Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Navitaire durch

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Navitaire
durch Amadeus
Brüssel, 19. Januar 2016
Die Kommission hat die Übernahme des Luftverkehrssoftwareanbieters Navitaire durch
seinen Wettbewerber Amadeus nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben.
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die IT-Lösungen der Unternehmen
unterschiedliche Arten von Luftverkehrsgesellschaften ansprechen und einander ergänzen.
Navitaire und Amadeus bieten weltweit Passenger Service Systems („PSS“) an, ein IT-Instrument, mit
dem Luftverkehrsgesellschaften intern Reservierungen, Inventar und die Abflugkontrolle verwalten.
Die Kommission konzentrierte sich bei ihrer Untersuchung auf den tatsächlichen und potenziellen
Wettbewerb bei PSS sowie darauf, ob Amadeus seine Stellung auf dem Markt für Global Distribution
Systems („GDS“, ein anderes IT-Instrument, mit dem Reisebüros bei Luftverkehrsgesellschaften
Informationen abfragen und Buchungen vornehmen) dazu nutzen könnte, auf dem PSS-Markt
Wettbewerber zu benachteiligen oder Innovation zu behindern.
Die Untersuchung der Kommission
Tatsächlicher und potenzieller Wettbewerb bei PSS
Der sachlich relevante Markt für PSS ist stark differenziert, da Luftverkehrsgesellschaften mit
unterschiedlichen Geschäftsmodellen unterschiedliche Bedürfnisse haben. Das PSS von Amadeus ist in
erster Linie auf klassische („full service“) Fluggesellschaften zugeschnitten, das PSS von Navitaire eher
auf Billigfluggesellschaften. Zwar zählen zu den Kunden beider Unternehmen auch
„Hybridfluggesellschaften“, deren Geschäftsmodell zwischen dem einer klassischen und dem einer
Billigfluggesellschaft liegt, die Untersuchung der Kommission ergab jedoch, dass Amadeus und
Navitaire derzeit keine engen Wettbewerber sind, da ihre Produkte unterschiedlich komplex sind und
unterschiedliche Funktionen haben, die für unterschiedliche Arten von Kunden auch im Hybridsegment
geeignet sind.
Zudem zeigen die während der Untersuchung gesammelten Informationen, dass sich der Wettbewerb
zwischen den Unternehmen im Hybridsegment ohne die Übernahme in naher Zukunft nicht wesentlich
anders entwickeln würde.
Anreize für eine Bündelung von PSS und GDS
Amadeus ist auch auf dem Markt für GDS tätig. Die Kommission hat daher geprüft, ob Amadeus nach
der Übernahme seine Stellung auf dem GDS-Markt zum Nachteil seiner Wettbewerber auf dem PSSMarkt nutzen könnte, insbesondere durch Bündelung oder Kopplung der beiden Produkte.
Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass Amadeus als integrierter Anbieter von PSS und GDS
bereits heute in der Lage wäre, diese Produkte zu bündeln oder zu koppeln. Zudem ist
unwahrscheinlich, dass sich die Anreize für Amadeus, dies auch zu tun, infolge der Übernahme ändern.
Denn die Kunden von Navitaire sind überwiegend Billigfluggesellschaften oder einfache
Hybridfluggesellschaften, die für ihren Vertrieb nicht in nennenswertem Umfang GDS nutzen, so dass
eine Bündelung in Bezug auf diese Kunden nicht rentabel wäre. Der Direktvertrieb bildet nämlich das
Kernstück des Angebots von Navitaire, und es ist sehr unwahrscheinlich, dass seine Kunden
Einschränkungen bei der Vermarktung ihrer Produkte über Kanäle wie die Websites der
Luftverkehrsgesellschaften oder über Anwendungsprogrammierschnittstellen (in mobilen Apps)
akzeptieren würden.
Innovation auf dem PSS-Markt und verbundenen Märkten
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass eine durch den Zusammenschluss verursachte
Verringerung der Innovation auf dem PSS-Markt unwahrscheinlich ist. Amadeus hat stets viel in seine
PSS-Software investiert, und es läge in seinem Interesse, auch in die PSS-Software von Navitaire zu
investieren, die für einen anderen Kundenkreis bestimmt ist und sein eigenes Angebot ergänzt.
Zudem ist nach den Feststellungen der Kommission nicht anzunehmen, dass der Zusammenschluss die
Innovation bei neuen Vertriebsmodellen („New Distribution Capability“ – NDC) verringert. NDC ist ein
von der IATA im Jahr 2012 entwickelter neuer Datenübertragungsstandard, durch den die
Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Luftverkehrsgesellschaften und Reisebüros verbessert werden
sollen. Die Marktuntersuchung ergab, dass sich NDC noch in einer frühen Phase seiner Entwicklung
befindet und die Rolle der GDS-Anbieter in seinen Arbeitsabläufen noch nicht festgelegt ist. Amadeus
hat NDC öffentlich befürwortet, und der Erwerb von Navitaire würde nichts an der Fähigkeit und dem
Interesse von Amadeus in Bezug auf NDC ändern.
Abschließend gelangte die Kommission daher zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinen Anlass zu
wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Die Sache wurde im September 2015 von der britischen Wettbewerbsbehörde (Competition and
Markets Authority) an die Kommission verwiesen. Die nationalen Wettbewerbsbehörden Österreichs,
Deutschlands und Spaniens schlossen sich der Verweisung an.
Unternehmen und Produkte
Die in Spanien ansässige Amadeus IT Group S.A. bietet weltweit IT-Lösungen für
Luftverkehrsgesellschaften und Reisebüros an. Die Tätigkeit des Unternehmens konzentriert sich auf
GDS-Dienstleistungen und interne IT-Lösungen für Luftverkehrsgesellschaften und Flughäfen, darunter
PSS.
Navitaire LLC ist ein US-amerikanischer Anbieter von IT-Lösungen für Luftverkehrsgesellschaften wie
PSS.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren
(Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen werden im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der Generaldirektion
Wettbewerb unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7802 veröffentlicht.
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