Gute Wende in Sachen Freiwilligkeit

Medienmitteilung − Bern, 19. Juni 2015
Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
Gute Wende in Sachen Freiwilligkeit
Nachdem der Nationalrat auf den Kompromissvorschlag einer abgestuften Einführung für die
verschiedenen Leistungserbringer eingetreten ist, hat das Parlament in der heutigen Schlussabstimmung das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) angenommen. Die FMH steht hinter dem EPDG und begrüsst dessen rasche Einführung. Wir unterstützen auch den Entscheid zugunsten der doppelten Freiwilligkeit: Letztere ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Qualität der Daten und damit auch für den Erfolg des EPD. Sorge
bereitet der FMH dagegen die Absicht, über den Umweg der Zulassungssteuerung ein Obligatorium für neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte einführen zu wollen.
Entscheidend für die Qualität und den Nutzen des elektronischen Patientendossiers (EPD) war und
ist aus Sicht der FMH, dass das Führen eines EPD für Patient und Arzt freiwillig ist. Der Nationalrat
hat gestern die letzten Differenzen zu dieser doppelten Freiwilligkeit bereinigt und ist dem Kompromissvorschlag seiner Gesundheitskommission und des Ständerats mit einer abgestuften Aufhebung
der Freiwilligkeit im stationären Sektor gefolgt (drei Jahren für Spitäler und fünf Jahre für Geburtshäuser und Pflegeheime). Damit war der Weg frei für die heutige Schlussabstimmung, in welcher das
Parlament das ganze Gesetz angenommen hat. Die FMH steht hinter dem EPDG und begrüsst dessen rasche Einführung. Sie unterstützt die Entscheidung, an der doppelten Freiwilligkeit festzuhalten.
Mit der doppelten Freiwilligkeit steht nun die Unterstützung der Behandlung im Zentrum – darauf
stützt sich der Erfolg des EPD. Wenn sich dieses einmal im Spital durchgesetzt hat, dann wird es sich
auch im ambulanten Umfeld verbreiten.
Sorge bereitet der FMH jedoch der gestern in der nationalrätlichen Gesundheitskommission angenommene Antrag. Dieser verlangt vom Bundesrat in einem Bericht die Möglichkeit zu prüfen, dass
sich Ärztinnen und Ärzte, die nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist für die Spitäler eine Praxiszulassung erhalten, obligatorisch dem EPD anschliessen müssen. Dieser Bericht soll im Rahmen der
Zulassungssteuerung diesen Herbst diskutiert werden.
Auskunft:
Jacqueline Wettstein, Leiterin Kommunikation FMH
Tel. 031/359 11 50, E-Mail: [email protected]