemünden, Main-Sinn im Kloster Schönau Pilgersaal/Klostergarten.
Beginn ist in der Klosterkirche mit einer
besonderen Vesper als „Geistliche Nahrung“.
Anschließende Grillabend. Bitte Salate mitbringen, für Grillgut, Brötchen und Getränke ist
gesorgt.
Anmeldung bitte bis 06. Juli 2015 bei Klaus
Simon, Tel. 09357.1398.
Ausschreibung unter www.pv-gemuenden.de.
„WOLKIG BIS HEITER“
39. Out-of-church Musikgottesdienst
Musikgruppe „Mehr…!“
Friedwald Rieneck
Es erklingen neue geistliche Lieder und meditative Texte rund um die traurigen Zeiten im
Leben, in denen man aber hoffnungsvolle
Aussichten nicht aus dem Blick verlieren muß.
Openair, bei schlechtem Wetter Zelt, bitte wetterfeste Kleidung und evtl. Sitzkissen für Bank
mitbringen. Eintritt frei.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 14 -
16.-18.10.2015
MINISTRANTENWOCHENENDE
für und mit Ministrantinnen & Ministranten
der PG´s „Sodenberg“ und „Main-Sinn“
Burg Rieneck
Information unter www.pv-gemuenden.de und
umgehende Anmeldung bei P. Marek Sobkowiak, Kloster Schönau, Tel. 09351-60538219
Für den Bereich Neues Geistliches Lied und Kinderlied: www.
bands.bistum-wuerzburg.de.
Dort gibt es alle Tagungsunterlagen als Download unter „Aktuelle Tagungsangebote“.
OPEN-AIR-FAMILIENGOTTESDIENST
auf der Scherenburg am 26. Juli
Im Rahmen der Scherenburgfestspiele wird auch in diesem
Jahr wieder ein Familiengottesdienst - wie immer am letzten
Juli-Sonntag - gefeiert, und zwar am Sonntag, 26. Juli um 10
Uhr. Für den Sound sorgt die Band „Akzente“ aus Himmelstadt.
Für gehbehinderte Personen wird ein Fahrdienst organisiert –
Anmeldung bitte bei Rosi Kern, Tel. 52 57.
Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Stadtpfarrkirche St. Peter und Paul statt.
Pfarreiengemeinschaft
An den drei Flüssen, Gemünden
Samstag, 04.07., Hl. Ulrich, Bischof v. Augsburg und Hl.
Elisabeth, Königin
Hl. Dreifaltigkeit
14.00 Tauffeier Devin Schäfer
Hl. Dreifaltigkeit
18.00 VAM für die Pfarreiengemeinschaft / für Leb. u.
Verst. d. Familien Grehn u.
Kausemann
St. Michael Hofstetten 19.00 VAM für Robert Weber u.
verst. Angeh. Ludwig u.
Rosamunde Krebs
Sonntag, 05.07., Hochfest der Hll. Frankenapostel Kilian,
Kolonat und Totnan
St. Ägidius Massenbuch 9.00 Messfeier für Albin Hilpert u.
Eltern
Kreisseniorenzentrum
9.30 Wortgottesfeier
St. Peter u. Paul
10.30 Messfeier für leb. u. verst.
Klassenkameraden
des
Jahrgangs 1940/1941
Montag, 06.07., Hl. Maria Goretti, Jungfrau, Märtyrin
St. Ägidius Massenbuch 19.00 Messfeier
Dienstag, 07.07., Hl. Willibald, Bischof v. Eichstätt,
Glaubensbote
St. Peter u. Paul
9.00 Messfeier für Hildegard u.
Karl Bauer, Lioba Pfeuffer,
Bernd Suckfüll u. Petra Müller
Mittwoch, 08.07., Hl. Kilian, Bischof v. Würzburg und
Gefährten
Kreisseniorenzentrum
9.30 Messfeier
Gesundheitszentrum 16.00Wortgottesfeier
Donnerstag, 09.07., Hl. Augustinus Zhao Rong, Priester
Hl. Dreifaltigkeit
18.00 Rosenkranz
Hl. Dreifaltigkeit
18.30 Messfeier für Leb. u. Verst.
d. Fam. Imhof
Freitag, 10.07., Hl. Knud, König v. Dänemark, Hl. Erich, König
v. Schweden
Hl. Dreifaltigkeit
9.00 Krankenkomm. nach Absprache
St. Ägidius Massenbuch 9.00 Krankenkomm. nach Absprache
St. Peter u. Paul
18.30 Rosenkranz
St. Michael Hofstetten
18.30 Rosenkranz
St. Michael Hofstetten
19.00 Messfeier
Nr. 27/15
Öffnungszeiten des Kath. Pfarramts,
Obertorstraße 1, Tel. 3257:
Montag 9 – 11 Uhr, Dienstag 9 - 11 Uhr, Mittwoch 14 - 16 Uhr
und Donnerstag 9 – 11 Uhr
Mitgestaltung der Messfeier am Sonntag, 12. Juli 2015 in St.
Michael Hofstetten um 9 Uhr und
Hl. Dreifaltigkeit Gemünden um 10:30 Uhr durch die Gemeinschaft Sant‘ Egidio Würzburg
Die Gemeinschaft Sant‘ Egidio möchte uns im Gottesdienst wieder mal besuchen und ihr Projekt „AIDS-Bekämpfung in Afrika ist
möglich“ vorstellen. Dies geschieht in einem kurzen Beitrag in der
Messfeier und in einer anschl. Bild-Präsentation. 2002 begann
das DREAM-Programm in Mosambik zur kostenlosen Therapie
von Aidskranken. Seit dieser Zeit hat sich dieses Programm in
10 afrikanischen Ländern weiter verbreitet und findet dort große
Akzeptanz. Aktuell erhalten ca. 200.000 Menschen kostenlos
Medikamente und/oder andere Hilfs-mittel für eine umfassende
und wirkungsvolle Aidstherapie. Dieses DREAM-Programm stellt
somit eine große Hoffnung für viele Aidskranke in Afrika dar.
Freitag, 17. Juli 2015, Spiritueller „DANKESCHÖN“–Abend
im Kloster Schönau
Liebe ehrenamtliche MitarbeiterInnen aus den Gemeinden des
Pfarrverbands Gemünden! Ihre ehrenamtliche Mitarbeit in der
Gemeinde braucht immer wieder Wertschätzung und Anerkennung, denn ohne sie ginge eigentlich (fast) nichts. Deshalb
möchten die Hauptamtlichen des Pfarrverbands Gemünden mit
Ihnen einen schönen Sommerabend verbringen mit spirituellgeistlicher „Vesper“ und anschl. Feier. Diese Einladung soll ein
ausdrückliches „DANKESCHÖN“ an Sie sein für all Ihr Engagement in Gemeinde und Kirche. Es geht los mit der etwas
anders gestalteten Vesper und setzt sich dann fort gegen
20:00 Uhr mit dem gemeinsamen Sommerfest im Klostergarten,
bei schlechtem Wetter im Pilgerheim. Grillgut, Brötchen und
Getränke sind vorhanden, Salate bitte selbst mitbringen.
Anmeldung bis 06.07.2015 bei Klaus Simon: Tel. 09357-1398
oder per eMail: [email protected]
Sonntag, 26. Juli 2015, Open-Air-Familiengottesdienst auf
der Scherenburg um 10 Uhr
Im Rahmen der Scherenburg-Festspiele wird auch in diesem
Jahr wieder am letzten Juli-Sonntag ein Familiengottesdienst
auf der Scherenburg gefeiert. Für die musikalische Begleitung
sorgt die Band „Akzente“ aus Himmelstadt. Wer einen Fahrdienst wünscht, bei Rosi Kern, Tel. 5257 anmelden.
Anmeldung zur Firmung 2016 in der PG An den drei Flüssen, Gemünden
Die Pfarreiengemeinschaft „An den drei Flüssen, Gemünden,
lädt alle katholischen Schülerinnen und Schüler in den jetzigen
5. Klassen (Schuljahr 2014/15) aus Gemünden, Hofstetten und
Massenbuch, die im Jahr 2016 zur Firmung gehen möchten, zur
Firmanmeldung ein. Die Anmeldung ist möglich am Mittwoch,
8. Juli, von 16.30 bis 18 Uhr, am Donnerstag, 9. Juli, von 17
bis 18 Uhr im Pfarrbüro St. Peter und Paul, Obertorstraße 1, und
am Freitag, 10. Juli, von 16 bis 18 Uhr im Gesprächszimmer
der Pfarrei zur Heiligsten Dreifaltigkeit, Kolpingstraße 5.
Um Wartezeiten zu vermeiden, werden Termine vergeben.
Bitte deshalb um vorherige Terminabsprache mit dem
Katholischen Pfarramt Gemünden, Tel. 32 57 - Öffnungszeiten montags, dienstags und donnerstags von 9 - 11 Uhr
und mittwochs von 14 - 16 Uhr.
Pfarreiengemeinschaft
Unter der Homburg Gössenheim/
Karsbach/Wernfeld mit Filialen
Mariä Himmelfahrt Wernfeld
Samstag, 04.07., 14. Sonntag i. Jahreskreis, Minis Gr. 2
19:00 Uhr
Hl. Messe 3. Seelenamt Josef Surowka * f.
verst. Ehefrau * f. Oliva Felder u. Urban Kernwein, Eltern u. Geschwister u. Maria u. Josef
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 15 -
Felgenhauer (Messlegat) * f. Hedwig und
Albin Müller u. leb. und verst. Angehörige
(Messlegat)
Kollekte: Peterspfennig
Dienstag, 07.07.
20:00 Uhr
Dienstagsgespräch im Pfarrhaus Karsbach
Freitag, 10.07.
9:00 Uhr
Hl. Messe nach Meinung
St. Leonhard Adelsberg
Samstag, 04.07., 14. Sonntag i. Jahreskreis, Minis Gr. 1
19:00 Uhr
Wortgottesfeier
Kollekte: Peterspfennig
Mittwoch, 08.07.
18:30 Uhr
Rosenkranz f. kranke und alte Menschen
19:00 Uhr
Hl. Messe im besonderen Anliegen
Termine
Freitag, 3. Juli 19.00 Uhr Konzert mit der Band „Heaven`s
Door“ in der Kirche Gössenheim.
Anschließend besteht noch die Möglichkeit den Abend im
Pfarrheim ausklingen zu lassen!
Öffnungszeiten: Kath. Pfarramt Wernfeld
Montag u. Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr Dienstag 15.00 – 18.00
Uhr
Tel: 09351/3280 Fax: 09351/5316
e-Mail: [email protected]
Pfarrer Norbert Thoma: 09358-512
Internetadresse: www.pg-unter-der-homburg.de
Klosterkirche zum Hl. Kreuz Gemünden
Samstag, 04.07.
Keine Eucharistiefeier
Sonntag, 05.07. – Hochfest d. Hll. Frankenapostel: Kilian,
Kolonat und Totnan
7:00 Uhr
Laudes
7:30 Uhr
Konventamt
17:30 Uhr
Vesper
Nr. 27/15
St. Wendelin Langenprozelten
Sonntag, 05.07., Hochfest d. Frankenapostel Kilian, Kolonat u.
Totnan (Mini 3)
Kollekte: Anliegen d. Hl. Vaters
10:30 Uhr
Messfeier /f. Adam u. Barbara Obert /f. Alfred
Hegel u. Angeh./f. Rita, Franz u. Michael
Schiebel
Dienstag, 07.07., Hl. Willibald (Mini 1)
19:00 Uhr
Messfeier /f. Richard u. Elise Bauer /f. Gregor
u. Anna Egert u. gef. Söhne Franz und Philipp/Fam. Kraft und Breitenbach, leb. u. verst.
Angeh./f. Gerlinde Bauer (Jahrtag) und Adalbert Bauer, Fam. Ditterich, Ils, Ebert u. Hirsch
Mittwoch, 08.07.
15:00 Uhr
bis 18.00 Uhr Bücherei in der Grundschule
360. Schiffswallfahrt nach Maria Buchen am Sonntag, 12.
Juli 2015
Am Sonntag, 12. Juli, findet wieder die Schiffswallfahrt nach
Maria Buchen statt. Das Schiff legt um 7.15 Uhr an der Anlegestelle Gasthaus Betz ab. Von Steinbach aus geht es in Wallfahrt nach Maria Buchen, wo die Pilger um 9.30 Uhr Eucharistie
feiern. Nach der Mittagspause, um 12 Uhr Mariensingen in der
Kirche. Ab 12.30 Uhr in Wallfahrt zurück nach Steinbach. Von
dort aus erfolgt die Rückkehr mit dem Bus. Einladung ergeht an
alle aus der Pfarreiengemeinschaft Main-Sinn sowie Interessenten aus den umliegenden Gemeinden und Urlaubsgäste. Karten gibt es auf dem Schiff.
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Tel. 09351/3477
E-Mail: [email protected]
Montag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr,
Mittwoch: 13.30 Uhr bis 16 Uhr.
In dringenden Fällen: Pater Marek Sobkowiak/Kloster Schönau,
Tel. 09351/605382-19 und Pfarrer Peter Rüb, Tel. 09357/288.
Heilig Kreuz Schaippach
04./05.07.2015 Kollekte „Anliegen des Heiligen Vaters“
Montag, 06.07.
17:30 Uhr
Vesper mit Konventmesse
Samstag, 04.07., Hl. Ulrich, Bischof v. Augsburg und Hl.
Elisabeth, Königin
18.00 Uhr
Schaippach: Vorabendmesse
f. Konrad Czich u. verst. Angeh. /
f. Helmar Simons u. verst. Eltern Zemann u.
Simons /
Dienstag, 07.07.
Keine Eucharistiefeier
Sonntag, 05.07.
9.45 Uhr
Rieneck: Wort-Gottes-Feier
Mittwoch, 08.07.
17:30 Uhr
Vesper mit Konventmesse
Donnerstag, 09.07.
6:30 Uhr
Laudes mit Konventmesse
Freitag, 10.07.
6:30 Uhr
Laudes mit Konventmesse
14:00 Uhr
- 17:00 Uhr Anbetung in der Hauskapelle
Kirche Maria
patrona bavariae Aschenroth
Samstag, 04.07., HOCHFEST DER HLL. FRANKENAPOSTEL
KILIAN, KOLONAT UND TOTNAN
19:00 Uhr
Messfeier für Oskar (Jtg.) u. Anna Strohmenger
Mittwoch, 08.07., Hl. Kilian, Bischof v. Würzburg und
Gefährten
19:00 Uhr
Messfeier für Angehörige der Fam. Kippes
und Saar
Montag, 06.07., Hl. Maria Goretti, Jungfrau, Märtyrin
19.00 Uhr
Rieneck: Messfeier
Mittwoch, 08.07., Hl. Kilian, Bischof v. Würzburg und
Gefährten
19.00 Uhr
Schaippach: Messfeier
f. Edmund Franz u. Angeh. /
f. Wilfried Zink /
Klosterkirche Schönau
Samstag, 04.07. - Hl. Ulrich
18.00 Uhr
Amt für Wohltäter, Freunde und Förderer des
Klosters
Amt für verst. Rita und Heinrich Beyer und
Ang.
Sonntag, 05.07. - 14. Sonntag im Jahreskreis
07.30 Uhr
Amt für verst. Fam.
10.00 Uhr
Amt zu Ehren der Muttergottes mit Bitte um
Hilfe in bes. Anliegen
Amt für verst. Alfred Hegel
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 16 -
Dienstag, 07.07. - Hl. Willibald
07.15 Uhr
Laudes – Morgenlob
07.30 Uhr
Amt nach Meinung
Freitag, 10.07. - Hll. Knud, Erich und Olaf
07.15 Uhr
Laudes – Morgenlob
07.30 Uhr
Amt nach Meinung eines Kranken
Beichtgelegenheit: Samstag 17.00, Sonntag 7.00 und 10.45
außerhalb dieser Zeiten nach telef. Absprache oder Meldung
an der Klosterpforte
St. Jakobus Seifriedsburg
Samstag, 04.07. - Hl. Ulrich, Hl. Elisabeth v. Portugal
9.30 Uhr
Rosenkranz / 10.00 Uhr Requiem u. Beerdigung verst. Adolf Betz
Sonntag, 05.07. - W Hochfest der Hl. Frankenapostel Kilian,
Kolonat und Totnan, Märtyrer
10.00 Uhr
MF am Sportplatz, für die lebenden u. verstorbenen Angehörigen des SV-Seifriedsburg
Montag, 06.07. - kein Abendgottesdienst
14.00 Uhr
Seniorennachmittag am Sportplatz
Donnerstag, 09.07. - Hl. Augustinus Zhao Rong u. Gefährten
19.00 Uhr
MF verst. Michael Fleischmann u. leb. u. verst.
Angeh.
verst. Katharina, Willi u. Carmen Kneier, verst.
Rudolf Interwies
Evang.-luth. Kirchengemeinde Gemünden: Christuskirche
Sonntag, 05.07. – 5. Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr
Musikalischer Gottesdienst mit „Heavens
Door“ mit Hl. Abendmahl (Traubensaft)
Dienstag, 07.07.
09.00 Uhr
Morgenandacht im Gemeindehaus
20.00 Uhr
Mitarbeiterkreis im Gemeindehaus
Mittwoch, 08.07.
09.00 Uhr
Morgenandacht im Gemeindehaus
14. Uhr
Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus
Donnerstag, 09.07.
09.00 Uhr
Morgenandacht im Gemeindehaus
20.00 Uhr
Posaunenchor im Gemeindehaus
Freitag, 10.07.
09.30 Uhr
Gottesdienst im Kreisseniorenzentrum, St.Bruno-Str. 14
Die Termine der Kinder- und Jugendarbeit in der evang. Kirchengemeinde werden in der Rubrik des CVJM Gemünden
e.V. (www.cvjm-gemuenden.de) veröffentlicht.
Angelsportverein Gemünden 1955 e.V.
1. Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 09.07.2015
um 19:00 Uhr in der Anglerhütte am Vereissee.
Agenda:
- Vorbereitung Anglerfest 2015
- Neuaufnahmen
- Wünsche; Anträge
- Verschiedenes.
2. Arbeitseinsatz am Samstag, den 11.07.2015 am Vereinssee.
Nr. 27/15
Beginn: 9:00 Uhr
Telefonische Anmeldung bitte bei Peter Schieber (09351/2967)
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
CVJM Gemünden e.V.
1. Vorsitzender: Manfred Dorsch, Fischergasse 1, Gemünden,
Tel. 09351-6028777
Veranstaltungsort: evang. Gemeindehaus, Baumgartenweg 4
homepage: www.cvjm-gemuenden.de
mail: [email protected]
Dienstag, 07.07.15
19.30 Uhr
„Ciafo - Come in & find out“ für Jugendliche
und junge Erwachsene an wechselnden Orten.
Ansprechpartner: Lukas Albert, Tel. 0175-6974527
Mittwoch, 08.07.15
19.30 Uhr Hauskreis für Erwachsene an wechselnden
Orten, weitere Infos bei Dagmar Maxeiner, Tel.
09351-2275
Donnerstag, 09.07.15
18.30 Uhr Jugendtreff für Jugendliche ab 13 Jahren im
Schwimmbad
19.30 Uhr CVJM-Hauptausschuss bei Familie Bauer in
Schaippach
Freitag, 10.07.15
15.00 Uhr Jungschar Let’z fetz für Kinder der 4.-7. Klasse.
Ansprechpartner: Ruth Engel, Tel. 0163-2120923
16.00 Uhr CVJM-Sporttreff für Jugendliche ab 13 Jahre in
der Turnhalle des Friedrich-List-Gymnasiums
Freie Wähler-Freie Bürger Gemünden e.V.
Tagesausflug nach Kassel am Mittwoch, 02. September 2015
Die „Documenta-Stadt“ Kassel mit ihrem einzigartigen Bergpark Wilhelmshöhe ist in diesem Jahr Ziel des Tagesausfluges der Freien Wähler Gemünden. Bei einer Stadtrundfahrt
bzw. Stadtführung sind die wichtigsten Sehenswürdigkeiten
zu sehen. Als Residenz der hessischen Landgrafen begann
eine lange Blütezeit, von der noch heute einzigartige Schlossund Parkanlagen sowie Museen mit wertvollen Sammlungen
Zeugnis ablegen. Wir sehen die Martinskirche, das Ottoneum,
das Fridericianum und das Kongress Palais sowie das Palais
Bellevue. Anschl. besteht Gelegenheit zum Mittagessen in der
Innenstadt, bevor uns der Bus zum Bergpark Wilhelmshöhe
mit dem Herkules, eindrucksvolles Wahrzeichen von Kassel,
bringt. Anschl. gemeinsamer Spaziergang (evtl. mit Führung)
durch die Wasserspiele. Das Gesamtbauwerk Wilhelmshöhe
ist vielleicht das Grandioseste, das Barock in Verbindung von
Architektur und Landschaft gewagt hat. Für den Spaziergang
durch die Wasserspiele ist einigermaßen Lauf-Fitneß und Trittfestigkeit gefordert (evtl. Walking-Stöcke mitnehmen!). Schlussrast ist dann in Obererthal. Preis (ohne Führung Wasserspiele):
30,00 € pro Person. Anmeldung bis 1. Aug. 2015 bei der
Ortsvors. Hiltrud Zadra (per Telefon 09351-3152, Fax: 09351601399 oder Email: [email protected]). Nähere Informationen unter www.fw-gemuenden.de Haltestellen: 7.30 Langenprozelten/Kirche, 7.35 Uhr „Hieb“, 7.40 Gem.Rathaus, 7.45 Uhr
Gem.Bahnhof. Herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung von Gemünden und Umgebung. Wir freuen uns auf einen
interessanten und schönen Tag.
Freiwillige Feuerwehr Gemünden
Feuerwehr besucht Heimatfest
Am kommenden Freitag, den 03. Juli besucht die Feuerwehr
Gemünden den „Tag der Betriebe“ .
Treffpunkt ist um 19.30 Uhr im Festzelt. Plätze sind reserviert.
Hierzu sind alle Miglieder/innen herzlich eingeladen.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 17 -
Termine Festbesuche
Folgende Einladungen liegen vor:
Sonntag, 05. Juli Sommerfest 125 Jahre FFW Sachsenheim
Sonntag, 12. Juli 150 Jahre FFW Lohr (Teilnahme Festzug)
Sonntag, 26. Juli 145 Jahre FFW Burgsinn
Sonntag, 16. August 140 Jahre FFW Aschenroth/Neutzenbrunn
Gemünden aktiv e.V.
Samstag, 11. Juli, ab 17.00 Uhr: Erstes Klein Venedig Fest
Der Bereich zwischen Mühlgraben und Lindenwiese präsentiert
sich bei einem Musik- und Lichterfest. Bei diesem SommerEvent wird die Uferpromenade sowie Klein Venedig illuminiert
– ein eigens vom GFH errichteter Steg lädt zum Flanieren über
den Mühlgraben ein. Auch eine Gondelfahrt steht auf dem
Programm. Selbstverständlich ist auch für das leibliche Wohl
bestens gesorgt.
Musik: 17.00 – 19.00 : Fischertrachtenkapelle, ab 19.30 Uhr:
Saitenmusik
Achtung: Findet nur bei schönem Wetter statt.
Naturpark Spessart e.V.
Einladung zur Schulung und Fortbildung der Wanderwegmarkierer
Hallo liebe Wanderfreundin, lieber Wanderfreund, Du hast
Interesse und Bereitschaft den Spessartbund und Naturpark
Spessart bei der Wegearbeit zwischen Sinngrund, Gemünden
und Gräfendorf zu unterstützen?
Die Markierung der Wanderwege ist unsere Visitenkarte im
Spessart. Die nachhaltige Pflege der Markierungen ist unsere
wichtigste Aufgabe für alle Wanderer und auch für den sanften
Tourismus im Spessart. Um für diese Aufgabe gut gerüstet zu
sein, ist es notwendig eine eintägige Schulung zu besuchen
bei der alle Einzelheiten der Wegmarkierung in Theorie und
Praxis und viele Infos zusätzlich vermittelt werden.
Der Praxisteil findet im Freien statt, daher bitte auf wetterentsprechende Kleidung und festes Schuhwerk achten.
Termin ist Samstag, 18. Juli 2015 in 97775 Burgsinn, Kirchstraße 23, Gasthof Bayerischer Hof im Saal 2. Stock
Beginn 9:30 Uhr, Ende gegen 17:00 Uhr.
Wir bitten um Anmeldung per Email möglichst bis 29.6. an das
Wegemanagement des Spessartbundes ([email protected]) oder notfalls tel. unter 06028-210678.
Bei dieser Veranstaltung wird auch für das leibliche Wohl
gesorgt. Es gibt frei, nichtalkoholische Getränke sowie ein Mittagessen. Bei der Anmeldung kann schon gleich mitgeteilt werden, ob jemand evtl. vegetarische Kost möchte.
Zum Abschluss bekommt jeder Teilnehmer den Markiererausweis überreicht. Aus diesem Grund benötige ich Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort mit Postleitzahl, Telefonnummer sowie die Mailadresse falls vorhanden.
Bitte die Daten bei der Anmeldung mit angeben.
Diese Daten dienen ausschließlich zum internen Gebrauch und
werden nicht weitergegeben. Es entstehen keine Teilnahmegebühren für den jeweiligen Teilnehmer.
Selbsthilfegruppe Gemünden nach Krebs
Monatstreffen der Selbsthilfegruppe Gemünden nach Krebs:
Mittwoch 08.07.2015, 14:00 Uhr im Kolpinghaus Gemünden.
Betroffene, Angehörige u. Interessierte sind herzlich willkommen.
Nähere Infos unter:
09357-1560
09351-909 91 45
Christine Füller
Doris Wunderlich
Nr. 27/15
Siedlervereinigung Gemünden a. Main e.V.
Zum Annafest lädt die Siedlervereinigung Gemünden für
Samstag, den 18. Juli 2015, ein. Wie üblich findet das Fest
in der Annastraße statt; Beginn ist um 15 Uhr mit Kaffee und
Kuchen. Gegen 18 Uhr ist die Ehrung von „großen und kleinen Annas“ vorgesehen. Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
Selbstverständlich wird Annalikör und Anna-Royal angeboten.
Geschützt vor Sonne und/oder Regenschauern können die
Besucher die Atmosphäre dieses Straßenfestes genießen. Die
gesamte Bevölkerung ist zu diesem Fest eingeladen.
Hinweis auf den nächsten Termin: Die Siedler unternehmen am
15. August wieder eine Wanderung. Start ist um 10 Uhr am Tannenwäldchen. Ziel und Route werden noch bekanntgegeben.
Tennisclub Gemünden e.V.
Arbeitseinsätze zur Pflege des Vereinsgeländes und der
Tennisplätze
Ab sofort finden mittwochs (Beginn 18.30 Uhr) und ab 18.7.
samstags bis auf weiteres (Beginn 9.30 Uhr) die notwendigen
Arbeitseinsätze zur Pflege des Vereinsgeländes des Tennisclubs
Gemünden a.Main e.V. statt. Die Vorstandschaft bittet um rege
Teilnahme. Es gibt viel zu tun - packen wir es gemeinsam an!
Theaterring O
Liebe Freunde des Mainfrankentheaters, am Sonntag, den
05.07.2015 besuchen wir „CAFE REWUE“ ein Schauspiel mit
Musik aus 100 Jahren
Beginn der Vorstellung: 19.30 Uhr
Ende der Vorstellung:
ca. 22.00 Uhr
Die Busabfahrzeiten in das Mainfrankentheater Würzburg sind
an folgenden Stellen:
17.30 Uhr Weyersfeld
17.48 Uhr Gemünden Kreisseniorenzentrum
17.56 Uhr Gemünden Rathaus
18.00 Uhr Aldi Gemünden
18.08 Uhr Wernfeld Gemeindehaus
Rückfahrt ab Würzburg Mainfrankentheater: nach Absprache
Neuanmeldungen und Informationen zum Theaterring O
Gemünden bei: Josef Brönner, Dirmbachstr. 27, 97737 Gemünden – Wernfeld, Tel. 09351/3499
Vorschau für die Spielzeit 2015-2016
1. So. 27.09.2015 DER REVISOR von Nikolai Gogol
2. Sa. 31.10.2015 OTELLO Oper von Giuseppe Verdi
3. So. 06.12.2015 ALESSANDRO NELL‘INDIE (Alexander in
Indien) Oper von Baldassare Galuppi
4. Sa. 02.01.2016 JEKYLL&HYDEEB Musical von Frank Wildhorn und Leslie Bricusse |
5. Sa. 13.02.2016 SCHEHERAZADE Ballett von Anna Vita mit
Musik von Nikolai Rimski-Korsakow |
6. Sa. 26.03.2016 TOD EINES HANDLUNGSREISENDEN von
Arthur Miller
7. Sa. 23.04.2016 LINCHPIN / DIE GLASMENAGERIE Ballette
von Can Arslan / lvan Alboresi
8. So. 05.06.2016 DIE LUSTIGEN WEIBER VON WINDSOR
Komische Oper von Otto Nicolai
Allgem. Sportvereinigung
Hofstetten 1949 e.V.
Sportfest am 11.07.2015
Die ASV-Hofstetten lädt alle Mitglieder sowie die gesamte Ortsbevölkerung zu ihrem diesjährigen Sportfest am 11.07.2015
ab 14.30 Uhr am Sportplatz ein.
So wie in den vergangenen Jahren wird auch dieses Jahr wieder
ein Fußballtunier stattfinden, bei welchem jeder mitmachen kann.
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
- 18 -
Ein Einlagespiel unserer jüngsten Fußballer (U9) ist geplant.
Für das leibliche Wohl ist mit Bratwurst, Steak, Currywurst,
Pommes sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt.
Die Anmeldungen für das Fußballtunier nehmen Christoph
Rüb unter der 09351-3242 sowie Günther Müller unter der
09351-5253 entgegen. Ebenso hängt eine Teilnehmerliste im
ASV-Sportheim aus.
Auf Ihr Kommen freut sich der ASV Hofstetten.
SOS Dorfgemeinschaft Hohenroth
Am Samstag, 11. Juli 2015, 19.30 Uhr gibt das Märchenensemble vom Eurhythmeum Stuttgart ein Gastspiel im Festsaal
der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth. Aufgeführt wird das
bekannte Märchen der Brüder Grimm: „Schneewittchen und
die sieben Zwerge“.
Die elf Mitglieder des internationalen Märchenensembles
haben Schneewittchen schon viele Male in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt, auch in Italien, China und
Südkorea.
Mit ausdrucksvollen Gesten und Bewegungen werden die
Motive wie Unschuld, Neid, Hilflosigkeit, Liebe und Befreiung
farbig dargestellt.
Die Aufführung in Hohenroth dauert eine Stunde. Der Eintritt ist
frei, um eine Spende wird gebeten.
360 Jahre Buchenwallfahrt
Langenprozelten
Die Pfarrgemeinde St. Wendelin Langenprozelten führt am
Sonntag, den 12. Juli 2015 die alljährliche Schiffs- und Fußwallfahrt nach Maria Buchen durch.
Abfahrt ist um 7.15 Uhr ab Anlegestelle Gasthaus Betz (Parkplätze sind vorhanden) mit dem Schiff nach Steinbach. Von
dort ca. 1 Std. Fußmarsch durch das Buchental nach Maria
Buchen. Der Wallfahrtsgottesdienst findet um 9.30 Uhr statt,
das Mariensingen in der Wallfahrtskirche um 12.00 Uhr.
Der Rückmarsch nach Steinbach startet um 12.30 Uhr, von dort
erfolgt die Rückfahrt mit dem Bus über Hofstetten und Gemünden nach Langenprozelten.
Der Fahrpreis beträgt für Erwachsene 10,00 €uro, für Kinder bis
14 Jahre 5,00 €uro. Die Fahrkarten sind auf dem Schiff erhältlich.
Auskunft erteilt Gertrud Pabst, Tel. 09351/3383
Freiwillige Feuerwehr Langenprozelten
Besuch des Feuerwehrfestes Lohr am 10.07.2015
Wir werden das Feuerwehrfest 150 Jahre FFW Lohr am
10.07.2015 besuchen.
Treffpunkt: Freitag, den 10.07.2015 um 19.00 Uhr am Feuerwehrhaus - mit Feuerwehr-T-Shirt!
Musikverein Langenprozelten 1982
Proazeller Musikanten:
Die Proazeller Musikanten treffen sich am Sonntag, 5. Juli, um
10 Uhr im Hotel-Gasthof Zum Letzten Hieb zur Unterhaltung
zum Frühschoppen.
Probetermine:
Die Jugendgruppe probt am Dienstag, 7. Juli. Beginn ist um
18 Uhr im Musikheim.
Im Anschluss um 19.30 Uhr Proazeller Musikanten.
Nr. 27/15
Schuljahrgang
Der Jahrgang 1940/41 trifft sich am Freitag, den 10. Juli 2015
um 19.30 Uhr zum Stammtisch im Gasthaus Betz in Langenprozelten.
Schützenverein
Langenprozelten 1954 e.V.
Königsschießen
am 05.07.2015 von 10.00-12.00 Uhr, am 06.07.2015 und
09.07.2015 von 19.00-22.00 Uhr sowie am 12.07.2015 von
10.00-12.00 Uhr.
Der König wird am Sonntag, 26.07.2015 im Rahmen der
Königsfeier ausgeschossen.
Teilnehmer aktive und passive Vereinsmitglieder.
Wanderverein Langenprozelten
Mittwochwanderung am 8. Juli 2015
Wanderung von Diebach unterhalb vom Sturmiusberg, hinüber
nach Untererthal, hinauf zur „Vinicahütte“. Dort ist eine zünftige
Einkehr bei Sandra geplant.
Die Tour führt ca. 12 km durch Wald u. Feld.
Wir treffen uns um 10 h. am Haltepunkt Kleingemünden zur
Fahrt mit der Saaletalbahn um 10.15 h. Rückfahrt ist um 17 h ab
Hammelburg – Bahnhof.
Für die Gruppenfahrt und die Einkehr ist eine Anmeldung
bis spät. Dienstag, 7. Juli bei Heribert Amrhein, Tel. 1407
erwünscht.
Bitte ausreichend Getränke sowie Wanderstöcke mit bringen.
Die Führung übernimmt: Wanderfreund Edwin Reuther.
Gäste sind gerne willkommen. Frisch auf!
SV Schaippach 1967 e.V.
Am 6.7.2015 findet die nächste Ausschussversammlung im
Sportheim statt. Beginn 19:30 Uhr.
Jeden Donnerstag ab 17:30 Uhr Rentnerschoppen im Sportheim.
Sportverein 1946 Seifriedsburg e.V.
Sportfest vom 4. bis 6. Juli 2015
Der SV Seifriedsburg lädt heuer wieder Anfang Juli zu seinem
traditionellen Sportfest ein. Neben den Fußballbegegnungen
im Jugend- und Seniorenbereich steht ein Kleinfeldturnier für
Freizeitmannschaften am Samstag; sowie der Gottesdienst mit
anschl. Mittagstisch am Sonntag, außerdem der Seniorentreff
am Montag auf dem Programm. Für das leibliche Wohl ist wie
immer bestens gesorgt, auf der Speisekarte stehen u.a. Pizza
und Haxen.
Das Programm im einzelnen:
Samstag, 4. Juli
ab 12.30 Uhr 4. U11-Kleinfeldturnier um den „WWS-Pokal“
mit den Mannschaften
SG Aura/Fellen, TSV Karlburg, FV Langenprozelten/Neuendorf, FC Gössenheim, SpVgg
Wartmannsroth und FV Gemünden/Seifriedsburg I, II, III
ab 16.00 Uhr 4. Kleinfeldturnier für Theken- und Freizeitmannschaften um den „WWS-Pokal“
ab 19.00 Uhr „Faszination Elfmeterschießen“
Sonntag, 5. Juli
10.00 Uhr
Gottesdienst am Sportgelände
Gemünden a. Main (3. Juli 2015)
ab 11.00 Uhr
12.00 Uhr
14.00 Uhr
16.00 Uhr
18.00 Uhr
ab 14.00 Uhr
ab 16.00 Uhr
Montag, 6. Juli
14.00 Uhr
- 19 -
Nr. 27/15
Mittagstisch
Blitzturnier der U9-Junioren
Einlagespiel der U6/U7-Junioren
FV Langenprozelten/Neuendorf - SV Gräfendorf
FC Hammelburg - SG Burgsinn
FV Gemünden/Seifriedsburg – FV Wernfeld/
Adelsberg
ist die Kaffeebar geöffnet
Ofenfrische Pizza
Seniorentreff bei Kaffee und Kuchen im/am
Sportheim
17.00 Uhr
Einlagespiel U13-Junioren
18.30 Uhr
RaiBa MSP - Fa. Gerresheimer Lohr GmbH
ab 17.00 Uhr gegrillte Haxen
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
SV 1946 Seifriedsburg e.V.
Freiwillige Feuerwehr Wernfeld
Festbesuch
Die Freiwillige Feuerwehr Wernfeld besucht das Stiftungsfest
der Feuerwehr Sachsenheim.
Treffpunkt ist am 05. Juli um 08:30 Uhr in Wernfeld am
Brünnle, zur Teilnahme am Festgottesdienst und anschließendem Festbesuch.
Die Teilnahme erfolgt in Dienstuniform.
Kyffhäuser- und
Schützenkameradschaft Wernfeld
Großkaliberschießen
Am Sonntag, 05.07.2015 von 09:00 bis 12:00 Uhr
Am Donnerstag, 09.07.2015 von 18:00 bis 21.00 Uhr.
Turn- und Sportverein 1899/1928 e.V.
Wernfeld
Arbeitseinsatz beim TSV WERNFELD
Am Samstag, dem 04.07.2015 findet ab 09:00 Uhr am Sportgelände des TSV Wernfeld ein Arbeitseinsatz für das bevorstehende Sportfest statt.
Es wird um rege Teilnahme aller Altersgruppen gebeten.
Für Essen, Getränke und gute Laune ist gesorgt.
Die Vorstandschaft
Wanderclub Wernfeld
Unterwegs ist der Wanderclub Wernfeld wieder am Mittwoch,
den 8. Juli 2015. Treffpunkt ist um 13 Uhr am „Brünnle“ und
über dem Dirmbachweg geht es dann durch den Sachsenheimer- und Gambacherwald am „Franzosenkreuz“ vorbei nach
Sachsenheim zur Einkehr im Sängerheim. Dort ist gemütliches
Beisammensein. Heimwärts geht es dann über den Radweg.
Neue Mitwanderer und Feriengäste sind herzlich eingeladen.
Impressum
Mitteilungsblatt
der Stadt Gemünden a. Main
Amtliche Bekanntmachungen
von der Stadtverwaltung
Das Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden a. Main erscheint wöchentlich jeweils
freitags und wird grundsätzlich an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt, soweit dies gewünscht wird.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Erste Bürgermeister der Stadt Gemünden a. Main Jürgen Lippert,
Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a. Main
Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Teil und den Anzeigenteil:
Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG.
– Jährlicher Bezugspreis: 5,- € – erhätlich nur im Abonnement über die Stadtverwaltung, Vorzimmer (Tel. 09351/8001-17 oder -18).
– Einzelexemplare werden auf Wunsch gegen Portokostenersatz von der
Stadtverwaltung der Stadt Gemünden a. Main versandt.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Gemäß Art. 8, Abs. 3 des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
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- 20 -
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Samstag, 4. Juli
ab 19.00 Uhr Musikalische Unterhaltung mit „Ihr und Mir“
Sonntag, 5. Juli
ab 11.00 Uhr spielen für Sie die Proazeller Musikanten
dazu gibt es ein leckeres Weißwurstfrühstück
ab 17.30 Uhr Musikalische Unterhaltung mit „Silmartino“
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Pflege & Therapie
97737 Gemünden • Klinikstraße 1 • Tel. 09351 8030
[email protected] • www.gsmsp.de
Gemünden a. Main
in den Sommermonaten.
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Es wird viel passieren.
Beach-Parties, Open-Air-Kinos, Freiluft-Konzerte,
Sommerfeste, Grill-Abende, Flohmärkte, SportEvents, Wanderungen, Bootstouren, Volksfeste und,
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Machen Sie das Beste aus Ihren Sommermonaten.
Viele Tipps gibt‘s wie immer im Veranstaltungskalender von localbook.
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