BStBK verteidigt StBVV gegenüber der EU

BStBK verteidigt StBVV gegenüber der EU
Die EU-Kommission hat u. a. gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Freien Berufe eingeleitet. Im Fokus des jüngsten Deregulierungsansatzes steht die Vergütungsverordnung der Steuerberater (StBVV). Die EUKommission stört sich in dem Mahnverfahren, einer Vorstufe im Vertragsverletzungsverfahren, an den aus ihrer Sicht festgelegten Mindestgebühren der StBVV. Die Kommission
kritisiert verbindliche Mindestpreise zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter, da sie ihrer Meinung nach verhindern, dass die Verbraucher die Leistungen
zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen.
Die BStBK betonte in zahlreichen Gesprächen, dass die Berufsregelungen wie auch die
StBVV kein Privileg des Berufsstands sind, sondern vor allem dem Allgemeininteresse dienen
und die hohe Qualität der Steuerberatung sichern und damit dem Verbraucherschutz dienen.
Die EU verkennt, dass die StBVV lediglich einen Gebührenrahmen vorsieht, der im Einzelfall
ausgefüllt wird. Sie unterschätzt die Möglichkeiten der Unterschreitung der StBVV, die es
bereits heute schon gibt. Die Bundesregierung muss jetzt binnen zwei Monaten auf die Vorwürfe reagieren. Tut sie dies nicht, droht eine Klage vor dem EuGH. Die BStBK wird sich
weiter intensiv für die Interessen des Berufsstands einsetzen.
Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens steht die Kapitalbindung bei Steuerberatergesellschaften nicht in der Diskussion. Nach Auffassung der BStBK darf diese nicht angetastet werden.
Weitere Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13421_de.htm
Quelle: aspekte, Mitteilungen der StBK Berlin, 03/2015, S.5