Protokoll der Gemeindeversammlung Datum Montag, 14. Dezember 2015 Ort Gemeindezentrum, Pfarreisaal Vorsitz Gemeindepräsident Edgar Kupper Protokoll Gemeindeschreiber Stefan Schaad Stimmenzähler Kurt Bader Roger Probst Anwesend 35 Stimmberechtigte Zeit 20.00 Uhr bis 21.50 Uhr 2/2015 Traktanden 1. Zweckverband ARA Falkenstein - Genehmigung der Aufnahme der Einwohnergemeinde Welschenrohr in den Zweckverband 2. Investitionsprogramm 2016, Krediterteilungen: a) Ausbau Haulenstutz inkl. Strassenbeleuchtung sowie Wasser- und Abwasserleitung 650‘000 Franken b) Umrüstung der Strassenbeleuchtung mit LED-Leuchten 280‘000 Franken c) Anschaffung Leckortungs-System für die Wasserversorgung 3. Beschlussfassung über das Budget 2016 inkl. Gebühren- und Entschädigungsansätze sowie den Steuerbezug und die FeuerwehrErsatzabgabe pro 2016 4. Verschiedenes 1 85‘000 Franken Gemeindepräsident Edgar Kupper begrüsst zur diesjährigen ordentlichen BudgetGemeindeversammlung. Er berichtet einleitend, dass das Budget 2016 erstmals gemäss dem neuen harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) erstellt worden ist. Zudem kommt im Jahr 2016 erstmals die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben des Kantons Solothurn (NFA SO) zur Anwendung. Diese beiden Neuerungen bedeuteten für die Gemeindeverwaltung eine beträchtliche Mehrarbeit. So sind auch der Voranschlag 2015 und die Rechnung 2014 entsprechend „umgeschlüsselt“ worden. Dennoch ist das nun vorliegende Budget 2016 nicht ohne weiteres vergleichbar mit dem Voranschlag 2015. Der Vorsitzende stellt einleitend fest, dass die heutige Versammlung zweimal im Anzeiger Thal Gäu Olten ausgekündet und somit ordnungsgemäss einberufen worden ist. Die Traktandenliste wird ohne Wortbegehren genehmigt. Bei 35 anwesenden Stimmberechtigten beträgt das absolute Mehr 18 Stimmen. 1. Zweckverband ARA Falkenstein - Genehmigung der Aufnahme der Einwohnergemeinde Welschenrohr in den Zweckverband Der Zweckverband ARA Falkenstein (ZAF) beschloss an der 100. Delegiertenversammlung vom 24.4.2013, dass der Anschluss der ARA Welschenrohr an die ARA Falkenstein vollzogen wird. Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Welschenrohr vom 22.6.15 ^stimmte diesem Anschluss zu. Damit Welschenrohr mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2016 beginnen kann, bedingt es vorgängig die Zustimmung jeder Verbandsgemeinde des ZAF per Gemeindeversammlungsbeschluss zur Aufnahme der Einwohnergemeinde Welschenrohr in den Zweckverband ARA Falkenstein als neue Verbandsgemeinde. Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Welschenrohr vom 30.11.15 genehmigte die Statuten Ausgabe 2016 des ZAF und beschloss einen Bruttokredit von 1,65 Mio Franken für den Bau der Abwasserleitung ARA Welschenrohr an den ZAF sowie den Rückbau der ARA Welschenrohr. Die Diskussion zu Eintreten wird nicht benützt. Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Detailberatung: Gemeindepräsident Edgar Kupper ergänzt, dass es heute lediglich um die Aufnahme der Einwohnergemeinde Welschenrohr als neue Verbandsgemeinde des ZAF geht. Dabei stellt er den neuen § 3 Abs. 1 „Mitgliedschaft“ der Statuten vor. Die Änderung der Statuten wird an einer kommenden Gemeindeversammlung traktandiert werden. Gemeindepräsident Edgar Kupper berichtet, dass der ZAF in Anbetracht der erbrachten Leistungen der Einwohnergemeinde Welschenrohr mit dem Betrieb einer ARA, wie den anstehenden Investitionen, auf eine Anschlussgebühr bzw. eine Einkaufssumme verzichten wird. 2 Diskussion: Jonas Flück fragt, ob die Gemeinde Langenbruck ebenfalls in den ZAF aufgenommen wird. Das Wort „inkl.“ verwirrt (Holderbank inkl. Langenbruck). Gemeindepräsident Edgar Kupper antwortet, dass Langenbruck wahrscheinlich nur als Teil der Gemeinde Holderbank Mitglied ist, und schlägt vor, dass diesbezüglich die neue Fassung der Statuten abgewartet wird. Beschluss: Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig: 1. 2. Aufnahme der Einwohnergemeinde Welschenrohr als weitere Verbandsgemeinde in den Zweckverband ARA Falkenstein (ZAF). Investitionsprogramm 2016, Krediterteilungen: Gemeindepräsident Edgar Kupper hält einleitend fest, dass insgesamt drei Investitionskredite beantragt werden. Die Netto-Investitionssumme beläuft sich auf 666‘900 Franken, was relativ hoch ist. a) Ausbau Haulenstutz inkl. Strassenbeleuchtung sowie Wasser- und Abwasserleitung 650‘000 Franken Gemeindepräsident Edgar Kupper erläutert, dass bereits im Jahre 2005 ein Planungskredit für den Ausbau des Haulenstutzes gesprochen wurde. Die Ausführung wurde damals jedoch aus Kostengründen zurückgestellt. Heute drängt sich der Ausbau aus. Der Haulenstutz befindet sich in einem schlechten Zustand. Zudem fehlt die Strassenbeleuchtung. Gemeindepräsident Edgar Kupper stellt das Projekt Ausbau Haulenstutz mit den vorgesehenen Massnahmen und dem Terminplan vor. Er legt dazu eine Folie auf. Massnahmen: - Ausbau gesamte Strasse gemäss Strassen- und Baulinienplan; - Berücksichtigung spezieller Verhältnisse (Gartenmauern, nahestehende Gebäude usw.); - Erstellen neuer Strassenentwässerung; - Erstellen neuer Strassenbeleuchtung; - Ersatz bestehender Wasserleitungen bis Haulenweg; - Sanierung bestehender Kanalisationsleitung (Inlining); - Ersatz bestehender Sauberwasserleitungen im Bereich Kantonsstrasse (Thalstrasse); - Anschluss Sauberwasser an Entwässerungsleitung im Bereich Schwarzacker. 3 Gemeindepräsident Edgar Kupper berichtet, dass letzte Woche die Anstösser über das Bauvorhaben und die zu erwartenden Erschliessungsbeiträge (Perimeter) informiert worden sind. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 650‘000 Franken. Die Diskussion zu Eintreten wird nicht benützt. Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Detailberatung: Gemeinderat Adrian Schaad stellt als Präsident der Werkkommission das Projekt anhand von Plänen ausführlich vor. Das Vorprojekt ist im Jahr 2015 erarbeitet worden. Als Grundlagen dienen der Strassen- und Baulinienplan sowie das GWP und GEP. Die Kostenzusammenstellung zeigt folgendes Bild: - Strassenbau inkl. Strassenbeleuchtung - Ersatz Wasserleitung - Sanierung Kanalisation Total Bruttokosten 395‘000 Franken 120‘000 Franken 135‘000 Franken 650‘000 Franken Beiträge: - Erschliessungsbeiträge an Strassenbau (Perimeter) - Beitrag der SGV an Ersatz Wasserleitung Total Nettokosten 250‘000 Franken 22‘000 Franken 378‘000 Franken Gemeinderat Adrian Schaad berichtet, dass baldmöglichst die Submissionsverfahren durchgeführt werden, damit im Sommer 2016 der Baubeginn erfolgen kann. Diskussion: Jonas Flück erkundigt sich, ob ein Ringschluss mit dem Haulenweg vorgesehen ist. Gemeinderat Adrian Schaad erklärt, dass bei der Strasse bereits heute eine Fusswegverbindung (Treppe) zum Haulenweg besteht. Eine befahrbare Verbindung ist nicht vorgesehen. Bei der Wasserversorgung ist bereits ein Ringschluss vorhanden. Dieser wird beibehalten. Gemeindepräsident Edgar Kupper stellt den Antrag des Gemeinderates vor. Die nochmalige Diskussion wird nicht benützt. Beschluss: Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig: 1. Genehmigung des Ausbaues Haulenstutz gemäss Vorprojekt. 2. Genehmigung des Ausführungskredites von 650‘000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung. 4 b) 3. Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) leistet an den Ersatz der Wasserleitung einen Beitrag von rund 22‘000 Franken. 4. Mit dem Vollzug des Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Umrüstung der Strassenbeleuchtung mit LED-Leuchten 280‘000 Franken Gemeindepräsident Edgar Kupper erläutert, dass mehrere Gründe die Werkkommission und den Gemeinderat bewogen haben, ein Konzept für die Umrüstung der Strassenbeleuchtung ausarbeiten zu lassen. Gründe sind: - Seit April 2015 dürfen keine Quecksilber-Dampflampen (HQL) mehr produziert werden; - In Laupersdorf gibt es noch 57 HQL-Lampen von total 290 Strassenlampen; - Es dürfen nur noch Restbestände verkauft und montiert werden; - Es gibt keine Ersatzteile mehr für die Lampen der Dorfstrasse (Unter- und Oberdorf); - Es erfolgen provisorische Reparaturen; - Aus dem Förderprogramm „effeSTRADA“ des Bundes kann mit einem Beitrag von rund 16‘000 Franken gerechnet werden. Massnahmen: - Das ganze Gemeindegebiet soll durch LED-Leuchten ersetzt werden; - Gute, helle Ausleuchtung durch LED; - LED-Technik ist im Betrieb und Unterhalt günstiger; - LED erlaubt individuelle Absenkung (22.30 bis 00.30 Uhr auf 70 %; 00.30 bis 05.00 Uhr auf 40 %); - Umrüstung innerhalb eines Jahres. Gemeindepräsident Edgar Kupper berichtet, dass die Umrüstung auch über mehrere Jahre (4 oder 6 Jahre) erfolgen könnte. Die Werkkommission und die Finanzplanungskommission befürworten die Umrüstung innerhalb eines Jahres und damit verbunden den höheren Förderbeitrag. Die Diskussion zu Eintreten wird nicht benützt. Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Detailberatung: Gemeinderat Adrian Schaad stellt als Präsident der Werkkommission das Konzept vor. Er erläutert zwei Hauptpunkte. Rund 90 % unserer Leuchten haben die durchschnittliche Lebensdauer bereits überschritten. Ein Wechsel auf LED bringt grosse Vorteile – vor allem auch bei den Kosten. So werden sich die Gesamtkosten in den nächsten 20 Jahren auf rund 640‘000 Franken belaufen. Bei einer Umrüstung während der nächsten sechs Jahre würden die Gesamtkosten in den nächsten 20 Jahren rund 895‘000 Franken betragen. Zu erwähnen ist, dass die Strassenbeleuchtung bei den Fussgängerstreifen 5 (Thalstrasse) der neuen Norm angepasst wird. Vor allem die Unterhaltskosten werden sich mit LED-Leuchten massiv reduzieren. Die Diskussion wird nicht benützt. Gemeindepräsident Edgar Kupper stellt den Antrag des Gemeinderates vor. Die nochmalige Diskussion wird nicht benützt. Beschluss: Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig: c) 1. Genehmigung der Umrüstung der Strassenbeleuchtung mit LED-Leuchten gemäss Konzept. 2. Genehmigung des Ausführungskredites von 280‘000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung. 3. Es kann mit einem Bundesbeitrag von 16‘100 Franken aus dem Förderprogramm „effeSTRADA“ gerechnet werden. 4. Mit dem Vollzug des Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Anschaffung Leckortungs-System für die Wasserversorgung 85‘000 Franken Gemeindepräsident Edgar Kupper berichtet, dass sich in unserer Gemeinde vergleichsweise viele Wasserleitungsbrüche ereignen. Die Ortung dieser Leitungsbrüche im Leitungsnetz, welches über 37 km misst, gestaltet sich teilweise schwierig. Um jeweils grössere Schäden zu vermeiden ist es wichtig, die geborstene Leitung raschmöglichst zu ermitteln. Die Suche und Ortung der Brüche erfordern einen hohen Zeitaufwand für die Brunnenmeister. Moderne Leckortungs-Systeme ermöglichen ein rasches Finden der lecken Leitungen mittels Ortomaten und Datensammler. Die Ergebnisse sind täglich online abrufbar. Der Leitungskataster ist im „Google Maps“ hinterlegt. Andere Wasserversorgungen wie auch unsere Nachbargemeinde Matzendorf setzen solche Systeme erfolgreich ein. Mit einem Leckortungs-System entfallen teure Netzuntersuchungen und hoher Zeitaufwand der Brunnenmeister. Zudem können Früherkennungen unterspülte Strassen und geflutete Keller verhindern. Weiter können die Wasserverluste reduziert werden. Ebenso können Piketteinsätze der Brunnenmeister vermindert werden. Der Gemeinderat beantragt einen Kredit von 85‘000 Franken für die Anschaffung eines Leckortungs-Systems. Die Diskussion zu Eintreten wird nicht benützt. Eintreten wird stillschweigend beschlossen. 6 Detailberatung: Gemeinderat Adrian Schaad stellt als Präsident der Werkkommission die Anschaffung eines Leckortungs-Systems vor. Dieses ermöglicht den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen die rasche Ortung von Leitungslecks. Dazu werden Ortomaten (Logger) an ausgewählten Schiebern oder Hydranten installiert. Die Logger übermitteln automatisch mittels Funkübertragung ihre Messungen an eine zentrale Stelle. Eine Analyse-Software kann die Lecks orten. Zu erwähnen ist, dass mit diesem System auch die heutigen Schwachstellen (Lecks) geortet und eliminiert werden können. Diskussion: Marc-André Zuber möchte wissen, was mit diesen Loggern gemessen wird. Brunnenmeister Markus Koch erklärt, dass durch die Vibration der Wasserdurchfluss ermittelt wird. Erhöht sich die Vibration unverhältnismässig und dauernd, weist dies auf einen Leitungsbruch hin. Hans Probst erkundigt sich, wann das Leckortungs-System ein Leck bemerkt. Christian Borer berichtet, dass das System bereits einen Wasserbezug ab Hydrant feststellen kann. Roger Probst vermutet, dass nach der Installation des Leckortungs-Systems wahrscheinlich seit längerer Zeit bestehende Wasserverluste (Lecks) festgestellt und geortet werden können. Dadurch dürften zu Beginn die Unterhaltsarbeiten gar ansteigen. Gemeindepräsident Edgar Kupper stellt den Antrag des Gemeinderates vor. Die nochmalige Diskussion wird nicht benützt. Beschluss: Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig: 1. Anschaffung eines Leckortungs-Systems für die Wasserversorgung. 2. Genehmigung des Kredites von 85‘000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung. 3. Mit dem Vollzug des Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Somit hat die gutgeheissen. Gemeindeversammlung sämtliche 7 Investitionskredite einstimmig 3. Beschlussfassung über das Budget 2016 inkl. Gebühren- und Entschädigungsansätze sowie den Steuerbezug und die FeuerwehrErsatzabgabe pro 2016 Wie alljährlich ist eine Zusammenfassung des Budgets 2016 an alle Haushaltungen verschickt worden. Diese enthält die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung mit Verpflichtungskreditkontrolle, die Sachgruppengliederung und den Anhang mit Teuerungszulage, Steuerbezug, Gebühren, Sitzungs- und Taggeldordnung usw. Gemeindepräsident Edgar Kupper berichtet, dass der Gemeinderat wiederum an einer ganztägigen Sitzung das vorliegende Budget 2016 beraten hat und dieses einstimmig zur Annahme empfiehlt. Das Budget 2016 ist unter der Prämisse erarbeitet worden, dass keinesfalls ein Bilanzfehlbetrag entstehen darf. Das Eigenkapital betrug am 31.12.2014 noch rund 257‘000 Franken. Der Voranschlag 2015 sieht einen Aufwandüberschuss von 33‘720 Franken vor. Das Budget 2016 ist erstmals nach dem Neuen Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) erstellt worden. Dadurch ist der Vergleich mit den Vorjahren eingeschränkt. Das HRM2 wird eine bessere Führung der Gemeindefinanzen ermöglichen. Zeitgleich wird auch die NFA SO (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden) eingeführt. Unsere Gemeinde erhält höhere Auszahlungen. Dies entlastet unsere Gemeindefinanzen. In den ersten vier Jahren gilt jedoch noch eine Härtefallregelung (gestaffelte Erhöhung der Auszahlungen). Der Steuerbezug, die Gebühren und die Teuerungszulage bleiben unverändert. Die Diskussion zu Eintreten wird nicht benützt. Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Detailberatung: Gemeindeverwalter Stefan Schaad erläutert einleitend, dass das Budget 2016 erstmals nach dem Neuen Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) erstellt worden ist. Die Funktionen und Sachgruppengliederung sind teils neu. Zudem die die Bezeichnungen anders. Die Konten sind neu 10-stellig (4 Ziffern Funktionale Gliederung, 4 Ziffern Sachgruppengliederung und 2 Ziffern Laufnummer). Wesentliche Änderungen gibt es bei den Abschreibungen. Bei den Investitionen wird neu eine Anlagenbuchhaltung eingeführt. Damit das Budget 2016 verglichen werden kann, sind der Voranschlag 2015 und die Rechnung 2014 auf das HRM2 umgeschlüsselt worden. Zu erwähnen ist, dass mit dem neuen Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) und der gleichzeitigen Einführung der NFA SO (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben) doch einige Unsicherheiten vorhanden sind. Gemeindeverwalter Stefan Schaad stellt in der Detailberatung in gewohnter und zusammengefasster Form die Ergebnisse mit dem dreistufigen Erfolgsausweis, die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung und den Anhang vor. Dabei erläutert er die wenigen neuen Kreditposten und nimmt Stellung zu den grösseren Abweichungen bei Ausgaben und Einnahmen im Vergleich zum Voranschlag 2015 und zur Rechnung 2014. Die Ausführungen des Verwalters folgen in der Reihenfolge des gedruckten und verteilten Budgets 2016 und stützen sich weitgehend auf die Verhandlungen des Gemeinderates anlässlich der Budgetberatung (siehe Protokoll 12/2015 vom 13. November 2015). 8 Gemeindeverwalter Stefan Schaad spricht grundsätzlich von einem erfreulichen Budget 2016 mit einem geringen Ertragsüberschuss von 18‘388 Franken. Es resultiert jedoch ein Finanzierungsfehlbetrag von 56‘739 Franken. Das Eigenkapital ist mit rund 250‘000 Franken zudem ziemlich gering. In den nächsten Jahren werden die Auswirkungen von HRM2 und NFA SO genau zu beobachten sein. Im Rahmen von HRM2 ist per 1.1.16 zudem noch eine Neubeurteilung des Finanzvermögens vorzunehmen (Bilanzbereinigung). Bei den Spezialfinanzierungen werden folgende Ergebnisse budgetiert: 7101 Wasserversorgung 7201 Abwasserbeseitigung 7301 Abfallbeseitigung Ertragsüberschuss Ertragsüberschuss Ertragsüberschuss 9‘874 Franken 5‘372 Franken 4‘817 Franken Gemeindeverwalter Stefan Schaad stellt ausführlich die Kontengruppe 910 „Steuern“ vor. Der Gesamt-Steuerertrag wird mit 3,975 Mio Franken höher als im Voranschlag 2015 und höher als in der Rechnung 2014 budgetiert. Zu erwähnen ist, dass sich der GesamtSteuerertrag 2015 am heutigen Tage auf 4,019 Mio Franken beläuft und somit den Voranschlag 2015 (3,964 Mio Franken) bereits übertroffen hat. Dies ist grundsätzlich erfreulich und gibt zur Hoffnung Anlass, dass auch im Jahr 2016 der budgetierte Wert erreicht werden sollte. Beim Steuerertrag der juristischen Personen zeigt sich ebenfalls eine positive Entwicklung. Als Finanz- und Lastenausgleich erhält unsere Gemeinde neu gesamthaft 1,881 Mio Franken. Dazu kommen die Schülerpauschalen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Staatsbeitrag an die Lehrerbesoldungen wegfällt. Gesamthaft betrachtet profitiert Laupersdorf vom NFA SO. Die Zinsen auf Darlehen reduzieren sich erfreulicherweise auf 69‘825 Franken. Zu erwähnen ist, dass dabei keine Amortisationen vorgesehen sind. Die Reduktion ist auf die teils sehr tiefen Zinssätze bei den Fest-Darlehen zurückzuführen. Nach Vornahme der gesetzlich minimalen Abschreibungen (inkl. Härtefallregelung) von 453‘651 Franken resultiert ein Ertragsüberschuss von 18‘388 Franken. Somit darf von einem praktisch ausgeglichenen Budget 2016 gesprochen werden. Gemeindeverwalter Stefan Schaad stellt weiter den Anhang vor. Die Teuerungszulage beträgt analog des Staatspersonals unverändert 117,7320 Punkte. Es wird somit keine Teuerung ausgerichtet. Diskussion: Hans Probst stellt fest, dass sich der Beitrag aus dem Finanzausgleich praktisch verdoppelt. Stimmt dies so? Gemeindeverwalter Stefan Schaad erklärt, dass gleichzeitig der gesamte indirekte Finanzausgleich (Staatsbeitrag an die Lehrerbesoldungen usw.) wegfällt. Unsere Gemeinde profitiert im Budget 2016 netto in der Grössenordnung von 150‘000 bis 180‘000 Franken. 9 Gemeindepräsident Edgar Kupper ergänzt, dass neu beim Finanzausgleich nur noch die Steuerkraft massgebend ist. Diese ist bei uns sehr schwach (Steuerkraftindex von 61 – Durchschnitt aller Solothurner Gemeinden = 100). Der Beitrag aus dem Ressourcenausgleich ist für Laupersdorf sehr wichtig. Gemeindepräsident Edgar Kupper stellt zusammenfassend fest, dass ein gutes und ziemlich realistisches Budget 2016 vorliegt. Im Zusammenhang mit HRM2 und NFA SO bestehen jedoch noch gewisse Unsicherheiten. Wichtig wird auch der Rechnungsabschluss 2015 sein, welcher hoffentlich nicht defizitär abschliessen wird. Anschliessend wird im Sommer 2016 der rollende Finanzplan nachgeführt. Gemeindepräsident Edgar Kupper liest den Antrag des Gemeinderates vor. Die nochmalige Diskussion wird nicht benützt. Beschluss: Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig: 1. Genehmigung des Budgets 2016 mit einem Aufwand von 7‘652‘788 Franken und einem Ertrag von 7‘671‘176 Franken in der Erfolgsrechnung. Der Ertragsüberschuss beträgt 18‘388 Franken. Die Investitionsrechnung ergibt bei Ausgaben von 1‘015‘000 Franken und Einnahmen von 348‘100 Franken eine Netto-Investitions-Summe von 666‘900 Franken. 2. Die Finanzierung erzeigt einen Finanzierungsfehlbetrag von 56‘739 Franken. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die notwendigen Darlehen aufzunehmen. 4. Die Teuerungszulage für das hauptamtliche Gemeindepersonal beträgt analog des Staatspersonals unverändert 117,7320 Punkte (Index 100 = Basis Mai 1993). 5. Der Steuerbezug wird für natürliche Personen auf 129 % und für juristische Personen auf 105 % der einfachen Staatssteuer festgesetzt. 6. Die Feuerwehr-Ersatzabgabe beträgt 10 % der einfachen Staatssteuer, im Minimum 20 Franken und im Maximum 300 Franken. 7. Die Hundeabgabe beträgt 140 Franken pro Hund. 8. Der übrige Anhang zum Budget 2016 beinhaltend Gebühren, Sitzungs- und Taggeldordnung, Verpflegungskosten und Kilometerentschädigung wird genehmigt. 10 Gemeindepräsident Edgar Kupper spricht der Gemeindeverwaltung, den Kommissionen und allen, die bei der Ausarbeitung des Budgets 2016 mitgewirkt haben, den besten Dank aus. 4. Verschiedenes a) Überarbeitung des Leitbildes Gemeindepräsident Edgar Kupper berichtet, dass der Gemeinderat im auslaufenden Jahr sich an mehreren Sitzungen mit der Überarbeitung unseres Leitbildes aus dem Jahre 2008 beschäftigte. Er stellt das neue Leitbild mit insgesamt 8 Leitsätzen vor. Dieses ist auf unserer Homepage www.laupersdorf.ch aufgeschaltet. Leitbild der Einwohnergemeinde Laupersdorf 1. Wir streben eine enge, gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden an und pflegen eine offene Kommunikation. 2. Wir führen eine schlanke Gemeindeorganisation und sorgen für eine kompetente Beratung und Information der Bevölkerung. 3. Wir setzen uns für den Erhalt unserer Primarschule im Dorf und für eine hohe Bildungsqualität aller Schulen ein. 4. Wir sind bestrebt, eine attraktive, sichere, lebenswerte und kinderfreundliche Gemeinde zu sein und fördern den Erhalt und Ausbau der entsprechenden Infrastruktur. 5. Wir streben ein nachhaltiges Wachstum an. 6. Wir lassen Raum für die Natur, fördern die Biodiversität und tragen Sorge zu unseren natürlichen Ressourcen. 7. Wir betreiben eine nachhaltige Finanzpolitik mit einem ausgeglichenen Haushalt und einer möglichst geringen Steuer- und Gebührenbelastung. 8. Wir setzen uns für die Integration der ganzen Bevölkerung ins Dorfleben ein. b) Neue Homepage Gemeindepräsident Edgar Kupper teilt mit, dass anfangs Jahr 2016 unsere komplett neu gestaltete Homepage www.laupersdorf.ch aufgeschaltet werden wird. Diese wird übersichtlicher und bedienungsfreundlicher sein und wesentlich mehr Informationen vermitteln. 11 c) Gesamtüberprüfung Kantonaler Richtplan Vom August bis Oktober 2015 fand die öffentliche Auflage der Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplans statt. Der Gemeinderat hat sich an zwei Sitzungen mit dem Richtplan befasst und insgesamt elf Einwendungen eingereicht. d) Ersatz und Erweiterung der Heizungsanlage im Gemeindezentrum Gemeindepräsident Edgar Kupper berichtet, dass während der Sommermonate (Juni bis August) die bestehende Heizungsanlage im Gemeindezentrum abgebrochen und eine komplett neue Heizungsanlage eingebaut wurde. Die neue Heizungsanlage konnte rechtzeitig in Betrieb genommen werden. In der Zwischenzeit sind die Arbeiten grösstenteils abgeschlossen. Im Moment erfolgen noch Fein-Einstellungen. Die definitive Abnahme wird noch in diesem Jahr vorgenommen. Die Schlussabrechnung wird voraussichtlich bis Ende Jahr 2015 vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kredit eingehalten wird. Gemeindepräsident Edgar Kupper lädt die Anwesenden ein, die neue Heizungsanlage im Anschluss an die heutige Gemeindeversammlung zu besichtigen. e) Dank an den Gemeindepräsidenten Vizepräsident Dieter Bruttel lobt unseren Gemeindepräsidenten Edgar Kupper für seinen immensen Einsatz für unsere Dorfgemeinschaft. Es finden sehr viele bilaterale Kontakte statt. Dadurch ist eine rasche und gute Information sichergestellt. Die Zusammenarbeit im Gemeinderat ist gut und kollegial. Vizepräsident Dieter Bruttel dankt unserem Gemeindepräsidenten für sein grosses Engagement und wünscht ihm namens des Gemeinderates, der Anwesenden und der ganzen Dorfbevölkerung ruhige und besinnliche Weihnachtstage, einen guten Rutsch und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2016. f) Dank des Gemeindepräsidenten Gemeindepräsident Edgar Kupper spricht dem Gemeinderat, den Gemeindekommissionen und der Gemeindeverwaltung den besten Dank für die gute Zusammenarbeit aus. Das Jahr 2015 war wiederum geprägt von vielen Höhepunkten [Jubiläum Alphorngruppe, Schweizer Meister-Titel des Hockeyclubs (HCL), Schweizer Meister-Titel von Ramona Probst im Paar-Aerobic usw.]. Speziell zu erwähnen sind die vielen sehr guten Resultate unserer Ortsvereine an den verschiedensten regionalen, kantonalen und eidgenössischen Anlässen. Er denkt auch an das Label so.fit, welches unserer Schule durch Regierungsrat Remo Ankli überreicht wurde, und an die verschiedenen Anlässe im Dorf wie das Brunnenfest, die Bundes- und Jungbürgerfeier, das Kino Open air usw.). All diese Aktivitäten bezeugen, dass die Rahmenbedingungen in unserem Dorf doch grösstenteils stimmen. Dafür gebührt Allen der beste Dank! 12 Gemeindepräsident Edgar Kupper wünscht der ganzen Dorfbevölkerung eine besinnliche verbleibende Adventszeit, frohe Weihnachtstage, einen guten Rutsch sowie Glück, Erfolg und Gesundheit im Neuen Jahr 2016. Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Edgar Kupper Stefan Schaad 13
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