Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.Gültigkeit Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Ausführungen, Lieferungen und Werkverträge von ExPaint B.Hetzer. Die Oberflächenreinigung und der Oberflächenschutz an Fassaden besteht grundsätzlich aus drei verschiedenen Elementen: Bauphysik: Die Bauphysik beruht auf unumstößlichen physikalischen Grundlagen und Erkenntnissen. Einwirkungen von Kälte und Wärme und auf die damit verbundenen Folgen der Bildung von Wasserdampf. Technik: Die Technik beruht auf dem Einsatz wissenschaftlich erforschter und erprobter Grundlagen. Erfahrung: Die Erfahrung beruht auf der Summe ausgeführter Arbeiten. ExPaint B.Hetzer kennt diese drei Grundlagen nicht nur, sie werden auch erfolgreich eingesetzt. 2.Leistungen Der Auftragnehmer erbringt diese Serviceleistung fachgerecht nach den geltenden Spezifikationen des Angebotes und des Auftrages. Die Serviceleistung wird während der normalen Arbeitszeit ausgeführt. Wird die Durchführung der Arbeit außerhalb der normalen Geschäftszeit (Mo. - Fr. 8:00 17:00 Uhr) gewünscht, so wird hierfür ein entsprechender Aufschlag vereinbart. Die notwendigen Materialien stellt der Auftragnehmer. Als Reinigungs- und Prophylaxe-Mittel werden nur umweltfreundliche Produkte verwendet, für die ein EU- Sicherheitsblatt vorliegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertag auf Dritte dergestalt zu übertragen, dass an die Stelle des Auftragnehmers der Dritte tritt. 3. Leistungen des Kunden Der Kunde stellt ExPaint B.Hetzer folgendes kostenlos zur Verfügung: Parkplatz für Serviceauto ungehinderter Zugang zu Gebäude, Gebäudeteil und Fassade Der Kunde orientiert seine Mieter(Mitarbeiter) über die bevorstehenden Arbeiten, damit ein ungehinderter Zugang und ein effizientes Arbeiten gewährleistet wird. 4. Arbeiten nach Aufwand Arbeiten nach Aufwand werden nur mit spezieller Vereinbarung ausgeführt. Es gelten dabei die Regieansätze von ExPaint B.Hetzer. Inbegriffene Leistungen: In den Preisen von ExPaint B.Hetzer sind folgende Leistungen inbegriffen, auch wenn diese nicht speziell beschrieben werden: Liefern und Aufstellen von Leitern und Gerüsten bis max. 3m Höhe Entfernen von Verunreinigungen an der Fassade 1 Verunreinigungen sind Graffiti und andere Farbschmierereien Entsorgen von auftragsbedingten flüssigen und festen Abfällen, die nicht der Sondermüllverordnung unterstehen 5. Berechnung Basis sind die im Auftrag/Vertrag festgelegten Preisvereinbarungen. Der AG erhält eine Rechnung, auf Wunsch in 2facher Ausführung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des AN zu überweisen. Alle Preise gelten in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gesonderte Zahlungsbedingungen nach schriftlicher Vereinbarung. 6.Versandkosten Bei Bestellungen gelten folgende Versandkosten: Pakete bis 10kg Pakete 11-20kg 6,90€ 9,90€ 7. Termine Im Allgemeinen sind die im Angebot oder des Vertrages angegebenen Termine verbindlich. Da die Arbeiten jedoch dem Wetter ausgesetzt sind, muss mit wetterbedingten Verzögerungen gerechnet werden. Der Fassadenschutz kann nur bei trockener Oberfläche und Temperaturen von +5°C und mehr aufgetragen werden. ExPaint B.Hetzer lehnt jegliche Haftung aus Folgen wetterbedingter Verzögerungen ab. Schmierereien mit rassistischen und sexistischen Themen werden innerhalb von 24 Std. entfernt. Jede Farbschmiererei ist dem AN umgehend zu melden. Dem AG steht hierfür eine kostenlose Service-Nummer zur Verfügung. 8. Gewährleistung und Haftung Die Gewährleistung des Auftragnehmers für die fehlerhafte Ausführung der im Rahmen des Auftrag/Vertrages zu erbringenden Leistung bezieht sich auf die unentgeltliche Beseitigung der Mängel durch eine erneute Reinigung oder eine erneute Prophylaxe. Vor Beginn der Arbeiten prüft der Auftragnehmer die Farbechtheit des Untergrundes. Sollte die Oberfläche durch die Lösungsmittel des Graffiti angegriffen sein, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für bleibende Schäden. Beim Auftragen des Fassadenschutzes kann es zu Farbvertiefungen der Fassade kommen. Wird die Beseitigung der Mängel oder Schäden vom Auftragnehmer verweigert, unzumutbar verzögert oder ist diese endgültig fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 9. Vertragsdauer Wartungsvertrag Siehe Vertragsdauer §3. Der Vertrag wird für die Dauer der zu erbringenden Leistungen geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung vorliegt. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc