Teilnehmerfragebogen zum Eintritt - HWK-Gera

Teilnehmerfragebogen zum Eintritt
in eine Maßnahme, die nach der Ausbildungsrichtlinie (ÜLU) gefördert wird
Formularversion: V 1.3 vom 23.06.15
Der Fragebogen ist einmalig beim ersten Eintritt in eine
ESF-Förderung durch den Teilnehmenden auszufüllen!
Aktenzeichen
ABH 160003
Zuwendungsempfänger
Handwerkskammer für Ostthüringen
5
Identifikationsnummer Kammer
Identifikationsnummer Ausbildungsvertrag (aus Ausbildungsrolle)
1. Allgemeine Daten
Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann.
Name, Vorname
Anschrift
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Bitte ankreuzen, wenn Sie obdachlos oder wohnungslos sind.
E-Mail-Adresse
Telefonnummer:
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer sind keine Pflichtfelder. Die Angaben werden ausschließlich verwendet, um
durch eine Befragung zu erheben, welchen Erwerbsstatus die Teilnehmer/innen sechs Monate nach Austritt aus der
ESF-geförderten Ausbildung haben. Der Freistaat Thüringen ist zur Durchführung solcher Befragungen nach der
ESF-Verordnung verpflichtet.
2. Geburtsdatum
Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann.
3. Eintrittsdatum in den ersten Lehrgang
Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann.
4. Geschlecht
Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann.
weiblich
männlich
5. Schulabschluss
Was ist Ihr höchster erreichter Schulabschluss?
Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann.
kein Schulabschluss, Schulabschluss unterhalb Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
mittlerer Abschluss/Realschulabschluss
Abitur/Hochschulreife, Fachhochschulreife
Fragebogen zum Eintritt - Seite 1 von 2
Name, Vorname
6. Teilnehmer/in aus einem Alleinerziehendenhaushalt mit abhängigen Kindern
Leben Sie in einem Alleinerziehendenhaushalt?
Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann.
Erläuterung: Sie leben dann in einem Alleinerziehendenhaushalt, wenn Sie
a) als alleinerziehende Mutter/alleinerziehender Vater mit ihrem bzw. ihren unter 18-jährigen Kind/ern oder ihrem bzw. ihren 18- bis 24jährigen Kind/ern zusammen leben, das/die von Ihnen wirtschaftlich abhängig ist/sind.
b) oder selbst als abhängiges Kind nur mit einem Ihrer Elternteile zusammenleben.
ja, ich lebe in einem Alleinerziehendenhaushalt
nein
7. Teilnehmer/in mit Migrationshintergrund oder aus anerkannter Minderheit
Haben Sie einen Migrationshintergrund oder gehören Sie einer anerkannten Minderheit an?
Erläuterung: Die Frage ist mit "ja" zu beantworten, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Sie besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie wurden in Deutschland eingebürgert.
- Sie sind nicht auf dem Boden der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren und sind nach 1949 zugewandert.
- Ihre Mutter und/oder Ihr Vater sind nach 1949 aus dem Ausland zugewandert.
- Ihre Mutter und/oder Ihr Vater wurden als Ausländer in Deutschland geboren.
- Sie gehören der anerkannten Minderheit der Sinti und Roma an.
ja, ich habe einen Migrationshintergrund bzw. gehöre einer anerkannten Minderheit an
nein
keine Angabe
8. Teilnehmer/in mit Behinderung
Besitzen Sie einen Behindertenausweis oder einen gleichwertigen amtlichen Nachweis?
ja
nein
keine Angabe
X
Ich bestätige die Richtigkeit der o. g. Angaben.
X
Ich bestätige, dass ich das "Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Teilnehmerdaten" erhalten habe.
Ihre Unterschrift bzw. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
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Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Teilnehmerdaten
zu einer Maßnahme, die nach der Ausbildungsrichtlinie (ÜLU) gefördert wird
Formularversion: V 1.3 vom 23.06.15
Das Projekt bzw. die Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
mitfinanziert. Grundlage der Datenerhebung sowie deren Verarbeitung und Nutzung sind
verbindliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Verordnungen VO (EU) Nr. 1303/2013
und VO (EU) Nr. 1304/2013; insbesondere der Anhang I, der die zu erfassenden Daten näher
bestimmt), das Thüringer Datenschutzgesetz und das Operationelle Programm des Europäischen
Sozialfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020, in welchem festgelegt wurde, mit welchen
Indikatoren die Ergebnisse der Förderung gemessen werden.
Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch die Europäische Union ist die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung von Teilnehmerdaten, die gemäß dem zu dem Projekt bzw. der
Maßnahme gehörenden Erhebungsbogen abzufordern sind. Vgl. auch
www.gfaw-thueringen.de
Zum Zeitpunkt des Eintritts in das Projekt werden Angaben zur persönlichen und beruflichen
Situation erhoben. Der Erhebungsbogen enthält auch Fragen zu einer möglichen Behinderung und
zu einem möglichen Migrationshintergrund. Fehlende Angaben zu diesen beiden Fragen führen
nicht zum Ausschluss aus dem Projekt.
Auf Basis der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail oder Telefonnummer) wird zudem bei einer
Stichprobe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine weitere Befragung durchgeführt, die darauf
zielt, die berufliche Situation sechs Monate nach Austritt aus dem Projekt zu erheben.
Damit der Freistaat Thüringen seinen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission
vollumfänglich nachkommen kann, ist es Fördervoraussetzung, die Teilnehmerdaten im Projekt
bzw. der Maßnahme vollständig zu erfassen. Hierzu ist der Träger der Maßnahme beauftragt und
hierbei zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Die erhobenen Daten werden im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie über das bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) bzw. der Thüringer Aufbaubank (TAB) betriebene Portal erfasst und bei der
TAB in einer Datenbank gespeichert. Anschließend werden sie in zusammengefasster Form, also
ohne Namen und Adresse, für die Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Kommission
übermittelt.
Die Daten dienen darüber hinaus dazu, die Wirksamkeit und die Effizienz der Unterstützung aus
dem Europäischen Sozialfonds zu bewerten. Sie werden für diesen Zweck unter Berücksichtigung
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Forschungsinstituten zur Verfügung gestellt, die mit
der Evaluierung der ESF-Förderung im Freistaat Thüringen beauftragt werden.
Die Daten werden gelöscht, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Merkblatt