Teilnehmerfragebogen zum Eintritt in eine Maßnahme, die nach der Ausbildungsrichtlinie (ÜLU) gefördert wird Formularversion: V 1.3 vom 23.06.15 Der Fragebogen ist einmalig beim ersten Eintritt in eine ESF-Förderung durch den Teilnehmenden auszufüllen! Aktenzeichen ABH 160003 Zuwendungsempfänger Handwerkskammer für Ostthüringen 5 Identifikationsnummer Kammer Identifikationsnummer Ausbildungsvertrag (aus Ausbildungsrolle) 1. Allgemeine Daten Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann. Name, Vorname Anschrift Straße, Hausnummer PLZ Ort Bitte ankreuzen, wenn Sie obdachlos oder wohnungslos sind. E-Mail-Adresse Telefonnummer: Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer sind keine Pflichtfelder. Die Angaben werden ausschließlich verwendet, um durch eine Befragung zu erheben, welchen Erwerbsstatus die Teilnehmer/innen sechs Monate nach Austritt aus der ESF-geförderten Ausbildung haben. Der Freistaat Thüringen ist zur Durchführung solcher Befragungen nach der ESF-Verordnung verpflichtet. 2. Geburtsdatum Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann. 3. Eintrittsdatum in den ersten Lehrgang Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann. 4. Geschlecht Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann. weiblich männlich 5. Schulabschluss Was ist Ihr höchster erreichter Schulabschluss? Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann. kein Schulabschluss, Schulabschluss unterhalb Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss mittlerer Abschluss/Realschulabschluss Abitur/Hochschulreife, Fachhochschulreife Fragebogen zum Eintritt - Seite 1 von 2 Name, Vorname 6. Teilnehmer/in aus einem Alleinerziehendenhaushalt mit abhängigen Kindern Leben Sie in einem Alleinerziehendenhaushalt? Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der ESF-geförderten Maßnahme nicht erfolgen kann. Erläuterung: Sie leben dann in einem Alleinerziehendenhaushalt, wenn Sie a) als alleinerziehende Mutter/alleinerziehender Vater mit ihrem bzw. ihren unter 18-jährigen Kind/ern oder ihrem bzw. ihren 18- bis 24jährigen Kind/ern zusammen leben, das/die von Ihnen wirtschaftlich abhängig ist/sind. b) oder selbst als abhängiges Kind nur mit einem Ihrer Elternteile zusammenleben. ja, ich lebe in einem Alleinerziehendenhaushalt nein 7. Teilnehmer/in mit Migrationshintergrund oder aus anerkannter Minderheit Haben Sie einen Migrationshintergrund oder gehören Sie einer anerkannten Minderheit an? Erläuterung: Die Frage ist mit "ja" zu beantworten, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: - Sie besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit. - Sie wurden in Deutschland eingebürgert. - Sie sind nicht auf dem Boden der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren und sind nach 1949 zugewandert. - Ihre Mutter und/oder Ihr Vater sind nach 1949 aus dem Ausland zugewandert. - Ihre Mutter und/oder Ihr Vater wurden als Ausländer in Deutschland geboren. - Sie gehören der anerkannten Minderheit der Sinti und Roma an. ja, ich habe einen Migrationshintergrund bzw. gehöre einer anerkannten Minderheit an nein keine Angabe 8. Teilnehmer/in mit Behinderung Besitzen Sie einen Behindertenausweis oder einen gleichwertigen amtlichen Nachweis? ja nein keine Angabe X Ich bestätige die Richtigkeit der o. g. Angaben. X Ich bestätige, dass ich das "Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Teilnehmerdaten" erhalten habe. Ihre Unterschrift bzw. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind Fragebogen zum Eintritt - Seite 2 von 2 Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Teilnehmerdaten zu einer Maßnahme, die nach der Ausbildungsrichtlinie (ÜLU) gefördert wird Formularversion: V 1.3 vom 23.06.15 Das Projekt bzw. die Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Grundlage der Datenerhebung sowie deren Verarbeitung und Nutzung sind verbindliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Verordnungen VO (EU) Nr. 1303/2013 und VO (EU) Nr. 1304/2013; insbesondere der Anhang I, der die zu erfassenden Daten näher bestimmt), das Thüringer Datenschutzgesetz und das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020, in welchem festgelegt wurde, mit welchen Indikatoren die Ergebnisse der Förderung gemessen werden. Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch die Europäische Union ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Teilnehmerdaten, die gemäß dem zu dem Projekt bzw. der Maßnahme gehörenden Erhebungsbogen abzufordern sind. Vgl. auch www.gfaw-thueringen.de Zum Zeitpunkt des Eintritts in das Projekt werden Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation erhoben. Der Erhebungsbogen enthält auch Fragen zu einer möglichen Behinderung und zu einem möglichen Migrationshintergrund. Fehlende Angaben zu diesen beiden Fragen führen nicht zum Ausschluss aus dem Projekt. Auf Basis der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail oder Telefonnummer) wird zudem bei einer Stichprobe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine weitere Befragung durchgeführt, die darauf zielt, die berufliche Situation sechs Monate nach Austritt aus dem Projekt zu erheben. Damit der Freistaat Thüringen seinen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission vollumfänglich nachkommen kann, ist es Fördervoraussetzung, die Teilnehmerdaten im Projekt bzw. der Maßnahme vollständig zu erfassen. Hierzu ist der Träger der Maßnahme beauftragt und hierbei zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die erhobenen Daten werden im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über das bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) bzw. der Thüringer Aufbaubank (TAB) betriebene Portal erfasst und bei der TAB in einer Datenbank gespeichert. Anschließend werden sie in zusammengefasster Form, also ohne Namen und Adresse, für die Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Kommission übermittelt. Die Daten dienen darüber hinaus dazu, die Wirksamkeit und die Effizienz der Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds zu bewerten. Sie werden für diesen Zweck unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Forschungsinstituten zur Verfügung gestellt, die mit der Evaluierung der ESF-Förderung im Freistaat Thüringen beauftragt werden. Die Daten werden gelöscht, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Merkblatt
© Copyright 2024 ExpyDoc