Wanderungsmonitoring: Erwerbsmigration nach Deutschland 1. Quartal 2015 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitende Hinweise 4 Zusammenfassung: Wesentliche Fakten zur Erwerbsmigration im ersten Quartal 2015 5 1 Zuwanderung 8 2 Erteilungen von Aufenthaltstiteln 10 2.1Aufenthaltserlaubnisse 14 2.1.1 Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Ausbildung 14 2.1.2 Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Blaue Karten EU 17 2.1.3 Weitere Aufenthaltserlaubnisse 20 2.2 Niederlassungserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit 21 3 Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit 24 4 Inhaber einer Blauen Karte EU 29 Anhang: Nach Bundesländern differenzierte Statistiken zur Erteilung von Aufenthaltstiteln 31 4 Einleitende Hinweise Einleitende Hinweise Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat nach § 75 Nr. 1 AufenthG die Aufgabe, Informationen über den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit zwischen den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und den für Pass- und Visaangelegenheiten vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen zu koordinieren. Zur Unterstützung dieser Aufgabe greift das Bundesamt auf statistische Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zurück, bereitet sie in Form des Wanderungsmonitorings auf und veröffentlicht dieses vierteljährlich. Um den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit besser in den Gesamtkontext des Wanderungsgeschehens einordnen zu können, wird auch auf die Zuwanderung insgesamt bzw. auf den Aufenthalt zu anderen Zwecken Bezug genommen. Ziel ist die Gewinnung von Informationen zum Zweck der Zuwanderungssteuerung und zur qualifizierten Beratung politischer Entscheidungsträger. Gleichzeitig unterstützt das Wanderungsmonitoring Wissenschaftler1, Studenten und Journalisten bei ihrer Arbeit und informiert die Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Wanderungszahlen auf Basis des AZR von den Zahlen der auf An- und Abmeldungen basierenden, fallbezogenen Zuund Fortzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes unterscheiden, da die Daten des AZR personenbezogen sind und Personen darin erst registriert werden, wenn sie sich nicht nur vorübergehend (§ 2 Abs. 1 AZRG), sondern länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten, oder wenn bei ihnen ein sonstiger Anlass zur Speicherung besteht (§ 2 Abs. 2 und 3 AZRG, z.B. Stellung eines Asylantrags). Dieses Wanderungsmonitoring gibt zu Beginn einen Gesamtüberblick über die aktuelle Entwicklung der Zuzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach Deutschland. Bei EU-Ausländern, die keinen Aufenthaltstitel benötigen, kann keine Differenzierung nach Aufenthaltsgründen vorgenommen werden. Die Zu- 1 In diesem Bericht wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Regel bei nicht geschlechtsneutralen Bezeichnungen die männliche Form verwendet. Die weibliche Form wird damit eingeschlossen. wanderung von Drittstaatsangehörigen kann dagegen differenziert nach Aufenthaltszwecken betrachtet werden. Die von den örtlichen Ausländerbehörden erteilten Aufenthaltstitel (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse und Blaue Karten EU) werden im AZR registriert und umfassen den Aufenthalt aus familiären oder humanitären Gründen, zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder der Bildung. Betrachtet werden im Folgenden sowohl die Zuzüge (Kapitel 1) als auch die an Drittstaatsangehörige erteilten Aufenthaltstitel (Kapitel 2) im ersten Quartal 2015. Drittstaatsangehörige Personen, die innerhalb der ersten drei Monate 2015 nach Deutschland eingereist sind, denen jedoch erst nach dem 31. März 2015 ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, sind entsprechend der Themenstellung zwar im Kapitel 1, nicht aber in den Ausführungen der Kapitel 2 und 3 berücksichtigt. Folglich divergieren die in Kapitel 2 ausgewiesenen Erteilungszahlen aufgrund der grundsätzlich unterschiedlichen AZR-Auswertungssystematik auch von den Zuwanderungsdaten in anderen Publikationen, die ebenfalls vom Bundesamt erstellt werden („Migrationsbericht“, „Das Bundesamt in Zahlen“). Bei den vorgestellten Daten handelt es sich stets um reine Personenstatistiken. Sofern einem Drittstaatsangehörigen innerhalb des ersten Quartals 2015 mehrere Aufenthaltstitel erteilt wurden, wurde bei der Auswertung der Daten des Ausländerzentralregisters jeweils der zuletzt erteilte Aufenthaltstitel berücksichtigt. Damit wird vermieden, dass eine Person mehrmals in die Erteilungsstatistik eingeht. Diesem Bericht liegt ein dreimonatiger Nacherfassungszeitraum bis zum 30. Juni 2015 zugrunde. Dadurch erhöht sich die Belastbarkeit der Daten, weil längere Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden Berücksichtigung finden. Das bedeutet, dass alle vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 erteilten Aufenthaltstitel, auch wenn diese erst im zweiten Quartal 2015 im AZR erfasst wurden, ausgewiesen sind. Zusammenfassung: Wesentliche Fakten zur Erwerbsmigration im Jahr 2014 Zusammenfassung: Wesentliche Fakten zur Erwerbsmigration im ersten Quartal 2015 Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) sind im ersten Quartal 2015 insgesamt 313.163 ausländische Staatsangehörige nach Deutschland zu- und 112.138 abgewandert. Damit stieg die Zahl der ausländischen Zuzüge um 25,7 % und die Zahl der Fortzüge um 6,9 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres an. Unter den im ersten Quartal 2015 zugewanderten Personen befanden sich 152.629 EU-Bürger (ohne Deutsche). Ihr Anteil an der Zuwanderung lag somit bei 48,7 %. Im selben Zeitraum wurde die Abwanderung zu 55,6 % von EU-Staatsangehörigen bestimmt (62.295 Personen). Insgesamt lag der Gesamtwanderungssaldo (=Nettozuwanderung) in den ersten drei Monaten des Jahres 2015 bei +201.025 Personen (Staatsangehörige aus Drittstaaten: +110.691, Staatsangehörige aus EU-Staaten: +90.334); dies bedeutet eine Steigerung der gesamten Nettozuwanderung um +56.737 Personen bzw. +39,3 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dabei ist anzumerken, dass im Gesamtjahr 2014 der bisher größte jährliche Wanderungsgewinn von Ausländern auf Basis von AZR-Daten ermittelt wurde (+676.730 Personen). Während EU-Bürger i.d.R. freizügigkeitsberechtigt sind, benötigen Drittstaatsangehörige für den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel, der von den Ausländerbehörden erteilt wird. Viele dieser Aufenthaltstitel berechtigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Im Zeitraum Januar bis März 2015 erhielten insgesamt 173.203 Drittstaatsangehörige (3,7 % mehr als im ersten Quartal 2014) eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU (beides zeitlich befristete Aufenthaltstitel). An 45.209 Drittstaatsangehörige (-8,7 %) wurde eine Niederlassungserlaubnis und damit ein unbefristeter Aufenthaltstitel vergeben. Von diesen zusammengerechnet 218.412 Personen sind 11,2 % (24.567 Personen) im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist. Zum primären Zweck der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche wurden im ersten Quartal 2015 an insgesamt 22.106 Personen Aufenthaltstitel erteilt (+6,7 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum); diese lassen sich wie folgt differenzieren: 1.838 Personen erhielten zu diesem Zweck eine Niederlassungserlaubnis (+29,6 %). Da die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis i.d.R. bereits längere Voraufenthalte in Deutschland voraussetzt, handelte es sich hier fast ausschließlich um Personen, die schon vor dem Jahr 2015 zugewandert sind. An 3.753 Personen mit Hochschulabschluss wurde eine Blaue Karte EU mit einer Geltungsdauer von höchstens vier Jahren vergeben (+21,6 %); davon sind 982 Personen im Jahr 2015 eingereist (26,2 %). Zum AZR-Abfragezeitpunkt, d.h. am 30. Juni 2015, waren insgesamt 23.396 Drittstaatsangehörige im Besitz dieses Aufenthaltstitels. 14.797 Personen wurde eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt (+198 Personen); davon ist ein knappes Drittel (28,7 %) erst im Jahr 2015 eingereist. Von diesen 14.797 Erwerbspersonen erhielten 11.346 eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte oder selbständige Berufstätigkeiten (+42 Personen mehr als ein Jahr zuvor). Die übrigen 3.451 Personen bekamen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt (+156 Personen). 5 6 Zusammenfassung: Wesentliche Fakten zur Erwerbsmigration im Jahr 2014 Hinzu kommen weitere 1.718 gut qualifizierte Personen (+6,8 %), die im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland erhalten haben und hierfür eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium vorzuweisen hatten. Der Großteil davon (97,2 %) reiste bereits vor dem Jahr 2015 nach Deutschland ein. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres stieg damit die Gesamtzahl der drittstaatsangehö- rigen Fachkräfte, die im Berichtszeitraum einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten/ hochqualifizierten Tätigkeit bzw. zur Suche eines entsprechenden Arbeitsplatzes erhalten haben, um +1.238 Personen (+7,1 %) auf 18.655 Personen an. Nachfolgende Abbildung zeigt, wie sich die drittstaatsangehörigen Personen, die in den ersten drei Monaten 2015 einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche erhalten haben, auf einzelne Aufenthaltstitel verteilen. Abbildung 1: Verteilung der Personen mit einem im ersten Quartal 2015 zur Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche erteilten Aufenthaltstitel Personen mit einem im ersten Quartal 2015 zur Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche erteilten Aufenthaltstitel: 22.106 3.451 1.718 Arbeitsplatzsuche nach Studium gem. § 16 Abs. 4 AufenthG: 1.602 Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung gem. §§ 16 Abs. 5b und 17 Abs. 3 AufenthG: 25 Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von qualifizierten oder selbständigen Berufstätigkeiten: 11.346 Blaue Karte EU: Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit: 3.753 1.838 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche: Fachkräfte: 18.655 keine qualifizierte Beschäftigung: Aufenthaltserlaubnis gem. § 18 Abs. 3 AufenthG: Arbeitsplatzsuche gem. § 18c AufenthG: qualifizierte Beschäftigung gem. § 18 Abs. 4 AufenthG: qualifizierte Geduldete gem. § 18a AufenthG: Forscher gem. § 20 AufenthG: selbständige oder freiberufliche Tätigkeit gem. § 21 AufenthG: 91 9.858 20 168 1.300 Quelle: Ausländerzentralregister Zusammenfassung: Wesentliche Fakten zur Erwerbsmigration im Jahr 2014 Neben den in dieser Abbildung dargestellten Personengruppen besteht für alle nachziehenden Familienangehörigen ein Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Auch die meisten der aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilten Aufenthaltstitel berechtigen Drittstaatsangehörige zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Dies muss berücksichtigt werden, wenn aus der Zahl erteilter Aufenthaltstitel auf die Zahl potenzieller Arbeitskräfte geschlossen wird. Deshalb betrachtet dieser Bericht auf den nachfolgenden Seiten die Gesamtzuwanderung (Kapitel 1), die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige nach einzelnen Aufenthaltszwecken (Kapitel 2; nach Bundesland aufgeschlüsselte Statistiken im Anhang) sowie deren Statuswechsel im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit (Kapitel 3) im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015. Aufgrund der besonderen Relevanz der zum 1. August 2012 eingeführten Blauen Karte EU wird außerdem in Kapitel 4 – über den Berichtszeitraum hinaus – die (noch vorläufige) Zahl der Inhaber von Blauen Karten EU zum aktuellen AZR-Abfragezeitpunkt 30. Juni 2015 statistisch analysiert. Da außerdem ein großes Arbeitskräftepotenzial aus der Zuwanderung von EU-Staatsangehörigen resultiert (laut AZR sind nahezu 90 % der derzeitigen EUZuwanderer im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren), erscheint parallel zu diesem Bericht die Broschüre des Bundesamtes „Freizügigkeitsmonitoring: Migration von EU-Bürgern nach Deutschland“. Dort sind die AZR-Zahlen zur Zu- und Abwanderung von Unionsbürgern im ersten Quartal 2015 in detaillierter Form dargestellt. 7 8 Zuwanderung 1 Zuwanderung In diesem Kapitel werden Wanderungszahlen auf Basis des AZR vorgestellt. Bei den Zuzügen sind alle im ersten Quartal 2015 eingereisten Personen enthalten, auch wenn die Erteilung eines spezifischen Aufenthaltstitels erst im zweiten Quartal 2015 erfolgte.2 Im ersten Quartal 2015 sind nach Angaben des AZR insgesamt 313.163 ausländische Staatsangehörige nach Deutschland zu- und 112.138 abgewandert. Damit stieg die Zahl der Zuzüge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1. Quartal 2014: 249.229 Personen) um 25,7 % an, die der Fortzüge um 6,9 % (1. Quartal 2014: 104.941 Personen). Unter den im ersten Quartal 2015 zugewanderten Personen befanden sich 152.629 Unionsbürger (ohne 2 Diese Zahlen können deshalb von den später in Kapitel 2 dargestellten Werten abweichen, da die Ausführungen im nachfolgenden Kapitel 2 keine Personen beinhalten, die erst nach Ende des Berichtszeitraums (31.03.2015) einen Aufenthaltstitel erhalten haben. Tabelle 1: Deutsche) und 160.534 Staatsangehörige aus Nicht-EUStaaten. Damit beträgt der Anteil der Unionsbürger an der Zuwanderung 48,7 %, derjenige der Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten 51,3 %. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum lag der Anteil der Unionsbürger an allen ausländischen Zuwanderern noch bei 60,9 %; der Rückgang des Anteils der Unionsbürger lag daran, dass die Zahl der Zuwanderer aus Drittstaaten, insbesondere die Zahl der Asylbewerber überproportional stark gestiegen ist. Die Fortzüge unterteilen sich in die Abwanderung von 62.295 Unionsbürgern (55,6 %) und 49.843 Personen aus Nicht-EU-Staaten (44,4 %). Insgesamt lag der Gesamtwanderungssaldo in den ersten drei Monaten des Jahres 2015 damit bei +201.025 (Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten: +110.691, Staatsangehörige aus EU-Staaten: +90.334). Im ersten Quartal 2014 betrug der Gesamtwanderungssaldo +144.288. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Außenwanderung seit 2010: Zuzüge und Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen von 2010 bis zum ersten Quartal 2015 Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (=Drittstaatsangehörige) Ausländer gesamt Zuzüge 2010 475.840 Fortzüge 295.042 Wanderungssaldo +180.798 Zuzüge 232.007 Fortzüge 138.404 Wanderungssaldo +93.603 2011 622.506 302.171 +320.335 265.728 140.665 +125.063 2012 738.735 317.594 +421.141 305.595 141.490 +164.105 2013 884.493 366.833 +517.660 362.984 146.040 +216.944 2014 1.149.045 472.315 +676.730 518.802 181.381 +337.421 1. Quartal 2015 313.163 112.138 +201.025 160.534 49.843 +110.691 nachrichtlich: 1. Quartal 2014 249.229 104.941 +144.288 97.414 44.020 +53.394 Quelle: Ausländerzentralregister 9 Zuwanderung Betrachtet man den Anteil der einzelnen Aufenthaltszwecke an den Zuzügen von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten, so zeigt sich folgendes Bild (vgl. Abbildung 2): 7,6 % der Drittstaatsangehörigen zogen im ersten Quartal 2015 zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch, sonstige Ausbildung) nach Deutschland (1. Quartal 2014: 12,1 %). 5,6 % der Drittstaatsangehörigen, die in diesem Zeitraum eingereist sind, erhielten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (1. Quartal 2014: 8,6 %). 8,8 % der Drittstaatsangehörigen zogen aus familiären Gründen nach Deutschland (1. Quartal 2014: 11,9 %). Der jeweilige Anteil dieser Aufenthaltszwecke ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwar gesunken, in absoluten Zahlen jedoch gestiegen – im Falle der Bildungsmigration von etwa 11.800 auf 12.100, im Falle der Erwerbsmigration von 8.400 auf 9.100 Zuwanderer aus Drittstaaten. Die Zuwanderung im Rahmen des Familiennachzugs stieg von 11.600 auf 14.200 Drittstaats- angehörige. Der Rückgang der jeweiligen Anteile an der Gesamtzuwanderung von Drittstaatsangehörigen ist insbesondere auf die überproportionale Zunahme der Asylzuwanderung zurückzuführen.3 So erhielten 26,9 % der Zugewanderten der ersten drei Monate des Jahres 2015 eine Aufenthaltsgestattung. Zusätzlich wurde an 4,7 % der Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und an 6,3 % eine Duldung erteilt. Insgesamt stieg die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen im ersten Quartal 2015 im Vergleich zum ersten Quartal 2014 um 64,8 %. Die Erwerbsmigration erhöhte sich um 2,7 %, die Zuwanderung zum Zweck der (Aus-)Bildung um 8,0 %. 3 Laut der gesonderten BAMF-Asylstatistik stieg die Anzahl der Asylbewerber im ersten Quartal 2015 um 127,8 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (von etwa 33.000 auf ca. 75.000 Erstantragsteller). Abbildung 2: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im ersten Quartal 2015 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken Gesamtzahl: 160.534 6,1 % Studium 1,0 % Sprachkurs, Schulbesuch 0,5 % Sonstige Ausbildung 5,6 % Erwerbstätigkeit 8,8 % Familiäre Gründe 0,9 % Niederlassungserlaubnis 1,3 % EU-Aufenthaltsrecht 4,7 % Humanitäre Gründe 26,9 % Aufenthaltsgestattung 6,3 % Duldung 37,9 % Sonstige* * Darunter fallen u. a. Personen, die einen Aufenthaltstitel beantragt, aber noch keinen erhalten haben. Quelle: Ausländerzentralregister 10 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Erteilungen von Aufenthaltstiteln 2 Im Fokus dieses Kapitels steht die Anzahl der Drittstaatsangehörigen, denen innerhalb des ersten Quartals 2015 in Deutschland eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU erteilt wurde.4 Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren befinden oder sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, sind in den nachfolgenden Statistiken nicht enthalten. Entsprechende Statistiken, in denen die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach den einzelnen Bundesländern aufgeschlüsselt ist, finden sich im Anhang dieses Berichts. 4 Außerdem wird nachfolgend differenziert, ob die betreffenden Personen im Berichtszeitraum eingereist sind oder sich schon zuvor in Deutschland aufgehalten haben (Einreise im Jahr 2015/Einreise vor 2015). Bei einer Aufenthaltserlaubnis und einer Blauen Karte EU handelt es sich um befristete, bei einer Niederlassungserlaubnis um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Tabelle 2: Um sicherzustellen, dass keine Person mehrmals in die Statistiken eingeht, wurde das Ausländerzentralregister nicht fall-, sondern personenbezogen ausgewertet. Deshalb wurde bei Personen, die im Berichtszeitraum (Januar bis März 2015) mehrere Aufenthaltstitel erhalten haben (etwa durch Wechsel von einem Aufenthaltstitel zu einem anderen), jeweils der zuletzt erteilte Aufenthaltstitel berücksichtigt. Gesonderte Statistiken zu ausgewählten Formen des Statuswechsels sind anschließend in den Kapiteln 3 und 4 dargestellt. Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, nach Aufenthaltszweck und Einreisejahr Aufenthaltserlaubnis Ausbildung 1. Quartal 2015 gesamt Einreise im Jahr 2015 Einreise vor 2015 Aufenthaltserlaubnis Erwerbstätigkeit oder Blaue Karte EU Aufenthaltserlaubnisvölkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe Aufenthaltserlaubnis familiäre Gründe Aufenthaltserlaubnis besondere Aufenthaltsrechte Niederlassungserlaubnis Gesamt 28.947 18.641 46.526 73.608 5.481 45.209 218.412 5.329 5.260 3.775 9.030 1.006 167 24.567 23.618 13.381 42.751 64.578 4.475 45.042 193.845 Quelle: Ausländerzentralregister 11 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Insgesamt wurden im ersten Quartal 2015 an 173.203 Drittstaatsangehörige Aufenthaltserlaubnisse bzw. Blaue Karten EU (1. Quartal 2014: 167.081 Personen) sowie an 45.209 Drittstaatsangehörige Niederlassungserlaubnisse (1. Quartal 2014: 49.535 Personen) erteilt. Von allen 218.412 Personen, denen in den ersten drei Monaten des Jahres 2015 ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder Niederlassungserlaubnis) erteilt wurde, hielten sich 88,8 % bereits vor 2015 in Deutschland auf, 11,2 % reisten erst im Jahr 2015 ein. Von den 24.567 im Jahr 2015 eingereisten Personen erhielten 24.400 eine Aufenthaltserlaubnis und 167 eine Niederlassungserlaubnis. Während die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse und Blauen Karten EU zusammen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,7 % anstieg, sank die Zahl der erteilten Niederlassungserlaubnisse um 8,7 %. Betrachtet man lediglich die Erteilungen von Aufenthaltserlaubnissen und Blauen Karten EU an Personen, die erst im Berichtszeitraum eingereist sind, so zeigt sich ein Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert um 3.449 Personen (+16,5 %). Auch die Zahl der erteilten Niederlassungserlaubnisse an Personen mit Einreise innerhalb des Berichtszeitraums stieg um 40 (+31,5 %). Nach wie vor liegt der Schwerpunkt der im Berichtszeitraum an Drittstaatsangehörige erteilten Aufenthaltserlaubnisse mit 42,5 % bei den Aufenthaltstiteln aus familiären Gründen. Nach § 27 Abs. 5 AufenthG besteht seit September 2013 für die nachziehenden Familienangehörigen der uneingeschränkte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Der Anteil der Erteilungen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen an allen ausgestellten Aufenthaltserlaubnissen beträgt aktuell 26,9 % und ist damit im Vergleich zu den Vorjahren (Gesamtjahr 2013: 18,0 %; 2014: 22,1 %) deutlich gestiegen. Der Bereich der Bildungs- und Erwerbsmigration – insgesamt 47.588 Personen mit erteilten Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke der Ausbildung (28.947 Personen) bzw. der Erwerbstätigkeit (18.641 Personen; inklusive Blaue Karten EU) – umfasst zusammen 27,5 % aller im ersten Quartal 2015 an Drittstaatsangehörige erteilten Aufenthaltserlaubnisse. Sowohl bei der Zahl der Erteilungen zum Zweck der Ausbildung (+4,9 %) als auch bei der Zahl der Erteilungen zum Zweck der Erwerbstätigkeit (+5,0 %) wurde ein Steigerung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum verzeichnet. Nähere Analysen hierzu enthalten die Abschnitte 2.1.1 und 2.1.2 dieses Berichts. Allgemein ist zu erkennen, dass die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Berichtszeitraum hauptsächlich Personen betrifft, die sich bereits vor 2015 im Bundesgebiet aufgehalten hatten. Allerdings ist dieser Umstand bei den letztgenannten Bereichen (Bildung und Erwerbstätigkeit) weniger stark ausgeprägt als bei den anderen Aufenthaltszwecken. So reisten 18,4 % der Drittstaatsangehörigen, denen von Januar bis März 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erteilt wurde, und 28,2 % derjenigen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit bzw. eine Blaue Karte EU erteilt wurde, erst im Jahr 2015 ein. Mit wenigen Ausnahmen setzt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis einen längeren Aufenthalt im Bundesgebiet voraus. Folglich reisten 45.042 von 45.209 Personen, denen eine solche im ersten Quartal 2015 erteilt wurde, bereits vor 2015 ein. 12 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Abbildung 3: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, nach Aufenthaltszweck und Einreisejahr (Angaben in Prozent) 0,7 4,1 100% 90% 20,7 80% 2,5 23,2 36,8 2,3 70% 60% 33,7 33,3 15,4 50% 40% 30% 20% 10% 21,3 21,4 22,1 8,5 6,9 21,7 13,3 12,2 0% 1. Quartal 2015 gesamt Einreise im Jahr 2015 Einreise vor 2015 Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung Aufenthaltserlaubnis - Erwerbstätigkeit oder Blaue Karte EU Aufenthaltserlaubnis - völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe Aufenthaltserlaubnis - familiäre Gründe Aufenthaltserlaubnis - besondere Aufenthaltsrechte Niederlassungserlaubnis Quelle: Ausländerzentralregister Betrachtet man die Staatsangehörigkeiten aller Personen, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, so zeigt sich, dass mehr als ein Sechstel der Betroffenen aus der Türkei stammt (vgl. Tabelle 3 und Abbildung 4). Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Syrien und China. Gegenüber dem Gesamtjahr 2014 ist der Anteil der Syrer von 6,6 % auf 11,1 % gestiegen. Im Ranking der zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten hat sich der Irak von Platz 10 im Gesamtjahr 2014 auf Platz 6 im ersten Quartal 2015 geschoben. Ansonsten bestätigen sich in den ersten drei Monaten 2015 im Wesentlichen die Anteilswerte des Vorjahres. Bei den türkischen Staatsangehörigen dominiert die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen sowie von aus familiären Gründen ausgestellten Aufenthaltserlaubnissen; bei syrischen Personen sind es die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen. Dagegen stehen bei chinesischen Bürgern Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums und der Erwerbstätigkeit im Vordergrund. 13 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Tabelle 3: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten (Zahlen für das Gesamtjahr 2014 im Vergleich) Rang Staatsangehörigkeit im ersten Quartal 2015 erteilte Aufenthaltstitel Anzahl Anteil im Jahr 2014 erteilte Aufenthaltstitel Anzahl Anteil Rang 1 Türkei 37.855 17,3 % 151.432 19,4 % 1 2 Syrien 24.189 11,1 % 51.525 6,6 % 2 3 China 10.722 4,9 % 42.188 5,4 % 3 4 Russische Föderation 10.599 4,9 % 42.007 5,4 % 4 5 Kosovo 8.589 3,9 % 36.342 4,7 % 5 6 Irak 7.393 3,4 % 19.339 2,5 % 10 7 Indien 7.210 3,3 % 27.108 3,5 % 6 8 Serbien 6.410 2,9 % 24.572 3,2 % 7 9 USA 6.102 2,8 % 24.189 3,1 % 8 10 Ukraine 9 5.875 2,7 % 20.950 2,7 % 93.468 42,8 % 339.729 43,6 % 218.412 100,0 % 779.381 100,0 % sonstige Drittstaatsangehörige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung 4: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: 218.412 17,3 % Türkei 11,1 % Syrien 4,9 % China 4,9 % 3,9 % 3,4 % 3,3 % 2,9 % 2,8 % 2,7 % 42,8 % Russische Föderation Kosovo Irak Indien Serbien USA Ukraine Sonstige Quelle: Ausländerzentralregister 14 Erteilungen von Aufenthaltstiteln 2.1Aufenthaltserlaubnisse 2.1.1 Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Ausbildung Tabelle 4: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erteilt wurde, nach Erteilungsgrundlage* und Einreisejahr nach § 16 Abs.1, 6 AufenthG (Studium) 1. Quartal 2015 gesamt 23.953 216 1.602 1.814 1.337 25 28.947 4.052 39 16 766 451 5 5.329 19.901 177 1.586 1.048 886 20 23.618 Einreise im Jahr 2015 Einreise vor 2015 * nach § 16 Abs. 1a AufenthG (Aufenthalt zur Studienbewerbung) nach § 16 Abs.4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium) nach § 16 nach § 17 Abs. 5 Abs. 1 AufenthG AufenthG (Sprachkurse, (betriebliche Schulbesuch) Ausbildungszwecke) nach §§ 16 Abs. 5b und 17 Abs. 3 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung) Gesamt Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16 Abs. 4, 16 Abs. 5b und 17 Abs. 3 AufenthG erteilt wurde, werden aufgrund der Systematik des Aufenthaltsgesetzes unter den Bereich „Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung“ subsumiert, auch wenn ihre Ausbildung bereits abgeschlossen ist. Quelle: Ausländerzentralregister Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 28.947 Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Ausbildung an Drittstaatsangehörige erteilt (vgl. Tabelle 4); dies waren 1.344 Personen oder 4,9 % mehr als im ersten Quartal 2014. Der überwiegende Anteil der betreffenden Personen (81,6 %) reiste bereits vor 2015 nach Deutschland ein. dung gab es 1.337 solcher Erteilungen (-60 Personen bzw. -4,3 %). Aufenthaltserlaubnisse für Studienbewerbungen wurden an 216 Personen erteilt. Hauptverantwortlich für den Anstieg war die größere Zahl an erteilten Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck eines Studiums in Deutschland gemäß § 16 Abs. 1, 6 AufenthG (+1.112 Personen; +4,9 %). Damit entfielen 82,7 % aller von Januar bis März 2015 zum Zweck der Ausbildung erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Studierende. Von den insgesamt 1.627 Aufenthaltserlaubnissen zur Arbeitsplatzsuche (nach Studium oder Ausbildung) entfielen lediglich 25 auf Personen, die nach einer schulischen bzw. betrieblichen Berufsausbildung eine Arbeit suchten (nach § 16 Abs. 5b bzw. § 17 Abs. 3 AufenthG). Einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums gemäß § 16 Abs. 4 AufenthG erhielten im Berichtszeitraum insgesamt 1.602 drittstaatsangehörige Absolventen von Hochschulen in Deutschland; dies waren 5,5 % mehr als im Vorjahresquartal (1. Quartal 2014: 1.519 Personen). Für den Besuch einer Schule (schulische Berufsausbildung) oder eines Sprachkurses erhielten 1.814 Personen (+203 bzw. +12,6 % gegenüber Vorjahresquartal) eine Aufenthaltserlaubnis. Für die betriebliche Ausbil- Bei der Bewertung der oben dargestellten Größenordnungen ist anzumerken, dass es sich bei den Aufenthaltstiteln nach § 16 Abs. 1a, 4, 5b und § 17 Abs. 3 AufenthG um Aufenthaltserlaubnisse zur Studienbe- 15 Erteilungen von Aufenthaltstiteln werbung bzw. Arbeitsplatzsuche handelt, welche nur kurz befristet sind (maximal 9, 12 bzw. 18 Monate). Dementsprechend erhalten die betroffenen Personen häufig noch innerhalb des Berichtszeitraums einen anderen Aufenthaltstitel. Damit diese Personen nur einmal in die Statistik eingehen, wird im Rahmen dieses Wanderungsmonitorings stets nur der aktuellste Aufenthaltstitel einer Person am Ende des Berichtszeitraums berücksichtigt.5 5 Werden alle Personen berücksichtigt, die im Laufe des Jahres einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten haben – ungeachtet davon, ob diese am Ende des Berichtszeitraums noch aufhältig waren oder inzwischen einen anderen Aufenthaltstitel hatten –, so zeigt sich folgendes Bild: Insgesamt wurde im ersten Quartal 2015 an 1.733 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 4 AufenthG und an 27 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 5b bzw. § 17 Abs. 3 AufenthG erteilt. Abbildung 5: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erteilt wurde, nach Erteilungsgrundlage und Einreisejahr (Angaben in Prozent) 100% 90% 80% 0,1 4,6 6,3 5,5 0,7 0,1 3,8 4,4 6,7 0,7 0,1 8,5 14,4 0,3 0,7 70% 60% 50% 40% 82,7 84,3 76,0 30% 20% 10% 0% 1. Quartal 2015 gesamt Einreise im Jahr 2015 Studium nach § 16 Abs. 1, 6 AufenthG Arbeitsplatzsuche nach Studium nach § 16 Abs. 4 AufenthG betriebliche Ausbildungszwecke nach § 17 Abs. 1 AufenthG Einreise vor 2015 Studienbewerbung nach § 16 Abs. 1a AufenthG Sprachkurs, Schulbesuch nach § 16 Abs. 5 AufenthG Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung §§ 16 Abs. 5b, 17 Abs. 3 AufenthG Quelle: Ausländerzentralregister Der größte Anteil (19,2 %) der Personen, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erteilt wurde, stammte aus China (5.556 Personen). Weitere Hauptherkunftslän- der waren die USA (1.530 Personen) und Indien (1.515 Personen). Genaue Zahlen zu den wichtigsten Herkunftsländern sind der Tabelle 5 sowie der Abbildung 6 zu entnehmen. 16 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Tabelle 5: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten (Zahlen für das Gesamtjahr 2014 im Vergleich) Rang Staatsangehörigkeit im ersten Quartal 2015 erteilte Aufenthaltstitel Anzahl Anteil im Jahr 2014 erteilte Aufenthaltstitel Anzahl Anteil Rang 1 China 5.556 19,2 % 23.175 20,5 % 1 2 USA 1.530 5,3 % 5.955 5,3 % 3 3 Indien 1.515 5,2 % 7.152 6,3 % 2 4 Korea (Republik) 1.252 4,3 % 4.832 4,3 % 6 5 Russische Föderation 1.224 4,2 % 5.780 5,1 % 4 6 Brasilien 1.016 3,5 % 5.202 4,6 % 5 7 Indonesien 988 3,4 % 2.811 2,5% 11 8 Kamerun 979 3,4 % 3.405 3,0% 8 9 Tunesien 949 3,3 % 1.944 1,7 % 17 10 Ukraine 851 2,9 % 3.539 3,1 % 7 13.087 45,2 % 49.371 43,6 % 28.947 100,0 % 113.166 100,0 % sonstige Drittstaatsangehörige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung 6: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: 28.947 19,2 % China 5,3 % USA 5,2 % Indien 4,3 % 4,2 % 3,5 % 3,4 % 3,4 % 3,3 % 2,9 % 45,2 % Korea (Republik) Russische Föderation Brasilien Indonesien Kamerun Tunesien Ukraine Sonstige Quelle: Ausländerzentralregister 17 Erteilungen von Aufenthaltstiteln 2.1.2 Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Blaue Karten EU Tabelle 6: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder eine Blaue Karte EU erteilt wurde, nach Erteilungsgrundlage und Einreisejahr nach § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) nach § 18a nach § 18c nach § 19a nach § 20 nach § 21 nach erteilte AufenthG AufenthG AufenthG AufenthG Abs. 1, 2 § 21 Abs. 5 Aufent(Aufent(Aufenti.V.m. § 2 (Forscher) und 2a AufenthG haltserhaltserhaltserBeschV AufenthG (freibelaubnisse laubnis für laubnis (Blaue (selbrufliche zum Zweck qualifizur Karte EU) ständige Tätigkeit) der Erwerbszierte ArbeitsTätigkeit) tätigkeit/ Geduldete) platzBlaue suche) Karten EU insgesamt 1. Quartal 2015 gesamt 3.451 9.858 20 91 3.753 168 403 897 18.641 Einreise im Jahr 2015 1.290 2.699 0 27 982 50 88 124 5.260 Einreise vor 2015 2.161 7.159 20 64 2.771 118 315 773 13.381 Quelle: Ausländerzentralregister In den ersten drei Monaten des Jahres 2015 wurden insgesamt an 18.641 Personen Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder Blaue Karten EU erteilt; dies waren 881 Personen oder 5,0 % mehr als im Vorjahresquartal. Den Hauptanteil daran hatten weiterhin die Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18 Abs. 4 AufenthG (leichte Zunahme gegenüber dem Vorjahresquartal um 88 Personen auf 9.858). Davon hielten sich fast drei Viertel (72,6 %) schon vor 2015 in Deutschland auf. Mit 3.451 Personen erhielten 156 Personen mehr (+4,7 %) als im ersten Quartal des Vorjahres eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 AufenthG zur Ausübung einer Beschäftigung, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt. Mehr als ein Drittel davon (37,4 %) reiste erst im Jahr 2015 nach Deutschland ein. Im Zeitraum Januar bis März 2015 wurden in Deutschland für insgesamt 3.753 Drittstaatsangehörige Blaue Karten EU ausgestellt; dies waren 667 Personen oder 21,6 % mehr als im gleichen Vorjahresquartal. Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU waren ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss sowie ein Arbeitsplatz mit einem Mindest- gehalt (Jahresbrutto) von 48.400 Euro (vgl. § 19a AufenthG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a BeschV). Personen, die diese Gehaltsschwelle nicht erreichten, konnten dennoch eine Blaue Karte EU bekommen, wenn sie in einem MINT-Beruf6 oder als Humanmediziner (Berufe, für die in Deutschland ein besonderer Bedarf besteht; sog. Mangelberufe) tätig waren und dabei mindestens 37.752 Euro (hochgerechnet auf einen Zwölfmonatszeitraum) verdienten (vgl. § 19a AufenthG i.V.m. § 2 Abs. 1 Bst. b oder § 2 Abs. 2 BeschV). Von den 3.753 Personen, denen im Berichtszeitraum eine Blaue Karte EU erteilt wurde, waren 73,8 % bereits vor 2015 eingereist. Mehr als die Hälfte der erteilten Blauen Karten EU (2.034 Personen) entfiel laut AZR auf Drittstaatsangehörige, die einen Mangelberuf mit dem geringeren Mindestgehalt ausübten. Bei den übrigen 1.719 Personen, die auf der Grundlage einer Blauen Karte EU über einen Arbeitsplatz mit einem Mindestjahresbruttogehalt von 48.400 Euro verfügten, sind keine näheren Aussagen zum ausgeübten Beruf möglich. 6 Der Ausdruck „MINT“ steht für ein Initialwort, das aus den betreffenden Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik gebildet wurde. Alle Berufe der ISCO-Gruppen 21, 221 und 25 stellen Mangelberufe im Sinne der Blauen Karte EU dar. 18 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Im Berichtszeitraum bekamen 168 Forscher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG; dies waren 45 Personen weniger als ein Jahr zuvor. Die Mehrheit von ihnen war bereits vor dem Jahr 2015 eingereist. Zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG) wurden vom 1. Januar bis zum 31. März 2015 insgesamt 403 Aufenthaltserlaubnisse vergeben (32 Personen weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum). Hinzu kamen 897 Aufenthaltserlaubnisse für Personen mit freiberuflicher Tätigkeit (+30 Personen). Von diesen zusammengerechnet 1.300 Personen hielten sich 83,7 % bereits vor 2015 in Deutschland auf. Im AZR wurden 91 Personen (davon 27 mit Einreise im Jahr 2015) registriert, die im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 18c AufenthG erhielten und bis zum 31. März zu keinem anderen Aufenthaltstitel wechselten. Dies bedeutet eine Zunahme um 16 Personen gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. Bei der Bewertung dieser geringen Fallzahl von 91 Personen sind jedoch folgende Aspekte zu berücksichtigen: Die für einen Aufenthaltstitel nach § 18c AufenthG in Frage kommenden Neuzuwanderer können sich auch mit einem entsprechenden Langzeitvisum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten, so dass für diese Personen regelmäßig keine Eintragung im allgemeinen Datenbestand des AZR erfolgt.7 Außerdem wird im Rahmen der Auswertungssystematik dieses Wanderungsmonitorings bei Personen, denen mehrere Aufenthaltstitel im Berichtszeitraum erteilt wurden (Statuswechsel), jeweils der zuletzt erteilte Aufenthaltstitel berücksichtigt. Dies ist notwendig, damit die einzelnen Personen nicht mehrmals in die Statistiken in diesem Kapitel (Erteilung von Aufenthaltstiteln) eingehen. Die kurze Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18c AufenthG (maximal sechs Monate) befördert den Statuswechsel zu anderen Aufenthaltstiteln und führt dazu, dass die betreffenden Personen in die Erteilungsstatistik anderer Aufenthaltstitel eingehen. Eine gesonderte 7 Nach Angaben der Visa-Statistik des Auswärtigen Amtes wurden im ersten Quartal 2015 insgesamt 357 D-Visa zur Arbeitsplatzsuche (entsprechend § 18c AufenthG) erteilt. AZR-Auswertung zeigt, dass – unabhängig davon, ob die Personen zum Ende des Berichtszeitraums noch in Deutschland aufhältig oder im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels waren – insgesamt 131 Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18c AufenthG im ersten Quartal 2015 erhalten haben. Auf den Statuswechsel von einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18c AufenthG in einen anderen Aufenthaltstitel wird im Kapitel 3 näher eingegangen. 19 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Abbildung 7: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder eine Blaue Karte EU erteilt wurde, nach Erteilungsgrundlage und Einreisejahr (Angaben in Prozent) 100% 90% 4,8 2,2 0,9 80% 20,1 70% 0,5 0,1 2,4 1,7 1,0 5,8 2,4 0,9 18,7 20,7 0,5 0,0 0,5 0,1 60% 50% 51,3 52,9 40% 53,5 30% 20% 10% 24,5 18,5 16,1 0% 1. Quartal 2015 gesamt Einreise im Jahr 2015 Einreise vor 2015 keine qualifizierte Beschäftigung nach § 18 Abs. 3 AufenthG qualifizierte Beschäftigung nach § 18 Abs. 4 AufenthG qualifizierte Geduldete nach § 18a AufenthG Arbeitsplatzsuche nach § 18c AufenthG Blaue Karte EU nach § 19a AufenthG Forscher nach § 20 AufenthG selbständige Tätigkeit nach § 21 Abs. 1, 2, 2a AufenthG freiberufliche Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 AufenthG Hauptherkunftsländer der Personen, die im Berichtszeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder eine Blaue Karte EU erhalten Tabelle 7: Quelle: Ausländerzentralregister haben, waren Indien, China und die USA (vgl. Tabelle 7 und Abbildung 8). Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder eine Blaue Karte EU erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten (Zahlen für das Gesamtjahr 2014 im Vergleich) Rang Staatsangehörigkeit im ersten Quartal 2015 erteilte Aufenthaltstitel Anzahl Anteil im Jahr 2014 erteilte Aufenthaltstitel Anzahl Anteil Rang 1 Indien 2.314 12,4 % 8.220 12,7% 1 2 China 2.133 11,4 % 7.349 11,4 % 3 3 USA 1.931 10,4 % 7.487 11,6 % 2 4 Bosnien und Herzegowina 1.159 6,2 % 3.493 5,4 % 5 5 Japan 1.031 5,5 % 3.844 6,0 % 4 6 Russische Föderation 864 4,6 % 3.089 4,8 % 6 7 Ukraine 818 4,4 % 2.758 4,3 % 7 8 Serbien 761 4,1 % 2.727 4,2 % 8 9 Türkei 584 3,1 % 2.583 4,0 % 9 10 Korea (Republik) 10 sonstige Drittstaatsangehörige Insgesamt 488 2,6 % 1.623 2,5 % 6.558 35,2% 21.345 33,1 % 18.641 100,0% 64.518 100,0 % Quelle: Ausländerzentralregister 20 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Abbildung 8: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder eine Blaue Karte EU erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: 18.641 12,4 % Indien 11,4 % China 10,4 % USA 6,2 % Bosnien und Herzegowina 5,5 % 4,6 % 4,4 % 4,1 % 3,1 % 2,6 % 35,2 % Japan Russische Föderation Ukraine Serbien Türkei Korea (Republik) Sonstige Quelle: Ausländerzentralregister 2.1.3 Weitere Aufenthaltserlaubnisse Im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.03.2015 wurde an insgesamt 73.608 Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erteilt; dies waren 4,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis März 2014: 77.211 Personen). Davon hielten sich mit 64.578 Personen 87,7 % bereits vor 2015 im Bundesgebiet auf; die restlichen 12,3 % (9.030 Personen) sind im Jahr 2015 eingereist. Fast die Hälfte (45,7 %) der erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen wurde an Ehegatten von Deutschen bzw. Ausländern nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG bzw. nach § 30 AufenthG erteilt (33.638 Aufenthaltserlaubnisse). Darunter befanden sich 896 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte eines Inhabers einer Blauen Karte EU nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3g AufenthG erhielten. Zusätzlich wurde an 1.056 Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU eine Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG ausgestellt. Insgesamt belief sich der Anteil der im Berichtszeitraum an nachgezogene Kinder von Deutschen bzw. Ausländern erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf 17,6 % (12.931Personen) aller erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen. Von den 46.526 Drittstaatsangehörigen, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wurde (+17,8 % gegenüber dem ersten Quartal 2014; damals 39.495 Aufenthaltserlaubnisse), sind 42.751 Personen (91,9 %) vor 2015 nach Deutschland eingereist. Nahezu die Hälfte (48,8 %) der aus diesen Gründen insgesamt erteilten Aufenthaltserlaubnisse entfiel auf Personen, die einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG erhielten (22.721 Personen), weil ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz zuerkannt hatte. Bei 7.391 Personen (15,9 %) wurden gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG rechtliche oder tatsächliche Hinderungsgründe für die Ausreise festgestellt. 3.805 Personen (8,2 %) haben eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG erhalten, weil Abschiebungshindernisse vorlagen. Darüber hinaus haben innerhalb der hier genannten gesamten Personengruppe rund 8,0 % (3.710 Personen) eine Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden nach § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten. Gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG wurden 3.814 Aufenthaltserlaubnisse (8,2 %) an Personen erteilt, die aufgrund besonders gelagerter politischer Interessen vorher eine Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hatten. 21 Erteilungen von Aufenthaltstiteln 2.2 Niederlassungserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit Tabelle 8: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wurde, nach Erteilungsgrundlage und Einreisejahr 1. Quartal 2015 gesamt Einreise im Jahr 2015 Einreise vor 2015 nach § 18b AufenthG (Absolventen deutscher Hochschulen) nach § 19 AufenthG gesamt (Hochqualifizierte) nach § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) nach § 21 Abs. 4 AufenthG (3 Jahre selbständige Tätigkeit) erteilte Niederlassungserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit insgesamt 597 44 1.136 61 1.838 0 1 1 0 2 597 43 1.135 61 1.836 Quelle: Ausländerzentralregister Von Januar bis März 2015 wurden an insgesamt 1.838 Personen Niederlassungserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt. Dies waren 420 Personen oder 29,6 % mehr als ein Jahr zuvor. Fast alle diese Erteilungen entfielen auf Personen, die bereits vor 2015 eingereist waren. Mit Ausnahme des § 19 AufenthG setzen alle betreffenden Erteilungsgrundlagen (§§ 18b, 19a Abs. 6 und 21 Abs. 4 AufenthG) Voraufenthalte in Deutschland voraus. Der überwiegende Anteil dieser Niederlassungserlaubnisse entfällt auf 1.136 frühere Inhaber einer Blauen Karte EU, die gemäß § 19a Abs. 6 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben.8 Deren Zahl hat sich gegenüber dem 1. Quartal 2014 mehr als verdoppelt (+632 bzw. +125,4 %). 8 Neben Zeiten des Besitzes einer Blauen Karte EU werden Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 4 AufenthG i.V.m. §§ 3, 4, 5, 7 oder 26 Beschäftigungsverordnung und Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher nach § 20 AufenthG angerechnet, wenn der Ausländer über einen Hochschulabschluss verfügt und ein Bruttogehalt erhielt, mit dem in dieser Zeit die Mindestgehaltsgrenzen erfüllt wurden. Der Zeitraum anrechenbarer Beschäftigungszeiten ist jedoch durch das Datum des Inkrafttretens der Hochqualifizierten-Richtlinie beschränkt. Es werden somit nur Beschäftigungszeiten ab dem 19.06.2009 angerechnet. Deutlich rückläufig hingegen war die Vergabe von Niederlassungserlaubnissen an Absolventen deutscher Hochschulen gemäß § 18b AufenthG (Rückgang um 228 auf 597 Personen, -27,6 % gegenüber dem gleichen Zeitraum 2014). 61 Niederlassungserlaubnisse wurden an Personen nach dreijähriger erfolgreicher selbständiger Tätigkeit erteilt (+16 Personen). Mit 44 Personen wurde bei der Ausstellung von Niederlassungserlaubnissen an Hochqualifizierte nach § 19 AufenthG exakt derselbe Wert wie ein Jahr zuvor ermittelt. 22 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Abbildung 9: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wurde, nach Erteilungsgrundlage und Einreisejahr (Angaben in Prozent) 100% 0,0 3,3 3,3 90% 80% 70% 50,0 61,8 60% 61,8 50% 40% 2,3 2,4 30% 50,0 20% 32,5 32,5 10% 0% 0,0 Einreise im Jahr 2015 1. Quartal 2015 gesamt Einreise vor 2015 Absolventen deutscher Hochschulen nach § 18b AufenthG Hochqualifizierte nach § 19 AufenthG gesamt Inhaber Blaue Karte EU nach § 19a Abs. 6 AufenthG selbständige Tätigkeit nach § 21 Abs. 4 AufenthG Quelle: Ausländerzentralregister Hauptherkunftsländer der Personen, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wurde, waren wie auch Tabelle 9: schon im Gesamtjahr 2014 China, Indien und die Russische Föderation (vgl. Tabelle 9 und Abbildung 10). Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten (Zahlen für das Gesamtjahr 2014 im Vergleich) Rang Staatsangehörigkeit im ersten Quartal 2015 erteilte Aufenthaltstitel im Jahr 2014 erteilte Aufenthaltstitel Anzahl Anteil Anzahl Anteil Rang 1 China 238 12,9 % 1.095 17,6 % 1 2 Indien 220 12,0 % 625 10,0 % 2 3 Russische Föderation 183 10,0 % 607 9,7 % 3 4 Ukraine 105 5,7 % 347 5,6% 4 5 Syrien 95 5,2 % 221 3,5 % 6 6 Iran 91 5,0 % 205 3,3 % 8 7 Türkei 67 3,6 % 268 4,3 % 5 8 Ägypten 54 2,9 % 218 3,5% 7 9 Jordanien 49 2,7 % 126 2,0 % 13 10 Serbien 14 sonstige Drittstaatsangehörige Insgesamt 47 2,6 % 123 2,0 % 689 37,5 % 2.398 38,5 % 1.838 100,0% 6.233 100,0 % Quelle: Ausländerzentralregister 23 Erteilungen von Aufenthaltstiteln Abbildung 10: Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: 1.838 12,9 % China 12,0 % Indien 10,0 % Russische Föderation 5,7 % Ukraine 5,2 % 5,0 % 3,6 % 2,9 % 2,7 % 2,6 % 37,5 % Syrien Iran Türkei Ägypten Jordanien Serbien Sonstige Quelle: Ausländerzentralregister 24 Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit 3 Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit In diesem Abschnitt wird darauf eingegangen, wie sich die Statuswechsel (Wechsel von einem Aufenthaltstitel in einen anderen) insbesondere bei ausbildungs- und erwerbsbezogenen Aufenthaltstiteln zwischen Januar und März 2015 dargestellt haben. Hierzu werden folgende Statuswechsel berücksichtigt: Wechsel von § 16 Abs. 1 AufenthG (Studium) in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit Wechsel von § 16 Abs. 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium) in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit Wechsel von § 18 AufenthG (nicht qualifizierte und qualifizierte Beschäftigung) in einen anderen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit Wechsel von § 18c AufenthG (Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte) zu einem anderen Aufenthaltstitel Wechsel von § 16 Abs. 1, 4 AufenthG oder § 18 AufenthG zu einem Aufenthaltstitel aus familiären Gründen Wechsel von einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit in eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG Tabelle 10: Wechsel von § 16 Abs. 1 AufenthG (Studium) in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit im ersten Quartal 2015 aktuelles Aufenthaltsrecht nach § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) nach § 18b AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen) nach § 19 AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) nach § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) Anzahl 40 544 8 2 407 nach § 20 AufenthG (Forscher) 11 nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 11 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 34 sonstige Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit 10 Insgesamt 1.067 Quelle: Ausländerzentralregister 25 Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit In den ersten drei Monaten des Jahres 2015 wechselten insgesamt 1.067 Personen von einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG direkt in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Etwa die Hälfte dieser ehemaligen Studenten (51,0 %) erhielt eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18 Abs. 4 AufenthG (544 Personen). Zudem wurde an 407 Personen, die zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG inne hatten, eine Blaue Karte EU erteilt (38,1 % dieser Statuswechsler). Bei insgesamt 45 Personen kam es zu einem Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit (4,2 %). Insgesamt vollzogen damit 25 Personen mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum (+2,4 %) einen Wechsel von einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 AufenthG zu einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 741 direkte Wechsel von einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 4 AufenthG in andere Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit registriert (117 Personen oder +18,8 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum). Auch hinsichtlich dieser Wechsel lässt sich erkennen, dass sich die Veränderungen auf wenige Aufenthaltstitel konzentrieren: So fällt der Wechsel zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 4 AufenthG mit 462 Personen hier (genauso wie beim Statuswechsel von § 16 Abs. 1 AufenthG in andere Aufenthaltstitel) am stärksten ins Gewicht (62,3 % dieser Wechsel). 202 Personen (27,3 %) erhielten eine Blaue Karte EU. In eine selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit nach § 21 AufenthG wechselten insgesamt 68 Personen (9,2 %). Tabelle 11: Wechsel von § 16 Abs. 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium) in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit im ersten Quartal 2015 aktuelles Aufenthaltsrecht nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) nach § 18b AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen) nach § 19 AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) nach § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) Anzahl 462 3 0 202 nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 37 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 31 sonstige Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit Insgesamt 6 741 Quelle: Ausländerzentralregister 26 Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit Tabelle 12: Wechsel von § 18 AufenthG in einen anderen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit im ersten Quartal 2015 aktuelles Aufenthaltsrecht Wechsel von § 18 Abs. 3 AufenthG nach § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) § 18 Abs. 4 AufenthG Summe § 18 AufenthG (frühere Fassung) - 94 5 99 122 - 57 179 nach § 18b AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen) 4 394 0 398 nach § 18c AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) 2 16 0 18 nach § 19 AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) 0 13 0 13 nach § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) 5 583 17 605 nach § 19a Abs. 6 AufenthG (Niederlassungserlaubnis an Inhaber einer Blauen Karte EU) 1 105 0 106 nach § 20 AufenthG (Forscher) 0 7 0 7 nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 1 7 0 8 nach § 21 Abs. 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren selbständiger Tätigkeit) 1 1 0 2 37 17 1 55 173 1.237 80 1.490 nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister Aus § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) wechselten 173 Personen (11,6 % der Statuswechsler von Aufenthaltserlaubnissen von § 18 AufenthG insgesamt) im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2015 in einen anderen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, darunter 122 Personen in eine qualifizierte Beschäftigung nach § 18 Abs. 4 AufenthG und 37 Personen in eine freiberufliche Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 AufenthG. Mit insgesamt 1.237 Personen besaß die große Mehrheit dieser Statuswechsler (83,0 %) zuletzt jedoch einen Aufenthaltstitel nach § 18 Abs. 4 AufenthG; davon wechselten 583 Personen zu einer Blauen Karte EU und 394 Personen zu einer Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen nach § 18b AufenthG. Zudem wechselten 80 Personen aus einer Aufenthaltserlaubnis, die auf Basis der früher geltenden Regelung des § 18 AufenthG ausgestellt wurde, in einen anderen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit (5,4 % aller 1.490 Statuswechsler). Zusammengerechnet erhielten von allen Personen, die unmittelbar zuvor eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach den verschiedenen, oben dargestellten Tatbeständen des § 18 AufenthG inne hatten, 519 Personen im Berichtszeitraum eine Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit und 605 Personen eine Blaue Karte EU. 27 Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit Tabelle 13: Wechsel von § 18c AufenthG (Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte) in einen anderen Aufenthaltstitel im ersten Quartal 2015 aktuelles Aufenthaltsrecht Anzahl nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) 18 nach § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) 18 nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 1 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 2 Aufenthaltstitel aus familiären Gründen 9 sonstige Aufenthaltstitel 8 Insgesamt 56 Quelle: Ausländerzentralregister Im AZR sind insgesamt 56 Personen registriert, die innerhalb des ersten Quartals 2015 von einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche gemäß § 18c AufenthG in einen anderen Aufenthaltstitel wechselten. Davon erhielten 18 Personen eine Blaue Karte EU und ebenfalls 18 Personen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 AufenthG.9 9 Wie in Kapitel 2.1.2 erläutert, können sich Drittstaatsangehörige mit einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss zunächst auf Basis eines nationalen D-Visums zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten. Diese erhalten (mit Ablauf des D-Visums) häufig von den Ausländerbehörden einen anderen Aufenthaltstitel (als eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18c AufenthG) und können somit an dieser Stelle nicht als Statuswechsler ausgewiesen werden. Tabelle 14: Wechsel von § 16 Abs. 1, 4 AufenthG oder § 18 AufenthG zu einem Aufenthaltstitel aus familiären Gründen im ersten Quartal 2015 aktuelles Aufenthaltsrecht Wechsel von Summe § 16 Abs.1 § 16 Abs.4 § 18 Abs.3 § 18 Abs.4 § 18 AufenthG AufenthG AufenthG AufenthG AufenthG (frühere Fassung) Ehegattennachzug zu Deutschen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG 439 60 90 107 5 701 Nachzug eines Elternteils zu Deutschen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG 79 7 13 22 2 123 Ehegattennachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3g AufenthG 25 4 1 2 0 32 144 33 18 33 5 233 Angehörige von EU-/EWR-Bürgern (Aufenthaltskarte/ Daueraufenthaltskarte) 78 12 13 30 1 134 sonstige familiäre Aufenthaltstitel (z.B. Kindernachzug) 8 1 3 2 0 14 773 117 138 196 13 1.237 Ehegattennachzug zu einem Ausländer nach § 30 AufenthG ohne § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3g AufenthG Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister 28 Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit Von Januar bis März 2015 wurden insgesamt 1.237 Drittstaatsangehörige verzeichnet, die bislang einen Aufenthaltstitel nach § 16 Abs. 1 oder 4 AufenthG oder § 18 AufenthG inne hatten und in einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen wechselten. Allein 439 Studierende (gemäß § 16 Abs. 1 AufenthG) haben als Ehegatten von Deutschen einen Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erhalten (35,5 % dieser Statuswechsler). Tabelle 15: Wechsel von einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit in eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG im ersten Quartal 2015 vorheriges Aufenthaltsrecht von § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) Anzahl 32 von § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) 249 von § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) 11 von § 20 AufenthG (Forscher) 1 von § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 4 von § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) sonstige Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit Insgesamt 12 6 315 Quelle: Ausländerzentralregister Aus einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit in eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG sind im ersten Quartal 2015 insgesamt 315 Drittstaatsangehörige gewechselt, die überwiegende Mehrheit davon aus einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18 Abs. 4 AufenthG (79,0 % bzw. 249 Personen). 29 Inhaber einer Blauen Karte EU 4 Inhaber einer Blauen Karte EU Aufgrund der Relevanz der zum 1. August 2012 eingeführten Blauen Karte EU wird in der folgenden Tabelle die Zahl der Inhaber von Blauen Karten EU und deren Entwicklung über den Berichtszeitraum hinaus bis Ende Juni 2015 betrachtet (siehe Kapitel 2.1.2 zur Erteilung von Blauen Karten EU im ersten Quartal 2015). Zum Zeitpunkt 30. Juni 2015 waren 23.396 Drittstaatsangehörige mit einer Blauen Karte EU in Deutschland aufhältig. Davon erhielten 52,0 % bzw. 12.161 Personen die Blaue Karte EU, weil sie als Akademiker ein jährliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2015: 48.400 Euro) vorweisen konnten (vgl. § 19a AufenthG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a BeschV). Die übrigen 11.235 Personen (48,0 %) verdienten weniger, erhielten aber dennoch eine Blaue Karte EU, weil sie in einem Mangelberuf (MINT-Berufe und Ärzte) tätig waren (vgl. § 19a AufenthG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b oder § 2 Abs. 2 BeschV).10 Unter allen Drittstaatsangehörigen, die zum 30. Juni 2015 im Besitz einer Blauen Karte EU waren, befanden sich 17.369 Fachkräfte (74,2 %), die erstmalig eine (hochqualifizierte) Beschäftigung in Deutschland aufgenommen haben, darunter 11.792 Neuzuwanderer und 5.577 Drittstaatsangehörige, die zuvor in Deutschland ein Studium oder eine Aus- und Weiterbildung absolviert hatten. 4.799 Personen konnten von einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 4 AufenthG zu einer Blauen Karte EU wechseln (vgl. Tabelle 16 und Abbildung 11). 10 Auf die Ausführungen in Kapitel 2.1.2 bezüglich der unterschiedlichen Gehaltsschwellen bei der Erteilung von Blauen Karten EU wird verwiesen. Das Mindestgehalt für Mangelberufler beträgt 37.752 Euro seit dem 01.01.2015. Tabelle 16: Inhaber einer Blauen Karte EU, die zum 30. Juni 2015 in Deutschland aufhältig waren, und deren vorheriger Aufenthaltsstatus vorheriger Aufenthaltstitel Anzahl § 16 Abs. 1, 6 AufenthG (Studium) 3.085 § 16 Abs. 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium) 1.298 § 16 Abs. 5 (Sprachkurse, Schulbesuch) 260 § 17 Abs. 1 AufenthG (betriebliche Aus- und Weiterbildung) 928 § 16 Abs. 5b, § 17 Abs. 3 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung) § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) § 18 AufenthG (Beschäftigung) 6 54 4.799 118 § 18c AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) 97 § 20 AufenthG (Forscher) 57 § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 21 § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 31 sonstiger Aufenthaltsstatus 850 Neuzuwanderer* 11.792 Insgesamt 23.396 * Personen, die unmittelbar nach ihrer Zuwanderung eine Blaue Karte EU erhalten haben. Quelle: Ausländerzentralregister 30 Inhaber einer Blauen Karte EU Abbildung 11: Inhaber einer Blauen Karte EU, die zum 30. Juni 2015 in Deutschland aufhältig waren, und deren vorheriger Aufenthaltsstatus Gesamtzahl: 23.396 50,4 % Neuzuwanderer 20,5 % Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 4 AufenthG 23,8 % Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung 5,2 % Sonstige Quelle: Ausländerzentralregister In der Gesamtzahl von 23.396 Personen (Blaue Karte EU-Inhaber) nicht enthalten sind 2.156 Drittstaatsangehörige, die zuletzt mit einer Blauen Karte EU im AZR registriert, zum Stichtag 30. Juni 2015 jedoch nicht mehr in Deutschland aufhältig waren. Daneben wurde an 5.518 Personen, die ab dem 1. August 2012 zunächst eine Blaue Karte EU erhalten haben, in der Zwischenzeit ein anderer Aufenthaltstitel vergeben. Von ihnen verfügen mittlerweile 5.018 Personen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht; den meisten davon wurde eine Niederlassungserlaubnis nach § 19a Abs. 6 AufenthG erteilt (4.354 Personen). Hauptherkunftsländer der Inhaber von Blauen Karten EU sind Indien, China und die Russische Föderation (vgl. Tabelle 17). Tabelle 17: Inhaber einer Blauen Karte EU, die zum 30. Juni 2015 in Deutschland aufhältig waren, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Rang Staatsangehörigkeit Anzahl Anteil 1 Indien 4.959 21,2 % 2 China 1.961 8,4 % 3 Russische Föderation 1.856 7,9 % 4 Ukraine 1.227 5,2 % 5 USA 1.190 5,1 % 6 Türkei 841 3,6 % 7 Syrien 804 3,4 % 8 Ägypten 796 3,4 % 9 Serbien 755 3,2 % 10 Iran 655 2,8 % 8.352 35,7 % sonstige Drittstaatsangehörige Insgesamt 23.396 100,0% Quelle: Ausländerzentralregister Anhang Anhang: Nach Bundesländern differenzierte Statistiken zur Erteilung von Aufenthaltstiteln Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU erteilt wurde Personen insgesamt Personen mit Einreise im Jahr 2015 Personen mit Einreise vor dem Jahr 2015 Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde Personen insgesamt Personen mit Einreise im Jahr 2015 Personen mit Einreise vor dem Jahr 2015 31 nach § 20 AufenthG (Forscher) nach § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) nach § 18c AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) nach § 18a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete) nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) nach § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) Ausbildung gesamt nach §§ 16 Abs. 5b und 17 Abs. 3 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung) nach § 17 Abs. 1 AufenthG (betriebliche Ausbildungszwecke) nach § 16 Abs. 5 AufenthG (Sprachkurse, Schulbesuch) nach § 16 Abs. 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium) nach § 16 Abs. 1a AufenthG (Aufenthalt zur Studienbewerbung) nach § 16 Abs. 1, 6 AufenthG (Studium) 42 12 11 3 2 6 25 0 14 19 0 3 18 7 3 3 168 41 53 50 6 12 40 48 3 13 85 26 2 3 2 15 4 403 nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 15 601 19 807 17 346 0 41 1 35 1 147 4 311 1 33 5 317 17 722 1 112 2 31 1 103 0 44 4 47 3 56 91 3.753 Quelle: Ausländerzentralregister 81 3.237 3.976 10.736 1.171 24.252 42 3.112 4.365 8.766 1.096 20.007 488 2.194 4.000 7.815 568 17.833 18 165 754 731 44 2.018 1 164 1.005 988 19 2.532 55 869 2.770 3.623 186 8.446 36 2.397 3.959 7.770 665 17.468 1 103 765 419 23 1.607 18 983 4.895 5.149 272 13.065 118 3.740 12.375 20.131 962 44.157 9 618 1.983 2.705 236 6.439 1 123 1.056 577 21 1.950 18 370 1.042 1.322 51 4.380 4 159 1.135 727 28 2.811 4 235 1.690 1.479 110 4.006 3 172 756 670 29 2.232 897 18.641 46.526 73.608 5.481 173.203 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 3 6 0 0 0 1 1 0 1 7 1 0 0 0 0 0 20 Erwerbstätigkeit gesamt 1.641 1.590 1.049 61 88 479 1.557 50 403 2.168 271 64 171 89 97 80 9.858 völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe gesamt 3 5.132 813 7 2.668 583 3 3.256 233 0 324 36 0 356 25 2 998 140 4 2.677 415 0 297 15 3 1.766 212 2 6.949 604 0 897 198 1 173 20 0 1.595 56 0 762 13 0 492 65 0 605 23 25 28.947 3.451 familiäre Gründe gesamt 14 335 243 305 25 213 296 231 7 216 256 67 1 20 38 11 2 38 33 22 9 48 116 91 60 132 109 116 2 13 16 2 13 71 142 146 53 308 316 241 9 46 61 28 4 5 19 6 8 79 63 12 3 28 38 17 1 21 31 27 5 29 37 15 216 1.602 1.814 1.337 sonstige Aufenthaltserlaubnisse gesamt 4.232 1.896 2.707 254 261 732 2.256 264 1.391 6.029 753 138 1.433 676 412 519 23.953 Gesamtergebnis Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamtergebnis Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU erteilt wurde Personen insgesamt 32 Anhang 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 nach § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) nach § 18c AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) nach § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) Ausbildung gesamt nach §§ 16 Abs. 5b und 17 Abs. 3 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung) nach § 17 Abs. 1 AufenthG (betriebliche Ausbildungszwecke) nach § 16 Abs. 5 AufenthG (Sprachkurse, Schulbesuch) nach § 16 Abs. 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium) nach § 16 Abs. 1a AufenthG (Aufenthalt zur Studienbewerbung) nach § 16 Abs. 1, 6 AufenthG (Studium) 154 250 134 13 9 41 71 12 65 155 22 4 20 12 12 8 982 10 6 5 2 1 0 8 0 5 6 0 2 4 1 0 0 50 nach § 20 AufenthG (Forscher) 5 6 9 0 0 0 0 0 0 5 0 0 0 0 1 1 27 6 18 7 2 4 7 11 1 3 15 10 0 0 0 4 0 88 nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 1 1.119 273 410 1 612 243 654 0 724 68 213 0 69 18 24 0 89 9 19 0 158 53 121 3 350 146 347 0 50 7 9 0 353 82 128 0 909 221 577 0 185 95 72 0 34 12 21 0 312 17 43 0 160 10 19 0 146 30 23 0 59 6 19 5 5.329 1.290 2.699 nach § 18a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete) 1.451 208 3.939 1.392 270 3.874 672 83 2.277 161 12 437 153 0 343 422 21 964 804 104 2.121 69 6 227 766 79 1.947 1.835 121 4.691 453 54 1.121 99 7 221 203 11 759 163 6 515 291 16 719 96 8 245 9.030 1.006 24.400 Quelle: Ausländerzentralregister 17 875 286 8 1.185 415 44 480 318 13 72 123 0 42 59 24 246 117 4 587 276 0 29 73 2 285 464 6 985 841 3 202 227 0 39 42 2 86 147 0 42 144 1 71 195 0 34 48 124 5.260 3.775 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 88 66 10 1 11 57 35 0 48 98 13 2 2 11 8 1 451 Erwerbstätigkeit gesamt 103 139 85 12 8 16 43 8 71 143 28 14 30 27 21 18 766 völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe gesamt 3 0 1 1 1 0 1 0 1 5 1 0 2 0 0 0 16 familiäre Gründe gesamt 4 13 1 0 0 3 5 0 1 5 2 1 2 1 0 1 39 sonstige Aufenthaltserlaubnisse gesamt 920 393 627 55 69 82 263 42 232 658 141 17 276 121 117 39 4.052 Gesamtergebnis Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamtergebnis Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU erteilt wurde Personen mit Einreise im Jahr 2015 Anhang 33 nach § 18c AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) nach § 18a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete) nach § 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) nach § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) Ausbildung gesamt nach §§ 16 Abs. 5b und 17 Abs. 3 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung) nach § 17 Abs. 1 AufenthG (betriebliche Ausbildungszwecke) nach § 16 Abs. 5 AufenthG (Sprachkurse, Schulbesuch) nach § 16 Abs. 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium) nach § 16 Abs. 1a AufenthG (Aufenthalt zur Studienbewerbung) nach § 16 Abs. 1, 6 AufenthG (Studium) 10 13 8 0 1 1 4 1 5 12 1 2 1 0 3 2 64 447 557 212 28 26 106 240 21 252 567 90 27 83 32 35 48 2.771 nach § 19a AufenthG i.V.m. § 2 BeschV (Blaue Karte EU) 3 6 0 0 0 1 1 0 1 7 1 0 0 0 0 0 20 32 6 6 1 1 6 17 0 9 13 0 1 14 6 3 3 118 nach § 20 AufenthG (Forscher) 1.231 936 836 37 69 358 1.210 41 275 1.591 199 43 128 70 74 61 7.159 35 35 43 4 8 33 37 2 10 70 16 2 3 2 11 4 315 nach § 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) 540 340 165 18 16 87 269 8 130 383 103 8 39 3 35 17 2.161 Quelle: Ausländerzentralregister 64 2.362 3.690 9.285 963 20.313 34 1.927 3.950 7.374 826 16.133 444 1.714 3.682 7.143 485 15.556 5 93 631 570 32 1.581 1 122 946 835 19 2.189 31 623 2.653 3.201 165 7.482 32 1.810 3.683 6.966 561 15.347 1 74 692 350 17 1.380 16 698 4.431 4.383 193 11.118 112 2.755 11.534 18.296 841 39.466 6 416 1.756 2.252 182 5.318 1 84 1.014 478 14 1.729 16 284 895 1.119 40 3.621 4 117 991 564 22 2.296 3 164 1.495 1.188 94 3.287 3 138 708 574 21 1.987 773 13.381 42.751 64.578 4.475 148.803 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 2 4.013 6 2.056 3 2.532 0 255 0 267 2 840 1 2.327 0 247 3 1.413 2 6.040 0 712 1 139 0 1.283 0 602 0 346 0 546 20 23.618 Erwerbstätigkeit gesamt 217 165 57 10 11 34 81 2 98 143 15 4 10 6 19 14 886 völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe gesamt 332 140 213 157 215 171 19 26 37 25 48 100 131 66 13 8 70 71 303 173 45 33 5 5 77 33 28 11 21 10 29 19 1.586 1.048 familiäre Gründe gesamt 10 12 6 1 2 6 55 2 12 48 7 3 6 2 1 4 177 sonstige Aufenthaltserlaubnisse gesamt 3.312 1.503 2.080 199 192 650 1.993 222 1.159 5.371 612 121 1.157 555 295 480 19.901 Gesamtergebnis Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamtergebnis Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU erteilt wurde Personen mit Einreise vor dem Jahr 2015 34 Anhang 35 Anhang völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe gesamt familiäre Gründe gesamt sonstige Niederlassungserlaubnisse nach § 9 AufenthG (allgemein) Gesamtergebnis 6 291 509 3.104 330 599 4.833 Bayern 98 2 202 3 305 462 2.946 331 869 4.913 Berlin 43 7 52 2 104 707 1.576 323 1.481 4.191 5 1 12 0 18 41 134 9 57 259 Brandenburg Bremen nach § 21 Abs. 4 AufenthG (3 Jahre selbständige Tätigkeit) 178 nach § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) 4 Baden-Württemberg nach § 19 AufenthG gesamt (Hochqualifizierte) 103 nach § 18b AufenthG (Absolventen deutscher Hochschulen) Erwerbstätigkeit gesamt Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde Personen insgesamt 6 0 31 3 40 109 277 44 132 602 Hamburg 40 2 49 8 99 805 1.496 93 1.252 3.745 Hessen 71 3 74 10 158 756 1.662 192 367 3.135 1 0 10 0 11 43 72 1 24 151 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 47 3 119 1 170 783 1.641 94 567 3.255 120 13 242 21 396 3.145 7.093 415 4.296 15.345 16 2 45 2 65 273 1.097 62 489 1.986 Saarland 3 0 24 0 27 67 203 4 39 340 Sachsen 21 4 29 1 55 84 250 19 50 458 Sachsen-Anhalt 9 2 21 1 33 148 160 1 44 386 Schleswig-Holstein 8 0 19 3 30 330 537 43 350 1.290 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Thüringen Gesamtergebnis 6 1 29 0 36 80 149 6 49 320 597 44 1.136 61 1.838 8.342 22.397 1.967 10.665 45.209 Quelle: Ausländerzentralregister 36 Anhang Gesamtergebnis nach § 9 AufenthG (allgemein) sonstige Niederlassungserlaubnisse familiäre Gründe gesamt völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe gesamt Erwerbstätigkeit gesamt nach § 21 Abs. 4 AufenthG (3 Jahre selbständige Tätigkeit) nach § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) nach § 18b AufenthG (Absolventen deutscher Hochschulen) nach § 19 AufenthG (Hochqualifizierte) Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde Personen mit Einreise im Jahr 2015 Baden-Württemberg 0 0 1 0 1 8 0 4 3 16 Bayern 0 0 0 0 0 14 3 7 5 29 Berlin 0 0 0 0 0 2 6 0 5 13 Brandenburg 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Bremen 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Hamburg 0 0 0 0 0 2 7 1 7 17 Hessen 0 1 0 0 1 5 1 2 2 11 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Niedersachsen 0 0 0 0 0 1 1 1 1 4 Nordrhein-Westfalen 0 0 0 0 0 6 26 5 13 50 Rheinland-Pfalz 0 0 0 0 0 1 5 2 5 13 Saarland 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Sachsen 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Sachsen-Anhalt 0 0 0 0 0 3 0 0 0 3 Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 4 1 0 2 7 Thüringen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 1 1 0 2 47 52 23 43 167 Quelle: Ausländerzentralregister 37 Anhang Baden-Württemberg Gesamtergebnis nach § 9 AufenthG (allgemein) sonstige Niederlassungserlaubnisse familiäre Gründe gesamt völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe gesamt Erwerbstätigkeit gesamt nach § 21 Abs. 4 AufenthG (3 Jahre selbständige Tätigkeit) nach § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) nach § 18b AufenthG (Absolventen deutscher Hochschulen) nach § 19 AufenthG (Hochqualifizierte) Drittstaatsangehörige, denen im ersten Quartal 2015 eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde Personen mit Einreise vor dem Jahr 2015 103 4 177 6 290 501 3.104 326 596 4.817 Bayern 98 2 202 3 305 448 2.943 324 864 4.884 Berlin 43 7 52 2 104 705 1.570 323 1.476 4.178 5 1 12 0 18 41 133 9 57 258 Brandenburg Bremen 6 0 31 3 40 108 277 44 132 601 Hamburg 40 2 49 8 99 803 1.489 92 1.245 3.728 Hessen 71 2 74 10 157 751 1.661 190 365 3.124 1 0 10 0 11 43 72 1 24 151 47 3 119 1 170 782 1.640 93 566 3.251 120 13 242 21 396 3.139 7.067 410 4.283 15.295 16 2 45 2 65 272 1.092 60 484 1.973 Saarland 3 0 24 0 27 67 203 3 39 339 Sachsen 21 4 29 1 55 84 249 19 50 457 Sachsen-Anhalt 9 2 21 1 33 145 160 1 44 383 Schleswig-Holstein 8 0 19 3 30 326 536 43 348 1.283 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Thüringen Gesamtergebnis 6 1 29 0 36 80 149 6 49 320 597 43 1.135 61 1.836 8.295 22.345 1.944 10.622 45.042 Quelle: Ausländerzentralregister Impressum Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 90343 Nürnberg Verantwortlich: Dr. Matthias Neske Forschungsfeld III Verfasser: Hans-Jürgen Schmidt Stefan Rühl Layout: Gertraude Wichtrey Stand: August 2015 Internet: www.bamf.de
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