BGH sieht wohl schwarz für rote Farbmarke der Sparkassen

BGH sieht wohl schwarz für rote Farbmarke der Sparkassen
21.04.2016
Die
deutschen
12:25
Sparkassen
Uhr
werden ihre eingetragene Farbmarke "Rot" im Streit mit der spanischen Santander
Bank womöglich endgültig löschen müssen. Das zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof an.
Die deutschen Sparkassen werden ihre eingetragene Farbmarke "Rot"
womöglich endgültig löschen müssen. Das zeichnete sich im Streit mit der
spanischen Santander Bank bei der mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof ab.
Die deutschen Sparkassen werden ihre eingetragene Farbmarke "Rot"
womöglich endgültig löschen müssen. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) deutete sich am Donnerstag an, dass das Gericht die
Revision des Sparkassen und Giroverbandes gegen ein Urteil des
Bundespatentgerichts zurückweisen und die von der spanischen Santander
Bank betriebene Löschung bestätigen könnte.
Das Bundespatentgericht hatte die Löschung der seit 2002 eingetragenen Farbmarke nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs angeordnet. Es ging dabei davon aus, dass dem Sparkassen-Rot die erforderliche
Unterscheidungskraft fehlt, weil die Verwendung der roten Farbe im Bankensektor "gängig" sei.
Zudem habe die Sparkasse mit vorgelegten Umfragen nicht ausreichend beweisen können, dass mindestens 50 Prozent
der Verbraucher die Farbe Rot den Sparkassen zuordneten. Dagegen zog der Sparkassen-Dachverband vor den
Bundesgerichtshof.
Die deutschen Sparkassen setzen seit Jahrzehnten Rot als Farbe ihrer Marken ein. Die spanische Bankengruppe
Santander benutzt seit den 80er Jahren ebenfalls weltweit die Farbe Rot, insbesondere in ihrem Logo.
Vor dem BGH wurde nun vor allem um den Beweiswert der Gutachten gestritten. Das Bundespatentgericht hatte
methodische Fehler bei der Fragestellung bemängelt. Dem BGH zufolge könnte im Idealfall ein unparteiisches
Gerichtsgutachten Aufklärung zur Unterscheidungskraft der umstrittenen Farbmarke bringen.
Allerdings seien alle Meinungsforschungsinstitute schon mit dieser Frage für die eine oder andere Seite befasst
gewesen. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand zunächst noch nicht fest.
Karlsruhe (AFP)
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