Ausweitung von bilingualen Zügen an Realschulen

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
BADEN-WÜRTTEMBERG
Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
An die
öffentlichen Realschulen
in Baden-Württemberg
Stuttgart 19. Mai 2015
Durchwahl 0711/279-2865
Telefax 0711/279-2943
Name Petra Conrad
die Abt. 7 der Regierungspräsidien
Gebäude Thouretstraße 6
die Staatlichen Schulämter
Aktenzeichen 34-6531.8/719
(Bitte bei Antwort angeben)
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Ausweitung von bilingualen Zügen an Realschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kultusministerium wird bis zum Schuljahr 2017/18 an insgesamt 20 % der Realschulen in Baden-Württemberg bilinguale Züge genehmigen.
Im Schuljahr 2016/2017 können bilinguale Züge an je zwei weiteren Standorten pro Regierungspräsidium (also insgesamt acht) eingerichtet werden.
Für eine Bewerbung einer Schule sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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Es muss in mindestens zwei Sachfächern pro Klassenstufe mit insgesamt mindestens 2 Stunden pro Woche durchgängig bilingual unterrichtet werden. Eine Schule
kann entweder in Klasse 5 beginnen und sukzessive aufbauen oder bei entsprechenden Voraussetzungen auch in mehreren Klassenstufen gleichzeitig einsteigen.
Wichtig ist die Entwicklung eines diesbezüglichen Gesamtcurriculums für den bilingualen Zug.
Unabdingbar sind Vorerfahrungen der Schule sowie geeignete Fachlehrkräfte mit
bilingualer Qualifikation.
Erforderlich sind die Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz.
Das Einverständnis des Schulträgers muss vorliegen.
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Zur Umsetzung bilingualer Züge werden jeder Schule insgesamt 9 zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt. Das Kontingent beträgt
für die Klassenstufen 5/6, 7/8 und 9/10 jeweils drei zusätzliche Stunden.
Bewerbungen sollen mit beigefügtem Formblatt (ohne weitere Anlagen) auf elektronischem Weg
bis spätestens 9. Oktober 2015 an das zuständige Staatliche Schulamt
gesendet werden.
Von dort werden die Bewerbungen über das zuständige Regierungspräsidium dem Kultusministerium zur Entscheidung vorgelegt. Die unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden schlagen jeweils geeignete Standorte vor.
Das Kultusministerium versendet die Genehmigungsbescheide voraussichtlich im
Januar 2016 an die ausgewählten Standorte.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rudolf Dieterle
Ministerialrat
Leiter des Referats Realschulen, Werkrealschulen, Hauptschulen,
Medienpädagogik, berufliche Orientierung