Benützungsvereinbarung (Richtlinien-Pistenrecht ) Renntraining und Skirennen Betrifft sämtliche Pistenabfahrten die für Training und Rennen frei gegeben werden. Zöblen Fis 1 - Tannheim Gund 1 Benützungsvereinbarung zwischen Tannheimer Bergbahnen GmbH. & Co KG - Verfügungsberechtigtem Skigelände und Name & Adresse des Veranstalters , > Verein, Firma, Skischule, Privater, Schule Tel. Nummer Training / Rennen Mail Adresse Kontakt Person Teilnehmerzahl Veranstaltungstag / Zeit Piste / Strecke Sonstige Vereinbarungen Um einen möglichst reibungslosen und sicheren Verlauf zu gewährleisten, sind Richtlinien erforderlich und einzuhalten. Seite 1 Der Verfügungsberechtigte setzt den Veranstalter davon in Kenntnis, dass die Austragung von Winter-/Skisportlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht von der Widmung des Geländes für den Publikums- Wintersport/Publikumsskilauf miterfasst ist und Winter-sportliche Veranstaltungen und Training daher nur auf Pisten bzw. Pistenteilen durchgeführt werden dürfen, auf denen nicht gleichzeitig der PublikumsWintersport abgewickelt wird. Die räumliche Begrenzung des für die Veranstaltung (Rennen/ Training) bereitgestellten Areals wird vor Ort durch den jeweils zuständigen Vertreter der Tannheimer Bergbahnen ( Betriebsleiter / Pistenchef u. a.) festgelegt. (Räumliche Begrenzung siehe Fotobeschreibung und Aushang in den Liftstationen) Die Renn bzw. Trainingsstrecken werden vom Seilbahnunternehmen präpariert. Für eine weitergehende Präparierung hat der Veranstalter zu sorgen. Vom Seilbahnunternehmen werden keine Hilfsmittel wie Torstangen, Bohrmaschinen oder Zeitnehmung zur Verfügung gestellt. Auf den Strecken Fis 1 besteht eine Verkabelung für die Zeitmessung. Zudem steht auf der Strecke Fis 1 ein Start und Ziel- Haus zur Verfügung. Aufgrund besonderer Witterung – oder Pistenverhältnissen - Schneemangel sowie aus Sicherheitsgründen kann der Diensthabende Betriebsleiter das Renngeschehen Unterbrechen oder zur Gänze einstellen. . Alle Rennläufer und Funktionäre ( außer mit Funktionsleibchen TBB) Müssen ausnahmslos den normalen Zugang über die Drehkreuze benützen. Es ist bei starker Besucherfrequenz darauf hinzuweisen, dass die Rennläufer Wartezeiten einkalkulieren müssen. Alle Rennläufer und Funktionäre kommen nur mit Fahrkarte durch das Drehkreuz. ( Karte - vergessen – verloren - im Rucksack usw. wird nicht Akzeptiert) Funktionäre erhalten gegen eine Kaution von EUR 10. — das Tannheimer Bergbahnen Funktionärsleibchen ( Starter, Zielrichter, Rutschkommando , usw. ) Ein vorzeitiges Verlassen der Aufstiegshilfen vor Erreichen der Bergstation ist Behördlich Verboten. Seite 2 Der Veranstalter ist allein für Ablauf, Durchführung und Absicherung der Veranstaltung sowie des betreffenden Veranstaltungsgeländes verantwortlich. Insbesondere obliegen dem Veranstalter folgende Verpflichtungen. Das Veranstaltungsgeschehen ist ausschließlich auf die zugewiesene o.a. Pisten bzw. Pistenteile sowie auf den o.a. Zeitraum zu beschränken. Die Trainings und Rennstrecke müssen als solches gekennzeichnet sein. Die jeweils geeignete Absicherung / Absperrung der Renn-/ Trainingsstrecke gegenüber Zuschauern, unbeteiligten Personen und alle sonstigen Wintersportlern/ Skifahrer in diesem Bereich obliegt dem Veranstalter. Zur Gewährleistung der körperlichen Sicherheit aller aktiv oder passiv Teilnehmenden sowie Dritter sind vom Veranstalter adäquate Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dazu wird das gesamte Veranstaltungsgelände inklusive die für die Zuschauer bestimmten Räume markiert und so abgesichert, dass am Veranstaltungsgeschehen ausgehenden Gefahren – welcher Art immer – nicht gefährdet werden. Es muss eine deutliche Abgrenzung vom allgemeinen Pistenbereich gewährleistet sein. Unbeabsichtigtes einfahren von Wintersportlern von der allgemeinen Piste in die Renn bzw. Trainingsstrecke muss verhindert werden. Für Maßnahmen zur Verhinderung eines Hinausgeratens der Rennläufer von der Renn bzw. Trainingspiste zur Publikumspiste hat der Veranstalter zu sorgen. ( Sicherheitsabstand / genügend Sturzraum / Kurssetzung / Sicherheitsnetze usw. ) Zielausläufe sind so zu gestalten, dass genügend Raum zum Abbremsen zur Verfügung steht. Außerdem ist der gesamte Zielraum bzw. Auslauf gegenüber der Publikumspiste mit Sicherheitsnetzen ( B – Netze ) abzugrenzen und stets freizuhalten. Atypische Gefahrenquellen sind zu beseitigen oder abzuschirmen bzw. abzusichern. (z.B. Betonsockel / Stangen im Gelände / apere Stellen/ usw.) Warmfahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Publikumspiste ist verboten. Skier und Zubehör sind von der Piste fernzuhalten. Nach Beendigung des Rennens / Trainings sind vom Veranstalter sämtliche Torstangen, Absperrungen und sonstige Hindernisse (z.B. abgebrochene Torstangen, Zeitmesskabel etc.) abzubauen, sodass die Piste / Strecke Wieder von den Wintersportlern/ Pistenbenützer gefahrlos befahren werden kann. Die Tannheimer Bergbahnen wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Durchführung Ihrer Skisportveranstaltung. Seite 3 Mit der Unterschrift bestätigt der Veranstalter Über die erforderliche Sachkunde zur Erfüllung der o.a. Verpflichtungen zu verfügen; den o.a. Verpflichtungen nachzukommen Eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, welche Schadenersatzansprüche von im Zusammenhang mit der Veranstaltung geschädigten Personen erfüllt. Über die Abgeltung allfälliger, dem Verfügungsberechtigten ( Seilbahn/ Liftunternehmen) entstehenden Unkosten ( Materialbeistellung Präparierung, Personentransporte u. a. ) _____________________ ____________________ Ort, Datum Ort, Datum ________________________ ______________________ Veranstalter : Stempel Unterschrift Tannheimer Bergbahnen Seite 4
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