Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie neben eine

Nicole Wille
Diättherapie & Ernährungsberatung
Anmeldung „ESG-Gewichtsmanagement – erfolgreich abnehmen“
 Kurs „Frechen 2016 – 1“ 11.02.2016 – 31.03.2016 – immer donnerstags von 17:45 – 19:15
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Stunde 11.02.2016
Stunde 18.02.2016
Stunde 25.02.2016
Stunde 03.03.2016
Stunde 10.03.2016
Stunde 17.03.2016
Stunde 24.03.2016
Stunde 31.03.2016
Name:
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Vorname:
Straße:
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PLZ:
Telefon:
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Email:
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Geburtsdatum:
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Krankenkasse: _____________________
Größe:
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Ort:_____________
Gewicht: _________
Teilnahmebedingungen:
Die Maximale Teilnehmerzahl ist 15 Personen. Sollte bis 1 Woche vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl von
4 Personen nicht erreicht werden, findet der Kurs nicht statt. Die Kursgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet.
Abmeldung: Ei e A eldu g u d Rü kerstattu g der Kursge ühr a zügli h € Stor oge ühr ist ur is 0
Tage vor Kursbeginn möglich. Bei späterer Abmeldung oder im laufenden Kurs ist keine Rückerstattung mehr
möglich
Die Bezuschussung der Krankenkasse muss jeder Teilnehmer eigenverantwortlich mit seiner Krankenkasse klären.
Bei regelmäßiger Teilnahme (80 % der Termine) erhalten Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung
die Sie zusammen mit der Rechnung ggf. bei Ihrer Kasse einreichen können.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie neben einer Anmeldebestätigung die
Rechnung über die Kursgebühr von 4 €.
Hiermit melde ich mich verbindlich zu Kurs: „ESG-Gewichtsmanagement“ a und
bestätige, dass ich sowohl die Teilnahmebedingungen als auch die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (siehe Seite 2) zur Kenntnis genommen habe und diese
akzeptiere.
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Ort, Datum
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Unterschrift
Bitte senden Sie dieses Formular per Mail an [email protected] oder per Post an:
Nicole Wille – Hauptstraße 160 – 50226 Frechen
www.ernaehrungsberatung-frechen.de
[email protected]
0176/99255296
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Name/Firmenbezeichnung des Auftragnehmers
Diättherapie und Ernährungsberatung
Nicole Wille
Tel. 0176/99255296
[email protected]
www.ernaehrungsberatung-frechen.de
Diättherapie und Ernährungsberatung - Nicole Wille
1. ALLGEMEINES
7. PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Diätthera-
Der Auftragnehmer gewährleistet stets nach den aktuellen Empfeh-
pie/ Ernährungsberatung.
lungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem
Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als allein-
neuestem Stand der Ernährungsmedizin zu beraten.
verbindlich für die vertragliche Beziehung an.
Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Qualitätsstandards des
VDD e.V. (Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband
2. ANGEBOTS – VERTRAGSABSCHLUSS
e.V.) und den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Er-
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung und ebenfalls schrift-
nährung (DGE). Ständige Fort- und Weiterbildungen sind selbstver-
licher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatun-
ständlich. Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203
gen und Seminaren werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.
der Schweigepflicht!
Einzeltermine werden individuell vereinbart.
Der Kunde hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger
Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger
3. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsbera-
Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die
tungen zu machen. Im Erstgespräch erklärt sich der Patient schriftlich
Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater
damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Fach-
ausfällt.
arzt gegenüber dem Auftragnehmer von der Schweigepflicht entbun-
Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der
den wird.
Auftragnehmer das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten zu be-
Der Auftragnehmer empfiehlt allen Kunden während der Teilnahme
rechnen, mindestens aber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
an der Beratung, regelmäßig ihren Arzt aufzusuchen und Kontrollun-
50% zu verlangen. Ebenso ist es mit Terminen, die nicht eingehalten
tersuchungen durchführen zu lassen.
werden und nicht rechtzeitig abgesagt werden.
Die Beratung ist frei von Werbung und es werden keine Produkte verkauft.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn
8. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
mindestens 80 % der vereinbarten Termine genutzt wurden.
Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom
Kunden nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen
5. PREISGESTALTUNG
seitens des Kunden an den Beratungsunterlagen vorgenommen, be-
Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise sind verbind-
steht keine Haftung.
lich. Veränderungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der
Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch
Kunden.
eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen.
Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen
Beratungsleistungen für Firmen, Krankenkassen oder andere Institu-
sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
tionen sind der entsprechenden Preisliste zu entnehmen.
Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit
Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:
des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinal-
π Teilnahme mehrerer Personen aus einem Haushalt:
10 % auf die gesamte Beratungsgebühr
π Teilnehmer von Gruppenseminaren erhalten auf
weitere Leistungen ebenfalls 10 % Nachlass
pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
9. SPEICHERUNG VON DATEN
Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Leistung. Der
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit
Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.
dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der
Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Auftrag-
Datenverarbeitung gespeichert werden.
nehmer vergebene Teilnehmer-/Kundennummer und die Rechnungsnummer, sowie Namen und Vornamen anzugeben. Das Risiko infolge
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zah-
Erfüllungsort und Zahlungsort ist, Frechen
lungseingänge trägt der Kunde.
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, be-
Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen der Schriftform.
rührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der
Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung beauftragt der
Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt,
Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkas-
die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
so. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der
kommt und wirksam ist.
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Schuldner.
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® VDD Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. | 45040 Essen | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.06.2011
4. BESCHEINIGUNGEN