Ärztekammer Novellierung der GOÄ Außerordentlicher Deutscher Ärztetag am 23. Januar 2016 in Berlin Dr. med. Bernhard Rochell, Verwaltungsdirektor der KBV, verteidigt die bisherigen Verhandlungsergebnisse und stellt „Behauptungen“ und „Ergebnisse“ gegenüber. Foto: Manuel Maier Besonders kontrovers wird innerhalb der Ärzteschaft die Schaffung einer Gemeinsamen Kommission diskutiert, die künftig Bewertungen und eventuelle Steigerungen oder Senkungen in der GOÄ festlegen soll. Es besteht das Prinzip der Einstimmigkeit. In der Kommission sind vier Ärzte und vier Vertreter von PKV (Privater Krankenversicherung) und Beihilfe vertreten. Die Kommission gibt Empfehlungen an das Bundesgesundheitsministerium. Blick auf die Sitzreihen der hessischen Delegierten mit u. a. Dr. med. Wolf Andreas Fach, Dr. med. Peter Zürner, Michael Waldeck und Dr. med. Susanne Johna (von vorne rechts) Ein außerordentlicher Ärztetag wurde einberufen, da die Delegierten von drei Ärztekammern diesen einforderten. Alleiniges Thema war die Gebührenordnung für Ärzte, die dieses Jahr nach langjährigen Verhandlungen novelliert werden soll. Der Sachstand dieser Verhandlungen wurde zuletzt im Deutschen Ärzteblatt publiziert (Dtsch. Ärztebl. 2015; 112 Seite 51–52; im Internet: http://www.aerzte blatt.de/archiv/173391). In einleitenden Worten berichtet Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg, dass das Bundesministerium für Gesundheit eine absolute Vertraulichkeit der Verhandlungen forderte. Dies habe dazu geführt, dass die Ärzteschaft lange nicht ausreichend informiert wurde. Montgomery: „Wir hätten früher informieren müssen. * EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab 134 | Hessisches Ärzteblatt 3/2016 Wir hätten die Vertraulichkeit, die uns aufoktroyiert wurde, etwas rheinisch-katholischer sehen sollen.“ Montgomery ging auf Publikationen ein, die darauf hinweisen, dass zahlreiche Ärztekammervorsitzende in den Beiräten führender Versicherungskonzerne sitzen und einen Interessenkonflikt unterstellen. Diesen sehe er nicht, da der Beirat eine Schutzfunktion für ärztliche Mitglieder von Gruppenversicherungsverträgen habe. Dies führte zu Gejohle im Publikum. In einem Grußwort bewertet der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, die GOÄ-Novellierung positiv. Es gebe allerdings auch Sorgen. So dürfe es keine „EBM*-isierung“ der GOÄ geben. Die Gebührenordnung müsse so gestaltet sein, dass sie die Anforderung eines freien Berufes erfüllt. Rochell findet diese Lösung unproblematisch, da Ärzte nicht überstimmt werden können. Die erreichten Vereinbarungen werden vehement verteidigt und die mögliche Novellierung einer neuen GOÄ als einmalige Chance für die Ärzte dargestellt. Diese Position unterstützt Dr. med. Theodor Windhorst, Vorsitzender des BÄKAusschusses Gebührenordnung, beredt und leidenschaftlich. Als Vertreter einer kritischen Position spricht Dr. med. Elmar Wille, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin. Der Präsident der Berliner Kammer, Dr. med. Günther Jonitz, stellt fest, dass Wille die Position der Berliner Kammer vertrete. Wille beginnt grundsätzlich. Er betrachtet die von der Bundesärztekammer und der PKV vorgeschlagenen Änderungen der Bundesärzteordnung als fundamental: „Sie ermöglichen dann die systematischen Eingriffe in die GOÄ und das privatärztliche Behandlungsverhältnis.“ Aus Willes Sicht unterscheiden sich der jetzt bestehende Zentrale Konsultationsausschuss fundamental von der geplanten Gemeinsamen Kommission, die in der Bundesärzteordnung verankert werden soll. Der Zentrale Konsultationsausschuss der aktuellen GOÄ sei ein von der Bundesärztekammer eingesetzter Beratungsaus- schuss. Die Gemeinsame Kommission aber wäre ein durch Gesetz geschaffenes Gremium mit gesetzlichen Aufgaben. Der bisherige Zentrale Konsultationsausschuss spricht ausschließlich Empfehlungen aus. Wenn man im Ausschuss sich nicht einig ist, hat das letzte Wort die Bundesärztekammer, wie es bisher bei 30 Prozent der Abrechnungsfragen war. Dann gibt es keine gemeinsame Abrechnungsempfehlung, sondern nur eine solche der Bundesärztekammer. In der Konzeption der Gemeinsamen Kommission erlässt diese verbindliche Vorgaben. Kommt im Ausschuss kein Einvernehmen zustande, hat das Bundesministerium das letzte Wort. Ein weiterer Kritikpunkt von Wille ist § 1 Absatz 2 in dem neuen GOÄ Entwurf, der festlegt: Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, (...) für deren Erbringung der Arzt nach Maßgabe des Weiterbildungsrechts grundsätzlich die fachliche Qualifikation besitzt. Diese schließe 110.000 Kollegen ohne Facharztanerkennung von der Liquidation aus. Wille sieht die neue GOÄ als Einstieg in die Bedarfsplanung und Bürgerversicherung. Er hält eine Gemeinsame Kommission nicht für erforderlich und eine entsprechende Regelung für rechtswidrig: Die Gemeinsame Kommission werde weiter eine Datensammelstelle, die halbjährlich die Honorarund Ausgabenentwicklung erheben solle. Diese Daten sollen Grundlage für Empfehlungen der Gemeinsamen Kommission sein zur Weiterentwicklung und Anpassung der neuen GOÄ. Sein Fazit ist: • Die GOÄ wird zum Steuerungs- und Planungsinstrument, • mit bisher nie dagewesenem Einfluss der Privatversicherungswirtschaft. • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und PKV übernehmen Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung. • Die Ärztliche Berufsfreiheit wird weiter eingeschränkt, • die Ärztliche Approbation entwertet. Dieser Vortrag führte erwartungsgemäß zu heftigen Diskussionen. Von mehreren Delegierten wurde betont, dass die Ausführungen Willes nicht korrekt seien und Wille persönlich angegriffen. Anschließend gab es einen Geschäftsordnungsantrag mit dem Ziel, dass der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI), Dr. med. Wolfgang Wesiack, und der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, Rederecht erhalten können. Dies wurde nach kontroverser Diskussion positiv abgestimmt. Wesiack sieht die Gemeinsame Kommission als ordnungspolitischen Sündenfall. Die PKV könne damit in die GOÄ hineinregieren. Dies werde zu einer schlechten Regulierung führen. Die habe er in 30 Jahren im GKV-System erlebt. Weigeldt betont, dass die Hausärzte gemeinsam mit den Fachärzten eine modernisierte GOÄ wollen. Der Start eines bürokratischen Monsters mit Regulierungen sei jedoch sehr problematisch. Für Hausärzte seien multimorbide Patienten in der neuen GOÄ noch nicht ausreichend abgebildet. Dr. med. Susanne Blessing aus BadenWürrtemberg sieht, dass die Gemeinsame Kommission Gröhe in die Hände spiele. Die Drohung dass bei Ablehnung einer neuen GOÄ eine Bürgerversicherung komme sei ein Scheinargument. Wenn die Politik sie will, werde sie kommen. Dr. med. Andreas Scholz (Landesärztekammer Hessen) sieht den schwarzen Peter von der Politik geschickt zu den Ärzten verschoben. Die Gemeinsame Kommission sei allerdings grundsätzlich sinnvoll. Eine differenziertere Abstufung der Gebührensätze (bisher einfach und doppelt geplant) sei wünschenswert. Dr. med. Anja Dippmann (Ärztekammer Berlin) weist darauf hin, dass die Datensätze der Datenstelle unter der Datenhoheit der PKV liegen. Es gäbe keine Sicherheit, dass es sich um vollständige Daten handeln. Dies sei dann die Basis für wichtige Entscheidungen. Hier seien Nachverhandlungen nötig. Rochell antwortet direkt und sagt zu, die Daten zu prüfen und Mindestanforderungen zu definieren. Windhorst verspricht, eine Inflationsindexierung der GOÄ nochmals anzuregen. Er weist erneut darauf hin, dass die Entscheidungen der Gemeinsamen Kommission als Empfehlung dem Gesundheitsministerium vorgelegt werden und dieses entscheide. Nach einer Pause ging es in die Abstimmung. Trotz erheblicher Bedenken Foto: Manuel Maier Ärztekammer Impression vom Plenum des außerordentlichen Deutschen Ärztetages in Berlin stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dem Verhandlungsergebnis zu. Dr. med. Matthias Lohaus (Ärztekammer Berlin) et al. appellierten in einem kritischen Antrag an das Bundesgesundheitsministerium, den Vorstand der Bundesärztekammer und die Vertreter der Privaten Krankenversicherungen das seitherige Ergebnis nachzubessern: „Dabei muss sichergestellt werden, dass die Freiberuflichkeit des Arztes in Klinik und Praxis uneingeschränkt erhalten bleiben und eine ordnungspolitische Annäherung an Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vermieden und das individuelle Patienten-Arzt-Verhältnis nicht beeinträchtigt werden.“ Der Antrag (1–02) wurde knapp mit 109 gegen 98 Stimmen abgelehnt. Danach wurde der Entschließungsantrag des Vorstandes mit überwältigender Mehrheit der Stimmen verabschiedet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bedenken der niedergelassenen Hausund Fachärzte von der Mehrheit des Marburger Bundes nicht ernst genommen wurden. Die Atmosphäre war scharf im Ton, zeitweise vergiftet. Kritiker wurden mehrfach persönlich verunglimpft. Dieses wichtige Thema hätte eine sachlichere Atmosphäre verdient gehabt. Dr. med. Peter Zürner Verantwortlicher Redakteur des Hessischen Ärzteblattes Hessisches Ärzteblatt 3/2016 | 135
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