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ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER AGENTUR BEI MOUZENIDIS TRAVEL GMBH
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nachfolgend „Agentur“ gennant
gerichtet an die
Mouzenidis Travel GmbH
Widenmayerstraße 46a
DE-80538 München
nachfolgend „MT“ genannt
Vorbemerkungen
MT ist als Reiseveranstalter von Flugpauschalreisen und Einzelreiseleistungen wie
Hotel, Flug, Transfer und Ausflüge tätig. Die Agentur ist Vermittler von Flugpauschalreisen und Einzel- Reiseleistungen. Beide Vertragsparteien streben mit Abschluss
eines Agenturvertrages eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit an,
welche auf die maximale Zufriedenheit der gemeinsamen Reisegäste ausgerichtet ist.
3.2 Die Agentur versichert, dass ihre Angaben zur Mehrwertsteuerpflicht gemäß
Agenturfragebogen zutreffen. Sofern MT ein Schaden durch unzutreffende
Angaben der Agentur entsteht, ist die Agentur zum Ersatz dieses Schadens
verpflichtet. Unzutreffende Angaben berechtigen MT darüber hinaus zur Kündigung des Agenturvertrages.
§ 1 Gegenstand des Antrages
§ 4 Persönliche Haftungsübernahme
1.1 Hiermit beantragt die Agentur, auf unbestimmte Zeit, nicht exklusiv und ohne
jeglichen Gebietsschutz, die Vermittlung der von MT angebotenen Pauschalreisen und Einzelleistungen auf sie zu übertragen.
4.1 Die unterzeichnenden Geschäftsführer der Rechtsform GmbH, AG oder einer
anderen in der Haftung beschränkten Gesellschaft, einzelne Mitglieder des
Vorstandes bzw. die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der Agentur übernehmen die persönliche Haftung zugunsten der MT treuhänderisch vereinnahmten
Kundengelder.
1.2 Wenn nicht anders vereinbart, bestimmen sich die Rechte und Pflichten der
beiden Parteien wechselseitig nach den „Allgemeinen Agenturbedingungen
der Mouzenidis Travel GmbH“ und den jeweils gültigen Konditionen „Provisionsstaffel“, gemäß „Anlage 1“ der „Allgemeinen Agenturbedingungen der
Mouzenidis Travel GmbH“ welche der Agentur bekannt sind.
1.3 Als Grundlage für den Vertragsabschluss sind ferner die Angaben, der Agentur
gemäß als Anlage A bezeichneten Agenturfragebogens, welcher diesem Antrag
beigefügt ist. Der Agenturvertrag kommt zustande mit Erteilung der Agenturnummer und Abschluss des Agenturvertrages mit MT.
§ 2 Vertragsänderungen
2.1 Der Agentur ist bei Antragstellung bekannt, dass sich MT die Änderung der
„Allgemeinen Agenturbedingungen der Mouzenidis Travel GmbH“ und der „Provisionsstaffel“ jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres (01.11. eines
Jahres) vorbehält. MT wird Änderungen jeweils bis zum 30.06. eines Jahres
per E-Mail oder auf dem Postweg an die ihr von der Agentur im Fragebogen
mitgeteilte E-Mail-Adresse bzw. Postadresse bekannt geben.
2.2 Sofern die Agentur mit der Bekanntgabe der Änderung der Allgemeinen Agenturbedingungen bzw. der Provisionsstaffel nicht einverstanden ist, kann diese
den Agenturvertrag kündigen. Die Kündigung muss mittels eingeschriebenem
Brief oder Telefax erfolgen. Die Frist für eine Kündigung wird jeweils bei der
Änderung durch MT mitgeteilt.
4.2 Die Haftungsübernahme unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Erfüllungsort für die Verpflichtung der übernehmenden Person und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist München.
§ 5 Vertragssprache
5.1 Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragssprache ist deutsch.
§ 6 Anwendbares Recht
6.1 Für diesen Agenturvertrag gilt das deutsche Zivil- und Handelsrecht. Insbesondere sind für die Parteien die Regelungen des Handelsgesetzbuches und des
Bürgerlichen Gesetzbuches maßgeblich.
§ 7 Erfüllungsort
7.1 Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen aus diesem Agenturvertrag ist München.
, den
§ 3 Mehrwertsteuer
3.1 Die Agentur verpflichtet sich, MT über Änderungen des eigenen Mehrwertsteuer-Status unverzüglich zu informieren.
Unterschrift Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand Stempel der Agentur