MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: [email protected] An die öffentlichen Realschulen in Baden-Württemberg Stuttgart 19. Mai 2015 Durchwahl 0711/279-2865 Telefax 0711/279-2943 Name Petra Conrad die Abt. 7 der Regierungspräsidien Gebäude Thouretstraße 6 die Staatlichen Schulämter Aktenzeichen 34-6531.8/719 (Bitte bei Antwort angeben) __ Ausweitung von bilingualen Zügen an Realschulen Sehr geehrte Damen und Herren, das Kultusministerium wird bis zum Schuljahr 2017/18 an insgesamt 20 % der Realschulen in Baden-Württemberg bilinguale Züge genehmigen. Im Schuljahr 2016/2017 können bilinguale Züge an je zwei weiteren Standorten pro Regierungspräsidium (also insgesamt acht) eingerichtet werden. Für eine Bewerbung einer Schule sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - - Es muss in mindestens zwei Sachfächern pro Klassenstufe mit insgesamt mindestens 2 Stunden pro Woche durchgängig bilingual unterrichtet werden. Eine Schule kann entweder in Klasse 5 beginnen und sukzessive aufbauen oder bei entsprechenden Voraussetzungen auch in mehreren Klassenstufen gleichzeitig einsteigen. Wichtig ist die Entwicklung eines diesbezüglichen Gesamtcurriculums für den bilingualen Zug. Unabdingbar sind Vorerfahrungen der Schule sowie geeignete Fachlehrkräfte mit bilingualer Qualifikation. Erforderlich sind die Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz. Das Einverständnis des Schulträgers muss vorliegen. - 2- Zur Umsetzung bilingualer Züge werden jeder Schule insgesamt 9 zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt. Das Kontingent beträgt für die Klassenstufen 5/6, 7/8 und 9/10 jeweils drei zusätzliche Stunden. Bewerbungen sollen mit beigefügtem Formblatt (ohne weitere Anlagen) auf elektronischem Weg bis spätestens 9. Oktober 2015 an das zuständige Staatliche Schulamt gesendet werden. Von dort werden die Bewerbungen über das zuständige Regierungspräsidium dem Kultusministerium zur Entscheidung vorgelegt. Die unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden schlagen jeweils geeignete Standorte vor. Das Kultusministerium versendet die Genehmigungsbescheide voraussichtlich im Januar 2016 an die ausgewählten Standorte. Mit freundlichen Grüßen gez. Rudolf Dieterle Ministerialrat Leiter des Referats Realschulen, Werkrealschulen, Hauptschulen, Medienpädagogik, berufliche Orientierung
© Copyright 2025 ExpyDoc