Die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit Die Aufgaben der

23.07.2015__
Die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit
Die Aufgaben der Berufsberatung
Berufsorientierung
Berufliche Beratung
Vermittlung von Ausbildungsstellen
Förderung
Das Berufsinformationszentrum
Agentur für Arbeit Reutlingen
Die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit ist 1. Ansprechpartner
für Schülerinnen u. Schüler in Sachen Berufswahl
Berufsberatung wird angeboten getrennt nach Personenkreisen –
also für Sekundarstufe I,
für Sekundarstufe II und
für den Kundenkreis der Rehabilitanden und Schwerbehinderten
Die Terminvereinbarung zum persönlichen Beratungsgespräch
- kann schriftlich erfolgen,
- kann persönlich im Biz oder im Eingangsbereich der Agentur erfolgen,
- kann telefonisch unter der Servicenummer 0800 – 4 5555 00 erfolgen,
- kann auch bei persönlichen Kontakten mit der Beratungsfachkraft erfolgen.
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Die Aufgaben der Berufsberatung sind gesetzlich festgelegt und
richten sich nach dem Bedarf jedes Einzelnen
Gesetzlich festgelegt wurden im Sozialgesetzbuch III folgende Aufgaben der
Berufsberatung:
die berufliche Orientierung,
die berufliche Beratung (einzeln oder in Gruppen),
die Vermittlung von Ausbildungsstellen
die Förderung von Ausbildung und Ausbildungsfähigkeit
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Fachaufgabe Berufsorientierung
 Rahmenvereinbarung auf Landesebene
 Interne Vorgaben und Abstimmung mit den Schulen in der Region
Region Reutlingen – Tübingen:
 An allen Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen der Region werden 2x 2
Schulstunden Berufswahlunterricht angeboten, eine Veranstaltung im
Berufsinformationszentrum (ersatzweise in manchen Schulen eine Veranstaltung im
PC – Raum) und eine Elternveranstaltung.
 Je nach Absprache mit den Schulen finden auch Veranstaltungen in kleineren Gruppen,
Sprechzeiten in den Schulen oder Beratungstage gemeinsam mit Eltern und Lehrern
statt.
 An den beruflichen Vollzeit- Schulen werden nach Absprache mit der jeweiligen Schule
ebenfalls Klassenveranstaltungen oder Sprechzeiten angeboten.
 Auf Antrag gibt es an einigen Schulen der Region noch die „Vertiefte
Berufsorientierung (VBO)“ durch einen. Träger, die zu max. 50 % durch die Agentur
für Arbeit finanziert wird.
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Fachaufgabe Berufliche Beratung
Die berufliche Beratung ist die Hauptaufgabe eines Berufsberaters und
umfasst den größten Teil seiner Arbeitszeit
 …ist i.d.R. eine Einzelberatung (gerne mit Eltern oder Begleiter, aber abhängig vom
Jugendlichen),
 …findet nur terminiert statt,
 …ist individuell an den Anliegen/ Fragen des Jugendlichen ausgerichtet,
 …sollte frühzeitig – zu Beginn des Berufswahlprozesses – stattfinden,
 …kann je nach Fall und Bedarf durch die Einschaltung von Fachdiensten ergänzt
werden,
 …ist häufig kein Einzelereignis, oft sind einige „Folgegespräche“ erforderlich, um zu
einem tragfähigen Ergebnis zu kommen
 …ist immer Voraussetzung, wenn es um irgendeine Form der Förderung geht.
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Fachaufgabe Vermittlung von Ausbildungsstellen
 Gemeinsames Festlegen des/der Beruf/e, für die der Jugendliche Adressen bekommen
soll
 „Arbeitgeberservice“ der Agentur wirbt Stellen und „verhandelt“ mit dem Arbeitgeber
 „Eignung und Neigung“ sind oberstes Kriterium
 Bedingungen des Arbeitgebers müssen eingehalten oder individuell verhandelt werden
 „Alternative Berufswegplanung“ ist wichtiger Bestandteil der Beratungsgespräche
 Rückmeldung an den Berater bei erfolgter Einstellung sollte von Arbeitgeber und
Jugendlichen erfolgen – Aktualität der vorhandenen Angebote und Chancen für andere
Jugendliche
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Fachaufgabe Förderung
Förderung von Ausbildung und Förderung der Ausbildungsreife sind sehr
vielfältig
In der Förderung von Jugendlichen gibt es – ähnlich wie bei den verschiedenen
Möglichkeiten an weiterführenden Schulen – kein „Patentrezept“
Die Bedarfe sind so unterschiedlich wie die Jugendlichen selbst.
Bewährt haben sich :
 Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB),
 Einstiegsqualifizierung (EQ),
 Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in zwei unterschiedlichen
Formen (Kooperative Form und integrative Form),
 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).
Als ergänzende finanzielle Hilfen gibt es die Möglichkeit:
-
im Bewerbungszeitraum Unterstützung für die Bewerbungskosten (in begründeten
Einzelfällen)
während der Ausbildung (z.B. bei Notwendigkeit Unterbringung außerhalb des
Haushalts der Eltern) in Form der Berufsausbildungshilfe (BAB) zu bekommen.
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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
= Lehrgänge,
in denen Jugendliche ohne Ausbildungsplatz nach erfüllter Berufsschulpflicht
eine praktische Unterweisung erhalten bzw. verschiedene Betriebspraktika durchführen.
Ein Theorietag mit allgemeinbildendem Unterricht ( z.B. auch Bewerbertraining) ergänzt die
Praxis.
Durch Zusatzunterricht ist die Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung zum
Hauptschulabschluss möglich.
Dauer der Teilnahme maximal 10 Monate
Einmündung in die BVB ist nur über eine/n Berufsberater/in möglich
Maßnahmekosten trägt die Agentur, die teilnehmenden Jugendlichen erhalten
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
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Einstiegsqualifizierung (EQ)
= Praktikum, bei dem die Jugendlichen im Betrieb arbeiten und Grundkenntnisse für einen
anerkannten Ausbildungsberuf erwerben.
Es wird ein Praktikumsvertrag geschlossen , der bei der zuständigen Stelle (Kammer)
eingetragen wird.
Grundsätzlich ergänzt ein Berufsschultag die Praxis.
Das Praktikum beginnt in der Regel nach dem 1.10. jd. Jahres, muss mindestens 6 Monate
und darf höchstens 12 Monate dauern.
Die Agentur zahlt an den Betrieb den Gesamtsozialversicherungsbeitrag
plus 200 Euro zur Auszahlung an den Jugendlichen.
Eine einjährige EQ kann auf die anschließende Ausbildungszeit mit angerechnet werden.
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Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE):
= Ausbildung für Jugendliche ganz oder teilweise bei einem Bildungsträger,
die sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt sind (Jugendliche, die den Anforderungen
einer betrieblichen Ausbildung nicht gewachsen sind, Jugendliche mit
Teilleistungsstörungen, Jugendliche mit Migrationshintergrund,…),
und trotz vorangegangener berufsvorbereitender Maßnahmen keine Ausbildung gefunden
haben.
Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein, grundsätzlich wird Berufsvorbereitung
vorausgesetzt, es muss sich um die Erstausbildung handeln und es muss eine
Eignungsfeststellung ( z.B. durch eine psychol. Eignungsuntersuchung) vorliegen.
Die Kosten (pauschalierte Ausbildungsvergütung, Soz. vers., Maßnahmekosten) übernimmt
die Agentur.
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Ausbildungsbegleitende Hilfen ( abH)
= sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen in einer
betrieblichen Ausbildung,
sowohl bei Schwierigkeiten in der Berufsschule als auch bei persönlichen Problemen mit
dem Ausbilder oder mit der Berufsschule.
Meistens 3 bis max. 8 Stunden pro Woche, je nach Bedarf Einzel- oder Gruppentreffen.
Kann während der Arbeitszeit oder in der Freizeit stattfinden – je nach Vereinbarung mit
dem AG.
Ggfs. ist auch Ersatz des Verdienstausfalles durch die AA möglich.
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Das Berufsinformationszentrum (BiZ)
Das Berufsinformationszentrum (BiZ) bietet Informationen zu allen Ausbildungswegen, zu
Spezialisierungen und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten in sogenannten
Themeninseln.
Seit der Neuausstattung im Sommer 2014 besteht die Möglichkeit, im BiZ Bewerbungen zu
schreiben, auszudrucken oder abzuspeichern.
Es gibt ein Arbeitgeber – Telefon für Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung.
Flyer und Informationen über FSJ, Freiwilligendienste sind vorhanden.
In der erweiterten „Auslandsecke“ gibt es Infos zu Ausbildung und Studium im Ausland ,
aber auch Hinweise zu Anerkennung von Schul- oder Studienabschlüssen aus dem
Ausland.
Öffnungszeiten:
Mo – Mi 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr
8.00 Uhr – 12.30 Uhr
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