Schulbetrieb Merkblatt für Lehrpersonen 3.90 Koordinaten STFW / Öffnungszeiten (Beilage Situationsplan1)) 1. Tel. Zentrale 052 260 28 00 Fax 052 260 28 03 Haupteingang Montag, Dienstag 07.00 – 18.00 Uhr Mittwoch – Freitag 07.00 – 21.00 Uhr Samstag 07.00 – 17.00 Uhr Sekretariat Montag – Freitag 07.30 – 11.30 Uhr Samstag 07.30 – 12.00 Uhr Email: [email protected] 13.00 – 17.00 Uhr Anwesenheit der STFW-Kursteilnehmer nach den Öffnungszeiten Kursteilnehmer, welche individuell üben und einen Schlüssel für Übungsräume haben, müssen spätestens um 21.00 Uhr die STFW verlassen haben. Sie dürfen sich nur in Räumen aufhalten, wo die Schlüssel ihnen Zutritt ermöglichen. Falls zusätzliche Übungsmöglichkeiten nötig sind, muss die betroffene Lehrperson persönlich den Raum abschliessen. Anrufe beim Hausmeister „er könne jetzt den Raum abschliessen“ oder Abmachungen mit dem Putzpersonal sind nicht erlaubt. Krankheit und Verspätungen (Beilage Notfall-Telefonnummern) 2. Durch Krankheit bedingte Absenzen sind sofort dem Lehrgangs- oder Stundenplaner zu melden. Falls möglich, sollte die abwesende Lehrperson eine Stellvertretung organisieren. Im virtuellen Lehrerklassenzimmer ist eine Liste mit den aktuellen Notfall-Telefonnummern abrufbar. Siehe Kapitel 2 Zuständigkeiten Verspätungen der Lehrpersonen sind sofort dem Sekretariat zu melden. Unterrichtszeiten, Pausenregelung und Verpflegung im Restaurant „Riverside Inn“ (Beilage Pausenregelung) 3. Die auf dem Stundenplan eingetragenen Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Verkürzung der Pausen oder der Mittagszeiten, damit der Unterricht am Abend frühzeitig beendet werden kann, sind nicht erlaubt. Damit keine Warteschlangen entstehen, sind die Pausenzeiten gemäss Beilage einzuhalten. Öffnungszeiten im Riverside Inn 4. Montag – Donnerstag 07.00 – 18.30 Uhr Freitag 07.00 – 15.30 Uhr Samstag 07.00 – 12.30 Uhr Erste Hilfe Praxisgemeinschaft an der Schlossbergstr. 3, gegenüber STFW Dr. med. F. Fröhlich / U. Aemisegger/ R. Rutz Tel. 052 202 55 66 / 052 202 00 22 Sanität-Notruf Tel. 144 Apotheke im Sekretariat für kleinere Blessuren 1) © STFW Erwähnte Beilagen in diesem Dokument sind im Internet abrufbar Pius Nauer – 2.9.2015 Seite 1 Schulbetrieb 5. Merkblatt für Lehrpersonen 3.90 Schulzimmerzuteilung Bei den Eingängen der STFW werden auf LCD-Bildschirmen vermerkt, in welchen Zimmern die Kurse stattfinden. Im Normalfall ist die Raumzuteilung im Stundenplan, jedoch ohne Gewähr, vermerkt. Zimmer mit PC’s sowie grosse Räume speziell für Prüfungen müssen im Sekretariat frühzeitig angemeldet werden. Die Zimmerzuteilung erfolgt in der Regel nach der Klassengrösse. Ohne Zustimmung des Sekretariats dürfen keine zusätzlichen Räume belegt werden. 6. Kopieraufträge / Büromaterial (Beilage Kopierauftrag) Die STFW verfügt über einen eigenen Kopierservice. Es ist darauf zu achten, dass die Kopieraufträge gemäss Formular [3.40_Kurse_Kopierauftrag_LP_AA.doc] (Beilage), mindestens 3 Tage bzw. 2 Wochen für grössere Aufträge mit Ordner, im voraus aufgegeben werden. Druckaufträge via E-Mail können an die Adresse [email protected] gesandt werden. Die Unterlagen im PDF-Format mit Auftragsformular werden vom Departement Dienstleistungen entgegengenommen und an den Kopierdienst weitergeleitet. Für verspätete Aufträge wird keine Druckgarantie abgegeben. Die Kopien werden schwarz/weiss ausgedruckt und nur in Ausnahmefällen farbig. Verwendet wird ohne ausdrücklichen Vermerk das Briefblatt mit dem STFW-Logo. Die Kopien können jeweils im Kopierraum, links im dafür vorgesehenen Regal, abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kopieraufträge am Multifunktionalen Kopiergerät im Kopierdienst selber auszudrucken. Dieses kann nur mit dem persönlichen STFW-Schlüssel gestartet werden. Für die Programmierung des Schlüssels ist der ICT-Support zuständig. Um Druckerprobleme insbesondere an Samstagen möglichst zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich bei der Kopierverantwortlichen über das Handling genau zu informieren. Im Kopierraum können OHP-Folien, Flipchartblätter, Kreide, Ordner, Register, verschiedene Stifte etc. bezogen werden. Jeder Materialbezug muss auf dem dafür vorgesehenen Blatt (auf dem Tisch bei der Tür) eingetragen werden. 7. Umgang mit Mobiliar und Ordnung nach Unterrichtsschluss (Beilage Reparaturauftrag) Alle Personen, welche die Räumlichkeiten der STFW benutzen, sind für einen geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Während den Pausen bleiben die Schulzimmer geschlossen. Da die Räume auch von anderen Klassen gebraucht werden, ist die Lehrperson verantwortlich, dass nach Unterrichtsschluss: das Schulzimmer aufgeräumt verlassen wird (Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen, Karton flach zusammengelegt, im Kellergang Trakt B, zur Entsorgung durch den Hausdienst, deponieren), die Wandtafel gereinigt, das Licht gelöscht, der Beamer, Hellraumprojektor und PC inkl. Bildschirme abgestellt, die Tische und Stühle in die originale Bestuhlung (siehe entsprechendes Foto und Plan im jeweiligen Schulzimmer) ausgerichtet werden die Fenster + Türen geschlossen. Festgestellte oder verursachte Schäden an Mobiliar und technischer Infrastruktur (inkl. FL-Röhren etc.) sind unverzüglich mittels Reparaturauftragsformular [4.40_Umfeld_Reparaturauftrag_STWF_FO ] (Beilage), das neben jeder Schulzimmertür in einem Prospektständer aufliegt, dem Sekretariat zu melden. © STFW Pius Nauer – 2.9.2015 Seite 2 Schulbetrieb 8. Merkblatt für Lehrpersonen 3.90 Persönliche Daten Adress-/Telefon-/E-Mail-Änderungen sollten unverzüglich dem Sekretariat gemeldet werden. 9. Schlüssel-Abgabe (durch das Sekretariat) Lehrbeauftragte mit einem grösseren Lehrpensum erhalten einen eigenen Schlüssel. Für kurzfristige Einsätze kann im Sekretariat ein Schlüssel bezogen werden. 10. Parkplätze (Beilage Situationsplan/Parkordnung) Auf beiden Seiten des Schulgebäudes stehen mehr als 200 gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Das Parkieren auf dem Grundstück der STFW erfolgt auf eigene Gefahr. Die gelb markierten Parkplätze sind für Personen mit einer gültigen STFW - Parkvignette reserviert. Lehrbeauftragte, die ein grösseres Pensum absolvieren, können im Sekretariat eine Parkvignette gegen ein Entgelt beziehen. Diese Vignette ist jeweils maximal ein Jahr gültig und muss gut sichtbar an der Frontscheibe des Autos angebracht werden. Falschparkierer werden gebüsst. 11. Entsorgung Papier, PET- und Alu-Flaschen werden in die dafür vorgesehenen Behälter deponiert. Die Lehrperson wird angehalten, die Kursteilnehmer zu einem nachhaltigen Verhalten zu motivieren. 12. Lift Das Benutzen des Liftes im Trakt B, F und M ist den Lernenden nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrperson. 13. Lektionenrapport (Beilage Lektionenrapport) Der Lektionenrapport, Formular [3.90_Kurse_Lektionenrapport_LP_FO ] , ist vollständig ausgefüllt jeweils bis spätestens am 3. Arbeitstag des neuen Monats an die Lohnbuchhaltung einzureichen. Andernfalls kann die fristgerechte Auszahlung nicht garantiert werden. (bitte mit dem PC ausfüllen). 14. Berufskleider Für die Lehrbeauftragten, die in Werkstätten unterrichten, werden STFW-Berufsmäntel zur Verfügung gestellt. Diese können im Lehrerzimmer, Trakt C, direkt bezogen und nach dem Einsatz in den, für die Wäscherei vorgesehenen Plastiksack, deponiert werden. 15. Freiwillige Mitarbeiteranlässe für Lehrbeauftragte (Beilage Terminplan) Mitarbeiteranlässe, wie zum Beispiel die Fyrobig-Höck’s, der Schlittelplausch, die After-Work-Veranstaltungen und der Personalkonvent können freiwillig besucht werden. Die Termine werden anfangs Jahr bekannt gegeben und werden im Internet veröffentlicht. 16. Unterrichtsvorbereitung und Durchführung (Beilagen) Vorbereitung: Das Kerngeschäft der STFW ist das Erteilen von „gutem Unterricht“. Was wir unter gutem Unterricht verstehen, finden Sie in der Beilage. Für die Vorbereitung steht Ihnen ein Formular im Internet zur Verfügung [3.50_Kurse_Planung-Protokollierung-Unterricht_LP_FO]. © STFW Pius Nauer – 2.9.2015 Seite 3 Schulbetrieb Merkblatt für Lehrpersonen 3.90 Durchführung: Die Lehrpersonen sind für die einwandfreie Durchführung und auch für die Einhaltung der Rahmenbedingungen der STFW verantwortlich. Dazu gelten u.a. folgende Regeln für die Lehrperson selbst: Die Lehrperson hält sich während dem Unterricht im Klassenzimmer/Werkstatt/Labor auf. Das Handy der Lehrperson ist gleich wie die der Teilnehmer abgeschaltet oder auf lautlos eingestellt. Telefongespräche sind auf die Pausen zu verlegen. Die Anfangs- und Endzeiten, wie sie auf dem Stundenplan vermerkt sind, müssen eingehalten werden. Ein vorzeitiger Unterrichtsabschluss ist nur mit Bewilligung des Departementsleiters in Ausnahmefällen möglich. 17. CD/CI für Unterrichtsunterlagen und Folien (Beilage Formatvorlage) Die STFW hat eine Formatvorlage für alle Unterrichtsunterlagen und Power Point erstellt. Wir erwarten, dass alle Lehrpersonen neue Unterlagen mit dem CI/CD der STFW erstellen. Installationsanleitung ist im Internet ersichtlich. 18. Lehrerbeurteilungen (Beilagen) Die STFW bietet qualitativ hoch stehenden Unterricht an. Die Überprüfung und Verbesserung erfolgt in drei Stufen Umfrage durch die Lehrperson mit dem Umfrageblatt [3.81_Eval_Beurteilung-Unterricht-(ueKWB)_TN_FO] (mindestens einmal pro Kurs/Modul). Bei längeren Unterrichtssequenzen über 40 Lektionen mehrmals. Auswertung durch die Lehrperson mit dem Excel: [3.85_Eval_Auswertung-Fachbeurteilung(ueK-WB_LB_AA.xls] und Besprechung mit der Klasse mit Hilfe des Formulars [3.82_Eval_Rueckmeldung-Lehrperson_LP_FO] Der ganze Lehrgang oder Kurs wird zusätzlich durch den Lehrgangsleiter beurteilt. 19. Virtuelles Klassenzimmer im Internet Für den Austausch von Informationen an die Klasse gibt es die Möglichkeit auf www.stfw.ch ein virtuelles Klassenzimmer durch das IT-Team einzurichten. 20. IT – Richtlinien (Beilage) Wird mit Klassen die Informatik der STFW benutzt, muss die Klasse die IT-Richtlinien vorgängig unterschreiben. 21. Präsenzkontrollen / Abmeldungen Die Lehrpersonen führen im ÜK-Bereich wie auch in der Weiterbildung eine Präsenzkontrolle. Aus Sicherheitsgründen ist die stete Überwachung der Lernenden nötig. Lehrpersonen sind während den Unterrichtszeiten im Klassenzimmer. Private Telefongespräche sind in die Pausen zu verschieben. Die Lernenden im ÜK-Bereich sind verpflichtet, sich bei Verhinderung sofort vom Unterricht abzumelden. Bei Abwesenheit meldet der zuständige Lehrer, der eine Präsenzkontrolle führt, die Absenz sofort dem Schulsekretariat. © STFW Pius Nauer – 2.9.2015 Seite 4 Schulbetrieb 22. Merkblatt für Lehrpersonen 3.90 Haus- und Disziplinarordnung (Beilagen Haus- und Disziplinarordnung) Gemeinsam wollen wir dass sich alle Personen auf dem Schulgelände wohl fühlen. Dazu haben wir einige Eckwerte festgelegt. [3.50_Kurse_Hausordnung_STFW_RE]. Dazu gehören auch die Raucherzonen. Speziell möchten wir die Eingangsbereiche frei und auch sauber halten. Die Raucherzonen sollen entsprechend genutzt und fehlbare Raucher freundlich, aber bestimmt auf die entsprechenden Raucherplätze hingewiesen werden. Für Problemfälle im Unterricht haben wir Verfahren festgelegt, die in kritischen Fällen angewandt werden. Speziell sind die Informationswege und auch die Regeln für die Anwesenheit von zusätzlichen Personen zu beachten. [3.50_Kurse_Disziplinarordnung_STFW_RE] 23. Zugang zu den ergänzenden und aktuellen Unterlagen für Lehrpersonen Registrieren auf: www.stfw.ch mit gültiger Email-Adresse Anmeldung mit persönlicher Email Meine Klasse wählen Kurs mit Code freischalten: bBRpuAa eingeben für Lehrerinformationen Die in diesem Merkblatt erwähnten Dokumente sind für Lehrpersonen zugänglich und mittels Seite Durchsuchen [Lehrerformulare], gruppiert zusammengefasst. 3.90_Kurse_Merkblatt_LP_AA.docx, © STFW © STFW Pius Nauer – 2.9.2015 Seite 5
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