Vertrag & Richtlinien Rennen

Benützungsvereinbarung
(Richtlinien-Pistenrecht )
Renntraining und Skirennen
Betrifft sämtliche Pistenabfahrten
die für Training und Rennen frei gegeben werden.
Zöblen Fis 1 -
Tannheim Gund
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Benützungsvereinbarung zwischen
Tannheimer Bergbahnen GmbH. & Co KG - Verfügungsberechtigtem Skigelände
und
Name & Adresse des Veranstalters , > Verein, Firma, Skischule, Privater, Schule
Tel. Nummer
Training / Rennen
Mail Adresse
Kontakt Person
Teilnehmerzahl
Veranstaltungstag / Zeit
Piste / Strecke
Sonstige Vereinbarungen
Um einen möglichst reibungslosen und sicheren Verlauf zu gewährleisten,
sind Richtlinien erforderlich und einzuhalten.
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Der Verfügungsberechtigte setzt den Veranstalter davon in Kenntnis, dass die
Austragung von Winter-/Skisportlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht von der
Widmung des Geländes für den Publikums- Wintersport/Publikumsskilauf miterfasst
ist und Winter-sportliche Veranstaltungen und Training daher nur auf Pisten bzw.
Pistenteilen durchgeführt werden dürfen, auf denen nicht gleichzeitig der PublikumsWintersport abgewickelt wird.
Die räumliche Begrenzung des für die Veranstaltung (Rennen/ Training)
bereitgestellten Areals wird vor Ort durch den jeweils zuständigen Vertreter
der Tannheimer Bergbahnen ( Betriebsleiter / Pistenchef u. a.) festgelegt.
(Räumliche Begrenzung siehe Fotobeschreibung und Aushang in den Liftstationen)
Die Renn bzw. Trainingsstrecken werden vom Seilbahnunternehmen präpariert.
Für eine weitergehende Präparierung hat der Veranstalter zu sorgen.
Vom Seilbahnunternehmen werden keine Hilfsmittel wie Torstangen, Bohrmaschinen
oder Zeitnehmung zur Verfügung gestellt.
Auf den Strecken Fis 1 besteht eine Verkabelung für die Zeitmessung.
Zudem steht auf der Strecke Fis 1 ein Start und Ziel- Haus zur Verfügung.
Aufgrund besonderer Witterung – oder Pistenverhältnissen - Schneemangel sowie
aus Sicherheitsgründen kann der Diensthabende Betriebsleiter das Renngeschehen
Unterbrechen oder zur Gänze einstellen. .
Alle Rennläufer und Funktionäre ( außer mit Funktionsleibchen TBB)
Müssen ausnahmslos den normalen Zugang über die Drehkreuze benützen.
Es ist bei starker Besucherfrequenz darauf hinzuweisen, dass die Rennläufer
Wartezeiten einkalkulieren müssen.
Alle Rennläufer und Funktionäre kommen nur mit Fahrkarte durch das Drehkreuz.
( Karte - vergessen – verloren - im Rucksack usw. wird nicht Akzeptiert)
Funktionäre erhalten gegen eine Kaution von EUR 10. — das
Tannheimer Bergbahnen Funktionärsleibchen
( Starter, Zielrichter, Rutschkommando , usw. )
Ein vorzeitiges Verlassen der Aufstiegshilfen vor Erreichen der Bergstation ist
Behördlich Verboten.
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Der Veranstalter ist allein für Ablauf, Durchführung und Absicherung der
Veranstaltung sowie des betreffenden Veranstaltungsgeländes verantwortlich.
Insbesondere obliegen dem Veranstalter folgende Verpflichtungen.
Das Veranstaltungsgeschehen ist ausschließlich auf die zugewiesene o.a. Pisten
bzw. Pistenteile sowie auf den o.a. Zeitraum zu beschränken.
Die Trainings und Rennstrecke müssen als solches gekennzeichnet sein.
Die jeweils geeignete Absicherung / Absperrung der Renn-/ Trainingsstrecke
gegenüber Zuschauern, unbeteiligten Personen und alle sonstigen Wintersportlern/
Skifahrer in diesem Bereich obliegt dem Veranstalter.
Zur Gewährleistung der körperlichen Sicherheit aller aktiv oder passiv
Teilnehmenden sowie Dritter sind vom Veranstalter adäquate
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Dazu wird das gesamte Veranstaltungsgelände inklusive die für die Zuschauer
bestimmten Räume markiert und so abgesichert, dass am Veranstaltungsgeschehen
ausgehenden Gefahren – welcher Art immer – nicht gefährdet werden.
Es muss eine deutliche Abgrenzung vom allgemeinen Pistenbereich gewährleistet
sein.
Unbeabsichtigtes einfahren von Wintersportlern von der allgemeinen Piste in die
Renn bzw. Trainingsstrecke muss verhindert werden.
Für Maßnahmen zur Verhinderung eines Hinausgeratens der Rennläufer
von der Renn bzw. Trainingspiste zur Publikumspiste hat der Veranstalter zu sorgen.
( Sicherheitsabstand / genügend Sturzraum / Kurssetzung / Sicherheitsnetze usw. )
Zielausläufe sind so zu gestalten, dass genügend Raum zum Abbremsen zur
Verfügung steht. Außerdem ist der gesamte Zielraum bzw. Auslauf gegenüber der
Publikumspiste mit Sicherheitsnetzen ( B – Netze ) abzugrenzen und stets
freizuhalten.
Atypische Gefahrenquellen sind zu beseitigen oder abzuschirmen bzw. abzusichern.
(z.B. Betonsockel / Stangen im Gelände / apere Stellen/ usw.)
Warmfahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Publikumspiste ist verboten.
Skier und Zubehör sind von der Piste fernzuhalten.
Nach Beendigung des Rennens / Trainings sind vom Veranstalter sämtliche
Torstangen, Absperrungen und sonstige Hindernisse (z.B. abgebrochene
Torstangen, Zeitmesskabel etc.) abzubauen, sodass die Piste / Strecke
Wieder von den Wintersportlern/ Pistenbenützer gefahrlos befahren werden kann.
Die Tannheimer Bergbahnen wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der
Durchführung Ihrer Skisportveranstaltung.
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Mit der Unterschrift bestätigt der Veranstalter
Über die erforderliche Sachkunde zur Erfüllung der
o.a. Verpflichtungen zu verfügen;
den o.a. Verpflichtungen nachzukommen
Eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, welche
Schadenersatzansprüche von im Zusammenhang mit der Veranstaltung
geschädigten Personen erfüllt.
Über die Abgeltung allfälliger, dem Verfügungsberechtigten
( Seilbahn/ Liftunternehmen) entstehenden Unkosten
( Materialbeistellung Präparierung, Personentransporte u. a. )
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Ort, Datum
Ort, Datum
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Veranstalter : Stempel Unterschrift
Tannheimer Bergbahnen
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