Reisen ohne Pass kann teuer werden!

Infoblatt für unsere Kunden!
Reisen ohne Pass kann teuer werden!
Wichtige Informationen zum Transport in eine Pferdeklinik oder eine
tierärztliche Behandlung ohne vollständigen Pferdepass!
Warum erinnern wir Sie daran den Pferdepass mit dem Pferd zu führen?
Per Gesetz müssen Sie den Pferdepass immer beim Pferd haben! Sei es im Stall,
auf dem Transport, dem Turnier oder in der Pferdeklinik. Häufig wird dieser Pass
aus Bequemlichkeit vergessen und in der Regel hat sich auch bisher Keiner dafür
interessiert. Nun hat der Gesetzgeber die Tierärzte nochmals auf Ihre
Verpflichtung hingewiesen vor der tiermedizinischen Behandlung mit
Medikamenten den Pass bzw. den Staus des Pferdes zu prüfen. Nur wenn der
Status – Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd - einwandfrei geklärt ist, darf
der Tierarzt Medikamente bei Ihrem Pferd einsetzen.
In Zukunft werden die Tierärzte auch anders durch die Kontrollbehörden geprüft
und zusätzlich wurden uns hohe Bußgelder für die fehlerhafte Statusfeststellung
angedroht, was es uns unmöglich macht Ausnahmen zu zulassen.
Kein Pass auffindbar oder er ist unvollständig?
Falls Sie Ihren Pass nicht mehr finden oder tatsächlich Ihr Pferd noch gar keinen
hatte bzw. der Pferdepass ist nicht vollständig, da der Arzneimittelanhang zur
Angabe des Status Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd fehlt  kein
Problem: bei der FN in Warendorf direkt den Pass beantragen. Er wird Ihnen
zugeschickt.
Was machen wir mit Ihrem Pferd ohne Pass?
Wir werden Ihr Pferd natürlich untersuchen und auch behandeln, da wir auch
dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind. Aber wir können Ihr Pferd nur als
sogenanntes Schlachtpferd – also nicht mit allen Medikamenten – behandeln.
Außerdem ist nur eine einmalige Behandlung möglich. Kommen Sie wieder: zur
Nachuntersuchung oder mit einem neuen Problem muss der Pass vorliegen.
Zusätzlich müssen Sie und wir einige Formulare ausfüllen, die sonst nicht
notwendig wären. Dies ist leider mit Extragebühren verbunden:
Gebührenliste für „passlose“ Pferde (Angaben netto):
Ausfüllen der Statusfeststellung & Aufklärung (GOT 102)
Euro 11,44
Abgabe- und Anwendungsbeleg (GOT 102), pro Formular*
Euro 11,44
*Es kann vorkommen, dass pro Behandlungstag mehre Formulare technisch notwendig werden!
Also – bringen Sie den Pass mit und Sie sparen bares Geld dabei wie auch bei
der Polizeikontrolle, die den Pass ebenso kontrollieren können….
Daher: Reisen mit Pass ist stressfreier, günstiger und wir können, wenn
gewünscht Ihr Pferd auch als Nicht-Schlachtpferd eintragen und mit deutlich
mehr Möglichkeiten ohne das Anfallen von Extragebühren behandeln!
Ihr Team der
Pferdeklinik Burg Müggenhausen
Pferdeklinik
Burg Müggenhausen GmbH
Geschäftsführer:
Dr. Thomas Weinberger
Dr. Coco Gather
53919 Weilerswist
Tel.: +49 (0)2254 6001- 0
Fax: +49 (0)2254 6001- 150
[email protected]
www.pferde-klinik.de
Burg Müggenhausen,
im September 2015
Ärzte-Team:
Dr. Thomas Weinberger
FTA für Pferde
Dr. Coco Gather
FTA für Pferde
Dr. Simone Kaiser
HRB 14171
Amtsgericht Bonn
Ust.-Id-Nr.:
DE 814576312
IBAN:
DE 62382501100001541200
Swiftcode:
WELDADE_D1EUS
BLZ:
382 501 10
Kto.Nr.:
15 41 200
Bank:
Kreissparkasse Euskirchen
Kontoinhaber:
Pferdeklinik
Burg Müggenhausen GmbH