Babysitterdienst Handzettel für Babysitter 1. Der Babysitter übernimmt bei seinem Einsatz folgende im Kurs erlernte Aufgaben: a) Wickeln, Füttern und andere notwendige Pflegemaßnahmen b) Betreuung und sinnvolle Beschäftigung der Kinder c) ständige Anwesenheit bei den ihn anvertrauten Kindern Aufgaben der Haushaltsführung, wie Putzen, Bügeln etc. gehören nicht in den Aufgabenbereich des Babysitters. 2. Babysitter sind über die Gemeinde Vermittlungsstelle nicht Unfall- und Haftpflicht versichert. Der Babysitter muss für einen eigenen Privathaftpflichtversicherungsschutz sorgen. Eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro wird empfohlen. Der Babysitter muss sich von der Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigen lassen, dass das Babysitten versichert ist. Für die Unfallversicherung ist die Einsatzfamilie zuständig. 3. Der Babysitter verpflichtet sich nie Drittpersonen in die Wohnung mitzunehmen und mitzunehmen und mit dem Kind nie Drittpersonen zu besuchen, ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. 4. Grundsätzlich ist es dem Babysitter nicht erlaubt private Telefongespräche zuführen oder zu rauchen. 5. Der Babysitter soll vor seinem Einsatz mit der Familie abklären, ob er sich in der fremden Wohnung mitverpflegen darf. (Getränke, Essen etc.) 6. Der Babysitter verpflichtet sich absolute Verschwiegenheit (über die Familienverhältnisse der Einsatzfamilien, Namen etc.) gegenüber Dritten zu wahren. 7. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt der Babysitter sofort die Familie. 8. Der Babysitter respektiert die Wünsche der Eltern in puncto Erziehung und übernimmt nichts aus eigener Initiative ohne vorherige Absprache (Medikamente, Behandlung etc.). 9. In Not- und Unfällen benachrichtigt der Babysitter sofort einen Arzt oder den Rettungsdienst und falls erreichbar die Eltern. 10. Bei der Rückkehr der Eltern informiert der Babysitter diese über das Geschehen während ihrer Abwesenheit. 11. Bei Ausscheiden aus dem Babysitterdienst oder bei Adressänderung informiert der Babysitter das Jugendbüro Röttenbach. Ich bestätige hiermit obige Rahmenbedingungen des Babysitterdienstes zur Kenntnis genommen zu haben und diese als verbindlich anzuerkennen. ______________ _________________________________________ Datum Unterschrift Babysitter Bei Minderjährigen: _________________________________________ Unterschrift Eltern des Babysitters Babysitterdienst Handzettel für Eltern (Einsatzfamilie) 1. Der an sie vermittelte Babysitter hat beim Babysitterkurs der Gemeinde Röttenbach eine Unterrichtung in folgenden Bereichen erhalten: a) Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen des Babysitterdienstes b) Erste-Hilfe-Maßnahmen c) Pflegemaßnahmen und Wickeln d) Spiele und Aktivitäten 2. Für seine Tätigkeit kann der Babysitter eine Aufwandsentschädigung von ca. 5 Euro pro Einzelstunde erwarten. Der Betrag kann sich erhöhen, wenn z.B. mehrere Kinder betreut werden, sie nicht schlafen und beschäftigt werden müssen, sollte jedoch nicht den Betrag von 7 Euro überschreiten. Ebenso kann eine Abendpauschale vereinbart werden. 3. Das Jugendbüro Röttenbach übernimmt als Vermittlungsstelle keinerlei Haftung. 4. Der Babysitter ist verpflichtet eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Die Eltern der Einsatzfamilie müssen den Babysitter Unfall versichern (gesetzlich vorgeschrieben). Babysitter werden als Haushaltshilfen beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (Ungerer Straße 71, 80805 München, Tel. 089-360 93 432, www.guvv-bayern.de) versichert. Es genügt einmal einen Babysitter anzumelden. Kosten z.Zt. 35 Euro. 5. Für den Notfall sind dem Babysitter zwei Kontaktadressen (Telefonnummern) und die Nummer des Hausarztes/ Rettungszentrale zu hinterlassen. 6. Bei verspäteter Heimkehr der Eltern ist der Babysitter sofort telefonisch zu benachrichtigen. 7. Minderjährige Babysitter müssen, wenn sie länger als 22 Uhr im Einsatz sind nach Hause gebracht werden. Anderwärtige Absprachen sind mit den Eltern des Babysitters möglich. 8. Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenz hinausgehende Arbeiten aufgetragen werden. 9. Die Eltern verpflichten sich, im Falle ansteckender Krankheiten in der eigenen Familie (bspw. Röteln, Windpocken, Masern etc.) den Babysitter davon in Kenntnis zu setzen. 10.Ein gegenseitiges Kennenlernen des Kindes und des Babysitters vor der Übernahme eines Babysitterdienstes ist für das erfolgreiche Gelingen sehr zu empfehlen. 11.Der Babysitter ist über alles, was für die Betreuung des Kindes wichtig ist, sowie über die Gewohnheiten im Haus zu informieren. Ich/ wir bestätigen hiermit obige Rahmenbedingungen des Babysitterdienstes zur Kenntnis genommen zu haben und diese als verbindlich anzuerkennen. ______________ _________________________________________ Datum Unterschrift Telefonnummern für den Notfall _______________________________________ ____________________________________________
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