1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.Gültigkeit Diese

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Ausführungen, Lieferungen und Werkverträge von
ExPaint B.Hetzer.
Die Oberflächenreinigung und der Oberflächenschutz an Fassaden besteht grundsätzlich aus drei
verschiedenen Elementen:
Bauphysik:
Die Bauphysik beruht auf unumstößlichen physikalischen Grundlagen und Erkenntnissen.
Einwirkungen von Kälte und Wärme und auf die damit verbundenen Folgen der Bildung von
Wasserdampf.
Technik:
Die Technik beruht auf dem Einsatz wissenschaftlich erforschter und erprobter Grundlagen.
Erfahrung:
Die Erfahrung beruht auf der Summe ausgeführter Arbeiten.
ExPaint B.Hetzer kennt diese drei Grundlagen nicht nur, sie werden auch erfolgreich eingesetzt.
2.Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt diese Serviceleistung fachgerecht nach den geltenden Spezifikationen
des Angebotes und des Auftrages. Die Serviceleistung wird während der normalen Arbeitszeit
ausgeführt. Wird die Durchführung der Arbeit außerhalb der normalen Geschäftszeit (Mo. - Fr. 8:00 17:00 Uhr) gewünscht, so wird hierfür ein entsprechender Aufschlag vereinbart. Die notwendigen
Materialien stellt der Auftragnehmer. Als Reinigungs- und Prophylaxe-Mittel werden nur
umweltfreundliche Produkte verwendet, für die ein EU- Sicherheitsblatt vorliegt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertag auf Dritte dergestalt zu
übertragen, dass an die Stelle des Auftragnehmers der Dritte tritt.
3. Leistungen des Kunden
Der Kunde stellt ExPaint B.Hetzer folgendes kostenlos zur Verfügung:
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Parkplatz für Serviceauto
ungehinderter Zugang zu Gebäude, Gebäudeteil und Fassade
Der Kunde orientiert seine Mieter(Mitarbeiter) über die bevorstehenden Arbeiten, damit ein
ungehinderter Zugang und ein effizientes Arbeiten gewährleistet wird.
4. Arbeiten nach Aufwand
Arbeiten nach Aufwand werden nur mit spezieller Vereinbarung ausgeführt. Es gelten dabei die
Regieansätze von ExPaint B.Hetzer.
Inbegriffene Leistungen:
In den Preisen von ExPaint B.Hetzer sind folgende Leistungen inbegriffen, auch wenn diese nicht
speziell beschrieben werden:


Liefern und Aufstellen von Leitern und Gerüsten bis max. 3m Höhe
Entfernen von Verunreinigungen an der Fassade
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Verunreinigungen sind Graffiti und andere Farbschmierereien
Entsorgen von auftragsbedingten flüssigen und festen Abfällen, die nicht der
Sondermüllverordnung unterstehen
5. Berechnung
Basis sind die im Auftrag/Vertrag festgelegten Preisvereinbarungen. Der AG erhält eine Rechnung,
auf Wunsch in 2facher Ausführung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto
des AN zu überweisen. Alle Preise gelten in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gesonderte Zahlungsbedingungen nach schriftlicher Vereinbarung.
6.Versandkosten
Bei Bestellungen gelten folgende Versandkosten:
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Pakete bis 10kg
Pakete 11-20kg
6,90€
9,90€
7. Termine
Im Allgemeinen sind die im Angebot oder des Vertrages angegebenen Termine verbindlich. Da die
Arbeiten jedoch dem Wetter ausgesetzt sind, muss mit wetterbedingten Verzögerungen gerechnet
werden. Der Fassadenschutz kann nur bei trockener Oberfläche und Temperaturen von +5°C und
mehr aufgetragen werden.
ExPaint B.Hetzer lehnt jegliche Haftung aus Folgen wetterbedingter Verzögerungen ab.
Schmierereien mit rassistischen und sexistischen Themen werden innerhalb von 24 Std. entfernt.
Jede Farbschmiererei ist dem AN umgehend zu melden. Dem AG steht hierfür eine kostenlose
Service-Nummer zur Verfügung.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung des Auftragnehmers für die fehlerhafte Ausführung der im Rahmen des
Auftrag/Vertrages zu erbringenden Leistung bezieht sich auf die unentgeltliche Beseitigung der
Mängel durch eine erneute Reinigung oder eine erneute Prophylaxe. Vor Beginn der Arbeiten prüft
der Auftragnehmer die Farbechtheit des Untergrundes.
Sollte die Oberfläche durch die Lösungsmittel des Graffiti angegriffen sein, übernimmt der
Auftragnehmer keine Haftung für bleibende Schäden. Beim Auftragen des Fassadenschutzes kann es
zu Farbvertiefungen der Fassade kommen.
Wird die Beseitigung der Mängel oder Schäden vom Auftragnehmer verweigert, unzumutbar
verzögert oder ist diese endgültig fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigen
Gründen kündigen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Vertragsdauer Wartungsvertrag
Siehe Vertragsdauer §3. Der Vertrag wird für die Dauer der zu erbringenden Leistungen geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des
Vertrages eine schriftliche Kündigung vorliegt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
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