SCHÜTZENVEREIN VELTHEIM-WINTERTHUR Präsident: Roland Steiner, Hofackerstrasse 14, 8422 Pfungen Reglement über Jahresmeisterschaft der Gewehrsektion 1. Zweck Die Jahresmeisterschaft bezweckt, in Form einer internen Auszeichnungskonkurrenz, den Schützen Gelegenheit zu geben, in sportlichem und kameradschaftlichem Wettkampf, die Schiessfertigkeit zu fördern. 2. Teilnahmeberechtigung An der Jahresmeisterschaft sind alle Mitglieder, Jugendlichen und Junioren des Schützenvereins Veltheim teilnahmeberechtigt. 3. Festsetzung des Programms Die zur Rangierung benötigten Stiche, deren Anzahl Schüsse, die Schussfolge sowie die Scheibenart werden in den Ausführungsbestimmungen festgelegt. Dort wird auch die Dauer der Schiessmöglichkeit geregelt. In den Ausführungsbestimmungen kann auch festgelegt werden, wo bestimmte Stiche geschossen werden müssen. Änderungen der Ausführungsbestimmungen werden der Vereinsversammlung zur Genehmigung vorgelegt. 4. Sportgeräte Es sind alle Sportgeräte gemäss den aktuellen Regeln des SSV (RSpS) zugelassen. Betreffend Schiessstellung, Stellungserleichterung und Hilfsmittel gelten die aktuellen Regeln des SSV (RSpS). 5. Durchführung Für die Durchführung der Jahresmeisterschaft ist der Obmann der Gewehrsektion verantwortlich. Er kann diese Verantwortung auch delegieren. Die Stiche der Jahresmeisterschaft dürfen nur während Schiessübungen des Vereins geschossen werden. 20160317_Reglement Jahresmeisterschaft Gewehr.docx 6. Rangierung Für das Absenden des Vereinsjahres wird eine Rangliste der Jahresmeisterschaft erstellt. Die Regeln über die Bewertung der Resultate, allfällige Zuschläge sowie die Rangierung werden in den Ausführungsbestimmungen festgelegt. 7. Auszeichnungen 1. Rang: Eintrag in der ewigen Bestenliste Über die Abgabe eines Preises an den besten Jugendlichen bzw. Junioren entscheidet der Vorstand von Jahr zu Jahr. 8. Bestimmungen über die ewige Bestenliste Auf der ewigen Bestenliste werden Vorname und Name des Siegers sowie die Jahreszahl eingraviert. Die Gravur wird durch den Vorstand bestimmt und die Kosten durch den Verein getragen. Die ewige Bestenliste wird zudem auf der Homepage aktualisiert und veröffentlicht. 9. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wurde durch die 150.Vereinsversammlung vom 10.03.2016 in Kraft gesetzt. Sämtliche bisherigen Regelungen über das Jahresprogramm bzw. Vereinsprogramm bzw. Jahresmeisterschaft der Gewehrsektion werden hiermit als ungültig erklärt. Dieses Reglement kann nur durch die Vereinsversammlung abgeändert werden. Winterthur, 10.03.2016 20160317_Reglement Jahresmeisterschaft Gewehr.docx Schützenverein Veltheim Winterthur Präsident Roland Steiner Seite 2/2
© Copyright 2025 ExpyDoc