Infoblatt für unsere Kunden! Reisen ohne Pass kann teuer werden! Wichtige Informationen zum Transport in eine Pferdeklinik oder eine tierärztliche Behandlung ohne vollständigen Pferdepass! Warum erinnern wir Sie daran den Pferdepass mit dem Pferd zu führen? Per Gesetz müssen Sie den Pferdepass immer beim Pferd haben! Sei es im Stall, auf dem Transport, dem Turnier oder in der Pferdeklinik. Häufig wird dieser Pass aus Bequemlichkeit vergessen und in der Regel hat sich auch bisher Keiner dafür interessiert. Nun hat der Gesetzgeber die Tierärzte nochmals auf Ihre Verpflichtung hingewiesen vor der tiermedizinischen Behandlung mit Medikamenten den Pass bzw. den Staus des Pferdes zu prüfen. Nur wenn der Status – Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd - einwandfrei geklärt ist, darf der Tierarzt Medikamente bei Ihrem Pferd einsetzen. In Zukunft werden die Tierärzte auch anders durch die Kontrollbehörden geprüft und zusätzlich wurden uns hohe Bußgelder für die fehlerhafte Statusfeststellung angedroht, was es uns unmöglich macht Ausnahmen zu zulassen. Kein Pass auffindbar oder er ist unvollständig? Falls Sie Ihren Pass nicht mehr finden oder tatsächlich Ihr Pferd noch gar keinen hatte bzw. der Pferdepass ist nicht vollständig, da der Arzneimittelanhang zur Angabe des Status Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd fehlt kein Problem: bei der FN in Warendorf direkt den Pass beantragen. Er wird Ihnen zugeschickt. Was machen wir mit Ihrem Pferd ohne Pass? Wir werden Ihr Pferd natürlich untersuchen und auch behandeln, da wir auch dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind. Aber wir können Ihr Pferd nur als sogenanntes Schlachtpferd – also nicht mit allen Medikamenten – behandeln. Außerdem ist nur eine einmalige Behandlung möglich. Kommen Sie wieder: zur Nachuntersuchung oder mit einem neuen Problem muss der Pass vorliegen. Zusätzlich müssen Sie und wir einige Formulare ausfüllen, die sonst nicht notwendig wären. Dies ist leider mit Extragebühren verbunden: Gebührenliste für „passlose“ Pferde (Angaben netto): Ausfüllen der Statusfeststellung & Aufklärung (GOT 102) Euro 11,44 Abgabe- und Anwendungsbeleg (GOT 102), pro Formular* Euro 11,44 *Es kann vorkommen, dass pro Behandlungstag mehre Formulare technisch notwendig werden! Also – bringen Sie den Pass mit und Sie sparen bares Geld dabei wie auch bei der Polizeikontrolle, die den Pass ebenso kontrollieren können…. Daher: Reisen mit Pass ist stressfreier, günstiger und wir können, wenn gewünscht Ihr Pferd auch als Nicht-Schlachtpferd eintragen und mit deutlich mehr Möglichkeiten ohne das Anfallen von Extragebühren behandeln! Ihr Team der Pferdeklinik Burg Müggenhausen Pferdeklinik Burg Müggenhausen GmbH Geschäftsführer: Dr. Thomas Weinberger Dr. Coco Gather 53919 Weilerswist Tel.: +49 (0)2254 6001- 0 Fax: +49 (0)2254 6001- 150 [email protected] www.pferde-klinik.de Burg Müggenhausen, im September 2015 Ärzte-Team: Dr. Thomas Weinberger FTA für Pferde Dr. Coco Gather FTA für Pferde Dr. Simone Kaiser HRB 14171 Amtsgericht Bonn Ust.-Id-Nr.: DE 814576312 IBAN: DE 62382501100001541200 Swiftcode: WELDADE_D1EUS BLZ: 382 501 10 Kto.Nr.: 15 41 200 Bank: Kreissparkasse Euskirchen Kontoinhaber: Pferdeklinik Burg Müggenhausen GmbH
© Copyright 2024 ExpyDoc