Schiesssportverein Mellingen (gültig ab 26. Februar 2016) Reglement für die grosse und die kleine Jahresmeisterschaft 1. Allgemeines Die beiden Jahresmeisterschaften werden als Jahreswettkampf unter den Mitgliedern des SSV Mellingen durchgeführt. Das Jahresprogramm für die grosse und kleine Jahresmeisterschaft wird jährlich durch die Generalversammlung beschlossen. Dieses Reglement muss bei jeder inhaltlichen Änderung durch die GV genehmigt werden. 2. Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Schützinnen und Schützen sowie Junioren/-innen (J und JJ) des SSV Mellingen, welche im Besitze einer gültigen SSV-Lizenzkarte sind. Alle Schützinnen und Schützen, welche die zur grossen bzw. kleinen Jahresmeisterschaft zählenden Resultate erbringen, werden klassiert. 3. Anmeldung Vor dem ersten Schiessanlass muss der Schütze/die Schützin entscheiden, ob er/sie in der grossen oder kleinen Jahresmeisterschaft teilnehmen will. Ein späterer Wechsel ist nur „aufsteigend“ möglich, also von der kleinen zur grossen Meisterschaft. Bei besonderen Umständen kann der Vorstand Ausnahmen bewilligen. Die Anmeldung nimmt der 1. Schützenmeister oder ein anderes Vorstandsmitglied entgegen. 4. Durchführung Die beiden Jahresmeisterschaften umfassen eine bestimmte Anzahl Pflichtresultate sowie eine Auswahl von Resultaten, von denen die besten gezählt bzw. die schlechtesten gestrichen werden können. Es werden Schiessanlässe in der Mühlescheer sowie auswärtige Anlässe angemessen berücksichtigt. 5. Kategorien 5.1 Grosse Jahresmeisterschaft Die grosse Jahresmeisterschaft wird in zwei Kategorien (A + D) durchgeführt. Falls in einer Kategorie weniger als drei Klassierte sind, wird nur eine Kategorie als Jahresmeisterschaft gewertet. Dabei werden die Unterschiede der Gewehre gemäss den Festlegungen in den Punkten 6.1 und 6.2 ausgeglichen. 5.2 Kleine Jahresmeisterschaft Die kleine Jahresmeisterschaft wird in nur einer Kategorie ausgetragen. Unterschiede der Gewehre (Ordonnanz / Sport) und der Scheiben (A5/A10; B4/B10) werden durch Zuschläge und Korrekturfaktoren (Scheibenart und Gewehr) ausgeglichen. 6. Wertung 6.1 Scheibenkorrekturfaktoren Um die Unterschiede des Scheibentyps und der Schusszahl auszugleichen, werden auf der Basis des Programms 10 Schüsse auf Scheibe A10 (max. = 100 Pt.) folgende Korrekturfaktoren für die Wertung angewendet: Scheibe B4 A 10 A 10 A 10 A 10 Anzahl Schüsse 18 (Feldschiessen) 8 10 15 (Einzelwettschiessen Kat. D) 20 (Einzelwettschiessen Kat. A) “Scheiben”-Faktor 1.33 1.24 1.00 0.68 0.52 Beispiele: B4 A10 A10 A10 A10 FS 18 Schüsse 8 Schüsse 10 Schüsse 15 Schüsse 20 Schüsse = = = = = max. 72 Pt. x Faktor 1.33 max. 80 Pt. x Faktor 1.24 max. 100 Pt. x Faktor 1.00 max. 150 Pt. x Faktor 0.68 max. 200 Pt. x Faktor 0.52 = = = = = 95.76 Punkte 99.20 Punkte 100.00 Punkte 102.00 Punkte 104.00 Punkte 6.2 Sportgeräte-Ausgleich für die kleine Jahresmeisterschaft Die kleine Jahresmeisterschaft darf mit allen vom SSV zugelassenen Gewehren absolviert werden. Resultate mit Sturmgewehr 57/02 erhalten 1 Punkt Zuschlag Resultate mit Sturmgewehr 57/03 bzw. 90 und Karabiner gilt das geschossene Resultat Resultate mit Standardgewehr und Freie Waffe erhalten 3 Punkte Abzug 6.3 Sportgeräte-Ausgleich für die beiden grossen Jahresmeisterschaften Die grosse Jahresmeisterschaft der Kat. A darf mit allen vom SSV zugelassenen Gewehren absolviert werden. Die grosse Jahresmeisterschaft der Kat. D darf nur mit folgenden Gewehren geschossen werden: Sturmgewehr 90, Sturmgewehr 57/03, Sturmgewehr 57/02 und Karabiner/Langgewehr (frei oder aufgelegt) Resultate mit Sturmgewehr 57/02 erhalten 1 Punkt Zuschlag 7. Rangierung Wer von den durch die GV genehmigten Schiessen (je Meisterschaftstyp) am meisten Punkte erzielt, gewinnt die Jahresmeisterschaft. Bei Punktgleichheit entscheidet zuerst das höhere Resultat aller oblig. zählenden Schiessen (Pflichtresultate), dann das höchste Einzelresultat aller Schiessen (nach der Umrechnung). Die weitere Rangfolge ist: JJ, J, SV, V, S, E. 8. Preise Für die grosse und kleine Jahresmeisterschaft werden den Rangierungen entsprechend Natural- oder Barpreise abgegeben. Der Vorstand entscheidet jährlich in eigener Kompetenz über die Preise. 9. Spezielle Regelung für Vor- oder Nachschiessen von Anlässen Teilnehmer, die einen als obligatorisch zählender Anlass ohne eigenes Verschulden (z.B. begründete Abwesenheit, Krankheit, Unfall) versäumen, können das analoge Programm (unter Aufsicht) nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand im eigenen Stand vor- oder nachschiessen. Bedingung: 10. Es darf vor dem Stich nicht separat trainiert werden. Prämien für “freiwillige Schiessen“ gemäss Jahresprogramm Für alle -gemäss Jahresprogramm- “freiwilligen Schiessanlässe“ welche zusätzlich zur definierten Mindestzahl besucht werden, erhält jede Schützin und Schütze eine Prämie von Fr. 8.-- / Schiessen. Die Prämien werden am Absenden des jeweiligen Jahres ausbezahlt. Die Prämien gelten sowohl für die grosse als auch die kleine Jahresmeisterschaft. Beispiel: Total freiwillige Schiessen gemäss Jahresprogramm: Es zählen die besten Resultate von: = maximal möglicher Betrag für: 19 Schiessen 9 Schiessen 10 Schiessen = Fr. 80.-- (hat ein Schütze z.B. 15 Anlässe besucht, ergibt dies einen Betrag von Fr. 48.--) 11. Genehmigung Das vorliegende Reglement wurde an der GV vom 26.02. 2016 genehmigt. Es ersetzt alle vorherigen Reglemente für die grosse und kleine Jahresmeisterschaft. Es tritt per 26.02.2016 in Kraft. Schiesssportverein Mellingen Der Vorstand
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