- Rassekatzen Stuttgart e.V.

Ablauf einer Deck- & Wurfmeldung
Deckmeldung:
•
•
Der Züchter ist ergänzend zu den
Zuchtrichtlinien der FIFe und des 1.DEKZV e.V. gemäß § 2 Satz 5, zweiter Anstrich der
Vereinsordnung verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach der Bedeckung der Katze
(Mindestalter der Kätzin bei der Deckung 10 Monate) eine Kopie der
Deckbescheinigung zum Zuchtwart des RKS e.V. zu senden und damit seinen Wurf
unter Angabe der Elterntiere anzukündigen (obere Hälfte des Formulars Deck- &
Wurfmeldung). Das Original wird später als Wurfmeldung ergänzt.
Die nicht oder nicht fristgerechte Meldung der Bedeckung wird vom Vorstand nach § 18
der Vereinsordnung geahndet.
----------------------------------------------------------------------
Wurfmeldung:
Eine vollständige Wurfmeldung besteht aus:
•
Ausgefülltes Formular „Deckbescheinigung/Wurfmeldung“, mit
Angaben:
o Zwingername in der obersten Zeile
o Namen der Katzeneltern, vollständig, inklusive der Ausstellungstitel
o Farben der Elterntiere
o Chipnummer und die Zuchtbuchnummern der Elterntiere
o Anschrift des Züchters mit Mitgliedsnummer
o Deckdatum
o Anschrift des Katerbesitzers mit Mitgliedsnummer
o Unterschrift des Katerbesitzers
o Wurfdatum
o Name mit Zwingername der Kätzchen
o Farben der Kätzchen – ausgeschrieben und im EMS Code
o Ausstellungsdatum und Unterschrift des Züchters
-
-
folgenden
Die Wurfmeldung, verbunden mit allen Unterlagen, ist innerhalb von 4 Wochen
nach der Geburt des Wurfes an den zuständigen RKS-Zuchtwart (Ausnahme:
Namen und Geschlecht können bis zu 8 Wochen, schwierig zu bestimmende
Farbvarietäten bis zu einem ½ Jahr nachgemeldet werden. Stammbäume können
jedoch erst erstellt werden, wenn alle Angaben vorliegen.)
Die nicht oder nicht fristgerechte Meldung des Wurfes wird vom Vorstand nach §
18 der Vereinsordnung geahndet.
Zudem muss für nicht oder verspätet eingegangene Wurfmeldungen mit einem
Säumniszuschlag vom Zuchtbuchamt des 1. DEKZV e. V. gerechnet werden, auf
die der RKS e.V. keinen Einfluss hat (s. Gebührenordnung).
Der Zuchtwart überprüft die Meldung auf Vollständigkeit, Korrektheit bzw. Zulässigkeit der
Deckung.
-
In den Fällen, in denen die Kätzin bei der Deckung nicht mindestens 10 Monate alt
ist (Frühdeckung) oder nicht erlaubte Deckungen werden vom Vorstand nach § 18
der Vereinsordnung geahndet.
Die Einstufung ins LO bzw. RIEX-Register erfolgt durch den Zuchtwart
Die geprüfte Wurfmeldung wird zur Erfassung und zum Druck an das Zuchtbuchamt in der
Geschäftsstelle des Dachverbandes weitergeleitet. Das Zuchtbuchamt in Aßlar schickt die
erstellten Stammbäume inklusive Besitztransfers an den RKS e.V. zurück. Nach Prüfung
der Unterlagen, werden diese an die Züchter weiter geleitet.
Stand: 29.11.2015
•
Stammbaumkopien der Elterntiere oder eine Kopie der Stammbaumabschrift
- Besitzt die Mutterkatze keinen Stammbaum vom 1. DEKZV e.V. muss ihr
Stammbaum auf einen deutschen FIFe-Stammbaum umgeschrieben sein.
•
Titelbestätigungen (Kopien) der Elterntiere, wenn diese nicht beim 1. DEKZV e.V.
registriert sind.
•
Nachweis über gültige Impfungen: Katzenschnupfen, -seuche und Leukose
(alternativ zur Leukoseimpfung ist auch ein negativer Leukosetest – nicht älter als
ein Jahr möglich)
-
Formblatt „Impfbescheinigung zur Wurfmeldung“ verwenden und vom Tierarzt
fortlaufend abzeichnen lassen
Alternativ: Kopien der Impfpässe beider Elterntiere
•
Mikrochip-Nummern der Elterntiere
•
Sonstige Anlagen (Schreiben, Atteste, Genehmigungen, usw.)
-
Zahlung
Erforderlich zum Beispiel bei Frühdeckung, Verwandtenverpaarung oder
genehmigten Rassekreuzungen.
Audiometrischer Hörtest bei weißen Katzen, die noch nicht im Stammbaum ein *
tragen
Gangliosidose-Test bei Koratkatzen
GSD IV Test bei der Norwegischen Waldkatze (Elterntiere) - s. Fife-Zuchtregeln
GM2 Test bei der Burmakatze (Elterntiere) s. Fife-Zuchtregeln
bitte überweisen Sie den fälligen Betrag (20,00 Euro/Stammbaum) an den RKS
e.V. (Bei SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug durch die Kasse automatisch).
---------------------------------------------------------------------Bitte senden Sie Ihre Deck- & Wurfmeldungen an die Zucht- und Gesundheitskommission.
Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Formularen und auf der RKS-Homepage.
Stand: 29.11.2015