Protokoll der Gemeindeversammlung der Gemeinde Zwingen von

Protokoll der Gemeindeversammlung der Gemeinde Zwingen von
Dienstag, 16. Juni 2015, 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Beginn:
20.15 Uhr
Schluss:
21.35 Uhr
Publikation:
 Anschlagkasten
 Verteilen der Einladung in alle Haushalte
 Homepage
 Aktenauflage
Anwesend:
31 stimmberechtigte Personen
Stimmrecht:
Pressevertreter und Finanzverwalter Winterstein Andreas sind nicht stimmberechtigt.
Überdies ist der Gemeindeverwalter nicht
stimmberechtigt.
Entschuldigt:
Furler Georg und Kurt Felix, Teilnahme GV
WVB, Gertrud Schaub und Guido Schneider
Stimmenzähler:
Es werden vorgeschlagen und gewählt:
- Urs Campana
- Dieter Cueni
Vorsitz:
Jermann Benno, Gemeindepräsident
Protokoll:
Gemeindeverwalter Felber Philipp
Gemeindepräsident Jermann Benno begrüsst die Anwesenden zur heutigen Gemeindeversammlung und erläutert die Geschäftsordnung. Zum
Abstimmungsprozedere wird auf § 67 GemG und für Wortmeldungen auf
§ 63 – 65 hingewiesen. Bezüglich der Versammlungsleitung wird auf
§ 58 GemG aufmerksam gemacht.
Gemeindepräsident Jermann Benno lässt feststellen, dass keine Einwände gegen die Aufnahme der Versammlung auf Tonträger geltend
gemacht werden.
Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2015
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Traktanden
Es wird keine Änderung der Traktandenliste verlangt.
TRAKTANDUM 1
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2014
Das Versammlungsprotokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2014 wird ohne Wortbegehren einstimmig genehmigt und verdankt.
TRAKTANDUM 2
Einbürgerung von Radosavac Milos, geb. am 9. Juni 1987, Nationalität Serbien und Festlegung der Einbürgerungsgebühr.
Gemeindepräsident Jermann Benno lässt die Versammlung feststellen,
dass Eintreten auf das Geschäft nicht bestritten wird.
Gemeinderat Imondi Ermando stellt den Kandidaten vor. Der Kandidat
verlässt für die Beratung und Beschlussfassung den Saal.
Antrag:
Der Gemeinderat beantragt, Herr Radosavac Milos ins Zwingner Bürgerrecht aufzunehmen und die Gebühr auf CHF 700.00 festzulegen.
Beschluss:
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Antrag einstimmig.
Gemeindepräsident Jermann Benno gratuliert Herrn Milos Radosavac.
TRAKTANDUM 3
Genehmigung sämtlicher Gemeinderechnungen 2014 einschliesslich Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen
Gemeindepräsident Jermann Benno lässt die Versammlung feststellen,
dass Eintreten auf das Geschäft nicht bestritten wird.
Einleitend erläutert Gemeindepräsident Jermann Benno die wesentlichsten Änderungen der neuen Rechnungslegung HRM2 und veranschaulicht mittels einer PowerPoint-Präsentation den Mechanismus des horizontalen Finanzausgleiches. Neu wurde der Abschöpfungssatz auf 17%
festgelegt. Anschliessend führt Gemeindepräsident Jermann Benno
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durch den Abschluss 2014 und erörtert die wichtigsten Punkte der
Rechnung 2014. Die Rechnung 2014 enthält Ausgaben in der Höhe von
CHF 8‘918‘149.04 und Einnahmen in der Höhe von CHF 8‘929‘051.73,
was einen Ertragsüberschuss von CHF 10‘902.69 ergibt. Gemeindepräsident Jermann Benno bedankt sich bei der Verwaltung und den Gemeinderatskollegen für die Budgetdisziplin, welche den tiefer ausgefallenen Finanzausgleich aufgefangen hat. Gemeindepräsident Jermann
Benno geht die einzelnen Kontengruppen durch.
Zur Erfolgsrechnung werden keine Fragen gestellt.
Zur Investitionsrechnung taucht die Frage auf, weshalb im Bereich Abwasser ein solch hoher Investitionsbetrag ausgewiesen wird.
Gemeindepräsident Jermann Benno erklärt, dass es sich bei diesem
Betrag um die Vorfinanzierung/Vorausleistung im Zusammenhang mit
dem Ausbau des Leimertsgartenweges handelt. Die Anschlussbeiträge
der Anstösser sind noch nicht eingefordert worden.
Daniel Soncini, Präsident der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, erläutert welche Teilbereiche im speziellen geprüft wurden. Die
Details zur Prüfung können im vorliegenden Revisorenbericht nachgelesen werden. Daniel Soncini bedankt sich bei Finanzverwalter Winterstein
Andreas für die saubere Rechnungsführung und empfiehlt der Gemeindeversammlung die Genehmigung der vorliegenden Rechnungen.
Antrag:
Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung sämtlicher Gemeinderechnungen 2014 einschliesslich Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen. Der Ertragsüberschuss von CHF 10‘902.69 soll dem Eigenkapital zugeführt werden.
Beschluss:
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Antrag einstimmig.
TRAKTANDUM 4
Quartierplan Obermatt I
Gemeindepräsident Jermann Benno lässt die Versammlung feststellen,
dass Eintreten auf das Geschäft nicht bestritten wird.
Gemeinderat Hans-Peter Gilgen erläutert den Quartierplan Obermatt wie
folgt:
Ausgangslage
Die Parzelle Nr. 239 liegt westlich des Dorfkerns von Zwingen in der
Gewerbezone Obermatt und hat eine Fläche von insgesamt 10‘733m2.
Der Quartierplanperimeter mit einer Fläche von rund 4‘105m2 befindet
sich im nordöstlichen Teil der Parzelle zwischen der Obermattstrasse
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und des Bünnenweges. Nordöstlich des Planungsareals befindet sich
das Firmenareal der ehemaligen Papierfabrik Zwingen.
Zonenrechtliche Bestimmungen
Die Parzelle 239 befindet sich in der Gewerbezone Obermatt. In Zwingen umfassen die Gewerbezonen Gebiete, die insbesondere der Aufnahme von mässig störenden Betrieben vorbehalten sind.
Ziel
Das Ziel der Planung ist die Realisierung einer Verkaufseinrichtung für
den Verkauf von Waren des täglichen und periodischen Bedarfs im Gewerbegebiet der Gemeinde Zwingen zu ermöglichen.
Kantonale Vorprüfung/öffentliche Mitwirkung
Der QP Obermatt I wurde am 30. September 2014 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Vom 6. Oktober 2014 bis 7. November 2014 wurde
die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Die Gespräche
mit den Mitwirkenden fanden am 12. Februar 2015 auf der Gemeindeverwaltung Zwingen statt.
Aufgrund der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Mitwirkung
wurde die Quartierplanung fachlich und inhaltlich bereinigt.
Die Bau- und Planungskommission Zwingen und der Gemeinderat Zwingen haben den vorliegenden Quartierplan Obermatt I genehmigt.
Victor Holzemer, Raumplanung Holzemer, ergänzt die Ausführungen wie
folgt:
Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang ist, welche Firma denn
dort bauen resp. sich einmieten möchte. Herr Holzemer informiert, dass
die Firma Otto’s Warenposten sich einmieten wird.
Herr Holzemer informiert, dass das Areal leicht angehoben wird um gegen allfällige Hochwasser geschützt zu sein. Im Weiteren erläutert Herr
Holzemer die Ausgestaltung des Quartierplans (Parkplätze, Verkaufsfläche, Aussenraumgestaltung und Erschliessung) gemäss dem vorliegenden Quartierplan. Zum Verkehrsaufkommen resp. der Erschliessung
wurde eine Verkehrsstudie in Auftrag gegeben. Gemäss dieser Studie ist
die direkte Ein-/Ausfahrt in die Laufenstrasse möglich und wird als unproblematisch erachtet.
Urs Campana weist auf die seines Erachtens bestehende Problematik
Ein-/Ausfahrt in die Laufenstrasse hin. Insbesondere auf die schlechte
Übersichtlichkeit und das hohe Tempo der Fahrzeuge auf der Laufenstrasse.
Peter Hänggi weist darauf hin, dass die gleiche Situation entstehen wird
wie beim Coop. Zusätzlich sei jedoch die Sicherheit noch weniger gewährleistet. Peter Hänggi fragt ob kein Kreisel erstellt werde, welcher die
Situation entschärfen könnte?
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Gemeindepräsident Jermann Benno erläutert, dass im Rahmen des
Dorfentwicklungskonzeptes (Zwingen sucht den Weg in die Zukunft) die
Problematik erkannt wurde, nach Lösungen gesucht wird und die Gemeinde diesbezüglich beim Kanton vorstellig wird.
Jean-Piere Egger merkt an, dass mit der neuen Firma auch Arbeitsplätze geschaffen und Steuereinnahmen für die Gemeinde generiert werden.
Daniel Eicher teilt mit, dass in der Vergangenheit und auch beim Dorfentwicklungskonzept immer wieder genannt wurde, dass das lokale Gewerbe geschützt werden soll. Was bringt denn der Otto’s der Gemeinde?
Gemeindepräsident Jermann Benno weist darauf hin, dass der Otto’s
nicht im Foodsegment zuhause sei.
Daniel Eicher hält fest, dass auch im Otto’s Lebensmittel gekauft werden
können. Was bringt der Otto‘s der Gemeinde?
Gemeindepräsident Jermann Benno erläutert, dass die Gemeindeversammlung diese Zone ausgeschieden hat und nun private Investoren im
Rahmen der gesetzlich erlaubten Möglichkeiten ein Projekt realisieren
möchten. Für die Gemeinde bringt der Otto’s Warenposten sicher zusätzliche Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.
Niklaus Eugster weist darauf hin, dass zum Beispiel beim Lidl nicht nur
Zwingner sondern auch Personen von ausserhalb des Kantons einkaufen kommen. Dies spricht für einen attraktiven Einkaufsstandort. Davon
profitiert indirekt auch die Gemeinde, welche höhere Steuererträge hat.
Gemeindepräsident Jermann Benno beendet die Diskussion zwischen
Herrn Eicher und Eugster über den Nutzen und den allfälligen Steuerertrag.
Peter Seiler weist darauf hin, dass seiner Zeit die Ablehnung der Tankstelle beim Coop nichts gebracht hat, da die Tankstelle einfach an einem
anderen Ort (Laufenstrasse) gebaut wurde. Die Verkaufsfläche erachtet
er als weniger problematisch. Jedoch schliesst er sich der Meinung von
Urs Campana an und sieht die Problematik bei der Ein-/Ausfahrt in die
Laufenstrasse. Viel machen könne die Gemeinde nicht, da dies Sache
des Kantons ist. Seiner Meinung nach wird die Lösung dieses Problemes wahrscheinlich erst mit der Überbauung/Erschliessung des ehemaligen Papierfabrikareals gelöst werden können. Der Laden werde seiner
Ansicht nach eine hohe Frequentierung haben müssen, damit er überhaupt rentieren und bestehen kann. Aus dieser zu erwartenden hohen
Frequentierung werden auch Probleme bei der Ein-/Ausfahrt entstehen.
Gleich wie Urs Campana sieht Peter Seiler auch ein Problem bei der
Übersichtlichkeit dieser Ein-/Ausfahrt.
Antrag:
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Der Gemeinderat beantragt, den Quartierplan Obermatt I bestehend aus
dem Quartierplan-Reglement und dem Quartierplan (Situation und
Schnitte 1:500) zu genehmigen.
Beschluss:
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Antrag mit grossem Mehr
ohne Gegenstimmen.
TRAKTANDUM 5
Statuten Zweckverband Regionaler Führungsstab / Zivilschutzkompanie Laufental
Gemeindepräsident Jermann Benno lässt die Versammlung feststellen,
dass Eintreten auf das Geschäft nicht bestritten wird.
Gemeinderat Stephan Feld erläutert die Ausgangslage und die zwei
grundlegenden Änderungen anhand des nachgenannten Botschaftstextes:
Die Statuten RFS/ZIKOLA bringen 2 grundlegende Änderungen:
1. Der Regionale Führungsstab (RFS) und die Zivilschutzkompanie
Laufental (ZIKOLA) werden in eine Organisationseinheit zusammengefasst.
2. Die Zusammenarbeit ist nicht in loser Vertragsform geregelt sondern
wird in einen Zweckverband überführt, der eine eigenständige juristische Person ist.
Die Betriebskommission ist die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes und besteht aus je einem Delegierten jeder Mitgliedgemeinde;
dem Stabschef des RFS oder dessen Stellvertretung; der Zivilschutzstellenleitung; dem Kommandant der ZIKOLA oder dessen Stellvertretung.
Ihr obliegt die Oberaufsicht über den RFS und die ZIKOLA. Die Betriebskommission ist das politische Entscheidungsgremium für die zur
Bewältigung der Ereignisse notwendigen Beschlüsse.
Der RFS koordiniert die Massnahmen zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen. Bei besonderen und ausserordentlichen Lagen ordnet
er die notwendigen Massnahmen selbständig an, soweit diese zum
Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter unverzüglich getroffen werden müssen. Er erarbeitet die politisch relevanten Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Kommission oder des Gemeinde- bzw. Stadtrates.
Die ZIKOLA ist die operative Organisationseinheit. Die Aufgaben richten
sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundes
und des Kantons Basel-Landschaft.
Die Mitgliedgemeinden leisten dem Zweckverband jährliche Beiträge an
dessen effektiven Ausgaben. Die Beiträge für Ausgaben, an die der Kanton Beiträge leistet, sind für die Gemeinden gebundene Ausgaben. Die
Beiträge für die übrigen Ausgaben bedürfen in den Mitgliedgemeinden
der Zustimmung desjenigen Organs, das für ungebundene Ausgaben in
dieser Höhe zuständig ist. Investitionen bedürfen der Zustimmung aller
Mitgliedgemeinden.
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Beim Einsatz werden die Ereigniskosten nach dem Territorialprinzip abgerechnet. Die Mitgliedgemeinden tragen die Einsatzkosten der Betriebskommission, der Zivilschutzkompanie und des Regionalen Führungsstabes gemeinsam. Die Mitgliedgemeinden tragen zudem diejenigen Kosten gemeinsam, die nicht direkt oder indirekt territorial zugeteilt
werden können.
Die Kostenaufteilung ist damit beim RFS und der ZIKOLA identisch und
die Aufteilung der Einsatzkosten ist geregelt.
Antrag:
Der Gemeinderat beantragt, die Statuten Zweckverband Regionaler Führungsstab / Zivilschutzkompanie Laufental zu genehmigen.
Beschluss:
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Antrag einstimmig.
TRAKTANDUM 6
Errichtung eines unselbständigen Baurechts auf der Parzelle
530 (Etzmatt)
Gemeindepräsident Jermann Benno lässt die Versammlung feststellen,
dass Eintreten auf das Geschäft nicht bestritten wird.
Gemeindepräsident Jermann Benno informiert, dass das vorliegende
Geschäft die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigt und deshalb durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden muss.
Gemeinderat Markus Cueni erläutert die Ausgangslage anhand des
nachgenannten Botschaftstextes:
Ausgangslage
Ein Teil der gemeindeeigenen Parzelle 530 ist seit einigen Jahren an
die Firma Zuber Aushub und Transport AG aus Zwingen verpachtet.
Die Firma Zuber lagert dort Abbruch- und Aushubmaterial, welches
recycelt wird. Damit das Material vor Wettereinflüssen etwas geschützt wird, möchte die Firma Zuber dort einen Teil der Pachtfläche
(524m2) überdachen. Aufgrund der zonenrechtlichen Bestimmung
ist eine Bebauungsziffer von 27% erlaubt. Dies entspricht einer Fläche von 1941m2.
Rechtliches
Damit die Firma Zuber auf der Parzelle 530 der Gemeinde Zwingen
einen Bau erstellen kann, muss ein Teil der Parzelle vorgängig ausgeschieden und im unselbständigen Baurecht abgegeben werden.
Aufgrund der geltenden Finanzkompetenzregelung (§7 Gemeindeordnung), der Kapitalwert ist höher als CHF 100‘000.00, muss der
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Souverän die Errichtung dieses unselbständigen Baurechtes genehmigen.
Baurecht
Das unselbständige Baurecht resp. der Baurechtsvertrag wird mit
den folgenden Bedingungen ausgestaltet:
- Baurechtszins zu marktübliche Konditionen
- befristet auf 10 Jahre
- Möglichkeit auf Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
- Rückbau auf Kosten des Baurechtnehmers
Peter Seiler fragt nach, was es bedeutet, dass der Baurechtszins zu
marktüblichen Konditionen erfolge? Zahlt die Firma für diesen Teil mehr
Miete als bisher?
Markus Cueni bestätigt, dass der Baurechtszins höher ausfallen wird als
die bisherige Pacht.
Gemeindeverwalter Philipp Felber ergänzt, dass die Teilfläche des Baurechts vom Pachtzins ausgenommen ist und dass der Baurechtszins
höher ist als der Pachtzins.
Daniel Eicher weist darauf hin, dass die Gemeindeversammlung nun die
Möglichkeit hat das lokale Gewerbe zu unterstützen.
Dieter Cueni fragt was dort neu gelagert wird?
Gemeindepräsident Jermann Benno teilt mit, dass wie bisher nur Recyclingmaterial aus dem Aushub- und Abbruchsektor gelagert wird. Nur ist
das Material neu geschützt vor Wettereinflüssen.
Markus Cueni ergänzt, dass die Firma Zuber eine Bewilligung des Kantons Basel-Landschaft für den Betrieb dieses Recyclingstandortes hat.
Die Bewilligung ist mit starken Auflagen verbunden.
Antrag:
Der Gemeinderat beantragt, dem Gemeinderat die Kompetenz zur Errichtung eines unselbständigen Baurechts auf einem Teilbereich (Fläche
ca. 1‘950m2) der Parzelle 530 (Etzmatt) mit den folgenden nicht dispositiven Vertragsbedingungen
- Baurechtszins zu marktübliche Konditionen
- befristet auf 10 Jahre
- Möglichkeit auf Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
- Rückbau auf Kosten des Baurechtnehmers
zu erteilen.
Beschluss:
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Antrag einstimmig.
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TRAKTANDUM 7
Kenntnisnahme
der
Kreditabrechnung
Quartierplan
Oberdorf/Hinterfeldstrasse und Genehmigung der Kreditüberschreitung
Gemeindepräsident Jermann Benno lässt die Versammlung feststellen,
dass Eintreten auf das Geschäft nicht bestritten wird.
Gemeindepräsident Jermann Benno erläutert die Kreditabrechnung
Oberdorf/Hinterfeldstrasse.
GV-Beschluss vom 28.03.2011
Voranschlag
Quartierplan
dorf/Hinterfeldstr.
50‘000.00
CHF
Ober- CHF
Abrechnung
Kreditüberschreitung
CHF
3‘959.95
CHF
Total
CHF
53‘959.95
CHF
53‘924.95
53‘959.95
Antrag:
Der Gemeinderat beantragt, den Nachtragskredit Quartierplan Oberdorf/Hinterfeldstrasse in der Höhe von CHF 3‘959.95 zu genehmigen.
Beschluss:
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Antrag einstimmig.
TRAKTANDUM 8
Kenntnisnahme der Kreditabrechnung Überwachungskameras
GV-Beschluss vom 25.02.2008
Voranschlag
Überwachungskameras
CHF
Kreditunterschreitung
CHF
Total
CHF
60‘000.00
60‘000.00
Abrechnung
CHF
36‘539.85
CHF
23‘460.15
CHF
60‘000.00
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TRAKTANDUM 9
Kenntnisnahme der Kreditabrechnung Fussgängerbrücke in den
Weiden
GV-Beschluss vom 05.03.2007
Voranschlag
Fussgängerbrücke in den Weiden
CHF
Kreditunterschreitung
CHF
Total
CHF
225‘000.00
225‘000.00
Abrechnung
CHF
5‘388.80
CHF
219‘611.20
CHF
225‘000.00
TRAKTANDUM 10
Informationen und Verschiedenes
Gemeindepräsident Jermann Benno informiert darüber, dass Gertrud
Schaub aufgrund seines Rücktrittes nachrückt.
Gemeindeverwalter Philipp Felber informiert, dass Frau Schaub per Ergänzungswahl gewählt wurde, da keine nachrückende Person auf der
Liste war. Der Gemeinderat wurde 2012 in stiller Wahl gewählt. Die Wahl
wurde ordnungsgemäss durchgeführt und publiziert. Im Weiteren informiert Gemeindeverwalter Philipp Felber, dass sämtliche Parteien angeschrieben wurden, mit dem Hinweis, dass sie für die Gemeindepräsidentenwahl einen Wahlvorschlag einreichen können.
Gemeindepräsident Jermann Benno weist auf die Bundesfeier und die
voraussichtlich nächste Gemeindeversammlung im September hin.
Peter Seiler teilt mit, dass die Parzelle 488 mit CHF 0.00 im Finanzvermögen ausgewiesen wird. Eigentlich müsste die „Strassenparzelle“ noch
mit einem Wert ausgewiesen werden.
Finanzverwalter Winterstein Andreas erläutert, dass die Strasse noch
nicht gebaut wurde und deshalb noch nicht ausgewiesen ist.
Peter Seiler hält nochmals fest, dass die Parzelle 488 im Eigentum der
Einwohnergemeinde Zwingen ist und deshalb bewertet und ausgewiesen werden muss.
Gemeindepräsident Jermann Benno teilt mit, dass wir den Hinweis entgegen nehmen und der Sache nachgehen.
Gemeindeverwalter Philipp Felber ergänzt, dass gemäss kantonaler
Vorgabe kleinere Parzellen (Wiesen/Acker) zusammengefasst werden
können und nicht jede einzelne Parzelle separat ausgewiesen werden
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muss. Es kann sein, dass die Parzelle 488 in dieser Rubrik eingerechnet
wurde.
Peter Seiler teilt mit, dass die Parzelle rund 400m2 gross ist und jeder
selber ausrechnen kann, dass diese einen gewissen Wert hat, welcher
ausgewiesen werden sollte.
Gemeindepräsident Jermann Benno nimmt das Anliegen nochmals entgegen.
Gemeindepräsident Jermann Benno verabschiedet sich von den Anwesenden und bedankt sich für die 7 faszinierenden Jahre im Gemeinderat.
Er möchte sich für die sehr gute Zusammenarbeit im Gemeinderat und
mit der Verwaltung bedanken. Dem bevorstehenden Abschied sieht er
mit einem lachenden und weinenden Auge entgegen. Benno Jermann
freut sich auf die 2. Pensionierung und darauf, dass er mehr Zeit für seine Familie und seine Hobbys hat.
Gemeindepräsident Jermann Benno fragt noch ob Einwände gegen die
heutige Gemeindeversammlung bestehen. Es wird festgestellt, dass keine Einwände gegen die Geschäftsführung der heutigen Gemeindeversammlung bestehen.
Gemeindepräsident Jermann Benno wünscht allen Anwesenden eine
schöne Sommerzeit und schöne und erholsame Sommerferien.
Gemeindevizepräsident Ermando Imondi bedankt sich bei Benno Jermann für den grossen Einsatz, welcher er in den vergangenen 7 Jahren
geleistet hat. In dieser Zeit wurden sehr viele grosse Projekte angepackt
und realisiert. Besonders hervorheben möchte Ermando Imondi die folgenden Projekte:
- Den Kreisel/Neue Birsbrücke
- Neubau Kindergarten
- Dorfgestaltung
- Hochwasserschutzmassnahmen
- Heimatkunde Zwingen
Ermando Imondi wünscht Benno Jermann alles Gute und viel Gesundheit für die Zukunft.
Gemeindeverwalter Philipp Felber überreicht Benno Jermann ein Abschiedsgeschenk und dankt ihm im Namen der Verwaltung für die sehr
gute Zusammenarbeit.
Zwingen, 3. November 2015
Für das Protokoll:
Der Vorsitzende:
Der Protokollführer:
Benno Jermann
Gemeinepräsident
Felber Philipp
Gemeindeverwalter