Workshop, Mittwoch, 20. April 2016 im Radisson Blu Scandinavia Hotel, Düsseldorf Spezial-Workshop Compliance > Trends und Entwicklungen zur Compliance Governance > Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen §§ 299 a, b StGB Spezial-Workshop Compliance Trends und Entwicklungen zur Compliance Governance am 20. April 2016 in Düsseldorf Übersicht Zum Thema Die Herausforderungen an Compliance haben sich gewandelt. In der Vergangenheit lag der Fokus vor allem in der Einführung von Verhaltensempfehlungen durch Kodizes, Richtlinien und Prozesse. Diesbezüglich verfügen die Unternehmen im Medizinproduktebereich seit nunmehr eineinhalb Jahrzehnten regelmäßig über weit entwickelte Regelwerke und Maßnahmen. Die aktuellen Compliance-Herausforderungen resultieren dagegen zum Einen aus internationalen Benchmarks, beispielsweise aus ISO 19600, den gerade veröffentlichten Empfehlungen des US-amerikanischen Office of Inspector General (OIG) und zum Anderen aus einer weiterentwickelten Rechtsprechung (Neubürger, MAN) und neuen Ansätzen der Ermittlungsbehörden. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob Unternehmensleitungen oder leitenden Funktionsträgern Vorwürfe im Hinblick auf die Struktur und Organisation der Compliance gemacht werden können. Denn ein individuelles Organisationsverschulden ermöglicht nicht nur, die Unternehmensleitungen und leitenden Funktionsträger in Haftung nehmen zu können, sondern auch in einem zweiten Schritt die Unternehmen mit erheblichen Geldbußen und Vermögensabschöpfungen zu belasten. In der Analyse von Compliance-Management-Systemen und von Compliance-Organisationen hat sich herausgestellt, dass die Unternehmen oft bereits über breitgefächerte organisatorische Einzelmaßnahmen verfügen. Häufig fehlt es allerdings an einer ausreichenden rechtlichen Einbettung und Verklammerung von Einzelmaßnahmen, Richtlinien, organisatorischen Maßnahmen, Kontrollen und Risikoanalysen. Die Veranstaltung gibt einen Einblick in die rechtlichen und methodischen Grundlagen der erforderlichen Risikoanalysen und zeigt praktische Empfehlungen für Haftungsentlastungen auf. Sie behandelt deutsche und internationale Benchmarks (TÜV, ISO 19600 und 37001, OIG) für Compliance-Organisationen und geht insbesondere auch auf die Anforderungen an das Zusammenspiel zwischen der Compliance-Organisation und der Corporate-Governance-Organisation ein. Auch hier stehen konkrete praktische Beispiele und Lösungsansätze im Vordergrund, die unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen im Dialog mit den Teilnehmern gemeinsam entwickelt werden. Darüber hinaus wird das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit den §§ 299 a, b StGB vorgestellt, seine konkreten Folgen für die Unternehmenspraxis herausgearbeitet und entsprechende Unternehmensstrategien zur Korruptionsvermeidung dargestellt. Zielgruppe Die Veranstaltung richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer und weitere Personen in Leitungsfunktionen (Leiter der Finanzabteilungen, Rechtsabteilungsleiter) und Compliance-Verantwortliche/-Officer. Referenten > Ann-Kristin Cahnbley, Senior Associate und Rechtsanwältin, Clifford Chance Deutschland LLP, Düsseldorf > Dr. Peter Dieners, Partner und Rechtsanwalt, Clifford Chance Deutschland LLP, Düsseldorf > Ulrich Lembeck, Of Counsel und Rechtsanwalt, Clifford Chance Deutschland LLP, Düsseldorf Moderation > Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer MedInform, Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands, Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin Veranstaltungsbetreuung > Simone Schmid, Assistentin der Geschäftsführung, Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin Spezial-Workshop Compliance Trends und Entwicklungen zur Compliance Governance am 20. April 2016 in Düsseldorf Programm 9:30 Uhr Kaffee-Empfang 10:00 Uhr Björn Kleiner Eröffnung und Begrüßung 10:15 Uhr Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Compliance- und CorporateGovernance-Organisation > Delegation von Verantwortlichkeiten und Auswahl der Funktionsträger > Compliance-Risikoanalyse > Schulungen > Instruktionen > Berichtslinien > Überwachung und Prozesse > Korrektive Maßnahmen und Sanktionen > Praktisches Fallbeispiel: Erarbeitung einer Schulungsrichtlinie 15:15 Uhr Benchmarks und Industriestandards im Compliance-Bereich > § 130 OWiG > PS 980 > TÜV-Empfehlungen > ISO 19600 u. 37001 (Entwurf) > Empfehlungen des Office of Inspector General (OIG) 16:00 Uhr Compliance-Risikoanalyse – Rechtliche Grundlagen und Methodik > Definition der Compliance-Relevanz > Methodisches Vorgehen > Praktisches Fallbeispiel: Erarbeitung einer Risiko-Matrix 16:45 Uhr Diskussion (Ende der Veranstaltung gegen 17:00 Uhr) 11:15 Uhr Kaffeepause 11:45 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten auf der Grundlage der "Neubürger"-Entscheidung > Haftungstatbestände und Folgen von Pflichtverstößen > Haftungsumfang, Regressrisiken und Pflicht zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen > Pflicht zur Implementierung eines effektiven Compliance-Management-Systems > Überwachungs- und Kontrollpflichten > Weitere Handlungspflichten 12:30 Uhr Diskussion 12:45 Uhr Mittagspause 13:45 Uhr Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen und Folgen für die Unternehmenspraxis > Beschlossener Stand des Gesetzes > Tatbestandsvoraussetzungen > Auswirkungen für die praktische Zusammenarbeit mit Ärzten und sonstigen Fachkreisen > Handlungsempfehlungen für den praktischen Unternehmensalltag 14:45 Uhr Kaffeepause Spezial-Workshop Compliance Trends und Entwicklungen zur Compliance Governance am 20. April 2016 in Düsseldorf Anmeldung Anmeldeschluss: 6. April 2016 Fax an: +49 (0)30 280 416 53 Name, Vorname: Position: Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt 520 € pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. E-Mail: Firma: Anmeldung Bis spätestens 6. April 2016 auf diesem Anmeldebogen oder im Internet unter www.bvmed.de. Bestellnr./PO-Nr. (wenn erforderlich): Ansprechpartner: Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Stornierung Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig. E-Mail: Datum, Unterschrift: Der Verwendung der Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Information Simone Schmid Tel.: +49 (0)30 246 255-14 Fax: +49 (0)30 280 416 53 E-Mail: [email protected] Termin Mittwoch, 20. April 2016, 09:30 – 17:00 Uhr Veranstaltungsort Radisson Blu Scandinavia Hotel Düsseldorf Karl-Arnold-Platz 5, 40474 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211 45530 Fax: +49 (0) 211 4553 110 E-Mail: [email protected] Lage: www.radissonblu.com/map Medlnform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die Medlnform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Medlnform c/o Bundesverband Medizintechnologie e. V. Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 246 255-0 Fax: +49 (0)30 280 416 53 www.medinform.de
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