Produktübersicht* zu den Gruppenversicherungsverträgen Multi Risk Protect® Vollkombi Vertragspartner Multi Risk Protect® liegen Gruppenversicherungsverträge (GVV) zwischen der Degussa Bank GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle versicherbaren Personen, die mit dem Versicherungsnehmer einen Darlehensvertrag abschließen, können zu den GVV angemeldet werden und sind dann versicherte Person. Versicherte Risiken Einmalleistung Todesfall Pflegefall Unfallinvalidität Herzinfarkt Krebs Schlaganfall Blindheit Taubheit Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit Dienstunfähigkeit - Vollkombi - Laufende Leistung Arbeitsunfähigkeit (AU) insb. auch bei - Impfschäden - kosmetischen Operationen - Kuren / Rehamaßnahmen Krankenhausaufenthalt Arbeitlosigkeit (AL) von Arbeitnehmern Arbeitslosigkeit (AL) bei selbstständiger Tätigkeit Häusliche Pflege eines Familienangehörigen Bitte beachten Sie die Leistungsvoraussetzungen für die einzelnen Risiken sowie die Einschränkungen und Ausschlüsse. Diese sind den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Darin ist auch geregelt, welche Obliegenheiten im Leistungsfall zu erfüllen sind. Versicherungssumme Im Falle einer Einmalleistung besteht die Versicherungsleistung aus der Übernahme der ausstehenden Darlehensrestschuld, ggf. bis zu 75.000 €. Im Falle einer laufenden Leistung besteht die monatliche Versicherungsleistung aus der abgesicherten Darlehensrate, ggf. bis zu 1.500 €. Versicherungsdauer Die Versicherungsdauer entspricht der Darlehenslaufzeit. Sie beträgt zwischen 12 und 120 Monate. * Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Leistungsdauer Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ggf. bis zum Ende der Versicherungsdauer Für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes, ggf. bis zu 3 Monate je Leistungsfall Für die Dauer der AL / häuslichen Pflege des Angehörigen, ggf. bis zu 12 Monate je Leistungsfall Fristen Unter Wartezeit ist der Zeitraum zu verstehen, der nach Beginn des Versicherungsschutzes grundsätzlich einmalig verstreichen muss, bevor ein zu Leistungen berechtigender Versicherungsfall eintreten kann. Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten sind nicht versichert. Unter Karenzzeit versteht man die leistungsfreie Zeit nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Ein Leistungsanspruch entsteht frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Wartezeiten Für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer der Versicherte innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn ärztlich behandelt oder beraten wurde, besteht Versicherungsschutz erst 24 Monate nach Beginn. Darüber hinaus besteht für die Risiken Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Arbeitslosigkeit und Pflege eines Angehörigen eine Wartezeit von 3 Monaten ab Beginn. Karenzzeiten Es besteht keine Karenzzeit für Leistungsfälle, bei denen eine Einmalleistung vorgesehen ist. AU / AL / Pflege eines Angehörigen: 3 Monate Krankenhausaufenthalt: 14 Tage Versicherungsbeginn Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Valutierung des Darlehens. Eintrittsalter Versicherbar sind Personen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes mindestens 18 Jahre alt sind und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Versicherungsschutz endet spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
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