04-Reglement Jahresmeisterschaften - SSV

Schiesssportverein Mellingen
(gültig ab 26. Februar 2016)
Reglement für die grosse und die kleine Jahresmeisterschaft
1. Allgemeines
Die beiden Jahresmeisterschaften werden als Jahreswettkampf unter den Mitgliedern des SSV Mellingen durchgeführt. Das Jahresprogramm für die grosse und kleine Jahresmeisterschaft wird jährlich
durch die Generalversammlung beschlossen. Dieses Reglement muss bei jeder inhaltlichen Änderung
durch die GV genehmigt werden.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Schützinnen und Schützen sowie Junioren/-innen (J und JJ) des
SSV Mellingen, welche im Besitze einer gültigen SSV-Lizenzkarte sind.
Alle Schützinnen und Schützen, welche die zur grossen bzw. kleinen Jahresmeisterschaft zählenden
Resultate erbringen, werden klassiert.
3. Anmeldung
Vor dem ersten Schiessanlass muss der Schütze/die Schützin entscheiden, ob er/sie in der grossen
oder kleinen Jahresmeisterschaft teilnehmen will. Ein späterer Wechsel ist nur „aufsteigend“ möglich,
also von der kleinen zur grossen Meisterschaft. Bei besonderen Umständen kann der Vorstand Ausnahmen bewilligen.
Die Anmeldung nimmt der 1. Schützenmeister oder ein anderes Vorstandsmitglied entgegen.
4. Durchführung
Die beiden Jahresmeisterschaften umfassen eine bestimmte Anzahl Pflichtresultate sowie eine Auswahl von Resultaten, von denen die besten gezählt bzw. die schlechtesten gestrichen werden können.
Es werden Schiessanlässe in der Mühlescheer sowie auswärtige Anlässe angemessen berücksichtigt.
5. Kategorien
5.1 Grosse Jahresmeisterschaft
Die grosse Jahresmeisterschaft wird in zwei Kategorien (A + D) durchgeführt.
Falls in einer Kategorie weniger als drei Klassierte sind, wird nur eine Kategorie als Jahresmeisterschaft gewertet. Dabei werden die Unterschiede der Gewehre gemäss den Festlegungen in den
Punkten 6.1 und 6.2 ausgeglichen.
5.2 Kleine Jahresmeisterschaft
Die kleine Jahresmeisterschaft wird in nur einer Kategorie ausgetragen. Unterschiede der Gewehre
(Ordonnanz / Sport) und der Scheiben (A5/A10; B4/B10) werden durch Zuschläge und Korrekturfaktoren (Scheibenart und Gewehr) ausgeglichen.
6. Wertung
6.1 Scheibenkorrekturfaktoren
Um die Unterschiede des Scheibentyps und der Schusszahl auszugleichen, werden auf der Basis des
Programms 10 Schüsse auf Scheibe A10 (max. = 100 Pt.) folgende Korrekturfaktoren für die Wertung
angewendet:
Scheibe
B4
A 10
A 10
A 10
A 10
Anzahl Schüsse
18 (Feldschiessen)
8
10
15 (Einzelwettschiessen Kat. D)
20 (Einzelwettschiessen Kat. A)
“Scheiben”-Faktor
1.33
1.24
1.00
0.68
0.52
Beispiele:
B4
A10
A10
A10
A10
FS
18 Schüsse
8 Schüsse
10 Schüsse
15 Schüsse
20 Schüsse
=
=
=
=
=
max. 72 Pt. x Faktor 1.33
max. 80 Pt. x Faktor 1.24
max. 100 Pt. x Faktor 1.00
max. 150 Pt. x Faktor 0.68
max. 200 Pt. x Faktor 0.52
=
=
=
=
=
95.76 Punkte
99.20 Punkte
100.00 Punkte
102.00 Punkte
104.00 Punkte
6.2 Sportgeräte-Ausgleich für die kleine Jahresmeisterschaft
Die kleine Jahresmeisterschaft darf mit allen vom SSV zugelassenen Gewehren absolviert werden.
Resultate mit Sturmgewehr 57/02 erhalten 1 Punkt Zuschlag
Resultate mit Sturmgewehr 57/03 bzw. 90 und Karabiner gilt das geschossene Resultat
Resultate mit Standardgewehr und Freie Waffe erhalten 3 Punkte Abzug
6.3 Sportgeräte-Ausgleich für die beiden grossen Jahresmeisterschaften
Die grosse Jahresmeisterschaft der Kat. A darf mit allen vom SSV zugelassenen Gewehren absolviert
werden.
Die grosse Jahresmeisterschaft der Kat. D darf nur mit folgenden Gewehren geschossen werden:
Sturmgewehr 90, Sturmgewehr 57/03, Sturmgewehr 57/02 und Karabiner/Langgewehr (frei oder aufgelegt)
Resultate mit Sturmgewehr 57/02 erhalten 1 Punkt Zuschlag
7. Rangierung
Wer von den durch die GV genehmigten Schiessen (je Meisterschaftstyp) am meisten Punkte erzielt,
gewinnt die Jahresmeisterschaft. Bei Punktgleichheit entscheidet zuerst das höhere Resultat aller oblig. zählenden Schiessen (Pflichtresultate), dann das höchste Einzelresultat aller Schiessen (nach der
Umrechnung). Die weitere Rangfolge ist: JJ, J, SV, V, S, E.
8. Preise
Für die grosse und kleine Jahresmeisterschaft werden den Rangierungen entsprechend Natural- oder
Barpreise abgegeben. Der Vorstand entscheidet jährlich in eigener Kompetenz über die Preise.
9. Spezielle Regelung für Vor- oder Nachschiessen von Anlässen
Teilnehmer, die einen als obligatorisch zählender Anlass ohne eigenes Verschulden (z.B. begründete
Abwesenheit, Krankheit, Unfall) versäumen, können das analoge Programm (unter Aufsicht) nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand im eigenen Stand vor- oder nachschiessen.
Bedingung:
10.
Es darf vor dem Stich nicht separat trainiert werden.
Prämien für “freiwillige Schiessen“ gemäss Jahresprogramm
Für alle -gemäss Jahresprogramm- “freiwilligen Schiessanlässe“ welche zusätzlich zur definierten
Mindestzahl besucht werden, erhält jede Schützin und Schütze eine Prämie von Fr. 8.-- / Schiessen.
Die Prämien werden am Absenden des jeweiligen Jahres ausbezahlt. Die Prämien gelten sowohl für
die grosse als auch die kleine Jahresmeisterschaft.
Beispiel:
Total freiwillige Schiessen gemäss Jahresprogramm:
Es zählen die besten Resultate von:
= maximal möglicher Betrag für:
19 Schiessen
9 Schiessen
10 Schiessen = Fr. 80.--
(hat ein Schütze z.B. 15 Anlässe besucht, ergibt dies einen Betrag von Fr. 48.--)
11.
Genehmigung
Das vorliegende Reglement wurde an der GV vom 26.02. 2016 genehmigt. Es ersetzt alle vorherigen
Reglemente für die grosse und kleine Jahresmeisterschaft. Es tritt per 26.02.2016 in Kraft.
Schiesssportverein Mellingen
Der Vorstand