Solothurn Top 5

8. Dezember 2015
Fusion der Einwohnergemeinden Solothurn, Biberist, Derendingen,
Luterbach und Zuchwil per 1. Januar 2018 (Solothurn Top 5)
____________________________________________________________________________
Der Auslöser
Eine Motion veranlasste 2008 die Gemeindeversammlung von Solothurn, zusammen mit den
interessierten Gemeinderäten der angrenzenden Gemeinden die Auswirkungen sowie die
Chancen und Risiken einer Fusion zu analysieren, um aufgrund von Fakten entscheiden zu
können, ob der Weg einer Fusion zur Stärkung der Region weiter vertieft werden soll. Die Gemeinden Feldbrunnen-St. Niklaus lehnten eine Teilnahme ab, Bellach, Biberist und Langendorf
sagten zu, Derendingen und Luterbach stiessen später ebenfalls dazu, ebenfalls Zuchwil, wo
zuerst die Gemeindeversammlung einen ablehnenden Entscheid des Gemeinderates überstimmen musste. Von diesen anfänglich sieben Gemeinden haben fünf im Januar 2013 einen Fusions-Vorvertrag unterzeichnet und damit den Auftrag erteilt, weitere und vertiefte Abklärungen
vorzunehmen und Berechnungen anzustellen und einen Fusionsvertrag und eine Fusionsvorlage zu entwerfen. Bellach und Langendorf verabschiedeten sich zu diesem Zeitpunkt aus dem
Projekt.
Projektorganisation
Oberstes Organ war die Steuerungsgruppe, bestehend aus den fünf Gemeindepräsidenten sowie dem Leiter Rechtsdienst und dem Stadtschreiber der Stadt Solothurn sowie einem Vertreter
des kantonalen Amtes für Gemeinden. Extern begleitet und moderiert wurde der Prozess durch
die Hochschule Luzern, Herrn Prof. Dr. Stefan Käppeli. Die fünf Gemeinderäte wurden periodisch als Projektrat zusammengerufen, um die jeweiligen Projektetappen zu diskutieren und
weitere Impulse zu geben. In den verschiedenen Projektphasen wurden Arbeitsgruppen, bestehend aus Vertretern der politischen Behörden und Mitarbeitenden der Verwaltungen, gebildet,
Interessengruppen aus der Bevölkerung brachten ihre Anliegen ein und im letzten Stadium
brachten Fachgruppen aus der Verwaltung das Projekt in die endgültige Fassung.
Am 21. Januar 2010 hat eine erste offizielle Projektsitzung stattgefunden. Während den zwei
Projektphasen haben 11 Sitzungen des Projektrates stattgefunden und 34 Sitzungen der Steuerungsgruppe, mehrere Sitzungen von Interessengruppen und Fachgruppen. Die Bevölkerung
konnte sich an drei Informationsveranstaltungen orientieren lassen und zu den Vorschlägen
äussern und in zwei Vernehmlassungen eine Stellungnahme abgeben.
Das Projekt ist so angelegt, dass die Fusion zwischen den von den ursprünglich sieben Gemeinden stattfindet, welche sich bis am Schluss für eine Fusion mit Solothurn entscheiden. Es
gibt drei Ausstiegsmöglichkeiten: Nach der ersten Phase (Bellach und Langendorf), nach der
zweiten Phase beim Eintreten auf den definitiven Vertrag (das ist heute an der Gemeindeversammlung) und die dritte bei der Volksabstimmung (am 28. Februar 2016).
Das konkrete Projekt
Die Stadt Solothurn und ihre Nachbargemeinden arbeiten schon seit Jahren in den verschiedensten Bereichen erfolgreich zusammen. Die Zusammenarbeit stösst aber in Sachen Mitbestimmung und Effizienz an Grenzen. Auch in unserer Region stimmen die Lebensräume der
Menschen schon seit langem nicht mehr mit den politischen Gemeindegrenzen überein. Langfristige Vision ist deshalb eine dynamische und bestens positionierte Stadt Solothurn, in welcher
der engere Lebensraum weitgehend mit den politischen Grenzen übereinstimmt. Planung und
Entwicklung können aus einer Hand erfolgen, die Finanzierung der Infrastrukturen im Bereich
Freizeit und Kultur ist besser gewährleistet und die Steuereinnahmen bleiben konstanter. Es
wächst zusammen, was zusammengehört und die Region stark macht.
2
Die neue Stadt ist eine bedeutende, eigenständige Zentrumsstadt für Dienstleistungen und
Wohnen zwischen den grossen Zentren Zürich, Basel und Bern und verbindet die Attraktivität
der charmanten Kantonshauptstadt und Kulturstadt mit der Attraktivität und dem Potenzial des
Wirtschaftsstandortes. Sie vereinigt die wesentlichen Stärken der Region in einer Gemeinde
und erreicht eine Grösse, mit der sie – nicht zuletzt auch dank gesteigerter Effizienz und Professionalität – Zentrumsleistungen tragen kann, die ihre Standortattraktivität weiter stärken. Als
grösste Stadt des Kantons bleibt sie mit mehr als 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern dennoch überschaubar.
Die neue Stadt kann Wohnraum für rund 4 000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner und
rund 3 000 zusätzliche Arbeitsplätze an verschiedenen Standorten schaffen. Sie bietet ein breites Angebot an Bauzonen für Wohnen und Arbeiten an optimalen Standorten an. So zum Beispiel für modernes urbanes Wohnen in den Entwicklungsgebieten der Ortsteile Solothurn und
Zuchwil oder Wohnlagen für das eigene Haus im Grünen in Derendingen, Luterbach und Biberist. Das Image der Kulturstadt mit Charme trägt positiv zum Image aller Ortsteile der neuen
Stadt Solothurn bei.
Die fünf Gemeinden verfügen über ausgedehnte Industrie- und Gewerbeareale. Eine gemeinsame Strategie für deren Nutzung und Erschliessung, für die Ansiedlungen und die Schaffung
von Arbeitsplätzen ist der richtige Weg zur sinnvollen Entwicklung unserer Region und ein Gegensatz zum heutigen Konkurrenzkampf der Gemeinden um neue Arbeitsplätze. Auch für die
Nutzung der exzellenten Situation hinsichtlich der verschiedenen Wohnzonen ist eine gemeinsame Strategie ideal für eine sinnvolle und nachhaltige Stadtentwicklung. Dies auch vor dem
Hintergrund des neuen Raumplanungsgesetzes, das für die Einzonung von neuem Bauland
sehr restriktive Voraussetzungen statuiert. Die Raumplanung ist in einem grösseren Rahmen
planbar und es können planerisch gemeinsame Schwerpunkte gesetzt werden.
Die detaillierten Überlegungen sowie der Fusionsvertrag können dem Bericht der Steuerungsgruppe inklusive Vertrag über die Fusion der Einwohnergemeinden Solothurn, Biberist, Derendingen, Luterbach und Zuchwil entnommen werden. Dieser Bericht wird an der Gemeindeversammlung verteilt und kann am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden oder im Internet unter www.derendingen.ch sowie unter www.solothurntop5.ch eingesehen werden. Auf Verlangen wird er auch zugestellt.
Die Vernehmlassung 2015
In der Zeit vom 1. April bis 31. Mai 2015 bestand letztmals die Möglichkeit, sich zum Entwurf
des Fusionsvertrages zu äussern. 190 Privatpersonen sowie 16 Parteien, Organisationen und
Vereine haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Rund zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden haben sich positiv für eine Fusion ausgesprochen. Die Beurteilung der Privatpersonen ist dabei deutlich besser ausgefallen, als diejenige der Parteien. Diese sind zwar
einer Fusion nicht grundsätzlich abgeneigt, haben aber in verschiedenen Punkten Vorbehalte
angebracht.
Deutlich zum Ausdruck kamen zwei Hauptfragen: Kann ich mich für eine Fusion aussprechen,
ohne genau zu wissen, wer sich an der Fusion beteiligen wird? Wie soll ich mich entscheiden,
wenn viele Punkte erst im Nachgang zum Grundsatzentscheid von den teilnehmenden Gemeinden geklärt werden können? Die Nutzung von Synergien, das grössere politische und wirtschaftliche Gewicht der neuen Stadt und die Chancen einer gemeinsamen Raumplanung wurden als wesentliche positive Aspekte genannt. Ein möglicher Identitätsverlust, die Angst, dass
die Stadt die Ortsteile dominieren könnte, die Befürchtung einer grossen, anonymen und zentralisierten Verwaltung wurden als negative Aspekte genannt, neben Vorbehalten zum Vertrag,
welche einigen Stellungnehmenden als unverbindlich, zu wenig klar und überhaupt nicht verständlich erscheint. Die Besitzstandwahrung für das Personal wurde teilweise kritisiert und insbesondere in der Stadt fürchtet man eine zu grosse Differenz zum heutigen Steuerfuss. Die detaillierten Ergebnisse der Vernehmlassung wurden dem Projektrat (alle Gemeinderatsmitglieder
und Gemeindeschreiber der 5 Gemeinden, Vertretung des Kantons, Projektleitung) vorgestellt.
Die Steuerungsgruppe (Gemeindepräsidien, Vertretung Kanton, Projektleitung) wird abschliessend über letzte Änderungen am Fusionsvertrag befinden.
3
Die abschliessende Sitzung der Steuerungsgruppe
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse wurden nur noch geringfügige Änderungen/Ergänzungen am Fusionsvertrag und an der Fusionsvorlage vorgenommen. Dazu folgende Feststellungen:
a) Im Zusammenhang mit dem Steuerfuss wird nicht mehr eine fixe Grösse vorgeschlagen.
Vielmehr wird auf die Kontroverse zweier Ansichten und Meinungen hingewiesen. Die Finanzverantwortlichen der Gemeinden empfehlen aus heutiger Sicht einen Steuerfuss von
122% während dem die politisch Verantwortlichen einen Steuerfuss von 115% für Juristische Personen bzw. von 117% für Natürliche Personen als verantwortbar halten. Entscheiden wird die Gemeindeversammlung der neuen Stadt im Februar 2018.
b) Im Zusammenhang mit der Besitzstandgarantie für das Personal bleibt es bei der 4-jährigen
Frist. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei lediglich um einen
Besitzstand des Gehalts handelt und nicht um eine Besitzstandwahrung der Arbeit oder gar
der Anstellung. Es wird angestrebt, dass allen Mitarbeitenden in der neuen Verwaltung eine
Stelle angeboten werden kann. Allfällige Reduktionen im Personalbestand sollen mittels ordentlichen Abgängen erfolgen.
c) Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen drängte sich einzig in Luterbach eine Änderung auf und zwar in Bezug auf den Vorbehalt, dass eine Fusion – analog der Regelung von
Derendingen – nur zustande kommt, wenn Zuchwil auch fusioniert.
d) Keine Änderung erfolgt im Zusammenhang in den folgenden Bereichen – Änderungen sind
durch die neue Gemeinde zu beschliessen:
 Gemeindeorganisation (es bleibt bei der ordentlichen Gemeindeorganisation/Gemeindeversammlung)
 Polizeiorganisation
 Energieversorgung
Die Gemeinderäte
Am 22.10.2015 hat als erstes Gremium die GRK Solothurn über den Fusionsvertrag debattiert.
Danach folgten die Gemeinderatssitzungen: 5.11. Derendingen, 10.11. Solothurn, 12.11. Zuchwil, 16.11. Biberist und Luterbach.
Die Gemeinderäte haben wie folgt Beschluss gefasst:
 Derendingen: Antrag auf Nichteintreten
 Biberist: Antrag auf Eintreten und Empfehlung, den Vertrag anzunehmen
 Solothurn: Antrag auf Eintreten und Empfehlung, den Vertrag anzunehmen
 Zuchwil: Antrag auf Eintreten und Empfehlung, den Vertrag abzulehnen
 Luterbach: Antrag auf Eintreten und Empfehlung, den Vertrag abzulehnen
Die Gemeindeversammlungen
Heute Dienstag, 8. Dezember 2015, finden in allen fünf Gemeinden gleichzeitig Gemeindeversammlungen statt. Bei Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäften gibt es immer
eine Eintretensdebatte. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob man überhaupt auf das Geschäft eintreten will oder nicht. Wird Eintreten beschlossen, kommt es zur Detailberatung, bzw.
zur Schlussabstimmung an der Urne. Auch hier gilt: Änderungen am Fusionsvertrag sind nicht
mehr möglich.
In der Fusionsfrage erfolgt die Schlussabstimmung nicht an der Versammlung selber, sondern
an der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016. Tritt die Versammlung auf das Geschäft nicht
ein, ist das Thema für diese Gemeinde vom Tisch und es findet gar keine Urnenabstimmung
statt.
Feststellung: Sollte die Gemeindeversammlung Solothurn nicht auf das Geschäft eintreten, findet keine Urnenabstimmung mehr statt. Sollte hingegen eine der anderen Gemeinden auf das
Geschäft nicht eintreten, findet gleichwohl die Urnenabstimmung statt und zwar ohne Änderung
des Fusionsvertrages.
4
Der Gemeinderat Derendingen
Der Gemeinderat Derendingen hat den Vertrag an seiner Sitzung vom 5. November behandelt.
Als Argumente für eine Fusion wurden in der Sitzung die vorstehend erwähnten genannt. Es
geht primär darum, visionär in die Zukunft zu blicken und die Zukunft jetzt anzupacken und nicht
auf später zu verschieben. Mit einem guten Willen aller Beteiligten wird das Projekt zu einer
Chance für alle Beteiligten.
Als Argumente gegen eine Fusion wurden massgeblich folgende Schwerpunkte genannt:
- Die Vision eines starken „Motors“ im Kanton ist eine Utopie. Solothurn gewinnt dadurch
nicht an Bedeutung, aber die EinwohnerInnen bekommen einen grösseren und umständlicheren Verwaltungsapparat.
- Derendingen ist im Projekt eher eine Randerscheinung ohne wesentliche Vorteile für das
Projekt selbst. Im Wasseramt aber nimmt Derendingen seit Jahren eine zentrale Rolle in
der regionalen Zusammenarbeit ein (Oberstufenschulen, Sozialkreis, Zivilschutz, Pflegeheim, etc.). In einer Verfestigung und im Ausbau dieser gewachsenen Strukturen liegt ein
grösseres Zukunftspotenzial auch für die ganze Region.
- Derendingen befindet sich im Moment stark im Umbruch und in einer Aufbauphase. Diese
braucht in den nächsten Jahren unsere gesamte Aufmerksamkeit und Energie. Danach
wird das Dorf in neuem Glanz erstrahlen. Der Zusammenlegungsprozess würde diese
Energie komplett abziehen und auf die Fusion umlenken. Das wäre sehr zum Nachteil nicht
nur für uns sondern auch für die Region, in welcher Derendingen eine tragende Rolle spielen soll.
Der Gemeinderat hat dem Vertrag schliesslich knapp nicht zugestimmt und beantragt der Gemeindeversammlung mit 6:5 Stimmen, aus das Geschäft nicht einzutreten. Mit dem Nichteintreten wird bezweckt, der Gemeindeversammlung als oberstes Organ das ihr zustehende Gewicht zu geben und anderseits das Projekt in den übrigen Gemeinden nicht mit einer gemeinderätlichen Ablehnungsempfehlung zu belasten.
Der Gemeindepräsident
Kuno Tschumi
Beschlussentwurf:
Auf den Vertrag über die Fusion der Einwohnergemeinden Solothurn, Biberist, Derendingen,
Luterbach und Zuchwil wird nicht eingetreten.
J:/Administration/Gemeindeversammlungen/2015/GV20151208/Fusion Solothurn Top 5 20151208.docx