Produkt-Info - Degussa Bank

Produktübersicht* zu den Gruppenversicherungsverträgen Multi Risk Protect® Vollkombi
Vertragspartner
Multi Risk Protect® liegen Gruppenversicherungsverträge (GVV)
zwischen der Degussa Bank GmbH (Versicherungsnehmer) und
Cardif zugrunde. Alle versicherbaren Personen, die mit dem Versicherungsnehmer einen Darlehensvertrag abschließen, können zu
den GVV angemeldet werden und sind dann versicherte Person.
Versicherte Risiken
Einmalleistung
 Todesfall
 Pflegefall
 Unfallinvalidität
 Herzinfarkt
 Krebs
 Schlaganfall
 Blindheit
 Taubheit
 Erwerbsminderung wegen
Berufsunfähigkeit
 Erwerbsunfähigkeit
 Dienstunfähigkeit
- Vollkombi -
Laufende Leistung
 Arbeitsunfähigkeit (AU) insb.
auch bei
- Impfschäden
- kosmetischen Operationen
- Kuren / Rehamaßnahmen
 Krankenhausaufenthalt
 Arbeitlosigkeit (AL) von
Arbeitnehmern
 Arbeitslosigkeit (AL) bei
selbstständiger Tätigkeit
 Häusliche Pflege eines
Familienangehörigen
Bitte beachten Sie die Leistungsvoraussetzungen für die einzelnen
Risiken sowie die Einschränkungen und Ausschlüsse. Diese sind den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Darin ist
auch geregelt, welche Obliegenheiten im Leistungsfall zu erfüllen
sind.
Versicherungssumme Im Falle einer Einmalleistung besteht die Versicherungsleistung
aus der Übernahme der ausstehenden Darlehensrestschuld, ggf. bis
zu 75.000 €.
Im Falle einer laufenden Leistung besteht die monatliche Versicherungsleistung aus der abgesicherten Darlehensrate, ggf. bis zu
1.500 €.
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer entspricht der Darlehenslaufzeit. Sie beträgt zwischen 12 und 120 Monate.
* Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Leistungsdauer
 Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ggf. bis zum Ende der Versicherungsdauer
 Für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes, ggf. bis zu 3 Monate je Leistungsfall
 Für die Dauer der AL / häuslichen Pflege des Angehörigen, ggf.
bis zu 12 Monate je Leistungsfall
Fristen
 Unter Wartezeit ist der Zeitraum zu verstehen, der nach Beginn
des Versicherungsschutzes grundsätzlich einmalig verstreichen
muss, bevor ein zu Leistungen berechtigender Versicherungsfall
eintreten kann. Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit
eintreten sind nicht versichert.
 Unter Karenzzeit versteht man die leistungsfreie Zeit nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Ein Leistungsanspruch entsteht
frühestens nach Ablauf der Karenzzeit.
Wartezeiten
 Für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer der Versicherte innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn
ärztlich behandelt oder beraten wurde, besteht Versicherungsschutz erst 24 Monate nach Beginn.
 Darüber hinaus besteht für die Risiken Herzinfarkt, Krebs,
Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Arbeitslosigkeit und Pflege
eines Angehörigen eine Wartezeit von 3 Monaten ab Beginn.
Karenzzeiten
 Es besteht keine Karenzzeit für Leistungsfälle, bei denen eine
Einmalleistung vorgesehen ist.
 AU / AL / Pflege eines Angehörigen: 3 Monate
 Krankenhausaufenthalt: 14 Tage
Versicherungsbeginn Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Valutierung des
Darlehens.
Eintrittsalter
Versicherbar sind Personen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes mindestens 18 Jahre alt sind und das 60. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. Der Versicherungsschutz endet spätestens mit
Vollendung des 65. Lebensjahres.