SecureChain Ausschreibungstext – PDF

Horizont 2020 nr. 646457
01.04.2015 – 31.03.2018
www.securechain.eu
Offene Ausschreibung:
Innovationsgutscheine für
Nachhaltige Bioenergieketten
Das EU-Projekt SECURECHAIN lädt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in
ausgewählten Zielregionen ein, sich an einer Wettbewerbsausschreibung für ein
Innovationscoaching-Paket zur nachhaltigen Mobilisierung von Bioenergie zu beteiligen. Die
Ausschreibung erfolgt zeitgleich in sechs europäischen Modellregionen:
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Nordrhein-Westfalen: Bergisches Land, Ostwestfalen-Lippe, Münsterland
Overijssel und Gelderland Provinzen (Niederlande)
Småland (Schweden)
Süd-Estland
Katalonien (Spanien)
West-Mazedonien (Griechenland)
Ein Innovationsgutschein ermöglicht es einem Unternehmen oder einem Verbund von
Unternehmen, von den Ergebnissen des EU-Vorhabens zu partizipieren und mit externen
Experten zusammenzuarbeiten, um neue Impulse und Anregungen zum Ausbau ihrer
Geschäftstätigkeit zu erlangen. Die Innovationsgutscheine sollen KMU dazu anregen neue
Geschäftsideen (weiter) zu entwickeln, die zu einem größeren Marktanteil von nachhaltig
erzeugter Bioenergie in der jeweiligen Region beitragen können.
Unternehmer erhalten so die Möglichkeit, gemeinschaftlich Ansätze für optimierte
Biofestbrennstoff-Wertschöpfungsketten (Bioenergieketten) auszuarbeiten, die nicht bloß
eine kleine Veränderung der bestehenden Praxis sondern für die Unternehmen eine echte
Herausforderung darstellen.
Internationales Institut für Wald und Holz NRW e.V.
Hafenweg 24a │ 48155 Münster │ Germany
fon +49 251 674 3240, fax +49 251 674 32421
www.wald-zentrum.de
Innovationsgutscheine für Nachhaltige Bioenergie
Offene Ausschreibung
Sie als Unternehmer sind eingeladen, an diesem Wettbewerb mit Ihrer Projektidee
teilzunehmen. Wird Ihr Projekt unter den eingereichten Anträgen ausgewählt, wird es als ein
Demonstrationsvorhaben für nachhaltige und effiziente Bioenergielösungen in Form eines
Innovationsgutscheins gefördert. Darüber hinaus können sie von der Arbeiten und
Ergebnissen des Gesamtprojektes SecureChain profitieren.
Was ist das Ziel und warum sollten Sie als KMU teilnehmen?
Die Innovationsgutscheine haben das Ziel, lokale Pilotvorhaben für Bioenergieketten zu
stärken, welche unter Einhaltung umfassender Nachhaltigkeitsstandards
sowie
vernachlässigbaren bzw. vorteilhaften Wirkungen auf die Umwelt einen substanziellen
Beitrag zur Mobilisierung und Nutzung von Biofestbrennstoffen liefern können. Die
Maßnahmenvorschläge können/sollen langfristig sowohl den Ausbau der BioenergieBereitstellung (Push-Strategie) als auch eine Erhöhung der Nachfrage von Bioenergie in der
Bereitstellungskette (Pull-Strategie) betreffen. Zwei Aspekte sollten beachtet werden:
 Ein KMU-Projekt kann eine neue Bereitstellungskette initiieren oder eine existierende
Bereitstellungskette optimieren und deren Nachhaltigkeit verbessern.
 Ein KMU-Projekt kann durch eine einzelne KMU oder durch eine Gruppe von
Unternehmen (inklusive einer oder mehrere KMU) durchgeführt werden, die in einer
Bereitstellungskette gemeinsamt tätig sind.
Pro Modellregion können bis zu drei KMU-Projekte ein umfangreiches InnovationscoachingPaket gewinnen und so auf die SECURECHAIN-Unterstützung und Ergebnisse zugreifen:
1) Innovationsgutscheine im Wert von € 5,000: Sie erhalten Zugang zu einer
individuellen fachlich-technischen Beratung durch einen erfahrenen Berater. Die
Antragsteller können einen Berater ihrer Präferenz vorschlagen.
2) Technisch-fachliche Einschätzung von Produkten und Prozessen, maßgeschneiderte
Trainings und Coaching durch erfahrene Bioenergie-Spezialisten während der
Umsetzungsphase in Form von drei Workshops. Hierin werden für die KMU
spezifische Anforderungen der Piloten thematisiert, wie z. B. Organisationsstrukturen, technisch-logistische Lösungen, angepasstes Supply Chain Management
(SCM) und geeignete Nachhaltigkeits-Kriterien für Bioenergie.
3) Ökobilanzen (engl. LCA Life Cycle Assessment) liefern wertvolle Erkenntnisse
hinsichtlich der Umwelteinflüsse bzw. -vorteile der KMU-Projekte.
4) Finanzierungsberatung, um die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu verbessern und
geplante Neuinvestitionen maßgeschneidert für Finanzmittelgeber aufzubereiten.
5) Nachhaltigkeitszertifizierung gemäß anerkannter Standards über unabhängige
Prüfgutachten.
IIWH, 15. Juni 2015
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Innovationsgutscheine für Nachhaltige Bioenergie
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Welche Firmen sind antragsberechtigt?
Um an der SECURECHAIN Ausschreibung für Innovationsgutscheine teilnehmen zu können,
hat/haben der/die Antragsteller folgende Kriterien zu erfüllen:
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Der Hauptantragsteller muss der EU-Definition von Klein- und mittleren
Unternehmen entsprechen1.
Das/die KMU muss/müssen zur Einreichungsfrist am 15.09.2105 bestehen und in
einem amtlichen Register eingetragen sein. Bei Bedarf kann ein Nachweis zur
finanziellen Situation angefordert werden.
Das/die KMU muss/müssen im Bereich der vorgeschlagenen Geschäftsidee bereits
tätig sein.
Das/die KMU muss/müssen innerhalb der Modellregion ansässig sein, in der die
Projektaktivitäten überwiegend (mindestens zu 50 %) durchgeführt werden.
Aktivitäten, die bereits durch andere EU-Fördermittel unterstützt wurden, sind nicht
förderfähig. Folgevorhaben zur Umsetzung von Ergebnissen aus abgeschlossenen EUVorhaben können jedoch als förderfähig eingestuft werden.
Auswahlkriterien: Welche Bioenergieketten liegen im Fokus der Ausschreibung?
Die Ausschreibung ist nicht auf einen speziellen Typ eines Biofestbrennstoffs, eine
Bereitstellungskette oder eine Technologie beschränkt. Der Fokus liegt auf Unternehmen
und Lieferketten, die als Hauptrohstoff „Feste Biomasse“ (engl. solid biomass2) verwenden
und die einen oder mehrere Schritte der Bereitstellungskette Ernte der Biomasse 
Aufbereitung/Verarbeitung  Bioenergieproduktion  Vermarktung vereinen.
Die Projektvorschläge werden sorgfältig anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
1. Menge der nachhaltig erzeugten Bioenergie
2. Erhöhte Effizienz, innovative Lösung und/oder reduzierter Umwelteinfluss
3. Lokale und/oder regionale Entwicklungsmöglichkeiten
1
EU KMU-Definition, entsprechend der Declaration (2003/361/EC): Die Kategorie der Kleinst-, Klein- und
mittleren Unternehmen (KMU) umfasst Firmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen
Jahresumsatz nicht größer als 50 Millionen Euro und/oder eine jährliche Bilanz von nicht mehr 43 Millionen
Euro aufweisen.
2
OECD-Definition von “Solid Biomass” (Festbiomasse) von 2002: Biomasse ist als jegliches Pflanzenmaterial
definiert, welche direkt als Brennstoff genutzt wird oder vor der Verbrennung in andere Formen konvertiert
wird. Eingeschlossen sind Holz, pflanzliche Abfälle (inklusive Holzabfälle und Energiepflanzenanbau), tierische
Materialien/Abfälle, Sulfitlaugen, auch bekannt als Schwarzlauge (black liquor) sowie andere feste Biomassen.
Aus Festbiomasse hergestellte Holzkohle ist ebenfalls eingeschlossen. Weitere Details finden sich hier:
https://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=4603
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4. Positive Effekte und Übertragbarkeit bzw. Modellhaftigkeit innerhalb der Region/ des
Landes
5. Finanzielle Tragfähigkeit und Risiken
6. Synergien durch regionalen bzw. internationalen Austausch und Zusammenarbeit
Der anvisierte Umfang und Effekt des vorgeschlagenen Pilotprojektes wird ein wichtiger
Faktor für die Bewertung darstellen. Projekte, welche bereits über den Status der reinen
Idee hinausgehen und/oder mehrere Partner aus mehreren oder allen Gliedern der
Bereitstellungskette einbeziehen, haben deshalb höhere Chancen ausgewählt zu werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese eine solide Zusammenarbeit der Partner und
greifbare Ergebnisse plausibel darstellen können.
Bewerbungsverfahren
1. Bitte informieren Sie Ihren Ansprechpartner in der Region im Voraus per E-Mail oder
Telefon über ihre Absicht, einen Antrag einzureichen. Dies wird es dem SECURECHAINKonsortium erleichtern, ein gründliches Bewertungsverfahren vorzubereiten.
2. Verwenden Sie die Antragsvorlage (zweiter Download: Word-Dokument) zur
Beschreibung ihres Projektes. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden zugelassen.
Bitte stellen Sie im Falle eines Verbundantrags von mehreren Unternehmen sicher, dass
der Hauptantragsteller sowie alle anderen Projektpartner hinreichend beschrieben sind.
Für die Inanspruchnahme des Innovationsgutscheins können Sie einen Berater Ihrer Wahl
vorschlagen. Sie können den Antrag in Deutsch oder Englisch formulieren (Erläuterung:
Die Wahl der Sprache hat keine Auswirkung auf die Bewertung, da alle Anträge in
Nationalsprachen für das internationale Gutachtergremium ins Englische übersetzt
werden).
3. Reichen Sie ihren Antrag per E-Mail an [email protected] ein. Ihre E-Mail sollte den
Betreff: „SECURECHAIN proposal for Innovation Voucher“ tragen. Sie wird an den
SECURECHAIN Koordinator und Ihren regionalen Ansprechpartner weitergeleitet, von
dem Sie anschließend eine Bestätigungsemail über den Erhalt Ihres Antrages erhalten.
Die finale Einreichungsfrist für KMU-Projektanträge ist der 15. September 2015.
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Auswahlverfahren
Ein internationales Gutachtergremium aus 7 SECURECHAIN Projektpartnern und 4
eingeladenen unabhängigen Experten wird alle Pilotprojektanträge begutachten.
Die Anträge werden anhand einer Likert-Skala von 1 (niedrig) bis 5 (hoch) für jedes der sechs
beschriebenen Kriterien qualitativ bewertet. Alle Kriterien werden gleich gewichtet. Die
höchstmögliche Punktzahl ist 6 x 5 = 30. Die Gesamtpunktzahl eines Antrages muss den
Mindestwert von 12 Punkten überschreiten, um als grundsätzlich förderfähig eingestuft zu
werden. Die Anträge werden dann je Region anhand der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge
gebracht und die Innovationsgutscheine an die drei bestplatzierten Projekte vergeben.
Ihr regionaler Ansprechpartner wird Sie über das Ergebnis der internationalen Begutachtung
informieren. Ausgewählte Pilotprojekte werden gleichzeitig zum ersten UnternehmerWorkshop in Ihrer Region eingeladen. Pilotprojekte, die keinen Innovationsgutschein
erhalten haben aber als grundsätzlich förderwürdig eingestuft wurden, können dennoch
weiterhin von offenen Trainingsworkshops und Ergebnissen des SECURECHAIN-Projektes
profitieren.
Zeitplan
15. Juni 2015
15. September 2015
Oktober 2015
Nov. 2015 bis Jan. 2016
31. Dezember 2016
Veröffentlichung der Ausschreibung
Einreichungsfrist für Pilotprojektanträge
Bewertung der Anträge durch das Gutachtergremium
Erster Unternehmer-Workshop
Frist zur Einlösung der Innovationsgutscheine
Ansprechpartner
Fragen zum Ausschreibungsverfahren in NRW können gerichtet werden an:
Projektleitung Modellregion NRW:
Dr. Heiko Hagemann
Wald-Zentrum an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
[email protected]
Tel. 0251-6743240
Weitere Infos zum EU-Projekt, den Modellregionen und den internationalen Partnern:
www.securechain.eu und www.wald-zentrum.de/securechain
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