Aufruf zur Wahl eines Integrationsbeirats

Aufruf zur Wahl eines Integrationsbeirats
Die Wahlversammlung findet am
28. Januar 2016 um 18.00 Uhr im Stadthaus,
Raum 107/108, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln statt.
Die Stadt Mölln ruft alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner
(ohne deutsche Staatsbürgerschaft) auf, 6 Mitglieder für den neuen Integrationsbeirat zu wählen.
Die Stadt Mölln ruft gleichzeitig dazu auf, sich für eine Kandidatur zum Integrationsbeirat zur Verfügung zu stellen.
Was ist ein Integrationsbeirat?
Der Integrationsbeirat soll die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen
und Einwohner vertreten und sich für deren Belange einsetzen. Der Integrationsbeirat soll mit seiner Arbeit zur Verständigung und Toleranz zwischen den unterschiedlichen Kulturen und Bevölkerungsteilen in der Stadt Mölln beitragen.
Was ist der Integrationsbeirat nicht?
Der Integrationsbeirat vertritt nicht die Interessen einzelner Personen oder ganz
bestimmter Bevölkerungsgruppen, sondern setzte sich für das Gemeinschaftsinteresse aller ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner als Gruppe ein.
Was macht der Integrationsbeirat?
Der Integrationsbeirat hält eigene Sitzungen ab. Er berät, informiert und kann
Sprechstunden abhalten. Die Sprecherin oder der Sprecher des Integrationsbeirats kann eigene Stellungnahmen zu den Beratungen der städtischen Gremien
abgeben und Anträge stellen, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
als Gruppe betreffen.
Wer darf wählen, wer kann gewählt werden?
Alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sind wahlberechtigt und
wählbar, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung / ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Mölln haben.
Jan Wiegels
(Bürgermeister)
Weiterführende Informationen:
Ich möchte die Mitglieder des Integrationsbeirats wählen,
was muss ich tun?
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Am 28. Januar 2016 um 18.00 Uhr in das Stadthaus, Raum 107/108
kommen.
Ausweis/Passdokument mitbringen.
Im Raum 107/108 erhalten Sie dann eine Stimmkarte.
Wer eine Stimmkarte erhält, ist wahlberechtigt und darf wählen.
Ich möchte für den Integrationsbeirat kandidieren,
was muss ich tun?
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Nach Beginn der Wahlversammlung können sich von einer anderen oder
einem anderen Wahlberechtigten vorschlagen lassen, oder auch sich
selbst vorschlagen.
Sie können nur gewählt werden, wenn Sie wahlberechtigt sind.
Wie wird gewählt? Wie läuft die Wahlversammlung ab?
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Möchten Sie mehr
erfahren?
Weitere Informationen
erhalten Sie im Stadthaus unter
 04542 803 117
Der Gemeindewahlleiter ruft mündlich dazu auf, Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Die Wahlberechtigten schlagen die Kandidatinnen und Kandidaten vor.
Die Kandidatenliste wird bekanntgegeben und sichtbar im Wahlraum
aushängt.
Jeder Wahlberechtigte erhält eine Kandidatenliste und kreuzt hinter
dem Namen die Kandidatin oder den Kandidaten an, den sie oder er wählen möchte.
Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und darf nur ein Kreuz hinter
einem Namen machen. Die Abgabe der Stimme erfolgt durch Einwurf in
eine Wahlurne.
Wer ist gewählt?
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Gewählt sind die 6 Kandidatinnen oder Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben.