Handzettel für Babysitter

Babysitterdienst
Handzettel für Babysitter
1. Der Babysitter übernimmt bei seinem Einsatz folgende im Kurs erlernte Aufgaben:
a) Wickeln, Füttern und andere notwendige Pflegemaßnahmen
b) Betreuung und sinnvolle Beschäftigung der Kinder
c) ständige Anwesenheit bei den ihn anvertrauten Kindern
Aufgaben der Haushaltsführung, wie Putzen, Bügeln etc. gehören nicht in den Aufgabenbereich
des Babysitters.
2. Babysitter sind über die Gemeinde Vermittlungsstelle nicht Unfall- und Haftpflicht versichert. Der
Babysitter muss für einen eigenen Privathaftpflichtversicherungsschutz sorgen. Eine
Deckungssumme von 3 Mio. Euro wird empfohlen. Der Babysitter muss sich von der
Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigen lassen, dass das Babysitten versichert ist. Für die
Unfallversicherung ist die Einsatzfamilie zuständig.
3. Der Babysitter verpflichtet sich nie Drittpersonen in die Wohnung mitzunehmen und mitzunehmen
und mit dem Kind nie Drittpersonen zu besuchen, ohne das Einverständnis der
Erziehungsberechtigten.
4. Grundsätzlich ist es dem Babysitter nicht erlaubt private Telefongespräche zuführen oder zu
rauchen.
5. Der Babysitter soll vor seinem Einsatz mit der Familie abklären, ob er sich in der fremden Wohnung
mitverpflegen darf. (Getränke, Essen etc.)
6. Der Babysitter verpflichtet sich absolute Verschwiegenheit (über die Familienverhältnisse der
Einsatzfamilien, Namen etc.) gegenüber Dritten zu wahren.
7. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt der Babysitter sofort die Familie.
8. Der Babysitter respektiert die Wünsche der Eltern in puncto Erziehung und übernimmt nichts aus
eigener Initiative ohne vorherige Absprache (Medikamente, Behandlung etc.).
9. In Not- und Unfällen benachrichtigt der Babysitter sofort einen Arzt oder den Rettungsdienst und
falls erreichbar die Eltern.
10. Bei der Rückkehr der Eltern informiert der Babysitter diese über das Geschehen während ihrer
Abwesenheit.
11. Bei Ausscheiden aus dem Babysitterdienst oder bei Adressänderung informiert der Babysitter das
Jugendbüro Röttenbach.
Ich bestätige hiermit obige Rahmenbedingungen des Babysitterdienstes zur Kenntnis genommen zu
haben und diese als verbindlich anzuerkennen.
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Datum
Unterschrift Babysitter
Bei Minderjährigen:
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Unterschrift Eltern des Babysitters
Babysitterdienst
Handzettel für Eltern (Einsatzfamilie)
1. Der an sie vermittelte Babysitter hat beim Babysitterkurs der Gemeinde Röttenbach eine
Unterrichtung in folgenden Bereichen erhalten:
a) Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen des Babysitterdienstes
b) Erste-Hilfe-Maßnahmen
c) Pflegemaßnahmen und Wickeln
d) Spiele und Aktivitäten
2. Für seine Tätigkeit kann der Babysitter eine Aufwandsentschädigung von ca. 5 Euro pro
Einzelstunde erwarten. Der Betrag kann sich erhöhen, wenn z.B. mehrere Kinder betreut werden,
sie nicht schlafen und beschäftigt werden müssen, sollte jedoch nicht den Betrag von 7 Euro
überschreiten. Ebenso kann eine Abendpauschale vereinbart werden.
3. Das Jugendbüro Röttenbach übernimmt als Vermittlungsstelle keinerlei Haftung.
4. Der Babysitter ist verpflichtet eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Die Eltern der
Einsatzfamilie müssen den Babysitter Unfall versichern (gesetzlich vorgeschrieben).
Babysitter werden als Haushaltshilfen beim Bayerischen
Gemeindeunfallversicherungsverband (Ungerer Straße 71, 80805 München, Tel. 089-360 93
432, www.guvv-bayern.de) versichert. Es genügt einmal einen Babysitter anzumelden. Kosten z.Zt.
35 Euro.
5. Für den Notfall sind dem Babysitter zwei Kontaktadressen (Telefonnummern) und die Nummer des
Hausarztes/ Rettungszentrale zu hinterlassen.
6. Bei verspäteter Heimkehr der Eltern ist der Babysitter sofort telefonisch zu benachrichtigen.
7. Minderjährige Babysitter müssen, wenn sie länger als 22 Uhr im Einsatz sind nach Hause gebracht
werden. Anderwärtige Absprachen sind mit den Eltern des Babysitters möglich.
8. Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenz hinausgehende Arbeiten aufgetragen werden.
9. Die Eltern verpflichten sich, im Falle ansteckender Krankheiten in der eigenen Familie (bspw.
Röteln, Windpocken, Masern etc.) den Babysitter davon in Kenntnis zu setzen.
10.Ein gegenseitiges Kennenlernen des Kindes und des Babysitters vor der Übernahme eines
Babysitterdienstes ist für das erfolgreiche Gelingen sehr zu empfehlen.
11.Der Babysitter ist über alles, was für die Betreuung des Kindes wichtig ist, sowie über die
Gewohnheiten im Haus zu informieren.
Ich/ wir bestätigen hiermit obige Rahmenbedingungen des Babysitterdienstes zur Kenntnis genommen
zu haben und diese als verbindlich anzuerkennen.
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Datum
Unterschrift
Telefonnummern für den Notfall
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